Verbandsnachrichten des Kuratoriums

März 2023:

Geschätzte Mitglieder,

was gibt es Neues bzw. Aktuelles beim Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.. Nachdem Einspruch gegen den Entwurf zur Verschärfung des WaffG., wurde eine Vorstandsitzung durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass es notwendig sei, wiederrum eine Sonderschau auf einer Waffenmesse durchzuführen. Dabei wurde angeregt und nach Beschluss festgelegt, dass der Vorstand und der Schatzmeister die Messe in Wirges besuchen sollten und Kontakt mit dem Veranstaltungsteam des Sammlerverbandes Forum Historicum Eberhahn und dessen Vorstand Herrn Schäfer aufnehmen sollten, wegen einer Sonderschau auf dieser Messe. Herr Schäfer zeigte sich bei dem Besuch sehr zu vorkommend und kooperativ gegenüber unserem Anliegen eine Sonderschau auf dieser Messe in Wirges durchzuführen und bot uns an, auf der Herbstmesse, welche vom 7.9. bis 9.9.2023 stattfindet, an einem adäquatem Platz zum Selbstkostenpreis eine Sonderschau durchzuführen. Dafür möchte sich die Vorstandschaft bei Herrn Schäfer und dem Sammlerverband Forum Historicum Eberhahn recht herzlich für das Entgegenkommen bedanken.

Somit wird es im Herbst auf der Messe in Wirges eine Sonderschau des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. unter dem Motto „Der Schweizer Dolch“ geben. Wir freuen uns schon heute über zahlreiche Besucher bei unserer Sonderschau auf der Messe in Wirges. Wir werden Sie hierzu auf unserer Hompage auf dem Laufenden halten.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Besuches von Teilen der Vorstandschaft auf der Messe in Wirges war das Gespräch mit dem Verantwortlichen des Medienvertrieb VDM Heinz Nickel aus Zweibrücken. Nachdem uns der Verlag Blätterdach den Mitgliederrabatt auf Bücher usw. im Herbst letzten Jahres aufgekündigt hat, freut es uns außerordentlich, dass der Medienvertrieb VDM Heinz Nickel unseren Mitgliedern nach Gesprächen auf seine Bücher 10% Rabatt gewährt. Dafür möchten wir uns bei den Verantwortlichen des Medienvertrieb VDM besonders bei Herrn Nickel, recht herzlich bedanken.

Bedanken möchte sich die Vorstandschaft auch bei Horst Friedrich welcher sich als Verantwortlicher für den Kuratoriums Kurier zeichnet, aber auch im Besonderen bei den Fachautoren und den Firmen und Auktionshäuser, welche den Kuratorium Kurier erst ermöglichen. Auf Grund der steigenden Druckkosten und des Rohmaterials wird es notwendig sein weitere Sponsoren mit Anzeigen zu gewinnen.

Selbstverständlich sind auch Spenden herzlich willkommen.

Sollten Sie geschätzter Leser unserer Hompage, mit Fachartikeln oder Spenden zum weiteren Erfolg unseres Kuriers beitragen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über unsere Hompage auf.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/22:

Information an unsere Verbandsmitglieder und Leser unserer Verbandsnachrichten im DWJ
Geschätzte Leser unserer Verbandsnachrichten im DWJ. Bei unserer letzten Vorstandsitzung hat die Vorstandschaft einstimmig beschlossen, dass das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf Grund redaktioneller Änderungen und der Zuwendung zu anderen waffenrelevanten Themen in Zusammenhang mit eingeschränktem Platzangebot etc, im DWJ die monatliche Veröffentlichung unserer Verbandsnachrichten einzustellen. Selbstverständlich werden wir unsere Mitglieder und weitere Interessierte über unserer Homepage und ggf. in unserem Kuratoriums – Kurier zu wichtigen Themen, die Waffenbesitzer betreffen, informieren.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/22:

Information an unsere Verbandsmitglieder und Leser unserer Verbandsnachrichten im DWJ

Geschätzte Leser unserer Verbandsnachrichten im DWJ. Gerne haben wir Sie in unseren Verbandsnachrichten im DWJ über Aktuelles unseres Verbandes zum Waffengesetz und anderen interessanten Themen unterrichtet und dies kundgetan. Nun hat die Redaktion des DWJ mitgeteilt, dass unsereVerbandsnachrichten nicht mehr an gewohnter Stelle zu finden, und neuerdings auf maximal 800 Zeichen inkl. Leerzeichen zu beschränken, sind.

Nach positiv erfolgtem Vorstandsbeschluss ist es geplant, wichtige Informationen auf unserer Verbands-Homepage einzustellen, so dass diese dort einzusehen sind, und hier vor Ort im DWJ nur die Themen der aktuellen Verbandsnachrichten ansprechen werden. Wir bedauern zutiefst, dass an unseren Verbandsnachrichten Interessierte, welche keinen elektronischen Datenzugang aus Altersgründen oder anderen Gründen haben somit an gewisse Informationen nicht mehr über das Medium „DWJ“ gelangen können.

Die Vorstandschaft

Die Antwort vom DWJ:

Guten Tag Herr Schmid,

Ich muss Ihnen mitteilen, dass ich die Verbandsnachrichten des Kuratoriums, die mir für die Oktober-Ausgabe zugesendet wurden, so nicht veröffentlichen werde. Da steht dieses Mal kein Nachrichtenwert dahinter.

Auch verstehe ich Ihre Kritik an den 800 Zeichen nicht. Die Texte, die ich in den vergangenen Monaten vom Kuratorium erhalten habe, haben sich sinngemäß locker auf diese Zeichenzahl konkretisieren lassen. Hier war ich aber kulant und habe Ihre Texte sogar für die halbseitigen Platzierungen „zugeschrieben“. Zudem überschneiden sich die Themen in den letzten Ausgaben stets mit denen vom VdW, sodass wir hier natürlich nur noch an einer Stelle das entsprechende Thema platzieren werden.

Sollte es keine weiteren Neuheiten aus Ihrem Verband geben, so behalte ich mir vor, in Ausgabe 10/22 keine Nachrichten des Kuratoriums zu veröffentlichen.

Freundliche Grüße

Nataly Kemmelmeier, Chefredakteurin/Editor-in-chief DWJ

Blätterdach GmbH

Steinbeisweg 62

D-74523 Schwäbisch Hall

DWJ 09/22:

Diskussionsrunde zum Thema Waffenrecht

Am 4. Juli 2022 von 16.00 bis 17.00 Uhr fand zum Thema Waffenrecht: „ Vollzug und Handlungsbedarf“ – Herausforderungen beim Waffenrecht in der neuen Legislaturperiode - eine Diskussionsrunde statt. Im Koalitionsvertrag der Ampel – Regierung hatten sich die Parteien auf die Umsetzung wichtiger Projekte bzw. Themen zum Waffenrecht verständigt. Hierzu eingeladen hatte das Bündnis 90/Die Grünen, in Abstimmung mit der Bundesinnenministerin, Frau Nancy Faeser (SPD), welche das Innenministerium in der derzeitigen Regierungskoalition innehat.

Die Bundesinnenministerin hat bereits im Vorfeld angekündigt das Waffengesetz überarbeiten zu wollen. Die obengenannte Veranstaltung sollte nun dazu dienen einen Blick darauf zu werfen, wo Handlungsbedarf bestehe; z.B. inwieweit können wir diejenigen parlamentarisch unterstützen, die tagtäglich die Einhaltung des Waffenrechts kontrollieren; wie schaffen wir mehr Verbindlichkeit und Kontrolle; welche Möglichkeiten bestehen, illegale Waffen verstärkt aus dem Verkehr zu ziehen; und wie begrenzen wir schnell und effektiv den Zugang zu tödlichen Waffen für diejenigen die diese nicht haben sollen.

Das Vorwort hierzu hielt Frau Dr. Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des deutschen Bundestag. Sie verwies eindeutig darauf, dass auf Grund der Ereignisse in Hanau, Rot am See und dem Polizistenmord in Kusel Handlungsbedarf besteht, um weitere Sicherheitslücken zu schließen. Nachdem diesem Vorwort übernahm Marcel Emmerich (MdB), Obmann des Bündnis 90/Die Grünen im Innenausschuss und Berichterstatter, zum Thema Waffenrecht die Moderation. Deutlich wiesen die MdB Mihalic und Emmerich im Vorspann bzw. in Ihrem Vorwort daraufhin, dass Rechtsextremisten und Feinde unserer Demokratie, das heißt verfassungsfeindliche Kräfte keine Legalwaffen bzw. Waffen besitzen dürfen und auch keine Genehmigungen zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt erhalten dürften. Im Weiteren steht im Focus eine kriminalstatistische Erfassung und Transparenz inwieweit legale Waffen zu Straftaten verwendet wurden bzw. werden. Im Besonderen in Fällen bei denen Personen zu Schaden gekommen sind.

Deutlich wurde im Vorspann auch hervorgehoben, dass der Großteil der Legalwaffenbesitzer ihrer Verantwortung in Bezug auf Waffen bewusst ist und dementsprechend damit umgeht. Jedoch muss Klarheit darüber bestehen, dass Personen, welche nicht verantwortungsvoll mit Waffen umgehen auch keine besitzen dürfen. Auch sollten nach Ihren Worten die Betroffenen vor der Änderung des Waffengesetzes gehört werden, und zu Wort kommen.

Der Diskussionsrunde gehörten Professor Dr. Oesten Baller ehemaliger Prof. für Allgemeines und Besonderes Polizei- und Ordnungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Frau Prof. Dr. Dagmar Ellerbrock der TU Dresden sowie der Journalist und Waffenrechtsexperte Lars Winkelsdorf an.

Neben den bereits genannten Themen wurde eindeutig die zunehmende Gefahr des illegalen Waffenbesitzes angesprochen welche, insbesondere mit jeder Verschärfung des Waffengesetzes zunahm. Dies geschieht zunehmend mit Waffen, welche unter das KWKG fallen, auch unter dem Aspekt, dass mit dem Ende des Ukraine Konflikts weitere dieser KWKG Waffen illegal nach Europa gelangen werden. Beispiele brauchen wir hier wohl nicht näher anführen. Besonders nachdenklich macht uns die Tatsache, dass neben Jägern, Sportschützen und Brauchtumsschützen die Waffensammler in der Diskussionsrunde keine Erwähnung fanden. Jedoch fallen letztere in der Gesprächsrunde wohl unter den Begriff der „verantwortungsbewussten Legalwaffenbesitzer“. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass nur knapp über 100 Personen aktuell zu dieser Diskussion online eingeloggt waren.

Wir empfehlen allen Interessierten die Gesprächsrunde unter https://www.youtube.com/watch?v=i8nE81mbSig im Nachgang anzuschauen.

Wollen wir hoffen, dass die politischen Verantwortlichen ihrer Verantwortung gegenüber den Legalwaffenbesitzern in allen Belangen gerecht werden.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/22:

Gedanken zur Bewahrung von Kulturgut

Über die Auswirkungen, gezielter Fehlinformationen in Bezug auf Verschärfungen des Waffengesetzes auch auf europäischer Ebene und zum Teil der Auslegung und Handhabung haben wir in den letzten Ausgaben unserer Verbandsnachrichten hier im DWJ berichtet. Zusätzlich zu den bereits genannten Fakten wird der Bevölkerung noch mit Statistiken kenntlich gemacht, wie hoch die Rate der Delikte und Straftaten in Zusammenhang mit Waffen liegt, ohne im Detail aufzulisten bzw. aufzuzeigen, inwieweit von der Straftat eine wirkliche Gefährdung auf Freiheit, Eigentum, Rechtsgut, Beeinträchtigung für Leib, Leben, Gesundheit usw. gegeben war und ist. Unter den vorgenannten Aspekten ist nämlich zu berücksichtigen, dass unter anderem ein Großteil der Straftaten in Zusammenhang, z.B. mit dem Führen von ehemals freien Gas- und Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit steht, bzw. in Verbindung mit dem Altbestand an Waffen die nicht angemeldet wurden. Das aber mit einem solch restriktiven Waffengesetz und dessen Auslegung als Straftatbestand oder dementsprechender Ordnungswidrigkeit waffenrechtliche Genehmigungen bzw. Erlaubnisse auf Jahre hinaus für die Betroffenen behördlicherseits nicht mehr erteilt werden steht unseres Erachtens in keinem Verhältnis. Welche Auswirkungen hat dies nun alles auf unser kulturelles Erbe und dessen Fortbestand bezüglich Waffen besonders aus dem Zeitraum der letzten 150 Jahre?

Wir haben bereits mehrmals in der Vergangenheit darauf hingewiesen, und wie auch unsere Geschichte gezeigt hat und zeigt, sind die kommunalen und staatlichen Institutionen wie Museen nicht in der Lage die Vielzahl der Kulturgestände auch in Bezug auf Waffen in ausreichendem Maße und entsprechender Anzahl der Nachwelt zu erhalten. Dies betrifft sowohl den Erwerb von Waffen und Munition wie auch den Unterhalt in Zusammenhang mit der Pflege, aber auch die fachliche, technische und geschichtliche Aufarbeitung von Waffen und Munition in Veröffentlichungen und Fachbüchern durch private Sammlern. Auf Grund dessen nehmen die Waffensammler eine einmalige Stellung bezüglich des Erhalts von Kulturgütern ein, welche besonders gefördert werden, sollte. Ein weiteres kulturelles Erbe ist auch die Jagd und ihre Geschichte wie auch der Besitz von Waffen zur Jagdausübung, welche von einem dementsprechenden Personenkreis ohne Einschränkung bis zur entsprechenden Auslegung des Waffengesetzes erworben werden dürften. (Wir berichteten an dieser Stelle im DWJ).

Auch das Schützenwesen ein prägendes Erbe des mitteleuropäischen Raumes wird aber durch die in „Salamitaktik“ durchgeführten Verschärfungen des Waffengesetzes sowie mit den einhergehenden Auflagen und Durchführungen enorm in seiner kulturellen Entwicklung wie auch der Pflege der angestammten Kulturgeschichte außerordentlich behindert. Schärfere Gesetze verhindern zudem die demokratische Weiterentwicklung eines Landes, besonders wenn Medien die Volksmeinung beeinflussen mit Statistiken oder durch fehlende Transparenz bezüglich Straftaten in Verbindung mit dem WaffG und deren Folgen auf die Innere Sicherheit.

Was tun die gesetzlichen und politisch Verantwortlichen zum Schutz von Kulturgütern (Kulturschutzgesetz) in Verbindung mit der kulturellen Vielfalt bezugnehmend auf Waffen/Munition und der immer weiter fortschreitenden Verschärfung des WaffG. Es ist unseres Erachtens nicht nachvollziehbar, wenn Waffen die älter als 120 Jahre sind, funktionale Munition so gut wie nicht mehr erhältlich ist, waffenrechtlich genauso eingestuft werden wie moderne Waffen und dies unter dem Aspekt der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung.

Dass aber in Zusammenhang mit vorgenannten Fakten bzw. mit dieser Art von Politik, der Erhalt kultureller Vielfalt der eigenen angestammten Kultur und der Erhalt von Kulturgegenständen in Bezug auf Waffen dabei verloren geht, interessiert nach unserer Sichtweise, auf politischer Ebene niemanden.

Unserer Meinung nach findet mit jeder weiteren Verschärfung des Waffengesetzes auf deutscher und europäischer Ebene eine weitere Verarmung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes bezüglich des Erhaltes von Kulturgütern statt.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/22:

EU - Richtlinien und WaffG. in der EU

Über die Auswirkungen, unseres Erachtens gezielter Fehlinformationen von Europol über einen erfolgreichen Schlag gegen den illegalen Waffenhandel in Spanien einen Tag vor der Abstimmung der EU – Feuerwaffenrichtlinie im EU - Parlament und ihre Folgen berichteten wir in den letzten Verbandsnachrichten an dieser Stelle, im DWJ.

Das deutsche Waffengesetz wurde in den letzten Jahren entgegen mehrmaliger politischer Aussagen es seien keine weiteren Verschärfungen notwendig dennoch zusammen mit seinen Auflagen weiter verschärft. Dies ging auch über die Richtlinien der Europäische Union hinaus. Dabei weist die BRD bereits eines der schärfsten Waffengesetze in der EU auf. Dass in den EU - Staaten insbesondere östlich von uns ein liberaleres Waffengesetz gelebt wird, ganz zu schweigen von unserem Nachbarstaates der Schweiz, wollen wir unseren Blick einmal nach Litauen richten. Der Zeitschrift „Soldat & Technik“ war in Bezug auf das Waffengesetz im März bezüglich des Mitgliedsstaates Litauen folgendes zu entnehmen

Im März. 2022 hat das litauische Parlament eine Gesetzesvorlage beschlossen, welche den Angehörigen der Streitkräfte, den Reservisten sowie den Angehörigen der Freiwilligenstreitkräfte wie auch der Schützenunion, den persönlichen Erwerb und den privaten Besitz von vollautomatischen Schusswaffen der „Kategorie A“ erlaubt. Dies war auch der Hompage des litauischen Verteidigungsministeriums zu entnehmen. Zusätzlich soll auch der Erwerb und der Besitz von Signaturreduzierern und Nachtzielgeräten erlaubt werden. Auch die Munition für genannten Waffen der „Kategorie A“, sei es mit Hartkern, mit Leuchtspur etc. ist durch die angesprochene Personengruppe parallel dazu erwerbbar. Hinsichtlich der Kategorisierung von Schusswaffen muss angemerkt werden, dass diese europaweit nicht harmonisiert ist, und es nationale Unterschiede geben kann. Dennoch sind die genannten vollautomatischen Waffen in der BRD der „Waffenkategorie A“ zuzuordnen.

Mit der genannten Gesetzesänderung soll die Stärkung der Landesverteidigung Litauens erhöht werden. Parallel mit dem Erwerb und der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über vorgenannte Waffen wird den Besitzern der genannten Gruppierungen eingeräumt, an Trainingsübungen teilzunehmen entsprechend einer Mitteilung des Ministeriums. Für Schützen, welche die Polizei oder den Staatlichen Grenzschutzdienst unterstützen, sieht die Gesetzesänderung im Weiteren das Recht vor, Spezialausrüstung und Schusswaffen in gleicher Weise zu verwenden wie Polizei und staatlicher Grenzschutz.

Bislang waren in Litauen nur halbautomatische Waffen im privaten Bereich vorgesehen. Auf Grund der Landesgröße ist die Personenzahl, welche in den Genuss einer solchen Genehmigung kommt, begrenzt. So umfassen die Streitkräfte ca. 20.000 Soldaten, die Freiwilligenverbände (Reservisten) ca. 5.000 Soldaten und die Schützenunion ca. 10.000 Mitglieder. Zwar ist die Erlaubnis laut Mitteilung vorerst auf 2 Jahre begrenzt kann aber im Anschluss wiederholt immer um weitere 5 Jahre verlängert werden.

(Näheres und weiteres siehe in „Soldat & Technik“, welches auch Grundlage der Abhandlung bildete)

So viel vorerst zum europäischen Waffenrecht und den EU - Richtlinien.

In diesem Zusammenhang muss, die Frage erlaubt sein, ob die litauischen aber auch z.B. die schweizerischen Bürger bessere Staatsbürger als die deutschen oder auch weiterer anderer europäischer Staaten sind?

Wurde in der BRD im Besonderen das WaffG immer wieder weiter verschärft bringen die politisch Verantwortlichen andere europäische Staaten ihren Bürgern weitaus mehr Vertrauen entgegen. Wir wollen dies nicht näher kommentieren, denn Sie sollen sich zu dieser Situation ihre eigenen Gedanken machen und ihre Meinung bilden.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/22:

Pannen und ihre Folgen, bzw. eine gezielte Aktion, um Gesetzesverschärfungen durchzusetzen

Der EU- Sicherheitskommissar Julian Kling verkündete am 3. März 2017, dass die Policia Nacional und Europol bei einer gemeinsamen Aktion 10 000 Schusswaffen usw. sichergestellt hat, bei einer Firma im Baskenland, Katalonien und Kantabrien, welche sich auf Filmrequisiten spezialisierte. In diesem Zusammenhang wurden auch 5 Personen vorerst festgenommen und für 3 Monate in Haft genommen. Diese Aktion nutzte Herr Kling um die Bedrohung, welche von dem Besitz und dem Handel ziviler Waffen in der EU ausgeht, darzustellen, um mehr bzw. weitere Verbote und Waffengesetzverschärfungen durchzusetzen.

Gezielt dazu gab es am Tag der Abstimmung der EU – Feuerwaffenrichtlinie im EU - Parlament am 14. März 2017 von Europol eine Information, dass bereits im Januar des gleichen Jahres ein erfolgreicher Schlag gegen den illegalen Waffenhandel gelungen sei. Dabei wären über 10 000 Sturmgewehre, Maschinengewehre zur Luftabwehr, 400 Granaten sowie Pistolen, Revolver usw. sichergestellt worden. Untermauert wurde die Meldung noch durch diverses Bildmaterial. Dabei fanden sich neben Cetme - Sturmgewehren auch leere Hülsen sowie auch Waffen, welche aus dem Zeitraum vor 1890 stammen. Dass alle beschlagnahmten Waffen deaktiviert waren und legal besessen wurden, dürfte die spanische Polizei Policia Nacional bereits am 13. März 2017 gewusst haben, als diese sinngemäß mitteilte, dass ein riesiges Waffenarsenal ausgehoben wurde. Was dies für die Inhaber der Firma bedeutete, welche nach dieser Aktion für drei Monate in Haft waren, lässt sich nur erahnen, zudem hatten die beschlagnahmten Waffen bis zur Herausgabe durch den Gerichtsentscheid wegen unsachgemäßer Lagerung enormen Schaden genommen. Das Gericht sprach die Angeklagten unter diesen Umständen frei und rügte dabei die Vorgehensweise der Policia Nacional und Europol, zudem die genannte Polizeikräfte die zuständige Waffenbehörde nicht in ihre Ermittlungen mit einbezogen hatte, da diese über 20 Jahre die Firma überprüfte und nie Beanstandungen aussprach. Von Interesse ist auch dass, vom Tag der Beschlagnahme im Januar 2017 bis zum 13. März 2017 eine Nachrichtensperre verhängt wurde. (Zufall oder gezielt, gewollte Aktion)

Diese Vorgehensweise ist unseres Erachtens unakzeptabel da die EU – Abgeordneten, welche an diesem Tag über die europäische Feuerwaffenrichtlinie abstimmten, in ihrer Entscheidung negativem Einfluss und nicht korrekter Information ausgesetzt wurden. Sei dies durch das Lesen der Presse, Information durch Kollegeninnen und Kollegen oder durch gezielte Falschinformationen. (Das Ergebnis der EU- Waffenrichtlinie ist ja allgemein bekannt.)

Bedenklich dabei ist nur, dass sich die EU – Parlamentarier unter diesen Umständen sich nicht selbst über den genauen Sachverhalt informierten, inwieweit dieser den Tatsachen entsprach.

War doch die gesamte Debatte um die EU – Waffenrichtlinie im Vorfeld im Besonderen von der EU - Innenkommissarin Cecillia Malmström und dem Leiter der Arbeitsgruppe Schusswaffen der EU – Generaldirektion „Inneres“ schon mit Intention auf eine Verschärfung ausgerichtet.

Ein Schelm, wer glaubt, dass die vorgenannte Schilderung nicht Wasser auf die Mühlen derjenigen Abgeordneten war, welche eine Verschärfung der EU - Feuerwaffenrichtlinie wünschten. Wenn nun einer glaubt, dass ein Abgeordneter wegen einer solchen Beeinflussung seine Meinung hinsichtlich seines Abstimmungsverhalten revidiert und einen Fehler einräumt, setzt sich falscher Hoffnungen aus.

Im Weiteren veröffentlichte ein renommiertes deutsches Politikjournal die Meldung von Europol und der Policia Nacional ohne weitere Recherchen anzustellen, inwieweit diese Meldung den Tatsachen entspricht. Damit tragen solche Zeitschriften zu einer dementsprechenden Meinungsbildung bei. Da kann man sich nur wünschen, dass solche Journale auf Grund verärgerter Leserschaft, ihren Druck aus mangelnder Wirtschaftlichkeit einstellen müssen.

Weiteres und Näheres können Sie auf der Hompage der German Rifle Association in Erfahrung bringen.



Die Vorstandschaft

DWJ 12/21:

Wahlnachlese

Am 26. September 2021 haben nun die wahlberechtigten Bürger entschieden wie sich der Bundestag die nächsten 4 Jahre zusammensetzt. Die meisten der gewählten Parteien entnehmen aus dem Ergebnis, um regierungsfähig zu sein, sei es notwendig Koalitionen einzugehen. Dies birgt die Gefahr in sich, eventuell die zum Teil den eigenen Wählern im Vorfeld zugesagten Versprechen aus ihrem Wahlprogramm, des Regieren bzw. Mitregieren zu wollen, zu opfern.

Bei einer Minderheitsregierung wären die einzelnen Abgeordneten der Koalition angehörenden Parteien in ihrer Gewissenentscheidung freier und eventuell nicht des Koalitionsfriedens wegen an Koalitionsvereinbarungen in ihrer Entscheidung beeinträchtigt.

Der Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes führt hinsichtlich der Gewissenentscheidung einzelner Bundestagsabgeordneter aus:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Die befürchtete Koalition zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken, wie im Vorfeld von den Legalwaffenbesitzern befürchtet, wurde von den Wählern nicht gewünscht, und somit erhielten die Linken nur 4,9 Prozent der Wählerstimmen. Zu Redaktionsschluss für die Verbandsnachrichten sieht es wohl so aus, dass vermutlich eine Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP die Regierungsverantwortung übernimmt, und den Kanzler und die Minister stellt, welche dann die Weichen stellen in der Umsetzung der Gesetze entsprechend den Koalitionsvereinbarungen.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass jede der im Bundestag vertretenen Parteien mit ihrem vorgestellten Programm nur den Bruchteil von Wählerstimmen hinter sich vereinigen konnten und somit hinter dem Programm der einzelnen Parteien stehen.

Bei einer Wahlbeteiligung von nur 76,6% haben der SPD von Hundert Wahlberechtigten nur ca. 19,7; der CDU/CSU nur ca. 18,5; dem Bündnis 90/Die Grünen nur ca. 11,3, der FDP nur ca. 8,8 und der AFD nur ca. 7,9 Wähler Ihr Vertrauen geschenkt und diese gewählt haben. Somit lagen die Nichtwähler mit der führenden SPD und CDU/CSU in Prozentzahlen ausgedrückt eng beieinander.

Angesichts dieser Fakten wollen wir darauf hoffen, dass auf eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes von Seiten der Koalition verzichtet, und dies im Vertrag so festgehalten wird, obwohl Annalena Baerbock in einer Sendung des ARD und ZDF, sowie der SPD Kanzlerkandidat Olaf Scholz bei einer Wahlkampfveranstaltung in Köln, in Zusammenhang mit dem Mord an einem Tankstellenmitarbeiter durch einen sogenannten Querdenker in Idar – Oberstein, sich für eine Verschärfung des Waffengesetzes ausgesprochen, haben. Dass sowohl in Idar - Oberstein als auch bei früheren Anschlägen illegale Waffen benutzt wurden, auf die auch eine Verschärfung des Waffenrechts wohl kaum eine Auswirkung haben dürfte, scheinen die Politiker dabei völlig zu vergessen. Wollen wir hoffen, dass dies nur zum Wahlkampfgeplänkel gehörte, und bei den Koalitionsverhandlungen vom Tisch ist.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/21:

Waffenmesse in der BRD

Nachdem die Waffenmesse in Kassel aus politischen Gründen, wir berichteten darüber, nicht mehr durchgeführt werden darf, hat sich der Veranstalter nach einem neuen Standort für die Durchführung einer gleichartigen Messe umgesehen. Trotz einigen Widerstandes hat Herr Krey vom Expo – Management einen neuen Durchführungsort mit der Messe in Halle/Saale gefunden. Die Veranstaltung mit der Bezeichnung ISM sollte zuerst in der Woche vom 7. – 10. Oktober 2021 stattfinden wurde jedoch aus Pietätsgründen um eine Woche verschoben. Wegen zu geringer Nachfrage teilnehmender Händler wurde die ISM bereits Ende August abgesagt. Welche Gründe für die Händler bei ihrer Entscheidung ausschlaggebend waren, kann nur spekuliert werden, woran wir uns nicht beteiligen wollen. Inzwischen wird es immer problematischer einen geeigneten Standort zu finden, wo solche Messen ungestört und kommentarlos durchgeführt werden können. Geben wir die Hoffnung nicht auf, dass es nach gewisser Anlaufzeit im Jahre 2022 wiederrum eine Waffen- bzw. Sammlermesse geben wird, welche den Status und den Anspruch der IWB Stuttgart oder der Waffenmesse Dortmund bzw. Kassel für sich in Anspruch nehmen kann. Wirft man einen Blick ins benachbarte Österreich nehmen die Antiquitäten und Waffenmessen, nach den politisch getroffenen Coronamaßnahmen, wieder ihren gewohnten Gang auf ohne dass die Gesellschaft und die politischen Kräfte negativen Einfluss darauf nehmen. Wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass die zukünftigen politischen Kräfte und die Gesellschaft dem privaten Waffenbesitz und dem dazugehörenden Umfeld positiv gegenüberstehen. In diesem Zusammenhang möchten wir an die Jäger appellieren sich mit den anderen Legalwaffenbesitzern wie Sportschützen und Waffensammlersammlern zu solidarisieren, denn wir haben Bedenken, dass in Zukunft die Jagdmessen auch ohne Waffen und ohne dem Büchsenmacherhandwerk stattfinden, werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass nachdem bei den Corona bedingten Maßnahmen Lockerungen eingetreten sind, wiederrum unsere Sammlerstammtische durchgeführt werden. Mit Ihrem Interesse hinsichtlich einer Teilnahme an den Stammtischen zeigen Sie der Gesellschaft, dass Sie zum Einem Interesse an Kulturgut und dessen Erhalt sowie Geschichte in Zusammenhang mit dem legalen Waffenbesitz haben. Die Termine und die Örtlichkeiten können Sie als Interessent auf unserer Homepage einsehen, oder Sie nehmen telefonischen Kontakt mit uns auf.

Sollten Sie Interesse bekunden einen Sammlerstammtisch aufzubauen, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Gerne geben wir Ihnen Tipps und Anregungen für Ihr Ansinnen oder im Falle bereits stattfindender Treffen können wir diese auf unserer Homepage oder in unseren Verbandsnachrichten im DWJ einer breiteren Öffentlichkeit kundtun.

Wollen wir gemeinsam hoffen, dass die neu gewählten Volksvertreter nicht weitere Probleme des friedvollen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft bei den Legalwaffenbesitzern suchen, und in Ihrer Legislaturperiode weitere Verschärfungen des legalen Waffenbesitzes anstreben.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/21:

VDB und Verbände sowie Interessengemeinschaften von Waffenhändlern; Büchsenmacher und Waffenbesitzer

Vor einigen Wochen ging ein Schreiben des VDB an die Verbände wie auch Mitglieder, indem die derzeitige Situation der Waffenbranche und Waffenbesitzer hinsichtlich der anstehenden Wahlen und deren eventuellen Ausgang sich darstellt bzw. darstellen könnte.

Das Resümee entspricht eindeutig den von uns seit Jahren geforderten Kriterien, dass alle mit der Waffenbranche Verbundene, wie Händler, Büchsenmacher, Schäfter, Graveure, Handel und Gewerbe sowie die privaten Waffenbesitzer in dieser Zeit in Zusammenhang mit der Bundestagswahl enger zusammenstehen und zielgerichtet wählen sollen. Dieses Ansinnen stellt einen jahrelangen Wunsch unseres Verbandes dar, obwohl wir im Besonderen die kulturhistorische Bedeutsamkeit des Schützenwesen, des Jagdwesen und des Militärs in Verbindung mit ihrer Geschichte ohne Festlegung einer zeitlichen Epoche bezüglich ihrer Waffen sowie dessen Zubehör usw., pflegt und hervorhebt. Das bedeutet Sammeln und Bewahren von Waffen und dessen Zubehör und Umfeld vom Paläolithikum (Altsteinzeit) bis zur Neuzeit, da die kulturhistorische Bedeutsamkeit sich zeitübergreifend darstellt, bezugnehmend auf Technik, Werkstoffe, Zweckgebundenheit, Notwendigkeit, Kunst usw. in Verbindung mit deren Verwendung in dem jeweiligen geschichtlichen Zeitabschnitt. Das diese technische Revolution aus der geborenen Geschichte unseres Kulturkreis in einem direkten Zusammenhang mit der Entwicklung einer Demokratie und dem Besitz von Waffen bei freien Bürgern steht soll an Hand der nachstehenden Zeilen welche sinngemäß aus dem Büchlein „Waffen als Freiburg in den Bund der Eidgenossen trat„; herausgegeben vom Historischem Museum Murten, entnommen wurden, aufgezeigt werden.

Nach der Handfeste von 1249, dem Freiburger Stadtrecht war jeder Einwohner Freiburgs dienstpflichtig, durfte diesbezüglich zu eigenen kriegerischen Unternehmungen oder als Gefolgsmann des Landesherren nicht länger als ein Tag aus der Stadt ausziehen, denn es war oberste Pflicht die Stadt zu verteidigen. Im 14ten Jahrhundert wurde hierzu von der Regierung das Anwerben für Fremde Heere verboten, um die eigene militärische Kraft nicht zu schwächen.

Hinsichtlich der Bewaffnung musste jeder Mann sich selbst auf eigene Kosten bewaffnen. Darunter fielen alle Arten von Waffen, Hieb- und Stichwaffen; Armbrüste, Bögen und Handfeuerwaffen sowie Schutzausrüstung wie Helm, Schild, Harnisch usw. Das Schießen mit diesen Waffen war schon im 15. Jahrhundert auch in Freiburg eine Privatsache jedes einzelnen Schützen. Die Regierung unterstützte jedoch die Schützen die sich in Vereinen zusammenschlossen eifrig. Sie gab nicht nur Unterstützungsgelder für die Reisen zu Schützenfesten wie z.B. Straßburg, Ulm usw. Im Weiteren wurde bei diesen Festen die ausländischen bzw. angereisten Schützen auf Staatskosten verpflegt und die Preise und Preisgelder kamen von der selben Stelle. Wussten doch die Räte usw. einer Stadt was sie an gut ausgebildeten Schützen hatte die sich zudem mit ihren eigenen Waffen

bestens zurecht fanden, um gezielte Treffer anzubringen. Des Weiteren spielte die Kameradschaft der Schützen einzelner Städte untereinander eine große Rolle die ggf. bei Nöten zu Hilfe kamen.

Wie die Schützen hat auch das Jagdwesen einen kulturellen und geschichtlichen Hintergrund und ein Erbe in unserem Kulturkreis, welches zumindest den gleichen Stellenwert besitzt, wenn nicht einen größeren wie das Schützenwesen, wie auch das Militär- und Behördenwesen und dessen Waffen, Munition und Zubehör. Daraus ist eindeutig ersichtlich, dass geschichtlich und kulturell zu allen Zeiten die Menschheit eng mit Waffen verbunden war und das Überleben sicherte und damit unzertrennlich zu unserem kulturellen Erbe gehört und zum Aufbau eines demokratischen Staatswesens führte, was es zu bewahren gilt.

Alle diese Gruppierungen, ob Jäger, Schütze oder Sammler unterstützen durch den Erwerb von Waffen, Munition und Zubehör etc. das Waffengewerbe und den Handel, wie auch die dahinterstehenden Interessenverbände, wie auch Kammern (Handwerkskammer, IHK) usw. und stellen ein Teil des Wirtschaftswesens dar. Auf Grund dessen kann man nur hinter dem Schreiben des VDB stehen, welches angesichts der anstehenden Wahlen zur Einigkeit aufruft und deutlich zum Ausdruck bringt, dass man als Waffenbesitzer bzw. mit dem Waffengewerbe in irgendeiner Weise verbunden über die Wahl zielgerichtet die Parteien und zukünftige Abgeordnete wählen sollte, welche zum privaten Waffenbesitz stehen und in naher Zukunft weiteren Verschärfungen entgegen wirken, bzw. das Waffengesetz wieder liberaler gestalten, ob EU oder Nicht-EU.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/21:

Waffenrechtsverschärfung ist vorerst abgewendet

Der allseits unter den Waffenbesitzern, Händlern usw. gefürchtete und in Frage gestellte Gesetzentwurf hinsichtlich der weiteren waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr durch den Bundestag gekommen, was nicht bedeuten soll, dass das Thema vom Tisch ist. In diesem Zusammenhang kann natürlich, nicht mit Bestimmtheit nachvollzogen werden, woher der Sinneswandel in der Regierungskoalition gekommen ist. Glücklicherweise waren wohl wichtigere Themen in der letzten Sitzung zu behandeln als dieses nicht ausgegorene Thema durch das Parlament zu jagen. Es dürften jedoch auch die vielen Gespräche, Einlassungen, Briefe usw. der betroffen Verbände, Interessengemeinschaften und der Waffenbesitzer sowie ihr Umfeld an Bundestagsabgeordnete und Parteien dazu geführt haben im Vorfeld der anstehenden Wahlen keine zu schnellen Entschlüsse bzw. Entscheidungen zu treffen. In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der VDB mit den großen Verbänden eine qualifizierte Stellungnahme ausarbeitete und rechtzeitig dem BMI zukommen ließ, sowie ein eigens ausgearbeitetes handelsspezifisches Exposee. Dennoch kam wie allgemein bekannt sein dürfte und berichtet wurde der Gesetzentwurf ohne jegliche Korrekturen ins Kabinett und von dort aus in den Bundesrat. Vom VDB und den einzelnen Verbänden und deren Mitglieder wurden auch nach der Verabschiedung im Kabinett die Verantwortlichen, im Besonderen die Bundestagsabgeordneten, mit einer Briefaktion überflutet.

Die vorerst nicht verabschiedete Waffenrechtsverschärfung bedeutet jedoch nicht, dass ein Sieg der Vernunft gegeben ist. War es nicht ein Großteil der Abgeordneten, welche bereits bei den vorherigen Gesetzesverschärfungen zur Kenntnis gaben, dass es keiner weiteren Gesetzesverschärfung bedarf und wir in der BRD mit das schärfste Waffengesetz haben? Welche Glaubwürdigkeit billigen Sie als Wähler diesen Abgeordneten und den Parteien in Zukunft zu? Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass es weitere Parteien gibt und ihre zu wählenden Abgeordneten, welche den privaten Waffenbesitz verbieten bzw. noch stärker einschränken wollen. Als Händler, oder Mitarbeiter in einem Unternehmen bzw. Betrieb wie auch in einem Waffenfachgeschäft oder als privater Waffenbesitzer wie Sportschützen, Jäger und Sammler sowie die Ihnen nahestehenden Personen müssen Sie besonders in der Wahl am 26.9.2021 strategisch wählen, um den Abgeordneten und ihren Parteien zu zeigen, dass in einer Demokratie die Gewalt der Rechtstaatlichkeit vom Volke ausgeht.

Von größter Wichtigkeit ist es auch, dass die Interessenvertreter der privaten Waffenbesitzer mit dem Handel und den Waffenherstellern noch enger zusammenarbeiten, um den legalen Waffenbesitz in einer freiheitlichen demokratischen BRD weiterhin für Privatpersonen zu ermöglichen.

Magazine mit dementsprechender Kapazität

Wir möchten nur noch einmal kurz in Erinnerung rufen, dass bis zum 1.9.2021 Kurzwaffenmagazine mit mehr als 20 Schuss und Langwaffenmagazine mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität zu melden sind und eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. Als verbotene Gegenstände unterliegen dann diese Magazine den Aufbewahrungsvorschriften des § 13 AWaffV. Die Mindestanforderung für verbotene Gegenstände wäre ein Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad 0.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/21:

Bündnis 90/Die Grünen und das BWaffG.

Auf dem Parteitag der Bündnis 90/Die Grünen wurde am 12./13. Juni das bereits im Frühjahr ausgearbeitete Parteiprogramm von den Delegierten im Wesentlichen verabschiedet und bildet somit die Grundlage nicht nur des Wahlkampfes, sondern auch etwaiger Koalitionsverhandlungen mit anderen Parteien. Eine Verschärfung bzw. Einschränkung des privaten Waffenbesitzes stellt dabei eine Priorität dar. Inwieweit hier eine Verschärfung bzw. eine Einschränkung bzw. ein Verbot von erwerbsscheinpflichtigen Waffen, oder bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erwerbscheinpflichtige Waffen erfolgen soll; oder nur eine gewisse Verschärfung bei Sportschützen oder Waffensammlern vielleicht auch bei Jägern in Bezug auf Waffen angedacht ist, ist derzeit nicht bekannt. Daher stellen alle diese Thesen zum heutigen Zeitpunkt reine Spekulationen dar. Das es bei einem Wahlerfolg der Bündnis 90/Die Grünen zu einer Verschärfung des legalen, privaten Waffenbesitzes, in Verbindung mit dem WaffG. kommen wird steht wohl außer Frage und ist Fakt. Für den Umfang einer Verschärfung wird wohl unter anderem die Anzahl der erhaltenen Stimmen sein, denn diese werden wohl ausschlaggebend sein bei eventuellen Koalitionsgesprächen und der Durchsetzung eigener Ziele. Bei einem Europa ohne Grenzen stößt unseres Erachtens ein solches Ansinnen bei vielen Mitgliedstaaten auf Unverständnis wie sich dies bei der letzten durch die EU veranlassten Waffenrechtsverschärfung zeigte. Dass gewisse andere in der BRD ansässige Parteien das gleiche Ansinnen teilen, dürfte wohl bekannt sein, so dass eine Nennung als überflüssig angesehen wird. Da diese Parteien auf Grund niedriger Wählerquoten für eine Regierungsoption nicht unbedingt in Frage, kommen, sollte jedoch daran gedacht werden, dass gerade diese Parteien bei einer Koalition das Zünglein an der Waage sein könnten.

Inwieweit politisch gewollte Einschränkungen in einer Demokratie ohne Notwendigkeiten gegeben sind, zeigen bereits die erlassenen Gesetze.

Überlegen Sie bei der anstehenden Bundestagwahl genau, welcher Partei Sie Ihr Vertrauen schenken und bedenken Sie dabei, dass keine Partei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich hat um eigenständig regieren zu können. Um Mitregieren zu können, wird so manche Partei und ihre Vertreter des eigenen Egoismus wegen, Kompromisse eingehen, denn welche Partei und deren Führungsspitze möchte denn nicht Ministerämter bekleiden und im politischen Rampenlicht stehen. In Anbetracht der derzeitigen Situation ist es unseres Erachtens aktueller denn je, wie schon seit Jahren auf Heinrich Heine und sein Gedicht „ Krähenwinkels Schreckenstage „ aus dem Jahre 1853/54, hinzuweisen.

Für die Leser, welche aus verschiedenen Gründen kein Internet besitzen zitieren wir in diesem Zusammenhang nachstehend nochmals die wesentlichen Strophen aus dem vorgenannten Gedicht von Heinrich Heine

1. Strophe

Wir Bürgermeister und Senat. Wir haben folgendes Mandat.

Stadtväterlichst an alle Klassen, der treuen Bürgerschaft erlassen.

6. Strophe

Es liefre seien Waffen aus. Ein jeder in seinem Gildenhaus.

Auch Munition von jeder Sorte wird deponiert an selben Orte.

7. Strophe

Wer auf den Strassen räsoniert, wird unverzüglich füsiliert.

Das Räsonieren durch Gebärden soll gleichfalls hart bestrafet werden.

8. Strophe

Vertraut eurem Magistrat der fromm und liebend schützt den Staat. Durch huldreich hochwohlweises Walten, Euch ziemt es stets das Maul zu halten.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/21:

Zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes hinsichtlich der persönlichen Eignung für Waffenbesitzer

Wie üblich gab es auch eine Anhörung der Verbände vor dem am 13.04.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf bezüglich des § 6 Abs. 1 BWaffG. bezugnehmend auf die persönliche Eignung hinsichtlich gesundheitlicher Bedenken (psychische Erkrankungen usw.) bei Waffenbesitzern in der BRD. Dabei ist anzunehmen, dass bei dieser Anhörung sich die Verbände wohl gegen die bereits im Vorfeld angekündigte Überprüfung in dieser Form aussprachen.

Das Bundeskabinett sprach sich nun nach Grundlage des Entwurfes für eine Überprüfung von Waffenbesitzern im Rahmen der üblichen waffenrechtlichen Überprüfungen dafür aus, dass bestimmte gesundheitliche Bedenken bzw. Erkrankungen zum Verlust waffenrechtlicher Genehmigungen führen können bzw. führen.

Normalerweise wäre es hierbei notwendig gewesen vorab Rahmenbedingungen und Maßstäbe zu definieren ab welchem Kriterium von gesundheitlichen Bedenken es zum Verlust waffenrechtlicher Genehmigungen kommt. Zwar soll die Abfrage bei den Gesundheitsämtern erfolgen, jedoch ist es hierbei von Interesse was der Arzt des Vertrauens dem Gesundheitsamt diesbezüglich an Patientendaten weiterreichen muss. Dies führt unweigerlich zu der Frage, was muss der Arzt des Vertrauens dem Gesundheitsamt melden. Muss in Zukunft der behandelnde Arzt auf Anfrage des Gesundheitsamtes z.B. auf nachstehende Fragen eine Auskunft geben:

-ist seiner Ansicht nach, die abgefragte Person als Alkoholiker oder Drogenkonsument einzustufen bzw. anzusehen (welche Richtwerte werden hier festgelegt bzw. sollen ausschlaggebend sein)?

-an welchen psychischen Erkrankungen leidet der abgefragte Patient

bzw. bei welchen Grad der psychischen Erkrankung muss eine

Weitergabe an das Gesundheitsamt erfolgen bzw. zur Kenntnis gegeben

Werden?

-muss der behandelnde Arzt die Einnahme bestimmter Arzneien bei

normalen Erkrankungen bei denen als Nebenwirkung z.B. bei 1 zu 100 000 Personen psychische Störungen auftreten können zur Kenntnis geben

usw… ?

Wer beurteilt z.B. die psychische Erkrankung und deren Grad und wer übernimmt die Verantwortung in solch einem Fall, wenn es um den Widerruf einer waffenrechtlichen Genehmigung geht?

Im Weiteren erhebt sich die Frage, wer trägt letztendlich die Kosten einer solchen gesundheitlichen Überprüfung, welche zusätzliche Arbeit kommt auf die Beteiligten zu und wo bleibt der Datenschutz?

Das BMI führt in diesem Zusammenhang an, dass die Gesetzeserweiterung notwendig wurde, nach den Ereignissen in Hanau im Februar 2020, wo ein schwer psychisch kranker Rechtsextremist zehn Mitbürger und sich dann selbst mit einer Schusswaffe, tötete.

An diesem Punkt muss die Frage erlaubt sein, rechtfertigt allein ein solches Ereignis diese weitere Gesetzesänderung und ihre ungeahnten Folgen für eventuell unbescholtene Legalwaffenbesitzer?

Über die Folgen für die Gesellschaft kann man nur spekulieren, da anzunehmen ist, dass von der Gesetzesänderung Betroffene, wenn eine Hilfe aus medizinischer Sicht noch möglich wäre, sich nicht mehr an Ihren Arzt wenden, da Sie die Befürchtung haben, dass Sie ihr Hobby nicht mehr ausüben dürfen.

Bedenkt man, dass wesentlich mehr Mitbürger durch psychisch Kranke Autofahrer bzw. Alkoholkranke oder drogenkonsumierenden Autofahrer ihr Leben verlieren, und dies keine Gesetzesänderung bisher zur Folge hatte, muss die Frage erlaubt sein, sind denn nicht Alle vor dem Gesetz gleich, oder haben die Politiker Ängste in Anbetracht der großen Autofahrerlobby, dass Sie nicht mehr gewählt werden?

In Anbetracht der anstehenden Wahlen möchten wir Sie als Waffeninteressierter jetzt schon bitten, sich das Wahlprogramm der einzelnen Parteien genau anzusehen, und die sich in ihrem Wahlkreis zur Wahl stellenden Kandidaten für den Bundestag anschreiben und ggf. um eine Stellungnahme hinsichtlich ihrer Fragen und Bedenken bitten.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/21:

WBK Kassel

Wie in der letzten Ausgabe des DWJ in unseren Verbandsnachrichten berichtet, haben wir die einzelnen Fraktionen des Stadtsenates (Stadträte) der Stadt Kassel bezüglich des Verbotes der Waffenbörse in Kassel angeschrieben. Das an die politischen Fraktionen des Stadtsenates gerichtete Schreiben, haben wir Ihnen ebenfalls in den letzten Verbandsnachrichten kundgetan. Mittlerweile sind nun die ersten Antwortschreiben bei uns eingetroffen. Zu unserem Bedauern haben bis zum heutigen Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nur die Grünen und die SPD ein Antwortschreiben an uns gesandt. Die anderen Fraktionen gaben auf unsere Schreiben keine Rückantwort. Das Schreiben an die AFD kam postalisch ungeöffnet als unzustellbar zurück.

Die SPD - Fraktion gab uns in Ihrem Antwortschreiben eine ausführliche Begründung Ihrer Entscheidung zur Kenntnis, dem sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weitgehend anschlossen. Wie in einem solchen Schreiben üblich bedanken sich unsere politischen Vertreter im Allgemeinen erstmals für das ehrenamtliche Engagement und gaben eindeutig zur Kenntnis mit einem beabsichtigten Verbot der Messe unsere Arbeit nicht zu diskreditieren. Jedoch in Anbetracht des politisch motivierten Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten, Dr. Walter Lübke, am 2. Juni 2019 sowie des rassistisch motivierten Mordes an unserem Kasseler Mitbürger Halit Yozgat im Jahre 2006 und die dadurch negative und traurige Berühmtheit die unsere Stadt (Kassel)in diesem Zusammenhang erlangte, hat die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt besonders aufgewühlt und zu heftigen Diskussionen geführt, verbunden mit der Sorge, dass auf der Börse solche Tatwaffen unter anderem gehandelt werden, und damit falsche Zeichen einer Verbundenheit gesetzt werden. Im Weiteren gaben Sie in dem Schreiben zu Bedenken, dass auf dieser Waffenbörse nicht nur Sympathisanten und Mitglieder unseres Verbandes usw. zugegen waren, sondern auch in der Vergangenheit gewaltverherrlichende Personen. Außerdem ist und wurde auch bekannt, dass fragwürdige Symbole gehandelt wurden. Im Schreiben wurde besonders darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der Kasseler Bürger- und innen wollen, dass ihre Stadt als friedliebender und toleranter Ort anerkannt wird, und eine Waffenbörse zu deren Besuchern nachweislich auch Rechtsradikale, Waffennarren und Personen die mit fragwürdigen Symbolen handeln, zählen, diesem Bedürfnis und Anliegen der Bürger- und innen, entgegenstehen. Auf Grund dieser Fakten und Kriterien hat die SPD - Fraktion einen Antrag in die Städteversammlung eingebracht, die Waffenbörse in Kassel zukünftig zu verbieten. Die SPD - Fraktion ist daher erfreut, dass dieser Antrag eine deutliche Mehrheit gefunden hat und wünscht dem Magistrat der Stadt Kassel bei der Umsetzung viel Erfolg.

Selbstverständlich sind wir ebenfalls betroffen und verurteilen zutiefst die feigen und abscheulichen Morde und Gewalttaten an unseren Mitbürgern egal ob politisch, rassistisch usw., motiviert. Hierbei erhebt sich jedoch die Frage inwieweit verhindert das Verbot einer solchen Messe derartige Schand- und Gewalttaten und wäre es nicht sinnvoller in Kooperation gemeinsam darüber zu sprechen wie wir gemeinsam solche Taten verhindern und beiden Seiten gerecht werden können, denn auch mit dem Verbot der Messe gibt es Verlierer und Opfer in Kassel und Umgebung sowie in der weltweiten Händler- und Sammlergemeinschaft.

Auf die Bezeichnung Waffennarren in diesem Schreiben wollen wir nicht weiter eingehen.

Unsere Stellung bezüglich des Referentenentwurfes zum „Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ werden wir in der nächsten Ausgabe unserer Verbandsnachrichten Ihnen kundtun.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/21:

WBK Kassel

Am 20. Februar war in der regionalen Presse Nordhessens zu entnehmen, dass die Stadt Kassel auf Antrag der Fraktion von SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen ein Verbot der Waffenbörse Kassel für dieses Jahr und in auch für die Zukunft durchsetzen möchte. Dies nahmen wir zum Anlass den Fraktionen im Stadtrat Kassel nachstehenden Brief zu schreiben, nachdem wir unter anderem von Mitgliedern angesprochen wurden.

Betr.: WBK Kassel

Sehr geehrte Damen und Herren,

über die Medien haben wir zur Kenntnis genommen, dass der WBK in Kassel von Seiten der Stadt Kassel keine Genehmigung mehr erteilt werden soll.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir als Vorsitzender des oben genannten Verbandes anzumerken, dass die WBK in Kassel unter anderem ein wichtiger Bestandteil hinsichtlich des Erhalts von Kulturgut ist, indem hier:

- Waffen (von der Radschlosspistole, -gewehr des 15./16ten Jahrhunderts bis zur Neuzeit; mittelalterliche Armbrüste und Bögen sowie deren Pfeile usw.

- Blankwaffen, (vom ritterlichen Schwert, über Degen, Pallasche usw. bis zum Seitengewehr und dessen Zubehör

- Munition zum Sammeln wie auch zum Schießsport

- Miliaria in Form von Auszeichnungen für Verdienste und Tapferkeit, wie auch Uniformen und dessen Umfeld wie Pickelhauben, Helme usw.

– Dokumente aller Art, Vorschriften, Fachliteratur aller Epochen usw. und weiteres, gehandelt werden.

Wie der Gesetzgeber in Zusammenhang und unter Einbeziehung des Kulturschutzgesetzes erkannt hat, besteht die kulturhistorische Bedeutsamkeit auch bei neuzeitlichen Waffen, z.B. bis zum Jahr 2000, wenn diese in einer Sammlung in direkter Verbindung mit Waffen stehen welche z.B. vor 1945 gefertigt wurden.

Aber auch Schützenwaffen und Waffen zur Jagdausübung haben den gleichen Stellenwert wie die vorgenannten Gegenstände, da auch diese Gegenstände wie auch dessen Zubehör im Besonders die gleiche kulturhistorisch Bedeutsamkeit für sich in Anspruch nehmen können, wie z.B. Baudenkmäler, Statuen, Bilder usw. und dies über alle Epochen der Kulturgeschichte. Waffen und deren notwendiges Zubehör stellen hierbei einen wesentlichen Bestandteil unserer und der globalen Geschichte und Technikgeschichte dar. Hierbei verweisen wir im Weiteren auf die beigefügte Anlage.

Ferner stellt die Messe immer ein Treffpunkt für Fachautoren und allgemein Interessierte dar. Außerdem trägt sie wesentlich der Völkerverständigung bei, da Besucher und Aussteller aus so gut wie aus ganz Europa und der Übersee zugegen sind, und in friedlicher Atmosphäre sich gegenseitig austauschen sowie kulturelle Gegenstände erwerben.

Für Kassel und Umgebung stellt die Messe zudem einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor für die Gastronomie, die Hotels usw. dar, wie aus Gesprächen mit den Betroffenen aus dieser Branche in Erfahrung zu bringen war.

Unter Abwägung aller Fakten und Kriterien möchten wir Sie bitten dafür zu plädieren, dass die WBK in Kassel eine Zukunft hat, auch unter dem Gesichtspunkt, dass Kassel als Documenta Stadt eine breite kulturelle Verpflichtung trägt.

Für weitere Fragen stehe ich und die gesamte Vorstandschaft, Ihnen gerne zur Verfügung und würde Sie gerne bei der nächsten Veranstaltung durch die Messe führen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans – Peter Schmid - Vorstand

Die Vorstandschaft

DWJ 04/21:

Zum Kuratoriums – Kurier

Üblicherweise erscheint unser zweiter Jahres - Kuratoriums – Kurier zur Herbst – Messe in Kassel und wird nach Abschluss der Messe, an die Mitglieder versandt, welche ihn auf der Messe nicht in Empfang nehmen konnten. Nun fand aber die letztjährige Herbst – Messe bereits im Oktober statt und wurde wie berichtet auf Grund von Corona Maßnahmen frühzeitig beendet. Die Messe ist 2x im Jahr der Treffpunkt, wo sich zum Teil die Autoren, die Sponsoren und die Verantwortlichen für den Kuratorium – Kurier treffen, um in Gesprächen Planungen usw. vorzunehmen. Auf Grund der genannten Fakten musste nun alles elektronisch und telefonisch erfolgen was auch mehr Zeit in Anspruch nahm. Bei der Erstellung des Kuratoriums – Kurier in den Ausgaben des Jahres 2020 ist uns nun gleich zweimal der gleiche Fehler in einer unseren Anzeigen unterlaufen.

So wurde in der Anzeige des Auktionshauses „Landshuter Rüstkammer“ die alte, frühere Adresse, der Büro-/Auktionsräume der „Landshuter Rüstkammer“ angeführt. Trotz Hinweis von Herrn M. Pfanneberg von der

Landshuter Rüstkammer ist uns dieses Missgeschick ein weiteres Mal in der letzten Ausgabe des Kuriers unterlaufen. Erst nach den Weihnachtsfeiertagen konnten wir uns mit Herrn Pfanneberg in Verbindung setzen um mit Ihm als Vorstandsmitglied des Kuratoriums

und Betroffener zu sprechen wie wir uns nun verhalten sollten, neuer Druck etc. Nachdem nun Herr Pfanneberg in großzügiger Art und Weise entgegenkam, und zustimmte, dass der Kurier trotz wiederrum fehlerhafter Adresse hinsichtlich des aktuellen Standortes der Auktionsräume, ausgeliefert werden kann und sollte, war es uns jedoch ein Anliegen, dass eine Richtigstellung als Beilage in den letzten Kurier mit eingelegt wurde. Dies führte natürlich in diesen Zeiten zu der Verzögerung bezüglich der Versendung des Kuriers. In diesem Zusammenhang wollen wir uns förmlich für diesen Fehler bei Herrn Pfanneberg entschuldigen, und uns bedanken, dass er uns diesen Fehler nachsah. Die aktuelle Andresse der Landshuter Rüstkammer lautet „ 84028 Landshut, Fischergasse 660 “.

Diese Zeilen wollen wir nun auch zum Anlass nehmen, uns bei Allen die zum Gelingen des Kuratorium - Kurier beitragen recht herzlich zu bedanken. Die gilt den zahlreichen Autoren für ihre hervorragenden Fachbeiträge, aber insbesondere Herrn Horst Friedrich für das Layout usw., sowie den Personen, Firmen, Auktionshäusern, welche durch ihre Anzeigen die Finanzierung des Kuriers ermöglichen.

Sollten Sie Interesse bekunden durch Fachbeiträge oder in einer sonstigen Art und Weise zum weiterem Gelingen und Fortbestand des Kuratorium – Kurier beizutragen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. Öffentliche Institutionen, Museen, Archive usw., welche ein Interesse an unserem Kuratorium – Kurier bekunden, bitten wir ebenfalls um Kontaktaufnahme, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. Selbstverständlich ist unser Kuratorium – Kurier für Mitglieder und vorgenannte Institutionen kostenlos.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/21:

Statistiken und aus welcher Sicht man diese betrachtet

Wie allgemein bekannt sein dürfte, gehört in Deutschland das Waffengesetz zu den Gesetzen, welches permanent und in regelmäßigen Abständen verschärft wird. Über die Verschärfungen usw. haben wir bereits berichtet und die damit einhergehenden Strafen usw. können ebenfalls aus den Gesetzestexten entnommen werden.

Um einer Verschärfung des Waffengesetzes entgegen zu wirken argumentierten die Kritiker in früheren Zeiten stets, dass die meisten Verbrechen mit illegalen Schusswaffen durchgeführt wurden und werden. Zudem argumentierten sie, dass ein Großteil der begangenen Raubüberfälle mit erlaubnisfreien also Gas-, Schreckschuss- und Luftdruckwaffen durchgeführt wurden oder mit illegalen Schusswaffen. Das gleiche würde auch für Körperverletzungen und Morde anzuführen sein. Erlaubnispflichtige, legale Schusswaffen dürften nur bei Selbsttötungen auch im Eheverbund in der Statistik eine bestimmte Prozentzahl in Anspruch nehmen.

In früheren Zeiten ließen sich die vorgenannten Verbrechen und Vergehen hinsichtlich der Waffenkriminalität über eine Aufsplittung welche das Bundeskriminalamt erfasste, nachweisen. Eine Änderung des Meldeverfahrens bei der Waffenkriminalität führte nun dazu, dass eine Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz usw. nicht mehr möglich sein wird und ist.

Bekannt wurde dies durch den ehemaligen Polizeihauptkommissar und AfD – Bundestagsabgeordneten, Martin Hess. Dem AfD Abgeordneten fiel auf, dass bis 2015 in den Lagebildern des BKA unter „Sicherstellung von Waffen“ noch unterschieden wurde zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz. Auf Anfrage, ob eine frühere Statistik wieder in Frage kommt antwortete das Bundesministerium des Innern Ende November, dass dies auf eine systembedingte Umstellung zurückzuführen sei, da der kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD) durch den, „Polizeilichen Informations- und Analyseverbund“ (PIAV) ersetzt wurde, und durch die Umstellung bei einer Sicherstellung von Waffen eine Trennung bzw. Aufschlüsselung, zwischen legalen und illegalen Waffen usw. nicht möglich sei. Auf die Nachfrage ob dies in Zukunft wieder möglich sei, erhielt der Bundestagsabgeordnete Hess Anfang Dezember, vom Bundesministerium des Innern die Antwort; dies sei dann der Fall sobald eine vollständige Datenanlieferung durch die Verbundteilnehmer hinsichtlich des Waffendelikts und dessen Tatbestandsmerkmale erfolgt. Ein konkreter Zeitpunkt, wenn dies der Fall sein würde, könnte nicht benannt werden.

Auf Grund der unbefriedigenden Antwort erfolgte eine weitere Anfrage durch den oben genannten Bundestagsabgeordneten in dieser Angelegenheit. Daraufhin kam die nachstehende überraschende Antwort eines Innenstaatssekretärs an den AfD Bundestagsabgeordneten: „Eine statistische Aufschlüsselung nach sichergestellten Waffen von legalen und illegalen Schusswaffen ist im Bundeslagebild „Waffenkriminalität“ nicht mehr vorgesehen“.

Ziehen wir nun das Lagebild des BKA von 2015 heran so ergibt sich folgendes Bild: Von 470 sichergestellten Waffen bei ca. 80 Millionen Bürger in der BRD, waren 72,4 Prozent erlaubnisfreie Gas- und Alarm- sowie Luftdruckwaffen, 27,6 Prozent waren erlaubnispflichtige Schusswaffen von denen sich lediglich 4,9 Prozent in legalem Besitz befanden. Somit kann man davon ausgehen, dass 2015 aus legalem Waffenbesitz ca. 23 Waffen in Bezug auf Waffenkriminalität sichergestellt wurden, wobei nicht aufgelistet wurde wie hoch die Anzahl der Suizide mit Waffen dabei eine Rolle spielten. Hier erhebt sich die Frage; rechtfertigt eine solche Statistik die seit 2015 getroffenen Maßnahmen hinsichtlich einer Waffengesetzverschärfung sowie die derzeitige Überwachung der Waffenbesitzer durch den Staat usw.? Auf Grund dieser Tatsache können z.B. bei der nächsten Bundestagswahl die Waffengegner auf ganze andere, für Waffenbesitzer negative Statistiken, verweisen. Näheres hierzu können Sie über Recherchen im Internet und in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ (mit Kommentierung) entnehmen, auf welcher der Beitrag u.a. basiert.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/21:

Gedanken zu der Waffengesetzgebung in der BRD und der EU

Blickt man über die offenen Grenzen der BRD so sieht man gewaltige Unterschiede in der Waffengesetzgebung bzw. Auslegung der Waffengesetzgebung in Zusammenhang mit der EU – Waffenrichtlinie. Welchen Einfluss haben hierbei die Parteien die als „Linksstehend“ zu bezeichnen sind?

Besonders in der BRD wird seit Inkrafttreten des BWaffG von den politischen Kräften des Landes kontinuierlich an der Verschärfung des WaffG gearbeitet, obwohl nach jeder Verschärfung des WaffG von politischer Seite das Signal kam, dass dem Gesetz genüge getan sei und für weitere Gesetzesschritte diesbezüglich in Zukunft keine Notwendigkeit bestünde. In gleichem Atemzug gaben Sie zur Kenntnis, dass die BRD in Europa mit das schärfste Waffengesetz habe. Wenn in einem europäischen Land auf Grund verfehlter Politik sich terroristische Aktivitäten entwickeln bei denen Waffen eine Rolle spielten so wurde von politischer Seite der Ruf einer weiteren Verschärfung des WaffG laut, obwohl ein Straftatbestand bezüglich des WaffG bereits gegeben war, und die Attentäter von vorne herein von ihrem Märtyrertod ausgehen. Doch gerne nehmen unsere Politiker solche Anlässe, um weitere Verschärfungen vornehmen zu können. Schaut man über die Grenzen zu unseren im Besonderen östlichen Nachbarn in der EU so finden wir ein Waffengesetz welches sich weitaus bürgerfreundlicher gibt, trotz Umsetzung der EU – Waffenrichtlinien. Des Weiteren werden dem Waffenbesitzer keine solche Kosten für den legalen Waffenbesitz auferlegt wie in der BRD. Dies betrifft aber auch den Zugang für den legalen Waffenbesitz und dessen Aufbewahrung. Hier erhebt sich die Frage sind die Bürgerinnen und Bürger der BRD schlechtere, weniger gesetzestreue Bürger wie teilweise in anderen EU – Staaten bzw. im nahen Ausland und inwieweit wären Amokläufe zu verhindern gewesen, wenn das bestehende Gesetz angewandt und umgesetzt worden wäre usw.? Man kann mittlerweile den Eindruck gewinnen, dass in der BRD die bürgerlichen Freiheiten immer weiter beschnitten bzw. eingeengt oder so unattraktiv gestaltet werden, dass die Ausübung von bestimmten Aktivitäten und Freiheiten für viele unüberwindbare Hürden darstellen oder zur Belastung werden.

Was bringt uns diesbezüglich die Zukunft? Das Parteiprogramm des Bündnis 90/Die Grünen haben wir in einen der letzten Verbandsnachrichten kundgetan. In diesem Zusammenhang wollen wir nur nochmals in Erinnerung bringen, dass den Abgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen, das 3.WaffR Änd.G. in seiner Verschärfung nicht weit genug ging. Dies gilt sinngemäß auch für die Partei „Die Linke“ und ihre Abgeordneten. Interessant ist, dass die Partei „Die Linke“ in ihrem Wahlprogramm zum privaten Waffenbesitz usw. explizit keine Stellung bezieht wie auch andere renommierte Parteien des deutschen Bundestages wie die CDU/CSU und SPD.

Richten wir nun voller Hoffnung unseren Blick in die Zukunft, denn wir haben die Wahl.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/21:

Zum Jahresende

Nun neigt sich das Jahr 2020 seinem Ende zu, welches auch an unseren Verband neue Herausforderungen und Prüfungen stellte. Nicht nur, dass die Frühjahrsmesse in Kassel mit unserer Sonderschau auf Grund der Pandemie nicht stattfinden konnte, so musste, wie in der letzten Ausgabe unserer Verbandsnachrichten im DWJ berichtet, die WBK im Oktober in Kassel ebenfalls nach 2 Tagen laut Gerichtsbeschluss und Klage der Stadt Kassel, schließen. Aber nicht nur die erwähnten Sonderschauen auf der WBK fielen den Auswirkungen der von unserer Regierung hinsichtlich der Corona – Pandemie getroffenen Maßnahmen zum Opfer sondern auch die Sammlerstammtische/-treffen in Esslingen und München mit den angekündigten Vorträgen konnten, wegen geschlossener Lokalitäten, nicht durchgeführt werden. Ein weiterer schwerer Verlust für unseren Verband in diesem Jahr stellte der Tod unseres ehemaligen 2. Vorstandes und langjährigem Vorstandsmitglied, Wolfgang Berk, sowie der Tod unseres ehemaligen Vorstandes und Ehrenvorstandes, Bernhard Frey, wie auch weiterer Mitglieder, dar.

Die Umsetzung des NWR II in Zusammenhang mit der Zuweisung der ID – Nummern für die Waffen stellte manche Behörde an die Grenze ihrer Belastbarkeit und so erhielten nicht alle Waffenbesitzer zum Stichtag ihre ID Nummern für die Waffen usw. Im Weiteren kam es auch zu Fehlern. Auch für die Händler stellte die Umstellung zum NWR II neben ihrer sonstigen Tätigkeit eine Mehrbelastung dar. Die legalen Waffenbesitzer sind aktuell in Europa und im besonderen in der BRD mit immer weiteren Einschränkungen und Erschwernissen bei der Erlangung von waffenrechtlichen Genehmigungen, bei der Ausübung des Schießsportes als auch im Zusammenhang mit weiteren Auflagen und Beschränkungen im Bereich der Schießstätten mit steigenden Kosten nach dem Verursacherprinzip konfrontiert. Ferner kommen waffenrechtliche Genehmigungen, Ein- und Austräge sowie Überprüfungen aller Art wie auch die Meldung von Magazinen noch hinzu. Nun wird öffentlich gemacht, dass die Bundeswehr den Verlust von zahlreichen modernen Waffen und Munition beklagt, die sich nun vermutlich illegal in der BRD befinden. Dies ist aber kein neues Phänomen und so berichtete das DWJ in seiner monatlichen Ausgabe in den 70er Jahre regelmäßig über verlorengegangene Waffen unter anderem auch aus Bw-Beständen. Rechnet man die Zahl der bei Bundeswehr in den Jahren verloren gegangenen Waffen und Munition hoch, kommt eine erschreckende Zahl zusammen. Über das Fehlen bzw. Abhandenkommen von Munition und Einsatzmunition bei Sondereinsatzkommandos in der BRD berichtete vor kurzem ein deutscher Fernsehsender. In Anbetracht solcher Fakten im Zusammenhang mit einer immer weiteren Verschärfung des WaffG trotz der Zusagen der politisch Verantwortlichen vor einigen Jahren, dass eine weitere Verschärfung des BWaffG nicht mehr notwendig sei und erfolgen wird, wurden wir besonders in dieser Legislaturperiode vom Gegenteil überzeugt. Nun liegt es unter anderem im kommenden Jahr wiederrum in unserer Hand diesen Parteien und ihren Volksvertretern die sich für die Verschärfungen des BWaffG einsetzten und diese zu verantworten hatten, das Vertrauen zu entziehen.

Allein aus den vorgenannten Zeilen ist ersichtlich, dass die Aufgaben im kommenden Jahr nicht weniger werden und wir gefordert sind

sich diesen Aufgaben zu widmen und zu stellen.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des „Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.“, ein

„Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest“, sowie einen „ Guten Rutsch“ ins Neue Jahr und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Freude an Ihrem Hobby mit Waffen im Jahr 2021.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/20:

Waffenmesse Kassel 2020

Auf Grund der noch immer vorherrschenden Coruna – Pandemie in Zusammenhang einer eventuellen Absage der Messe im Vorfeld haben wir uns von der Vorstandschaft aus, erst kurzfristig dazu entschlossen, vom Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen aus, eine Sonderschau, durchzuführen.

Die Sonderschau beinhaltete einen Querschnitt von ca. 90 Kurzwaffen der Kaliber welche von den einzelnen Verbänden gemäß Sportordnung, zum sportlichen Schießen, in der BRD zugelassen sind bzw. waren. Die Sonderschau zusammengestellt, hat unser Schatzmeister Norbert Miltz von dem auch weitgehend die Waffen stammen. Hierbei reicht die Bannbreite vom Kaliber .22 kurz welche nach heutigen Gesichtspunkten zum sportlichen Schießen nicht mehr zugelassen ist bis zur .454 Casull. Neben den üblichen allgemein bekannten Sportwaffen wie Pistolen aus der Colt, SIG – Sauer, Walther usw. Serie und Fabrikation, waren auch seltenere Exemplare wie z.B.

die Luger Pistole Mod. 1900 aus der DWM Fertigung 7,65mm Para

das Walther Sportpistolenmodell 1926 im Kal. .22 l.r.

die SIG P 210 5 TARGET im Kaliber 9mm Luger

die SIG P 210 6 9mm Luger

die Hämmerli SP 20 im Kaliber. 22 l.r.

die Hämmerli x esse im Kaliber .22 l.r.

die Heckler & Koch USP ELITE im Kaliber 9mm Luger

die Grizzly non im Kaliber .45 Win. Magnum

die Desert Eagle im Kaliber .44 Magnum

das Revolvermodell Smith Wesson Mod. 17 Perf. Center .22 l.r.

der Korth – Revolver im Kaliber.22 Magnum

vertreten.

Im Weiteren waren einige Wechselsystem zu verschiedenen Waffenmodellen zu sehen wie das

Hämmerli Wechselsystem Mod. 240

die Sportversion der FN High Power von Peter Stahl

usw.

Die Aufzählung ließe sich beliebig lange fortsetzen.

Über der Messe hing von Anfang an das Schwert des Damokles. Schon im Vorfeld hatte die SPD Fraktion der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag zur Untersagung der jährlich stattfindenden Waffenbörse gestellt.

Am Abend vor Messebeginn wurde kurz vor 18.00 Uhr vom Veranstalter bekannt gegeben, dass in einer Erstaufnahmestätte von Flüchtlingen in Kassel eine größere Anzahl von Personen positiv auf Corona getestet wurden. Daraufhin untersagte der Oberbürgermeister Geselle der Stadt Kassel bis auf weiteres, Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen. Auf Grund dessen wurde die WBK in Kassel von Seiten der Stadt in Frage gestellt. Herr Krey erwirkte dann rechtzeitig vor Messebeginn, mit Hilfe eines Rechtsbeistandes vor Gericht eine Verfügung, dass die Messe unter den bekannten Auflagen hinsichtlich der Hygiene stattfinden kann. Daraufhin hat die Stadt Kassel wiederrum beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Einspruch erhoben, dem am späten Freitagabend kurz vor 18.00 Uhr stattgegeben wurde und so endete die Waffenmesse vorzeitig am Freitagabend um 18.00 Uhr. Somit begann am Samstagmorgen der allgemeine Abbau. Wollen wir nun alle hoffen, dass die Waffenbörse in Kassel eine Zukunft hat und danken zum Einem dem Veranstalter Herrn Krey und seinem Team für eine gut organisierte Messe in diesen schwierigen Zeiten und deren Umstände und wünschen im Alles Gute und die Kraft, dass im Jahre 2021 wiederrum unter normalen Umständen eine Waffenmesse stattfinden kann. Dass die Beherbungsbetriebe wie auch die Gastronomie beim Ausfall einer solchen Messe in der Region leidet sieht die Politik einiger Parteien nicht. Wir können nur an Sie appellieren sich heute schon Gedanken zu machen wem Sie bei den nächsten Wahlen ihr Vertrauen und Stimme geben.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/20:

Nachruf zum Tode unseres Ehrenvorstandes

Am 21.08.2020 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit unser ehemaliger Vorstand, Ehrenvorstand sowie langjähriges Mitglied der Vorstandschaft

Herr Bernhard Frey

im Alter von 89 Jahren.

Herr Frey übernahm als Vorstand die Geschicke und Verantwortung über unseren Verband als Herr Gottlob Bidermann aus Altersgründen sein Amt in jüngere Hände legen wollte.

Als Vorstand kümmerte sich der Verstorbene nicht nur um die Belange der Mitglieder des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. sondern organisierte und verantwortete regionale wie überregionale Sonderschauen unseres Verbandes wie z.B. auf der ISA auf dem Stuttgarter Killesberg sowie auf der Waffen- und Sammler - Messe in Dortmund, den Sammlerstammtisch Esslingen/Stuttgart usw. bis er sein Amt ebenfalls in jüngere Hände legte. Während seiner aktiven Zeit als Vorstand suchte Herr Frey im Besonderen den Kontakt zu den Abgeordneten der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestag zu Gesprächen und Treffen und war in beratender Funktion bei der Anhörung wie auch schriftlichen Stellungnahmen im Innenministerium in Berlin hinsichtlich einer liberalen Waffengesetzgebung, tätig. Nach seiner Tätigkeit als Vorstand brachte der Verstorbene noch jahrelang seinen Rat, seine Kreativität, seine Erfahrung usw. positiv als Vorstandsmitglied zum Wohle der Mitglieder wie auch aller Waffensammler in dieses Gremium ein. Im Besonderen kümmerte sich Herr Frey um die Sorgen und Nöte von Ratsuchenden und seine Fachkenntnisse waren weit über die Grenzen Deutschlands gefragt. So beantwortete Er jahrzehntelang die seinem Fachgebiet zu zuordneten Anfragen mit Akribie und Sachverstand welche an ihn oder an den Verband gestellt wurden. Der Verstorbene verfasste im Weiteren als sein Lebenswerk zahlreiche Fachartikel in Deutschland größter Fachzeitschrift dem DWJ im seinem und im Namen des Verbandes. Hochgeschätzt waren auch seine fachbezogenen Artikel in unserer eigenen Verbandszeitschrift dem „Kuratoriums Kurier“ welche eine positive Resonanz weit über die Grenzen Deutschland und Europas hervorriefen.

Sein Tod hinterlässt eine große Lücke nicht nur in unserem Verband dem „Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., sondern auch in den Schwesterverbänden wie auch in der großen Schar der Waffensammler und Waffenfreunde.

Wir sagen die Worte des Dankes zu Dir auf Deinem letzten irdischen Weg, und versichern Dir, dass Du lieber und hochgeschätzter Bernhard in die Annalen Deines und unseren Verbandes eingehst in dem Du unschätzbare Verdienste erworben hast und versichern Dir, dass Du in unseren Herzen und unseren Gedanken weiterlebst.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/20:

Einstufung von aus ehemaligen Vollautomaten abgeänderte Halbautomaten mit Feststellungsbescheid

Eines unserer Mitglieder stellte an das BKA eine Anfrage hinsichtlich der Rechtsänderung gemäß der EU – Feuerwaffenrichtlinie zur Anlage 1 Abschnitt 3, welche unter anderem wie folgt ergänzt wurde:


1.6

automatische Feuerwaffen die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden, unbeschadet des Artikels 7 Abs. 4a der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18.Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen ABl. L 256 vom 13.9.1991, S.51 ), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.Mai 2017 (abl. L. 137 vom 24.5.2017) geändert worden ist,

1.8

Halbautomatische Lang-Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind und die ohne Funktionseinbuße mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschaftes oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60cm gekürzt werden können.

inwieweit für die in seinem Besitz befindlichen, nachstehenden Waffen auf Grund der 3. Waffenrechtsänderung bezüglich vorgenannter Anlage 1 Abschnitt 3 unter 1.6 und 1.8 eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs.4 WaffG. erforderlich sei.

Hierbei handelt es sich u.a. um nachstehende Modelle für welche vom BKA bereits Feststellungsbescheide erlassen wurden:

Selbstladebüchse des Herst. MKE Mod T 94 der Fa. Schuhmacher GmbH

Selbstladekarabiner Mod. SLK TOM des Herst.: Niedermeier GmbH

Selbstladekarabiner Mod. SLK 41/44 des Herst.: Niedermeier GmbH

halbautomatische Pistole C 96 Mod.1932 (712) Umbau erfolgte durch

die Firma Busch mit BKA Genehmigung

Auf die oben genannte Anfrage hin teilte das BKA nachstehendes mit.

Laut Ihren Angaben sind die in Ihrem Besitz befindlichen im Schreiben aufgeführten Waffen weiterhin im Zustand wie es die Bescheide bzw. Genehmigung beschreiben, somit kommt das BKA zur nachstehender Rechtsauffassung, die wir im Original wiedergeben wollen.

Nach der Rechtsauffassung des BKA ist die o.a. Rechtsänderung (oben aufgeführte Rechtsänderung unter Anlage 1 Abschnitt 3 unter 1.6 und 1.8.Anmerkung des Verfassers) auf die in Ihrem Besitz befindlichen Waffen nicht anzuwenden. Es handelt sich bei diesen Schusswaffen um eigenständige, nach der damals geltenden Rechtslage neu gefertigte Waffen. Somit ist die oben aufgeführte Rechtsänderung nicht anzuwenden. Über die Ihnen erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse hinaus ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 40 Absatz 4 WaffG. nicht erforderlich.

Somit ist nur zu hoffen, wenn wegen solcher geänderter Waffen

ein Rechtsstreit ausbricht, dass sich das Gericht der Rechtsauffassung des BKA anschließt und nicht die vorgenannten Paragraphen anderweitig zu Ungunsten des Waffenbesitzers ausgelegt werden.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/20:

Parteiprogramm der Bündnis 90/Die Grünen usw.

Hinsichtlich der im nächsten Jahr stattfindenden Bundestagswahlen hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen bereits eine Duftnote hinsichtlich des privaten, legalen Waffenbesitzer in der Bundes Republik Deutschland gesetzt. So geht aus dem Artikel 248 ihres Grundsatzprogrammes, welches nach Diskussion und Abstimmung im Herbst von der Bundesdelegiertenkonferenz in Karlsruhe verabschiedet werden soll, nachstehendes hervor:

„Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleiten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtstaates. Jeder hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet, ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger/Jägerinnen und Förster/Försterinnen sowie illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren und zu ahnden.“

18 Jahre nach dem Beschluss des letzten Grundsatzprogrammes im Jahre 2002 stellen die Grünen nun im Herbst wie oben erwähnt bei einer Delegiertenkonferenz dieses zur Abstimmung, wobei anzunehmen ist, dass dieses auf breite Zustimmung stößt. Dass die Partei Bündnis 90/Die Grünen dabei öffentlich mit einer Regierungsverantwortung liebäugelt und mit der Union flirtet stellt kein Geheimnis dar. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die genannte Partei zum 75 jährigen Jubiläum der Union (CDU) neben den Gratulationswünschen einen Präsentkorb überreichte, mit Ingwer- und Rhabarberschorle sowie dem neuen Entwurf des aktuellen Grundsatzprogrammes mit dem Hinweis das letzteres zur gefälligen inhaltlichen Diskussion, wohl steht. Aus der „Neuen Züricher Zeitung“ ist hierbei unter anderem, zum Teil auch oben genanntes unter der Überschrift,

„Schwarz-grüner Schmusekurs: Die Grünen entdecken ihre Bewunderung für die CDU, Merz sieht neue Koalitionsmöglichkeiten“

zu entnehmen.

Im Weiteren ist zu lesen: Viele möchten der CDU am Freitag ihre Referenz erwiesen haben. Kaum ein Konkurrent allerdings tat dies mit so viel politischer Zuneigung wie die Grünen. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die Presse unserer Nachbarländer zu dieser Thematik sich zu Gemüte zu führen, was im Zeitalter des Internet kein größeres Problem darstellen dürfte.

Was eine Koalition zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU und ein dementsprechender Koalitionsvertrag mit dem vorgenannten Artikel 248 des Grundsatzprogrammes für die legalen Waffenbesitzer bedeutet bleibt Ihrer Phantasie überlassen, nachdem die CDU/CSU ebenfalls der EU - Waffenrichtlinie ohne Abstriche zugestimmt hat. In diesem Zusammenhang lohnt es sich auch ein kurzer Blick auf die Auslegung der EU – Waffen - Richtlinie in die benachbarten EU – Länder wie z.B. nach Österreich zu richten, um sich eine Meinung schon zum jetzigen Zeitpunkt zu bilden. In Anbetracht dieser Fakten können wir nur allen legalen Waffenbesitzern ans Herz legen sich rechtzeitig über die Grundsatzprogramme der einzelnen Parteien zu informieren, und für sich die Konsequenzen daraus ziehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/20:

Gebühren für Waffenbesitzer bei manchen Behörden

Waffenbesitzer sind an uns herangetreten nicht nur bezüglich des 3.WaffÄndG, sondern auch um die unterschiedliche Gebührenbelastung je nach Bundesland, Ordnungsamt usw. anzusprechen.

In diesem Zusammenhang erhielten wir Unterlagen vom betroffenen Waffenbesitzer aus dem hervorgeht, dass Er und natürlich alle Waffenbesitzer im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde für die Regelüberprüfung wie auch Waffenkontrollen Gebühren bezahlen müssen. Hierbei bezieht sich die Behörde auf die §§ 3 - 7 des Landesgebührengesetz hinsichtlich der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde unter Zugrundelegung des Kostendeckungsprinzips nach dem konkret angefallenen Zeitaufwand bzw. Verwaltungsaufwand z.B. hinsichtlich der Einholung einer uneingeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und dem Erziehungsregister sowie einer polizeilichen Registerauskunft. Im Grundsatzurteil vom 01.06.2009 (AZ 6C 30 .08) hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine Regelüberprüfung verursacht und deshalb die Kosten des entstandenen Verwaltungsaufwandes von ihm zu tragen sei. Wie sieht es nun aus mit der regelmäßigen Überprüfung der Waffenbesitzer durch den Verfassungsschutz und der hierbei entstehenden Kosten. Werden diese Kosten bei manchen Behörden auch noch den Waffenbesitzern auferlegt?

Hierbei ist anzumerken, dass die Regelüberprüfung wie auch die Waffenkontrolle und letztendlich die Überprüfung durch den Verfassungsschutz vom Gesetzgeber ausging, dass bedeutet das Verursacherprinzip hinsichtlich des Verwaltungsaufwand ging vom Gesetzgeber aus und nicht vom Waffenbesitzer. (Früher hatte man im süddeutschen Raum den saloppen Sinnesspruch „wer bestellt der zahlt)

Lobenswert sind die Behörden anzusehen, welche diesen Verwaltungsaufwand aus den laufenden Einnahmen decken bzw. ausgleichen. Aber wie sieht das in Zukunft nach der Corona Krise aus.

Der Gesetzgeber wie auch das Bundesverwaltungsgericht und die Behörden sehen nicht das die Jagd, wie auch das Schützenwesen wie auch die Bewahrung der Waffen als Kulturgegenstände zur gewachsenen Kultur, besonders in Deutschland gehören. An Stelle einer diesbezüglichen Kulturförderung gab es trotz laufender Zusagen der politisch Verantwortliche keine weiteren Waffengesetzesverschärfungen anzustreben und zu wollen immer weitere Gesetzesverschärfungen welche wiederrum mehr Verwaltungsaufwand erforderten und dadurch mehr Kosten verursachten bzw. verursachen. Hierbei wäre von Interesse zu Wissen in wieweit z.B. unsere Bundestagsabgeordneten welche Waffen besitzen von solchen Dingen wie Waffenkontrollen, Überprüfungen, Kosten usw. betroffen sind.

Dass die politisch Verantwortlichen der Regierungsparteien der BRD wenn es um die Waffengesetzgebung geht weit über die Forderungen einer EU – Richtlinie hinausgehen zeigt ja die letzte Waffenrechtänderung. Hier lohnt es sich einmal im Internet die Waffengesetzgebung bzw. die Umsetzung der EU – Waffenrichtlinie der zur Europäischen Union gehörenden Nachbarländer in Augenschein zu nehmen, und sich dann eine Meinung zu bilden, inwieweit hier im Lande entsprechend des politischen Auftrages die Abgeordneten die Vorgaben der EU umsetzten oder im Vorfeld zu verhindern versuchten, obwohl teilweise die gleichen Abgeordneten kurze Zeit vorher eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes für nicht erforderlich hielten bzw. ablehnten, und sogar die Meinungen von Fachbehörden außer Acht ließen. Hier erhebt sich die Frage inwieweit steht ein Abgeordneter unter Fraktionszwang oder ist er in seiner Willensbildung und Abstimmung frei ohne Nachteile hinnehmen zu müssen?

Die Vorstandschaft

DWJ 07/20:

Nachtrag zum Thema 3.WaffR.Änd.Ges. in Bezug auf Magazine

Nachdem uns neue Unterlagen und Informationen hinsichtlich der Einstufung von Wechselmagazinen und in Waffen eingebauten Magazinen für Kurz- und Langwaffen nach dem 3.WaffR.Änd.Ges. vorliegen, haben wir nun besonders in Verbindung mit den Magazinen für Kurz- und Langwaffen eine eindeutige Aussage erhalten was eine Unterscheidung im Einzelnen leicht macht, welche zu den Verbotenen zählen und meldepflichtig sind und welche von einer Meldepflicht befreit sind. Die rechtlichen Auslegungen bezüglich von Magazinen, nur für die Verwendung von Zentralfeuer – Patronen-/munition sind hierzu wie folgt:

Magazine sind:

*für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse

*Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs

Eingebaute Magazine

-Bleiben während ihrer Befüllung bestimmungsgemäß mit der Schusswaffe verbunden

Wechselmagazine

-werden während ihrer Befüllung bestimmungsgemäß von der Schusswaffe getrennt

Magazingehäuse

-Bestandteile von Wechselmagazinen, die bestimmungsgemäß Patronen aufnehmen

Da nun das Magazin für das Gewehr 98 wie in der letzten Ausgabe bereits erwähnt für eine Repetier - Langwaffe Modell 98 in Zusammenhang mit deren Aufnahme gefertigt wurde, und im Weiteren nicht in einer Kurzwaffe, wie auch in einer halbautomatischen Langwaffe verwendbar ist; und im Weiteren von seiner Bauart her das Magazin über das Waffengehäuses, geladen werden muss stellt es kein Wechselmagazin dar, und im Weiteren keinen verbotenen Gegenstand und unterliegt auf Grund dessen keiner Meldepflicht.

Natürlich sind auch mit der Waffe festverbundene Magazine welche von der Waffe aus geladen werden müssen von einer Meldepflicht befreit solange es sich nicht um eine halbautomatische Waffe handelt.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch darauf hinweisen, dass nachstehende Waffen ebenfalls als verbotene Waffen gelten und einer Meldung bedürfen bzw. für deren weiteren Erwerb eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 WaffG. beantragt werden muss:

-automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden

-halbautomatische Zentralfeuerwaffen

-* Kurz - Feuerwaffen mit eingebautem Magazin von mehr als 20 Patronen

-* Kurz – Feuerwaffen mit Wechselmagazin von mehr als 20 Patronen

-* Lang – Feuerwaffen mit eingebautem Magazin von mehr als 10 Patronen

-* Lang – Feuerwaffen mit Wechselmagazin von mehr als 10 Patronen

Hier sind unseres Erachtens Kurz- und Langwaffen (wieder nur für Zentralfeuermunition) angedacht, welche Bauart bedingt für solche Wechselmagazine ausgestattet bzw. direkt eingerichtet sind bzw. ein dementsprechendes eingebautes Magazin mit einer dementsprechenden Magazinkapazität, aufweisen.

Magazine allgemein (Wechselmagazine wie auch Magazine welche über die Waffe selbst geladen werden müssen) sowie Kurz- und Langwaffen allgemein mit eingebautem Magazin, mit einer Magazinkapazität bei Kurzwaffen von über 20 Schuss und bei Langwaffen von über 10 Schuss, welche für Randfeuermunition eingerichtet sind, gelten nicht als verbotene Gegenstände und sind von einer Meldepflicht ausgenommen.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/20:

3.WaffR.Änd.Ges. und Magazine

Nach dem 3.WaffR.Änd.Ges. gelten nun nachstehende Magazine zu verbotenen Gegenständen wie nachstehend aus dem wiedergegebenen Gesetzestext ersichtlich. Hierzu heißt es!

Der Umgang mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition (nicht abschließend) ist mit Inkrafttreten ab 1. September 2020 verboten:

Magazine:

1.2.4.3

Wechselmagazine für Kurzwaffen, die mehr als 20 Patronen (Zentralfeuermunition) des kleinsten nach Herstellerangabebestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;

1.2.4.4

Wechselmagazine für Langwaffen, die mehr als 20 Patronen (Zentralfeuermunition) des nach Herstellerangabe kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

1.2.4.5

Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und

1.2.4.4

Schusswaffen:

1.2.6

halbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;

1.2.7

halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;

Das 3.WaffR.Änd.Ges. regelt nun zu den vorgenannten Verboten in § 58 Abs. 16 – 18 WaffG. den Altbesitz und die entsprechenden Übergangsvorschriften. Die Handlungsoptionen für den Besitzer hängen hierbei maßgeblich von dem Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Gegenstände ab. (Vor oder nach Inkrafttreten der EU–Waffenrichtlinie).

Nun können und müssen die Besitzer dementsprechender Magazine diese bis zum 1. September 2020 mit allen Angaben dem BKA in Wiesbaden melden bezüglich der weiteren Ausübung der tatsächlichen Gewalt, und gegebenenfalls parallel dazu einen Antrag stellen, hinsichtlich eines weiteren Erwerbes von solchen Magazinen (Waffen) usw.

Anträge auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 WaffG. unterliegen der Schriftform. Das BKA hat hierzu einfache Anträge erarbeitet. Wir werden umgehend diese Formulare auf unsere Homepage stellen (www.waffensammler-kuratorium.de)

Auf Grund von an uns herangetragenen Fragen hinsichtlich der waffenrechtlichen Einstufung des sogenannten Grabenmagazins für das Gewehr 98, baten wir und ein Sammlerkollege um Stellungnahme bei verschiedenen LKA`s. Die Stellungnahme fiel in beiden Fällen gleich aus mit dem Ergebnis, dass das Grabenmagazin zu den 98er Modellen im Originalzustand, hinsichtlich der Aufnahme und Arretierung, keinen verbotenen Gegenstand darstellt, also nicht gemeldet werden muss.

Sinngemäß wurde uns mitgeteilt, dass hier die Begrifflichkeit: Schusswaffen unter 1.2.7 zum Tragen kommt. Darin spricht man von fest eingebauten Magazinen in Selbstlade-Langwaffen. Nun stellen allgemein die 98er Modelle mit original Mausermagazinkasten für welche das vorgenannte Grabenmagazin geschaffen wurde eine Repetierlangwaffe (-büchse) dar, und das Magazin kann nur mit einem Werkzeug entfernt bzw. gewechselt werden. Somit kann nicht von einem Wechselmagazin ausgegangen werden, sondern von einem fest eingebauten und das in einer Repetierlangwaffe. (Ausgenommen sind natürlich 98er Repetier-Modelle, die einen geänderten Magazinkasten aufweisen bei denen ein dementsprechendes Magazin ohne Einsatz von Werkzeug gewechselt werden kann).

Die Vorstandschaft

DWJ 05/20:

Waffenmesse Kassel

Nun fiel auch die schon traditionelle WBK in Kassel welche vom 2.- 4. April 2020 stattfinden sollte dem Corona – Virus und seiner Pandemie zum Opfer. Wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass es dem Expo – Management unter Herrn Krey mit den Verantwortlichen der Stadt Kassel

gelingen und möglich wird zeitnah einen neuen Termin zu finden, wenn eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist bzw. gegen Null abgesunken ist und sich global die Situation normalisiert hat.

Dies ist natürlich nicht die einzige Messe bzw. Börse welche bis dahin der Corona Pandemie zum Opfer fiel, so mussten die Sammlerbörse in Großmehring wie auch die Waffen- und Antiquitäten Börse in Braunau abgesagt werden und konnten ebenfalls nicht durchgeführt werden.

Wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass diese Pandemie so wenig wie möglich gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden anrichtet und die Menschen in der Welt baldmöglichst ihren Gewohnheiten, Arbeit, Hobbys usw. ohne Einschränkungen wieder nachgehen können.

Beschuss- und Kennzeichnungspflicht

Das 3.WaffRÄndG bringt hinsichtlich des Beschusses von Sammlerwaffen unseres Erachtens keine eindeutige aussagekräftige Klärung. Im § 24 WaffG Marken- und Kennzeichnungspflicht besonders unter der Ziffer 3 sind Angaben vorgesehen welche normalerweise den Erfordernissen des Beschussgesetzes unterliegen, wie z.B. Kaliberangaben. Bedarf es nun bei Sammlerwaffen die unter der Betrachtung des § 17 WaffG erworben werden eines rechtsgültigen Beschuss (Neubeschuss) oder nicht? Wollen wir hierzu noch die VwV und die Rechtsprechung abwarten, eine Anfrage unserseits ist bis Redaktionsschluss noch nicht beantwortet worden. Nachstehend möchten wir zur Meinungsbildung den § 24 WaffG wiedergeben.

§ 24 WaffG -Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht führt folgendes aus:

(1) Wer Schusswaffen im Geltungsbereich dieses Gesetzes herstellt oder in diesen verbringt, hat unverzüglich auf den in einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 2 festgelegten wesentlichen Teilen der Schusswaffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen.

1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke des Herstellers der Schusswaffe,

2. für das Herstellungsland das zweistellige Landeskürzel nach ISO

Norm 3166-1,

3. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung des Laufkalibers

4. bei Schusswaffen, die aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat ist

(Drittstaat) in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, zusätzlich das Landeskürzel nach ISO Norm 3166-1 für den Drittstaat und das Jahr des Verbringens und

5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer)

Die in Satz 1 Nummer 2,4 und 5 genannten Angaben sind nicht anzubringen auf

1. Schusswaffen

a) deren Bauart nach §§ 7 und 8 des Beschussgesetzes zugelassen

ist oder

b) die der Anzeigepflicht nach § 9 des Beschussgesetzes

unterliegen

sowie

2. Wesentlichen Teilen von erlaubnisfreien Schusswaffen.

Satz 1 gilt nicht

1. für Schusswaffen, die Bestandteil einer kulturhistorisch

bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen;

2. beim Verbringen unbrauchbar gemachter Schusswaffen in den

Geltungsbereich dieses Gesetzes

Tatsache jedoch ist, dass Waffen, welche Bestandteil einer Sammlung nach § 17 WaffG. werden sollen, den Regularien der Marken- und Kennzeichnungspflicht nicht unterliegen, wobei die Bezeichnung der Munition bzw. des Laufkalibers wiederrum Bestandteil des Beschusses darstellen. Wir hoffen im Sinne aller Sammler und Händler, dass hier eine eindeutige Aussage und Interpretation erfolgt, und unseres Ansinnens nach, dem Kulturschutzgesetz endlich Genüge getan wird und ein Neubeschuss nicht mehr zu erfolgen hat.
Die Vorstandschaft

DWJ 04/20:

Gedankengut aus anderen Ländern zu Waffen und eine weitere Betrachtungsweise

Heute wollen wir ein uns zugegangenes Interview zur Kenntnis geben von dem wir ausgehen, dass es sich so zugetragen hat, was zum Nachdenken anregen soll wie ein demokratisch geführtes Land zu dieser Thematik steht.

Nachstehendes nun aus einem Interview des australischem General Cosgrove und einer Reporterin des Radiosenders ABC. In diesem Zusammenhang gab der australische General Cosgrove zur Kenntnis, dass keine Armee der Welt sein Land so liebt wie die Australische.

Nun sollte unlängst eine Schulklasse in einer Kaserne einen einwöchigen Besuch abstatten. Hierzu wurde General Cosgrove unter anderem auch wie vorstehend erwähnt von einer Reporterin des Radiosenders ABC interviewt. Eine Frage betraf hierbei das Problem „KINDER UND WAFFEN“.

Reporterin: Also Herr General, was werden sie diesen Jungs anbieten, wenn sie zu ihnen kommen?

General Cosgrove: Wir werden ihnen alpines Klettern beibringen, Wildwasserpaddeln, Bogenschießen und Schießen.

Reporterin: Schießen! Ist wohl etwas unverantwortlich, nicht wahr?!

General Cosgrove: Ich sehe nicht, wieso. Die Jungs werden entsprechend überwacht sein.

Reporterin Sie müssen aber zugeben, daß Schießen eine sehr gefährliche Beschäftigung für Kinder ist.

General Cosgrove: Nein, das ist es nicht. Sie werden sicher nicht schießen bevor Sie gelernt haben mit einem Gewehr richtig umzugehen.

Reporterin: Aber Sie bieten Ihnen doch die Möglichkeit, sich einmal zu gefährlichen Mördern zu entwickeln!

General Cosgrove: Ach Gott Fräuleinchen, Sie wurden doch auch von Geburt her mit allem ausgestattet um sich zu einer Nutte zu entwickeln und Sie sind trotzdem keine – oder?

Daraufhin herrschte für einige Sekunden Funkstille. Als der Sender das Interview wieder aufnahm war eine andere Reporterin am Mikrofon.

Unserer Meinung nach würde in Deutschland eine solche Aussage eines Generals undenkbar sein. Sofort würden einige Parteien im Bundestag einen Untersuchungsausschuss beantragen. Stimmen würden laut, dass ein solcher General untragbar sei, obwohl dieser vielleicht militärstrategisch ein Genie wäre und für die Bundeswehr ein unersetzlicher Verlust darstellen würde.

Und dies in einem Land indem „Meinungsfreiheit“ in der Verfassung und dem Grundgesetz eine wesentliche Säule darstellt.

An solche Medienvertreter und Politiker der einzelnen Parteien muss in diesem Zusammenhang auch die Frage erlaubt sein: Will derjenige welcher einen Regenschirm besitzt Dauerregen, oder kann der gleiche Schirm auch vor starker Sonne und Hitze schützen, wie in anderen Ländern selbst gesehen! Solche Beispiele lassen sich unendlich fortsetzen.

Hier erhebt sich nun die Frage was ist diesbezüglich noch Normal? Oder wie weit hat sich Deutschland im Umgang mit dem Thema Waffen ect. und Weiteren Themen von einer Normalität entfernt. Inwieweit darf hier die Meinung oder das Ansinnen hinsichtlich Meinungsfreiheit offenbart werden von dementsprechenden Persönlichkeiten. Wo sind hierfür die Gründe zu finden, oder wer trägt die Schuld hinsichtlich dieses Wandels in unsere Bevölkerung in Zusammenhang mit der Inneren Sicherheit und einer immer schneller werdenden Verschärfung des WaffG. trotz Bedenken von Verbänden, Institutionen usw.. Was Demokratie und die Gewissensentscheidung von demokratisch gewählten Volksvertretern in der BRD bedeutet, haben wir vor kurzem im Zusammenhang mit der Wahl eines Ministerpräsidenten im Bundesland Thüringen erlebt, und wollen wir nicht weiter kommentieren.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/20:

Allgemeines

Nun gilt es für die Waffenbesitzer mit und unter den Voraussetzungen des 3. WaffR.Änd.G. zu leben, die neuen Begebenheiten hinzunehmen und die gesetzlichen Forderungen umzusetzen bzw. zu erfüllen. Was in Zukunft noch diesbezüglich auf die Waffenbesitzer in Deutschland zukommt steht in den Sternen. Inwieweit letztendlich die einzelnen Gesetzespassagen ausgelegt, behördlicherseits gelebt werden und wo die Grenzen sind werden wir noch sehen. Welcher Legalwaffenbesitzer in der BRD hätte 1984 gedacht, dass der Roman „1984“ von Orwell, erschienen im Jahr 1949, bezüglich der Überwachung von Legalwaffenbesitzer im Jahre 2020 fast zum Tragen kommt? Wir haben schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass es weitere Verschärfungen im Deutschen Waffenrecht geben wird, und dass das Ziel einzelner im Bundestag vertretener Parteien sein wird, teilweise das umzusetzen, was Heinrich Heine im Jahre 1853/54 in seinem Gedicht „Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen“ kundgetan hat. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns einige Strophen hier wiederzugeben.

1. Strophe

Wir Bürgermeister und Senat; Wir haben folgendes Mandat

Stadtväterlichst an alle Klassen; der treuen Bürgerschaft erlassen.

4. Strophe

Es liefre seine Waffen aus; Ein jeder in dem Gildenhaus;

Auch Munition von jeder Sorte; wird deponiert am selben Orte.

5. Strophe

Wer auf der Straße räsoniert; wird unverzüglich füsiliert;

Das Räsonieren durch Gebärden; soll gleichfalls hart bestrafet werden.

6. Strophe

Vertrauet Eurem Magistrat; Der fromm und liebend schützt den Staat;

Durch huldreich hochwohlweises Walten; Euch ziemt es stets das Maul zu halten.

Im heutigen Zeitalter von Internet und Smartphone dürfte es kein Problem darstellen das gesamte Gedicht herunterzuladen und anzuschauen. Wir empfehlen neben dem Gedicht auch die Interpretation der Lyrik Datenbank von Antikoerperchen herunterzuladen und anzuschauen, auch hinsichtlich einer eigenen Meinungsbildung.

Sonderschauen auf der WBK in Kassel

Unter verschiedenen Vorschlägen wählt die Vorstandschaft in der nächsten Vorstandssitzung die Themen der diesjährigen Sonderschauen aus. Seien Sie versichert, dass wir zu beiden Terminen eine adäquate sowie einmalige Sonderschau dem Publikum bzw. Besucher bieten werden. Wir werden dann in den nächsten Verbandsnachrichten näheres zur getroffenen Wahl des Themas der Sonderschauen berichten. Im Vorfeld möchten wir Ihnen nachstehendes kundtun, um Sie zum Nachdenken zu animieren die Waffenmessen zu besuchen. Es ist nicht zu unterschätzen, wenn Sie als Besucher und Waffeninteressierter mit ihrem Besuch dazu beitragen würden, dass besonders die Frühjahrsmesse einen Aufschwung erlebt. Durch den Besuch solcher Messen in Zusammenhang mit dem dadurch entstehenden regionalen, wirtschaftlichen Nebeneffekt erhalten wir als Waffenbesitzer und -interessierte Rückhalt in der breiten Bevölkerung. Des Weiteren seien Sie versichert, dass unsere Politiker (Bundestagabgeordnete usw.) ein Auge auf eine solche Veranstaltung werfen, besonders nach Einführung des umstrittenen 3.WaffR.Änd.Ges. in Zusammenhang mit der an Sie herangetragenen Kritik, hinsichtlich eines Interesses von potentiellen Wählern an einer solchen Messe. Ein interessanter Nebeneffekt mit steigenden Besucherzahlen ist unter anderem der, dass auch die Zahl der ausstellenden Händler steigt und damit das Angebot an Sammlerstücken.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/20:

Zum 3. WaffR.Änd.Gesetz

In der Januar – Ausgabe, des DWJ, haben wir in unseren Verbandsnachrichten bereits berichtet wie die erste Lesung im Bundestag zum 3. WaffR. Änd. Ges. von statten ging. Am 14. Dezember erfolgte nun die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zum 3.WaffR.Änd.Ges. nachdem die Bundeskanzlerin mit Schreiben vom 9.Oktober den Präsidenten des Deutschen Bundestages Herrn Dr. Wolfgang Schäuble bat, eine Beschlussfassung in dem vorgenannten Gremium herbeizuführen. Dies obwohl Fachgremien wie auch die Verbände ihre massiven Bedenken äußerten, und die Gesetzesvorlage äußerst umstritten war.

Die Annahme des Gesetzentwurfes nach Drucksache 19/13839 in geänderter Form erfolgte mit den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AFD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“.

Die Annahme erfolgte natürlich nach Beschlussempfehlung, somit brauchte sich der einzelne Abgeordnete keine Gedanken zum Sachverhalt machen.

Dass den Abgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen, das 3.WaffR. Änd.Ges. in seiner Verschärfung nicht weit genug ging, stand von Anfang an außer Frage. Dies gilt sinngemäß auch für die Partei „Die Linke“ und ihre Abgeordneten.

Dass, das 3.WaffR.Änd.Ges. weit über die Vorgaben der EU – Waffenrichtlinie hinausgeht, zeigt zum Einem, das Vertrauen der Abgeordneten in ihre Bürger und mündigen Wähler, wie auch wieder einmal die sogenannte Einigkeit der EU-Staaten unter sich. Ohne ausreichende Begründung und Handlungsbedarf sieht sich die regierungsverantwortliche Fraktion bestehend aus CDU/CSU und SPD in der Verantwortung einer Vorreiterrolle zum Nachteil der legalen Waffenbesitzer und einer breiten Bevölkerungsschicht. Hier darf es auch erlaubt sein die Frage zu stellen, wer hat die Voraussetzungen geschaffen, dass seit Inkrafttreten des Waffengesetzes zu Anfang der 70er Jahre nach Ansicht der politischen Verantwortlichen weitere Verschärfungen notwendig wurden.

Wie üblich wird nicht eine Ursachenforschung betrieben warum die Innere Sicherheit usw. in Gefahr ist und nicht die Ursache bzw. der Gefährdungsumstand bekämpft, denn es könnte die Möglichkeit bestehen, dass bei der Ursachenforschung zu Tage tritt, dass es sich dabei eventuell um Fehlverhalten der jeweils politischen Verantwortlichen handelte. Bürger der BRD bürgen nun mal für das Fehlverhalten bzw. für Fehlentscheidungen unserer Volksvertreter, ohne durch eine Volksabstimmung wie z.B. in der Schweiz, direkt Einfluss auf bestimmte Gesetzesänderungen nehmen zu können. Wir können Ihnen in Anbetracht der jetzigen Situation nur raten ihre gewählten Bundestagsabgeordneten, auch weiterhin und fortdauernd, zu diesem Thema ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck zu bringen und verdeutlichen, dass für Sie wie auch ihre wahlberechtigen Familienangehörigen solche Bundestagsabgeordnete welche nicht im Sinne ihrer Wähler mit ihrem Gewissen entscheiden, sondern nach Beschlussempfehlung der Fraktion, in Zukunft nicht mehr wählbar sind. Teilen Sie Ihnen mit, dass ihrer Ansicht nach, eine Entmündigung der Bürger während einer Legislaturperiode in allen Bereichen rasant voranschreitet und Entscheidungen von den politischen Verantwortlichen getroffen werden die mit ihrem Wahlprogramm und -versprechen nicht in Einklang zu bringen sind.
Die Vorstandschaft

DWJ 01/20:

Zum Jahresende

In wenigen Tagen steht nun das Jahr 2020 vor der Tür und das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Wir haben versucht, Sie wie immer in unseren Verbandsnachrichten aber auch über unsere Homepage über die Aktivitäten unseres Verbandes auf dem Laufenden zu halten, insbesondere hinsichtlich des 3.Waff.Änd.G. Zu Letzterem wollen wir

Ihnen in diesem Zusammenhang noch zur Kenntnis geben, dass am 17.10.2019 kurz vor Mitternacht eine ca. halbstündige Debatte im Bundestag hinsichtlich der Ersten Lesung des 3.Waff.Änd.Ges. stattfand. Dies obwohl nur sehr wenige Abgeordnete im Plenarsaal zugegen waren. Der Staatssekretär des Innern (Union) gab dabei zur Kenntnis, dass der Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes eine 1:1 Umsetzung der EU – Waffenrichtlinie darstellt, obwohl dieser Gesetzentwurf weit über die Vorgaben hinausgeht. Insbesondere bei den Magazinen und bei der Zuverlässigkeit. Selbst bei einigen Abgeordneten der eigenen Fraktion gab es zu diesem Entwurf Bedenken, andere Meinungen und Sichtweisen, da Ihnen der Entwurf zu weit geht. Die FDP und die AFD sprachen sich, so war es zu verstehen, gegen diesen Entwurf aus.

(Die Beiträge zur Debatte können im Internet heruntergeladen werden)

Bereits am Vormittag ging es ganz nebenbei während der Debatte zur „Bekämpfung des Antisemitismus“ bei fast vollem Plenarsaal um die Verschärfung des Sprengstoff- und Waffengesetzes, in Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Synagoge in Halle, welchen wir als Verband entschieden verurteilen. Hierbei nahm unser Innenminister, in dessen Zuständigkeitsbereich der Gesetzentwurf erkoren wurde, diesen sinngemäß zur Kenntnis. Zitat: „Wir müssen bei der Ausstellung von neuen waffenrechtlichen Genehmigungen sehr viel stärker hinschauen, ob diese Personen in Verbindung mit rechtextremistischen oder terroristischen Vereinigungen stehen. Es kann nicht angehen, dass ein Auto wie in diesem Fall (Halle) bis zum Dach mit Sprengmitteln beladen ist, dass ein Täter vier verschieden Waffen dabei hat, dass er sich in Serie die Einzelteile der Waffen bestellt, obwohl der Besitz jedes Einzelteils nach dem geltenden Recht eine Waffenbesitzkarte voraussetzen würde, und dass wir dann sagen: Wir lassen beim Sprengstoffrecht und beim Waffenrecht alles so, wie es ist. Wir müssen daran arbeiten.“ (Beifall bei den Fraktionen CSU/CDU, der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen) .

Unseres Ansinnens nach werden in diesem Zusammenhang, dann wohl alle Legalwaffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt, und einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen.

Bereits am Mittag gab unser Innenminister zu diesem Thema eine Pressekonferenz und gab diesbezüglich eine Stellungnahme hierzu ab und verteidigte seine vorgenannte von uns verkürzt wiedergegebene Rede, die im Fernsehen übertragen wurde. Bei dieser Pressekonferenz stellte ein anwesender Journalist eine Frage hinsichtlich des Verbots von bestimmten Magazinen. Unprofessionell erklärte Innenminister Seehofer sinngemäß, dass es sich um zweierlei Baustellen handelt, und er kein Verständnis aufbringen kann, dass Sportschützen zum Schießen, Magazine besitzen sollen, welche zukünftig unter das 3.Waff.Änd.G. fielen. Dass es auch noch Waffensammler gibt welche unter dem Aspekt der kulturhistorischen Bedeutsamkeit, die Magazine von historischen Waffen sammeln welche teilweise schon zu Antiquitäten zählen (Antiquitäten sind Gegenstände welche älter als 100 Jahre sind) und nun unter das 3.Waff.Änd.G. fallen sollen, diese der Nachwelt unter viel Aufwand erhalten, ist den Verantwortlichen wie auch unserem Bundesinnenminister wohl entgangen ?!?

Unseres Erachtens zeigte sich hier eindeutig, dass unser Innenminister unserer Meinung nach über den Umfang des 3.Waff.Änd.G. nicht in ausreichendem Umfang informiert und wissend ist. Selbst einige Tage später kritisierte der bayrische Innenminister Hermann, dass die Forderungen hinsichtlich der notwendigen Schießübungen bei Sportschützen zu weit gehen. Wir schließen uns als Sammlerverband dieser Meinung an, da das Schießsportwesen besonders in der BRD ein besonderes geschichtlich gewachsenes Kulturgut darstellt, das weltweit einmalig ist. Wir müssen uns in diesem Zusammenhang fragen, bringt das 3.Waff.Änd.G. wirklich das von unseren Volksvertretern vorgegebene „Plus“ an Innere Sicherheit, oder soll dieses Handeln von gewissen Fehlern, welche die Politik zu verantworten hat, gar ablenken?

Bilden Sie sich als Legalwaffenbesitzer oder Betroffener diesbezüglich bitte selbst Ihre Meinung, welche Abgeordnete und welche Parteien trotz Versprechen unseren und Ihren Wünschen nicht gerecht geworden sind oder den legalen Waffenbesitz verbieten wollen bzw. mit Auflagen und Gesetzen so einzuschränken, dass es für die breite Bevölkerungsschicht aus unterschiedlichen Gründen unmöglich wird, legal Waffen zu erwerben und/oder zu besitzen.

Auch im Neuen Jahr stehen wir zum legalen Waffenbesitz und werden soweit es in unseren Kräften liegt den Anfragen wie auch der Bitte um Hilfe, wenn es um Angelegenheiten zum WaffG. oder Waffensammlungen usw. geht, nachkommen.

Wie ersichtlich werden die Aufgaben für das kommende Jahr nicht weniger und wir sind wiederrum gefordert uns den kommenden Aufgaben zu widmen und zu stellen, um einer weiteren unverständlichen Verschärfung des Waffengesetzes entgegen zu treten. Dies ggf. im Schulterschluss und im Einvernehmen mit anderen Interessensverbänden, damit die politisch Verantwortlichen erkennen, dass die Waffenbesitzer, ob Schütze, Jäger oder Sammler mehr als nur einen kulturellen Beitrag zum Weltkulturerbe leisten und der legale Waffenbesitz zu einer Demokratie dazu gehört.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des „Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.“, ein „ Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie weiterhin viel Freude an Ihrem Hobby im Jahr 2020.
Die Vorstandschaft

DWJ 12/19:

Mitgliederversammlung und Neuwahlen der Vorstandschaft

Am 5. Oktober fand in Ingolstadt unsere Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Die Einladung hierzu erging bereits, mit der Frühjahrs – Ausgabe unseres Kuratoriums – Kurier direkt an unsere Mitglieder. Diese Information hierzu erfolgte zusätzlich, hinsichtlich des Vergessen, auch über unsere Kuratoriums-Hompage und den Verbandsnachrichten im DWJ.

Bereits am Freitag den 4.Oktober begann unser Begleitprogramm mit dem Besuch des „Bayerischen Armeemuseum“. Dort erfolgte eine Führung durch den Vorsitzenden der „Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V.“ und Mitarbeiter des Bayerischen Armeemuseums, Herr Dr. Frank Wernitz, durch die von Ihm mitgestaltete Sonderausstellung „Friedensbeginn? Bayern 1918 – 1923“. Natürlich standen auch die die anderen Bereiche und Ausstellungen auf dem Programm, wie „Formen des Krieges 1600 – 1815“ oder im „Visier des Fotografen“ usw..

Am Samstag wurde vor der Mitgliederversammlung noch das „Bayerische Polizeimuseum“ besucht.

Pünktlich wie angekündigt begann um 1600H die Mitgliederversammlung im Hotel ARA mit der Begrüßung des Vorsitzenden und anschließender Totenehrung, bevor der Vorsitzende einen ausführlichen Bericht hinsichtlich der Tätigkeit der Vorstandschaft über die vergangene Amtsperiode, gab.

Im Besonderen ging der Vorsitzende auf die Stellungnahme des Verbandes zum 3. WaffÄndG. ein. Im Weiteren bedankte er sich bei Allen welche den Verband dienlich waren und sind, sei es dadurch, dass Sie Beiträge zum Kuratoriums – Kurier oder Waffe des Monats schreiben, den Kuratoriums – Kurier gestalten, den Auf- und Abbau der Messestände begleiten oder Ausstellungsstücke zur Verfügung stellen; die Hompage betreuen, Anzeigen im Kuratoriums – Kurier aufgeben, Kassenprüfungen durchführen oder in einer sonstigen, anderen Art und Weise dem Verband aktiv unterstützen.

Danach konnten die anwesenden Mitglieder Fragen an die Vorstandschaft richten, von dem auch Gebrauch gemacht wurde und zufriedenstellend, beantwortet werden konnte.

Ihm folgte der Bericht des Schatzmeisters mit anschließendem Bericht der Kassenprüfer, die keine Beanstandungen hatten, aber den Wunsch äußerten, dass mehr Anzeigen im Kuratoriums – Kurier zur laufenden Kostendeckung führen würden.

In diesem Zusammenhang gab der Vorsitzende zu bedenken, dass der Kuratoriums – Kurier nicht zur Werbezeitschrift werden sollte. Hier sei etwas Fingerspitzengefühl notwendig.

Vor den anstehenden Neuwahlen der Vorstandschaft wurde die gesamte Vorstandschaft einstimmig von den in der Versammlung anwesenden Mitgliedern entlastet.

Der von den anwesenden Mitgliedern bestimmte Wahlleiter, Herr Andreas Thies, leitete die Vorstandswahl.

Die Vorstandschaft welche sich bis auf einen Beisitzer wiederrum zur Wahl stellte wurde einstimmig von den 19 anwesenden Mitgliedern im Amt bestätigt. Für den ausscheidenden Beisitzer, Karl Mengele, wurde in die Vorstandschaft Herr Marco Ruess neu gewählt.

Die gesamte Vorstandschaft bedankt sich in diesem Zusammenhang für das von den Mitgliedern entgegengebrachte Vertrauen und wird auch in der nächsten Periode zum Wohle aller Waffenbesitzer tätig sein.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/19:

Zur Sonderschau auf der WBK in Kassel,

Schon Tradition und ein Muss für Sammler von militärischen Antiquitäten und Waffen, sowie Jägern und Sportschützen ist die WBK in Kassel welche zweimal im Jahr im hessischen Kassel stattfindet. Eine besondere Attraktivität stellt diese im Spätherbst veranstaltete Messe dar, welche in den Hallen der Messe Kassel Damasckestr. 55 in Kassel vom 28.11. bis 01.12.2019 abgehalten wird. Wie auch schon Tradition ist das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. mit einer besonderen Sonderschau vertreten.

Nach verschiedenen Vorschlägen haben sich nun die Verantwortlichen des „Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. entschlossen, in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft „Polizeiwaffen e.V.“ die diesjährige Sonderschau auszurichten. Diese Sonderschau auf genannter Messe steht unter dem Motto

„Blankwaffen der deutschen Gendarmerie und Polizei“

In dieser einmaligen Sonderschau wird dem interessierten Besucher der Stellenwert der Blankwaffen bei der deutschen Gendarmerie und Polizei im zeitlichen Wandel der letzten Jahrhunderte aufgezeigt. War früher die Seitenwaffe in Form eines Säbels, Degen oder eines Seitengewehres bei der Gendarmerie, den Landjägern oder bei der Polizei eine Selbstverständlichkeit, so ist die Blankwaffe bei der heutigen Polizei, bzw. den Polizeikräften gleichgestellte Institutionen wie Zoll, BGS usw., unvorstellbar. Am Beispiel von zahlreichen Realstücken wird dieser Wandel, welcher nicht nur der Nutzung und Notwendigkeit unterlag, sondern auch den Stil der Epoche wiederspiegelt, dargestellt. Im Weiteren wird an Hand der Ausstellungsgegenstände auch aufgezeigt wie Vielschichtig das deutsche Polizeiwesen bis zum Ende des 2. Weltkrieges aufgebaut war. Neben den Blankwaffen der Polizeigruppierungen zu Einsatzzwecken wird auch ein Querschnitt von Blankwaffen welche der Repräsentation dienten, zu sehen sein. Selbstverständlich steht Ihnen während den ganzen Messetagen fachkundiges Personal am Stand zur Verfügung, das Ihnen zu Fragen der Sonderschau, hinsichtlich der Erlangung waffenrechtlicher Genehmigungen wie S-WBK´s usw., zum WaffG. und rund ums Kuratorium usw. Auskunft gibt. Freuen Sie sich wie wir schon heute auf außergewöhnliche Sonderschauen auf einer der größten Messe für militärische Antiquitäten und Waffen in Europa.

Nachlese zur Messe in Großmehring

Im September fand in Großmehring die Messe, für militärische Antiquitäten statt. Zu diesen gehören natürlich auch erwerbscheinpflichtige Waffen, doch war kein Stand zu finden, an dem diese Produkte zum Kauf angeboten wurden. Üblicherweise waren im Normalfalle meist zwei Händler mit erwerbsscheinpflichtigen Waffen zugegen, dies auch schon zu Zeiten der Vorgängermesse in Reichertshofen. Trotzdem war ein schönes reichhaltiges Angebot militärischer Antiquitäten auf der Messe in Großmehring zu finden. Neben den üblichen militärischen Antiquitäten wie Uniformen, Kopfbedeckungen, Blankwaffen, Dokumenten der letzten Jahrhunderte fanden sich auch erwerbscheinfreie Schusswaffen mit verschiedenen Zündungsarten. Außerdem fand sich umfangreiches freies Zubehör zu erwerbscheinpflichtigen Waffen. Im Frühjahr 2020 sollte nach Auskunft des Veranstalters in der Nibelungenhalle in Großmehring die letzte Messe mit militärischen Antiquitäten sein, da der Gemeinderat gegen weitere solche Veranstaltungen gestimmt hat. Wollen wir hoffen, dass die Bemühungen des Veranstalters einen anderen Messestandort in diesem Raum zu finden, von Erfolg gekrönt sein werden.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/19:

Nationales Waffenregister und ihre elektronische Verwaltung

Datenschutz ist normalerweise ein hohes Gut, wie aus den Datenschutzrichtlinien und ihren Strafen ersichtlich ist. Umso unverständlicher ist es, dass in Bezug auf erlaubnispflichtige Waffen die Daten elektronisch erfasst und gespeichert werden. Nach dem 3. Waffenänderungsgesetz sollen nun auch die Händler ihren Waffenbestand melden und die Verkäufe umgehend elektronisch den Behörden melden.

Dazu folgen diesbezüglich im Herstellungsbereich für Büchsenmacher weitere Hürden. Dies erfolgt alles unter dem Aspekt einem nicht flächendeckenden, mobilen elektronischen Netz in der BRD. Im Weiteren ist es für interessierte Häcker und technisch begabte Straftäter, u.a. mit Interesse an Waffen möglich, sensible Daten bezüglich Waffenbestand (Menge, Waffenarten/-modelle usw.) in Zusammenhang mit dem Standort der Waffen und evtl. Wohnsitz des Erlaubnisinhaber usw. zu erlangen. Außerdem ist ein elektronischer Angriff hinsichtlich Manipulationen der Daten wie auch Löschung usw. von Dritten auf Severn bei Behörden, oder der zentralen Speicherstelle wie auch bei den Händlern zu jeder Zeit möglich. Von der Transparenz der Betroffenen ganz zu schweigen.

Angegebene und vorgebrachte Bedenken hierzu wurden von politischer Seite nicht gewürdigt noch in Betracht gezogen und unter dem Aspekt einer absolut sicheren, sensiblen Datenverwaltung abgetan. In diesem Zusammenhang darf erwähnt werden, dass mehrmals Daten von Bundestagsabgeordneten gehackt wurden und selbst der angeblich absolut sichere Server des Bundestages bzw. der Bundesregierung.

Soviel zum Thema sichere Datenverwaltung behördlicherseits bzw. auf Bundesebene im Rahmen des NWR. Die von der Bundesregierung und den Abgeordneten vorgebrachte unumgängliche Umsetzung der EU – Waffenrichtlinie sieht jedoch in anderen EU – Ländern weitaus liberaler und vernünftiger aus. Die von den Betroffenen angesprochenen Bundestagsabgeordneten bezüglich ihrer Bedenken hinsichtlich des 3. Waff.And.Ges. zeigte, dass sie sich diesbezüglich nicht ausreichend informiert hatten, und auf ihre Kollegen in den Fachausschüssen verwiesen, welche dann eine Abstimmungsvorlage vorlegen, denen Sie Folge leisten ohne sich selbst ein Bild vor der Thematik zu machen. Geschweige denn, dass sie bei den Abstimmungen im Bundestag vor Ort anwesend sind. Es ist anzunehmen, dass es hierzu beim Kreieren des 3. Waff.And.Ges. auf EU – Ebene Parallelen gab.

Kuratoriums – Kurier

Unser Kuratoriums Kurier lebt von den an uns eingesandten Beiträgen. Diese bestimmen letztendlich die Gestaltung unseres Kuriers, bezüglich der Themenbereiche und deren Qualität. Natürlich sind wir interessiert, dass ein breites Spektrum zur Waffentechnik- und -geschichte abgehandelt wird. Darum möchten wir Sie bitten Fachbeiträge und Abhandlungen für unseren Kurier uns zur Verfügung zu stellen. Hierzu möchten wir Sie bitten, dass Sie sich in dieser Angelegenheit direkt an Horst Friedrich wenden. Die Kontaktdaten von Herrn Friedrich finden Sie auf der Innenseite unseres Deckblattes.

Wenn Sie ein Inserat in unserem Kurier veröffentlichen möchten, bitten wir Sie ebenfalls direkt mit Herrn Friedrich Kontakt aufzunehmen, da die Gesamtgestaltung in seinen bewährten Händen liegt. Die Vorstandschaft

DWJ 09/19:

Zum 3.Waffenändergsgesetz

Seit einiger Zeit ist der Kabinettsentwurf des 3. Waffenänderungs-gesetz im Netz einsehbar bzw. zu finden. Bei Durchsicht muss man als Waffenbesitzer zur Kenntnis gelangen, dass die Einwände gegen dieses Waffenänderungsgesetz bei den verantwortlichen, politischen Kräften auf wenig Verständnis und Gegenliebe gestoßen sind. Warten wir nun ab wie sich die Entscheidungsträger bei der Abstimmung verhalten, oder ob Sie auch den Wählerwillen und die Proteste mit ins Kalkül ziehen.

Als so gut wie sicher dürfte sein, dass das Gesetz egal zu welchem Zeitpunkt es verabschiedet wird rückwirkend in Kraft tritt. Wir können Sie nur darauf hinweisen, dass Sie auch weiterhin aktiv bleiben bzw. werden sollen, ihre politischen Kräfte vor Ort aber auch auf Landes- und Bundesebene (Landtagsabgeordnete, Landes- und Bundesminister, Bundestagabgeordnete parteiübergreifend aus ihrem Wahlkreis, usw.) zu diesem Thema ansprechen und Ihnen verdeutlichen, dass Sie für Sie und ihre Ihnen nahestehenden Personen unwählbar geworden sind, da Sie Ihre Interessen in keiner Weise vertreten. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns kundzutun, dass im September die nächsten Landtagswahlen in Sachsen anstehen. Nicht desto trotz wollen wir unser Hobby und Leidenschaft nicht vermiesen lassen und kämpfen weiter.

Vorstandswahlen

Anbei zum letzten Kuratorium – Kurier dürfte Ihnen geschätztes Mitglied ein Beiblatt bzw. Einladung zugegangen sein, aus dem ersichtlich ist, dass dieses Jahr wieder Wahlen zur Vorstandschaft stattfinden. Nachdem die letzten Wahlen in Kassel anlässlich der Waffenbörse stattfanden war es Wunsch vieler Mitglieder aus dem süddeutschen Raum, dass wiederrum eine Mitgliederversammlung und Vorstandswahlen im süddeutschen Raum stattfinden. Obwohl viele Mitglieder aus dem süddeutschen Raum die Waffenmesse in Kassel besuchten, war es auf Grund von Fahrgemeinschaften, Besuchsterminen und durch die evtl. notwendig gewordenen Übernachtung nicht möglich bzw. unzumutbar. Gerne hätten wir die anstehenden Wahlen in Zusammenhang mit einer Waffenmesse in Ulm durchgeführt, da aber dieses Jahr keine Waffenmesse in Ulm stattfindet haben wir uns entschlossen eine andere Lösung zu finden.

Nachdem der Standortwechsel des Bayrischen Armeemuseum von München nach Ingolstadt sich mit ausschlaggebend für die Gründung des „ Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.“ zeichnete, lag es nahe Ingolstadt als Veranstaltungsort auszuwählen. Hierzu kommt, dass Ingolstadt als Standort des Bayrischen Armeemuseum mit seiner umfangreichen Waffen- und militärgeschichtlichen Sammlung ein wunderbares Begleitprogramm bietet. Weiteres Wissenswertes zu unserer Wahlveranstaltung können Sie auf unserer Homepage in Erfahrung bringen. Selbstverständlich können Sie diesbezüglich auch direkt mit der Vorstandschaft schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Über Ihre Teilnahme in Ingolstadt bei den Vorstandswahlen mit Begleitprogramm (Besuch des Bayrischen Armeemuseum mit Führung) freuen wir uns.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/19:

Bedürfnisprüfung bei Sportschützen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (4.Senat) hat mit Datum vom 21.03.2019 hinsichtlich des Bedürfnisses für Sportschützen nachstehendes Urteil gefällt.

Wie allgemein bekannt sein dürfte, müssen Waffenbesitzer/-erwerber gemäß § 4 Abs.1 Nr. 4 WaffG unter anderem ein Bedürfnis nachweisen. Das Fortbestehen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses sei nach Auffassung des Gerichtes und der zuständigen Behörde, nach § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG auf Nachfrage der Behörde jederzeit auch nach bereits erteilter waffenrechtlicher Erlaubnis (WBK) vom Erlaubnisinhaber nachzuweisen. Entsprechend und gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WaffG müsse ein Sportschütze durch Bescheinigung (Schießbuch) eines Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes nachweisen, dass er den Schießsport regelmäßig ausübt. Nach Auffassung des Gerichtes und dessen Rechtsverständnis ist eine regelmäßige Sportausübung in der Regel dann gegeben bzw. anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer Waffe der Art betrieben habe, für die er ein Bedürfnis geltend mache. Es wurde in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass für jede Waffe ein Bedürfnis nachzuweisen wäre, so dass die Schießübungen in der notwendigen Regelmäßigkeit mit jeder Waffe absolviert werden müsse.

Dieses Urteil dürfte für manchen Sportschützen welcher besonders beruflich engagiert ist, (z.B. Freiberufler, Schichtarbeiter, Außendienstmitarbeiter usw.) und mit verschiedenen Waffen unterschiedliche Disziplinen belegt manchmal Probleme mit sich bringen, da die Schießstände gewisse Schießtermine vorhalten wegen verschiedener Auflagen. Weitere Unwägbarkeiten können vorübergehende Krankheit oder Unfälle sein wo sich dann der Sportschütze erklären muss.

Nun führt nach Einspruch verschiedener Verbände das 3. Waff.Änd.Ges. in der Kabinettsvorlage zu dieser Thematik in/zu Absatz 4 folgendes an!

„Absatz 4 ergänzt Absatz 2 für den Fall des Fortbesitzes von Schusswaffen durch Sportschützen in den ersten zehn Jahren nach Erwerb der Waffe ist das Fortbestehen es Bedürfnisses durch regelmäßige Schießtraining mit der Waffe nachzuweisen. Danach soll der bloße Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 ausreichen. Dies ist erforderlich, um Sportschützen, die z.B. aufgrund fortgeschrittenen Alters den Schießsport nicht mehr so intensiv ausüben können wie zuvor, weiterhin eine aktive Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen. Die Regelung steht im Einklang mit der Richtlinie 91/477/EWG, da der Inhalt des Bedürfnisses dort nicht definiert wird. Für uns Sammler stellt sich nun die Frage kann über kurz oder lang ein Gerichtsurteil hinsichtlich des Bedürfnisses auch die Waffensammler treffen um das Sammelgebiet in Zusammenhang mit dem gesetzlich vorgegebenen Sammlungsziel von 70% zu erreichen, wie es in der Nr. 17.6.5 der WaffVwV in Zusammenhang mit einer Erweiterung des Sammelthemas ohne Bezug zum Genehmigten, vorgegeben ist. Laut Urteil des VG Düsseldorf 22K 851/11 Urteil vom 16.04.2013 ist bereits beim Aufbau einer Sammlung ein zielstrebiges und systematisches Zusammentragen von Waffen erforderlich. Der Erwerb nur weniger /einzelner Waffen über einen längeren Zeitraum stellt in der Regel keine ernstzunehmende Sammeltätigkeit dar.

Das WaffG., dessen VwV mit der in diesem Zusammenhang getroffenen Rechtsprechung sowie das 3.Waff.Änd.Ges. stehen unserem Ansinnen nach in keinem Verhältnis zu den Straftaten welche mit Legalwaffen begangen werden. Mit dem 3. Waff. Änd. Ges. werden mal wieder sinngemäß die Schmerzen bekämpft aber nicht das Krankheitsbild, und dann wundern sich die Politiker der renommierten Volks - Parteien warum sie bei den Wahlen immer weniger Zuspruch erhalten, und die Legal – Waffenbesitzer leiden unter den unsäglichen Unwägbarkeiten, welche die Gesetzgebung und deren Auslegung mit sich bringt.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/19:

Weitere Verschärfung des WaffG ?

Auf Antrag der Bundesländer Bremen und Niedersachsen befassen sich nun der Bundesrat und natürlich letztendlich weitere staatliche Ministerien bzw. Institutionen mit einem Messertrageverbot an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten. Im Weiteren soll nach den Plänen des Innenministers bzw. dem Innenministerium von Hessen, bundesweit ein generelles Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfen und bestimmten öffentlichen Einrichtungen erlassen werden; wobei das Bundesland Nordrhein – Westfalen anstrebt, das Mitführen von Messern zu verbieten, dort wo die Möglichkeit gegeben ist. Dies entspricht auch dem Ansinnen der obigen Bundesländer.

In diesem Zusammenhang soll eine Arbeitsgruppe Empfehlungen für Verbotszonen unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten erarbeiten. Das für diese Pläne letztendlich wiederrum das WaffG verschärft werden muss steht wohl außer Frage. Auf www.bundesrat.de gibt die Länderkammer zur Kenntnis, dass Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimeter nach Forderung der Antragsteller künftig in der Öffentlichkeit nicht mehr mitgeführt werden dürfen. Dass das vorgenannte Ansinnen im kulturellen Bereich und Leben in der BRD enorme Auswirkungen mit sich bringt, wurde hierbei wohl nicht in Betracht gezogen. Zu bestimmten Trachten, insbesondere bei Männern im süddeutschen Raum, gehören Messer mit feststehenden Klingen zur Ausstattung. Ebenso benötigt ein Jäger zur Jagdausübung im Üblichen einen Nicker. Aber auch die Tradition von Zeltlagern (Campen), die von Mittelalter- und Westernlagern, von Umzügen und das Grillen auf Grillplätzen in Wald und Flur usw. wird hierbei nicht berücksichtigt. Dies zeigt wieder einmal, dass nach Gutsherrenart ein Rundumschlag erfolgen soll und nicht nach der Ursache geforscht und ggf. gezielt eine Lösung des Problems angestrebt wird.

Letztendlich betrifft dies auch die Waffenbesitzer denn ein Vergehen gegen diese vorgesehene Gesetzesänderung könnte dann zum Verlust der waffenrechtlichen Genehmigungen führen. Nach dem Drama in Passau mit drei Toten erhebt sich die Frage stehen nun die Armbrüste ebenfalls im Fokus eines Verbotes bzw. einer besonderen Genehmigung?

Hinsichtlich der rechtlichen Behandlung von Magazinen welche im Fokus des 3.Waffenänderungsgesetz stehen, gab es im Mai ein Gespräch mit Herrn Göpper vom Forum Waffenrecht beim Innenministerium. Im Einklang mit dem VDW als weiteren Sammlerverband haben wir Herrn Göpper wichtige Informationen hinsichtlich der Magazine aus kultureller und Sammler Sicht mit auf den Weg gegeben. Bei Redaktionsschluss lagen uns noch keine Gesprächsergebnisse vor. Wir werden Sie aber diesbezüglich auf dem Laufenden halten. Nicht desto Trotz sollten Sie weiterhin auf Abgeordnete der Länder und des Bundes usw. einwirken, um die jetzt anstehenden und weitere verschärfende Waffengesetzänderungen verträglich zu gestalten bzw. zu verhindern.

Denken Sie dabei immer daran, dass die überwiegende Mehrheit der von uns gewählten Volksvertreter bei der Europäischen Union und in der BRD nichts gegen eine Verschärfung des WaffG. unternahm bzw. auch nicht unternehmen wird.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/19:

Resümee zur diesjährigen Frühjahrsmesse in Kassel

Die Anstrengungen des Veranstalters sowie der Verbände mit ihren Sonderschauen reichten nur soweit aus, um wiederrum nur eine Halle der Messe Kassel zu belegen. Der mit Stellwänden abgegrenzte Bereich für den am Samstag veranstalteten Flohmarkt war auf Grund von Flächenauslastung etwas kleiner gehalten als im vorigen Jahr.

Ein gutes breites Spektrum an Waffen fast aller Epochen wie auch militärischer Antiquitäten erwartete den Besucher. Je nach Sammelgebiet war das Angebot mehr oder weniger gegeben und die Händler und Kunden zeigten sich soweit zufrieden, was auch mit einer erfreulichen Anzahl an Besuchern wohl in Zusammenhang stand. Niels Heinrich, Leiter der „Fachlichen Leitstelle“ beim NWR, welcher auch beratend eingebunden ist in die laufende Ausarbeitung des 3. Waffenänderungsgesetzes, war Gast an unserem Stand. Er berichtete Aktuelles zum Stand des 3.Waffenänderungsgesetzes und teilte unter anderem mit, dass die in gleicher Sprache gehaltenen Einwände der Verbände zu Diskussionen und letztendlich zu einer Abschwächung der einzelnen Punkte beim 3. Waffenänderungsgesetz führen solle.

Letztendlich ist jedoch das Wählerverhalten bei der Europawahl sowie der noch anstehenden Landtagswahlen ausschlaggebend. Wie allgemein bekannt sein dürfte haben die rot-/grün regierten Bundesländer die Mehrheit im Bundesrat. Dadurch dass diese Parteien grundsätzlich eine weitere Verschärfung des WaffG anstreben und sich andere etablierte Parteien, deren Bundestagsabgeordnete wir angesprochen haben, sich auf ihren Lorbeeren ausruhen, hat sich eine etwas neuere Partei unserer Sache angenommen sowie unseren Ansinnen und Stellungnahmen aufgegriffen. Dabei sprach sich diese Partei unter anderem bereits im Vorfeld gegen eine Verschärfung des WaffG aus. Wir möchten Sie als Waffenliebhaber aller Epochen bitten, sich vor der Wahl eingehend zu informieren, welche politischen Kräfte gegen eine weitere Verschärfung bzw. für eine Liberalisierung des BWaffG einstehen, denn wie Sie aus dem Entwurf des 3. Waffenänderungsgesetz ersehen konnten, machen bestimmte politische Kräfte selbst vor historischen Waffen (Vorderlader) frühe Patronenlangwaffen mit einer Magazinkapazität von mehr als zehn Schuss, nicht halt. (Selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde vor Jahren durch das BWaffG ausgehebelt).

Angesichts der Tatsache, dass in diesem Jahr wohl keine vergleichbare Messe in Süddeutschland stattfindet ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar warum im Frühjahr das Interesse der Händler an dieser Messe relativ gering war und seit Jahren ist, was sich diesmal als Vorteil für die teilnehmenden Händler erwies. Dass die Veranstaltung wie bereits letztes Jahr auf 3 Tage angesetzt war erwies sich als vorteilhaft und so konnte man auch etwas mehr Aussteller im Besonderen aus dem Ausland für die Messe begeistern. Dass zum gleichen Zeitpunkt in Senftenberg (Österreich) eine gleichartige Messe in kleinerem Rahmen stattfand und bereits einige Sammlermessen im nahen Ausland abgehalten wurden dürfte unter anderem die Ursache für ein geringeres Interesse der Händler an der Frühjahrsmesse sein.

Oder ist es das Ansinnen einiger Sammler und Händler, dass sich wie einst im Frühjahr wiederum eine starke Waffenmesse im Süden Deutschlands (Stuttgart) und im Spätherbst eine in der Nordhälfte Deutschlands (Kassel) etablieren sollte? Fänden die Händler und die Besucher Deutschlands sowie die an Süddeutschland angrenzenden Länder dann wieder vermehrt den Weg zu einer Waffenmesse nach Deutschland. Tatsache ist, dass vielen, meist älteren Sammlern der Weg nach Norden ob Dortmund oder Kassel zu weit ist, besonders diejenigen aus Österreich, der Schweiz, Italien und dem südwestlichen Teil Frankreichs. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass im Süden die finanzstarken Bundesländer vorhanden sind.

Aus unserer Sicht wie auch vieler Händler und Interessierter wäre es dringend geboten, dass im Süden Deutschlands wieder eine adäquate Waffenmesse in der ersten Hälfte eines Jahres stattfindet, welche an die Stelle der ehemals traditionellen süddeutschen Waffenmessen tritt. Das hierbei alle Gesichtspunkte wie Termin, Werbung, Standort hinsichtlich Verkehrsanbindung und Expansionsmöglichkeit sorgfältig ausgewählt werden müssen versteht sich von selbst, wenn die Messe den gewünschten Erfolg erzielen soll.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/19:

Frühjahrsmesse Kassel 2019

Wie in den letzten Verbandsnachrichten angekündigt nun in der jetzigen Ausgabe näheres zu unserer Sonderschau auf der vom 11.4. – 13.4.2019 stattfindenden Frühjahrsmesse in Kassel, die wie üblich in den Messehallen Damaschkestr. 55 abgehalten wird.

Unsere Sonderschau auf der diesjährigen Frühjahrsmesse lautet wie folgt

Pistolen im Kal. 9mm Para als Dienstwaffe beim

Deutschen Militär und der Deutschen Polizei

und zeigt einen Querschnitt von ausgesuchten und hochwertigen Pistolen in diesem Kaliber welche ihren Dienst beim Deutschen Militär und/oder der Deutschen Polizei, versahen. Hier wird zum, Einen die technische Revolution und Entwicklung dieser Produkte dokumentiert und aufgezeigt werden die geleitet war vom technischen Fortschritt in Zusammenhang mit moderneren Fertigungsmethoden aber auch den Anforderungen und Wünschen der Militärs und der Polizei gehorchend.

Es wird in der Sonderschau aber auch deutlich, dass insbesondere die Verwendung und Einführung verschiedener Pistolen, sehr stark von der gerade vorherrschenden politischen Situation und den beiden Kriegen, abhängig war. Als besondere Stationen dieser Situationen sind wie angedeutet die Kriege 1914 – 1918 und 1939 – 1945 zu nennen, aber auch die direkte Nachkriegssituation mit dem Viermächtestatus und der Gründung der DDR usw., aber auch das Aufkeimen des Terrorismus ab den 70er Jahren in der BRD und die Wiedervereinigung. All diese Kriterien waren ausschlaggebend hinsichtlich der Entwicklung, der Einführung und Verwendung usw. von Dienstwaffen des deutschen Militärs und der deutschen Polizei, bis letztendlich die Patrone 9mm Para zum Standartkaliber beim deutschen Militär und der deutschen Polizei wurde und letztendlich fast weltweit. Dass an die Waffenmodelle aus Sicherheitsgründen und entsprechend Anforderungen und Wünschen der Polizei Änderungen vorgenommen wurden spiegelt sich z.B. an dem Pistolenmodell 08. So wurden wie bekannt sein dürfte an diesen Polizeipistolen zusätzliche Sicherungen in Form der Walther Magazinsicherung und der Schiwysicherung (Abzugsstangensicherung) angebracht. Dass das Zubehör bei der Polizei teilweise einsatzbedingt usw. abweichend vom militärischen ist, wird z.B. an den Verwahrtaschen ersichtlich von denen auch einige in der Sonderschau zu sehen sein werden.

Nachfolgend ein kleiner Überblich zu den Objekten unserer Sonderschau:

Pistole 08 1. milit. Ausführung 1. W.K. mit milit. Tasche

Pistole 08 milit. Ausführung geändert in der Reichswehrzeit für die

Polizei mit militärischer Tasche welche für die Polizei geändert wurden

Pistole 08 Mauser Fertigung für Militär und Polizei wie z.B.

Mauser Banner Militär und Mauser Banner für die Polizei

und byf 42 für die Polizei

Pistole C 96 des deutschen Militärs und der Polizei

Pistole FN Mod. 35 mit und ohne Schiebevisier

Pistole SIG Mod. 210 – 4 des deutschen BGS

Pistole Mod. H&K P 7 und P 9

Weitere Modelle und zahlreiches Zubehör runden die Sonderschau sinnvoll ab und geben ein Gesamtbild und -überblick von dem Thema der Sonderschau ab.

Im Weiteren, befindet sich an unserem Stand während der ganzen Tage wiederrum fachkundiges Personal das Ihnen zu den Gegenständen der Sonderschau, zum Waffengesetz, zur Erlangung von Sammlergenehmigungen usw., zu ihren Fragen gerne Auskunft gibt.

Freuen Sie sich mit uns auf Deutschland größte Waffenmesse und tragen auch Sie mit Ihrem Besuch der WBK in Kassel dazu bei, dass Waffenmessen in Deutschland eine Zukunft haben, denn auch den politischen Kräften entgehen positive und steigende Besucherzahlen nicht, besonders in Anbetracht der anstehenden Änderung des WaffG. in Verbindung mit den EU-Wahlen im Mai.
Wir freuen uns über Ihren Besuch am Stand.
Die Vorstandschaft

DWJ 04/19:

Verbandsanhörung zum Waffenänderungsgesetz

Nicht unerwartet aber trotzdem überraschend kam Ende Januar hinsichtlich einer Verbandsanhörung zur Stellungnahme die Synopse zum Entwurf des 3. Waffenänderungsgesetzes. Zur Stellungnahme dieses Entwurfes räumte das Innenministerium den Verbänden nur eine zweiwöchige Frist ein, welche auf Protest hin um eine Woche verlängert wurde. Selbstverständlich haben wir unsere Stellungnahme fristgerecht eingereicht, und in diesem Zusammenhang unsere Punkte in einem Telefonat mit dem zuständigen Referenten des Innenministeriums durchgesprochen und nochmals erläutert. Diesbezüglich haben wir auch den Kontakt zu Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien gesucht und diese auch angesprochen und unsere Stellungnahme vorgelegt und erläutert.

Im Weiteren haben wir uns in dieser Sache auch mit den anderen Verbänden sowie mit einer uns nahestehenden Rechtsanwaltskanzlei abgestimmt, welche ebenfalls für Verbände eine Stellungnahme erarbeitete.

Nun wollen wir einige wesentliche Punkte ansprechen, zu welchen wir ein Änderungsbegehren mit Begründung direkt an die einzelnen Paragraphen anhängten, die im Besonderen die Sammler unter uns betreffen. Selbstverständlich haben wir auch die Interessen der Sportschützen, Jäger usw. in unserer Stellungnahme vertreten.

Unter anderem betrifft es in dieser Synopse auch die Sammler von Zündnadel- und Vorderladerwaffen hinsichtlich Nachbauten. Zwar wäre nach dem vorläufigen Entwurf wie vor Inkrafttreten des geänderten Gesetzes der Erwerb, Handel und Besitz, außer den mehrschüssigen und mehrläufigen Perkussionswaffen usw., uneingeschränkt wie gehabt möglich. Der Entwurf sieht es jedoch vor, dass die Nachbauten von Vorderlader- und Zündnadelwaffen mit dem 1.1.1871 beginnen und somit einer Waffenbesitzkarte bedürfen bzw. nach Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet werden müssen. Hierzu lautete unser Vorschlag, dass die vorgenannten Nachbauten mit Inkrafttreten des Beschussgesetzes in Deutschland im Jahre 1891 beginnen, sollen, da nach dem 1.1.1871 in der Serie noch Zündnadelwaffen wie z.B. die Zündnadelbüchse 65 usw. und bei den Perkussionswaffen z.B. die preuß. Perk. Pist. M 1850 noch hergestellt, wurden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Einstufung von Kurzwaffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 20 Schuss und Langwaffen mit einer Magazinierungs – Möglichkeit von mehr als zehn Schuss, in die Waffen – Kategorie A (verbotene Gegenstände). Hier vertraten wir die Auffassung, dass hier eine zeitliche Grenze von frühestens 1945 anzusetzen wäre, da besonders im Langwaffenbereich im 19ten Jahrhundert Waffen produziert wurden, wie z.B. frühe Henry/Winchester Waffen z.B. im Kaliber .44 Henry, oder das Schweizer Gewehrmodell 1879 eingerichtet für die GP 90, die ein internes Magazinvolumen von mehr als zehn Schuss aufweisen. Die Einstufung der Magazine für Kurzwaffen eingerichtet für die Aufnahme von mehr als 20 Schuss und die Magazine für Langwaffen eingerichtet für die Aufnahme von mehr als zehn Schuss in die Kategorie A. In diesem Falle haben wir auch vorgeschlagen eine zeitliche Grenze von frühestens 1945 in Betracht zu ziehen bzw. nur eine Meldepflicht und dass die Kategorie A für die Einstufung völlig überzogen sei. In der Stellungnahme bzw. Anschreiben wiesen wir auch darauf hin, dass es bei diesen Gegenständen um Kulturgut handelt und diese Gesetzesänderung nicht mit dem Kulturschutzgesetz vereinbar ist. Unsere Stellungnahme umfasste ca. 8 Seiten zu der ca. 70seitigen Synopse des Entwurfes und wir bitten um Verständnis, dass wir auf die vom DWJ für unsere Verbandsnachrichten kostenlos zur Verfügung gestellten Fläche nicht die gesamte Stellungnahme ansprechen können und es deshalb auf die genannten, angesprochenen Punkte beschränkt lassen wollen.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/19:

Pharagraph 17 BWaffG. und dessen VwV in Zusammenhang mit der Genehmigungspraxis

Uns erreichen immer wieder Anfragen und Bitten hinsichtlich einer Hilfestellung bei Genehmigungsverfahren von Sammlerwaffen. Hierbei geht es meist darum, dass das beantragte Sammelgebiet abgelehnt oder enorm eingeschränkt wurde.

Die Verbände wie der VDW und das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. sowie anderen Institutionen haben im Schulterschluss erreicht, dass die kulturhistorische Bedeutsamkeit in Zusammenhang mit einer wissenschaftlich technischen Ausrichtung breit aufgestellt wurde, da es letztendlich um den Erhalt von Kulturgut geht. Obwohl eindeutig in der VwV zum BWaffG die Kriterien einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung vorgegeben, wie auch der Begriff einer Sammlung definiert sind. Hinsichtlich des Begriffes einer Waffensammlung hat der Gesetzgeber nachstehendes ausgeführt bzw. vorgegeben: Eine Sammlung kann nur Waffen und Munition umfassen, die nach klar strukturierten Ordnungsmerkmalen systematisiert ist. Hierzu gehören z.B. Sammlungen die klar nach chronologischen Gesichtspunkten; Erinnerungen an bestimmte Personen oder geschichtliche Ereignisse; die exemplarische Darstellung einer bestimmten Epoche; einen geografischen Bezug oder konstruktive Merkmale, wie z.B. das Zünd- oder Verschluss- oder Ladesystem, aufweisen; usw.. Siehe hierzu Nr.17.2 und 17.3. der WaffVwV. Manche Behörden geben sich bei der Genehmigung bzw. Erstgenehmigung von eindeutig auf die Kriterien der Nr.17.3.1 – 17.3.6 WaffVwV zugeschnittenen Sammelthemen bis 1945 bereits kritisch. Noch größere Hürden gibt es in der Genehmigungspraxis, wenn es sich um Waffen handelt, welche den Zeitraum nach 1945 umfassen, selbst wenn es sich eindeutig um Sammelthemen handelt, die unter die gesetzlichen Begriffsbestimmungen einer Sammlung, fallen, auch unter Betrachtung der Gesichtspunkte der Nr.17.4 der WaffVwV; diese führen Nachstehendes aus: Die vorstehende Aufzählung möglicher Inhalte einer Sammlung ist nicht erschöpfend. Es sind auch Sammlungen denkbar, die nach anderen Systematisierungsgesichtspunkten aufgebaut sind,(z.B. Jagd-, Duell-, Deliktwaffen, Verwendungs-, Beschuss- oder Bodenstempel auf Patronen). Wir empfehlen daher, sprechen Sie im Vorfeld mit Gutachtern inwieweit das angestrebte Sammelgebiet realistisch genehmigungsfähig ist und welche taktische Vorgehensweise bei der Antragstellung geboten ist. Binden Sie dann ihre zuständige Behörde bzw. zuständigen Sachbearbeiter rechtzeitig in Ihr Vorhaben (Waffen zu Sammeln) ein, besonders bezugnehmend auf das angestrebte Sammelgebiet bzw. Sammelthema. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch über die Vorgehensweise und Genehmigungspraxis Informationen einholen. Damit wissen Sie im Vorfeld was auf Sie zukommt und mit was Sie zu rechnen haben. Die hierbei erhaltenen Informationen sind auch wissenswert für den Gutachter, welcher dann gegebenenfalls speziell im gesetzlichen Rahmen gewisse Bedenken der Behörde in einem Gutachten erläutern und ausräumen kann.

Hinsichtlich weiterer Fragen dürfen Sie sich gerne an die Homepage unseres Verbandes wenden.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/19:

Nachlese zur Waffenmesse in Kassel

Wie Ihnen in unseren Verbandsnachrichten kundgetan fand die Waffenmesse „WBK“ in Kassel vom 28.12. – 02.12.2018 statt. Das Angebot an Waffen, Orden, militärischen und waffengeschichtlichen Antiquitäten war je nach Sammlerausrichtung mehr oder weniger gut bestückt. Fast unerwartet gut sogar sehr gut war der Besucheransturm an allen Tagen der Messe. Aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen halten sich die Besucherzahlen am Sonntag in Grenzen, da ab 14 Uhr die Messe endet. Auf Grund dessen und dem allgemeinen Wunsch der Händler entsprechend soll die WBK im kommenden Herbst nun bereits am Samstag enden. Unsere Sonderschau fand bei den Besuchern der Messe großen Anklang, so dass die Standbesatzung rundum die Uhr alle Hände voll zu tun hatte, und gerne zu den zahlreichen Fragen Stellung nahm.

Als Fazit kann von einer rundum gelungenen, guten Messe gesprochen werden, so dass wir uns bereits in den Vorbereitungen für die anstehende WBK - Frühjahrsmesse in Kassel, welche vom 11.4.-13.4.2019 an gewohnter Örtlichkeit stattfindet, befinden.

Weitere Forderung hinsichtlich der Verschärfung des BWaffG durch die SPD

Wie im Spiegel Heft 51/2018 zu entnehmen war fordert der SPD Politiker Burkhard Lischka ein schärferes Waffengesetz hinsichtlich gefährlicher Pfeilpistolen. Burkhard Lischka innenpolitischer Sprecher der SPD hält den freien Verkauf von Pfeilpistolen für reichlich irrsinnig. Die SPD drängt hierbei auf eine Verschärfung des BWaffG, da dieses den freien Verkauf von speziellen Geräten erlaubt, mit denen Pfeile abgeschossen werden, die tödlich sein können. Sie beruft sich hierbei z.B. auf die schwedische Pfeilpistole „FX Rancher Arrow“, die im Internet als ganz neue Dimension, in puncto freie Waffen in der BRD beworben wird. Laut Anbietern werden die Pfeile mit einer Mündungsenergie von 40 Joule abgefeuert. Luftgewehre sind hingegen nur bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule frei verkäuflich. Hierbei darf in diesem Zusammenhang angemerkt werden, dass bis dato dem Waffengesetz nur Schusswaffen unterliegen bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Auf Grund dessen fordert der innenpolitische Sprecher der SPD Fraktion, das Innenministerium auf, dem Bundestag Vorschläge zu unterbreiten bzw. vorzulegen, um diese nach Ansicht der SPD vorhandene Gesetzeslücke zu schließen. Der Sozialdemokrat Lischka sagt hierzu folgendes: Ich halte es für irrsinnig, wenn wir die Gefährlichkeit von Waffen davon abhängig machen, ob das Geschoss aus einem Lauf kommt oder wie eine Rakete abgefeuert wird.

Näheres können Sie aus dem Spiegel Heft Nr. 51/2018 entnehmen.

In diesem Zusammenhang und in Anbetracht der diesjährig anstehenden Wahlen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie über das Internet unter „Bundestagswahl 2017 – Parteien zum Waffenrecht = Wahlversprechen“ diesbezüglich, die Ziele und Meinungen der einzelnen zur Wahl anstehenden Parteien einsehen können.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/19:

Zum Jahresende

Das Jahr 2018 neigt sich nun dem Ende entgegen und nun möchten wir dieses, Revue passieren lassen. Wie Allgemein bekannt sein dürfte wurde die neue Deko – Waffenverordnung bzw. Deko - Waffenrichtlinie und ihre Vorgaben letztendlich erlassen. Die Umsetzung der EU - Waffenrichtlinie welche für den September vorgesehen war wurde terminlich auf das kommende Jahr verschoben. Wollen wir hierbei die Hoffnung nicht aufgeben, dass die Vernunft siegt und der Zerstörung von Kulturgut ein Ende gesetzt wird. Das sich durch eine Verschärfung des WaffG. bzw. durch die Umsetzung der EU – Waffenrichtlinie, die innere Sicherheit auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene erhöht hat, bzw. erhöhen wird, stellt eindeutig ein Trugschluss dar. Ein gutes Beispiel hierfür bietet uns England, wo ein restriktives Waffengesetz weitgehend den Privatwaffenbesitz eingeschränkt hat, aber eine Verringerung der Schusswaffenkriminalität nicht gegeben ist, sondern diese sich eher gegenläufig präsentiert. So bleibt nach wie vor u.a. auch unverständlich bezugnehmend auf Europa und das WaffG, dass beispielsweise in Deutschland erhöhte Auflagen hinsichtlich des Waffentransportes und der Aufbewahrung gegeben sind. Dagegen im grenzoffenen Europa die Nachbarländer hier weitaus geringere Vorschriften haben. Für die gesamten Verschärfungen des Waffengesetzes im Bereich des legalen Waffenbesitzes gab es wie bereits des Öfteren schon kundgetan hinsichtlich der Kriminalstatistik weder eine Notwendigkeit noch diente es der Erhöhung der inneren Sicherheit. Nun wollen wir uns vorausschauend dem neuen Jahr widmen, wo wir als Wähler wieder gefragt sind. Neben Wahlen des europäischen Parlaments stehen auch dieses Jahr wiederum Wahlen in verschiedenen Bundesländern an, so in Bremen die Bürgerschaftswahlen und in Sachsen, Brandenburg, und Thüringen die Landtagswahlen. Wir können nur an Sie als Wähler appellieren analysieren Sie sorgfältig welche Parteien trotz Versprechen unseren bzw. Ihren Wünschen nicht gerecht geworden sind oder von vornherein den legalen Waffenbesitz verbieten wollen bzw. so mit Auflagen und Gesetzen einzuschränken, dass es für die breite Bevölkerungsschicht aus unterschiedlichen Gründen unmöglich sein wird legal Waffen zu erwerben oder noch zu besitzen.

Wie in den vergangenen Jahren erreichten uns wieder viele Anfragen wie auch die Bitte um Hilfe, wenn es um Angelegenheiten zum WaffG oder Waffensammlungen ging, denen wir gerne nachkommen.

Wie ersichtlich werden die Aufgaben für das kommende Jahr nicht weniger und wir sind wiederrum gefordert uns den kommenden Aufgaben zu widmen und zu stellen, um weiteren unverständlichen Verschärfungen des Waffengesetzes, ggf. im Schulterschluss und im Einvernehmen mit anderen Interessensverbänden, die politisch Verantwortlichen zu überzeugen dass die Waffenbesitzer, ob Schütze, Jäger oder Sammler mehr als nur einen kulturellen Beitrag zum Weltkulturerbe leisten und der legale Waffenbesitz zu einer Demokratie mit dazu gehört.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest“, sowie einen „Guten Rutsch ins Neue Jahr“ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Freude an Ihrem Hobby mit Waffen im Jahr 2019.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/18:

Zur Sonderschau auf der WBK in Kassel,

Wie in den letzten Verbandsnachrichten bereits angekündigt wollen wir in dieser Ausgabe unserer speziell auf einige außergewöhnlich seltene bzw. interessante Exemplare von Dienstwaffen im Kaliber 6,35 mm Browning, welche beim deutschen Militär und staatlichen Behörden Verwendung fanden und in der Sonderschau zu sehen sind, hinweisen, aber auch auf Allgemeines zu den Ausstellungsobjekten.

So werden in dieser einmaligen Sonderschau z.B. folgende 6,35er Waffenmodelle zu sehen sein.

- Pistole Steyr M 1909 - letztgefertigtes Exemplar aus dem Jahr 1943 (Beschuss Adler N und 0 im Dreieck) Gesamtfertigung dieser

Ausführung 139 Exemplare

- Pistole MAB Mod. A (Gesamtfertigung für das Deutsche Reich 1130

Exemplare während des 2. Weltkrieges)

- Pistole Mod. Mars Baujahr 1939 in dazugehörender Tasche nach Muster des deutschen Modell 27

- Pistole Mod. JAGA Baujahr 1940 mit zeitgenössischem, tschechischem und deutschem Beschuss in dazugehörender deutscher Tasche

- Pistole CZ 36 aus dem Jahre 1937 in Tasche

- Pistolen des Modells „DUO“ verschiedene Jahrgänge unter deutscher Okkupation

- FN Mod. Baby Kriegsfertigung und dreistellige

Seriennummer mit Suffix in Karton

- Pistole Kommer Mod. II mit Beschuss Adler N in Tasche

- Pistole Simson in Suhl

- Pistole Menz Mod. Liliput

Im Weiteren werden noch Pistolen im Kaliber 6,35mm Browning folgender deutscher Modelle bzw. Firmen wie z.B. Dreyse; Haenel; Menta; Ortgies; Sauer & Sohn Suhl; Zehna, Mauser Modell 1910, 1910/14 und 1910/34; Mauser WTP 1 und 2; Walther Zella – Mehlis Mod. 8 und 9, sowie die Nachkriegsmodelle TP und TPH der Firma Walther Ulm/D. ausgestellt sein.

Wie auch verschiedene ausländische Modelle welche ebenfalls ihren Dienst im genannten Bereich versahen so die FN Modelle 1905, 1906 und Baby; verschiedene spanische Modelle des Ruby Typs aber auch Roland, Walmann und verschiedene Ausführungen von Pistolen der Firma ASTRA; sowie verschiedene Varianten von Modellen der Firma Unique, usw..

Ergänzend sind auch einige Munitionsschachteln zum Thema passend zu sehen.

Da im militärischen Bereich im Normalfalle die Waffen im Kaliber 6,35mm Browning hinsichtlich einer militärischen Zugehörigkeit nicht

gekennzeichnet sind wie Pistolen im Kaliber 7,65mm Browning oder 9mm, kann der Nachweis einer Verwendung nur durch Dokumente erbracht werden. Auf Grund dessen stellen Dokumente welche eindeutig die militärische Verwendung von Pistolen im Kaliber 6,35mm belegen, einen äußerst interessanten und wichtigen Bestandteil der Sonderschau dar.

Ferner, befindet sich an unserem Stand während der ganzen Tage wiederrum fachkundiges Personal das Ihnen zu den Gegenständen der Sonderschau, zum Waffengesetz, zur Erlangung von Sammlergenehmigungen usw. gerne Auskunft gibt.

Freuen Sie sich mit uns auf Deutschlands größte Waffenmesse und tragen auch Sie mit Ihrem Besuch der WBK in Kassel dazu bei, dass Waffenmessen in Deutschland eine Zukunft haben, denn auch den politischen Kräften entgehen positive und steigende Besucherzahlen nicht.

Wir freuen uns über Ihren Besuch am Stand.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/18:

Zur Sonderschau auf der WBK in Kassel,

Schon Tradition und ein Muss für Waffensammler, Jäger und Sportschützen ist die Waffenmesse in Kassel welche zweimal im Jahr im hessischen Kassel stattfindet. Eine besondere Attraktivität stellt dabei die im Spätherbst stattfindende Messe dar welche dieses Jahr in den Hallen der Messe Kassel Damasckestr. 55 in Kassel vom 29.11. bis 02.12.2018 stattfindet. Wie ebenfalls auch schon Tradition ist das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. mit einer besonderen Sonderschau vertreten.

Nachdem sich verschiedene angedachte bzw. in einer Vorstandssitzung in den Fokus genommene Ausstellungsthemen aus unterschiedlichen Gründen nicht verwirklichen lassen bzw. bis dato ließen, haben wir uns entschlossen eine schon vor längerer Zeit geplante Sonderschau umsetzen.

Im Fokus stehen hierbei die Pistolen im Kaliber 6,35mm Browning, welche beim deutschen Militär und bei deutschen staatlichen Behörden (Polizei, Zoll, Justiz, Bahn- und Postschutz usw.) ihren Dienst versahen.

Im Einzelnen werden in der Sonderschau eine größere Auswahl von verschiedenen Pistolen im Kaliber 6,35mm Br. welche im Zeitraum 1905 bis ca. 1970 gefertigt wurden und dem genannten Verwendungsspektrum zuzuordnen sind, zu sehen sein.

Somit lautet das Motto unserer diesjährigen Sonderschau:

„Dienstwaffen im Kaliber 6,35mm Browning beim deutschen Militär und taatlichen Behörden“

In dieser Sonderschau wird eindeutig nachgewiesen, an Hand von Dokumenten und Realstücken sowie der Munitionsfertigung, dass trotz fehlender militärischer Kennung (Waffenamtstempel usw.) Kurzwaffen im Kal. 6,35mm Browning beim deutschen Militär Verwendung fanden.

Beim deutschen Militär kamen erstmals im 1. Weltkrieg Pistolen dieses Kalibers zum Einsatz und dies setzte sich im Zeitraum des 2. Weltkrieges fort. Ein interessanter Aspekt stellt in diesem Zusammenhang ein Erlass aus dem Jahre 1943 dar, aus dem hervorgeht, dass Pistolen im Kal. 6,35 mm Brw. aus dem Militär- und Polizeidienst zu entfernen und gegen Pistolen im Kal. 7,65mm Brw. usw. auszutauschen sind. Dass dieser Erlass nur bedingt vollzogen wurde und der „Deutsche Volkssturm“ unter Nutzung aller Waffen ausgestattet wurde wird durch Dokumente ebenfalls in der Sonderschau nachgewiesen.

Häufigere Verwendung fanden jedoch Pistolen in genanntem Kaliber bei verschiedenen polizeilichen Aufgabenträgern. Diese Waffen weisen überwiegend eine Kennung auf, welcher Polizei - Dienststelle bzw. Behörde die Waffe zuzuordnen ist.

Die Sonderschau verdeutlicht anhand ausgestellter Realstücke, dass die Ära der 6,35er Pistolenmodelle bei Polizeikräften nach Kriegsende 1945 nicht zu Ende gegangen ist, obwohl wie erwähnt das Ende dieser Waffen auch bei den Polizeikräften bereits eingeläutet war. Erst neue Pflichtenhefte der Polizei hinsichtlich neuer Anforderungspotenziale an diese Kräfte brachte es mit sich, dass Pistolen im genannten Kaliber bei diesen Gruppierungen außer Dienst gestellt wurden.

Weiteres zu dieser Sonderschau sowie zu einzelnen besonderen Ausstellungsobjekten und zu anderen Serviceleistungen am Messestand können Sie den Verbandsnachrichten in der nächsten Ausgabe des DWJ entnehmen.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/18:

Landtagswahlen in Bayern und Hessen

Wie allgemein bekannt sein dürfte, finden am 14. Oktober in Bayern und am 28. Oktober in Hessen Landtagswahlen statt und diese haben letztendlich Auswirkung auf die Konstellation des Bundesrates. Selbstverständlich analysieren die regierenden Parteien der großen Koalition wie auch die weiteren Parteien die Wahlergebnisse und Sie dürfen versichert sein, dass auch die vor der Wahl mit den zukünftigen Landtagsabgeordneten geführten Gespräche hinsichtlich Ihrer Sorgen und Probleme, welche Sie auch mit dem Waffengesetz haben, je nach Ausgang der Wahlen mehr oder weniger ins Kalkül gezogen werden.

Obwohl wir schon in den letzten Jahren bei den verschiedenen Wahlen es als unsere Aufgabe ansahen, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie das Parteiprogramm der einzelnen zur Wahl stehenden Parteien ausgiebig studieren und bei Veranstaltungen und Informationsständen die zur Wahl stehenden Kandidaten zu Ihrer Einstellung hinsichtlich des BWaffG, dessen laufenden Verschärfungen, ohne die erforderliche Notwendigkeit unter dem Vorwand der Erhöhung der inneren Sicherheit, anzusprechen und ggf. darauf hinweisen, dass die Politik und ihre Volksvertreter die Voraussetzungen einer evtl. mangelnden Sicherheit geschaffen haben. Dazu gehört auch die Einführung der EU – Waffenrichtlinien. Nicht nachvollziehbar ist hierbei die Vorreiterrolle der BRD bei der Umsetzung dieser genannten Gesetzesauslegungen und Richtlinien und dies im Besonderen unter dem Aspekt, dass ein Teil der zur EU-gehörenden Staaten gegen die Einführung der EU–Waffenrichtlinien sind und sich weigern diese umzusetzen. Denken Sie auch daran, dass die Abgeordneten der etablierten Parteien über Jahre hinweg jeglichen Verschärfungen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene ohne Bedenken zustimmten, obwohl Sie immer wieder über Jahrzehnte hinweg kundgetan haben, dass es keine weiteren Verschärfungen des Waffengesetzes geben wird und das die Rechte der Waffenbesitzer uneingeschränkt gelten. (Denken wir an die Worte unserer Politiker seit den siebziger Jahren)

Geben Sie den Parteien bei den nächsten Wahlen ihre Stimme, die gegen weitere Verschärfungen des Waffengesetzes und für den legalen Waffenbesitz stehen und ihre Glaubwürdigkeit noch nicht in Frage gestellt haben. Wie bereits mehrmals berichtet besteht grundsätzlich kein Bedarf einer Gesetzesänderung bzw. Verschärfung des BWaffG hinsichtlich des privaten, legalen Waffenbesitzes unter Berücksichtigung der Kriminalstatistik. Vielmehr wird der Umgang hinsichtlich des Führens von erlaubnisfreien Gas- und Schreckschuss-waffen als häufigster Verstoß gegen das Waffengesetz in der Statistik, mit ins Feld geführt.

Ebenfalls von enormer Wichtigkeit sind die am 26. Mai 2019 anstehenden Wahlen des EU – Parlaments. Hier können Sie direkt mit Ihrer Stimme Einfluss nehmen auf die EU-Gesetzgebung hinsichtlich weiterer EU-Richtlinien usw., indem Sie ebenfalls die Parteien unterstützen können, welche gegen weitere Verschärfungen in der Waffengesetzgebung sind und gegen weitere Verschärfungen von Seiten anderer europäischer Staaten etwas unternehmen.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/18:

Waffenrecht, EU- Waffenrichtlinien und Wahlen

Im vereinigten Europa und insbesondere in der BRD werden für die Waffenbesitzer, ob Sammler, Jäger oder Sportschütze oder nur Altbesitzer immer höhere Hürden aufgebaut. Wer denkt, dass in der EU überall die gleichen Maßstäbe angelegt werden hat sich geirrt. Nicht nur, dass das BWaffG restriktiv ausgelegt ist kommt erschwerend die Umsetzung von EU - Waffenrichtlinien zum Tragen.

Für viele unverständlich ist die restriktive, andauernde Verschärfung dieses WaffG in der BRD. Hinsichtlich der Kriminalstatistik besteht nach unserer Ansicht keinerlei Rechtfertigung hinsichtlich einer Verschärfung, wie sie in den letzten Jahren erfolgte.

Dazu kommt, dass insbesondere die Auflagen, teilweise durch Rechtsprechung aber auch durch Änderungen des BWaffG und dessen WaffVwV für die Waffenbesitzer ebenfalls in keinem Verhältnis zur Kriminalstatistik stehen. Verfolgt man das BWaffG über die Jahre hinweg kann man bezüglich der restriktiven Verschärfungen eine Art „Salamitaktik“ erkennen und ein Ende ist vermutlich nicht in Sicht.

Es ist nach Ansicht unserer politischen Kräfte wohl nicht ausreichend, dass wir bereits eines der schärfsten Waffengesetze weltweit haben. Das BWaffG, dessen Auslegung und Handhabung im Gegensatz zum Kulturschutzgesetz steht, wurde von uns bereits vor einiger Zeit in unseren Verbandnachrichten im DWJ, angesprochen.

Bereits im angrenzenden EU – Nachbarland gibt es hinsichtlich der erwerbscheinpflichtigen Waffen keine gemeinsame Regelung wie hinsichtlich der Aufbewahrung, der Handhabung eines nationalen Waffenregisters und weiterer waffenrechtlicher Aspekte zu verfahren ist. Nachstehend ist noch ersichtlich der Widerstand gegen die EU – Waffenrichtlinie 2017/853.

Schmerzlich ist in diesem Zusammenhang, dass unter anderem die Waffenbesitzer mal wieder Opfer fehlgeleiteter Politik im In- und europäischen Ausland, sind.

Nun stehen im Freistaat Bayern, dessen stärkste Partei den Innenminister stellt, die Landtagswahlen an. Gehen Sie auf die zu wählenden Landtagsabgeordneten aller Parteien zu, und sprechen Sie diese auf die nachstehenden Kriterien an. Stellen Sie Fragen an die zur Wahl stehenden Abgeordneten und auch an den Innenminister bei Wahlauftritten, wie sie zu dieser Problematik und zu nachstehenden Punkten, stehen. Besonders in Anbetracht der europaweiten Umsetzung hinsichtlich der EU- Richtlinie, z.B. bezüglich von Waffenmagazinen mit einer entsprechenden Kapazität. Soll es für Sportschützen unter Umständen Ausnahmen geben, wurde trotz Hinweis, dass bei Sammlern ihre im Besitz befindlichen historischen Magazine, welche teilweise über 100 Jahre alt sind wie z.B. das Trommelmagazin für die Lange Pistole 08, eine Antiquität und ein Kulturgegenstand darstellen und ebenfalls betroffen sind, nicht in Betracht gezogen?

Sprechen Sie diese Personengruppe auch darauf hin an, ob sie die europäischen Staaten Tschechien und Polen im Kampf gegen die EU- Waffenrichtlinie 2017/853 unterstützen. War die tschechische Republik von Anfang an gegen die EU – Waffenrichtlinie, schloss sich Polen dieser Haltung mit einem offiziellen Schreiben vom 6. Oktober 2017 an. Die polnische Regierung stellte klar fest, dass die vorgeschlagenen Beschränkungen überflüssig und nicht immer vernünftig sind. Denn sie beruhen auf „falschen Annahmen ohne eine richtige sachliche Rechtfertigung„. Es ist lediglich eine Willkür der EU. Eine reale Abhängigkeit zwischen rechtlichem Markt mit legalem Besitz und illegalem Markt mit kriminellen Aktivitäten gibt es nicht! Nach polnischer Rechtauffassung wird diese Richtlinie schwerwiegende, sozio-ökonomische Folgen für Unternehmen in der Produktion und dem Handel von Feuerwaffen und für den Waffenbesitzer haben. Außerdem eine erhebliche Zunahme der Pflichten für die Verwaltung.

Treffen Sie unter Berücksichtigung aller Aspekte und Kriterien ihre Entscheidung, wem Sie Ihr Vertrauen bei dieser Wahl und ihre Stimme geben.
Die Vorstandschaft

DWJ 08/18:

Munitionssammlungen

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen um Beratung bzw. Hilfestellung, wenn es darum geht eine Munitionssammlung aufzubauen bzw. Waffen und deren Munition zu Sammeln. Wurde dies früher eher großzügig gehandhabt werden auch hier immer strengere Maßstäbe angelegt. Teilweise war es üblich einen Munitionserwerb zu Sammlerzwecke auch in Zusammenhang mit gelegentlichem Schießen entsprechend § 17. der VwV zum BwaffG. in die Sammler – Waffenbesitzkarte unter „Amtliche Vermerke“ oder rückseitig einzutragen. Dies geht nun seit einigen Jahren nicht mehr. Wie die Waffen unterliegt auch die Munition den Kriterien der „kulturhistorischen Bedeutsamkeit“.

Der Terminus kulturhistorisch bedeutsam ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 03.11.2011 unter Nr.17 Abs. 2 - 4 definiert:

"Die Anerkennung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung setzt voraus, dass Waffen oder Munition von geschichtlich kultureller Aussagekraft nach einer bestimmten Systematik zusammengefasst werden sollen. Zu diesem Zweck kann es auch erforderlich sein, Waffen oder Munition zu sammeln, die eine bestimmte Entwicklung beeinflusst oder fortgeführt haben. Die geschichtlich kulturelle Aussagekraft ist nicht materiell, sondern nach der Bedeutung der Waffen bzw. Munition

- aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht,

- unter geografischem oder personenorientiertem Bezug,

- nach konstruktiven Merkmalen oder

- nach verwendungsspezifischen Gesichtspunkten

zu bemessen."

Somit wird deutlich, dass Waffen und Munition durch das Wort „oder“ separat zu betrachten sind. Natürlich kann parallel ein Munitionserwerb zu Sammlerzwecke und hin-sichtlich des Gesichtspunktes der Regelung der am 5.5.2012 veröffentlichten WaffVwV zu § 17 Abs.1 beantragt und genehmigt werden. (17.1 Schießen mit Sammlerwaffen) Bei Munitionssammlungen ist unter anderem auch daher das Merkmal der Sammlung in Betracht zu ziehen. Hierbei ist das Merkmal des Begriffes „Sammlung“ nicht bereits durch das Anhäufen von Waffen oder Munition erfüllt. Auch reicht ein nur unbestimmtes, nur globales Sammlungsziel nicht aus. (BVerwG.) Somit sind die gleichen gesetzlichen Vorgaben gefordert wie bei Waffensammlungen. Auf Grund des Preisniveaus der Munition im Allgemeinen kann eine Erweiterung der Munitionssammlung natürlich kurzfristiger sein, wobei auch hier die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie bei Waffensammlungen mit der vorgegebenen Prozentzahl. (Wir berichteten in unseren Verbandsnachrichten im DWJ bereits über diese Vorgaben). Für weitere Fragen hierzu wie auch ihre weiteren diesbezüglichen Fragen stehen wir Ihnen gerne über unsere Hompage zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/18:

Verbot des Handels und von verfassungsfeindlichen Symbolen aus dem Dritten Reich entsprechend § 86 und 86a StGB.

In der Juli Ausgabe des letzten Jahres haben wir in unseren Verbandsnachrichten Sie darüber informiert, dass das Bundesland Saarland einen Antrag an den Bundesrat stellte, nachdem Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen des Dritten Reiches nicht mehr gehandelt werden dürfen. Nachdem nun die Interessengemeinschaft mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei usw. Einspruch erhoben und ein Rechtsgutachten vorgelegt hat, wurde vorerst dieser Antrag von Seiten des Bundesrates nicht weiterverfolgt und verschwand in einer Schublade.

Wie aus den Verbandsnachrichten im Weiteren zu vernehmen war informierten wir uns als Verband über diese Interessensgemeinschaft.

Nun stellte sich auf der Waffenmesse in Kassel diese Interessengemeinschaft mit Strukturen als Bundesverband BHMA

(Bundesverband deutscher Handel für Historica und militärische Antiquitäten) mit Sitz in Hamburg dar. Hauptaufgabe des am 1.4.2018 ins Leben gerufenen Verbandes ist, die Interessen seiner Mitglieder (juristisch gesehen sind dies Gesellschafter) in deren kulturpolitischen sowie wissenschaftlichen Anliegen gegenüber der Politik und den Medien zu vertreten sowie die Rahmenbedingungen für deren Handelstätigkeit insbesondere mit originalen Objekten der Zeitgeschichte, zu schaffen. . In Betracht kommen hierbei jedoch auch Objekte aus der Vor- und Frühgeschichte, des Mittelalters der Neuzeit bis zur Gegenwart, wobei der Schwerpunkt bei Objekten der Zeitgeschichte zwischen 1933 und 1945 liegt.

Auf dieser Grundlage verpflichten sich die dem Bundesverband Beigetretenen nur solche Gegenstände in den Handel bzw. Verkehr zu bringen für die Sie eine Echtheitsgarantie abgeben mit Rückgaberecht usw., sowie unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen wie sie beispielsweise in den §§ 86, 86a STGB ausgeführt sind, nämlich zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehen und der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. Im Weiteren unterliegen die Mitglieder einem Verhaltenskodex, wie die Echtheitsgarantie mit Rückgaberecht, dem Verbot des Handelns mit Gegenständen die gestohlen, oder in anderer Weise unrechtmäßig gehandelt oder erworben wurden; importierte Gegenstände die Herkunftsland unter Verletzung der dortigen Gesetze erworben oder von dort ausgeführt wurden; oder importierte Gegenstände die unter dubiosen oder rechtswidrigen Umständen aus offiziellen Ausgrabungsstätten erworben wurden oder aus unrechtmäßigen, heimlichen oder nicht genehmigten Ausgrabungen stammen. Der Verband BHMA vertritt hierbei seine Mitglieder hinsichtlich der politischen Aufklärung, einer breit angelegten

Öffentlichkeitsarbeit, der Kulturförderung, sowie handelsobjektspezifische Besonderheiten. Wo befindet sich nun die Schnittstelle zwischen unseren beiden Verbänden. Symbole welche im §§ 86 und 86a STGB aufgeführt bzw. genannt sind befinden sich auf Waffen wie Blankwaffen. Somit sind auch die Waffenliebhaber je nach dem mehr oder weniger betroffen. Selbst Waffen welche in keiner Verbindung stehen mit dem Zeitabschnitt 1933 – 1945 weisen Symbole dieser Art auf und können somit in den Fokus des Gesetzes geraten. Insgesamt ist die BHMA ein notwendiger der Zeit zugeschnittener Händlerverband, welcher die Interessen der gesamten diesbezüglichen Sammlerbranche vertritt.
Die Vorstandschaft

DWJ 06/18:

Zur Frühjahrsmesse in Kassel

Trotz aller Anstrengungen des Veranstalters sowie der Verbände mit ihren Sonderschauen war die einzig belegte Halle der Messe Kassel nur soweit gefüllt, dass in einem mit Stellwänden abgetrennten Bereich der zusätzlich am Samstag veranstaltete Flohmarkt genügend Platz zur Entfaltung hatte.

Das Angebot für den Besucher konnte man insgesamt als gut bezeichnen, wobei je nach Sammelgebiet mehr oder weniger zu finden war. Angesichts der Tatsache, dass in diesem Jahr wohl keine Messe in Ulm stattfindet ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum im Frühjahr das Interesse der Händler an dieser Messe so gering war und dies auch seit Jahren so ist. Das die Veranstaltung dieses mal auf nur 3 Tage angesetzt war konnte auch nicht mehr Aussteller im Besonderen aus dem Ausland für die Messe begeistern. Das zum gleichen Zeitpunkt in Senftenberg (Österreich) sowie in Italien gleichartige Veranstaltungen stattfanden kann nicht der alleinige Grund dafür gewesen sein, dass einige Händler wie auch Besucher aus dem Süden die im Spätherbst zugegen sind, den Weg nach Kassel nicht fanden.

Lässt sich nun daraus der Schluss ziehen, dass wie einst im Frühjahr eine starke Waffenmesse im Süden Deutschlands (Stuttgart) und im Spätherbst eine in der Nordhälfte Deutschlands (Dortmund nun Kassel) stattfinden sollte? Fänden die Händler und die Besucher Süddeutschlands und die an Süddeutschland angrenzenden Länder dann wieder vermehrt den Weg zu einer Waffenmesse nach Deutschland? Tatsache ist, dass vielen meist älteren Sammlern der Weg nach Norden ob Dortmund oder Kassel zu weit ist, besonders denjenigen aus Österreich, der Schweiz, Italien und dem südwestlichen Teil Frankreichs. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass im Süden die finanzstarken Bundesländer vorhanden sind, die zu einem wirtschaftlichen Gelingen der Messe beitragen.

Aus unserer Sicht wäre es dringend geboten dass im Süden Deutschlands wieder eine adäquate Waffenmesse in der ersten Jahreshälfte stattfindet, welche an die Stelle der ISMU tritt. Das hierbei alle Gesichtspunkte wie Termin, Werbung, Standort hinsichtlich Verkehrsanbindung und Expansionsmöglichkeit sorgfältig ausgewählt werden müssen versteht sich von selbst wenn die Messe den gewünschten Erfolg erzielen soll.

Kuratoriums Kurier

Vor kurzem wurde wieder unser Kurier an unsere Mitglieder versandt. Gerne sind wir auch bereit gegen eine Schutzgebühr an Interessenten unseren Kurier, soweit Überschussbestände vorhanden sind, zu versenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kostengründen hinsichtlich der Stückzahlen genau kalkulieren müssen und das daher bestimmte Ausgaben schnell vergriffen sind. In Anbetracht dieser Tatsache hätten wir insbesondere von unseren Mitgliedern gerne gewusst zu welchem Themenkreis der Waffengeschichte und –technik verstärkt Beiträge erscheinen sollen. Wie Ihnen bekannt sein dürfte steht das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. für alle Zeitabschnitte der Waffentechnik und –geschichte von Anbeginn der Menschheit bis zur Neuzeit.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über unsere Hompage auf, wenn Sie mit interessanten Beiträgen, unseren Kuratoriums Kurier bereichern möchten aber auch in vorgenannter Thematik und weiteren Belangen.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/18:

Sammlergenehmigungen

Wie uns berichtet und erfahrungsgemäß bestens bekannt ist, bestehen hinsichtlich der Genehmigung einzelner Sammelgebiete von Sammler – WBK´s von Bundesland zu Bundesland sowie einzelnen Behörden sehr unterschiedliche Auffassungen. Viele Behördenvertreter auf den Ämtern und deren übergeordnete Dienststellen welche sich je nach Bundesland in die Genehmigungsphase einbringen, haben Hemmungen bzw. Probleme besonders bei Sammlergenehmigungen, welche Waffen und Sammlungsgebiete umfassen, die die den Zeitraum nach 1945 betreffen. Dies, obwohl der Gesetzgeber nach intensiver Darlegung der kulturhistorischen Bedeutsamkeit sowie wissenschaftlich technischer Bedeutung dieser Waffen durch die einzelnen Verbände, eine Ausweitung der Sammelgebiete bis in die Neuzeit in das Gesetz aufgenommen hat. Die technische und damit auch die kulturelle Entwicklung auf dem Sektor der Waffentechnik steht parallel zu der technischen Revolution mit ihren Technologiesprüngen, und somit werden auch hier die Produkte weitaus schneller zur Geschichte als es Jahrhunderte bzw. Jahre zuvor der Fall war. Die von Behörden oft angesprochene Gefährlichkeit moderner bzw. zeitgemäßer Waffen ist nicht höher als bei denen, die vor Jahrzehnten gefertigt wurden. Vielmehr steht das Kriterium der Gefährlichkeit mit anderen Faktoren in Verbindung. Besonders tragisch ist, wenn wie auch aus dem „Waffenfreund“ des VDW zu entnehmen ist, übergeordnete Behörden wie das LKA Bayern einen Sammelplan den untergeordneten Dienststellen an die Hand gibt, der mehrfach nicht zum vorgeschlagenen Sammelgebiet gehörende Waffen beinhaltet (da diese z.B nicht militärisch eingeführt waren. Dieser führt teilweise Waffen auf, die dem erlaubnisfreien Erwerb unterliegen, mehrere nachweislich zum Sammelgebiet gehörende Waffen nicht nennt bzw. aufführt, bei einzelnen Behelfs - Waffentypen im Sammelplan sämtliche Subunternehmer und Hersteller im Sammelplan aufführt und bei offiziellen eingeführten Waffen die in weitaus größeren Stückzahlen gefertigt wurden die verschiedenen Hersteller nicht einfordert und dazu noch Sammlerbezeichnungen wie z.B. „Reichsrevolver“ nennt. Waffen mit falschen Kaliberangaben und Bezeichnungen aufführt, Modelle die nachweislich nur in Einzelstücken Verwendung im Versuch fanden als eingeführt bezeichnet; usw.. Hierbei sprechen wir nicht von einzelnen sondern von wiederholten Verfehlungen. Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass der Antragsteller einen etwas anderen Zeitraum des Sammelgebietes beantragte. Auf einer über 10seitigen Stellungnahme mit Fakten, Literaturhinweisen usw. eines Kuratoriumssachverständigen welcher in diesen Vorgang direkt eingebunden war, erhielt der Sachverständige wie auch der VDW auf Anfrage nach über 2 Monaten vom LKA noch keinerlei Antwort. In diesem Fall wurde die Entscheidung hinsichtlich einer Genehmigung ohne weitere Kommentierung an die ausstellende Behörde zurück verwiesen und die übergeordnete Behörde (LKA) entzog sich einem von der Genehmigungsbehörde vorgeschlagenen, klärendem Gespräch zwischen Antragsteller, Sachverständigen, Vertretern der betroffenen Behörde und dem LKA.

Mit dem vom LKA Bayern vorgeschlagenen Sammelplan wird zum Einen eine Erweiterung auf das beantragte Sammelgebiet erschwert, da der Gesetzgeber ungefähr 60% der zum genehmigten Sammelgebiet gehörenden Waffen einfordert bevor eine Erweiterung erfolgt und der Antragsteller hierbei Waffen erwerben soll, die so gut wie nicht auf dem Sammlermarkt angeboten werden (Versuchsmodelle, Prototypen). Weitaus tragischer ist jedoch, dass der Antragsteller entsprechend, des vom LKA Bayern herausgegeben Sammelplan, Waffen erwerben soll die gar nicht zum Sammelgebiet gehören und die beim Erwerb letztendlich den Verkäufer als auch den Käufer juristisch in Bedrängnis bringen. („Illegaler Waffenerwerb“)

Letztendlich kann dies sogar zum Verlust einer waffenrechtlichen Genehmigung führen da der WBK Inhaber für den Erwerb seiner Waffen verantwortlich zeichnet. (Illegaler Waffenerwerb und -besitz da diese Waffen nicht mit dem eingetragenen Sammelgebiet in Einklang zu bringen sind, da kein Nachweis über deren Einführung zu erbringen ist)

Wünschenswert wäre hierbei, wenn die Behörden, im Besonderen die übergeordneten Behörden, enger mit den Sachverständigen und Verbänden zusammenarbeiten würden und sich an den Sammelplan der in einer gutachterlichen Stellungnahme bzw. in Gutachten gesetzlich gefordert wird, halten würden. Denn die Behörden dürfen versichert sein, dass in einem Gutachten, welches von einem seriösen Sachverständigen erstellt wurde, nur die Waffen aufgeführt sin, die dem angestrebten Sammelgebiet als zugehörig anzusehen sind.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/18:

Frühjahrsmesse in Kassel

Wie bereits in den letzten Verbandsnachrichten angekündigt wollen wir nun zu unserer Sonderschau auf der Frühjahrsmesse in Kassel, welche vom 12. bis 14. April in den Messehallen an der Damaschkestr. 55 stattfindet, näheres kundtun.

Mitgliederversammlung

Die angekündigte Mitgliederversammlung anlässlich der WBK in Kassel wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben nachdem im Wesentlichen nur ein Tagesordnungspunkt zur Abstimmung anstand. Wie in den Verbandsnachrichten berichtet führten, Vorstandsmitglieder anlässlich der Waffenbörse Kassel, Gespräche hinsichtlich eines eventuellen Beitritts zu einem Sportschützenverband, was in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden sollte. Nachdem nun viele Mitglieder im Vorfeld die Meinung vertraten, dass das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. ein reiner Waffensammlerverband sein und bleiben sollte haben wir von diesem Vorhaben Abstand genommen.

Zur Sonderschau auf der Frühjahrsmesse Kassel

Wie bereits im Vorfeld angekündigt steht unsere Frühjahrsmesse unter dem Motto

„ Sportwaffen eingerichtet für Patronenmunition des europäischen Kulturkreises „

Der Schwerpunkt der Sonderschau, welche von unserem Schatzmeister Norbert Miltz mit Hilfe eines Sammlerfreundes ausgerichtet und federführend geleitet wird hat zum Schwerpunkt „Sportwaffen der Schweizer Firma Hämmerl“.

Selbstverständlich werden auch Sportwaffen von einzelnen Büchsenmachern und verschiedenen Firmen von dem interessierten Publikum zu sehen sein.Aus technischer Sicht werden Sportwaffenmodelle mit verschiedenen Verschlusssystemen ebenso ausgestellt wie auch Exemplare einfachster Konstruktion, welche ebenfalls durch Präzision zu überzeugen wussten.

Für den sparsameren Bürger stellten im Langwaffenbereich umgebaute Vorderlader eine Alternative dar, so erwarben jedoch meist die besser begüterten Schützen entsprechend Ihren Wünschen neu hergestellte Waffen von Büchsenmachern aber auch von Firmen in den unterschiedlichsten Büchsenkalibern. Einige dieser Waffen verwendeten spezielle sogenannte Schützenpatronen in den verschiedensten Kalibern und Ausführungen, aber auch speziell für den Schützenbereich hergestellte Patronen die teilweise von den Schützen selbst wiedergeladen werden konnten. In späteren Jahren setzten sich dann typische Sportschützenkaliber durch, die sich als besonders präzise erwiesen und damit verbunden auch eigene typische Waffen nach sich zogen. Die Vielfalt der Sportdisziplinen, die durch die einzelnen Verbände entsprechend den Anliegen der Schützen und ihren sportlichen Wünschen und Traditionen durchgeführt wurden und werden forderten weitere eigene Sportwaffen-Konstruktionen. Dies betraf sowohl Lang- wie auch Kurzwaffen wobei die Schießsportart (Disziplin) die technischen Voraussetzungen und teilweise deren typische Konstruktionsmerkmale forderte. Diese einmalige Sonderschau umfasst in einem Querschnitt das gesamte Repertoire der Sportwaffentechnik und – entwicklung im europäischen Raum mit Schwerpunkt, wie bereits erwähnt, Waffen der Firma Hämmerli.

Für die Beantwortung ihrer Fragen stehen Ihnen an unserem Stand während der ganzen Tage wiederrum fachkundige Personen zur Verfügung. Sie geben Ihnen Auskunft zum Ausstellungsthema und deren Gegenständen, aber auch zum Waffengesetz, und zur Erlangung von Sammlergenehmigungen usw.

Freuen Sie sich mit uns auf Deutschland größte Waffenmesse und tragen auch Sie mit Ihrem Besuch der WBK in Kassel dazu bei, dass Waffenmessen in Deutschland eine Zukunft haben, denn auch den politischen Kräften entgehen positive und steigende Besucherzahlen nicht.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/18:

Meldung von Geschossen

Hinsichtlich der Meldung von bestimmten Geschossen in Zusammenhang mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften in der Anlage 2 Abs.1 Nr. 1.5.4 zum WaffG. gab das Bundesministerium des Innern nach ca. einem halbem Jahr hinsichtlich aufgetretener Fragen neue detaillierte Hinweise. Da dieses Schreiben den Rahmen unserer Verbandsnachrichten sprengen würde haben wir uns entschlossen dieses Schreiben auf unsere Hompage zu stellen, damit dieses von Allen eingesehen werden kann. Sollten Sie zu diesem vorgenannten Schriftstück des Innenministerium Fragen haben nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Bezüglich der weiteren Umsetzung der EU- Waffenrichtlinien werden wir Sie über unsere Hompage bzw. über unsere Verbandsnachrichten im DWJ auf dem Laufenden halten.

Messen im ersten Halbjahr 2018 in welcher wir mit Sonderschauen vertreten sind

Nachdem bis zur Niederlegung dieser Verbandsnachrichten keinerlei Unterlagen bzw. sonstige Formulare hinsichtlich der Anmeldung für die Messe in Ulm (ISMU) vorliegen bzw. auch über die allgemeinen Medien keinerlei Daten hinsichtlich dieser Veranstaltung gegeben sind, ist davon auszugehen dass in der ersten Hälfte des Jahres 2018 in Ulm keine Messe stattfindet.

Nach Auskunft des Veranstalters der Messe in Kassel (WBK), Herr Krey, wird die diesjährige Frühjahrs – Messe, welche vom 12. – 14. April auf dem Messegelände Damaschkestr. 55 in Kassel stattfindet, an die Größe und den Umfang der Herbst-Messe anknüpfen. Hierbei ist hervorzuheben, dass die Veranstaltung auf 3 Tage angesetzt ist, was den Stellenwert erhöht und es für Aussteller der europäischen Nachbarländer lohnend ist an der Messe teilzunehmen.

Wie üblich ist das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen mit einer Sonderschau vertreten. Voraussichtlich wird das Thema der Sonderschau sich mit dem Thema Sportwaffen auseinandersetzen. nach endgültigem Abschluss der Planung werden wir Sie wie üblich umfänglich informieren. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass zum Einen die Veranstaltung ohne den Sonntag auf 3 Tage angesetzt ist in Anbetracht der vorgenannten Gründe und das der Veranstalter den Ausstellern mit ermäßigten Standgebühren entgegen kommt. Tragen Sie mit Ihrem Besuch der WBK im Frühjahr dazu bei, dass diese Messe zum Erfolg für Alle wird.

In eigener Sache

Mit dem Kuratoriums – Kurier wurden die neuen Mitgliedsausweise mit versandt. Mitglieder, welche keinen Ausweis erhalten haben bzw. bei denen der Ausweis fehlerhaft ausgestellt wurde, mögen sich mit der Vorstandschaft in Verbindung setzen. Dies gilt auch wenn Sie keinen KK - Kurier mit Ausweis erhalten haben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung geändert hat. Fehlbuchungen kosten den Verband jedes Jahr viel Geld und lassen sich leicht vermeiden.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/18:

Allgemeines

Obwohl wir im September zur Wahlurne gerufen wurden, haben wir bis zur Niederlegung dieser Nachrichten nur eine geschäftsführende Regierung. Die stimmenstärkste Partei ziert sich bestimmte Koalitionen einzugehen, und wendet sich nun nach gescheiterten Verhandlungen hinsichtlich einer Jamaika Koalition, einer großen Koalition mit der SPD zu. Dadurch bedingt ergibt sich die Frage bis zu welchem Zeitpunkt eine Regierung und seine gewählten Volksvertreter ihre zugewiesenen Aufgabenbereiche wahrnehmen können.

Unsere Bedenken hierbei sind, dass durch diese Verzögerung, der Zeitplan zur Umsetzung der EU – Waffenrichtlinien in einem Schnellschuss, ohne weitere Anhörung sowie Mitarbeit der Verbände zum Nachteil der Waffenbesitzer erfolgt und umgesetzt wird, um eine EU - Vertragsstrafe zu umgehen.

Erfahrungsgemäß wird mit der Umsetzung der EU – Waffenrichtlinien egal in welcher umgesetzten Fassung die innere Sicherheit der BRD und die Europas in irgendeiner Weise gewährleistet noch erhöht. Denn eines hat die Waffengesetzgebung und ihre Änderung im Laufe der Jahre gewiss nicht erbracht nämlich eine Erhöhung der inneren Sicherheit bezüglich von Terrorismus, was aber von politischer Seite bei der Verschärfung des Waffengesetzes als Vorwand gerne geltend gemacht wird.

Dies gilt im Besonderen wenn bei offenen Grenzen in Europa unterschiedliche Auslegungen und Umsetzungen von Waffengesetzen und Richtlinien, erfolgen.

Satzungsänderung beim Forum Waffenrecht

Kurz vor Weihnachten trafen sich die Delegierten zur diesjährigen Versammlung des Forum Waffenrecht e.V. in Wiesbaden. Nachdem wir als Verband nach Austritt wieder dem Forum Waffenrecht beigetreten sind konnten wir erstmals wieder an der Versammlung teilnehmen. Neben dem Bericht des Vorsitzenden hinsichtlich der nationalen und europäischen Entwicklung des Waffengesetzes bzw. –richtlinie und dem Bericht des Schatzmeisters, der Kassenprüfer usw. stand unter dem Punkt 9 die Abstimmung über das Restrukturierungskonzept auf der Tagesordnung. Dieser Punkt beinhaltete die Abstimmung über die neue Satzung mit einer wesentlichen Erweiterung der Vorstandschaft auf 9 Mitglieder wobei kraft Sonderrechts 8 geborene Mitglieder sind. Auf Grund des genannten Sonderrechts wurden allein 4 Vertreter von Sportschützenverbänden neu in die Vorstandschaft berufen. Ein weiteres Vereinsmitglied stand im Weiteren noch zur Wahl. Aus nachvollziehbaren Gründen viel die Wahl auf ein den Sportschützenverbänden nahestehenden Verbandsvertreter.

Unter dem Gesichtspunkt dass 3 Sammlerverbände, wie der VDW, die Patronensammlervereinigung und das Kuratorium neben den anderen Verbänden im Forum Waffenrecht zusammengeschlossen sind und kein Vertreter dieser Verbände der Vorstandschaft angehört jedoch fast jeder Sportschützenverband einen Vertreter per Sonderrecht in der Vorstandschaft vorweisen kann, gibt zu Denken. Damit werden unseres Erachtens die Belange und Anliegen der Sammler beim Forum Waffenrecht nicht dementsprechend gegenüber dem Gesetzgeber vertreten werden können. Dies wird auch ersichtlich unter § 2 Aufgaben und Zweck des Vereins, im dritten Abschnitt, wo wörtlich steht;

„Zentrale Interessenvertretung der gemeinsamen Interessen der Nutzer und Anbieter von zivilen, insbesondere Jagd- und Sportwaffen, und der in diesem Bereich tätigen Mitarbeiter.“

Wollen wir hoffen dass die Satzung nach Einspruch in diesem Bereich u.a. geändert wurde. Angesichts des Termins vor Weihnachten in Zusammenhang mit der allgemeinen Wetterlage an diesen Tagen ist nachvollziehbar, dass der Versammlung nur relativ wenige Verbandsvertreter im Besonderen der Sammlerverbände teilnahmen. Dem Versprechen des Vorsitzenden des Forums Waffenrecht eine neue Satzung im Laufe des Jahres 2018 mit der Einarbeitung der genannten Kritiken auf den Weg zu bringen, wollen wir hoffnungsvoll entgegen sehen. Wer wundert sich da noch, dass die Sammler von Waffen und Munition von der jetzigen Waffengesetzänderung und den anstehenden EU – Richtlinien besonders betroffen sind.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/18:

Zum Jahresende

Das Wahljahr 2017 neigt sich dem Ende zu indem wiederrum eine Verschärfung des Waffengesetzes erfolgte, das in vielen Belangen nicht ausgekoren und nachvollziehbar ist. Als Beispiel soll hier nur, die Meldung der Geschosse mit Hartkern, Leuchtspur usw. genannt werden, aber auch die höheren Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen im Allgemeinen. Letzteres ist wie, auch das vorgenannte, in keinster Weise nachvollziehbar. In einer Europäischen Union mit offenen Grenzen, wo nur durch eine offene Grenze die Anforderung der Aufbewahrung Welten auseinanderliegen braucht keiner weiteren Kommentierung. Auch die Umsetzung des Nationalen Waffenregister forderte sehr viel Personalaufwand und viele Sammler wurden mit eingebunden, hinsichtlich der genauen Bezeichnung ihrer im Besitz befindlichen Waffen wie auch hinsichtlich von Kaliberangaben, entsprechend dem NWR. Dabei zeigt sich einmal wieder deutlich dass die Verschärfung des Waffengesetzes wiederrum in einem Schnellschuss erfolgte, ohne dabei die Umsetzung und deren Folgen in Betracht zu ziehen. Wenn man hierbei die Gedanken und die Umsetzung des demokratischen Gedankengutes unserer Urväter von 1848/49 in der FRANKFURTER PAULSKIRCHE in Betracht zieht, so sind wir im Bereich des Waffengesetzes weit von diesem demokratischen Urgedanken entfernt. Die Legal - Waffenbesitzer liefern auch keine Gründe das eine Verschärfung des WaffG. rechtfertigt. Was Heinrich Heine hierzu in seinem Gedicht „ Krähenwinkels Schreckenstage „ von 1853/54 als Schreckensgespenst zum Besten gab, möchten die Verantwortlichen von Bündnis 90/Die Grünen gerne umsetzen obwohl nur 9,4 Prozent der wählenden Bevölkerung dieses Gedankengut mittragen. Traurig ist hierbei, dass auch die Medien sich auf die Legalwaffenbesitzer eingeschossen haben und teilweise die Politiker anderer Parteien dieses Gedanken mittragen und umsetzen, obwohl aus der Kriminalstatistik eindeutig ersichtlich ist, dass vom legalen Waffenbesitz keine Gefahr ausgeht. Warten wir was die Umsetzung der EU - Waffenrichtlinie im Jahr 2018 für uns in Deutschland bringt, und zeigen Sie dann bei den Landtagswahlen deutlich an, dass Sie mit dieser Art Politik nicht einverstanden sind. Zu Diskussionen führte die Aussage des amerikanischen Präsidenten Trump und anderer Vertreter hinsichtlich einer mit Waffen durchgeführten Straftat in der Baptisten Kirche in Sutherland Springs mit 26 Toten und zahlreichen Verletzten. Sinngemäß antwortete Trump es müsse nach den Schüssen von Las Vergas und Sutherland Springs nicht am Waffenrecht geschraubt werden. Es handle sich in Texas „nicht um eine Waffen-Lage“, sagt Trump. Er kann darauf verweisen, dass der Täter womöglich noch mehr Unheil angerichtet hätte, wenn ihn nicht ein bewaffneter Zivilist gestoppt hätte. Schon im Wahlkampf hatte sich Trump das Argument der amerikanischen Waffenlobby zu eigen gemacht, wonach die einzig wahre Antwort auf die Bedrohung durch bewaffnete „Böse“ darin liege, die friedliebende Mehrheit der „Guten“ umfassend aufzurüsten.

An dieser Diskussion wollen wir uns nicht beteiligen aber was wäre geschehen wenn bei den Bluttaten von Winnenden usw., vor Ort eine dementsprechende Person bewaffnet gewesen wäre.

Auch im Jahr 2017 erreichten uns wieder Anfragen wie auch die Bitte um Hilfe wenn es um Angelegenheiten zum WaffG. oder Waffensammlungen usw. ging, denen wir gerne nachkommen. Sorge bereitet uns allerdings, dass manche Zeitgenossen Freude daran finden unsere Hompage oder die Rechner der ehrenamtlichen Mitarbeiter mit Viren zu stören und zu schädigen. Sollten Sie durch so eine Störung in irgendeiner Art betroffen gewesen sein, bitten wir um Ihr Verständnis. In diesem Fall möchten wir Sie bitten mit uns nochmals über unsere Hompage in Kontakt zu treten.

Allein aus den vorgenannten Zeilen ist ersichtlich dass die Aufgaben für das kommende Jahr nicht weniger werden und wir gefordert sind sich diesen Aufgaben zu widmen und zu stellen.

In Anbetracht des derzeitigen aus unserer Sicht nicht in allen Bereichen den Anliegen der Waffenbesitzer, im Besondern der Sammler gerecht werdenden Waffengesetzes und deren Verwaltungsvorschrift unter dem Gesichtspunkt einer weiteren unverständlichen Verschärfung des Waffengesetzes, wollen wir den eingeschlagenen Weg weitergehen ggf. im Einvernehmen mit anderen Interessensverbänden, indem wir die politisch Verantwortlichen überzeugen dass die Waffenbesitzer, ob Schütze, Jäger oder Sammler mehr als nur einen kulturellen Beitrag zum Weltkulturerbe leisten und der legale Waffenbesitz zu einer Demokratie gehört.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „ Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Freude an Ihrem Hobby mit Waffen im Jahr 2018.
Die Vorstandschaft

DWJ 12/17:

Schon traditionsgemäß wird das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auch dieses Jahr wiederrum auf Deutschlands größter Waffenmesse, der WBK in Kassel, welche vom 30.11. – 03.12.2017 in den Messehallen (Kassel) Damaschkestr. 55 stattfindet, mit einer Sonderschau vertreten sein.

Die diesmalige Sonderschau steht unter dem Motto

„ Zielen und Treffen „

und steht unter der Federführung seines Mitgliedes Manfred P. Schulze, welcher diese auch ausrichten wird.

Bei dieser Sonderschau stehen die unterschiedlichsten Zielgeräte zu verschiedenen Waffengattungen und Waffen im Vordergrund wobei die Waffe und das Geschoss selbst nicht vernachlässigt wird. Beim Schießen mit Pfeil und Bogen, der Armbrust, der Feuerwaffe oder mit der Artillerie bzw. den Mörsern usw. stellt die Zielvorrichtung mit eine der wichtigsten Teile zu diesen Waffen dar. Ist ein genaues Schießen notwendig, so ist die Zielvorrichtung eine Grundvoraussetzung um ein Ziel zu treffen, wobei eine höhere Zielgenauigkeit auch höhere Ansprüche an die Zielvorrichtung bzw. Zieloptik stellt. Diese unterschiedlichen Zielvorrichtungen für den unterschiedlichsten waffentechnischen Verwendungszweck unterliegen natürlich dem technischen Stand der jeweiligen Epoche und waren im militärischen Einsatz mit Schlachtentscheidend, im jagdlichen Bereich sicherten diese unter anderem das Überleben bzw. den jagdlichen Erfolg und auf dem sportlichen Sektor Ruhm und Ehre.

Dabei ist die Zielvorrichtung bzw. Optik eng mit der Qualität der Waffe und dem Geschoss hinsichtlich deren Präzision und Ausführung verbunden, wobei das Ansinnen des Verwendungszweckes der Waffe wie erwähnt mit ausschlaggebend ist.

Als reine Zielvorrichtungen sind in dieser einmaligen Sonderschau Libellen und Winkelmesser sowie Richtgeräte für Geschütze, Optiken für Handfeuerwaffen usw. zu sehen. Literatur und Vorschriften zum Thema in Zusammenhang mit Ballistik und Visiereinrichtungen sind ebenfalls Teil der Sonderschau wie auch hochwertige Modellkanonen, Vogelschnäpper, Vorderlader sowie Sport- und Militärwaffen.

Zielkontrollspiegel und weitere Hilfsmittel ergänzen die Sonderschau da diese doch eng verbunden sind mit der Kontrolle ob der Schütze die Visiereinrichtung zweckmäßig nutzt. Geschosse, Pfeilspitzen und Armbrustbolzen runden die Ausstellung letztendlich sinnvoll ab, da diese verdeutlichen dass letztendlich das Treffen von ihnen genauso abhängig ist wie von der Ausführung der Waffe (Geschütz, Hand- und Faustfeuerwaffe, Armbrust usw.) und ihrer Visiereinrichtung. Wobei allein am Geschoss selbst wie an der Visiereinrichtung/Optik, oder Waffe/Geschütz der Verwendungszweck in Verbindung mit der Präzision und dessen Einsatz ersichtlich ist.

Im Weiteren, befindet sich an unserem Stand während der ganzen Tage wiederum fachkundiges Personal das Ihnen zu den Gegenständen der Sonderschau, zum Waffengesetz, zur Erlangung von Sammlergenehmigungen usw., zu ihren Fragen gerne Auskunft gibt.

Freuen Sie sich mit uns auf Deutschland größte Waffenmesse und tragen auch Sie mit Ihrem Besuch der WBK in Kassel dazu bei, dass Waffenmessen in Deutschland eine Zukunft haben, denn auch den politischen Kräften entgehen positive und steigende Besucherzahlen nicht.

Wir freuen uns über Ihren Besuch am Stand.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/17:

Zu Anfragen unserer Mitglieder und Ratsuchende

Bin ich verpflichtet die von meiner zuständigen Behörde an mich übermittelten Daten bezüglich der in meinem Besitz befindlichen Waffen, hinsichtlich der Waffennummer, der Munitions- und der Herstellerangaben zu überprüfen und nach den Vorgaben des „NWR“ richtig zu stellen, bevor diese an das „ Nationale Waffenregister „ von der Behörde weitergeleitet werden.

Dass die Behörden mit dieser Aufgabe teilweise überfordert sind, im Besonderen bezüglich der Bestimmung und Zuordnung von älteren bzw. Sammlerwaffen nach den Kriterien des Nationalen Waffenregister, hinsichtlich der genauen Bezeichnung der einzelnen Waffen, dürfte nachhaltig bewiesen sein. Ohne die Mitwirkung der WBK - Inhaber die in manchen Fällen ebenfalls überfordert sind und sich an uns wenden, ist eine Registrierung der im Besitz befindlichen Waffen nach den Vorgaben des Nationalen Waffenregister so gut wie ausgeschlossen und daher meist notwendig. Auf Grund dessen kann sich ein WBK – Inhaber nicht dagegen sperren und sollte auch aus eigenem Interesse mitarbeiten.

Dass die Einführung des NWR, entgegen den Angaben des Gesetzgebers ohne größeren Aufwand zu bewältigen ist, zeigt dass das Nationale Waffenregister ohne die notwendige vorherige Ausarbeitung eingeführt wurde, obwohl die Fachleute der Verbände vor der Einführung anmerkten, dass das NWR nach den Vorstellungen der Politiker bzw. des Gesetzgebers sich in dieser Weise nicht ohne Weiteres in dem angedachten Zeitraum umsetzen lässt. Dass auch die Fachleute, mit den Ausarbeitungen zur Umsetzung des NWR an ihre Grenzen stießen bzw. stoßen zeigen die nachstehenden Beispiele.

Dass hierbei die Zusammenfassung der Kaliber auf manche Unverständlichkeit stößt soll hierbei außer Acht gelassen werden.

In den Waffenbesitzkarten war bzw. ist unter der Rubrik – Hersteller oder Warenzeichen (Modellbezeichnung) eine oder alle dieser genannten Angaben einzutragen. Von Händlern aber auch von Privatpersonen wurde oft Bezeichnungen oder Überbegriffe von Waffenmodellen eingetragen, welche nicht den gewünschten Kriterien bzw. Vorgaben entsprachen. Der Computer des Nationalen Waffenregister bzw. das Nationale Waffenregister fordert jedoch eine Abstimmung mit den vorgegebenen Herstellerangaben usw.. Dazu fällt bei den anzugebenden Daten die das Codesystem der deutschen Streitkräfte betreffen bei den Codierungen der schräge Strich zwischen Buchstabe und Ziffern bzw. Buchstaben und Buchstaben, weg.

Jedoch gravierender ist, dass in der vom Nationalen Waffenregister herausgegebenen Vorgabeliste der Hersteller, Codierungen angegeben sind die auf Waffen nicht vorhanden sind, jedoch auf Waffen angegebene Codierungen bzw. Herstellerangaben nicht aufgeführt wurden.

In diesem Zusammenhang möchten wir nur zwei Beispiele nennen.

- Leuchtpistole ohne Modellbezeichnung mit der Herstellerangabe

MKD LILLE oder Kdtur LILLE

- gpt; Codezeichen der Firma Gustav Bittner, Weitpert usw. bei der doppelläufigen Leuchtpistole für die Luftwaffe

Im Besonderen sind im NWR die Hersteller der militärisch geführten Leucht- bzw. Signalpistolenmodelle nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt.

Er wird deutlich dass es auch hier wie bei allen Prozessen und Arbeitsvorgängen noch einiges zu Verbessern gibt. Daher sollten Alle die zum Verbessern des Nationalen Waffenregisters beitragen können mit den Behörden Zusammenarbeiten. Unterstützen Sie nach besten Kräften die Mitarbeiter ihrer Kreispolizeibehörden, denn Ihnen wurde die Meldung ihrer Waffen an das NWR zusätzlich aufgebürdet.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/17:

Allgemeines

Es erreichen uns immer wieder Anfragen inwieweit die EU – Waffen-richtlinie in nationales Recht der BRD umgesetzt werden. Dazu können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine präzise und definitive Aussage treffen und Spekulationen wollen wir nicht abgeben.

Es dürfte aber kein Geheimnis sein dass, Bündnis 90/Die Grünen, wie auch die Linken eine weitere Verschärfung des WaffG. anstreben und bei einer Koalition mit der SPD weitere Verschärfungen bzw. eine verschärfte Umsetzung der EU - Waffenrichtlinie erfolgen wird um in Europa eine sogenannte Schrittmacher oder Vorreiterrolle einzunehmen. Beispiele hierzu gab es in der Vergangenheit ausreichend nennen wir nur einmal das Nationale Waffenregister.

Wir können nur an Sie appellieren, informieren Sie sich ausgiebig über die Ziele der einzelnen Parteien. Die bisherigen Verschärfungen des WaffG. haben nicht zur inneren Sicherheit in der BRD beigetragen. In diesem Zusammenhang wollen wir Auszugsweise ein Beispiel der Grünen Politik aus Bayern nennen das BR 24 bereits am 21.04.2017 veröffentlichte.

Die Grünen Fraktions- Chefin in Bayern Schulze, forderte das Waffenrecht in der BRD auf den Prüfstand zu stellen, um den Einsatz illegaler Waffen und den Missbrauch legaler Waffen zu bekämpfen, wie auch zu erreichen dass für den Besitz von Schreckschusswaffen eine Erlaubnis notwendig wird. Dazu folgende Daten welche Sie vom bayrischen Landtag auf Anfrage erhielt und auszugsweise die Kommentierung bzw. Auslegung dazu von Frau Schulze aus der Veröffentlichung von BR 24:

- In Bayern gab es laut Mitteilung am 23.04.2017 insgesamt 1 163 544 Stück legal besessene erlaubnispflichtige Schusswaffen bei ca. 230 000 Personen.

- Die Anfrage wie viel Personenschäden mit Schusswaffen 2016 zu verzeichnen waren ergab nachstehende statistische Werte

* 20 Selbsttötungen mit illegalen Waffen

* 3 Morde/Totschlag mit illegalen Waffen

* 9 Morde und 5 Verletzte mit illegalen Waffen beim Amoklauf in München

* 37 Personenschäden mit illegalen Waffen bei 28 Vorfällen

* 4 Personenschäden mit legalen Waffen mit 1 Mord und 4 Verletzten

bei dem Vorfall in Georgsgmünd mit einem sogenannten Reichsbürger. Die Opfer waren die 4 Polizeibeamten die das Waffengesetz unseres Erachtens im Sinne der „Grünen“ durchsetzen und legal besessene Waffen einziehen wollten

Im Weiteren gibt Frau Schulze zur Kenntnis dass man das Waffenrecht verschärfen müsste, um illegale Waffen zu bekämpfen?

Frau Schulze schreibt in diesem Zusammenhang:

-„ Das spiegelt sich auch in den Opferzahlen wieder: Durch erlaubnispflichtige Schusswaffen kamen 2016 mehr Menschen zu Schaden (41 Personen) als im gesamten Zeitraum 2011 bis 2015 (39 Personen). Diese gefährlichen Entwicklungen können wir nicht ignorieren und so weitermachen. Jedes Schusswaffenopfer ist eines zu viel! Das Waffenrecht muss ohne Vorbehalte auf den Prüfstand um den Einsatz illegaler Waffen und den Gebrauch legaler Waffen zu bekämpfen.

Weiter schreibt Frau Schulze: - Besorgniserregend ist vor allem die dramatische Zunahme an lebensgefährlichen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Haben die Behörden 2015 noch für 5 748 Personen den kleinen Waffenschein ausgestellt, der dazu berechtigt, die Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit mit zu führen, stieg 2016 die Zahl der erteilten Waffenscheine um 578 Prozent an auf 33 198 Personen. Die Dunkelziffer ist deutlich höher, weil der Erwerb erlaubnisfrei ist. Eine erschreckende Entwicklung! Auch muss bereits für den Besitz einer Schreckschusswaffe eine Waffenerlaubnis vorgeschrieben sein, um den Zugang zu Schreckschusswaffen zu erschweren.

Weitere Verschärfungen des WaffG. streben u.a. auch die Grünen usw. in anderen Bundesländern an.

Unseres Erachtens bedarf es hierzu keiner weiteren Kommentierung. Wir verweisen nur in diesem Zusammenhang auf „ Krähenwinkels Schreckenstage „ von Heinrich Heine und möchten in diesem Zusammenhang auf die anstehende Bundestagswahl hinweisen.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/17:

Waffengesetz

Am 06.07.2017 trat nun „ Das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften „ in Kraft. Da das DWJ und andere Medien das Gesetz wie üblich veröffentlichen wollen wir nur auf das Anmelden der Geschosse hinweisen was Normalerweise meist die Sammler betrifft. Hierzu führt die Änderung des Waffengesetzes folgendes aus: bb) Nummer 1.5.4 wird wie folgt geändert:

„ 1.5.4. Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5

sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400

HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten,

sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische

Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der

Gefahrenabwehr dient.

Zur Verdeutlichung weisen wir darauf hin dass grundsätzlich nicht nur Geschosse mit Hartkern unter die Änderung fallen sondern alle in 1.5.4 genannten Geschosse. Das sind grundsätzlich Geschosse die einen Leuchtspur-, Brand – oder Sprengsatz oder einen Hartkern mindestens 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV - Vickershärte - enthalten.

§ 58 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„ Besitzt eine Person am 6. Juli 2017 ein Geschoss, das nicht dem

bis zum 5. Juli 2017 geltende Verbot der Anlage 2 Abschnitt 1

Nummer 1.5.4 unterfiel, so wird das Verbot gegenüber dieser Person

nicht wirksam, wenn

1. sie bis 1. Juli 2018 einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt und

2. ihr daraufhin eine Erlaubnis nach § 40 Absatz 4 erteilt wird „

b) Absatz 8 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„ Wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1 Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Besitzes, unerlaubtes Führen auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständig Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.

Wir empfehlen, wenn Sie im Besitz von delaborierten (entleerte

- durch Anbohren oder Ziehen des Geschosses - ) Patronen aber auch von Einzelgeschosse nach 1.5.4 sind, sollten Sie diese bis spätestens 1. Juli 2018 in einem Schreiben welches Sie an das BKA in 65173 Wiesbaden richten, zur Anzeige bringen. Im Anschreiben verlangen Sie bitte eine Bestätigung des Eingangs Ihres Schreibens oder senden Sie dieses per Einschreiben damit Ihr Schreiben auf dem Postwege nicht verloren geht und Sie versichert sein können, dass ihr Schreiben bzw. Meldung angekommen ist.

Wie ersichtlich bietet der Gesetzgeber im genannten Zeitraum auch die ersatzlose Abgabe dieser und anderer Munition wie auch Waffen an.

In diesem Zusammenhang ist nun auch die Verwahrung dieser Geschosse

in den Fokus des Gesetzes gelangt. Darf übliche Munition nach wie vor

verwahrt werden, so gelten die Geschosse nach 1.5.4 nun als verbotener Gegenstand und müssen, wie die verbotenen Waffen für die man eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 besitzt verwahrt werden. Für diese verbotenen Geschosse wird nun ein Behältnis der Güteklasse der Norm DIN/EN 1143 – 1 notwendig.

Hierzu wird § 13 wie folgt geändert:

Die Absätuze 1 – 3 werden wie folgt gefasst:

„ (1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das

1. mindestens der Norm DIN/EN 1143 – 1 (Stand Mai 1997, Oktober

2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juni 2012) mit dem in Absatz

2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und

2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine

akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/17:

Waffengesetz

Wie zu erwarten war, passierte der Entwurf des Waffengesetzes ohne weitere Änderungen am 18.5.2017 den Deutschen Bundestag in seiner 234. Sitzung. Dies geschah aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses – Drucksache 18/12397 – hinsichtlich dem von der Bundesregierung eingebrachten „ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weitere Vorschriften

– 18/11239, 18/11938 -.

Wie bereits erwähnt sind die wesentlichen Punkte die geänderten Aufbewahrungskriterien und im Besonderen das Verbotsmerkmal der Geschosse mit Hartkern bzw. Sondergeschosse wie mit Leuchtspur, Glimmspur usw.. Wie hierbei die Anmeldung der Geschosse erfolgen soll, und unter welchen Kriterien usw. war beim Verfassen des Artikels noch nicht bekannt. Über den Gesamten Umfang möchte sich die Leserschaft selbst informieren.

Der Partei, Bündnis 90/Die Grünen geht diese Änderung nicht weit genug, wie am 11.06.2017 in der MK Kreiszeitung.de zu lesen war. Hierzu heißt es sinngemäß: In Niedersachsen machen sich die Grünen für ein zusätzlich verschärftes Waffenrecht stark.

Nach ihren Vorstellungen soll es künftig verboten sein Schusswaffen zu Hause zu lagern mit Ausnahme der Jäger. Delegierte die auch Ausnahmen für Sportschützen wollten scheiterten auf dem Landesparteitag in Wolfenbüttel mit entsprechendem Ansinnen. Wie die Landesvorsitzende Meta Janssen – Kucz signalisierte geht es um die Sicherheit der Bürger. Im Weiteren wollen die Grünen großkalibrige Waffen aus dem Schießsport ausschließen. Reizstoff- Signalwaffen und Schreckschusspistolen sollen nur noch an Personen veräußert werden können, die eine dementsprechende Erlaubnis besitzen. Außerdem fordert die Partei die elektronische Erfassung aller Schusswaffen in einem bundesweiten Waffenregister. ( Schusswaffen sind nach dem Waffengesetz auch Waffen die Lunten-; Stein- oder Perkussionszündung aufweisen, aber z.B. auch Zündnadelwaffen. )

Die Registrierung der Waffen im NWR (Nationales Waffenregister) komme nach Ansicht der Landesvorsitzenden außerdem zu langsam voran. Da in großen Teilen das Waffenrecht Bundessache ist, möchten sich die Grünen für eine Bundesratsinitiative einsetzen. Das Wahlprogramm der Grünen für die am 18. Januar 2018 statt findende Landtagswahl in Niedersachsen soll letztendlich auf dem Parteitag in Wolfenbüttel beschlossen werden.

Beim Studium des Programmes der Bündnis 90/Die Grünen kann man den Eintrug gewinnen dass es wohl einige wenige Schützen in den Reihen der Grünen gibt, wohl frönen aber der Jagdleidenschaft mehr Parteifreunde bzw. Mitglieder, so dass man diesem Klientel vorerst die Waffen zu Hause belassen möchte. Von der Aufgabe und dem Anliegen der Sammler ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede und ist auch keiner Notiz würdig. Wie Realitätsfremd mittlerweile die politischen Volksvertreter sind zeigen diese Zeilen eindeutig auf. Sie verlieren mittlerweile jedes Augenmaß und den Kontakt zu den Anliegen und Wünschen ihrer Wähler, dies aber in allen Bereichen. Wir möchten nur alle Waffenbesitzer und der Ihnen nahestehende Familienangehörigen, Freunde und Bekannte sowie der Personenkreis welcher bereits unter den Maßnahmen des Waffengesetzes ( z.B. Erben ) gelitten haben, bitten, sorgfältig ihr Gewissen zu prüfen ob diese Volksvertreter die immer weiteren Verschärfungen des WaffG. zustimmten und noch zustimmen nur Ihre Interessen und die Interessen der Partei ( Fraktionszwang ) vertreten und nicht ihr Volk und ihre Wähler.

Wir vertreten die Meinung dass diese Politiker bzw. Parteien bei der nächsten Wahl ihre dementsprechende Quittung und nicht Ihr Vertrauen erhalten sollen.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/17:

Verbot des Handels und von verfassungsfeindlichen Symbolen aus dem Dritten Reich entsprechend § 86 und 86a StGB.

Bei einer Informationsveranstaltung auf der ISMU wurde kundgetan dass das Bundesland Saarland einen Antrag an den Bundesrat stellte, nachdem Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen des Dritten Reiches nicht mehr gehandelt werden dürfen. Daraufhin bildete sich eine Interessengemeinschaft um Rechtsanwaltskanzleien mit Rechtsgutachten zu beauftragen, um gegen den Antrag des Saarlandes rechtlich vorzugehen. Am 17 Mai 2017 stand die Eingabe des Bundeslandes Saarland vor dem Rechtsausschuss des Bundesrates und wurde vorerst auf Grund eines Gutachten sowie persönlichen Einsatz eines Fachanwaltes auf unbekannte Zeit vertagt. Ungehindert dessen bedarf es diesbezüglich weiter tätig zu sein um ein fachlich fundiertes, ausführliches Rechtsgutachten von maßgeblichen Fachleuten erstellen zu lassen was natürlich mit enormen Kosten verbunden ist.

Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. schloss sich dieser Interessensgemeinschaft mit finanzieller Unterstützung, an. Der Grund warum wir dieser Interessengemeinschaft beigetreten sind liegt darin begründet dass neben den Waffen dieser Zeitepoche auch das Zubehör zu den Waffen gesammelt wird wie Pistolentaschen, Patronentaschen usw.. Dieses Zubehör weist wie auch teilweise die Waffen diese Epoche Abnahmestempel oder Zugehörigkeitsstempel auf, die von diesem Gesetzesvorhaben betroffen sind.

Zwar stellt der typische Beschussstempel dieses Zeitabschnittes einen Prüfstempel dar und ist damit ausgenommen, aber die Abnahmestempel wie WaA Stempel stellen vermutlich bereits ein Problem dar. Jedoch Waffen und Zubehör mit Symbolen oder Schriftzügen der SA, SS, NSKK, Tyroler Standschützen usw., die an den Waffen selbst oder auf den zugehörigen Anbauteilen wie Schäfte, Griffschalen usw. wären in jedem Fall von der Gesetzesinitiative betroffen.

Ungeachtet dessen stellt, dieses Vorhaben einen eklatanten Einschnitt gegen den Erhalt von Kulturgut und der damit zusammenhängenden kulturellen Vielfalt, dar.

Über den weiteren Verlauf dieser Thematik werden wir Sie auch weiterhin über unsere Hompage und den Verbandsnachrichten informieren

Resümee zur ISMU sowie unserer Sonderschau und Mitgliederversammlung

Der Veranstaltungszeitpunkt der ISMU fiel dieses Jahr auf allgemeinen Besucherwunsch hin nicht mit den Pfingstferien zusammen, jedoch fand parallel zu diesem Zeitpunkt in Oberitalien eine gleichartige Messe statt. Unter der Betrachtung aller Kriterien kann von einer erfolgreichen Messe gesprochen werden, die gut besucht war. Unsere Sonderschau fand beim anwesenden Publikum großen Anklang. Zahlreiche Fragen und Fachgespräche zum Ausstellungsthema, zur aktuellen Situation des Waffengesetzes, sowie zum vorgenannten Thema wie auch zum Kuratorium ließen die Messetage schnell vergehen. Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang den freiwilligen Helfern bzw. denen die mit Ihrem Engagement zum Gelingen der Sonderschau beigetragen haben. Der positive Zuspruch ist Ansporn für uns auch in Zukunft die einschlägigen Messen mit Sonderschauen zu bereichern.

Die im Rahmen der Messe stattfinden Information zur anstehenden Änderung des WaffG. wie auch zur Umsetzung der EU – Waffenrichtlinie durch Rechtsanwalt F.Göpper vom Forum Waffenrecht waren ebenso gut besucht wie die anschließende Mitgliederversammlung. Bei dieser Mitgliederversammlung die im Übrigen sehr harmonisch verlief wurde die mit dem Kuratorium – Kurier versandte Satzungsänderung einstimmig angenommen.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/17:

Zur ISMU in Ulm

Wie in den Verbandsnachrichten der Aprilausgabe des DWJ bereits angekündigt werden wir wie in den vergangenen Jahren auf der vom 12. – 14. Mai 2017 in den Messehallen Ulm stattfindenden ISMU mit einer Sonderschau vertreten sein. Der besondere Reiz dieser Messe liegt dieses Jahr unter anderem auch darin das die Veranstaltung in den Vorzeigehallen der Messe Ulm veranstaltet wird.

In diesem besonderen Ambiente präsentiert das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Sonderschau welche unter dem Motto steht „ Militär- und Behördenwaffen Deutschlands vor und nach 1945 „. Wie nachstehend ersichtlich werden im Besonderen Waffen ausgestellt werden deren Konstruktion bzw. Entwicklung, Fertigung und Einsatz vor 1945 lag und das gleiche Modell entweder neu gefertigt, im Originalzustand oder aufgearbeitet bei der NVA, der Bundeswehr, BGS, Polizei usw. also nach 1945 Verwendung fanden. In dieser Sonderschau wird auch verdeutlicht dass z.B. bei der Erst-ausstattung der Bundeswehr Waffen zum Einsatz kamen wie z.B. die Colt Pistole M 1911 A1, oder die Walther Pistolenprodukte P 38/P 1 und die PPk, die Astra 600/43 die Selbstlade – Gewehrmodelle US .30 M1 Garand und .30 M1 Carbine, oder bei der NVA wo zur Erstausstattung die TT 33, die Walther PP und PPk, gehörten. Der Karabiner 98k versah wie bei der Sonderschau dokumentiert wird bei der BW wie auch der NVA Verwendung. Zum Einen als Paradewaffe bei Ehrenformationen und bei der NVA u.a. als Neufertigung aus den Brünner Waffenwerken. Nicht anders sah es bei den Polizeikräften in den beiden deutschen Staaten BRD und DDR aus, deren Erstausstattung aus Waffenmodellen bestand die ihren Dienst bereits vor Kriegsende versahen. Als Beispiel seien hier nur neben den zum Teil bereits genannten Waffen die Revolver S & W Military Police, der Revolver Lebel M 1873/74 und M 1892 oder die Pistolenmodelle M 1935A Petter, die Brünner Pistolenmodelle DUO usw. erwähnt.

Lassen Sie sich einfach überraschen von der Vielfalt der ausgestellten Exponate die ein eigenes Sammelgebiet für sich in Anspruch nehmen können.

Während den ganzen Messetagen befindet sich an unserem Stand wiederrum fachkundiges Personal das Ihnen zu den Gegenständen der Sonderschau, zum Waffengesetz, zur Erlangung von Sammlergenehmigungen usw., ihre Fragen beantworten.

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns Sie geschätzte Mitglieder, wie aus der mit dem Kuratoriums – Kurier versandten Einladung ersichtlich zu der am Freitag den 12.5. stattfindenden Mitgliederversammlung einzuladen. Der genaue Versammlungsort wird auf der Messe bekannt gegeben.

Tragen auch Sie mit Ihrem Besuch der ISMU in Ulm dazu bei, dass Waffenmessen in Deutschland eine Zukunft haben, denn auch den politischen Kräften entgehen positive und steigende Besucherzahlen nicht.

Wir möchten unseren Mitgliedern nochmals kundtun nachdem uns einige Anfragen erreicht haben, dass Sie in Verbindung mit ihrem Ausweis welcher nach wie vor seine Gültigkeit hat kostenlosen Eintritt auf der ISMU haben. Dafür möchten wir dem Veranstalter der ISMU Herr Pfanneberg und seinem Team ein herzliches „ Vergelts Gott „ sagen.

Freuen Sie sich schon heute mit uns auf eine Waffenmesse welche unter anderem durch ihre Sonderschauen und Veranstaltungen wie Bogenschießen und Schaukampffechten in den exklusiven Messeräumlichkeiten eine Besonderheit mit außergewöhnlichem Flair darstellt und seines gleichen sucht.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/17:

Zur Waffengesetzänderung 2017

Da das DWJ in der Aprilausgabe angekündigt hat, ausführlich über die vorgesehenen Änderungen des BWaffG. der BRD und der EU – Waffen-richtlinie zu berichten und unser Berichterstattungsplatz im DWJ begrenzt ist möchten wir auf die Vorstellung im DWJ verweisen.

Mittlerweile ist unseres Erachtens die Schmerzgrenze erreicht und die legalen Waffenbesitzer sollten den Parteien welche weitere Verschärfungen im Waffenrecht anstreben bzw. die jetzige Verschärfung und Änderung auf EU und innerstaatlichen Ebene mit auf den Weg brachten und befürworteten, wie Bündnis 90/Die Grünen; die Linken, teilweise auch die FDP in Stadtstaatsparlamenten usw., bei den Wahlen auf Landes- und Bundesebene die rote Karte zeigen.

Für uns unverständlich ist, dass die Parteien und ihre parlamentarischen Vertreter wie auch die Bundesregierung auf Ihrer Agenda die Förderung der kulturelle Vielfalt, den Erhalt von Kulturgütern unter anderem auch im Rahmen des Weltkulturerbes gesetzt haben, aber mit der weiteren Verschärfung des Waffengesetzes und der Umsetzung der EU – Waffenrichtlinien, diese genannten Faktoren außer Acht gelassen bzw. mit Füßen getreten haben.

Obwohl wir zum Entwurf der Änderung des Waffengesetzes klar zu den einzelnen Punkte Stellung bezogen haben, in einer schriftlichen Stellungnahme wie auch in Gesprächen, und dabei speziell auf den dabei wiederrum entstehenden kulturellen Schaden hingewiesen haben, auf dem Gebiet des Schießsports, der Jagd wie auch hinsichtlich des Erhalt von Waffen und Munition durch den Sammler.

In diesem Zusammenhang darf die Frage erlaubt sein ist diese weitere Verschärfung des WaffG. die Antwort auf verfehlte Politik auf nationaler und europäischer Ebene. Im Weiteren darf auch die Frage erlaubt sein warum die BRD in der Umsetzung von EU - Richtlinien immer eine Vorreiterrolle spielen soll und die dem Schengener Abkommen beigetreten Staaten sich teilweise in der Umsetzung die Freiheit Herausnehmen, ihr eigenes WaffG. zu kreieren. Sind die deutschen Bürger schlechtere Europäer wie die Bürger der anderen europäischen Staaten und in wieweit möchten die bereits genannten Parteien die Freiheit, die persönliche Entfaltung usw. des einzelnen Bürger einschränken und bestimmen und was kommt danach.

Auf der IWA erhielt unser Vorstand auf Anfrage hin die Zusage vom Geschäftsführer und Rechtsanwalt Herr Frank Göpper vom Forum Waffenrecht dass Er auf der ISMU am Freitag und Samstag über den aktuellen Stand der EU - Waffenrichtlinie und der Änderung des BWaffG. berichtet, und hierbei auch zu ihren Fragen Stellung beziehen wird. Die genaue Uhrzeit und Örtlichkeit der Informations-veranstaltung wird über Ansagen und Ausschilderung direkt auf der ISMU in Erfahrung zu bringen sein. Für dieses Engagement möchten wir uns bereits im Vorfeld bei Herrn Rechtsanwalt Frank Göpper herzlich bedanken.

Allgemeines

Voraussichtlich wird Ende/April Anfang Mai die nächste Ausgabe unseres Kuratoriums – Kurier erscheinen. In diesem Zusammenhang hätten wir von Ihnen geschätzte Mitglieder gerne eine Meinungsäußerung wie wir unseren Kurier noch attraktiver gestalten können. Dies betrifft unter anderem insbesondere unsere Artikel. Hier hätten wir gerne gewusst sollte der Kurier mehr Beiträge zu historischen Waffen wie Vorderlader bzw. Seitengewehren, Blankwaffen oder historische Waffen für Patronenmunition ziviler oder militärischer Art, beinhalten. Sprechen Sie uns auf den Messen am unserem Stand an, oder senden Sie uns eine E-Mail auf unsere Hompage.

Ein Aufruf gilt auch an unsere Mitglieder welche noch keine Bankeinzugsermächtigung bezüglich des Mitgliedsbeitrages an uns erteilt haben. Bitte bedenken Sie dass es für Sie wie auch für uns einen enormen Aufwand darstellt wenn Sie eine Überweisung vornehmen.

Daher möchten wir Sie bitten wenn Sie uns noch keine Einzugsermächtigung bezüglich des Mitgliedsbeitrages erteilt haben, uns eine solche zukommen lassen. Gerne dürfen Sie auch hinsichtlich einer Spende zusätzlich einen höheren als den Mitgliedsbeitrag auf der Einzugsermächtigung vermerken, oder die Spende separat überweisen. Für höhere Spenden erhalten Sie auch von uns eine Spendenquittung.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/17:

Waffenmessen im Frühjahr und Frühsommer 2017

Des Öfteren werden wir von Mitgliedern und Messe - Veranstalter angesprochen ob wir weitere Messen mit einer Sonderschau bereichern. Dies ist uns unter Anderem aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht möglich, da zum Einen ein Teil der Standbesatzung berufstätig ist, die Vorbereitung hinsichtlich einer Sonderschau viel Zeit beansprucht sowie die Kosten wie Übernachtung, Fahrten usw. ebenfalls zu stemmen sind. Großzügiger Weise übernehmen die Veranstalter die Kosten die direkt mit der Messe zu tun haben und teilweise erhalten wir auch Spenden. Den Veranstaltern möchten wir u.a. auf diesem Wege danken.

Trotzdem sind wir im Frühjahr und Spätherbst wie gewohnt mit einer Sonderschau auf der WBK in Kassel und im Frühjahr auf der ISMU in Ulm vertreten.

Sie möchten wir ermuntern die Messen zu besuchen, denn denken Sie immer daran dass Sie mit ihrem Besuch und dem Erwerb von Sammlungsgegenständen eine Messe erhalten. Sie können versichert sein dass die Verbände ihr bestmöglichstes zum Erhalt der Messen tun.

In Anbetracht dessen wird es auf der WBK in Kassel welche vom 31.1. – 1.4.2017 in den Messehallen zu Kassel Damaschkestr. 55 stattfindet von Seiten des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Sonderschau zum Thema „ Seltenes und Interessantes rund um die deutsche Militärwaffe des 1. und 2. Weltkrieges “ ausgerichtet. So werden auf dieser Sonderschau z.B. seltene Seitengewehre des Modell 84/98 aus dem Jahr 1944/45 gezeigt u.a. das laut Literatur letztgefertigte mit dem Code sgx und der S.Nr. 9137 wie auch eines aus der Reichswehrfertigung. Im Weiteren sind zu sehen Zielfernrohr-behälter mit Zielfernrohren, Schalldämpfern aus der Zeit des 2. Weltkrieges; Glasvisier 16 mit Behälter, Werkzeug zum Instandsetzen von militärischen Schusswaffen und ihren Teilen, interessante Pistolentaschen, für die Pistole 08 und lange Pistole 08 und weitere. Lassen Sie sich einfach überraschen von der Vielfalt der in der Sonderschau gezeigten Exponate. Im Weiteren befinden sich am Stand des Kuratorium Fachleute die sich ihren Fragen annehmen. Egal ob es Fragen zum neuen Gesetzentwurf zum Waffengesetz sind oder Fragen zu den Exponaten oder ihren Realstücken die Sie zur Begutachtung mitgebracht haben.

Allgemeines zur ISMU

In Ulm/D. findet auch dieses Jahr wiederrum die ISMU statt welche sich innerhalb kürzester Zeit zur größten süddeutschen Waffenmesse heraus kristallisiert hat.

Das Kuratorium unterstützt hierbei den Veranstalter bei Gesprächen mit der Verwaltung damit das Ausstellungsangebot erweitert werden kann. Die Sonderschau des Kuratorium zielt in diesem Jahr darauf ab Waffenmodelle des deutschen Militärs und der behördlichen und staatlichen Organe welche im zweiten Weltkrieg und davor und nach dem Zweiten Weltkrieg in diesen Institutionen ihren Dienst versahen, zu präsentieren. Dabei werden Modelle gezeigt werden die vor dem Kriegsende gefertigt wurden und in beiden Epochen ihren Dienst versahen, aber auch technisch und im Design unverändert gebliebene neu gefertigte Waffenprodukte.

Auch auf der ISMU werden wir vom Veranstalter finanziell und tatkräftig unterstützt. In diesem Zusammenhang darf ich den Kuratoriumsmitglieder kundtun, dass Sie in Verbindung mit ihrem Ausweis welcher nach wie vor seine Gültigkeit hat kostenlosen Eintritt auf der ISMU haben. Dafür möchten wir dem Veranstalter der ISMU Herr Pfanneberg und seinem Team ein herzliches

„ Vergelts Gott „ sagen. Näheres zur Sonderschau auf der ISMU in einer der nächsten Verbandsnachrichten hier im DWJ.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/17:

Allgemeines

Wie aus der Waffenfachpresse zu erfahren war und ist, sprechen sich die einzelnen Verbände die weitgehend mit dem Waffengesetz konfrontiert sind, wie auch teilweise der Polizei nahestehende Institutionen bzw. Kreise gegen eine Verschärfung des WaffG. auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene aus.

Treffend hat in der Februar Ausgabe des DWJ Herr Dr. Scholzen die Stationen der jahrelangen Verschärfung des WaffG. aufgezeigt und auch dargestellt, dass die Verschärfung des WaffG. nicht direkt mit dem Ereignis das als Auslöser der Verschärfung Anlass gab, stand bzw. steht. Dass die Verschärfungen bzw. Änderungen des Waffengesetzes dabei in keinem Verhältnis zu den auslösenden Ereignissen und Anlässen steht und stehen, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein. Eine Verhältnismäßigkeit hinsichtlich einer Abwägung auch unter Betrachtung der Verfassung in Zusammenhang mit Grundgesetz ist den politischen Kräften in diesem Zusammenhang seit Jahren abhanden gekommen. So werden den Waffenbesitzern immer mehr Kosten in Form einer weiteren verschärften Aufbewahrung in Zusammenhang mit teilweise kostenpflichtigen Kontrollen usw. aufgebürdet, teilweise für Waffen die in anderen europäischen Staaten von einer waffenrechtlichen Erlaubnispflicht ausgenommen sind und in Kriminalstatistiken bei Straftaten nicht auftauchen bzw. eine untergeordnete Rolle spielen. Nationale und internationale Statistiken zeigen eindeutig auf, dass die Verschärfung eines Waffengesetzes nicht mehr Sicherheit bringt, sondern legale Waffenbesitzer an den Rand der Gesellschaft drängt. Für uns völlig unverständlich ist hierbei, dass Europa und die BRD sich im Rahmen des UNESCO Weltkulturerbes der Förderung des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt wie auch dem Erhalt von Kulturgut verpflichtet hat. Im gleichen Zug aber zerstören Sie mit der Verschärfung des Waffengesetzes die Grundlage des Erhalts von Kulturgut und dem kulturellen Erbe wie dem aus der Historie, gewach-senen Schießsport in Vereinigungen und Traditionsverbindungen, der Jagd aber auch dem Erhalt von Waffen als Kulturgut. Dass den Gesetzgebern hierbei seit Jahren jedes Augenmaß fehlt, ist ersichtlich. Dies zeigt sich im Besonderen nun wieder indem nach den terroristischen Ereignissen sofort eine Verschärfung des Waffengesetzes gefordert wird, obwohl die bestehende Gesetzeslage völlig ausreichend war und ist, gegen die Terroristen vorzugehen. Illegaler Waffenbesitz in Händen von potentiellen Straftätern und Terroristen lässt sich mit einem Waffengesetz bzw. einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes nicht eindämmen. Dies hat sich in den fast 50 Jahren BWaffG. eindeutig herauskristallisiert. Vielmehr wird wie bereits erwähnt das kulturelle Erbe wie auch der Erhalt von Kulturgut in Europa und insbesondere in Deutschland von politischer Seite aus mit Füßen getreten. Dies gleicht dem Bildersturm den Deutschland mit der Reformation erlebte, als Kulturgegenstände und kulturelles Erbe vernichtet wurde.

Für uns völlig unverständlich ist dass, die sozialistischen politischen Kräfte in Europa und der BRD und insbesondere in der BRD wo das Waffengesetz auf dem Reichswaffengesetz von 1928 und seinen Auslegungen während des Nazi - Regimes basiert, immer weiter in gewisse Richtungen verschärft wird.

Wir empfehlen dass die politischen Kräfte bevor Sie sich mit dem Gedanken hinsichtlich der Verschärfung des Waffengesetzes befassen, das Buch „ FATALES ERBE „ von Stephen P. Halbbrook, zu Gemüte führen, sowie das Gedicht „ ERINNERUNG AUS KRÄHENWINKELS SCHRECKENSTAGEN „ von H. Heine aus dem Jahre 1853/54, das im Internet einzusehen ist.

In diesem Zusammenhang ist für uns auch nicht nachvollziehbar, dass im Wahlprogramm der Bündnis 90/Die Grünen eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes auf dem Programm steht. Wollen wir hoffen dass die Waffenbesitzer den politischen Kräften bei den anstehenden Wahlen die rote Karte zeigt, welche durch eine Verschärfung des Waffengesetzes den Wähler weiter entmündigt.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/17:

Entwurf zum Waffengesetz

Wenige Tage vor der WBK in Kassel erhielten die verschiedensten Verbände welche mit dem Waffengesetz konfrontiert sind, den Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes mit der Möglichkeit zur Stellung-nahme. Auch wir vom Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen nahmen uns dem Entwurf an gaben eine Stellungnahme rechtzeitig zum Termin an das Bundes - Ministerium des Innern ab.

Unsere Stellungnahme richtete sich Besonders zu den nachstehenden Punkten des Entwurfes. So sprachen wir uns mit Argumenten z.B. gegen - die erneue Anforderung einer höheren Sicherheitsstufe bei der Aufbewahrung von Waffen aus ( Hier wurde im Besonderen den Sammlern von historischen Waffen wiederrum nicht Rechnung getragen. So sind z.B. Stiftfeuerwaffen, doppelläufige bzw. mehrschüssige Perkussionswaffen usw. aber auch sonstigen Sammlerwaffen welche bei Straftaten keine bzw. nur eine geringe Relevanz besitzen und auch nicht besonders in Erscheinung traten von einer verschärften Aufbewahrung wie schon bei der letzten Waffengesetzänderung nicht ausgenommen.) - gegen die Aufnahme von Geschossen in die Anlage 2 A 1 Nr. 1.5.4 die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder Hartkern usw. enthalten. ( Es ist vom Gesetzgeber im Entwurf zwar vorgesehen, dass Besitzer von solchen Geschossen bzw. entladener Patronenmunition mit solchen Geschossen diese innerhalb eines Jahres melden können, und Besitzstandrecht erhalten, aber diese nicht Weiterreichen können usw.. Es dürfte in diesem Zusammenhang unmöglich sein dass Sammler von größeren Beständen, diese wie bei der Patronenmunition vorgesehen ist, die genaue Stückzahl anzugeben mit Kaliber, Patronenzugehörigkeit usw. , im Besonderen wenn die Geschosskennzeichnung bereits unkenntlich ist oder z.B. SmK Geschosse 8x57mm des letzten Weltkrieges die keine Geschosskennzeichnung besitzen. Die Aufnahme dieser Geschosse und die Meldung ist im Rahmen eines Jahres bei größeren Sammlungen nicht durchführbar.

Im Weiteren sind viele Kriegsandenken beider Weltkriege; wie Bilderrahmen, Aschenbecher usw. aber auch Reservistenstöcke aus der Bundeswehrzeit mit leeren Patronenhülsen und Geschossen die unter anderem auch zur oben genannten Gattung gehören als meldepflichtig anzusehen und dürfen dann nur noch an Berechtigte weitergegeben werden, welche eine dementsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 40 BWaffG. besitzen. )

Außerdem sprachen wir uns gegen die jetzt eindeutige Definition hinsichtlich der Aufbewahrung von erlaubnisfreier Munition; - die Vorlagepflicht von unbrauchbar gemachten Schusswaffen zur Prüfung des Unbrauchbarmachens beim Beschussamt und der damit verbundenen Ordnungswidrigkeit; - die Ausdehnung der Möglichkeit des Einziehens von Waffen und Munition auf Straftaten nach § 52 Absatz 3 Nummer 7a WaffG. bei im Rahmen behördlicher Aufbewahrungskontrollen festgestellte Verstöße usw. aus.

Diese Ausführung stellt nur ein Fenster unserer Stellungnahme dar und soll verdeutlichen wie auf Grund von Ereignissen die Bürgerrechte in einer Demokratie weiter beschnitten und die Besitzer von Waffen und Munition weiter kriminalisiert werden, obwohl auf Grund von Kriminalstatistiken keine Notwendigkeit besteht hinsichtlich einer Verschärfung des WaffG. und die Innere Sicherheit in Europa und der BRD dabei nicht erhöht wird. Denken Sie bei der nächsten Wahl daran ob Sie den Volksvertretern ihr Vertrauen schenken welche Ihnen nicht Vertrauen.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/17:

Zum Jahresende

Ein bewegtes Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu indem wiederrum eine Verschärfung des Waffengesetzes im Raum stand und auf dem DEKO – Waffensektor bereits zu Einschnitten führte, und noch wie ein Damoklesschwert über uns hängt. Ein für uns Waffenbesitzer unverständliches Urteil des BVerwG. bezüglich halbautomatischer Langwaffen bei der Jagd betraf die Jäger unter uns. Dieses Urteil wurde aber durch massiven Einspruch nachträglich wieder korrigiert. Im Weiteren verabschiedete die Regierung trotz Einspruch und Stellungnahmen verschiedenster Sammlerverbände das Kulturgutschutzgesetz, dass nicht nur die Sammler von Münzen, Kunst, Antiquitäten usw. betrifft sondern auch die Waffensammler im Besonderen von Waffen aus der Vor- und Frühgeschichte sowie dem frühen Mittelalter.

Immer wieder erreichten uns Anfragen wie auch die Bitte um Hilfe wenn es um Angelegenheiten zum WaffG. oder Waffensammlungen und zu den einzelnen in der Sammlung zugehörigen Waffen ging, denen wir gerne nachkommen. Sorge bereitet uns allerdings dass, manche Zeitgenossen Freude daran finden unsere Hompage oder die Rechner der ehrenamtlichen Mitarbeiter mit Viren zu stören und zu schädigen. Am Montag den 14. November 2016 wurden wir durch Massenanfragen und Beitrittsanträge per E-Mail massiv attackiert. Es wurden tausende Mails auf uns losgelassen, sodass wir gezwungen waren die entsprechen Formulare von unserer Seite zu nehmen. Weshalb ab sofort keine Online-Anfrage und –Beitrittserklärung mehr funktioniert. Übermitteln Sie uns deshalb ab sofort Anfragen wieder ganz normal über E-Mail. Für den Beitritt wurde ein PDF-Formular eingestellt, welches heruntergeladen und ausfüllt werden kann.

Hinsichtlich des Beschusses vom Sammlerwaffen legt sich die Erregung unter den Sammlern, denn zahlreiche Gespräche haben zum Erfolg geführt. Die meisten Beschussämter stellen nun auf Antrag ein Zertifikat hinsichtlich der Nichtdurchführung eines gesetzlich geforderten Beschusses nach § 10 Beschussgesetz aus, ohne das Aufbringen von Zeichen auf der Waffe.

Weitgehend beschäftigen uns nach wie vor noch die zum Ende letzten Jahres angesprochenen Probleme.

Allein aus den vorgenannten Zeilen ist ersichtlich dass die Aufgaben für das kommende Jahr nicht weniger werden und wir gefordert sind sich diesen Aufgaben zu widmen und zu stellen.

In Anbetracht des derzeitigen aus unserer Sicht nicht in allen Bereichen den Anliegen der Waffenbesitzer, im Besondern der Sammler gerecht werdenden Waffengesetzes und deren Verwaltungsvorschrift unter dem Gesichtspunkt einer weiteren unverständlichen Verschärfung, wollen wir den eingeschlagenen Weg weitergehen ggf. im Einvernehmen mit anderen Interessensverbänden, indem wir die politisch Verantwortlichen überzeugen dass die Waffenbesitzer, ob Schütze, Jäger oder Sammler mehr als nur einen kulturellen Beitrag zum Weltkulturerbe leisten.

Im kommenden Jahr hat nun aber der Wähler wieder die Möglichkeit diesen Parteien die rote Karte zu zeigen, die über Jahrzehnte hinweg das Waffengesetz unnötig verschärften bzw. das WaffG. weiter verschärfen wollen, obwohl die Kriminalfälle in Zusammenhang mit dem legalen Waffenbesitz verschwindend gering sind, und teilweise auf die Verschärfung des Waffengesetzes zurückzuführen sind.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2017.


Die Vorstandschaft

DWJ 12/16:

Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. wird auch dieses Jahr wiederrum auf der bereits zur Tradition gewordenen Herbst - Messe der WBK in Kassel welche vom 24. – 27.11.2016 in den Messehallen (Kassel) Damaschkestr. stattfindet, mit einer Sonderschau vertreten sein.

Die Sonderschau steht unter dem Motto

„ Das Pistolenmodell Walther HP und P 38 „

Dem interessierten Besucher werden auf dieser Sonderschau die Varianten und Ausführungen der von der Firma Carl Walther konstruierten Pistolenmodelle HP (Heerespistole) und P 38 präsentiert. Selbstverständlich sind auch Modelle der Firmen Mauser Oberndorf a./N. und Spreewerk Berlin, wie auch Pistolen mit Teilen aus der FN (Fabrique Nationale) Fertigung zu sehen, sowie Nachkriegsausführungen für Militär, Behörden usw.. Zahlreiches Zubehör zu diesen Modellen das in der Ausstellung präsentiert wird unterstreicht zusätzlich den Stellenwert dieser Sonderschau und rundet das Thema sinnvoll ab. In Zusammenhang mit dieser Sonderschau konnten wir die zwei noch lebenden Autoren, Herr A. Krutzek und Herr D. Jonke, des Ende letzten Jahres erschienen Standartwerkes „ Die Pistole P 38 „ gewinnen. Sie stehen bei uns am Stand an mehreren Tagen dem Publikum für Fragen zu diesem Themenbereich, auch in englischer Sprache, sowie auf Wunsch zur Signatur ihres Werkes, zur Verfügung.

In dieser einmaligen Sonderschau die ansonsten in dieser Konstellation nicht mehr zu sehen sein wird, sind seltenste Ausführungen der genannten Modelle zu sehen wie nachstehend ersichtlich.

Freuen Sie sich mit uns auf eine gute Messe und Sonderschau mit außergewöhnlichen Exponaten.

Ausgestellt werden z.B.

- P 38 mit verdecktem Auszieher

- P 38 Code 480

- P 38 ohne Datum

- P 38 byf 42

- P 38 frühe Spreewerk – Fertigung

- P 38 mit verbauten FN - Schlitten bzw. Griffstücken verschiedener Hersteller

- P 38 svw 45

- P 38 Spreewerk aus der Doppelnull – Serie

- P 38 Polizei mit FN - Schlitten

- Heerespistole für Schweden (m/39)

- Heerespistolen mit WaA verschiedener Fertigungszeiträume

- Heerespistole mit WaA sowie ziviler und militärischer Beschuss

- Pistolenfangriemen für die Pistole 08 und P 38

- Verschlussabstandsmess – Patrone für P 38 usw.

- P 38 Lehren und Fräswerkzeuge

Im Weiteren, befindet sich an unserem Stand während der ganzen Tage wiederrum fachkundiges Personal das Ihnen zu den Gegenständen der Sonderschau, zum Waffengesetz, zur Erlangung von Sammlergenehmigungen usw., zu ihren Fragen gerne Auskunft gibt.

Freuen Sie sich mit uns auf Deutschland größte Waffenmesse und tragen auch Sie mit Ihrem Besuch der WBK in Kassel dazu bei, dass Waffenmessen in Deutschland eine Zukunft haben, denn auch den politischen Kräften entgehen positive und steigende Besucherzahlen nicht.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/16:

Zu Anfragen unserer Mitglieder und Ratsuchender

Immer wieder erreichen uns Anfragen hinsichtlich des Aufbaues von Waffensammlungen unterschiedlichster Themen welche erstmals begrenzt worden sind entsprechend Nr. 17.6.5. WaffVwV weil diese teilweise bei Antragstellung bereits relativ umfangreich beantragt wurden bzw. dies von den Behörden so gesehen wird.

§ 17.Abs.6 Satz 5 der WaffVwV führt hierzu folgendes aus:

- Bei Antragsteller, die erst eine Sammlung aufbauen wollen, soll die WBK bzw. der Munitionserwerbsschein nur für ein begrenztes Sammelgebiet erteilt werden. Erlaubnisse für Sammelgebiete, die sich auch auf oder vorwiegend auf Waffen aus der Zeit nach dem 2. September 1945 erstrecken, sind zu Beginn der Sammeltätigkeit in der Weise zu beschränken, dass sie nicht den Erwerb solcher Waffen und Munition ermöglichen, die noch keinen kulturhistorischen Wert besitzen. ( vgl. hierzu Nr. 17.2 )

Bezugnehmend auf den ersten Satz des § 17. Abs.6 Satz 5 schränken viele Behörden zu Beginn einer Sammeltätigkeit das beantragte Sammelgebiet ein, wenn dieses aus Sicht der Behörden etwas zu weit gefasst ist. Grundsätzlich bzw. überwiegend werden dann in der ersten Genehmigungsphase die frühesten, also die ältesten Waffen des beantragten Sammelgebietes genehmigt, die oft in der angestrebten Sammlung des Antragstellers bezugnehmend auf das Sammlungsziel einen untergeordneten Stellenwert einnehmen. Darum sollte jeder Antragsteller bereits bei Antragstellung deutlich zum Ausdruck bringen, dass bei einer stufenweisen Genehmigung, das Hauptinteresse auf den speziell hervorgehobenen und gesondert genannten Bereich des gesamten Sammelgebietes liegt, und dass nach Ihrem Ansinnen die Sammlung mit diesem Kernbereich beginnen soll. Nach dem Erreichen eines dementsprechenden Sammlungsquerschnittes von 50% und dem damit verbundenen Nachweis einer nachhaltigen Sammeltätigkeit kann dann das eingeschränkte Sammelgebiet auf den einst beantragten Tenor erweitert werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin nur ein spezielles kleineres Sammelgebiet zu beantragen und dann kontinuierlich nach Vorhandensein eines dementsprechenden Bestandes, Erweiterungen des Sammelgebietes zu beantragen. Dass hat den Vorteil die bereits gewonnenen Erfahrungen und aufkeimenden Wünsche in einem erweiterten Sammelgebiet zu beantragen, und nicht in dem einst beantragten und stufenweise genehmigten Sammelgebiet gefangen zu sein.

So könnte z.B. eine angestrebte Sammlung sich nicht auf die Gesamte Militärbewaffnung des deutschen Militärs bis 1945 beziehen, sondern nur auf die im 2ten oder im 1ten und 2ten Weltkrieg verwendeten mit und ohne Beutewaffen, oder nur Kurz- oder Langwaffen aus dem genannten Bereich, selbstverständlich aber auch wunschgemäß nur die frühen Exemplare deutscher Militärbewaffnung. Aber auch bei Sammelgebiete wie Luger – Pistolenmodelle oder Walther – Waffenmodelle usw.. kann diese Praxis angewandt werden, wobei bei Waffen nach dem 2. September 1945 gewisse gesetzliche Vorgaben wie erwähnt, zu beachten währen.


Die Vorstandschaft

DWJ 10/16:

Anfragen an die Vorstandschaft

Mitglieder fragen bei uns an wie Sie sich gegenüber ihren Behörden verhalten sollen, wenn Sie gegenüber der Behörde nachweisen sollen dass die erworbenen Waffen auch zum genehmigten Sammelgebiet gehören, und dass die erworbenen Waffen im Besonderen eines Modelles tatsächlich die Sammlung bereichern und aus kulturhistorisch bedeutsamer Sicht als unbedingt zur Sammlung zugehörig anzusehen sind. In einem Fall soll ein Sammler gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen dass im Besonderen die Waffenmodelle welche in seiner Sammlung mehrfach vorhanden sind nicht nur eine Ansammlung und Anhäufung von Waffen des gleichen Modells darstellen und dadurch nicht als kulturhistorisch bedeutsam im Sinne des Gesetzes anzusehen sind, und im Weiteren einen Sammelplan erstellen welche Waffen noch zum Sammelgebiet gehören und noch erworben werden sollen im Besonderen von Modellen wo schon Modellvarianten vorhanden sind. Dieser Sammler hat z. B. in seiner Sammlung mehrere doppelläufige Perkussions – Flinten, -büchsen und auch andere Modelle, mehrfach. In diesem Fall empfahlen wir dem Sammler die Waffen genau anzuschauen und zu überprüfen welches Laufmaterial verwendet wurde; die Art der Laufausführung, eventuell Varianten des Damast wenn vorhanden, Schlossarten wie z.B. rückliegendes Schloss; Ausführung der Schwanzschraube usw.. Die Ausführungen einzelner Waffenmodelle sind fast unerschöpflich. Dies trifft auch auf zeitgemäße und modernste Waffenmodelle zu, da selbst bei diesen Waffen in die Produktion laufend Änderungen entsprechend den Kundenwünschen, dem technischem Fortschritt gehorchend, den Ansprüchen von Behörden usw., eingeflossen sind.

Wir empfehlen deshalb allen Sammlern von den Waffen ihrer Sammlung, schon aus eigenem Interesse heraus, eine Datenbank zu erstellen wo die unterschiedlichen Daten bzw. Angaben zu den Waffen aufgeführt sind. Hierzu gibt es mittlerweile preisgünstig CD`s welche solche Programme zur Erstellung einer Datenbank, Ihrer Waffen und dessen Zubehör, bereitstellen. Nach der Dateneingabe können Sie dann die Eigenheiten und Daten ihrer einzelnen im Besitz befindlichen Waffen abrufen und gegenüber der Behörde nachweisen, unter anderem auch dass Sie keine identische Waffen besitzen, sondern dass die Sammlung unterschiedliche Ausführungen und Varianten eines Modells beinhaltet und dies in der Sammlung mit dokumentiert werden soll.

Mitgliedsbeiträge

Im Juni wurden die Mitgliedsbeiträge abgebucht, doch einige Mitglieder haben sich noch nicht dazu durchgerungen an einem Abbuchungsverfahren teilzunehmen und überweisen nach wie vor ihre Mitgliedsbeiträge. Dies kann natürlich in Einzelfällen zu Irritationen führen und natürlich in diesem Zusammenhang auch zu unberechtigten Mahnungen. Im Weiteren fällt dadurch bedingt bei unseren Schatzmeister enorme Mehrarbeit an. Einige unsere Mitglieder haben sich in diesem Jahr entschlossen am Abbuchungsverfahren teilzunehmen. Es wäre mehr als wünschenswert wenn sich die Mitglieder welche einem Abbuchungsverfahren noch kritisch gegenüberstehen dazu entschließen könnten auch daran teilzunehmen. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/16:

Allgemeines aus der Vorstandschaft

Einige Mitglieder erhielten vor einigen Wochen Nachricht eines Mitgliedes über E-Mail, dass Sie bzw. dieses Mitglied bei der Vorstandschaft die Stellungnahmen des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen hinsichtlich der Schließung der WTS bzw. zum Entwurf des EU – Waffenrecht anfordern sollten bzw. dass diese an Alle Mitglieder weitergeleitet werden sollte. Diesem Ansinnen der Anforderung leisteten jedoch weitaus weniger als 1% Folge. Zu unserem Bedauern wurden hierbei auch Mitglieder mit einbezogen die bereits entschlafen sind. Bitte haben Sie Verständnis dass wir wie in den vergangenen Jahren unsere Stellungnahmen den dementsprechenden Institutionen kund getan haben und tun, ohne dabei die gesamte Mitgliedschaft die Schreiben bzw. Stellungnahmen an die Hand zu geben, was aus Kostengründen bei unserem Mitgliedsbeitrag nicht möglich ist, da viele unserer Mitglieder kein Internet besitzen bzw. ihre E-Mail Adresse nicht angegeben haben. In Zusammenhang mit unseren Stellungnahmen wurden wir auch mit anderen Verbänden zum Gedankenaustausch bzw. zur Erläuterung unserer Stellungnahmen von verschiedenen Institutionen geladen. Im Weiteren sind wir wieder Mitglied im Forum Waffenrecht, der FESAC über den VDW angeschlossen und des Weiteren ist der Vorstand Mitglied und Delegierter bei Pro legal um auch hier seinen Einfluss geltend zu machen. Aus Kostengründen mussten wir bei Pro legal von einer Verbandsmitgliedschaft Abstand nehmen. Somit können wir unter Anderem als eigenständiger Verband Einfluss nehmen und Stellungnahmen zu den unterschiedlichen Themen abgeben und im Weiteren unsere Anliegen usw. über die vorgenannten Verbände zusätzlich einbringen. Die Vorstandschaft hält es nach wie vor wie Blücher bei der Schlacht bei Waterloo „ Getrennt marschieren und gemeinsam Schlagen.

Wir als Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. sehen die Waffen aller Epochen, aber auch das Jagdwesen und den Schießsport aus der Geschichte heraus als einmaliges Kulturgut das es zu Erhalten und zu Schützen gilt. Hierbei stößt das derzeitige Verhalten unserer politischen Kräfte auf allen Ebenen, sowie das der letzten Jahren, auf Unverständnis, denn Sie vergessen allzu gern dass die BRD und weiter EU – Staaten dem UNESCO Weltkulturerbe beigetreten sind ein Kulturgutschutzgesetz haben, aber nach wie vor über nicht nachvollziehbare Gesetzgebung den Erhalt von Waffen, sowie das Jagd-und Schützenwesen massiv behindert und erschwert. In diesem Zusammenhang ist auch das Ansinnen der Verantwortlichen zu werten, welche das Gedankengut vertreten eine im In- und Ausland hochgeschätzte Institution wie die Wehrtechnische Studiensammlung in Koblenz zu schließen. Bauen und Hoffen wir auf die Vernunft der politischen Verantwort-lichen u.a. auch in diesen Belangen.


Die Vorstandschaft

DWJ 08/16:

Kuratoriums - Kurier

Nachdem die Neuwahlen, wie aus den letzten Verbandsnachrichten ersichtlich, Veränderungen in Teilen der Vorstandschaft gebracht haben und dadurch bedingt auch unsere Verbandszeitung der „Kuratoriums – Kurier„ zur Gestaltung in neue Hände gegeben wurde bzw. werden musste kam es zu Verzögerung der letzten Ausgabe, die aber nun in den letzten Tagen an unsere Mitglieder versandt wurde. In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft, zu welcher auch Herr Werner Schuler angehörte, bei Ihm recht herzlich bedanken, da dieser sich bis zur letzten Ausgabe des Kuratoriums - Kurier für diesen verantwortlich zeigte. Die Gestaltung des Kuriers liegt nun in den Händen unseres Mitgliedes Horst Friedrich der vielen bekannt sein dürfte aus zahlreichen Büchern hinsichtlich der Bewaffnung der deutschen Polizeigruppierungen einzelner Bundesländer. Außerdem möchte sich die Vorstandschaft bei all jenen bedanken, welche zum Gelingen des Kuriers in irgendeiner Form beigetragen haben bzw. beitragen, wie auch bei den zahlreichen Autoren und Sponsoren ohne diese der „Kuratoriums – Kurier„ nicht möglich gewesen wäre und auch in Zukunft ist. Bitte tragen Sie auch weiterhin dazu bei mit Beiträgen zur Waffengeschichte und –technik usw. aber auch mit Anzeigen damit der Kuratoriums – Kurier eine weitere Zukunft hat.

Neuer Sammlertreff im Raum Esslingen

Nachdem die Gastronomie unseres Esslinger - Sammlertreff das VFB Heim in Oberesslingen; Breslauerstr. 10 geschlossen hat und eine Öffnung der Lokalität nicht absehbar ist, waren wir gezwungen kurzfristig eine neue Stätte zu finden wo wir unseren Sammlerstammtisch mit Vorträgen usw. wenn möglich zum gleichen Zeitpunkt, nämlich jeden 1. Dienstag im Monat, abhalten können. Unsere Mitglieder vor Ort haben nun als neues Domizil „Das Schießhaus Altbach„ In der Hart 2; 73776 Altbach, gefunden, in dem wir uns treffen können. Die Lokalität hat ab 16.00 Uhr geöffnet wobei die geplanten Vorträge erst nach 18.00 Uhr stattfinden werden. Wie bereits erwähnt werden wie gewohnt interessante Vorträge usw. die Treffen bereichern. Wie immer sind Gäste und Interessierte herzlich willkommen. Weiteres und Aktuelles hierzu wie auch Allgemein zum „ Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.“ entnehmen Sie aus unserer Hompage, welche nachstehend immer angegeben ist.

Waffe des Monats

Neben den bereits erwähnten Beiträgen zur Gestaltung des Kuratoriums – Kurier benötigen wir auch zur Waffe des Monats dementsprechende Beiträge. Sollten Sie hierzu Fragen haben vielleicht Unterstützung diesbezüglich benötigen wenden Sie sich direkt an die Hompage des Verbandes. Die Beiträge sollten sich jedoch auf Waffen, Blankwaffen oder dessen Zubehör usw. beziehen, wobei bei der Epoche dieser Gegenstände keine Grenzen zu beachten sind. Bedenken Sie dass ein Verband nur so lebendig ist wie ihn die Mitglieder gestalten.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/16:

Neuwahlen der Vorstandschaft

Am 27. Mai 2016 wurden in Ulm/D. auf der diesjährigen ISMU erneut Neuwahlen der Vorstandschaft unseres Verbandes durchgeführt wie es auch durch persönliche Einladung und der Veröffentlichung auf unserer Homepage im Vorfeld ersichtlich war. Die Neuwahlen der Vorstandschaft wurden notwendig, nachdem ein bei der letzten Wahl anwesenden Ver-bandsmitglied Einspruch gegen die letzte Wahl der Vorstandschaft beim zuständigen Vereinsregister wegen nicht vorschriftmäßiger Einladung, erhob. Welchen Stellenwert diese Neuwahlen bei unseren Mitgliedern darstellten zeigte sich schon darin, dass weit über 50 Mitgliedern, unter anderem auch aus den USA, bei der Wahl anwesend waren und wir über die Messetage hinweg ca. 20 Neumitglieder dem Verband beitraten. Die Neuwahlen bestätigten hierbei mit überragender Mehrheit weitgehend die alte, bereits gewählte Vorstandschaft.

Die nun gewählte Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen.

Vorstand: Hans – Peter Schmid,Illerkirchberg

stellvertr. Vorstand: Dietrich Jonke,Taufkirchen

Schatzmeister: Norbert Miltz,Ottrau

Schriftführer: Rainer Neckelmann,Gröbenzell

Die beratenden Beisitzer sind:

Klaus Bünemann, Ostfildern

Michael Pfanneberg, Landshut

Karl Mengele, Buttenwiesen

In diesem Zusammenhang möchten sich die gewählten Vorstandsmitglieder bei all den Verbandsmitgliedern recht herzlich bedanken, welche sich nach einem anstrengenden Messetag sich die Zeit genommen haben nach 18.00 Uhr an einer Mitgliederversammlung mit Neuwahlen teilzunehmen.

Resümee zur ISMU und unserer Sonderschau

Der Veranstaltungszeitpunkt der ISMU war unseres Erachtens etwas ungünstig ausgefallen, da zum Einen die Pfingstferien und Fronleich-nam, mit der Messe zusammen fielen. Unter der Betrachtung dieser Fakten waren doch viele Besucher auf Messe. Unsere Sonderschau mit den verschiedenen Ausführungen und Varianten der Modelle Walther PP und PPK fanden hierbei beim anwesenden Publikum großen Anklang. Zahlreiche Fragen und Fachgespräche zum Ausstellungsthema, zur aktuellen Situation des Waffengesetzes wie auch zum Kuratorium ließen die Messetage schnell vergehen. In diesem Zusammenhang möchten wir uns auch bedanken bei all jenen Mitgliedern, welche zum Gelingen der Sonderschau beigetragen haben und teilweise über Jahre hinaus mit viel Engagement und eigenen finanziellen Mitteln, beitragen. Der positive Zuspruch ist Ansporn für uns auch in Zukunft die einschlägigen Messen mit Sonderschauen zu bereichern. Gerne nehmen wir auch ihre Themenvorschläge einer Sonderschau auf bzw. entgegen und versuchen diese auch dann in die Tat umzusetzen.

Messe Kassel

Für die WBK in Kassel stehen bereits die Pläne für die Sonderschau.

Nach Beschluss der Vorstandschaft wird es eine Sonderschau zu den Modellen Walther Mod. HP ( Heerespistolen ), P 38, P 1 usw.. Zahlreiches Zubehör rundet die Ausstellung sinnvoll ab. Im Weiteren ist es geplant die Autoren des Buches „ Die Pistole P 38 „ neben Herrn D. Jonke welcher bereits zugesagt hat und stellv. Vorsitzender des Kuratorium ist Herrn Alexander Krutzek ebenfalls dazu gewinnen zu können, um ihre Bücher zu signieren bzw. und zu Ihren speziellen Fragen Stellung nehmen. Näheres hierzu zeitnah in unseren Verbandsnachrichten bzw. auf unserer Homepage.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/16:

ISMU die Messe in Ulm

Nachdem die Frühjahrsmesse in Kassel erfolgreich zu Ende gegangen ist, steht nun die ISMU in Ulm/D. vor der Tür. Diese findet nun bereits zum 2ten mal mit einem von der Behörde genehmigten, erweiterten Waffen – Programm vom 27.5. – 29.5.2016, statt. Der Standort Ulm und die dort ansässige Firmen und ihre Produkte bewegten die Vorstandschaft ein Ausstellungsthema zu wählen das einen direkten Bezug zu Ulm hat. Wie bereits angekündigt lautet nun das Thema unserer diesjährigen Sonderschau auf der ISMU:

„ Die Pistolen des Modells PP und PPk „

Dem interessierten Besucher werden hierbei Pistolen der Modellreihe PP und PPk aus den Firmenstandorten Walther Z.M. und Ulm sowie weiterer Fertigungs-stätten gezeigt mit besonderen seltenen Exponaten wie nachstehend ersichtlich.

- frühe Ausführung der Modellreihe Walther PP mit zweiteiligem Schlagbolzen und breitem Hahn

- Mod. PP mit der Bezeichnung R.J.

- Mod. PP mit WaA und Polizeiabnahme

- Mod. PP der frühen Militärausf. ( WaA Abn. ) mit zwei nrgl. Magazinen und Tasche

- Mod. PP der frühen Militärausf. im Kaliber 9mm k Br. ( WaA Abn. ) mit zwei nrgl. Magazinen und Tasche

- Mod. PP späte Militärausführ. mit Code ac und gepressten Holzgriffschalen

- Mod. PP – PDM – mit Magazinhalter am Magazinboden im Kaliber 7,65mm Br.

- Mod. PP Schwesternpaar ( zwei hintereinander folgende Nummern )

- Mod. PP ohne Beschriftung und Beschuss

- Mod. PP im Kaliber .22 lfb. im nrgl. Karton mit Zubehör

- Mod. PPk im Kaliber 6,35mm Br.

- Mod. PPk Militärausführ. ( mit WaA Abn. )

- Mod. PPk mit Polizeikennung

- Mod. PPk mit dem Buchstaben W

sowie weitere interessante Ausführungen der PP und PPk Modellreihe einzelner Polizeiinstitutionen, dem Militär und Behörden ab Fertigungsbeginn. Zahlreiches Zubehör zu den Modellen runden die Sonderschau sinnvoll ab. Am Stand des Kuratorium stehen Ihnen über alle Messetage fachkundige Mitglieder mit Tat und Rat zur Seite wenn es um Fragen zur Sonderschau, um den aktuellen Stand des Waffengesetzes, wie erlange ich eine S – WBK usw., zur Verfügung. Im Weiteren möchten wir unsere Mitglieder nochmals darauf hinweisen, dass in Zusammenhang mit der ISMU in Ulm am Freitag den 27.05.2016 um 18.00 Uhr eine Mitgliederversammlung stattfindet. Anträge zur Tagesordnung sind umgehend an die Adresse des Kuratoriums zur Förderung hist. Waffensammlungen e.V. bzw. an die untenstehende Hompage des Verbandes zu senden.

Tragen Sie mit Ihrem Besuch der Messe dazu bei, dass auch die politischen Vertreter sehen dass nach wie vor ein Interesse am legalen Waffenbesitz ohne weitere Einschränkungen von der gesetzgeberischen Seite her, bei den Bürgerinnen und Bürgern besteht.

Im Weiteren tragen Sie mit Ihrem Besuch der ISMU dazu bei eine Waffenmesse im süddeutschen Raum zu etablieren.


Die Vorstandschaft

DWJ 05/16:

Allgemeines rund ums Kuratorium

Wir möchten unsere Mitglieder nochmals darauf hinweisen, dass in Zusammenhang mit der ISMU in Ulm am Freitag den 27.05.2016 um 18.00 Uhr eine Mitgliederversammlung stattfindet. Anträge zur Tagesordnung sind umgehend an die Adresse des Kuratoriums zur Förderung hist. Waffensammlungen e.V. bzw. an die untenstehende Hompage des Verbandes zu senden. Wir haben hierbei gezielt den ersten Tag der Waffenmesse in Ulm bezüglich der Mitgliederversammlung gewählt, um den Mitgliedern welche meist am Eröffnungstag die Messe besuchen die Möglichkeit zu geben, ohne Übernachtung teilnehmen zu können. Der Weg zur Versammlung wird auf der Messe ausgeschildert sein. In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass die Mitglieder des Verbandes freien Eintritt beim Vorweisen des Mitgliedsausweises haben. In diesem Zusammenhang gilt unser Dank dem Veranstalter und Vorstandsmitglied Herrn Pfanneberg sowie dem Geschäftsführer Herr Eilts der Messe Ulm welche uns die Räumlichkeit kostenlos zur Verfügung stellen, aber auch Herr Amm vom Sicher-heitsdienst welcher uns die Möglichkeit einräumt sicher das Gelände verlassen zu können. Es würde uns freuen wenn zahlreiche Mitglieder an der Versammlung teilnehmen würden. Näheres zu unserer Sonderschau auf der ISMU in den nächsten Verbandsnachrichten.

Landtagswahlen und WaffG.

Nun sind die Landtagswahlen in drei Bundesländer gelaufen und die Politiker und auch Parteien analysieren nun die Ergebnisse. Rundum war zu hören dass die Flüchtlingssituation ausschlaggebend für das Wahlergebnis war. Hierbei vergessen die politischen Kräfte allzu gern dass die Waffenbesitzer ebenfalls eine enorme Stimmgewalt haben und so manche Stimme dürfte auch diesmal zu der Partei gegangen sein, welche trotz der von der EU angestrebten Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich der Terroranschläge sich bereits im Vorfeld gegen eine Verschärfung aussprachen, bevor auf Allgemeinen Druck der Waffenbesitzer und Verbände sich die Bundesregierung und der Bundesrat gegen eine Verschärfung des Waffengesetzes auf EU - Ebene aussprachen.

Dass die Verschärfung des WaffG. auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene bei der Terrorbekämpfung keinen Erfolg erzielt, hat sich schon bei der Bekämpfung der RAF hinlänglich gezeigt. So lange in Europa die Anzahl der automatischen, illegalen Waffen aus Armeebeständen bei offenen Grenzen im Millionenbereich vorhanden sind und sogar Terrorverdächtige ungestört Grenzen passieren können, bleibt eine Verschärfung des WaffG. ohne den gewünschten Erfolg. Dass mit jeder angedachten und umgesetzten Verschärfung des Waffengesetzes ein Stück Kultur und Kulturgeschichte verloren geht, haben unsere Politiker bei der Umsetzung der Gesetze und dessen Auslegung bei der Rechtsprechung, noch nicht in Betracht gezogen. In diesem Zusammenhang darf es erlaubt sein sich die Frage zu stellen, steht die laufende Verschärfung des WaffG. in irgendeinem Verhältnis zum Nutzen, oder dient es nur dazu ansonsten unbescholtene Bürger zu gängeln. Eine starke gemeinsam gestaltete Demokratie in Europa müsste diese Terrorproblematik auch ohne Verschärfung der Waffengesetze in Griff bekommen.


Die Vorstandschaft

DWJ 04/16:

Frühjahrsmesse in Kassel

Wie bereits in den letzten Verbandsnachrichten angekündigt wollen wir nun zu unserer Sonderschau auf der Frühjahrsmesse in Kassel, welche am 15. und 16. April in den Messehallen an der Damaschkestr. 55 stattfindet, näheres kundtun. Die Sonderschau steht unter dem Motto

" Zubehör rund um die deutsche Militärwaffe ".Somit wird seltenes Zubehör zu der deutschen Militärbewaffnung dem interessierten Besuch-er gezeigt, wie nachstehend ersichtlich. Ausgestellt werden z.B.

- Pistolenfangriemen für die Pistole 08 und P 38

- Trommelmagazin und Leder für Lange Pistole 08

- verschiedene Magazine für 08 und P 38, Grabenmagazin für Gewehr 98

- Glasvisier 16 mit Behälter, Gewehr – Granat Gerät P 40

- ZF 41 mit Behälter, ZF 4 mit Behälter, ZF Behälter für ZF Dialytan

- Gewehr – Granat Gerät P 40

- Systemschützer aus Leinen und Blech für Gewehr 98

- Systemschützer aus Leinen und Kunststoff für den Kar. 98k

- Visier- und Kornaufsätze für Militärwaffen

- Visierschützer für M 71 und 98k

- Instandsetzung – Werkzeuge für Waffen und Zubehör;

An unserem Stand befinden sich während der ganzen Tage wiederrum fachkundiges Personal das Ihnen zu den Gegenständen der Sonderschau, zum Waffengesetz, zur Erlangung von Sammlergenehmigungen usw., ihre Fragen beantworten.

Tragen auch Sie mit Ihrem Besuch der WBK in Kassel dazu bei dass Waffenmessen in Deutschland eine Zukunft haben, denn auch den politischen Kräften entgehen positive und steigende Besucherzahlen nicht.

Gewehr – Granat – Geräte

Nachdem wir hinsichtlich der waffenrechtlichen Einstufung von Gewehr – Granat – Geräten in letzter Zeit mehrere Anfragen hatten, möchten wir folgendes zur Kenntnis geben, nachdem wir Auskünfte an entsprechenden Stellen eingeholt haben. Da das Gewehr – Granat – Gerät ein Drallrohr besitzt, das 1,5 mal länger ist wie der Durchmesser desselben wird dies von Behördenseite bzw. den LKA`s der Bundesländer usw. als ein wesentliches Teil einer Waffe angesehen und fällt somit unter die Begriffsbestimmungen des Abschnitt 1:

Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen - Unterabschnitt 1: Schusswaffen * - Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs.2 Nr.1 ( vgl. 1.1 - 1,5 WaffVwV ).

Hierzu ist unter 1.3 und 1.3.1 folgendes ausgeführt:

- 1.3. Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

- 1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließendes.

Wir empfehlen den Betroffenen dass Sie Kontakt mit ihrer Kreispoli-zeibehörde aufnehmen und auf einen Eintrag nach § 58 WaffG. Altbesitz setzen.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/16:

Mitgliedsausweise und Mitgliedsbeiträge

Wie Sie bereits aus den Verbandsnachrichten in der Januar Ausgabe des DWJ sowie auf unserer Hompage ersehen konnten gab es größere Veränderungen in der Vorstandschaft. Dadurch bedingt gab es auch eine Übergabe von Aufgaben und Ressourcen bei der ersten Sitzung der neu gewählten Vorstandschaft Mitte Januar bei welcher auf Grund der Wetterlage nicht alle Vorstandsmitglieder teilnehmen konnten. Auf der Sitzung wurde unter anderem beschlossen dass die Mitgliedsausweise welche bis zum Jahre 2015 befristet waren weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Durch die Kassenübergabe in Zusammenhang mit der Übertragung von Bankvollmachten auf den neu gewählten Schatzmeister Herr Norbert Miltz wird auch der Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge dieses Jahr zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Sonderschauen und Messen

Wie gewohnt werden wir wieder auf den Waffenmessen in Kassel und Ulm mit Sonderschauen vertreten sein. Die Ausstellungsthemen hierzu wurden beraten und festgelegt. So sollen z.B. in den nächsten Sonderschauen einzelne Themen abgehandelt werden. So ist es geplant z.B. eine Sonderschau zum Thema HP/P 38 mit der Buchvorstellung unserer Mitglieder A. Krutzek und D. Jonke. Weitere Themen sind die Walther Pistolenmodelle PP und PP/k bzw. württembergische Blankwaffen im Wandel der Jahrhunderte.

Auf der WBK in Kassel im Frühjahr welche vom 15.- 16. April 2016 in den Messehallen Kassel an der Damaschkestr. 55 stattfinden wird, sind wir traditionsgemäß ebenfalls mit einer Sonderschau vertreten. Motto dieser wird diesmal sein „Zubehör rund um die deutsche Militärwaffe „ bzw. „ Kurzwaffentaschen des deutschen Militärs„.

Näheres zu den ausgestellten Objekten und den Sonderschauen in einer der nächsten Verbandsnachrichten hier im DWJ.

Die diesjährige Sonderschau auf der „ ISMU „ in Ulm steht unter dem Motto „ Die Pistole Walther PP und PP/k „.

Mitglieder des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. erhalten wiederrum freien Eintritt, vom Veranstalter und unserem Vorstandsmitglied M. Pfanneberg wofür wir uns im Vorfeld bei Ihm recht herzlich bedanken. Bitte vergessen Sie in diesem Zusammenhang ihren Mitgliedsausweis nicht.

Im Weiteren wird auf der Sammler- und Waffenmesse in Ulm/D. welche vom 27. Mai - 29.Mai 2016 in den Messehallen der Messe Ulm - Böfinger Str. 50 – stattfindet, am Freitag den 27. Mai um 18.00 Uhr, eine Mitgliederversammlung abgehalten. Hier wird sich die Vorstandschaft gerne den Fragen der Mitglieder stellen.

Näheres zu dieser Sonderschau erfolgt in einem extra Beitrag in den Verbandsnachrichten.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/16:

Resümee zur WBK in Kassel

Die WBK in Kassel welche am letzten, nach vorn verlängertem Novemberwochenende abgehalten wurde, fand bei den Besuchen wiederum einen großen Anklang so dass unseres Erachtens die Besucherzahlen vom letzten Jahr übertroffen wurden und das an allen Tagen der Messe. Das stimmte natürlich nicht nur die Verantwortlichen sondern auch die Händler zufrieden. Im Angebot der Händler befand sich auch wieder Seltenes und Rares auf allen Sektoren. Ebenfalls erfreulich war dass der Zustrom der etwas jüngeren Besucher gegenüber den letzten Jahren weiter zugenommen hat und viele eine Berechtigung zum Erwerb von Waffen und Munition besaßen. Die Zahl der in und ausländischen Aussteller sowie der aus allen Erdteilen angereisten Besucher nimmt stetig zu, was uns zeigt das die WBK in Kassel mittlerweile weltweiten Ruf besitzt und geniest. Dementsprechend hatten die Verantwortlichen an unserem Stand zu tun, indem sie zahlreiche Fragen zu den ausgestellten Objekten, rund um das Waffengesetz zur Erlangung von waffenrechtlichen Genehmigungen beantworteten. Gesprächsthema und was den Waffenbesitzern in diesem Zusammenhang Sorgen und Bedenken bereitete bildete die von der EU vorgeschlagene Verschärfung des Waffengesetzes.

Über das Vorhaben der EU hinsichtlich der Verschärfung des Waffenrechts in Zusammenhang mit den Terroranschlägen in Frankreich informierte David Schiller und seine Mitarbeiter von Pro legal die Besucher ausführlich und rief Sie dazu auf sich diesbezüglich an die politischen Kräfte der einzelnen Parteien ihrer Wahlkreise bis zur EU Ebene zu wenden und diese mit ihren Sorgen und Bedenken schriftlich zu konfrontieren und um ihre Stellungnahme zu bitten. Außerdem sollten die von einer Verschärfung des Waffengesetz Betroffenen sich an einer der zahlreichen Petitionen beteiligen.

So vergingen die Stunden und Tage viel zu rasch. In Anbetracht der der gesamten Thematik und der gegebenen Umstände geschuldet besteht unseres Erachtens auch weiterhin die Notwendigkeit Sonderschauen durchzuführen. Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang Allen die dazu beigetragen haben dass die Sonderschau wiederrum ein Erfolg wurde, beim Auf- und Abbau ihren Beitrag leisteten oder während den Messetagen sich um die zahlreichen Standbesucher kümmerten. Unser Dank gilt auch dem Veranstalter welcher wiederum sämtliche Kosten unseres Messestandes übernahm.

Waffe des Monats

Für die Rubrik „ Waffe des Monats „ unserer Hompage suchen wir nach wie vor immer Autoren welche hier ihre Lieblingswaffe, oder eine Waffe oder Waffenfamilie oder ein Modell und ihre Varianten usw. fachlich, technisch, historisch usw. vorstellen wollen. Dabei spielt es keine Rolle in welcher historischen Epoche die Waffe gefertigt oder konstruiert wurde, ob es sich Blankwaffen wie Schwerter, Dolche, Lanzen oder Hellebarden usw. von der Steinzeit bis in das 20. Jahrhundert oder jagdliche Waffen wie Hirschfänger, Plauten, Waidpraxen, Spieße usw.. Es ist auch möglich über Zubehör zu den Waffen usw. etwas zu verfassen und damit zur Attraktivität unserer Hompage beizutragen. Wenn diesbezüglich Fragen haben nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

DWJ 01/16:

Mitgliederversammlung und Neuwahlen

Wie im DWJ sowie dem Kuratoriums Kurier und auf unserer Hompage angekündigt, fanden am 28.11.2015 im Forum der Messe Kassel um 18 Uhr die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft statt.

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden, dem Totengedenken sowie dem Bericht des Vorsitzenden mit Aussprache erfolgte die Entlastung der Vorstandschaft. Danach standen die Neuwahlen der Vorstandsmit-glieder an. Herr Reitmeier und Herr Mascow erklärten sich bereit die Wahl zu leiteten. Auf Wunsch wurde der Vorstand geheim die weiteren Mitglieder der Vorstandschaft in offener Wahl gewählt.

Nach erfolgter Wahl stellt sich nun die Vorstandschaft wie folgt zu-sammen.

- Vorstand: Herr Hans –Peter Schmid

- stellvertr. Vorstand: Herr Dietrich Jonke

- Schatzmeister: Herr Norbert Miltz

- 1. Beisitzer: Herr Pfanneberg

- 2. Beisitzer: Herr Friedhelm Weitz

- 3. Beisitzer: Herr Klaus Bünemann

- 4. Schriftführer: Herr Dietrich Jonke

Nach Mitgliederbeschluss erfolgt eine Satzungsänderung dahingehend dass, das die Vorstandschaft um den Kulturreferenten erweitert wird.

Somit stand nun die Wahl des Kulturreferenten an. Nach erfolgter Wahl wird Herr Gregor Wensing diese Aufgabe übernehmen.

Herr Werner Schuler welcher das Sachverständigenwesen leitete und Herr Bernhard Frey legten ihre Ämter aus gesundheitlichen und Altersgründen nieder. Herr Wolfgang Berk wurde nicht mehr in die Vorstandschaft gewählt und scheidet somit aus dieser aus. Der Vorstand Herr Schmid erklärte sich bereit sich denn anfallenden Aufgaben des Sachverständigenwesens zu widmen und weiter zu führen.

Allen die in den vergangenen Jahren in der Vorstandschaft mitgewirkt haben bzw. weitere Aufgaben in diesem Zusammenhang übernommen haben möchten wir unseren Dank aussprechen.

Der Dank gilt auch den Mitgliedern welche nach einem langen Tag bedingt durch die An- und teilweise Abreise an gleichem Tag bzw. nach einem Messetag an der Mitgliederversammlung teilnahmen.

Weiteres zur Mitgliederversammlung können Sie aus dem Protokoll welches auf unserer Hompage eingestellt ist, entnommen werden.

Sammlerstammtische

Auf der Messe in Kassel wurde der Vorstand darauf angesprochen inwieweit dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. bekannt sei an welchen Standorten bzw. Regionen in der BRD Waffensammlerstammtische existieren. Uns sind natürlich nur die Sammlerstammtische bekannt welche im Rahmen des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.v. bzw. des Verbandes für Waffentechnik und –geschichte VDW veranstaltet werden. Sollten noch weitere diesbezügliche Sammlerstammtische existieren, so möchten wir den Veranstaltern anbieten dass Sie Kontakt mit uns über unsere Hompage aufnehmen können und diese Treffen mit Kontaktadresse auf unsere Seiten stellen. Gerne sind wir Ihnen auch behilflich wenn Sie einen Waffensammlerstammtisch gründen wollen.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/15:

Mitgliederversammlung

Auf Grund einiger Anfragen möchten wir Ihnen, unseren Mitgliedern nochmals kundtun dass unsere Mitgliederversammlung am Samstag den 28.11.2015 um 18.00 Uhr im Messeforum welches sich genau in der Mitte zwischen der Halle 1 und 2 gegenüber dem Messebüro befindet, abhalten. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme trotz des für manchen vielleicht ungünstigen Termin, da auch Neuwahlen stattfinden. Das Programm der Mitgliederversammlung wird noch bekanntgegeben bzw. liegt bei der Mitgliederversammlung auf den Tischen aus.

Kulturgutschutzgesetz

Ende September erhielten wir vom Bundesministerium für Medien und Kultur als Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. neben anderen Vereinen, Verbänden und Institutionen die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturschutzrechtes einzubringen dem wir gerne nachgekommen sind.

Laut dem Bundesministerium soll in diesem Gesetz zur Neuregelung des Kulturschutzrechts alle hierzu bereits bestehenden Gesetze und Richtlinien des Europäischen Parlaments und Rates in einem Gesetz zusammengefasst werden.

Als besonders kritisch sehen wir in diesem Entwurf den § 40 Absatz 1 an, welcher das - Inverkehrbringen von Kulturgut - regelt.

sowie die

§ 41 Abs. 1 – 3 welcher die – Allgemeine Sorgfaltspflichten –

§ 42 Abs. 1 welcher die – Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen -beinhaltet und regelt.

Für uns sind diese Paragraphen in der Formulierung des Entwurfes nicht tragbar und würden unweigerlich zu einer Verteuerung von Sammlungsgegenständen und eventuell zu weiteren Hürden hinsichtlich des Erwerbs von Sammlungsstücken führen.

Im Weiteren wurden in die Strafprozessordnung aus dem Waffengesetz Straftaten nach § 51 Absatz 1 bis 3 und § 52 Abs.1 Nummer 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 mit aufgenommen.

Der Entwurf zur Neuregelung des Kulturschutzrechtes greift auch letztendlich in das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz welches bereits durch Artikel 17 des Gesetzes vom 29. Juni diesen Jahres

( BGBBl. IS. 1042 ) geändert wurde, ein.

Das Gesetz zum Kulturschutzrecht betrifft natürlich sämtliche Sammler, Händler und Besitzer von Gegenständen die in den Präambeln als Kulturgut aufgenommen sind und nicht nur als Kulturgut eingestufte Waffen wobei hier eine Einstufung nach dem WaffG. bezüglich einer Erwerbsscheinpflicht unberücksichtigt bleibt. Somit betrifft es auch Blankwaffen aber auch Zubehör usw..

Uns wie auch allen betroffenen Interessensverbänden und Personen bleibt jetzt nur die Hoffnung dass die Anregungen und Kritiken im Gesetz Eingang finden letztendlich zur Rettung und dem Erhalt von Kulturgut des menschlichen Erbes auch unter dem Aspekt dass Kulturgut in privaten Sammlungen oft besser gehegt und gepflegt und der Nachwelt erhalten werden. In diesem Zusammenhang soll der Aspekt der Mehrkosten hinsichtlich der Umsetzung und des Aufwandes der Pflege des Gesetzes mit in Betracht gezogen werden was letztendlich aus Steuergeldern mit finanziert werden muss.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/15:

Zu Anfragen unserer Mitglieder und Ratsuchender

Immer wieder erreichen uns Anfragen hinsichtlich des Aufbaues von Waffensammlungen unterschiedlichster Themen welche in der Thematik mit Waffenmodellen nach 1945 beginnen. Zwar ist die Thematik im BWaffG. unter § 17 Abs.1, 2 Halbsatz definiert und geregelt indem es wie folgt lautet:

Eine Sammlung kann auch nach wissenschaftlich technischen Gesichts punkten angelegt werden. Der Beginn einer technischen Entwicklung muss dabei nicht zwingend in der Vergangenheit liegen. Demnach kann eine wissenschaftlich technische Sammlung auch Waffen unserer Zeit umfassen. Es handelt sich dabei um Waffen und Munition, deren Markt oder Truppeneinführung nach dem 2. September 1945 begonnen hat. Die Beschränkung der Sammlung auf Waffen und Munition eines Konstrukteurs/Unternehmens aus den letzten 20 Jahren vor der Antragstellung, deren Modellvarianten sich nur geringfügig voneinander unterscheiden schließt es in der Regel aus, dieser Sammlung die kulturhistorische Bedeutsamkeit zuzuerkennen.

( § 17 Abs. 1 …..kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich technische Sammlung )

Dieser Gesetzesauszug wird jedoch bei den zuständigen Behörden unterschiedlich gewertet und interpretiert was gelegentlich dann zu Unmut führt.

Jedoch setzen sich auch einige Antragsteller mit dem angestrebten Sammelgebiet und deren Waffen in Verbindung mit BWaffG. nicht auseinander, so dass die zuständige Behörde nicht den Eindruck gewinnt dass der Antragsteller glaubhaft gewillt ist eine dementsprechende Sammlung nach wissenschaftlich – technischen Gesichtspunkten aufzubauen und andere Gründe hinsichtlich des Erwerbs im Vordergrund stehen. Diese Problematik steht dann meist im Vordergrund einer Ablehnung. Wir empfehlen dass sich jeder angehende Waffensammler vor Antragstellung sich intensiv mit den Waffen seines Sammelgebietes wie auch dem Umfeld und BWaffG. befasst, damit auf der Behörde nicht der Eindruck entsteht dass, die S-WBK mit zeitgenössischen Waffen als zusätzlicher Waffenerwerb parallel zu den Sportschützen WBK´s dient.

Ein weiteres Thema von Anfragen betrifft nach wie vor die Thematik bzw. Begrifflichkeit Ordonnanzwaffen bzw. ordonnanzmäßig geführte usw.. Wie bereits in unseren Verbandsnachrichten beschrieben gehen hier die Meinungen hinsichtlich der Zugehörigkeit zum Sammelgebiet bei einigen Waffenmodellen, oder dementsprechend gekennzeichneten (militärische Abnahme usw.) teilweise weit auseinander. Daher sollte bei der Formulierung des Sammelgebietes darauf geachtet werden, wie kann man den Begriff Ordonnanzwaffen bzw. ordonanzmäßig sinnvoll umgehen und klar das Sammelgebiet definieren, damit von vorneherein gewisse Probleme ausgeschlossen werden.

Auch hier gilt es sich vorher zu informieren und mit der Thematik und insbesondere dem Sammelgebiet auseinanderzusetzen.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/15:

Mitgliederversammlung

Entgegen dem bereits in den Verbandsnachrichten und auf unserer Hompage angekündigten Termin bezüglich unserer Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft hat sich nun in einer Vorstand-sitzung die Mehrheit der Vorstandsmitglieder dafür entschieden, dass die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen am Samstag den 28.11.2015 um 18 Uhr in den Räumen ( Restaurant ) der Messe Kassel durchgeführt wird. Geschuldet ist dieser Termin unserer Satzung bzw. dem Vereinsrecht. Das Vereinsrecht lies zwar eine Mitgliederversammlung Wochentags zu, aber erst ab 19 Uhr. Wir bitten daher um Verständnis und trotzdem um zahlreiche Teilnahme. Sollten Sie Interesse bekunden aktiv in der Vorstandschaft mitarbeiten zu wollen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Auch zu Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sonderschau auf der Messe Kassel

Wie bereits schon Tradition führt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der WBK in Kassel welche vom

26. - 29.11.2015 in den Messehallen in Kassel stattfindet wiederrum eine Sonderschau durch. Nachdem eine Sonderschau zum Thema Leuchtpistolenmodelle aus aller Welt in Zusammenhang mit einer Buchvorstellung geplant war, dieses Standartwerk aber erst zu einem späteren Zeitpunkt als vorgesehen fertig gestellt wird, haben wir uns auf der letzten Vorstandssitzung darauf geeinigt eine Sonderschau zu präsentieren welche unter dem Motto steht „ Außergewöhnliche deutsche Militärwaffen „. Hierbei ist geplant nur Exemplare aus dem Zeitraum 1869 – 1945 auszustellen.

Im Vordergrund soll hierbei nicht allein das Modell einer Waffe stehen sondern die besondere Ausführung im Detail oder die besondere Abnahme bzw. sonstige Merkmale am Objekt. Daneben soll auch seltenes zur Waffe gehörendes Zubehör und Anbauteile, dargeboten werden, wie z.B. Schalldämpfer oder besondere Gewehrgranatgeräte. Zum heutigen Zeitpunkt wäre es noch verfrüht einzelne in der Sonderschau befindliche Ausstellungsgegenstände zu nennen, da die Zusammenstellung der zur Ausstellung vorgesehenen Exponate erst in den nächsten Tage erfolgen wird. Wir werden aber zu gegebener Zeit einige Highlights welche ansonsten nur in den renommiertesten Fachbüchern genannt und aufgeführt sind, und in der Sonderschau zu sehen sein werden, in den Verbandsnachrichten bekannt geben.

Waffe des Monats

Unsere Hompage ist nur so interessant wie wir Sie gestalten. Ein wichtiger Beitrag hierzu ist z.B. „ Die Waffe des Monats „. Bestimmt haben auch Sie in ihrer Sammlung eine oder mehrere Waffen oder sogar vielleicht eine Waffenfamilie über die Sie interessantes Wissen besitzen und möchten dies der Sammlerwelt mitteilen. Dann haben Sie die Möglichkeit dies auf unserer Hompage als „ Waffe des Monats „ zu tun. Das müssen nicht generell Schusswaffen sein, auch spezielles Zubehör usw. ist von Interesse. Selbstverständlich geben wir auf Wunsch hierbei Hilfestellung. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben dann nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.

Auch haben wir für Ihre Anregungen und Tipps immer ein offenes Ohr.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/15:

Gebühren

Aus Behördenkreisen war zu erfahren dass es in Baden – Württemberg geplant ist, eine Gebühr einzuführen wenn Waffen zur Vernichtung bzw. zur Verwertung bei Behörden abgegeben werden. Dies betrifft natürlich in den meisten Fällen Erben oder auch Besitzer von aufgefundene Waffen, wenn das Überlassen an eine berechtigte Peron kurzfristig nicht möglich ist, eine Blockierung bzw. Unbrauchbarmachung aus Kostengründen sich als unrealistisch darstellt und diese dann abgegeben werden müssen. Nach jetziger Gesetzesauslegung würde es hierbei auch die alten Erbfälle in gleicher Weise betreffen. Ausschlaggebend für eine solche Gebühr sei der enorme Aufwand bei der Entsorgung von Waffen hieß es hierbei. Neben dem Verwaltungsvorgang kämen nämlich für die Behörde weitere Kosten hinzu wie die sichere Verwahrung, Transport der abgegebenen Waffen zur übergeordneten Dienstelle sowie die Verpackung und den Transport zur Vernichtungsstelle. Normalerweise sollten Maßnahmen welche der Inneren Sicherheit des Staates dienen bereits durch Steuern usw. abgedeckt sein, wobei in einem solchen Fall immer wieder die Frage gestellt werden muss ob bezüglich des Erbens von Waffen ein erhöhtes Gefährdungspotential für die Allgemeinheit und die Innere Sicherheit in der BRD besteht. Hierbei würde es genügen wenn die Erben noch vorhandene Munition Berechtigten überlassen müssten bzw. wenn diese überlagert und zum Sammeln ungeeignet zur Vernichtung abgegeben würde. Dass eine solche Maßnahme einer Gebührenfestlegung über kurz oder lang länderübergreifend wirkt bzw. in der Gebührenordnung zum Waffengesetz Eingang findet ist dann ebenfalls zu erwarten. Bevor jedoch für die eingezogenen Waffen eine Gebühr auferlegt wird sollte geprüft werden, inwieweit in Zusammenhang mit dessen Vernichtung eine kostensparende Lösung gefunden werden kann.

Zum Nachdenken

Dass Vereine, auch Traditionsvereine, bei der Stadt Zuschüsse für Bauten, Renovierungen oder Aktivitäten beantragen ist ein recht normaler Vorgang in einem demokratischen Rechtsstaat. Über solche Anträge wird in der Bezirksvertretung entschieden, dass es hin und wieder Kontrastimmen gibt liegt ebenfalls im Sinne einer aktiv gelebten Demokratie. Ungewöhnlicher ist es wenn ein Veto aus Unwissenheit erfolgt und sichtbar wird, dass der / die Politiker ihrer Informationspflicht, welche sie für eine neutrale Abstimmung brauchen, überhaupt nicht nachkommen. Bedenklich aber wird es, wenn eine solche Ablehnung zudem noch beleidigende, unwahre und diskreditierende Inhalte enthält. So geschehen in einer Stellungsname der LINKEN zu einem Antrag eines Schützenvereins in Düsseldorf, der für ein Projekt einen Zuschuss von 400 € beantragt hatte. Die Fraktion die LINKE begründete hierbei ihre Ablehnung mit folgendem Wortlaut:

„ Wir als Fraktion – Die Linken - sind gegen diesen Zuschuss. Gerade, wenn wir diese Art des Brauchtums der Schützen mal z.B. durch die Augen von Kindern betrachten, was sehen und lernen Kinder daraus: Uniformierte Männer, die im Gleichschritt durch die Straßen ziehen. Dabei fließt sehr viel Bier und abends können diese Herren nicht mehr gerade gehen. Das Ganze wird begleitet von Marschmusik, die ihren Ursprung in den Kriegen des 18. und 19. Jahrhunderts hatte. Der Höhepunkt der Schützenzüge ist dann das Schießen, also Gewaltverherrlichung durch Waffen. Mädchen lernen, dass sie nur in Begleitung sein können. Alkoholkonsum, Marschieren und Schießen ist nur was für Jungen und Männer. Auch haben Migranten und Homo-sexuelle, und Alles, was nicht typisch deutsch ist, hier kaum Au-sicht auf Integration. Dieses Brauchtum lässt sich kaum mehr in unserer heutigen Lebenswelt vermitteln. Diese Dinge fördern somit nicht das gemeinsame Leben und Wohnen in unserer Stadt. Die Bezirksvertretung ist aber für alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadtteile Repräsentant. Von daher melden wir ein Veto an. „

Die Vorstandschaft

DWJ 08/15:

Resümee der ISMU

Wie angekündigt führten wir auf der Waffen- und Antiquitätenmesse ISMU eine Sonderschau unter dem Motto „ Meilensteine der Waffengeschichte und -technik „ durch. Unsere Sonderschau fand wie auch die Messe beim Publikum großen Anklang. Die zahlreichen Interessenten an unserem Stand hatten Fragen zu den ausgestellten Objekten, wollten beraten sein bezüglich der Erlangung von S – WBK´s wie auch rund um das Waffengesetz, und so vergingen die Stunden und Tage rasch. Der gute Zuspruch wie auch die zahlreichen Besucher und fruchtbare Gespräche, wie auch die Gewinnung neuer Mitglieder geben uns wieder die Kraft und den nötigen Elan in bewährter Weise weitere Sonderschauen durchzuführen. Der Dank der Vorstandschaft gilt im Besonderen Allen welche in irgendwelcher Art und Weise dazu beigetragen haben dass die Sonderschau wiederrum ein Erfolg wurde.

Die Annahme des Veranstalters mit 5000 Besuchern wurde mit 9000 zahlenden Besuchern bei weitem übertroffen. Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang unserem Mitglied und Veranstalter der Messe Herr M. Pfanneberg welcher nicht nur wie in den Verbandsnachrichten angekündigt eine Ermäßigung unseren Mitglieder einräumte sondern einen kostenlosen Eintritt gewährte gegen Vorlage des Mitgliedsausweises. Die zuständigen Verantwortlichen der Stadt Ulm, des LKA Baden – Württemberg, der Kriminalpolizei Ulm und des Verfassungsschutzes zeigten sich sehr kooperativ, verständnisvoll und souverän, und trugen neben einem sehr gut funktionierenden Sicherheitsdienst wesentlich zum Gelingen der ISMU bei. Mit der Zufriedenheit aller Beteiligten steht damit der Zukunft der ISMU nichts mehr im Wege, und damit einer adäquaten Waffenmesse in Süddeutschland.

Neues Domizil des Sammlertreff Esslingen

Nachdem der Sammlertreff Esslingen schon seit Jahren seine neue Residenz in der Waldschenke in Aichschiess gefunden hat, geht nun auch diese Ära zu Ende nachdem sich die Wirtsleute dazu entschlossen haben weit ab von Esslingen eine neue Herausforderung anzunehmen. Da die neuen Besitzer uns keine Perspektive für unser Treffen geben konnten, haben wir uns entschlossen im näheren Umfeld eine neue adäquate Stätte zu finden wo wir unser Treffen abhalten können. Nach einiger Suche haben wir nun unseren Ansprüchen entsprechend eine neue Gaststätte gefunden in welcher wir ab dem 1.Dienstag im August regelmäßig am 1.Dienstag im Monat ab 15.00 Uhr in gewohnter Weise, mit Vorträgen, unsere Veranstaltung durchführen können.

Die Adresse der Gaststätte wo wir uns ab August treffen wollen lautet wie folgt:

Vereinsgaststätte VFB Oberesslingen

Breslauer Str. 5

73730 Esslingen

Wir würden uns freuen wenn Sie uns auch an neuer Wirkungsstätte die Treue halten würden, und teilen Sie es ihren an unserer Veranstaltung interessierten, Bekannten mit. In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei den Wirtsleuten der Gaststätte Waldschenke recht herzlich Bedanken und Ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute wünschen.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/15:

Mitgliederversammlung und Vorstandswahlen

Im Jahre 2015 endet die Periode der derzeitigen Vorstandschaft. Somit stehen Neuwahlen bezüglich der Vorstandschaft an. Wie bereits schon Tradition wollen wir die Wahlen in Zusammenhang mit einer Mitgliederversammlung durch führen. Die Mitgliederversammlung mit den Wahlen der Vorstandschaft wird im Rahmen der WBK in Kassel, auf allgemeinen Wunsch hin, am Freitag den 27.11.2015 in einem Nebenraum der Messe abgehalten. Dadurch soll den Mitgliedern ermöglicht werden an der Versammlung sowie den Wahlen ohne eine extra Anreise in Kauf nehmen zu müssen, teilzunehmen. Nähere Angaben zu Uhrzeit und der Räumlichkeit hinsichtlich der auf der Waffenmesse in Kassel stattfindenden Mitgliederversammlung wird in unseren Verbandsnachrichten sowie auf unserer Hompage noch rechtzeitig bekanntgegeben, kann aber auf dem Messestand des Kuratorium auch unmittelbar in Erfahrung gebracht werden.

Mitglieder welche Interesse bekunden in der Vorstandschaft aktiv mitzuarbeiten usw. möchten bitte über unsere E - Mail Adresse bzw. schriftlich Kontakt mit dem Kuratorium aufzunehmen. Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich an die Vorstandschaft oder an die E.Mail Adresse des Kuratoriums zu senden.

Militärwaffen - Sammlungen

Immer öfter erreichen uns Anfragen im Besonderen die Bewaffnung der deutschen Streitkräfte betreffend. Hierbei geht es hauptsächlich um Kurzwaffen ( Pistolen ), welche keinen militärischen Abnahmestempel aufweisen, aber auch Pistolen im Kaliber 6,35mm Brw. bzw. in welchem Seriennummernbereich diese Waffen anzutreffen sind um den Nachweis für die Behörde zu erbringen dass diese Waffen zum Sammelgebiet gehören. Bei Sammler – Waffenbesitzkarten welche die Bewaffnung der deutschen Streitkräfte oder Truppen beinhalten wird bei Neuerteilung bzw. nachträglich unter „ Amtliche Vermerke „ immer öfter sinngemäß nachstehendes eingetragen. – Die zum Sammelgebiet gehörenden Waffen müssen Originalwaffen sein und einen militärischen Abnahmestempel aufweisen bzw. es muss ein anderer glaubhafter Nachweis bezüglich der Verwendung beim deutschen Militär erbracht werden. Dieser Eintrag ist dem § 17 Abs.4 und Abs.5 geschuldet aus denen nachstehendes zu entnehmen ist:

Der Begriff „Originalwaffe„ genügt nicht; vielmehr bedarf er einer näheren Eingrenzung. Zum Beispiel dürfen bei Faustfeuerwaffen der deutschen Armee nur solche als Originalwaffen angesehen werden, die auf Grund besonderer Kennzeichnung ( Abnahmestempel ), sonstiger Merkmale oder durch sonstige Glaubhaftmachung als Militärwaffen identifizierbar sind; auf diese Weise wird vermieden, kulturhistorisch unbedeutsame kommerzielle Waffen in eine solche Sammlung einzufügen.

- Abs.5

Eine WBK für Waffensammler soll auf den Erwerb von Originalwaffen

beschränkt werden. Nachbauten, sogenannte Repliken usw. ….

Auf Grund von Erfahrungswerten möchten wir Sie darauf aufmerksam machen dass ihrerseits besonders hinsichtlich des Herstellungsdatums ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte, da der Verlust der S – WBK droht. Ein Sammler verlor diesbezüglich nach einem gerichtlichen Verfahren seine sämtlichen waffenrechtlichen Genehmigungen und erhielt zusätzlich noch eine Geldstrafe.

Wir empfehlen in solchen Fällen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Erwerb diesbezüglicher Waffen, ob es sich tatsächlich um eine Originalwaffe handelt bei der glaubhaft nachgewiesen werden kann dass diese im Sinne des Gesetzes nicht nur dem Modell nach zum Sammelge-biet gehört.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/15:

ISMU in Ulm

Bereits in den Verbandsnachrichten der Februar - Ausgabe des DWJ haben wir Ihnen mitgeteilt dass wir auf der ISMU in Ulm welche vom 29.05. – 31.05.2015 in der Messe Ulm, Böfinger Str. 89073 Ulm/D. stattfindet, eine Sonderschau gestalten, mit folgendem Thema „Raritäten der Waffentechnik und –geschichte „. In dieser Sonderschau werden wir aus unserem weiteren Kulturkreis interessante Meilensteine der Waffentechnik – und geschichte von der Mittelsteinzeit bis zur Patronenwaffe aufzeigen. Hierbei werden wir nicht nur Schusswaffen ausstellen sondern auch Blankwaffen, (Dolche, Schwerter, Hirsch-fänger, Seitengewehre usw.) Geschossformen (Pfeilspitzen, Armbrust-bolzen usw.), Lanzen und Vogelschnäpper usw.. An Schusswaffen werden von einem Nachguss der Tannenbergbüchse über ein mehrläufiges Faustrohr des 15.ten Jahrhunderts, Waffen mit Radschloss, Steinschloss und Perkussionszündung aber auch mit Zündnadelzündung zu sehen sein.

Die ausgestellten Kostbarkeiten stammen aus dem sportlichen, zivilen, jagdlichen sowie militärischen Bereich, wobei besonders in der Frühphase der Waffengeschichte keine Unterschiede hinsichtlich des Verwendungsspektrums gemacht, wurde. Ausgewähltes Zubehör, zum Ausstellungsmotto vom Armbrustspanner bis zur Waidpraxe runden die Sonderschau mit ihren Kostbarkeiten sinnvoll ab.

Seien Sie versichert, dass in der Sonderschau des Kuratorium für den interessierten Besucher Kulturgegenstände aus der Waffengeschichte und –technik zu sehen sein werden welche in dieser Konzentration in keinem Museum ausgestellt sind.

An allen Messetagen stehen Ihnen Fachleute am Stand zur Verfügung welche zum Ausstellungsthema wie auch den ausgestellten Gegenständen gerne Auskunft geben, und sich Ihren Fragen stellen. Dies gilt natürlich auch für Fragen zum Waffenrecht wie auch zum Thema wie erlange ich eine Sammler – Waffenbesitzkarte sowie der Schätzung und Bewertung von Waffen. In diesem Zusammenhang dürfen wir uns auch beim Veranstalter der Messe, Herrn M. Pfanneberg recht herzlich bedanken welcher uns Standfläche mit Ausstattung, sowie Vitrinen, Stromanschluss usw., kostenlos zur Verfügung stellt.

Im vorab sicherte uns der Veranstalter im Weiteren zu dass die Mitglieder des Kuratorium zur Förderung hist. Waffensammlungen e.V. gegen Vorlage des Kuratoriums – Ausweises eine Ermäßigung er-halten. Die Höhe der Ermäßigung lag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Freuen Sie sich aber schon heute mit uns auf eine er-folgreiche Waffen- und Antiquitätenmesse in Süddeutschland und tragen Sie mit Ihrem Besuch dazu bei, dass die Messe eine Zukunft hat und so erfolgreich wird wie einst die Messe auf dem Stuttgar-ter Killesberg.

Sammlertreffen

Herr Bindl hat uns gebeten in unseren Verbandsnachrichten zu veröffentlichen dass in Grünstadt, im Dreieck Mannheim, Ludwigshafen und Worms, ein regelmäßiges Treffen von Waffeninteressierten stattfindet. Hierbei sollte eine Mitgliedschaft in einem der bekannten Verbände nicht im Vordergrund stehen, sondern das Interesse an einem gemeinsamen Hobby. Interessenten möchten doch bitte direkt mit Herr Bindl unter der Tel. Nr.0621/505 2086 geschäftlich oder privat 06243/903435, Kontakt aufnehmen.

Möchten auch Sie einen Sammlerstammtisch einrichten, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen behilflich sein können, indem wir dies auf unserer Hompage und in den Verbandsnachrichten kundtun.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/15:

Allgemeines

Wie bereits in den letzten Ausgaben berichtet und wie Allgemein zu hören und lesen ist nehmen die Nadelstiche auf die Waffenbesitzer zu.

Da werden z.B. die Statistiken bezüglich der als Straftaten eingestuften Delikte mit Waffen, nicht gesplittet veröffentlicht damit man erkennen kann welche Straftaten mit illegalen Waffen verübt wurden, oder mit Erwerbsscheinpflichtigen, bzw. mit Waffen von Jägern, Sportschützen oder Sammlern. In diesem Zusammenhang bleibt unter Anderem noch zu erwähnen dass in den veröffentlichten Statistiken z.B. beim Unerlaubten Führen von Waffen kein Unterschied bzw. keine Trennung zwischen erlaubnisfreien und erwerbsscheinpflichtigen Waffen oder als Waffen eingestufte Gegenstände vorgenommen wird. Da strebt so mancher Politiker weitere Verschärfungen des Waffengesetzes unter dem Argument der Erhöhung der Inneren Sicherheit an ohne vorher Einblick zu nehmen welcher Umstand dazu führte die Innere Sicherheit zu gefährden. Diese Vorgehensweise der schrittweisen Verschärfung des WaffG., durch die politischen Kräfte zieht sich wie ein roter Faden durch die Jahre seit dessen Einführung.

Dass die einzelnen Verschärfungen der falsche Weg war, und nicht zu den anvisierten Ergebnissen führten, zeigt sich schon darin dass immer weitere Verschärfungen vorgenommen wurden und im Ansinnen verschiedener Volksvertreter weitere folgen sollen. Dabei führte keine zur gewünschten Erhöhung der Inneren Sicherheit in Deutschland und Europa, da die überwiegende Anzahl der schweren Straftaten mit illegalen Waffen ausgeführt wurden, und die Anzahl der illegalen Waffen mit jeder Verschärfung zunahm.

Damit macht es auch keinen Sinn weitere Verschärfungen in jeglicher Form anzustreben bzw. umzusetzen. Die dabei auf beiden Seiten entstehenden bzw. anfallenden Kosten werden ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar offen gelegt und stehen in keiner Relation zur Erhöhung der Inneren Sicherheit.

Dabei entsteht der Eindruck dass Politiker sich bei der Abstimmung bzw. Zustimmung zu Gesetzen nicht umfassend und ausreichend informieren und sich mit der Thematik auseinandersetzen.

Die uns für Verbandsnachrichten vom DWJ kostenlos zur Verfügung gestellte Fläche würde bei weitem nicht ausreichen um alle Missstände, Unzulänglichkeiten usw. zu diesem Thema aufzuzeigen.

Einem Jedem ist normalerweise bekannt dass bei einer Krankheit es wenig Sinn macht die Symptome einer Krankheit zu bekämpfen sondern nach der Ursache bzw. dem Auslöser der Krankheit zu suchen um diese gezielt zu bekämpfen.

Die Problematik von politischer Macht bzw. Herrschertum in Verbindung mit Waffen in der Hand von Bürgern gibt es nicht erst in heutiger Zeit bzw. den letzten Jahrzehnten in Deutschland wie der von den Politiker und der Führungsschicht geschätzte Heinrich Heine in seinem

Gedicht „ Krähenwinkels Schreckenstage „ im Jahre 1853/54 bereits richtig erkannte und auch in die heutige Zeit passt.

Hieraus die Strophen sechs bis acht:

Es liefre seine Waffen aus.

Ein jeder in dem Gildenhaus;

Auch Munition von jeder Sorte

Wird deponiert am selben Orte.

Wer auf der Straße räsoniert,

Wird unverzüglich füsiliert;

Das Räsonieren durch Gebärden

Soll gleichfalls hart bestraft werden.

Vertrauet Eurem Magistrat,

Der fromm und liebend schützt den Staat

Durch huldreich hochwohlweises Walten;

Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.

Seien Sie versichert dass wir mit all unseren Kräften, durch Gespräche und Schreiben mit Politikern, Institutionen usw. auf die Missstände im Waffengesetz hinweisen, und versuchen das Waffengesetz sinnvoll im Sinne Aller mitzugestalten.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/15:

Waffensammler und –sammlungen

Vermehrt werden wir in letzter Zeit von Sammler kontaktiert, welche gegenüber der Behörde den Nachweis erbringen müssen dass bestimmte in ihrer Sammlung befindliche Waffen eindeutig zu Ihren genehmigten Sammelgebiet gehören. Wir haben bereits in den Verbandsnachrichten in Verbindung mit der Thematik „ deutsche Militärbewaffnung „ diese Problematik angesprochen, aber die Vielzahl der Ratsuchenden veranlasst uns hier nochmal auf bestimmte Kriterien hinzuweisen und anzusprechen.

Da deutsche Militärwaffen sehr häufig gesammelt werden, ist unter Anderem auch dieses Sammelgebiet Öfters betroffen wie bereits erwähnt. Mittlerweile stehen aber auch andere Sammelgebiete wie z.B.

- Amerikanische Waffen der Pionierzeit bzw. Fertigung bis z.B. 1920? usw.;

- Walther – Waffenprodukte und Ihre Nachbauten

- Waffen der Firma Smith & Wesson oder auch Colt und andere Firmen

im Focus der Behörden.

An diesen genannten Sammelthemen möchten wir Ihnen aufzeigen welche Kriterien unserer Erfahrung nach hierbei zu Problemen, nach § 17 Abs. 5 BWaffG., führen können.

In Sammlungen wie Waffen der Amerikanischen Pionierzeit mit Begrenzung des Fertigungszeitraumes bis 1920 z.B. finden sich oft auch Produkte bei welchen sich erst nachträglich an Hand neuer Fachliteratur oder auch Recherchen im Internet herausstellt, dass auf Grund der Serien – Nummern die Waffe kurz nach dem Genehmigungsumfang gefertigt wurde oder sich nicht im Vorfeld genehmigte Repliken und Nachbauten befinden. Diese genannten Nachbauten bzw. Repliken beziehen sich nicht nur auf neuere Produkte, wie bei dem nachstehend angeführten Sammelthema bzw. Sammelgebiet; - die Waffen der Firma Smith & Wesson und Colt. So fertigten je nach Erfolg der Produkte dieser namhaften Produzenten, hauptsächlich Hersteller aus Spanien und Belgien zeitnah oder parallel dazu Plagiate welche teilweise die Beschriftung und oder Modellbezeichnung ihrer Vorbilder tragen. In den meisten Fällen sind diese Nachbauten jedoch an angebrachten Fertigungszeichen, Fertigungsmerkmalen oder Beschusszeichen bzw. minderer Verarbeitung und Qualität zu erkennen. Bei den Walther – Waffen und ihren Nachbauten erhebt sich im Besonderen die Frage sind nur die wirklich identisch nachgefertigten Waffen wie z.B. die Fertigungen der Firma Manurhin, oder des chinesischen Werkes 356 bzw. aus der Produktion der Ernst Thälman Werke usw., Nachbauten, oder auch die technisch identischen Waffen die dem Design der Walther - Waffen angeglichen sind wie z.B. die Walam oder das Mod. 74 der Firma UMC oder auch Produkte welche die technische Innovation ( Patente ) der Walther - Produkte in sich vereinigen und verwenden aber im äußerlichen Erscheinungsbild vom Original stark abweichen und in der Fachliteratur als Nachbauten im weiteren Sinne geführt werden wie z.B. das Modell Makarov oder die Modelle 50 und 70 der Firma Ceska Zbrojovka usw..

Sollten Sie in ihrer Sammlung Waffen haben an deren Zuordnung ihrerseits Zweifel oder Bedenken bestehen bzw. der Behörde kein Sammelplan der Waffen vorliegt, welche ihrer Ansicht nach dem Sammelgebiet zuzuordnen sind, reichen Sie unserem Ansinnen nach einen Sammelplan nach und lassen Sie diesen mit Amtsstempel und Signatur genehmigen bzw. lassen Sie sich in gleicher Weise nachträglich die erworbenen Waffen an denen Sie Zweifel und Bedenken haben nach den genannten Kriterien als von der zuständigen Behörde zur Kenntnis genommen und zur Sammlung gehörig, abzeichnen bzw. bestätigen.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/15:

Frühjahrsmesse in Kassel

Trotz einer zusätzlichen Waffenmesse Ende Mai 2015 in Ulm, der ISMU , sind wir auch diese Jahr wie bereits angekündigt mit einer adäquaten Sonderschau im Frühjahr auf der WBK in Kassel welche vom 20. – 22. März 2015 in gewohnter Weise in den Messehallen an der Damaschke-strasse 55 stattfindet, vertreten. Die Sonderschau steht unter dem Motto

„ Polnische und tschechische Pistolenmodelle in Diensten der deutschen Streitkräften „

Neben verschiedenen Ausführungen und Jahrgänge der sogenannten Radompistole werden die tschechischen Modelle - DUO, Jaga, Mars, Mars -Kouhut usw. im Kaliber 6,35 Brw. zu sehen sein wie auch das Mod. 22 (t) und verschiedene Jahrgänge bzw. Varianten des Modells 24 (t) der tschechischen und deutschen hoheitlichen Aufgabenträger. Dies gilt auch für das Modell P 27 (t) und P 39.(t). Im Besonderen von den Modellen P 24 (t), P 27 (t) und P 39 (t) werden wie nachstehend aufgeführt, Ausführungen und Varianten zu sehen sein welche mehr als selten anzutreffen sind wie z.B.

- P 24 (t) mit deutschen WH Beschuss und Magazin gekennzeichnet mit

P 24 aus der Fertigung für die WH

- P 27 (t) aus der tschechischen Vorkriegsfertigung

- P 27 (t) 1. Variante für die deutsche Polizei mit zivilem tschechischem Beschuss mit Jahresangabe

- P 27 (t) Polizeiausführung mit zwei nrgl. Magazinen in Tasche

- P 27 (t) mit WH und zivilem tschechischem Beschuss

- P 27 (t) Referenzwaffe mit U – Nummer und Abn. Adler 4

- P 27 (t) Schalldämpferausführung mit dazugehörendem Schalldämpfer

- P 39 (t) aus dem B – Nummernbereich ( Luftwaffenkontrakt ? )

- P 39 (t) letzte Kriegsfertigung der P 39 (t) mit WH Beschuss und Abn.

- Pistole Steyr M 12 aus tschechischem Bestand geändert auf die Pist. Patr.08.

Zahlreiche zu den obengenannten Pistolenmodellen gehörende Pistolentaschen ergänzen hierbei die Sonderschau.

Sie dürfen versichert sein dass eine solche in sich geschlossene Sammlung von Pistolenmodellen und Pistolentaschen polnischer und tschechischer Konstruktion und teilweiser Fertigung welche bei den deutschen Streitkräften Verwendung fanden in Zusammenhang mit dessen Zubehör und dem dokumentarischem Nachweis nur einmalig auf dieser Messe zu sehen sein wird.

Als Dokumente werden Soldbücher, Auszüge aus zeitgenössischen Waffen-handelsbücher, Heeresmitteilungen usw. zu sehen sein welche auch den Nachweis erbringen dass die ausgestellten Waffenmodelle ihren Dienst bei den deutschen Streitkräften versahen. Parallel dazu befindet sich an unserem Stand während der ganzen Tage wiederrum fachkundiges Personal das Ihnen zu den Gegenständen der Sonderschau, zum Waffengesetz, zur Erlangung von Sammlergenehmigungen usw., ihre Fragen beantworten.

Tragen auch Sie mit Ihrem Besuch der WBK in Kassel dazu bei dass Waffenmessen in Deutschland eine Zukunft haben, denn auch den politischen Kräften entgehen positive und steigende Besucherzahlen nicht.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/15:

Resümee zur WBK in Kassel

Die WBK in Kassel zum 1ten Adventswochenende hin konnte einen neuen Besucherrekord erzielen. Dies stimmte natürlich nicht nur die Verantwortlichen und die Händler zufrieden sondern sorgte rundum für beste Laune. Besonders erfreulich war, dass die Anzahl der etwas jüngeren Besucher gegenüber den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, die aber auch Berechtigungen zum Waffenerwerb besaßen. Auch die Zahl der in und ausländischen Aussteller sowie der aus allen Erdteilen angereisten Besucher nimmt stetig zu, was uns zeigt das die WBK in Kassel mittlerweile weltweiten Ruf besitzt und geniest. Diesen Besucherandrang konnten wir auch durchweg an allen Tagen feststellen, wobei der Eröffnungstag hervorstach.

Dementsprechend war auch unsere Sonderschau an allen Tagen sehr gut besucht. Der zu dieser Sonderschau herausgebrachte Kuratoriums – Kurier welcher gemeinsam wie die Sonderschau mit Herrn Friedrichs und Giersch vom Arbeitskreis Polizeiwaffen der deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. gestaltet wurde fand wie die Sonderschau großen Zuspruch und die vorhandenen Exemplare waren bald vergriffen. Zahlreiche Interessenten an unserem Stand hatten Fragen zu den ausgestellten Objekten, wollten beraten sein bezüglich der Erlangung von S – WBK´s wie auch rund um das Waffengesetz. Auch Händler fanden immer wieder den Weg an unseren Stand um Rat oder Hilfe zu suchen, dem wir gerne nachkamen. Die vorgetragenen Sorgen und Bedenken der Waffensammler betrafen überwiegend

- die Beschusspflicht von Waffen und den Umgang mit dieser Problematik

- die Soll/kann Bestimmung bezüglich der Kosten bei Verdachtunabhängigen Kontrollen besonders in Baden – Württemberg die eigentlich der Inneren Sicherheit dienen sollen und damit unserer Meinung nach von der Allgemeinheit getragen werden sollen.

- die immer steigenden Kosten der waffenrechtlichen Genehmigungen in Zusammenhang mit dem Ein- und Austrag von Waffen

- der Allgemeine Umgang mit Waffenbesitzer

usw..

So vergingen die Stunden und Tage viel zu rasch. Der gute Zuspruch wie auch die zahlreichen Besucher und fruchtbare Gespräche geben uns wieder die Kraft und den nötigen Elan in bewährter Weise weitere Sonderschauen durchzuführen. Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang Allen die dazu beigetragen haben dass die Sonderschau wiederrum ein Erfolg wurde.


ISMU in Ulm

Nun wollen wir hoffen dass mit Ihnen die ISMU in Ulm ebenfalls so erfolgreich wird, und eine adäquate Waffenmesse in Süddeutschland entsteht welche an die Traditionsmesse auf dem Stuttgarter Killesberg anknüpfen kann. Wie wir in Erfahrung bringen konnten haben sich bereits verschiedene Verbände bereit erklärt dieses Anliegen mit einem Stand und Sonderschauen zu unterstützen. Das Kuratorium wird auf der ISMU vertreten sein und eine Sonderschau unter dem Motto „ Raritäten der Waffentechnik und –geschichte „ gestalten. Noch vor der Messe werden wir Sie zu unserer Sonderschau auf der ISMU über unsere Verbandsnachrichten im DWJ bzw. über unsere Hompage ausführlich informieren.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/15:

Zum Jahresende

Bereits im Laufe des Jahres informierten wir Sie über die wichtigen Angelegenheiten welche uns hinsichtlich des Waffengesetzes und deren Umsetzung bzw. Auslegung uns beschäftigten. Immer wieder erreichten uns Anfragen wie auch die Bitte um Hilfe wenn es um Angelegenheiten zum WaffG. oder Waffensammlungen und zu den einzelnen der Sammlung zugehörigen Waffen ging. Aber auch der Beschuss von Sammlerwaffen erregte die Gemüter so dass wir auch in diesem Bereich einiges zu tun hatten. Es wird angestrebt dass wir bei der zuständigen Stelle im Innenministerium wiederrum einen Termin erhalten, wo wir im Besonderen Themen wie Waffenkontrollen, Aufbewahrung von Sammlerwaffen, Beschuss und Sammlerwaffen usw. ansprechen und erörtern wollen.

Auch die bereits zum Ende letzten Jahres angesprochenen Probleme beschäftigen uns nach wie vor. Es ist nämlich dringend geboten von höchster politischer Ebene aus über alle Bundesländer und Ämter hinweg eine gesetzliche Richtlinie zu erlassen wie mit den genannten Kriterien nach dem Ansinnen des Waffengesetzes umgegangen werden soll. Kann und/oder soll Nennungen im Gesetz führen bei den einzelnen Bundesländer und Behörden zu unterschiedlichen Auslegungen und Umgang einzelner Passagen des BWaffG.. Dies entspricht unseres Erachtens nicht dem Gedankengut, dass Gesetze in BRD für alle Bürger gleich anzuwenden und auszulegen sind. In diesem Zusammenhang wollen wir mit dem Forum Waffenrecht und den anderen Waffenrechtsorganisationen und Verbänden eine einvernehmliche gesetzliche Lösung erarbeiten und anstreben.

Allein diese Beispiele zeigen uns dass wir auch in Zukunft noch viele Aufgaben vor uns haben. In Anbetracht des derzeitigen aus unserer Sicht nicht in allen Bereichen den Anliegen der Waffenbesitzer, im Besondern der Sammler gerecht werdenden Waffengesetzes und deren Verwaltungsvorschrift, wollen wir den eingeschlagenen Weg weiter-gehen ggf. im Einvernehmen mit den vorgenannten Verbänden, indem wir die politischen Verantwortlichen wie auch die Parteivertreter über diese Problematik informieren und überzeugen dass die Waffenbesitzer, ob Schütze, Jäger oder Sammler mehr als nur einen kulturellen Beitrag zum Weltkulturerbe leisten.

Allein aus den vorgenannten Zeilen ist ersichtlich dass die Aufgaben für das kommende Jahr nicht weniger werden und wir gefordert sind sich diesen Aufgaben zu widmen und zu stellen.

Neue Waffenmesse

Vor einigen Tagen wurden wir informiert dass in Süddeutschland wiederrum eine adäquate Waffenmesse unter dem Synonym ISMU entstehen wird. Nach einem Vorstandsbeschluss wollen wir dieses Vorhaben mit einer Sonderschau in gewohntem Rahmen unterstützen. Die Messe wird im Herzen Süddeutschland in Ulm stattfinden und nach Auskunft mehr als nur ein Ersatz für die ehemalige IWB in Stuttgart darstellen. Nach unserem Ansinnen bedarf es dringend einer dementsprechenden Waffenmesse in Süddeutschland um auch den Waffenbesitzern und Sammlerfreunden aus dem näheren und weiteren Umkreis welchen eine Reise aus unterschiedlichen Gründen auf die WBK nach Kassel nicht möglich ist, bieten zu können. Weitere Informationen zur ISMU und unserer Sonderschau auf dieser Messe in einer späteren Ausgabe unserer Verbandsnachrichten im DWJ.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „ Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2015.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/14:

Sonderschau WBK Kassel

Unsere Mitglieder erhielten bereits in den letzten Tagen den „ Kuratoriums – Kurier „ welcher sich ausführlich dem Thema und den Ausstellungsobjekten der Sonderschau, auf der vom 27.11 – 30.11. 2014 stattfindenden WBK in Kassel, widmet. Für die Besucher der Messe welche nicht Mitglied sind und daher den Kuratorium – Kurier noch nicht in Händen halten wollen wir einen kurzen Abriss zu der Sonderschau hier, geben. Die Sonderschau gestalten wir zusammen mit Herrn Horst Friedrich und Andreas Giersch vom Arbeitskreis Polizeiwaffen der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V.. Auf dieser Sonderschau präsentieren wir den interessierten Besuchern der Messe eine Auswahl bzw. einen Querschnitt der beim deutschen Militär und der Polizei verwendeten Trainings- und Üb-ungswaffen sowie Patronen und Zubehör. Dazu gehören neben Exerziergewehre, Zielgewehren, auch Zielläufchen, Einstecksysteme, Fechtgewehre, Zielpatronen, Kleinkalibergewehre, Übungswaffen, Exerzierpatronen usw.. Dabei sind z.B. außergewöhnliche Exemplare zu sehen welche in der einschlägigen Fachliteratur zwar erwähnt aber keine Abbildungen wegen fehlender Objekte vorhanden sind. Als außergewöhnliche und seltene Waffen und Gegenstände sind auf dieser Sonderschau z.B.

- ein von der Fa. Moritz Magnus in Hamburg zum Fechtgewehr umgebautes, ausgemustertes Lebelgewehr M 1886/93

- ein Zielgewehr 88

- das Einzelladereinstecksystem E.L. 24 für 98er Modelle im Kasten mit dazugehörendem Anhängemagazin

- ein Einzelladereinstecksystem E.L. 24 für 98er Modelle auf Mehrladesystem geändert im dazugehörenden Kasten

- ein Wehrsportgewehr mit ZF 41

- ein Zielläufchen im Kaliber 4mm der Firma Polte für die Pistole 08, der deutschen Polizei

- eine Laser – Pistole Mod. P 5

- ein Revolver Colt Python der bayrischen Polizei

- ein Polizeiintern gefertigtes Schnittmodell der SIG Sauer P 6

- eine Zielpatrone M 71

- ein Zielläufchen 98 der Reichswehr

- eine Zielvorrichtung für KK –Gewehre einer Scharfschützenschule und vieles mehr.

An allen Messetagen stehen Ihnen Fachleute am Stand zur Verfügung welche zum Ausstellungsthema wie auch den ausgestellten Gegenstän-den gerne Auskunft geben und sich Ihren Fragen stellen. Dies gilt natürlich auch für Fragen zum Waffenrecht wie auch zum Thema wie erlange ich eine Sammler – Waffenbesitzkarte und der Schätzung und Bewertung von Waffen. Im Weiteren können Sie auch den Kuratoriums – Kurier zum Thema der Sonderschau gegen einen geringen Unkostenbeitrag erwerben der auf Wunsch von den Autoren signiert wird die sich fast ununterbrochen an allen Tagen währen der Öffnungszeiten vor Ort aufhalten.

In diesem Zusammenhang möchten wir Allen danken welche durch ihre Spenden, Anzeigen, Fachbeiträgen und Koordination es ermöglichen dass der Kuratoriums – Kurier aufgelegt werden kann. In diesem Zusammenhang dürfen wir uns auch beim Veranstalter der Messe Kassel, Herrn Krey recht herzlich bedanken welcher uns seit Jahren Standfläche; den Stand mit Kabine sowie Vitrinen, Stromanschluss usw. auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

DWJ 11/14:

Weitere Ausführungen zu den Verbandsnachrichten vom Oktober 2014

Im Oktober 2104 berichteten wir über die Überprüfung von Sammler – Waffenbesitzkarten durch die Behörden entsprechend dem § 17. Abs.7 des BWaffG.. In diesen Verbandsnachrichten haben wir noch nicht darauf hingewiesen dass gegenüber früheren Jahren die Sammelgebiete von S-WBK´s hinsichtlich der kulturhistorischen Bedeutsamkeit eingeschränkt und teilweise mit zusätzlichen Auflagen verbunden sind. Eingetragen sind diese unter „ Amtliche Vermerke „ und stehen eng in Verbindung mit dem auf der Vorderseite vermerkten Sammelgebiet.

So steht zum Beispiel bei einem meist beantragten und genehmigten Sammelgebiet mit dem sinngemäßen Tenor „ Die Bewaffnung des deutschen Militärs bis 1945 bzw. Kriegsende 1945 „ unter - Amtliche Vermerke – dass die Waffen einen militärischen Abnahmestempel aufweisen müssen oder bezüglich deren Verwendung beim Deutschen Militär ein sonstiger Nachweis erbracht werden muss.

Diese genannten Eintragungen unter „ Amtliche Vermerke „ sind den nachstehenden Ausführungen des § 17. Abs.4 geschuldet:

-…..Der Begriff „ Originalwaffe „ genügt nicht; vielmehr bedarf er einer näheren Eingrenzung. Zum Beispiel dürfen bei Faustfeuerwaffen der deutschen Armee nur solche als Originalwaffen angesehen werden, die auf Grund besonderer Kennzeichnung ( Abnahmestempel ) sonstiger Merkmale oder durch sonstige Glaubhaftmachung als Militärwaffe identifizierbar sind; auf diese Weise wird vermieden, kulturhistorisch unbedeutsame kommerzielle Waffen in eine solche Sammlung einzufügen.

Bei den offiziell für das Militär gefertigten bzw. reglementierten Waffen ist es einfach deren Zugehörigkeit durch den militärischen Beschuss und die Abnahmestempel festzustellen wie z.B. bei den Revolvermodellen 79 und 83 oder den Pistolen 08 und P 38, den Lang-waffenmodellen 69 oder 71 bzw. den 98er Modelvarianten usw.. Bei den zusätzlich beschafften Waffen wie z.B. Mauser C 96, Walther M 4, Dreyse 07, Langenhahn, Walther PP und PPk, Mauser HSc usw. lässt sich die Zugehörigkeit zum Sammelgebiet an einem aufgebrachten militärischen Abnahmestempel feststellen. Jedoch gibt es außer den genannten Waffen, Waffen die eindeutig an deutsche militärische Dienststellen geliefert wurden aber keine diesbezügliche Kennzeichnung aufweisen wie z.B. die Pistolen FN Mod. 1903 oder 10, Bergmann Bayard, Kongsberg M 14 aus den Jahren 1941 und 1942, Astra Mod. 200, Astra Mod. 300 im Kaliber 7,65, Astra Mod. 900, usw.. Erbeutete und ausgegebene Kurzwaffen aus der Zeit des 1 WK tragen im Gegensatz zu den Langwaffen im Normalfalle ebenfalls keine Kennzeichnung und es werden in der zeitgenössischen Fachliteratur auf Grund der Vielzahl der erbeuteten Kurzwaffen auch keine Modelle genannt. Dass diese Pistolen tatsächlich beim deutschen Militär Verwendung fanden ist aus zeitgenössischen Fotogra-fien sowie militärischer Munitionsfertigung aus dieser Zeit ersichtlich. Im 2.WK wurden die Offizierswaffen wie auch die Beutewaffen im Normalfalle nicht zusätzlich gekennzeichnet, obwohl in einer Vielzahl verwendet und ausgegeben. Die von Offizieren bzw. Soldaten auf Grund ihrer Dienststellung privat beschafften Waffen zählten jedoch zum vorgesehenen Sollbestand einer dementsprechenden militärischen Einheit. Auf Grund dieser Fakten sollte sich jeder Sammler vor dem Kauf einer Waffe oder mehrerer Waffen versichern und Gewissenhaft prüfen ob die zum Erwerb vorgesehenen Waffen tatsächlich die geforderten Kriterien erfüllen.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/14:

Allgemeines zur Kuratoriumsarbeit:

Wie aus Anfragen und Mitteilungen von Betroffenen hervorgeht führen Behörden vermehrt die Überprüfung von Sammler – Waffenbesitzkarten hinsichtlich des eingetragenen und beim Waffensammler vorhandenen Waffenbestandes in Verbindung mit dem genehmigten Sammelgebietes durch. In Zweifelsfällen muss dann der Sammler bzw. WBK – Inhaber innerhalb einer Frist den Nachweis erbringen, dass die erworbenen Waffen dem genehmigten Sammelgebiet als zugehörig anzusehen sind. Dies gilt auch teilweise für Waffen welche als Modell im Sammelplan aufgenommen sind aber zum Beispiel auf Grund eines vorgegebenen Fertigungszeitraumes bzw. bei Militärwaffen auf Grund eines fehlenden Abnahmestempels oder sonstigen Nachweises für deren Verwendung, nicht mehr zum genehmigten Sammelgebiet gehören. Hierbei kann sich der Besitzer einer solchen Waffe nicht auf die Aussage eines Händlers oder sonstigen Verkäufers stützen, wenn dieser dies auch schriftlich bestätigt bzw. der Überlasser eine gleichlautende Sammler – Genehmigung aufweist. In einer uns zur Kenntnis gebrachten Angelegenheit erwarb ein Sammler – Waffenbesitzkarteninhaber in seiner Euphorie eine Kurzwaffe welche nach Aussage des Händlers, der die Waffe zum Kauf anbot, zum genehmigten Sammelgebiet gehört. Nach dem Erwerb trug der Händler die Kurzwaffe dann in die Sammler – Waffenbesitzkarte ein. Das erworbene Kurzwaffenmodell ist jedoch weder im Sammelplan zu seinem Gutachten aufgeführt, noch gehört es zu dem von der Behörde genehmigten Sammelgebiet. Einige Wochen nach der Anmeldung dieser Waffe bei der Behörde erhielt der Waffenbesitzer von der Staatsgewalt unerwarteten, gezielten Besuch und beschlagnahmte die kürzlich erworbene nicht zum Sammelgebiet gehörende Kurzwaffe, unter dem Hinweis dass ein Verfahren gegen Ihn wegen nicht berechtigtem Waffenbesitz erfolgen wird.

Dass bestehende Waffensammlungen auf die zum Sammelgebiet gehörenden Waffen vermehrt überprüft werden ist dem § 17. Abs.7 des BWaffG. geschuldet. Aus diesem geht unter Anderem nachstehendes hervor:

"Je intensiver die Sammeltätigkeit ausgeübt wird, desto eher muss der erworbene Bestand der Sammlung auf die Übereinstimmung mit dem Sammelthema überprüft werden."

Wir empfehlen den Sammlern selbstkritisch den Bestand der eigenen Waffensammlung auf die Übereinstimmung mit dem Sammelthema zu überprüfen. Sollten sich in Ihrer Sammlung Waffen befinden für welche Sie nicht eindeutig den Nachweis erbringen können, dass diese mit dem Sammelthema übereinstimmen, dürfen Sie sich vertrauensvoll an unsere Sachverständige wenden. Diese konnten bereits in vielen Fällen den notwendigen Nachweis einzelner Waffen bzw. Waffenmodelle hinsichtlich einer Sammlungszugehörigkeit erbringen im Besonderen auch bei der Verwendung von Beutewaffen.

Hinsichtlich diesbezüglicher Anfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über unsere Homepage auf. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin in allen Waffenangelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte haben Sie auch Verständnis dass teilweise zur Beantwortung von Anfragen eine gewisse Zeit beansprucht wird.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/14:

Sammlerstammtische:

Wie aus unserer Hompage und dem DWJ ersichtlich ist, finden regelmäßig in Aichschieß bei Esslingen und in München einmal im Monat Sammlerstammische mit interessanten Vorträgen statt. Geleitet werden diese Stammtische von Mitgliedern des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. wobei hier aber grundsätzlich hinsichtlich einer Teilnahme nur Interesse und keine Mitgliedschaft im Kuratorium oder einem sonstigen Verband oder Verein erforderlich ist. Unser Mitglied Herr Lars Schwarz möchte im Raum Göttingen ebenfalls einen Sammlerstammtisch gründen. Bei Interesse möchten Sie doch bitte mit Herrn Schwarz unter seinen mobilen Telefonnummer 0172/5640734 oder über seine Internetadresse Schwarzla@aol.de in Kontakt treten.

Es wäre wünschenswert wenn im Norden ebenfalls ein Sammlerstammtisch integriert werden könnte, und wünschen Herr Schwarz hierbei viel Erfolg.

Wenn auch Sie Interesse haben einen Sammlerstammtisch bei Ihnen zu gründen treten Sie mit uns in Kontakt dass wir Ihnen behilflich sein können, indem wir Ihr Anliegen sowie wie die Kontaktdaten auf unserer Hompage wie auch in unseren Verbandsnachrichten veröffentlichen können.


Sonderschau auf der WBK in Kassel

Auf der vom 27.11. bis 30.11.2014 stattfindenden Waffenmesse (WBK) in Kassel gestalten wir in enger Kooperation mit Herrn Friedrich und Giersch vom Arbeitskreis Polizeiwaffen der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte, die Sonderschau auf dieser Messe. Gezeigt werden dem interessierten Fachpublikum ein Querschnitt der Trainings- und Exerzierwaffen dessen Zubehör, sowie Training- und Exerziermunition des Deutschen Militärs und der deutschen Polizeikräfte vom Modell 71 bis zur Neuzeit. Parallel dazu soll ein, Kuratoriums – Kurier zum Thema der Sonderschau erscheinen indem die Geschichte sowie weiteres wissenswertes zu den Objekten der Sonderschau nachzulesen ist. Zahlreiche Fotos ergänzen den Text sinnvoll, damit der Kurier zu einem einmaligen Nachschlagewerk wird. Obwohl die Arbeiten zum Kuratoriums – Kurier noch nicht abgeschlossen sind, kann aber jetzt schon davon ausgegangen werden, dass wir auf Wunsch von vielen Mitgliedern uns im Inhalt nur einem Thema widmen. Trotz dem Begleitheft zur Sonderschau stehen Ihnen für die Erläuterung der ausgestellten Objekte wie immer am Stand Fachpersonal zur Verfügung, so dass die Kuriere letztendlich ein Nachschlagewerk ergänzend zur durchgeführten Sonderschau, darstellen. Nichtmitglieder können wie immer auf der Messe oder nach Erscheinen der Ausgabe bei der Vorstandschaft über unsere Hompage gegen einen Unkostenbeitrag diese wie auch teilweise soweit noch vorhanden die bereits erschienenen erwerben.

Die zur Ausstellung vorgesehenen Objekte der Sonderschau welche teilweise noch nie in der Öffentlichkeit zu sehen waren, werden in einer späteren Ausgabe des DWJ noch vorgestellt.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/14:

Ausstellungen zum Weltkulturtag

In enger Kooperation mit den Mitgliedern der Patronensammlervereinigung e.V., richtete wie bereits angekündigt, die rheinische Gruppe des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. unter dem Thema „ Kimme, Korn und ruhige Hand „ – Der Schütze im Wandel der Zeit – am 24. und 25. Mai 2014 im „ Kleinen Saal des Kultur- und Medienzentrum der Stadt Pulheim bei Köln eine Ausstellung, aus. Mit zusätzlicher Unterstützung der großen deutschen Schützenverbände wurde auch ein Einblick in die Historie des Schießsportes gegeben. Die Ausstellung wurde von Herrn Piontek eröffnet.

Bei der Eröffnung waren neben einem Großteil der Vorstandschaft auch politische Kräfte anwesend welche neben dem Vorsitzenden mit einigen Worten die Ausstellung eröffneten und ihr gutes Gelingen und viel Besucher wünschten. Der Vorsitzende überreichte in diesem Zusam-menhang der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Pulheim einen Scheck zu Gunsten einer Jugendeinrichtung welche auch die Einnahmen aus Kuchenspenden und sonstigen Spenden der Besucher erhielt. Neben den genannten waren auch der Vorsitzende Herr Keusgen und der Geschäftsführer Herr Göpper vom Forum Waffenrecht anwesend mit denen die Vorstandschaft intensive Gespräche führte hierzu Näheres in einer späteren Ausgabe der Verbandsnachrichten.

Der Sammlertreff des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. „ Esslingen „ veranstaltete am.7.6.2014 im Gasthaus Waldschenke in Aichschiess ebenfalls in diesem Rahmen eine Ausstellung welche Waffen und Zubehör in einem Querschnitt von der Steinzeit bis zum Zündnadelgewehr umfasste, wobei im Gegensatz zu der Ausstellung in Pulheim keine erwerbscheinpflichtigen Waffen zu sehen waren. Schwerpunkt dieser Ausstellung bildeten z.B. Steinbeile und Pfeilspitzen aus der Mittel- und Jungsteinzeit, Dolche, Schwerter, Armbrustbolzen und Pfeilspitzen von der Bronzezeit bis zum 30 jährigen Krieg, frühe Feuerwaffen von der originalen in limitierter Auflage hergestellten Tannenbergbüchse, originale Kurzwaffen mit Luntenzündung, mit Luntenschloss, mit Rad-, Stein-, Perkussion- und Zündnadelschloss. Langwaffen aus dem jagdlichen und militärischen Bereich mit den vorgenannten Zündungsarten und Schlossen teilweise wie die Kurzwaffen reichlich verziert. Weitere Gegenstände bildeten dabei z.B. ein originales Scharfschützengewehr des amerikanischen Bürgerkrieges, Steinschloßwender, hochwertige militärische Zündnadel- und Blankwaffen des Königreiches Württemberg darunter Exemplare von denen weltweit nur Einzelexemplare noch existieren usw.. Dazu gehörten auch die ausgestellten Jagdwaffen, wie jagdliche Blankwaffen und Saufedern vom späten Mittelalter bis ins 19te Jahrhundert. Ein weiterer Höhepunkt stellten die originalgetreuen Nachbauten von technisch interessanten Waffen dar, bei denen man auch die Technik und die alte Kunst des Waffenhandwerks im Detail studieren konnte. Nicht unerwähnt sollten hierbei auch die bunten Lanzenflaggen sein, welche einen Kontrast zu den übrigen Waffen bildeten.

Trotz Mitteilung in der Presse und Mundpropaganda hielt sich der Besucherandrang in Aichschieß zu unserem Bedauern in Grenzen. Auf welchen Grund dies zurückzuführen ist wie z.B. schönes Wetter, Pfingstwochenende usw. werden wir analysieren. Trotz alledem erhielt die Ausstellung in der heimischen Presse eine ausgezeichnete Kritik.

In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft bei Allen bedanken welche in irgendeiner Art und Weise zum Gelingen der Ausstellungen in Pulheim und Aichschieß beigetragen haben.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/14:

Schießen mit Sammlerwaffen

Im Visier erschien ein Artikel unter Recht und Ordnung zum Thema Schießen mit Sammlerwaffen des Rechtsanwalt Lindner, nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart am 11.7.2013 unter dem Az. 5K1614/11 zum nachstehenden Urteil kam: „Eine Waffenbesitzkarte für Sammler ermöglicht nicht das Schießen mit Sammlerwaffen„.

Das Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin dass das Schießen mit Sammlerwaffen nicht in § 17 Abs. 1 WaffG. geregelten Umgangsarten erfasst ist sondern nur der Erwerb und Besitz. Als Begründung zieht es im Waffengesetz die Bestimmungen für Sportschützen und Jäger heran. Hier ist unter anderem auch die Nutzung „ nämlich das Schießen mit diesen Waffen genannt „Im Weiteren weist es auf § 9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG. hin. Hieraus geht hervor dass auf einem Schießstand nur geschossen werden darf, wenn

- der Schütze die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und

- das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb der Berechtigung zu Grunde liegenden Bedürfnisses erfolgt.

Da nach Ansicht des Gerichtes mit Sammlerwaffen welche in Sammlerwaffenbesitzkarten eingetragen sind auf Schießständen nicht geschossen werden darf muss nach Ansicht des Gerichtes für das Schießen mit Sammlerwaffen welche in einer S-WBK eingetragen sind eine

- Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 2 Allgemeine Waffenverwaltungsvorschrift oder

- Inhaber einer separaten Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG. vorliegen.

Diese Auffassung zieht natürlich weitere Kreise hinsichtlich des Transports von Sammlerwaffen. Der Transport von Waffen wird als das Führen von Waffen definiert auch wenn diese in nicht zugriffsbereiten Zustand z.B. in einem abgeschlossenen Behältnis erfolgt, und ist nur gestattet wenn der Transport Bedürfnis begründet erfolgt. Dies ist nach Auffassung des Gerichtes nach den oben genannten Kriterien nicht gegeben. Zwar ist in den Paragraphen 18; 19; 21 und 28 das Schießen ebenfalls nicht wörtlich genannt jedoch stellt das Schießen mit Waffen bei Genehmigungen nach diesen Kriterien eigentlich eine Notwendigkeit dar.

In diesem Zusammenhang erhebt sich nun auch die Frage für den Waffen-sammler, besteht für den Waffensammler ebenfalls ein Bedürfnis hinsichtlich der Erprobung der erworbenen Waffen auf dem Schiesstand da dies auch ein Kriterium des Kaufpreises der Waffe sein kann. Der § 17.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG. bein-haltet nachstehendes hinsichtlich des Schießens mit Sammlerwaffen:

- „Das Schießen mit Sammlerwaffen ist unter Berücksichtigung der weiteren gesetzlichen Vorgaben nur dann zulässig, wenn die technischen Voraussetzungen der Waffe erfüllt sind.„

Deshalb lässt sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart nicht bzw. nur schwer nachvollziehen. Wir empfehlen den Waffensammlern welche mit einigen ihrer Sammlerwaffen schießen wollen im Besonderen in Baden - Württemberg Kontakt mit Ihrer Behörde aufnehmen und eine Genehmigung nach § 10 Abs.5 BWaffG. beantragen und hierbei den § 17.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG. mit anführen. Es sollte in diesem Zusammenhang nur noch darauf hingewiesen werden, dass ein Munitionserwerb mittels eines Munitionserwerbschein nicht automatisch das Schießen mit Waffen beinhaltet wie auch den Transport von Waffen zum Schießstand.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/14:

Ausstellung zum Weltkulturtag

In enger Kooperation mit den Mitgliedern der Patronensammlerver-einigung e.V., richtet wie bereits angekündigt, die rheinische Gruppe des Kuratoium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. unter dem Thema „ Kimme, Korn und ruhige Hand „ – Der Schütze im Wandel der Zeit – am 24. und 25. Mai 2014 in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr ( Samstag ) und von 10.00 – 17.00 Uhr ( Sonntag ) im „ Kleinen Saal des Kultur- und Medienzentrum der Stadt Pulheim bei Köln eine Ausstellung, aus.

Mit zusätzlicher Unterstützung der großen deutschen Schützenverbände soll so ein Einblick in die Historie des Schießsportes gegeben werden.

Schützenvereine sind die Gruppierungen mit den am weitesten in die Vergangenheit zurückreichenden Wurzeln. Auf eine solche Tradition kann kein anderer Sportverein, keine kulturelle Gemeinschaft und keine politische Partei verweisen.

Wem ist schon bewusst, dass die Tradition des Sportschießens ihre Wurzeln spätestens im Mittelalter findet, als ein selbstbewusster werdendes Bürgertum seinen Schutz in die eigenen Hände nahm. Als die Städte nicht nur Bastionen und Handelszentren, sondern auch Zufluchtsorte geworden waren, wo entlaufenen rechtlose Frondienstler Unterschlupf und Schutz erhielten.

Wer hat darüber schon nachgedacht, warum im Wort „ Schütze „ das Wort Schutz steckt ? Mittelalterliche Schützengilden stellen das älteste soziale Netzwerk dar, dessen wesentliche Aufgaben Bewahrung von Wer- ten und bürgerlichen Rechten, Schutz und Hilfe für seine Mitglieder und deren Familien als Solidargemeinschaft sowie vor allem die ge-meinsame Verteidigung der Heimat waren.

Die Schützenvereine heutiger Prägung entstanden im Gefolge der napol-eonischen Krieg zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Bei der „ Deutschen Revolution 1848 „ waren die Schützen zusammen mit den Turnern und Sängern die wesentliche nationale und demokratische Opposition gegen-über der einzelstaatlichen Fürstenherrschaft, indem sie sich gegen Restaurationsbestrebungen der in der sogenannten „ Heiligen Allianz „ vereinigten Herrscherhäuser der europäischen Staaten Russland, Österreich, Preußen, Frankreich und England stellen – damit aber sind sie die erste „ Bürgerbewegung „ in Deutschland!

Ab 1933 wurden die Schützenorganisationen vehement, bekämpft, da die von Ihnen verkörperten Werte den braunen Machthabern suspekt waren. Keine andere Betätigung bietet eine derart große Bandbreite wie der Schießsport: Druckluft- und Patronenwaffen, Groß- und Kleinkaliberdisziplinen, Bogen und Armbrust, statische und dynamische Disziplinen, Distanzen von 10m bis 300m, Wurftaubenschießen, Schwarzpulver-schießen mit Vorder- und Hinterladern, Wettkämpfen mit historischen Dienstwaffen und Westernschießen bis hin zu komplexen Sportarten wie Biathlon und Moderner Fünfkampf. Dabei steht Alt neben Jung und selbst körperbehinderte Sportler können sich in vielen Disziplinen mit Nicht – Behinderten messen.

Zur Präsentation eines Großteils der vielfältigen Palette des Schießsportes und seiner historischen Entwicklung und Bedeutung treten Vorführungen, wie die Selbstanfertigung von Geschossen und das Widerladen von Patronen wie auch die Demonstration ihres besonderen Sportgewehres durch eine sehbehinderte Biathletin.

Der Eintritt in die Ausstellung ist wie immer kostenlos. Eingehende Spenden kommen dem caritativen Fonds „ Cent für Pänz „ aus Pulheim zu, welcher sich um das Wohlergehen sozial benachteiligter Kinder kümmert, womit der Bogen geschlagen wird zu den mittelalterlichen Gilden und Ihre Fürsorge für Arme und Schwache.

Der Termin der Sonderschau in der Waldschenke in Aichschiess musste leider verschoben werden. Das neue Datum der Sonderschau kann aus unserer Hompage entnommen werden.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/14:

Buchvorstellung unseres Mitgliedes

Unser Mitglied und Sachverständiger Herr Sebastian Thiem hat ein Standartwerk mit 750 Seiten und 150 farbigen Abbildungen zu den deutschen Seitengewehre des Zeitraumes 1895 – 1945 mit Schwerpunkt Versuchsseitengewehre verfasst. Der Autor wird dem aufmerksamen Leser des „ Deutschen Waffen – Journal „ bereits bekannt sein, da Er regelmäßig in diesem Fachblatt hervorragende und fachlich fundierte Artikel zum Thema Seitengewehre verfasst und veröffentlicht hat. Dieses Werk das im Juni/Juli diesen Jahres unter dem Titel „ Deutsche Muster- und Versuchsseitengewehre 1895 – 1945 „ erscheinen wird beinhaltet im Wesentlichen die Versuchsseitengewehrausführungen 71/95, die Musterseitengewehrmodelle 98/17 sowie den lückenlosen Werdegang des Seitengewehres 42. Neben dem Schwerpunkt Muster- und Versuchsseitengewehre der deutschen Streitkräfte werden auch die in diesem Zeitraum reglementierten Seitengewehre in diesem Fachbuch mit behandelt. Dieses Fachbuch schließt nun eine Lücke in der Erforschung und Veröffentlichung deutscher Seitengewehre im bereits genannten Zeitraum.

Auf Grund seiner Mitgliedschaft und Sachverständigen – Bestellung im Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. sowie dem außergewöhnlich guten Kontakt zur Vorstandschaft räumt Herr Thiem beim Erwerb seines Buch mit dem Titel „ Deutsche „ Deutsche Muster- und Versuchsseitengewehre 1895 – 1945 „ den Mitgliedern des Kuratoriums einen Rabatt ein. Jedes Kuratoriumsmitglied kann mit seinem Mitgliedsausweis bzw. seiner Mitgliedsnummer dieses Fachbuch das später im Fachbuchhandel zu einen Preis von 98,- Euro angeboten wird mit einer Ermäßigung von 30% direkt beim Autor erwerben. Der Autor kann unseren Mitgliedern diese Ermäßigung aber nur bei Bestellungen bis Ende April gewähren. Die Bestellungen sind bis Ende April direkt an die Mail des Autors bajo@tele2.de zu richten. Die Vorstandschaft bedankt sich in diesem Zusammenhang recht herzlich im Namen der Mitglieder für diese nette Geste beim Autor, und wünscht diesem auch weiterhin Erfolg, Glück und Schaffenskraft.

Zusammenkunft von internationalen Verbänden auf der IWA

Im Rahmen der IWA in Nürnberg trafen sich nach Einladung, von Herr Suter von „ pro Tell „ und Herrn Dr. Zakrajsek von der IWÖ, Vertreter von Verbänden und geladene Interessenvertreter von Waffenbesitzer des deutschsprachigen Raumes um über Anliegen und die derzeitige Situation der europäischen Waffenbesitzer, auf nationaler und EU – Ebene, zu beraten um ggf. gemeinsam auf die EU und ihre Vertreter sowie die Medien einwirken zu können.

Neben Vertretern von „ pro Tell, IWÖ, pro legal, VDW, Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., verschiedenen Sportschützenverbänden, der Reenectman usw. war auch Dr. Elmar Heinz von der RWM Depesche bei diesem Forum anwesend. Nach einer Vorstellungsrunde wurden die nationalen Belange und insbesondere das nationale bzw. internationale Waffenregister und deren Problematik angesprochen. Ein weiteres Thema war, wie die Verbände auf nationaler wie auch internationaler Ebene gegenüber Medien und der Politik bei

Amokläufen und ähnlichem Szenarien reagieren sollen. Ziel soll unter Anderem letztendlich sein, dass die Verbände ein oder zwei geschulte Fachkräfte bestellen welche die europäischen Waffenbesitzer gegenüber der EU vertreten aber auch bei Szenarien, die allgemein Waffenbesit-zer negativ betreffen, gegenüber der Politik und den Medien mit Fakten auftreten und argumentieren. Ein nächstes Treffen in diesem Rahmen ist für Ende Juni in Innsbruck geplant. Wir werden Sie auch weiterhin über die Gesprächsergebnisse informieren.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/14:

Waffenmesse Nürnberg

Nachdem nun die Waffenmesse in Nürnberg für dieses Jahr wegen zu wenig Resonanz von Seiten der Aussteller abgesagt wurde bleibt das Problem einer Waffenmesse für Jäger, Sammler und Schützen im süddeutschen Raum bestehen. Seit die traditionsreiche IWB in Stuttgart die ihren Ursprung in Schwäbisch Hall hatte nach Winnenden ihre Tore schloss, versuchten verschiedene Veranstalter wiederrum in Süddeutschland eine Waffenmesse zu etablieren, was wie Sie Wissen aus verschiedenen Gründen bis dahin glücklos verlief.

Es wäre wünschenswert wenn wie früher eine Waffenmesse in Süddeutschland und eine weitere Messe im Jahr in Norddeutschland veranstaltet würde. Wir sehen zwei große Waffenmessen über das Jahr verteilt mit dem genannten geografischen Raum als völlig zielgerichtet und ausreichend an. Hat sich die WBK in Kassel im Spätherbst mehr als nur etabliert und stellt mittlerweile weitaus mehr als nur einen Ersatz für die vergangenen norddeutsche Waffenmesse in Dortmund dar, fehlt nach wie vor seit der IWB in Stuttgart eine Waffenmesse im süddeutschen Raum welche den gleichen Anspruch für sich erheben kann wie die WBK in Kassel.

Es wäre auch denkbar eine Waffenmesse kombiniert mit hochwertigen Antiquitäten, Büchern, Postkarten, Spielzeug, Münzen, Orden und Medaillen usw. zu gestalten, wie dies bei der IWB auf dem Messegelände des Stuttgarter Killesberg jahrzehntelang erfolgreich praktiziert wurde.

Es wäre mehr als wünschenswert wenn ein Veranstalter das Konzept einer Waffenmesse im süddeutschen Raum wieder aufgreifen würde, damit die Sammler im süddeutschen Raum so wie im angrenzendem Ausland ein adäquates Angebot an Sammlungsgegenständen heimatnah, ohne zehrende Wegstrecken und Übernachtungen auf sich nehmen zu müssen, erwerben könnten.

Die bekannten Interessensverbände der Sammler würden dieses Ansinnen einer Sammlermesse bestimmt wiederrum mit allen Kräften, mit Sonderschauen, Beratung der Besucher usw. unterstützen um die Veranstaltung aufzuwerten.

Bedingt durch dieses Ereignis sind wir in diesem Jahr nur auf der im Frühjahr vom 4.4. – 6.4.2014 und der im Spätherbst vom 27.11. – 30.11.2014 stattfindenden WBK in Kassel mit Sonderschauen vertreten. Über die Sonderschau in Kassel im April diesen Jahres haben wir bereits berichtet, so dass wir an dieser Stelle Sie nur ermuntern können die Waffenmesse sowie unsere einmalige Sonderschau zu besuchen um ihr Interesse an solchen Veranstaltungen zu bekunden. Wie gewohnt steht Ihnen an allen Messetagen unser Standpersonal zur Verfügung das Ihnen fachkundige Auskunft und Beratung zu der Sonderschau, rund um das Waffengesetz, zu Waffen aller Art, bezüglich der Erlangung einer S-WBK usw., gibt.

Tragen Sie mit Ihrem Besuch und Kauf von Sammlungsgegenständen dazu bei dass auch weiterhin Waffenmessen in Deutschland ausgerichtet werden können. Auf ihren Besuch an unserem Stand freut sich bereits jetzt schon die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. sowie das Team am Messestand.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/14:

Stellenwert von Waffen als Weltkulturerbe

In der zur, Zeit fast Weltweit vorherrschenden Waffenapathie sollte einmal in Erinnerung gerufen werden welchen Stellenwert Waffen als Weltkulturerbe besitzen bzw. für sich in Anspruch nehmen können. Waffen aller Art und Epochen stellen einen untrennbaren Bestandteil der Entwicklung der Menschheit, vom Homo Habilis bis zum heutigen Homo Sapiens dar, mit allen nur denkbaren Nebenlinien. Bedingt durch die Herstellung und Verwendung primitiver Waffen war es dem Homo Habilis, der über einen längeren Zeitabschnitt mit dem Homo Erectus parallel lebte, bereits möglich Wild mit Waffen zu erlegen und das Feuer zu beherrschen. Wissenschaftler gehen davon aus dass, die Entwicklung und das Wachstum des Gehirns eng im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme von Fleisch steht. Stellten die Steinwerkzeuge noch technisch gesehen primitive Waffen dar, forderten die aus Bronze und Eisen hergestellten Waffen weiteres Knowhow und der Fortschritt for-derte immer neuere überlegene Waffen gegenüber, dem bestehen anderen Völkern und Staatsgebilde wie auch das für den Menschen gefahrlosere Erlegen von Wild. Stellten die Fernwaffen des einzelnen Mannes in der Vor- und Frühgeschichte bis ins Mittelalter noch die Schleuder, Speere, Pfeil und Bogen, die Armbrust usw. dar, brachte die Erfindung des Schwarzpulvers und der Schusswaffen andere Voraussetzungen mit sich und ließ die vorgenannten Waffen in den Hintergrund treten. Parallel dazu änderte sich dazu die Taktik bei der Jagd sowie bei kriegerischen Auseinandersetzungen. Waren die frühen Schusswaffen wie die Waffen der anderen Gattungen aus Stein, Bronze und Eisen noch relativ gesehen primitiv, so änderte sich dies mit neuen Erfindungen. Standen am Anfang noch Feuerrohre dem Kämpfer zur Verfügung die eigentlich mehr Schrecken als tödliche Gefahr mit sich brachten, setzten die Heere im dreißigjährigen Krieg bereits neben den blanken Waffen in der Mehrzahl bereits Gewehre mit Luntenzündung ein, wobei bereits Waffen mit Radschlosszündung ebenfalls zur Verfügung standen, aber auf Grund von aufwändiger teurerer Herstellung eher eine Nebenrolle spielten.

Der bedingte Einsatz von Luntengewehren bei schlechtem Wetter usw. spornte den Erfindergeist an, bessere Lösungen zu finden und so entstand im 17. Jahrhundert das Steinschlossgewehr dem nach weiteren Erfindungen im Bereich Chemie und Technik die Perkussionswaffen folgten. Die anschließende technische Revolution führte über die Zündnadelwaffen zu den Patronenwaffen

In all ihren Facetten und Ausführungen stellen diese Produkte der Waffentechnik – und geschichte einmalige Zeugnisse der Kulturgeschichte der Menschheit dar welche dazu beitrugen die geistige Weiterentwicklung des Menschen in nicht unerheblichen Maße zu beein-flussen. Aus der Waffengeschichte heraus bildeten sich wesentliche Zweige des kulturellen Lebens sowie der Kultur einzelner menschlichen Gruppierungen und Völker in Zusammenhang mit ihrem geschichtlichen Erbe und den geografischen Begebenheiten. Sei dies auf dem Gebiet der Jagd, des Sports oder des Militärs. Hierbei ist zu Bedenken das die Kulturgeschichte der Menschheit und ihre technische Entwicklung an Waffen nicht mit den Waffen der Stein-, Bronze- oder Eisenzeit, geschweige denn mit den Schusswaffen welche Lunten-, Stein-, Perkussions-, Zündnadelzündung aufwiesen oder mit den ersten Entwicklungen der Patronenwaffen zu Ende gegangen ist, sondern sie lebt mit den neusten technischen Entwicklungen und Innovationen weiter, entsprechend den erforderlichen Kriterien ihrer Auftraggeber und beeinflussen nach wie vor die Menschheitsgeschichte und – entwicklung wie zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte. Waffen besitzen und vereinigen in sich nicht nur fortschrittlichste Technik, sondern auch künstlerische und bautechnische Elemente. Aufgrund dessen stellen Waffen und ihr Beiwerk ( Munition ) mehr als nur Gegenstände der Bau-; Kunst- und Industriegeschichte dar, und sind und waren stetiger Begleiter der Menschheit auch in der Zukunft.


Die Vorstandschaft

DWJ 02/14:

Zu den Sonderschauen im Jahr 2014

Nachdem die Feiertage vorbei sind laufen die Vorbereitungen für die im Jahre 2014 stattfindenden Sonderschauen bereits auf Hochtouren. So ist es geplant im Spätherbst auf der WBK in Kassel die bereits für das vergangene Jahr vorgesehene und angekündigte Sonderschau, welche einen Einblick über die von den „ Deutschen Militär- und Polizeikräften verwendeten Übungs-, Exezier- und Trainingswaffen „ geben soll, durchzuführen. Begleitend zu dieser Sonderschau, welche wir mit Herrn Friedrichs und Giersch von der „ Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V.“ präsentieren, wollen wir wiederrum zum Ausstellungsthema passend einen Kuratoriums – Kurier auflegen.

Auf der im Frühjahr stattfindenden WBK in Kassel führt das Kuratoriums – Mitglied Herr Schulze aus Berlin/Spandau mit dem Kuratorium – Messeteam eine Sonderschau zum Thema „ Die Entwicklung der Artillerietechnik in den letzten 3 Jahrhunderte „ durch. Am Beispiel von historischen Geschützmodellen, ausgesuchten Büchsenmacherbüchern, Richtgeräten und weiterem Zubehör soll die Entwicklung der Artillerietechnik vom „ 17. bis ins 20. Jahrhundert „ dargestellt werden. Dabei werden unter Anderem originale Modelle von Feld- und Belagerungsgeschützen, Geschütze der Marine und der Küstenartillerie, sowie Mörser und Haubitzen aus verschiedenen europäischen Ländern zu sehen sein. Eine Besonderheit dieser Sonderschau werden unter anderem die originalen Büchsenmachertraktate mit Riss - Zeichnungen früher Geschützmodelle, aus den Werken berühmter Autoren wie Seminowitz, Braun, Mieth, Uffanum und Remy sein. Neben einigen originalen Geschützaufsätzen wird erstmals auch ein originales Besteck eines deutschen Büchsenmeisters mit seinem reichhaltigen Inhalt gezeigt, sowie ein früher Kaliberstab zur Bestimmung des Seelendurchmessers eines Geschützes der gleichzeitig zur Feststellung der Größe der Geschosse aus Stein, Eisen und Blei dient.

Abrunden werden die Sonderschau noch Richtaufsätze aus dem 19ten Jahrhundert, verschiedene frühe Granatzünder aus der ersten Fertigung des Feuerwerklaboratorium Spandau sowie unterschiedliche Geschosse welche bei der Artillerie Verwendung fanden. Freuen Sie sich schon heute mit uns auf diese außergewöhnliche Sonderschau auf der im Frühjahr stattfindenden WBK in Kassel.

Das Ausstellungsthema zur Messe in Nürnberg steht noch nicht zu 100 Prozent fest, jedoch sind wir bestrebt auch hier ein interessantes Thema zu finden. Wir werden darüber in einer späteren Ausgabe der Verbandsnachrichten berichten.

Resümee zur WBK in Kassel

Die WBK in Kassel im Spätherbst war wie auch unsere Sonderschau an allen Tagen sehr gut besucht, so dass wir den Eindruck gewonnen haben dass diese Messe einen neuen Besucherrekord zu verzeichnen hatte. Zahlreiche Interessenten an unserem Stand hatten Fragen zu den ausgestellten Objekten, wollten beraten sein bezüglich der Erlangung von S – WBK´s wie auch rund um das Waffengesetz, und so vergingen die Stunden und Tage rasch. Der gute Zuspruch wie auch die zahlreichen Besucher und fruchtbare Gespräche geben uns wieder die Kraft und den nötigen Elan in bewährter Weise weitere Sonderschauen durchzuführen. Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang Allen die dazu beigetragen haben dass die Sonderschau wiederrum ein Erfolg wurde.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/14:

Zum Jahresende

Kontinuierlich neigt sich das Jahr dem Ende zu, und nun lässt sich Bilanz ziehen über das Jahr 2013. Geprägt von den Landtags- und Bundestagswahlen gaben die politischen Verantwortlichen keine präzisen Stellungnahmen zum Waffengesetz ab, geschweigend trafen Sie irgendwelche deutliche Aussagen hierzu. Dadurch bedingt gab es keine Neuerungen oder Änderungen bezüglich des Waffengesetzes und dessen Verwaltungsvorschrift. Was uns immer mehr Sorgen bereitete ist die Auslegung des Waffengesetzes und dessen Verwaltungsvorschrift durch einzelne Kreispolizeibehörden ( Ordnungsämter, Landratsämter, Verwaltungsverbände ) im Besonderen wenn es um die Waffenkontrollen und die nachträgliche Einschränkungen von bereits genehmigten Sammelgebietserweiterungen geht. So führten nämlich manche Kreispolizeibehörden Waffenkontrollen in der Form durch indem Sie bei Sammlern von größeren Sammlungen nicht stichprobenweise Waffenkontrollen durchführten, wie von den Gesetzgebern angedacht und den Verbänden gefordert war, sondern es wurde jede einzelne Waffe kontrolliert was nicht nur einen enormen Zeitaufwand bei den Kontrollierten einforderte sondern auch noch Kosten im vierstelligen Bereich bei den Betroffenen verursachte.

Wie bereits in den Verbandsnachrichten erwähnt gab es auch vermehrt Einschränkungen im Bereich von bereits genehmigten Waffensammlungen. Strebten wir bei Gesprächen, Verhandlungen und Schreiben mit und an die politisch zuständigen Kräfte an, dass der Rahmen der kulturhistorischen Bedeutsamkeit nicht nur auf historische Waffen zutreffend ist sondern auch auf zeitgemäße Waffen und wissenschaftlich technisch ausgerichtete Waffensammlungen in gleichen Zeitrahmen, was auch im Waffengesetz und dessen Verwaltungsvorschrift Niederschlag fand. Damit bestand die Möglichkeit bestehende Waffensammlung mit zeitgemäßen Waffen zu erweitern bzw. auch Sammlungen mit Waffen welche nach 1945 konstruiert und gefertigt wurden als eigenständige Sammlung aufzubauen. Jedoch forderten mittlerweile einige Kreispolizeibehörden, besonders wenn es um zeitgemäße Waffen geht, bei bereits geneh-migten Erweiterungen des Sammelgebietes, Einschränkungen ein.

In diesem Zusammenhang wäre es dringend geboten von höchster politischer Ebene aus über alle Bundesländer und Ämter hinweg eine Richtlinie zu erlassen wie mit den genannten Kriterien nach dem Ansinnen des Waffengesetzes umgegangen werden soll.

Zu Ende des Jahres wurde eine Stimme auf europäischer Ebene gegen den illegalen Waffenbesitz erhoben, was wir auch begrüßen, doch darf dies nicht missbräuchlich ausgelegt werden, indem Personen welche unverschuldet durch Fund, Erbe usw. in den Besitz von illegalen Waffen gelangen, abgestraft werden.

Allein diese Beispiele zeigen uns dass wir auch in Zukunft noch viele Aufgaben vor uns haben. In Anbetracht des derzeitigen aus unsere Sicht nicht in allen Bereichen den Anliegen der Waffenbesitzer, im Besondern der Sammler gerecht werdenden Waffengesetzes und deren Verwaltungsvorschrift, wollen wir den eingeschlagenen Weg weitergehen, indem wir die politischen Verantwortlichen wie auch die Parteivertreter über diese Problematik informieren und überzeugen dass die Waffenbesitzer, ob Schütze, Jäger oder Sammler mehr als nur einen kulturellen Beitrag leisten. Dabei wollen wir die in den letzten Jahren genannten Ziele, nicht aus den Augen verlieren, und weiter verfolgen.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „ Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2014.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/13:

Kuratoriums – Kurier:

Anfang November erhielten unsere Mitglieder wieder den neuen Kuratoriums – Kurier mit interessanten Beiträgen zur Waffentechnik und Geschichte. In diesem Zusammenhang möchten wir uns recht herzlich bei denen bedanken, die durch Fachbeiträge, Spenden, Anzeigen und sonstiger Mitarbeit dazu beigetragen haben dass es uns ermöglicht ist diesen Kurier in dieser Form ihnen zur Verfügung stellen zu können. Wir sind stets bemüht interessante Beiträge zu bringen aber es besteht bei manchen Mitgliedern und Interessierten auch der Wunsch ein Thema in einem Kurier weitgehend abzuhandeln aber es gibt auch eine Vielzahl Leser welche kurz gefasste Abhandlungen über verschieden Themen aus der ganzen Bandbreite der Waffentechnik und –geschichte wünschen von der Vor- und Frühgeschichte bis in die heutige Zeit. Darum werden wir Versuchen den Kurier abwechslungsreich zu gestalten in dem wir zum Einen verschiedene Themen in Kurzform abhandeln, zum Thema unserer größeren Sonderschauen oder über ein Themenbereich wie z.B. über das Schutztruppengewehr einen kompletten Kurier. Da die meisten Sammler in ihren Sammlungen auch die eine oder andere interessante Waffe oder das zu einer Waffe gehörende Zubehör besitzen würden wir uns freuen wenn auch Sie mit einem Artikel, auch in Kurzform, zum Gelingen unseres Kuratoriums- Kurier beitragen würden. Hierbei sind natürlich nicht nur Beiträge oder Beschreibungen über Schuss-waffen von Interesse sondern auch von Zubehör wie Patronentaschen, Pistolentaschen, Blankwaffen, Munition, aber auch waffenbezogene Gegenstände wie bereits erwähnt aus der Vor- und Frühgeschichte z.B. Dolche, Messer, Schwerter, Bögen und Armbrüste sowie deren Pfeile oder Pfeilspitzen, oder Bolzen usw.. Den Beiträgen zu unserem Kuratoriums – Kurier sind diesbezüglich keine Grenzen gesetzt. Diese können einen jagdliche, militärischen oder sportlichen oder sonstigen Bezug aufweisen. Wenn Sie zum weiteren Gelingen des Kuratoriums – Kurier beitragen wollen, bzw. in irgend einer Form, mitarbeiten wollen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne sind wir Ihnen auch behilflich wenn es um das Schreiben eines Artikels usw. geht. Interessenten unseres Kuratoriums – Kurier können diese gegen einen Unkostenbeitrag von 5,- Euro bei uns erwerben. Es sind auch noch verschiedene Ausgaben des Kuriers vorhanden. Zu den Themen der einzelnen Kuratoriums – Kurier Aus-gaben geben wir bei Anfragen über unsere Hompage gerne Auskunft. Auf der WBK in Kassel werden wir für Interessenten des Kuratorium – Kuriers ebenfalls noch vorhandene Exemplare vorhalten. Über einen Besuch an unserem Stand würden wir uns freuen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen wie immer unter unserer Hompage gerne zur Verfügung.


Die Vorstandschaft

DWJ 11/13:

WBK in Kassel:

Nach eingehender Beratung in der Vorstandschaft wurde das Thema zur diesjährigen Sonderschau auf der Internationalen Waffenbörse in Kassel festgelegt. Das Thema steht unter dem Motto „ Walther Geschichten „ – Kurwaffen rund um das Thema Walther - . Dabei liegt der Schwerpunkt der Ausstellung bei den Kurzwaffen der Firma Walther Zella – Mehlis und Ulm in Zusammenhang mit interessanten Lizenzfertigungen der Firma Hämmerli und Manurhin de Rhin. Dabei sollen nicht alle Modelle dieser Firmen chronologisch entsprechend der Modellreihe, sondern entsprechend entwicklungsgeschichtlicher und nach verwendungsspezifischen Gesichtspunkten präsentiert werden. Vielmehr sollen interessante und seltene Exemplare dieser Firmen welche geschichtlich oder technisch oder aus sonstigen Kriterien etwas außergewöhnlich sind bzw. darstellen, gezeigt werden. Im Mittelpunkt stehen natürlich die Produkte der Firma Walther aus der Ära in Zella – Mehlis wie auch die ersten Lizenzprodukte der Firmen welche es unter anderem der Firma – Walther ermöglichten nach dem 2. Weltkrieg in Ulm wiederrum Fuß zu fassen. Nebenbei soll die Sonderschau auch die bis in die heutige Zeit erfolgreiche und innovative Geschichte der Firma Walther aufzei-gen, die natürlich nicht nur Meilensteine in der Kurzwaffenentwicklung und –geschichte setzte, sondern auch parallel dazu bei den Langwaffen in allen Bereichen wie Jagd, Sport, Militär sowie im zivilen Sektor.

Die Kurzwaffenfertigung der Firma Walther in Zella – Mehlis begann 1908 mit dem Modell 1 im Kaliber 6,35mm Brw.. Kurz darauf kamen weitere Nachfolgemodelle auf den Markt. Bereits im 1. Weltkrieg wurde das Walther Modell 4 in relativ großen Mengen zum Militäreinsatz herangezogen. Schon bei diesem Modell wurde die Teilefertigung an andere Firmen vergeben. Der erfolgreiche Absatz spornte die Firma Walther an immer neue Modelle zu entwickeln. Endgültigen Weltruf erlangte die Firma dann letztendlich auf dem Kurzwaffensektor mit den Modellen PP und PPk. Bezüglich Funktionalität, Design, Demontage, Schussbereitschaft auch in Bezug auch auf Sicherheit stellten diese Modelle über Jahrzehnte hinweg alle anderen Modelle ins Abseits, so dass im Laufe der Jahrzehnte von keinem anderen Modell so viele Kopien und Nachbauten, mit teilweise geringfügig geänderten Design, entstanden.

Mit der Heeres – Pistole bzw. auch als P 38 bekannt brach auf dem Militärwaffensektor in Bezug auf die bereits bei den Modellen PP und PPk genannten Eigenschaften und Kriterien ebenfalls eine neue Ära an. Dadurch bedingt versahen die beiden Modelle wie auch ihre Nachfolgemodelle bei verschieden militärischen Streitkräften, Behörden usw. über Jahrzehnte hinweg ihren Dienst. Die Nachfolgemodelle wie auch die neusten Kurzwaffenmodelle und -varianten der Firma Walther, welche nach dem 2.Weltkrieg in Ulm/D. ansässig wurde, stellen hochwertige konkurrenzfähige Produkte dar, die höchsten Ansprüchen entsprechen. Parallel zu den genannten Modellen entstanden ab den dreißiger Jahren Sportwaffenmodelle welche bis heute Weltruf genießen und nach wie vor zu den besten Produkten der Welt, auf diesem Sektor, gehören. Diese hervorragenden Konstruktionen im Kurzwaffenbereich ermöglichten durch Lizenzvergabe den Neustart nach den Wirren des 2. Weltkrieges in Ulm. Dies zu dokumentieren an Hand von ausgesuchten Exemplaren aus dem Kurzwaffenbereich ist Motto unserer diesjährigen Sonderschau auf der im Spätherbst stattfindenden WBK in Kassel. Lassen Sie sich überraschen von seltenen Objekten der einmalig so zusammengestellten Sonderschau. Zahlreiches Zubehör wie auch Dokumente zum Thema runden die Ausstellung ab.

An allen Tagen stehen dem Besucher fachkundiges Personal am Stand des Kuratoriums zur Verfügung um Ihre Fragen bezüglich des Aufbaus von Sammlungen, zum Waffenrecht wie auch bezüglich den Exponaten der Sonderschau, zur Verfügung.


Die Vorstandschaft

DWJ 10/13:

Allgemeines zur Kuratoriumsarbeit:

Betrafen doch bis dahin die überwiegenden Anfragen welche an uns gerichtet wurden die Aufbewahrung von Waffen, Erbangelegenheiten in Zusammenhang mit Waffen und das Verhalten bei Waffenkontrollen, so sind es heute vermehrt Auskunft und Rat wenn es um die Einschränkung bestehender Waffensammlungen bezüglich des einst erteilten Sammelgebietes bzw. einer zusätzlich genehmigten Erweiterung geht. Dies ist zum Einen den großzügig genehmigten Sammelgebieten bei der Einführung des WaffG. und der teilweise noch Jahre danach gleich durchgeführten Praxis geschuldet. Aber auch Erweiterungen des Tenors des einst genehmigten Sammelgebietes welche die WBK Inhaber in den meisten Fällen selbst begründet und beantragt haben und im Besonderen Waffen beinhalten welche nach 1945 bzw. 1964 gefertigt wurden. Oft fehlen in den damals gestellten Anträgen der jetzt geforderte Sammelplan ( Sammelplan = Auflistung der Waffenmodelle und –Varianten welche zum Sammelgebiet gehören), welcher dann nachgereicht werden soll. Zusätzlich wird dann noch des Öfteren gefordert, dass die in der Sammler-WBK eingetragenen Waffen mit der lfd. Nummer auf dem Sammelplan zu vermerken sind. In vielen Fällen sind dabei die Sammler-WBK Inhaber überfordert bei der Erstellung des Sammelplanes im Besonderen für die sehr umfangreich ausgestellten Sammlergenehmigungen. In Einzelfällen sind auch Waffen in den Sammler-WBK´s eingetragen, für welche kein Nachweis der Zugehörigkeit zum Sammelgebiet erbracht werden kann. In diesen Fällen kann nur angeraten werden die Sammler-WBK selbstkritisch zu überprüfen und gegebenenfalls die Waffen, für welche kein Nachweis der Sammlungszugehörigkeit gefunden wurde, einer berechtigten Person zu überlassen. Im Weiteren sollte jeder Sammler, welcher eigenständig eine Erweiterung ohne den erforderlichen Sammelplan, oder einer sonstigen Erklärung warum kein Sammelplan vom Sammelgebiet erstellt werden kann, beantragt hat und diese genehmigt er-hielt, einen Sammelplan entsprechend seines genehmigten Sammelgebiets erstellen um bei Bedarf diesen parat zu haben. Erfahrungsgemäß mussten die Betroffenen in fast allen Fällen ihr Sammelgebiet etwas einschränken oder es wurde eine Regelung getroffen in welcher der weitere Aufbau hinsichtlich des Erwerbs der zum Sammelgebiet gehörenden Waffen in einer Verhältnismäßigkeit, z.B. entsprechend des Fertigungszeitraumes, erworben werden dürfen.

Bundestagswahl und Landtagswahl in Hessen.

In den letzten DWJ wurde ausführlich das Programm der einzelnen Parteien hinsichtlich des bestehenden BWaffG. und einer etwaigen weiteren negativen Änderung dargestellt. Somit konnte sich jeder Waffenbesitzer Gedanken über das Programm der einzelnen Parteien welche sich zur Bundestagswahl und Landtagswahl in Hessen am 22. September 2013 stellen, machen. Denken Sie dabei auch an etwaige Koalitionen der Parteien damit auch eine Verschärfung des BWaffG. in den Koalitionsverhandlungen ausgeschlossen ist. Nun wünschen Ihnen die Vorstandschaft bei der Wahl am 22. September 2013 eine glückliche Hand damit in der anstehenden neuen Legislaturperiode keine weitere Verschärfung des BWaffG. erfolgt.


Die Vorstandschaft

DWJ 09/13:

Allgemeines zur Kuratoriumsarbeit:

In Anbetracht der bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen ist unser Kulturreferent Gregor Wensing unermüdlich damit beschäftigt die einzelnen Kandidaten welche sich für oben genannte Wahlen zur Verfügung stellen, über die derzeitige Situation der Sammler, Schützen und Jäger zu informieren. Dabei versuchen wir von den Kandidaten eine Stellungnahme zu erhalten wie Sie sich für die Waffenbesitzer verwenden wollen bzw. inwieweit Sie persönlich innerhalb der Partei die Möglichkeit haben sich für dieses Klientel zu verwenden oder unter Fraktionszwang stehen. In diesem Zusammenhang ist es auch sehr wichtig die Kriminalstatistik bezüglich der mit Schuss-waffen begangenen Straftaten zu erläutern und aufzuzeigen, welche z.B. mit legalen Schusswaffen begangen wurden, welche in die Kategorie Führen von Gas- und Schreckschusswaffen einzustufen sind und in welchem Prozentsatz bei Straftaten mit Schusswaffen tatsächlich Personen zu Schaden gekommen sind.

Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, wie in den letzten Verbandsnachrichten bereits ausgeführt, selbst aktiv zu werden, und die Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis darauf anzusprechen wie Sie im Allgemeinen zu den genannten Punkten und der Situation rund um den legalen Waffenbesitz stehen. Sprechen Sie auch in dieser Situation gegebenenfalls ihre persönlich gewonnenen, negativen Er-fahrungen mit Ämtern, Behörden usw. an. Z.B. bei dementsprechenden Waffenkontrollen hinsichtlich der Überprüfung ihrer Waffenaufbewahrung und der dadurch anfallenden und in keinem Verhältnis stehenden Kosten usw.. Es besteht natürlich auch für Sie die Möglichkeit gerade vor solchen Wahlen ihre Kandidaten bzw. auch die Parteien anzuschreiben, auf die gegebene Situation hinzuweisen, und um die Beantwortung der von uns genannten Fragen und natürlich auch die Ihren beantworten zu lassen. Demokratie ist auch Flagge zu zeigen und sich zu seiner Leidenschaft und Hobby zu bekennen. Freunde, Bekannte usw. auf die Begebenheiten hinsichtlich des Waffenbesitzes hinzuweisen und gegebenenfalls selbst trotz anderer Überzeugung zu seiner Leidenschaft zu stehen und dementsprechend zur Wahlurne zu schreiten.

WBK Kassel:

Parallel zu den doch umfangreichen politischen Tätigkeiten laufen natürlich auch die Vorbereitungen zu unserer Ausstellung bzw. Sonderschau auf der WBK in Kassel welche dieses Jahr vom 27.11. bis 1.12.2013 wie immer in den Messehallen an der Damaschkestraße stattfindet. Es ist nun geplant dass die Sonderschau des Kurato-rium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. unter dem Motto "Die Übungs- und Trainingswaffen der deutschen Militär- und Polizeiorgane" steht. Ein Thema das viele interessante doch seltener anzutreffende Exponate beinhaltet, da diese Objekte nicht in den Stückzahlen hergestellt wurden, wie Einsatzwaffen, und im All-gemeinen nicht erhalten wurden. Somit wird die Sonderschau wiederrum ein Magnet für den Besucher der Messe werden. Näheres zu den Ausstellungsobjekten und rund um die Sonderschau in einer späteren Ausgabe des DWJ.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/13:

Messe Freising

Am 14./15. Juni fand in Freising die erste Messe statt welche von unserem Mitglied und Sachverständigen M. Pfannenberg in der Luitpoldhalle organisiert und veranstaltet wurde. Bei der Halle befand sich ein großzügig angelegter Parkplatz auf dem kostenlos das Fahrzeug abgestellt werden konnte. Die Halle war professio-nell mit gleichmäßig und sehr ordentlichen Ständen eines Messeausstatter versehen, was gleich beim Betreten der Halle ein einen positiven Eindruck erweckte. Dazu trug auch das Parkett bei, das ein Angenehmes stehen und gehen ermöglichte. Das Angebot war reichhaltig wobei natürlich erwerbscheinpflichtige Waffen nicht vorhanden waren wie dies auch einschlägig angekündigt wurde. Zu dem Angebot an Waren trugen natürlich auch die Händler bei, welche auf Grund von Platzmangel oder den doch teilweise nicht unerheblichen Nebenkosten bzw. sonstigen Gründen, bekanntere Messen nicht bestücken wollen bzw. können. Einer Expansion der Messe steht ebenfalls nichts im Wege da eine zweite gleich groß dimensionierte Halle mit direktem Zugang zur Verfügung steht, welche aber zum Messezeitpunkt renoviert wurde. Insgesamt betrachtet eine gelungen Messe mit Zukunft.


Zu den Bundestagswahlen:

Die Bundestagswahlen rücken zum Ende der Sommerpause immer näher, und so ist es an der Zeit sich genauestens über das Programm der einzelnen Parteien genau zu informieren. Der Schein trügt wenn man glaubt, dass bezüglich des Waffenrechts keine weiteren negativen Veränderungen auf dem Parteiprogramm einzelner Parteien stehen. Sprechen Sie daher direkt die zu wählenden Kanditaten bei den Wahlveranstaltungen oder sonstigen Diskussionsrunden an, wie Sie mit dem Programm ihrer Partei umgehen, welche Meinung Sie selbst zum legalen, privaten Waffenbesitz haben und welchen Stellengrad bei Ihm die Jäger, Sportschützen und Waffensammler bzw. auch Munitionssammler haben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch zu Wissen welchen Einfluss der Kanditat innerhalb seiner Partei hat und in wieweit Er einem Fraktionszwang unterliegt. Von Interesse ist natürlich auch in welchen Ausschüssen Er schon tätig war und für welche Ausschüsse bzw. Aufgaben der Kanditat bei einer Wahl vorgesehen ist. Treffen Sie dann ihre Entscheidung und Bedenken Sie dass man manchmal für sein Hobby über seinen eigenen Schatten springen muss.

Angesichts einer immer strengeren Auslegung des BWaffg. wäre es dringend geboten wenn von den gesetzgeberischen, politischen Kräften ein Signal kommen würde für eine liberale Handhabung des Waffengesetzes mit eindeutigen Richtlinien und Auslegungen die sämtliche Bundesländer und deren Behörden und Ämter betreffen.

An uns werden immer wieder Beschwerden über die Handhabung und Auslegung des Waffengesetzes durch einzelne Ämter und Behörden herangetragen. Diese Beachwerden betreffen hauptsächlich die Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen und die Kontrolle des Waffenbestandes in Zusammenhang mit der Vorgehensweise und der dabei anfallenden Kosten, die bei größeren Sammlungen teilweise nicht stichprobenartig durchgeführt werden sondern dass jede einzelne Waffe überprüft wird, was zu erheblichen Kosten bei den Kontrollierten führt. Auch die Aufbewahrung von größeren Sammlungen gibt immer wieder Anlass zu Beschwerden, da die Auflagen behördlicherseits nicht im Einklang mit den Besitzern und den angedachten Ausführung des BWaffG. stehen.

Wir sind natürlich nicht in der Lage jedem einzelnen Fall nachzugehen und zu überprüfen.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/13:

Zusammenarbeit mit öffentlichen Museen.

Wie bereits in vergangenen Ausgaben unserer Verbandsnachrichten im DWJ kurz berichtet bildet ein Schwerpunkt in unserer Verbandsarbeit die Kontaktpflege zu politischen und kulturellen Institut-ionen und Kräfte auf Landes und Bundesebene um hier beratend und überzeugend zu wirken, zum Wohle der Waffenbesitzer. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit bildet die Zusammenarbeit mit öffentlichen Museen deren Trägerschaft z.B. auch die Bundesrepublik darstellt. So stellen die Mitglieder des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. nicht nur ihre Samm-lungsgegenstände diesen Museen zu Sonderausstellungen zur Verfügung sondern bringen auch ihr Fachwissen mit ein. Dieser Austausch von Sammlungsgegenständen geschieht natürlich auch auf Gegenseitigkeit und so erhalten wir, als Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auch von diesen Museen usw. für unsere Sonderschauen aus ihrem Fundus die gewünschten und uns fehlenden Exponate. Diese Zusammenarbeit beinhaltet auch die Unterstützung bei der Erstellung von Fachliteratur welche von Angestellten und Mitarbeitern staatlicher Museen geschrieben werden. Diese Unterstützung von privaten Sammlern des Kuratoriums erfolgt z.B. durch die zur Verfügungsstellung von zeitgenössischen Fotografien, Dokumente, Waffen aber auch Zubehör zum Fotografieren, zu Studienzwecken usw.. In diesem Zusammenhang möchten wir nur eines der letzten gemeinsamen Projekte mit dem Wehrgeschichtlichen Museum in Rastatt ansprechen nämlich das gemeinsame Projekt, die Ausstellung

„ Very Britsh „ Englische Reise- und Taschenpistolen von 1700 - 1840 „.

welche ohne die Leihgaben unserer Mitglieder kaum möglich gewesen wäre. Noch bedeutsamer war die Erstellung eines Begleitbandes zu dieser Ausstellung durch das Kuratorium, da ein solcher vom Museum selbst aus Ressourcengründen nicht publiziert werden konnte.

Darüber hinaus pflegen wir auch einen regen Informationsaustausch bezüglich wissenschaftlicher Fragestellungen auf dem Gebiet historischer Blank- und Feuerwaffen.

Diese genannte, enge und fruchtbare Zusammenarbeit haben uns diese Museen mit Dankschreiben schon mehrfach bestätigt.

Diese Schreiben bilden natürlich mit den Grundstock bei unseren politischen Aktivitäten um den staatlichen Stellen wie auch den Politikern und im Besonderen den Verantwortlichen und Mitverant-wortlichen des BWaffG. den hohen Stellenwert und die Notwendigkeit des privaten Waffenbesitzes im Besonderen bei Sammlern zu untermauern. Dies zeigt uns auch dass die staatlichen Museen aus fin-anziellen wie auch aus Platzgründen in Zusammenhang mit einem einhergehenden Personalmangel zur Pflege und Betreuung der Waffen usw. nicht in der Lage sind, der weiteren Forschungsarbeit wie auch den ausreichenden Erhalt dieser kulturhistorisch bedeutsamen Waffen und dessen Zubehör gerecht zu werden.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/13:

Frühjahrs – Messen 2013

Die ersten zwei in Deutschland in diesem Frühjahr statt gefundenen Messen welche vom Expo – Management veranstaltet wurden sind nun vorbei und damit können und wollen wir ein Resümee dazu ziehen. In Nürnberg fand wie allgemein bekannt wiederrum eine Messe im süd-deutschen Raum statt nachdem die H&K Messegesellschaft im letzten Jahr kurzfristig die geplante IWB absagen musste. Wolf Krey Geschäftsführer der EXPO - Management Messegesellschaft hat dann wie bekannt auf Wunsch von Waffeninteressierten und Händlern im süd-deutschen Raum einen vertretbaren Standort gesucht und es geschafft eine Waffenmesse veranstalten zu dürfen, wobei auf Grund einer kurzfristig eingegangenen Auflage der zuständigen Behörden Gegenstände mit nationalsozialistischen Emblemen nicht ausgestellt und verkauft werden durften. Trotzdem war das Angebot an Sammlungsgegenständen je nach Sammelgebiet reichlich vorhanden von befriedigend bis sehr gut. Neben den deutschen Händlern waren auch einige Händler und viele Kunden aus dem europäischen Umland anwesend. Unglücklich wirkte sich dabei aus, dass zum Einen, zum Wochenende hin die ersten schönen warmen Frühlingstage vorhanden waren und eine Woche später bereits, vom gleichen Veranstalter organisiert, die Waffenmesse in Kassel. Dass die Termine so eng bei einander lagen ist dem Umstand geschuldet, dass nämlich die Messehallen in Kassel bereits im vergangenen Jahr zum Zeitpunkt der Messe gebucht waren und in Nürnberg nur noch der Termin ebenfalls auf Grund von Buchungen des Veranstaltungsortes möglich war. Dies hat natürlich dazu geführt dass die norddeutschen Interessierten sich auf die Messe in Kassel konzentriert haben, wobei Nürnberg im Focus der süddeutschen Jäger, Schützen und Sammler lag. Außerdem fand am gleichen Wochenende wie die WBK in Kassel in Frankreich die große Messe bei Paris statt so dass einige Händler sich auf den Wag nach Paris gemacht hatten. Trotz dieser genannten Umstände waren auf der WBK in Kassel über 100 Stände welche ihre Gegenstände anboten, zu dem war die Halle bis auf den letzten Platz ausgebucht, und die Sammler wie auch die Händler zeigten sich auf beiden Messen zufrieden. Es wäre trotzdem wünschenswert wenn mehr Händler und Besucher an solchen Veranstaltungen teilnehmen und sich nicht nur aufs Internet stürzen würden. Viele Händler und Besucher vertraten jedoch die Meinung dass eine Messe in Süddeutschland und eine Messe im Norden der BRD vollkommen ausreichend wäre. Diejenigen welche nicht auf Ihre Kosten kamen sollten nicht entmutigt sein und sich des alten Kaufmannspruches annehmen:„ Man muss investieren um zu gewinnen „.

Unsere Sonderschauen fanden wiederrum großen Anklang bei den Besuchern. So konnten wir interessante Gespräche führen, neue Kontakte knüpfen und neue Mitglieder gewinnen. Die Sonderausstellung auf beiden Messen war fast rund um die Öffnungszeiten mehr als gut besucht und so werden wir versuchen soweit es in unseren Kräften liegt auch weiterhin mit Sonderschauen auf den Waffenmessen präsent zu sein.

Für die im Spätherbst stattfindende Waffenmesse in Kassel werden wir zusammen mit der „ Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte – Arbeitskreis Polizeiwaffen – „ eine Sonderschau unter dem Motto Trainings und Übungswaffen des deutschen Militärs und der deutschen Behörden ausrichten.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/13:

KURATORIUMS – KURIER

Vor einigen Tagen erhielten unsere Mitglieder rechtzeitig vor den Auktionen unseren Kuratorium – Kurier zu den Themen „ Die Selbstlade – Pistole Walther PP Super und die Patrone 9mm x18 (Ultra) bzw. 9mm Police.“ sowie „ Blankwaffen für die Jagd „. Den Nichtmitgliedern möchten wir kundtun dass diese neueste Ausgabe des Kuratoriums – Kurier gegen einen Unkostenbeitrag von 5,- Euro pro Exemplar plus Porto und Verpackung erhältlich ist. Die gilt auch für die verschiedenen noch vorhandenen Kuratoriums – Kuriere von denen noch Exemplare vorhanden sind.

In diesem Zusammenhang, geschätzte Mitglieder möchten wir Sie ansprechen, dass Sie dazu beitragen können unsere Hompage „ Waffe des Monats „ wie auch den „ Kuratoriums – Kurier „ entsprechend ihrem Themengebiet für Sie und unsere Leser interessanter zu gestalten, indem Sie Ihr Wissen schriftlich festhalten und uns für einen Beitrag zur Verfügung stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit Rat und Tat. Von besonderem Interesse bei unseren Lesern sind zum Beispiel folgende Themenbereiche

- frühe Blankwaffen, jagdlich oder militärisch

- frühe Feuerwaffen mit den verschiedenen Zündungsarten

- Blankwaffen des 19ten und 20ten Jahrhunderts im Besonderen militärische wie Seitengewehre, Degen, Säbel, Dolche usw.

- militärische Kurz- und Langwaffen des 19ten und 20ten Jahrhunderts

- militärisches Waffenzubehör ( wie Pistolenfangriemen, Pistolentaschen, Magazine, Schalldämpfer usw. )

wie eine Umfrage unter unseren Lesern im letzten Jahr ergab.

Bedenken Sie dabei dass Sie als Autor eines Beitrages oder Artikels unter Fachkreisen einem Namen erhalten und solche Veröffentlichungendazu beitragen können gegenüber ihrer zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen dass Sie in der Fachliteratur über verschiedene Gegenstände aus ihrer Sammlung wissenschaftliche technisch Abhandlungen, und evt. neue Erkenntnisse, erarbeiten und Fachkreisen zugänglich machen. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben nehmen Sie bitte über unsere Hompage Kontakt mit uns auf.

In eigener Sache:

Da immer noch Anfragen eingehen hinsichtlich der Überweisungsmöglich-keit für den Mitgliedsbeitrag möchten wir nochmals darauf hinweisen dass sich bei der Weihnachtspost bezüglich der Bankdaten ein Zahlendreher eingeschlichen hat. Auf Grund dessen möchten wir Ihnen noch einmal unsere Bankdaten kundtun. Wir bitten in dieser Angelegenheit nochmals für Ihr Verständnis, und möchten Sie darum bitten uns die Möglichkeit einzuräumen ihren Mitgliedsbeitrag abbuchen zu dürfen.

Unsere richtige Bankverbindung lautet wie folgt.

„ Sparkasse Ettlingen Bankleitzahl 66050110 Kontonummer 1338342

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung

Die Vorstandschaft

DWJ 04/13:

Zur Waffenmesse in Nürnberg und Kassel

Vom 12.4 – 14.4.2013 findet unter der Regie des Expo – Management Wolf Krey in Nürnberg wiederrum eine Waffenmesses statt, nachdem der Veranstalter die H&K Messe GmbH & Co. KG im letzten Jahr die IWB in Sinsheim abgesagt hat und für dieses Jahr kein Termin bekannt gegeben wurde. In der darauffolgenden Woche beginnt dann vom 18.4. bis 21.4.2013 bereits die IWK Frühjahrsmesse in Kassel.

Der Veranstaltungsort dieser Nürnberger Messe ist die „ ARENA NÜRNBERG „ im Kurt – Leucht – Weg 11 in der Nähe des Nürnberger Messegeländes. Nach Angaben des Veranstalters befinden sich ausreichend Parkplätze vor Ort. Da das „ Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.„ eine Waffenmesse in Süddeutschland für äußerst notwendig erachtet, werden wir auch diese Messe mit einer Sonderschau bereichern. Die Sonderschauen in Nürnberg und Kassel stehen unter dem Motto

„ Seltene und Interessante Kurzwaffen des deutschen Militärs von 1871 – 1945 „ .

In dieser Sonderschau werden ausgefallene vom deutschen Militär geführte Kurzwaffen und deren Zubehör aus dem Zeitraum 1870 bis 1945 gezeigt. So sind in der Sonderschau z.B. folgende Pistolen und Revolver mit Zubehör ausgestellt: Revolver M 79 Mauserfertigung mit preußischer Abnahme; Revolver Modell 83 Mauserfertigung; Pistole 04 Ausführ. von 1908; Pistole 08 mit zwei nrgl. Magazinen; Ortgies mit Militärabnahme; FN 1900 mit deutscher Militärabnahme; bayr. Steyr M 12; Pistole 08 Mauser Banner mit Militärabnahme, P 22 (t); P27 (t) Schalldämpferausführung; Kongsberg M 14; Beretta M 34 Baujahr 1944; Pistole Mod. 1910/21 mit WaA Abnahme; Sauer & Sohn M 38 mit zwei nrgl. Magazinen und Tasche; P 27 mit zwei nrgl. Magazine mit Tasche; Walther PP Kal. 9mm k mit zwei nrgl. Magazine in Tasche ; Walther PP Kal. 7,65mm Brw. mit zwei nrgl. Magazinen in Tasche; ASTRA Mod. 900 aus der deutschen Militärlieferung mit nrgl. Anschlagkasten; MAB A aus der deutschen Militärlieferung mit Tasche usw. Zahlreiches Zubehör zu Kurzwaffen wie z.B. Pistolentasche mit Anschlagkolben aus Ersatzleder für Lange Pistole 08, Schalldämpfer für P 27 (t), Nachtvisier für Lange Pistole 08. Einige seltene Pistolentaschen usw. ergänzen die Sonderschau sinnvoll, wobei selten anzutreffende, militärische Patronenschachteln für Kurzwaffenmunition diese abrunden.

Selbstverständlich sind Experten des Kuratorium an allen Tagen vor Ort um ihre Fragen zum WaffG., zu Waffen allgemein, rund ums Waffensammeln und zu Waffen der Sonderschau, zu beantworten.

Neue Sammlerbörse in Freising

Bezüglich Messen im süddeutschen Raum möchten wir auf eine ganz neue Sammlerbörse hinweisen, welche am 14. & 15. Juni 2013 in Freising ihre Türen öffnet. Veranstaltet wird diese Börse von unserem Mitglied und Sachverständigen M. Pfanneberg welcher das Auktionshaus Lands-huter Rüstkammer führt. Positiv ist dabei zu werten dass auch Kinder in Begleitung ihrer Eltern Zutritt haben und somit besteht die Möglichkeit eines Ausfluges für die ganze Familie. Vielleicht wird in diesem Zusammenhang bei dem Einen oder Anderen Nachwuchs das Interesse am Sammeln von jagdlichem und militärischem Kulturgut geweckt. Begrüßenswert ist natürlich auch das Angebot von Sammlerstammtischen, damit preiswert Sammlerobjekte von Sammler zu Sammler weitergegeben werden können. Vorteil dieser Sammlerbörse ist außerdem die verkehrstechnisch gute Anbindung sowie das Angebot kostenloser Parkplätze. Unterstützen Sie die Initiative des Herrn Pfanneberg in dem Sie als Aussteller oder Besucher zum Gelingen der Sammlerbörse in Freising beitragen, denn sie wäre ein Gewinn für die Zukunft. Auskünfte zur Sammlerbörse erhalten Sie über die Landshuter Rüstkammer unter der Telf. Nr. 0871/4308739 oder E.mail.

In eigener Sache:

Dank unserer Mitglieder haben wir bemerkt dass unsere in der Weihnachtspost angegebene Bankverbindung mit einem Zahlendreher versandt wurde, so dass viele Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag nicht überweisen konnten, wir bitten um Verständnis. Damit Sie den Mit-gliedsbeitrag nun begleichen können ist hier nachstehend unsere richtige Bankverbindung angegeben.

„ Sparkasse Ettlingen Bankleitzahl 66050110 Kontonummer 1338342

Die Vorstandschaft

DWJ 03/13:

Am 17. und 18. Januar befand sich unser zur Vorstandschaft gehörender Kulturreferent Dr. Gregor Wensing mit dem Vorstand in Berlin um auf die derzeitige Situation der Waffenbesitzer in der BRD aufmerksam zu machen, auch unter dem Gesichtspunkt der Geschehnisse in Newtown im US - Bundesstaat Connecticut. Bereits am ersten Tag hatte wir einen Termin beim Kulturpolitischen Sprecher der FDP – Bundestagsfraktion, Herrn Reiner Deutschmann. Herr Deutschmann zeigte sich sehr interes-siert an unseren Anliegen die im Besonderen

- die immer weiter steigenden Gebühren, die Waffenbesitzer im Allgemeinen zu Entrichten haben

- die Aufbewahrung von Waffen mit Schwerpunkt bei den Sammlern die oft extra Auflagen auferlegt bekommen

- den Stellenwert von Waffensammlern als Bewahrer von Kulturgut, insbesondere zu Zeiten in denen die öffentliche Hand die dazu notwendigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stellen kann

- Aussetzung der erwerbsscheinpflicht für mehrschüssige und mehrläufige Vorderladerwaffen, Waffen mit Stiftfeuerzündung bzw. frühe Patronenwaffen für welche grundsätzlich keine Munition mehr gefertigt wird auf Grund der Seltenheit des Urprodukt usw. betrafen.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Allgemeine Situation, derSchützen, Jäger und Sammler als Bewahrer von kulturellem Brauchtum wie auch Kulturgegenständen, Angesichts der politischen Forderung einer weiteren Verschärfung des BWaffG., ausgiebig diskutiert und erörtert.

Herr Deutschmann empfahl uns in diesem Zusammenhang am 21. Mai, dem Weltkulturtag der kulturellen Vielfalt, angemeldete Sonderausstell-ungen zu organisieren und zu veranstalten. Somit würden wir auch in die AGENDA des Unesco – Weltkulturtages mit aufgenommen werden.

( Der Weltkulturtag beruht auf einen Beschluss der „ Vereinten Nationen )

Noch am gleichen Abend trafen wir uns zu einem Gedanken- und Informationsaustausch mit Frau Katja Triebel, ein Vorstandsmitglied, von „ pro legal „ um uns zu informieren in wie weit sich „ pro legal „ mit den waffenrechtlichen Angelegenheiten und Problemen der Waffensammler beschäftigt und annimmt. Bei diesem Gespräch ging es unter anderem auch darum wie wir uns gegenseitig zum Wohle der Waffenbesitzer unterstützen können.

Bereits am nächsten Tag hatten wir einen Termin beim „ Deutschen Kulturrat „. Hier empfing uns die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Gabriele Schulz zu einem mehrstündigen Gedankenaustausch. Nach einem gegenseitigen Vorstellungsgespräch über den jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsbereich kamen wir zu unseren Anliegen. Hauptthema unserer Unterredung war unter anderem in wie weit Waffen und deren Zubehör, auch zeitgenössische, als Kulturgut angesehen werden, und in welchem Rahmen diese Institution mit ihren angeschlossenen Organen den Waffensammlern und auch Waffenbesitzer bei ihren Anliegen, welche wir bereits oben genannt haben, unterstützen können. An dieser Stelle wurde auch angesprochen dass das Sportschützenwesen wie auch die Jagd zu unserem kulturellen Erbe gehört, da nämlich die Entwicklung des Schützen- und Jagdwesen in Deutschland einmalig ist, und sich von anderen Ländern kulturell unterscheidet. Wichtigster Standpunkt unsererseits bei diesen Gesprächen war immer, dass Geschichte und Kultur unzertrennlich mit den Gegenständen der einzelnen Epochen verankert ist.

Abschließend wurde vereinbart dass wir ein Positionspapier erstellen wo wir die Vorstellungen und Anliegen der Sammler, Sportschützen und Jäger fixieren und dem „ Deutschen Kulturrat „ zukommen lassen, da- mit dieser bei der Regierung wie auch den einzelnen Vertretern der Parteien in unser Aller Interesse Einfluss nehmen kann.

Wie in unserem Jahresprogramm angekündigt wollen wir im Interesse aller Waffenbesitzer um die Rechte dieser eintreten, und politische Kräfte und Institutionen für unsere Anliegen zu gewinnen.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/13:

Diskussion um Verschärfung des Waffengesetzes

Nach der Schießerei an einer Grundschule in Newtown im US –Bundes-staat Connecticut bei der kurz vor Weihnachten ein geistig gestörter 20 jähriger Mann, 20 Kinder und 7 Erwachsene getötet hat, nachdem der Täter zuvor seine eigene Mutter mit einer Waffe tötete, wird nun wiederrum eine Verschärfung des Waffengesetzes und damit eine weitere Einschränkung des privaten Waffenbesitzes gefordert. Obwohl die Tat in Newtown in dieser Form auf Grund der Gesetzeslage in der BRD nicht mehr möglich ist, fühlen sich die Waffengegner wie auch teilweise politische Kräfte und die Presse dazu berufen auch hier nach einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes zu rufen. Dabei wäre es viel dringlicher geboten Ursachenforschung zu betreiben warum sich Menschen zu solchen außergewöhnlichen Massakern hinreißen lassen bzw. berufen fühlen.

- Ist es der Wandel in der heutigen Gesellschaft?

- Hören wir nicht mehr die Hilfeschreie dieser Menschen?

Welchen Anteil der Schuld trägt dabei die Presse bzw. die Medien die diese Straftäter in ihren Archiven verewigen und ihre Namen in alle Munde bringen, und somit diesen kranken und Suizid gefährdeten Menschen welche den Hang nach einer gewissen Aufmerksamkeit bei Ihrem Sterben benötigen bzw. wünschen den nötigen Anreiz und ein Gedenken ihrer Person geben. Dabei besteht die Gefahr dass weitere gefährdete Menschen um die notwendige Aufmerksamkeit zu bekommen sich zu wei-teren und weitaus schlimmeren Taten hinreißen lassen.

Aber es ist das einfachste nach einer Verschärfung des Waffengesetzes zu rufen. Wenn Menschen erkranken so werden auch nicht dauerhaft nur die auftretenden Symptome mit Medikamenten bekämpft, sondern es wird nach der Erkrankung und dessen Heilung geforscht und gesucht.

Daher sollten wir Alle auf die Medien, Politiker usw. einwirken, dass eine Verschärfung des Waffengesetzes nicht die Lösung dieses Problems darstellt, da die Gefahr besteht dass von diesen Tätern zu anderen Mitteln gegriffen wird die weitaus größeres Leid unter den Menschen verursachen, um die gewünschte Aufmerksamkeit unter diesen Umständen zu erzielen.

Nachlese zur Waffenmesse Kassel

Trotz des schlechten Wetters in Zusammenhang mit den schlechten Straßenverhältnissen am Eröffnungstag reisten trotzdem unerwartet viele Besucher, unter anderem auch aus Süddeutschland, an. Bereits vor dem Öffnungstermin bildeten sich Menschentrauben am Eingang, um nach dem Einlass eines der zahlreichen Schnäppchen ergattern zu können. An allen Tagen fanden die Besucher den Weg zur Waffenmesse Kassel was sich an den Besucherzahlen wiederspiegelt.

Unser Stand befand sich bei dieser Messe mitten in der Halle 1 neben dem Stand des DWJ und dem VDW. Trotz dieses Standortwechsels fanden die Besucher ohne Probleme den Stand des „ Kuratorium „. Dies war natürlich der wiederrum hoch-wertigen Sonderschau die an unserem Stand geboten war geschuldet. Besondere Aufmerksamkeit erhielt unsere Sonderschau von englischen Besuchern, welche extra angereist waren, um die einmaligen in dieser Form zusammengestellten Exponate besichtigen zu können. Dabei vertraten Sie die Meinung dass eine derartige Zusammenstellung von seltenen und hochwertigen Kurzwaffen des englischen Waffenbaus noch in keiner Ausstellung zu sehen war. Dies ist natürlich wieder ein Ansporn für uns trotz aller Mühen auch bei den nächsten Waffenmessen eine Sonderschau zu gestalten.

Unser Dank gilt Allen die uns bei dieser Messe in irgendeiner Form unterstützt haben, aber im Besonderen Herrn Berk welcher seine seltenen Exemplare zu dieser Sonderschau zur Verfügung gestellt hat.

Sorge bereitet uns allerdings die im Frühjahr stattfindenden Waffenmessen in Nürnberg und Kassel weil diese vom Veranstaltungstermin nur eine Woche auseinander liegen. Dies stellt uns natürlich vor fast unlösbare logistische Probleme. Eine Entscheidung bezüglich einer Sonderschau auf beiden Messen steht daher noch aus.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/13:

Zum Jahresende

Wiederum geht ein Jahr zu Ende das für die Waffenbesitzer die lang ersehnte und zu erwartende Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz in Kraft getreten ließ. Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen dass unsere Eingaben zu Änderungswünschen wie auch Anhörungen und Anträge der vergangenen Jahre nicht den gewünschten Erfolg mit sich brach-ten. In diesem Zusammenhang möchten wir nur ein Thema einer Eingabe bzw. eines Antrages nennen. Es ist und war nach wie vor unser Anlie-gen dass im Besonderen, mehrschüssige und mehrläufige Vorderladerwaf-fen wie Bündelrevolver, Perkussionsrevolver, mehrläufige Perkussions- flinten und -büchsen usw. ; aber auch frühe Patronenwaffen wie z.B. Waffen für Teat – Fire und Cap - Fire Patronen oder beispielweise Waffen wie Werder, Sharps, Werndl usw., hinsichtlich des Erwerbs einer Erlaubnispflicht nicht mehr unterliegen.

Wünschenswert wäre auch eine im Gesetz eindeutig definierte und festgelegte Aufbewahrung von erwerbsscheinpflichtigen Waffen im Besonderen bei Sammlern bzw. von Sammlerwaffen gewesen, da die Samm-ler, zum Einen, in den meisten Fällen eine größere Anzahl an Schusswaffen besitzen, die aber auf Grund ihrer Beschaffenheit bei potenziellen Straftätern nicht die Begehrlichkeit besitzen wie zeitgemäße Waffen, und die Logistik der Mitnahme einer größeren Anzahl von Waffen generell auf Grenzen stößt.

Allein diese zwei Beispiele zeigen uns dass wir auch in Zukunft noch viele Aufgaben vor uns haben. In Anbetracht des derzeitigen aus unsere Sicht nicht in allen Bereichen den Anliegen der Waffenbesit-zer, im Besondern der Sammler gerecht werdenden Waffengesetzes und deren Verwaltungsvorschrift, wollen wir den eingeschlagenen Weg weitergehen, indem wir die politischen Verantwortlichen wie auch die Parteivertreter über diese Problematik informieren und überzeugen dass die Waffenbesitzer, ob Schütze, Jäger oder Sammler mehr als nur einen kulturellen Beitrag leisten. Für die im Jahr 2013 anstehenden Wahlen bitten wir daher die geschätzten Wähler, im Besonderen die vom Waffengesetz betroffenen Wähler, genau abzuwägen welchen politischen Kräften sie Ihr Vertrauen geben, wenn Sie den Urnengang bestreiten.

Ziele des Kuratorium für das Jahr 2013

Unsere Ziele im Jahre 2013 orientieren sich natürlich an denen der vergangenen Jahre. Trotzdem wollen wir unsere Ziele Ihnen nochmals

ins Gedächtnis rufen. Diese sind

- Sonderschauen und Mitgliederinformationen auf den Waffenbörsen

in Nürnberg und Kassel

- Ausbau des Sachverständigenwesen

- Präsenz und aktive Mitarbeit bei waffenrechtlichen Angelegen-

heiten wie z.B. WaffÄndG. und der Umsetzung der EU – Waffenricht- linien usw.

- Gründung von weiteren Stammtischen

- Steigerung von Mitgliederzahlen

- weitere Ausgaben unseres Kuratorium - Kuriers

In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei den Mitgliedern bedanken welche uns das Vertrauen geschenkt haben in dem wir ihren Mitglieds-beitrag abbuchen dürfen. Die Mitglieder welche sich zu diesem Schritt noch nicht durchringen konnten, möchten wir bitten uns dieses Vertrauen ebenfalls entgegen zu bringen. Das würde unsere Arbeit im Besonderen des Kassiers wesentlich erleichtern.

Als eingetragener Verein sind wir auch berechtigt Spendenquittungen bei Spenden auszustellen, falls Sie unseren Verband finanziell über dem Rahmen des Mitgliedsbeitrages hinaus unterstützen möchten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dass wir nur ab einem Spendenbeitrag von 20,- Euro eine Spendenquittung ausstellen.

Änderung der Telefonnummern

Wie bereits in der letzten Ausgabe des DWJ mitgeteilt haben sich die Telefonnummern des Vorsitzenden geändert. So ist der Vorstand Herr Schmid über seine neue Festnetz Nr. 07346/9659890 oder seiner mobi-len Telefonnummer 0173/5482633 zu erreichen.


Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „ Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2013.



Die Vorstandschaft

DWJ 12/12:

Eröffnung einer Dauerausstellung zu Thema 19te Ulanen:

Am 27.09.2012 zum 100ten Jubiläum, bezüglich des Einzugs der württembergischen 19ten Ulanen in die neu errichtete Sedankaserne an der gleichnamigen Straße gelegen in Ulm, richtete die der EADS Gruppe angehörende Firma Cassidean welche das Kasernengelände heute gewerblich nutzt, in den ehemaligen Geschäftsräumen des Kasernenkommandanten eine Dauerausstellung zu diesem Thema ein. In diesem Zusammenhang hat die Firma Cassidean unter der Mitarbeit des Landesdenkmalamt Tübingen den Zugang zu den Räumen wie auch die Räume der Ausstellung sowie die Außenanlage am Gebäude mit hohem Aufwand originalgetreu wieder hergestellt, sowie mit zeitgenössische Mobiliar ausgestattet. Gezeigt werden nun in diesen Räumen den hochrangigen internationalen und nationalen Besuchern aus Wirtschaft und Politik der Firma Cassidean, welche z.B. führend in der Radartechnik ist, hochwertige Figurinen welche die entsprechende originalen, zeitgenössischen Uniformen und Uniformteile tragen. Aber auch die zur Bewaffnung der Ulanen gehörenden Lanzen, Blankwaffen und Schusswaffen mit den dazugehörenden Pistolen- und Revolvertaschen sind zu sehen und runden das Thema ab. Die Schusswaffen werden hierbei im originalen Gewehrschrank des Paul Mauser gezeigt. Bei der Eröffnungsfeier hielten unter anderem der Oberbürgermeister der Stadt Ulm/Donau und Herr Dr. Jordan der Direktor des Wehrgeschichtlichen Museum Rastatt die Laudatio. Die historischen Gegenstände stellte größtenteils das Ulmer Museum in hinsichtlich einer Leihgabe zur Verfügung. In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben dass die Damen des zuständigen Ordnungsamtes in Zusammenarbeit mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle mit viel Herzblut sich der Sache annahmen und Lösungsvorschläge mit erarbeiteten dass die Ausstellung von Waffen ermöglicht werden konnte. Mitglieder des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. standen während der gesamten Gestaltungsphase hinsichtlich der Uniformierung und Bewaffnung beratend zur Seite und stellten auch Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Dieses Beispiel zeigt dass auch in der heutigen Zeit mit dem Wohlwollen der Behörden in Zusammenarbeit mit Firmen Ausstellungen dieser Art möglich sind, um Geschichte vor Ort lebendig zu halten. Dabei ist es mehr als erfreulich dass das Oberhaupt einer Stadt dieser Größenordnung bei der Eröffnungsfeier anwesend ist und die Laudatio hält.

Frühjahrs - Messe in Nürnberg

Nach einstimmigem Vorstandsbeschluss richtet das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der vom 12. – 14. April 2013 in der Nürnberger „ ARENA „ Otto – Ernst Schweitzer Str. stattfindenden Waffenmesse eine Sonderschau aus. Die Entscheidung zu welchem Tema eine Sonderschau ausgerichtet wird stand bei Redaktionsschluss dieser DWJ - Ausgabe noch nicht fest. Jedoch dürfen sich die Besucher sicher sein, dass wiederrum eine Sonderschau zu sehen sein wird, die seltene Exemplare der Waffentechnik und –geschichte beinhaltet. Freuen wir uns heute schon darauf dass es EXPO – Management gelungen ist im Jahre 2013 wieder eine Waffenmesse im süddeutschen Raum zu veranstalten.

In eigener Sache

Bitte beachten Sie die nachstehenden neuen Telefonverbindung des Vorstandes.

Die Vorstandschaft

Kontaktadresse:

Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.

Ulmerstr. 32

89171 Illerkirchberg

Telf. 07346/9659890

Mobil 07346/5482633

Internet: www.waffensammler-kuratorium.de

DWJ 11/12:

Auch auf der diesjährigen internationalen Waffenbörse in Kassel wird das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen wieder mit einer Ausstellung exquisiter historischer Waffen vertreten sein. Das Thema der Ausstellung lautet: "Schätze englischer Vergangenheit". Gezeigt werden Faustfeuerwaffen aus der Zeit von 1850 bis zum Ersten Weltkrieg. Dieser Zeitraum umfaßt die Entwicklung der Perkussionswaffen über die Randfeuerpatronen-Waffen bis zu den Waffen für Zentralfeuerpatronen, letztere erst noch mit Schwarzpulver-Ladung,danach -zum Ausgang des 19. Jahrhunderts- mit Nitropulver-Ladung. England hatte im 19. Jahrhundert eine blühende Waffenindustrie mit den Zentren in London und Birmingham. Hier wurde der enorme Bedarf an Waffen der englischen Armee sowohl für das Mutterland als auch für die ausgedehnten Kolonien gedeckt. Da in damaliger Zeit die Offiziere für ihre Bewaffnung selbst zuständig waren,ergab sich -neben der Massenfertigung für das Heer und die Marine-auch ein größerer Bedarf an höherwertigen Waffen.Das fürte zum einen dazu,daß die technische Weiterentwicklung vorangetrieben wurde,zum anderen aber bemühte man sich infolge des Wettbewerbs unter den Produzenten auch, durch Gravuren und Oberflächenplattierung ( Versilbern/Vergolden ) den Repräsentationswert der Waffen zu erhöhen. Solche Waffen wurden dann im allgemeinen in dekorativen Kasetten, bestückt mit dem nötigen Zubehör,ausgeliefert. Zwei Dinge waren für das Entstehen der in der Ausstellung gezeigten Waffen die Voraussetzung: einmal eine zahlungskräftige Kundschaft in genügender Menge und ein liberales Waffenrecht. Und mit beidem war es in England nach dem Ersten Weltkrieg leider vorbei! Hinzu kam, daß a) Faustfeuerwaffen nun in riesigen Stückzahlen vollmaschinell gefertigt und b) auch die Offiziere von der Armee mit den nötigen Waffen ausgestattet wurden, Zudem wurden die Waffengesetze schrittweise immer mehr verschärft bis hin zum heutigen allgemeinen Verbot des Besitzes von Faustfeuerwaffen. Damit was das Aus für die englische Faustfeuerwaffenindustrie besiegelt. Die Firma Webley verkaufte ihre Produktionsanlagen nach Pakistan. Das war das Ende.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/12:

Internationales Waffenregister

Wie man aus Behördenkreisen hört gibt es immer wieder Änderungen bzw. neue Aufgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörden. Um die enormen zusätzlichen Belastungen etwas besser bewältigen zu können sind einige Behörden dazu übergegangen Waffenbesitzer anzuschreiben wenn in ihren Waffenbesitzkarten keine genauen Angaben über die im Besitz befindlichen Waffen aufgeführt sind bzw. der Waffenbesitzer einfach überprüfen soll ob die Angaben in den WBK´s mit den im Besitz befindlichen Waffen übereinstimmen. Besonders in Waffenbesitzkarten welche Anfang der siebziger Jahre ausgestellt wurden sind in einigen Fällen fehlerhafte Angaben eingetragen. So wurden damals bei der Kaliberbestimmung teilweise die Mündung nur mit einer Schieblehre oder Dorn bzw. Meterstab gemessen. Dass es in diesem Zusammenhang des Öfteren zu falschen Ergebnissen bzw. Angaben gekommen ist versteht sich von selbst. In solchen Fällen sind auch meist die Angaben der Hülse bzw. das Synonym der Patronenbezeichnung nicht mit angegeben. Teilweise wurde damals auch die Waffennummer falsch abgelesen usw.. Dies sollte in diesem Zusammenhang normaler Weise alles mit der zuständigen Behörden berichtigt werden. Hier sollten die Waffenbesitzer kooperativ mit den Behörde zusammenar-beiten, aber im Besonderen sollen die Sammler da Sie meist besonders auf ihrem Sammelgebiet aber auch darüber hinaus auf dem Waffen- und Munitionssektor besondere Fachkenntnisse besitzen bei Fragen von Waffenbesitzern welche angeschrieben wurden bzw. wenn auch die Behörde auf Sie zukommt, behilflich sein. Einige Fragen kamen in diesem Zusammenhang auf uns zu, welche meist die von der Behörde mit versanden Listen der Waffenarten betrafen. Die meisten Anfragen hierbei bezogen sich auf die in der Liste aufgeführten Waffenarten wie Maschinenpistolen, Maschinengewehre usw.. In diesem Zusammenhang ist zu Bedenken dass es sich bei dem Waffenregister nicht um eine nationale Angelegenheit handelt sondern um ein europäisches Modell. Da in Europa das Waffengesetz sehr unterschiedlich ausgelegt ist, ist es notwendig auch diese Waffenarten mit aufzunehmen. Ein weiterer Punkt der Anfragen betraf die Vielfältigkeit der in der Liste aufgeführten Waffenarten, in Zusammenhang mit den äußerst selten vorkommenden und aufgelisteten Waffentypen sowie den Fehlenden. Hier soll als Beispiel einmal der Fünfling genannt werden welcher in der Liste aufgeführt ist, wobei der Vierling welcher weitaus öfters anzutreffen ist in der derzeitigen Version der Waffenliste nicht aufgeführt ist.
Unterstützen Sie die Behörden und ihre Mitarbeiter bei Anfragen nach besten Wissen und helfen Sie wenn es Ihnen möglich ist auch bei Anfragen durch andere Waffenbesitzer.

Zur Waffenmesse Kassel

Mittlerweile steht nun das endgültige Konzept für die Sonderschau des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der Waffenmesse in Kassel im November/Dezember 2012. Unser Vorstandsmitglied Herr Wolfgang Berk gestaltet mit dem bewährten Team des Kuratoriums diese Sonderschau. Zum Motto und zu den Exponaten der Ausstellung informieren wir Sie in unseren Verbandsnachrichten in der nächsten Ausgabe des DWJ.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/12:

Halbjahresbilanz

Nach mehr als einem halben Jahr lässt sich nun Bilanz ziehen, wie stellt sich momentan der private Waffenbesitz in der BRD dar. Mit Datum vom 22. März 2012 dieses Jahres wurde die längst fällige VwV zum WaffG., welche bereits Ende letzten Jahres von Bundesrat verabschiedet wurden, im Bundesanzeiger veröffentlicht, und erlangte damit ihre rechtliche Gültigkeit. Die Einwände des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., besonders bezüglich der Aufbewahrung von kulturhistorischen bedeutsamen Waffen, im Besonderen Sammlerwaffen, welche z.B. auf Grund ihrer Begehrlichkeit für Straftäter eine untergeordnete Bedeutung besitzen,

- oder eine eindeutige Regelung bezüglich der Vererbung von kulturhistorisch bedeutsamen Waffen, im Besonderen von Sammlungen ( ohne Zerstörung- oder Blockierung der Waffen usw. )- oder die allgemein anfallenden Kosten die mittlerweile Waffenbesitzer auferlegt werden usw..fanden nicht das gewünschte Gehör.

Hierzu gehören natürlich auch die Kosten und der Aufwand bei der Weitergabe von Waffen an Dritte, welche keinen rechtsgültigen Beschuss aufweisen, für die Beschaffung des Zertifikates der Nichtdurchführung des Beschusses entsprechend § 10 Abs. 2 Beschussverordnung, in Zusammenhang mit dem § 3 des Beschussgesetzes. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf Grund der vielen Anfragen darauf hinweisen, dass eine Waffe nur bei der Weitergabe an Dritte einen rechtsgültigen Beschuss aufweisen bzw. ein Zertifikat über die Nichtdurchführung der Beschussprüfung gemäß § 10 Abs. 2 Beschussverordnung der Waffe beigefügt sein muss. Waffen welche in Sammlungen ruhen bzw. verbleiben bleiben davon unberührt.

Ein weiterer Punkt welcher unter den Waffenbesitzern weiter für Unruhe sorgte stellte nach wie vor die Prüfung einiger Kreispolizeibehörde wie auch Länder hinsichtlich der Einführung einer Waffensteuer dar, obwohl keine rechtliche Grundlage, nach Prüfung durch fachkompetente Institutionen nach den Steuergesetzen der BRD, gegeben ist. Aber auch die Anträge der Grünen beim Bundesrat bezüglich des Verbots bestimmter Waffen auf dem Sportschützensektor trugen zu einer Beunruhigung in der legalen Waffenbranche bei.

Des Weiteren tragen die durchgeführten Kontrollen hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen zur inneren Sicherheit nicht unbedingt bei, wie sich auch unlängst in Memmingen erwies, wo ein Schüler die Waffen mit List aus dem Schrank des Vaters entwenden konnte.

All die Politiker welche ein weiteres Verbot von Waffen in privater Hand in Zusammenhang mit einer weiteren Verschärfung des WaffG. fordern bzw. die Kosten allgemein für den privaten Waffenbesitz erhöhen wollen, treten nicht für den der Erhalt von Kulturgut ein. Nicht nur die Waffen selbst sondern auch die einmalige Tradition der Sportschützen und die gewachsene Geschichte und Tradition der Jagd in Deutschland sind durch das Abkommen zum Weltkulturerbe geschützt. Der Schutz des Weltkulturerbes obliegt im Wesentlichen jedem einzelnen Erdenbürger aber im Besonderen den demokratisch gewählten Volksvertretern, was diese allzu gern vergessen.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/12:

Zur den letzten Verbandsnachrichten

Nach dem Erscheinen der letzten DWJ – Ausgabe häuften sich beim Kuratorium zur Förderrung historischer Waffensammlungen e.V. die Anfragen auf allen Ebenen der elektronischen Medien bezüglich unserer letzten Verbandsnachrichten, obwohl wir in aller Kürze versuchten die Auslegung des Beschussgesetzes und der Beschussverordnung entsprechend den neuesten Gesetzesvorgaben, hinsichtlich des Beschusses von Waffen, kundzutun. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Kreispolizeibehörde in Süddeutschland gegen den Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis welcher über ein bekanntes Internetportal einem Waffenhändler eine Kurzwaffe (Revolver) überlassen hatte, eine empfindliche Ordnungsstrafe erhielt. Ein Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe läuft, wobei die zu Rate gezogene fachliche kompetente Rechtsberatung von einem Einspruch gegen den Bescheid selbst, abriet.

Diese Auslegung des Beschussgesetzes bzw. der Beschussverordnung ist unserer Meinung nach völlig überflüssig, da Waffen nur zum Schießen verwandt werden dürfen, welche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Beschuss aufweisen.

Die Bescheinigung der Nichtdurchführung der Beschussprüfung gemäß § 10 Abs. 2 Beschussverordnung, in Zusammenhang mit § 3 des Beschussgesetzes - welcher bescheinigt dass ohne die Gefahr einer Beschädigung der Waffe eine Beschussprüfung nicht durchgeführt werden kann – trifft unseres Erachtens keine andere Aussage, da auf der Waffe keine zum Schießen gültigen Beschusszeichen aufgebracht sind. Die Bescheinigung der Nichtdurchführung der Beschussprüfung stellt nach unserer Meinung ein unnötiges Dokument und noch mehr Bürokratismus dar und belastet in der Hauptsache die Waffensammler mit weiteren Kosten.

Kuratoriums – Stammtische

Nach wie vor gibt es bei uns Anfragen in welchen Städten Sammler – Stammtische bzw. regelmäßige Treffen von Waffensammler des Kuratorium zur Förderung historischer Waffen-sammlungen gibt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ermutigen selbst die Initiative zu ergreifen, Sammlerkollegen um sich zu scharen und einen Stammtisch bzw. ein Sammler – Treffen zu organisieren. In diesem Zusammenhang hat uns die Erfahrung gelehrt bei solchen Treffen neben den üblichen Ge-sprächen auch ein Programm zu erstellen mit verschiedenen Vorträgen zu einzelnen Themen, so dass ein Anreiz geboten wird an den Treffen teilzunehmen. Der Themenvielfalt bei den Treffen sind keine Grenzen gesetzt, sie sollen aber eine gewisse Identifikation im Ansinnen des Verbandes ergeben. Sind Sie versichert dass wir Sie in dieser uns auch wichtigen Angelegenheit mit Rat und Tat unterstützen werden. Gerne werden wir Ihnen auch mitteilen wie viele Mitglieder des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen in ihrer Nähe ihren Wohnsitz haben, wobei ein Sammlertreff für alle Interessenten möglich sein sollte. Zeigen Sie Initiative und angagieren Sie sich in dieser uns wichtigen Verbandsarbeit damit die Position der Waffensammler und Waffenbesitzer allgemein gestärkt wird. Nehmen Sie mit uns über die untenstehende Hompage oder auch telefonisch Kontakt mit uns auf.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/12:

Neues zur Beschusspflicht und Beschusszeichen

In den vergangen Wochen wurden besonders in Bayern die Sammler aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, dass die neu erworbene Sammlerwaffe einen rechtsgültigen Beschuss nach dem BWaffG. in Verbindung mit dem Beschussgesetz aufweist, gegebenenfalls eine Bescheinigung eines Beschussamtes zur Waffe vorlegt, welche eine Nichtdurchführung der Beschussprüfung gemäß § 10 Abs. 2 Beschussverordnung bescheinigt.

Der Grund hierfür war eine Anfrage der Regierung von Mittelfranken vom 07.Juli 2011 an das BMI ( Bundesministerium des Innern ) in wie weit Sammlerwaffen - bzw. Waffen entsprechend § 3 BeschussGes. ( Beschusspflicht für Büchsenmachern ) - der Beschusspflicht unterliegen.

Die an das BMI herangetragene Frage der Beschusspflicht war dann Gegenstand einer Besprechung des Arbeitskreises der Beschussämter und der PTB am 21./22. September 2011 in Würzburg. Hier hat der Arbeitskreis der Beschussämter dargestellt, das es vom Grundsatz her richtig ist, dass den Büchsenmacher keine Beschusspflicht trifft ( § 3 BeschussGes.). Da er aber nach § 12 BeschussGes. die Waffen ohne Beschusszeichen nicht überlassen darf und sie Ihm auch nicht überlassen werden dürfen, schließt sich auch insoweit der Kreis: Beschuss oder Zerstörung der Waffe ( das heißt Statusverlust der Waffe ). § 12 BeschussGes. ergänzt nach Ansicht des Arbeitskreises insoweit den § 3 und schließt die in § 3 gebliebene Lücke.

Zu den alten Beschusszeichen wird auf ein Schreiben des BMI aus dem Jahre 1987 und 2005 verwiesen, welche nach wie vor Bestand haben.

Aus diesem Schreiben des BMI geht nachstehendes hervor.

Nach § 16 Abs. 3 WafG. dürfen Handfeuerwaffen anderen nur überlassen oder zum Schießen verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Als Beschusszeichen im Sinne dieser Vorschrift sind auch Prüfzeichen anzusehen, die von den in § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG. genannten Stellen auf der Waffe angebracht worden sind. § 19 Abs. 2 WaffG. bezeichnet diese Prüfzeichen zwar nicht ausdrücklich als Beschusszeichen im Sinne von § 16 Abs. 3 WaffG.; diese Folgerung ergibt sich jedoch aus dem Zusammenhang mit § 17. WaffG. Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG. wonach Handfeuerwaffen von der Beschusspflicht ausgenommen sind, die für staatliche Stellen wie Bundeswehr, Zoll, Polizei usw. hergestellt und überlassen wurden bzw. werden, wenn die nach diesem Gesetz erforderliche Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist.

Die Regelung geht auf den inhaltlich gleichlautenden § 22 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BWaffG. vom 14. Juni 1968 zurück. Nach dem damaligen Regierungsentwurf ( vgl. Bundesdrucksache V/528 vom 19.4.1966 ) sollten Handfeuerwaffen welche für die BW, den Zoll die Polizei usw. hergestellt und ihnen überlassen wurden, ohne weiteres von der amtlichen Prüfung frei sein. Die Vorlage ging von der Tatsache aus, dass die von oben genannten Stellen wie BW, Zoll, Polizei usw. geführten und beschafften Waffen durch die Beschaffungsstelle des Bundesmini-sterium des Innern abgenommen und geprüft werden.

Im Hinblick darauf, dass diese Handfeuerwaffen, soweit sie nicht mehr benötigt werden, häufig auf dem Inlandsmarkt abgestoßen werden, nahm der Innenausschuss des Deutschen Bundestages ( vgl. Bundestagsdrucksache V/ 2623 vom 08.02.1968 ) die Ersatzverpflichtung nach Nr. 2 b 2. Halbsatz in das Gesetz auf. Er befand, dass eine Prüfung, die lediglich bisheriger „ Übung „ entspreche, dem Sicherheitsbedürfnis nicht genüge. ( vgl. Apel/Lötz, BWaffG. Kommentar, Anmerkung 2c zu § 22 )

Aus dieser Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich ebenfalls, dass Handfeuerwaffen die von den Prüfstellen der Bundeswehr, Polizei usw. nach den für den zivilen Bereich geltenden Vorschiften geprüft worden sind, keiner erneuten Beschussprüfung unterzogen werden müssen, wenn sie nachträglich in den allgemeinen Verkehr gelangen. Dies Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Handfeuerwaffen, die nach dem 1. Dezember 1968 – dem Datum des Inkrafttreten des BWaffG. – von einer der oben genannten Stellen geprüft worden sind. Bei Handfeuerwaffen, die vor diesem Zeitpunkt von Stellen der Bundeswehr, der Polizei oder auch der früheren Wehrmacht oder sonsti-gen militärischen Prüfstellen geprüft wurden, ist eine den Vorschriften des Beschussrechts entsprechende Beschussprüfung nicht sichergestellt. Diese Waffen müssen daher, wenn diese in den allgemeinen Verkehr gebracht werden sollen, erneut den Beschussämtern zur amtlichen Prüfung vorgelegt werden.

( Bitte beachten Sie bei diesem Abschnitt das die Paragraphen sich auf das BWaffG. auf den Zeitpunkt des Entwurfes beziehen.)

Zusammengefasst hat das BMI auf die konkrete Anfrage der Regierung von Mittelfranken das oben stehende bestätigt und folgendes mitgeteilt:

„ Im Interesse der Sicherheit des Schützen dürfen Waffen ohne gültiges Beschusszeichen nicht in den Verkehr gebracht, Dritten (auch Büchsenmachern oder Waffenhändlern) nicht überlassen und nicht zum Schießen verwendet werden. Die vom Beschussgesetz ausgenommen Ausnahmen und Übergangsvorschriften bleiben hiervon unberührt. „Somit sind nur Waffen von der Beschusspflicht ausgenommen welche einen anerkannten amtlichen Beschuss nach dem Beschussgesetz (Inkrafttreten 01.01.1891 ) aufweisen und nicht verändert wurden, bzw. nach dem 1. Dezember 1968 nach Prüfung durch die Beschaffungsstelle des Bundesministerium des Innern bei staatlichen Institutionen (BW; Polizei; Zoll usw.) verwendet wurden und dann in den Handel gelangten.

- Ausnahme vom Aufbringen von den Beschuszeichen auf einer Waffe mit der dann auch nicht geschossen werden darf, bleibt das Zertifikat eines Beschussamtes bezüglich der Nichtdurchführung des Beschusses entsprechend § 10 Abs. 2 Beschussverordnung -

Auf Grund dessen hat z.B. das Bayrische Staatsministerium für Wirt-schaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie am 24.02. 2012 ihre Behörde angewiesen, im Besonderen bei Sammlern darauf zu achten, dass lediglich nur solche Waffen von einer Beschusspflicht ausgenommen sind, die vor dem 01.01.1891 (Inkrafttreten des ersten deutschen Beschussgesetzes) hergestellt und nicht verändert wurden. Wird für eine Schusswaffe eine durch das Beschussgesetz vorgesehene Ausnahme gemacht, muss eine Bescheinigung des Beschussamtes bezüglich der Nichtdurchführung des Beschusses gemäß § 10 Abs. 2 Beschussver-ordnung, vorliegen.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/12:

Frühjahrs - Messe Kassel

Die Frühjahrs – Messe in Kassel welche vom 23. – 25. März diesen Jahres stattfand konnte aus unserer Sicht nicht die Besucherzahlen der Herbstmesse erreichen. Trotzdem war ein gut sortiertes Angebot vorhanden, was auch von dem an den ersten Tagen angereistem Fachpublikum gerne angenommen wurde. Unsere Sonderschau war wiederrum gut besucht und erhielt viel Zuspruch von den Besuchern. Die Fraktion der SPD und der Grünen der Stadt Kassel statteten der Messe am 24.3. einen Besuch ab. In langen Gesprächen und Diskussionen mit viel Überzeugungsarbeit wie auch Informationsmaterial in Form von unseren Flyern und Kuratoriums Kurieren versuchten wir die Fraktionsmitglieder von der Notwendigkeit des privaten Waffenbesitzes bei Sportschützen, Jägern und Waffensammler zu überzeugen. Nachdem die Delegation unsere Sonderschau verlassen hatte vertraten alle die Meinung dass wir die kritischen Gedanken der Delegationsmitglieder bezüglich des privaten Waffenbesitzes wie auch der Ausrichtung von Waffenbörsen zerstreuen konnten und von der Notwendigkeit beider Kriterien überzeugen. Allein solche Besuche wie auch die von Politikern die wir teilweise auch gezielt auf unsere Sonderschauen einladen und der Zuspruch der vielen Interessierten an unseren Sonderschauen lässt uns alle Mühen hinsichtlich der Ausrichtung von Sonderschauen vergessen und zeigt uns dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Vorausschau auf das Frühjahr 2013

Nachdem die Messe in Sinsheim für dieses Jahr ausgefallen ist, erhebt sich nun die Frage wie geht es in Baden – Württemberg mit den traditionellen Waffenmessen weiter. Die H&K Messegesellschaft hat angekündigt dass, im Frühjahr 2013 eine Waffenmesse unter neuem Konzept in Sinsheim veranstaltet wird. Näheres wie auch eventuelle Termine sind uns zu dieser Messe noch nicht bekannt. Tatsache jedoch ist dass, das EXPO - Management unter Wolf Krey vom 12. – 14.04.2013 in Nürnberg in der „ ARENA Nürnberg „ Otto Ernst Schweitzer Straße die 1.NWB ( Nürnberger Waffenbörse ) veranstaltet. Der Standort Nürnberg liegt natürlich für die badische und schwäbische Region und ihre Bewohner nicht so Ideal wie Sinsheim oder Stuttgart, jedoch ist Nürnberg auf Grund der günstigen Verkehrsanbindung aus fast allen Richtungen schnell und gut zu erreichen. Dass in Nürnberg behördlicherseits Verständnis für Waffenbesitzer und den Waffenhandel besteht dürfte der IWA geschuldet sein, die unter anderem Nürnberg weit über die Grenzen Deutschlands bekannt gemacht hat und ein nicht unbedeutender Wirtschaftsfaktor darstellt. Damit kann die Zukunft der NWB als gesichert angesehen werden. Zwar hatte es in den neunziger Jahren also vor gut 20 Jahren bereits eine Waffenbörse in der Nürnberger Meistersingerhalle gegeben, welche dann nach Fürth verlegt, und letztendlich aufgegeben wurde. Diese dürfte aber der Vielzahl der damals stattgefundenen Waffenmessen zum Opfer gefallen sein. Bei zu vielen Waffenmessen kommen auf die Besucher welche dann viele Messen besuchen wie natürlich auch auf die Händler weitere finanzielle Belastungen hinzu, welche bei Händlern aus der Standmiete und sonstigen Unkosten wie Personal, Übernachtung usw. resultieren. Hinzu kommt dass die Händler Mühe haben wieder neue interessante Ware zwischen zu vielen Börsen zu beschaffen. Dies wirkt sich natürlich auf die Preise der angebotenen Ware bzw. letztendlich auf die Attraktivität der Veranstaltung bzw. jeweiligen Messe negativ aus. Wir wünschen aber der NWB viel Erfolg und werden die Messe im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/12:

KURATORIUMS – KURIER

Vor einigen Tagen erhielten unsere Mitglieder rechtzeitig vor den Auktionen unseren Frühjahr – Kuratorium – Kurier zum Thema „Die Deutsche Schutztruppe in Deutsch – Südwestafrika und das Schutz-truppengewehr 98„. Um diesen Kuratoriums – Kurier noch interessanter zu gestalten möchten wir Sie in diesem Zusammenhang, geschätzte Mitglieder ansprechen, welche Themengebiete für Sie von besonderem Interesse sind bzw. wir unsere Schwerpunkte bilden sollen. Unter Themengebiete verstehen wir z.B.

- frühe Blankwaffen, jagdlich oder militärisch

- frühe Feuerwaffen mit den verschiedenen Zündungsarten

- Blankwaffen des 19ten und 2o. Jahrhunderts

- militärische Kurz- und Langwaffen des 19. und 20. Jahrhunderts

Die genannten Themenbereiche stellen nur einen kleinen Ausschnitt von interessanten Gebieten dar, welche Sie gerne ergänzen können. Weitere Punkte zu dem wir gerne Ihre Meinung gewusst hätten sind zum einen – ist es wünschenswert pro Ausgabe ein Thema bzw. eine Waffe bzw. Waffenmodell vorzustellen oder mehrere Themen unterschiedlicher Bereiche anzusprechen - sollten die Beiträge mit mehr Fotografien ausgestattet werden und in wie weit sollen die Beiträge mit Quellenangaben versehen sein, und damit wissenschaftlich verwertbar sein. Wir erwarten hierzu Ihre geschätzte Meinung per E. Mail, Fax oder Post um noch attraktiver zu werden.

Den Nichtmitgliedern möchten wir kundtun dass von verschiedenen Kuratoriums – Kurieren noch Exemplare vorhanden sind, welche gegen einen Unkostenbeitrag von 5,- Euro pro Exemplar plus Porto und Verpackung erhältlich sind. Dies gilt selbstverständlich auch für die neueste Ausgabe. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei uns an.

Landtagswahlen in Nordrhein - Westfalen

Da im Landtag Nordrhein - Westfalens keine Einigung über den Haushalsplan des Jahrs 2012 zu erzielen war, kommt es nun im Mai zu Neuwahlen in diesem Bundesland. Damit besteht für den Wähler nun wieder die Möglichkeit mit seiner Stimme direkten Einfluss auf die politische Gestaltung dieses Bundeslandes zu nehmen das natürlich auch Wirkung haben wird über die Landesgrenzen hinaus.

In diesem Zusammenhang sollte der Waffenbesitzer seine zu wählenden Kandidaten befragen in wieweit Sie unter Fraktionszwang stehen und genau befragen welche Meinung Sie zu den Themen Waffensteuer, Kosten bei Kontrollen bezüglich der Waffenaufbewahrung, weitere Verschärf-ungen des WaffG. und deren Auslegung und die damit verbundene weitere Einschränkung von demokratischen Grundrechten bei gesetzestreuen Bürgern eines demokratischen Staates, vertreten. Informieren Sie sich über die einzelnen Foren im Internet oder sonstigen Beiträgen wie Parteiprogramme, Stellungnahmen und sonstigen Aktionen wie Abstimm-ungen auch in den anderen Bundesländern oder Stadtstaaten über die einzelnen Parteien, damit Sie mit ruhigem Gewissen Ihre Stimme einer Partei bzw. einem Kandidaten geben können. Es lohnt sich bestimmt.

Zeigen Sie Flagge als Waffenbesitzer, und denken Sie daran manchmal muss man gegebenenfalls über seinen eigenen Schatten springen.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/12:

Zur Waffenmesse in Sinsheim

Mitten in die laufenden Vorbereitungen für die geplante Sonderschau auf der IWB in Sinsheim welche dieses Jahr unter dem Motto „ Die Bewaffnung des deutschen Artilleristen von 1800 – 1918 „ stehen sollte, platzte die Nachricht dass, die IWB dieses Jahr nicht stattfindet.

Nun stellt sich die Frage wie geht es mit der seit Jahrzehnten wichtigste Waffenmesse im süddeutschen Raum weiter, deren Weg über Schwäbisch Hall, der Messe auf dem Stuttgarter Killesberg und der neuen Messe Stuttgart, politisch bedingt nach Sinsheim führte. Dass es hierbei bedingt durch verschiedene Einflüsse zu Anlaufschwierigkeiten kam, hielt uns nicht davon ab mit größtem Engagement wie bisher auch dieses Jahr eine Sonderschau zu planen und Vorbereitungen zu treffen.

Da die Planungen bezüglich der Waffenbörse in Kassel für das Frühjahr, wie im letzten DWJ berichtet, aber auch für den Spätherbst bereits abgeschlossen sind, ist es geplant die Sonderschau unter dem oben genannten Motto wenn möglich im Frühjahr 2013 auf der IWB in Sinsheim durchzuführen. Sollte dies nicht mehr möglich sein werden wir die Sonderschau in die Planungen für die im Spätherbst 2013 vorgesehenen IWK in Kassel aufnehmen.

Für alle Waffeninteressierte wäre eine nicht mehr stattfindende Traditionsmesse wie die IWB auf süddeutschem Boden ein schwerer Verlust, da im Besonderen für die älteren Sammler, Jäger, Schützen usw. eine Reise nach Kassel zu beschwerlich ist.

Wollen wir alle Hoffen dass die Veranstalter die Energie und Kraft aufbringen werden um im nächsten Jahr erneut den Versuch zu starten eine IWB in Sinsheim oder in einer anderen süddeutschen Stadt durch zuführen.

Die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen würde den Veranstalter der IWB mit besten Kräften dabei unterstützen.

In eigener Sache:

Geschätzte Mitglieder wenn Sie eine literarische Ader haben und interessante Exponate aus ihrer Sammlung den anderen Mitglieder wie auch unseren Hompagebesuchern in einem Fachbeitrag als Waffe des Monats vorstellen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden Sie dabei mit Rat und Tat unterstützen. Als Waffe des Monats sind auch seltenes Zubehör zu einzelnen Waffenmodellen gefragt aber auch Blankwaffen wie mittelalterliche Schwerter und Dolche, Säbel, Degen Pallasche interessante Seitengewehre, Pistolen- und Revolvertaschen aber auch sonstiges nicht alltägliche Waffen- und Patronentaschen. Unsere Waffe des Monats bezieht sich hierbei nicht auf militärische, sondern es sind auch jagdliche und zivile Waffen und deren Zubehör von Interesse für unsere Hompagebesucher. Wir würden uns besonders freuen wenn Sie in dieser Angelegenheit Kontakt mit uns aufnehmen würden, und dazu beitragen eine interessante Homepage zu gestalten.

Die Vorstandschaft


DWJ 03/12:

Waffenmessen 2012

Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. gestaltet im Jahre 2012 wiederrum auf den Waffenmessen in Kassel, welche dieses Jahr vom 23. – 25.3.2012 und 29.11. – 02.12.2012, sowie Sinsheim, welche vom 20.- 22.4.2012 stattfindet, im gewohnten Rahmen eine Sonderschau. Unsere Sonderschau auf der im Frühjahr in Kassel stattfindenden Waffenmesse hat folgendes Thema:

Die von deutschen Truppenverbänden geführten Pistolen im Kaliber 7,65mm Brw.; 7,63mm Mauser und 9mm k Brw.

In dieser Sonderschau sollen in erster Linie die nicht reglementierten Pistolen in den Kaliber 7,65mm Brw.; 7,63mm Mauser und 9mm k Brw. welche von Soldaten der deutschen Truppenverbänden geführt wurden, gezeigt werden. Pistolen in diesen Kalibern wurden offiziell von den verantwortlichen, militärischen Stellen beschafft und an die Soldaten ausgegeben, und zählten somit wie die von Offizieren privat beschafften bzw. erworbenen Waffen zum Sollbestand einer Einheit.

Die Beschaffung von diesen Pistolen ergab sich zu Kriegszeiten da im Besonderen die Reservetruppenteile mit Kurzwaffen ausgerüstet werden mussten aber auch erlittene Verluste an Waffen auszugleichen waren, und die Fertigung der Pistole 08 und ihre Varianten bzw. die P 38 alleine zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichend war. Von diesen Modellen geht ein besonderer Reiz aus, da die gefertigten Stückzahlen eines Modells auf Grund der Firmenkapazitäten wie auch deren Annahme teilweise weitaus unter den Stückzahlen der reglementierten Pistolen liegt.

So werden von den interessierten Besucher in dieser Sonderschau nachstehende Pistolenraritäten zu begutachten sein:

Pistole FN Mod. 1900 mit militärischer Abnahme und dazugehörender Tasche

Pistole Mod. Jäger mit militärischer Abnahme

Pistole Mod. Ortgies mit militärischer Abnahme und dazugehörender Tasche

Pistole Walther Mod. PP im Kal. 9mm k Brw. mit zwei nrgl. Magazinen und dazugehörender Tasche

Pistole Walther Mod. PP im Kal. 7,65mm Brw. mit zwei nrgl. Magazinen und dazugehörender Tasche

Pistole Mauser Mod. 34 mit militärischer Abnahme

Pistole Mod. P 27 (t) mit Schalldämpfer

Pistole Mod. P 27 (t) mit gravierter U - Nummer

Pistole Unique Mod. 16 mit militärischer Abnahme

Pistole ASTRA Mod. 900 mit nrgl. Anschlagschaft aus der Lieferung an die Wehrmacht.

Natürlich werden weitere interessante Pistolenmodelle zum oben genannten Ausstellungsthema gezeigt werden. Ergänzend dazu wird die dazugehörende Munition teilweise in den originalen, militärischen, Schachteln, Pistolentaschen sowie Dokumente die Sonderschau abrunden.

Des Weiteren steht an allen Tagen dem Besucher ein fachkundiges Personal am Stand des Kuratoriums zur Verfügung um Ihre Fragen bezüglich des Aufbaus von Sammlungen, zum Waffenrecht wie auch bezüglich der ausgestellten Exponate usw., zu beantworten.

Über unsere Sonderschau auf der IWB in Sinsheim werden wir im nächsten DWJ berichten.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/12:

Nachlese zur Waffenbörse in Kassel

Wie schon bei der Herbstmesse 2010 befand sich unsere Ausstellungsfläche für die Sonderschau „ Meilensteine der deutschen Polizeibewaffnung „ auf der Waffenbörse in Kassel Ende November 2011 schräg gegenüber unserem sonstigen Standort, direkt neben dem Eingang. Die ist bedingt durch die größere Anzahl der Aussteller auf der im Spätherbst stattfindenden Messe. Dieser Stand wies eine Kabine für die Utensilien separat neben den Vitrinen auf, sowie eine bestuhlte Fläche um Gespräche zu Führen.Die von Mitgliedern des “ Arbeitskreises Polizeiwaffen der deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte „ und dem Kuratorium durchgeführte Sonderschau fand sehr großen Anklang bei den Waffeninteressierten so dass, die Vitrinen an allen Tagen bis zur letzten Stunde umlagert waren. Die ausgestellten Objekte stellten teilweise solche Raritäten dar, dass eine Gruppe von Fachleuten ohne diese zu Fotografieren und Studieren ihre Heimreise nach Amerika nicht antreten wollten.

Ein weiteres Highlight an unserem Stand stellten die Buchautoren Dr. Dieter Storz und Horst Friedrichs dar, welche an unserem Stand bereitwillig ihre neuesten Standartwerke „ Deutsche Militärgewehre „ – Vom Werdergewehr bis zum Modell 71/84 – bzw. Dienstwaffen der deutschen Polizei und Gendarmerie – Rheinland Pfalz und Saarland -, signierte.

Besonderen Dank gilt in diesem Zusammenhang Herrn Horst Friedrich sowie Andreas Giersch, welche die Sonderschau organisierten und während der gesamtem Ausstellungstagen betreuten und den vielen Interessierten bereitwillig zu ihren Fragen Auskunft erteilten.

Natürlich gebührt auch unser Dank denjenigen welche ohne großes Aufsehen, Preziosen aus ihrer Sammlung der Sonderschau zur Verfügung stellten.

So konnte aus unserer Sicht zum Ende der Waffenmesse, insgesamt ein positives Resümee gezogen werden. Hierzu haben auch die zahlreichen lobenden Worte und Gesten sowie die Anerkennung der Besucher bezüg-lich unserer Sonderschau, beigetragen.

Die Planungen zu den Sonderschauen auf der IWB in Sinsheim und Kassel im Jahre 2012 sind noch nicht abgeschlossen, so dass wir darüber zu einem späteren Zeitpunkt berichten werden.

Mitgliedsbeiträge

Mitglieder welche an unserem Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, möchten wir bitten Ihren Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2012 auf das nachstehende Konto bei der Sparkasse Ettlingen Bankleitzahl 660 501 01 Kontonummer 1338342 zu überweisen. Sollten Sie sich entschließen den Mitgliedsbeitrag ebenfalls abbuchen zu lassen so können Sie das Formular hierzu von unserer Hompage herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an die untenstehende Anschrift zu senden. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch dieses Abbuchungsformular auch zu.

Sollten Sie Fragen hierzu haben nehmen Sie bitte Kontakt mit der Telefonnummer 07346/5213 Herrn Schmid auf. Eine Abbuchung würde unsere Arbeit enorm erleichtern.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/12:

Rückblick auf das Jahr 2011 und Ziele des Kuratorium für das Jahr 2012

Zum Ende des Jahres wollen wir ein Resümee ziehen über unsere Aktivitäten in diesem Jahr. Hierbei waren unter anderem die Sonder-schauen auf den einzelnen Messen wie der IWB in Kassel, die Waffenbörse in Sinsheim und die Sonderschau Jäger und Sammler auf dem Mannheimer Maimarkt ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Die Sonderschau auf dem Mannheimer Maimarkt weist jedoch bei uns einen besonderen Stellenwert auf, da wir bei dieser Messe den unbedarften Bürger aber auch Politiker der unterschiedlichen Ebenen mit Argumenten von der Wichtigkeit bzw. Notwendigkeit des privaten Waffenbesitzes vielfach überzeugen konnten. Hierbei war es uns ein Anliegen nicht nur die Aufgabe und Wichtigkeit des Waffensammlers in unserer Gesellschaft sondern auch die der Sportschützen, in Zusammenhang mit der Vielfalt der schießsportlichen Disziplinen, sowie des Jägers, hinsichtlich der Hege des Wildes und Waldes in Bezug auch auf den Naturschutz, aufzuzeigen und hervorzuheben.

Von gleichem Stellenwert war die Unterstützung von staatlichen Museen mit Informationsmaterial und Exponaten für ihre Sonderausstellungen wie auch zu Buchprojekten. Aber auch die Arbeit auf politischer Ebene die uns zu Gesprächen über Mitglieder der Landesregierung bis nach Berlin führte, sollte nicht unerwähnt bleiben.

Hier wollen wir im kommenden Jahr anknüpfen, uns so hat sich das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. in diesem Zusammenhang unter anderem nachstehende Ziele gesetzt:

- Sonderschauen und Mitgliederinformationen auf den Waffenbörsen in Sinsheim und Kassel

- Ausbau des Sachverständigenwesen

- Präsenz und aktive Mitarbeit bei waffenrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. VwV zum WaffG. usw.

- Gründung und Förderung weiterer Stammtische

- Steigerung von Mitgliederzahlen

- Herausgabe des Kuratoriums – Kurier in hochwertiger Aufmachung mit interessanten Beiträgen.

Zur Bewältigung dieser Pläne und Aufgaben benötigt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. ihren Mitgliedsbeitrag, da es für die Teilnehmer von Kongressen und Tagungen, den Ausstattern und Begleitern von Messen und Ausstellungen usw. nicht zumutbar ist, die dabei entstehenden Unkosten alle selbst zu bestreiten. In diesem Zusammenhang möchte die Vorstandschaft die Mitglieder bitten die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu Jahresbeginn zu entrichten. Als eingetragener Verein sind wir auch berechtigt Spendenquittungen bei Spenden auszustellen, falls Sie unseren Verband finanziell über dem Rahmen des Mitgliedsbeitrages hinaus unterstützen möchten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dass wir nur ab einem Spendenbeitrag von 20,- Euro eine Spendenquittung ausstellen.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „ Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2012.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/11:

Neues von Bündnis90/Die Grünen

Wie im Fernsehen am 11.10.2011 in einem Bericht von Report Mainz im SWR zu sehen und aus anderen Medien in Erfahrung zu bringen war, will die Bundesratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Herbst einen Geset-zesentwurf in den Bundestag einbringen, welche das Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Gewehren für Jäger und Sportschützen beinhaltet. Ihrer Meinung nach seien diese Waffen weder für den seriösen Sportschützen und Jäger auf Grund ihrer schnellen Schussfolge erforderlich. Hintergrund soll unter anderem der Massenmord auf der Insel Utoja in Norwegen sein in dem der Attentäter Anders Breivik eine derartige Waffe benutzt hat. Im einen Interview mit Report Mainz äußerte sich der innenpolitische Sprecher des Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland wie folgt:

Das zielt auf eine spezielle Klientel von Menschen, die mit solch einer Waffe einfach Machtgefühle haben wollen, die tatsächlich einen, wenn sie mich fragen, Defekt in ihrem Ego haben. In gleichem Zuge räumte Er gegenüber Report Mainz einen politischen Fehler der damaligen Rot/Grünen Bundesregierung ein. Sein Kommentar hierzu – man hat offenbar nicht geahnt, dass es einen solchen Markt für kriegswaffenähnliche Waffen gäbe. Man hat eher an Sammler gedacht, die damit ihre Sammlungen komplettieren wollen, und kam wohl nicht auf die Idee, dass nun auch die Sportschützen und deren Verbände behaupten: Diese Waffen sind gut, wir brauchen sie, wir wollen sie.Der Meinung des Bündnis 90/Die Grünen schlossen sich auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthaut an. Er ging in seiner Kommentierung sogar noch weiter und fordert ein Verbot solcher Waffen für private Besitzer. Ähnlich äußerte sich hierzu auch Bernd Carstensen, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Hierbei sollte Herr Witthaut und Herr Carstensen bedenken dass es einige Polizei- und Kriminalbeamte gibt die als Sportschütze bzw. Jäger solche Waffen besitzen und man kann nur hoffen das diese Beamten welche privat Waffen besitzen sich mit ihren anderen betroffenen Kollegen solidarisch zeigen und ihre Bedenken gegen solche Bundesvorsitzende äußern.

Für äußerst bedenklich halten wir hierzu auch die Kommentare von einzelnen Jägern und Sportschützen zu diesem Thema in den einzelnen Foren des Internet welche die gleiche Meinung vertreten wie die oben genannten Herren der Grünen Fraktion sowie der Gewerkschaft der Polizei und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Eine solche Meinung ist natürlich Wasser auf die Mühlen derer die das Verbot dieser genannten Waffen fordern. Solche Meinungen und Äußerungen spalten natürlich wiederrum die legalen Waffenbesitzer untereinander und schwächt deren Stellung und Position gegenüber den politisch Verantwortlichen sowie den Bündnissen gegen den legalen, privaten Waffenbesitz.

Unseres Erachtens stellt dies eine weitere Schikane, nach der geplanten Waffensteuer gegen die gesetzestreuen Waffenbesitzer dar. Auf Grund dessen sollte Einigkeit unter den Waffenbesitzern vorhanden sein um geschlossen Verbändeübergreifend gegen solche und weitere Gesetzesverschärfungen vorzugehen, gegebenenfalls trotz Überzeugung für solche Parteien in Zukunft diesen Parteien welche eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes fordern und anstreben die Stimme zu verweigern.

Wir vertreten die Meinung dass es für die legalen Waffenbesitzer ob Jäger, Sportschütze oder Waffensammler höchste Zeit wird Flagge zu bekennen und uneingeschränkt zusammenzustehen gegenüber weiteren Ver-schärfungen des Waffengesetzes wenn es auch nicht direkt den eigenen Interessensbereich betrifft und den politischen Vertreter auf allen Ebenen eindeutig kundzutun, dass bei weiteren Verschärfungen des Waffengesetzes bzw. bei weiteren Gebührenerhöhungen für Sie diese Kriterien bei der Vergabe ihrer Wählerstimme eine wichtige Rolle spielen.

Zur Internationale Waffenbörse Kassel 2011

Auf der diesjährigen Internationalen Waffenbörse in Kassel vom 24.11. bis 27.11 2011 präsentiert das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. wieder eine Sonderausstellung. In Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis Polizeiwaffen“ der „Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e. V.“ werden dem Besucher unter dem Titel:

“ Meilensteine der deutschen Polizeibewaffnung “

Einblicke in die weniger bekannte jedoch sehr interessante Viel-fältigkeit der historisch technischen Entwicklung deutscher Polizei- und Gendarmeriewaffen aus 2 Jahrhunderten gegeben. So spannt sich der Bogen von einer der ersten Deutschen Gendarmerie-pistolen, gefertigt von Pistor in Schmalkalden, angelehnt an das französische Modell AN 9, über die bekanntesten Zündsysteme des 19. Jahrhunderts bis zu den ersten Präzisionsgewehren der 1970er Jahre. Besonderheiten dieser Sonderausstellung sind die neben der speziell für einige Landgendarmerien entwickelten Doppelflinte, die Grenz-aufseherpistole M 1852, der Dreyse-Zündnadelrevolver M 1869 u. a. der mecklenburgischen Gendarmerien, die Pistole Roth-Sauer sowie das Schutztruppengewehr 98 der Landespolizei Deutsch-Südwestafrika, die typischen Zielfernrohrgewehre der Polizei der eher unruhigen als goldenen 20er Jahre und der Polizeibataillone, um nur wenige zu nennen. Sodann wird dem Betrachter an mehreren Exponaten die unter-schiedliche Polizeieigentums-Kennzeichnung am Beispiel der Viersektorenstadt Berlin gezeigt. Die weltbekannte und eindrucksvolle Walther PP/PPK mit ihrer mehr als 80-jährigen Dienstzeit in den Länderpolizeien kommt ebenfalls nicht zu kurz. Aber alle Exponate der Sonderausstellung hier aufzuführen, würden den Rahmen der Vorankündigung sprengen; überzeugen Sie Sich davon in Kassel auf der “ IWK “ selbst. Die Präsentation einer stattlichen Auswahl von Zubehör, Vorschriften, Dokumenten, Abzeichen und Kopfbedeckungen wird nicht nur das sehr interessante Gebiet abrunden, sondern auch verdeutlichen, dass kein anderer Beruf, wie der des Polizeibeamten, derart sowohl von der gesellschaftlichen als auch von der politischen Entwicklung geprägt wird. Wie Sie es bei uns gewohnt sind, steht Ihnen auch in diesem Jahr an allen Tagen fach- und sachkundiges Personal Rede und Antwort, bezüglich der Sonderschau aber auch zu Fragen des WaffG. sowie hin-sichtlich der Erlangung von Sammler – WBK`s.

Zugleich haben Sie die Möglichkeit das erste Buch einer mehrbändigen Dokumentationsreihe zu „Dienstwaffen der deutschen Polizei und Gendarmerie“ zu erwerben, welches auf Wunsch vom Autor auf der Messe am Kuratoriums – Stand signiert wird.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/11:

Zum Thema Waffenaufbewahrung

Immer wieder Treffen bei uns Klagen von Mitgliedern und Waffenbesitzer ein, bezüglich von Kontrollen zur Waffenaufbewahrung und der auferlegten Kosten für die Überprüften. Die Erstattungsbeträge für die Kontrollen sind hierbei von unterschiedlicher Größenordnung. Dieser unterschiedliche Kostenaufwand bezieht sich hierbei nicht nur auf Waffenbesitzer bei denen Mängel hinsichtlich der Unterbringung von Waffen und Munition gegeben waren, sondern auch auf Waffen-besitzer welche ihre Gegenstände ordnungsgemäß entsprechend den vom Gesetz geforderten Kriterien verwahrt hatten bzw. haben.

Der Landes – Jagdverband Baden – Württembergs hält dieses Verhalten der Behörden für recht zweifelhaft und unterstützt deshalb ein Grundsatzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ( Az. 5K 4898/10 ). Eine Entscheidung wird nach Einschätzung erst Ende 2011 zu erwarten sein. Um eine Rückforderung der entrichteten Gebühren zu sichern, besteht die Möglichkeit, gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einzulegen bzw. die anfallenden Gebühren nur unter Vor-behalt zu entrichten. Der Landes – Jagdverband hat ein entsprechender Vorschlag ins Internet gestellt welcher unter

www.landesjagdverband.de, Rubrik Formulare -Download veröffentlicht ist.

Wichtig ist hierbei der Hinweis, dass die Entscheidung über den Widerspruch möglichst bis zum Abschluss des Grundsatzverfahrens zurückgestellt wird. Nach Einschätzung des bevollmächtigten Anwalts wird dies bei einer Dauer des Verfahrens vermutlich spätestens Anfang 2012 der Fall sein, wie in der September – Ausgabe des „ Jäger „ von Baden – Württemberg ausgeführt wird. Ansonsten drohen nämlich Gebühren für den Widerspruchsbescheid, welche die Kontrollgebühren übersteigen können, wobei dieses Kostenrisiko jeder der Widerspruch führt für sich selbst entscheiden muss.

Ein weiterer Anlass zur Besorgnis sind die Auflagen einzelner Behörden bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen gegen das Abhandenkommen von Waffen bei größeren Beständen bzw. bei Waffensammlungen. So wird der § 36 Abs. 6 von einigen Behörden sehr restriktiv ausgelegt. In einem Fall wurde eine Sammlererlaubnis für militärische Kurzwaffen eines Staates bis 1945 nur in Aussicht gestellt, wenn neben den im Gesetz eindeutig vorgeschriebenen Sicherheitsvor-kehrungen zusätzlich eine Alarmanlage installiert wird mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsunternehmen. In diesem Zusammenhang ist zu Bedenken dass Sammlerwaffen insbesondere Kurzwaffen vor 1945, für sich nicht mehr den Anspruch erheben können welche an eine zeitgemäße moderne Kurzwaffen gestellt werden. Dies betrifft z.B. Magazinkapazität, Erreichbarkeit und Funktionalität einzelner Be-dienungselemente in Zusammenhang mit der Handhabung der Waffe usw..

Somit dürfte ein höherer Sicherheitsstandart auf Grund der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen insbesondere bei denen wo die Konstruktion vor 1964 lag, nicht zu vertreten sein. Schon auf Grund der Chancengleichheit und um den gleichen Standard bei einer Schusswaffe zu haben wie Polizeiorgane ist bei Straftätern die moderne Schusswaffe bevorzugt und nicht die ausrangierte, zeitlich und technisch überholte Kurzwaffe welche schon seit Jahrzehnten den Ansprüchen, an eine militärisch genutzte Kurzwaffe, oder Polizeiwaffe bzw. Sportwaffe, nicht mehr genügt. Wollen wir Alle hoffen dass, in der zu erwartenden VwV hier eine klare Aussage getroffen wird und die genannten Kriterien dabei berücksichtigt werden.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/11:

Zur Waffenmesse Kassel

Mittlerweile steht nun das Konzept für die Sonderschau des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der Waffenmesse in Kassel im November 2011. Unser Mitglied Herr Friedrichs und sein Team gestalten mit dem bewährten Team des Kuratoriums diese Sonderschau welche unter dem Motto

„ Meilensteine der deutschen Polizeibewaffnung „

steht.

Wir werden auf unserer Sonderschau neben interessantem Zubehör zum Ausstellungsthema auch Leckerbissen der deutschen Polizeibewaffnung aus 2 Jahrhunderten ausstellen, wie z.B. Werder – Gend. Gewehr mit Seitengewehr ( Bayern ); Gend. – Gewehr M 1871 ( Elsass – Lothringen ); Schutztruppen - Gewehr 98 der L.P. in Deutsch – Südwestafrika; Karabiner 98 mit ZF; Karabiner 98 k mit ZF Köhler; MP 18/1 mit Riemen und Magazintasche ( DEKO ); Pistole mit Kolben M 1816/43 UM ( Königsgend. Hannover ); Zündnadel – Revolver M 1869 ( Elsass – Lothringen ); Pistole Roth – Sauer M 1904 der L.P. in Deutsch – Südwestafrika; Leuchtpistole Walther M 1936 mit Tasche; usw..

Während der gesamten Messezeit ist Herr Friedrichs als ausgesprochener Spezialist der deutschen Polizeibewaffnung am Stand des Kuratorium zu Förderung historischer Waffensammlungen anzutreffen um Ihre Fragen speziell zum Thema deutsche Polizeibewaffnung zu beantworten. Im Weiteren wird Herr Friedrichs Ihnen auch sein soeben auf dem Markt erschienenes Buch zum Thema deutsche Polizeibewaffnung signieren. Wir werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt im DWJ bzw. auf unserer Hompage weitere Informationen zu dieser Ausstellung zukommen lassen.

Kuratoriums – Kurier

Wie mir Herr Schuler der Verantwortliche für den Kuratoriums – Kurier mitteilte wird rechtzeitig die für den Herbst vorgesehene Ausgabe fertig gestellt sein. Auf Wunsch zahlreicher Mitglieder haben wir dann ab der Ausgabe Frühjahr 2012 nur noch ein Thema abgehandelt. Das im Kuratoriums - Kurier abgehandelte Thema wird natürlich nicht alle unsere Mitglieder ansprechen, da unsere Mitglieder sehr unterschiedliche Sammelthemen ausgewählt haben. Bitte teilen Sie uns mit ob wir im Kuratoriums – Kurier pro Ausgabe ein Thema abhandeln sollen, oder mehrere kürzere Artikel bzw. die Artikel zu einem Thema auf mehrere Ausgaben verteilt. Interessant wäre auch zu Wissen ob der Schwerpunkt der Artikel Blankwaffen, erwerbsscheinfreie Schusswaffen, erwerbsschein-pflichtige Schusswaffen interessantes Zubehör etc. beinhalten soll.

Über Ihre Verbesserungsvorschläge wie auch Ihre konstruktive Kritik und Anregungen wären wir ebenfalls dankbar, denn nur so lässt sich der Kuratorium – Kurier verbessern. Der Kuratoriums – Kurier ist eine Zeitschrift von Mitgliedern für Mitglieder und lebt von den kostenlos zur Verfügung gestellten Beiträgen der Mitglieder des Kuratoriums. Möchten Sie mit Beiträgen oder mit anderen Aktivitäten dazu beitragen damit unser Kuratoriums – Kurier weiteren Ansprüchen gerecht wird, teilen Sie uns das Bitte mit.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/11:

Zur Mitgliederversammlung

Wie angekündigt fand am 04./05.07.2011 in Suhl im Ringberghotel die Mitgliederversammlung sowie Tagung der Sachverständigen statt.

Am Freitag den 04.07. begann unsere Tagung und Versammlung mit einem gemeinsamen Mittagessen und dem anschließendem Besuch und der Besichtigung des Museums in Zella – Mehlis. Hier wurden wir von Herrn Nordtheim persönlich durch die Ausstellung geführt. Nach dem Besuch des Museums stand noch ein weiterer Tagesordnungspunkt zum Thema Sachverständigenwesen auf dem Programm. Am darauf folgenden Tag gab es Vorträge und Diskussionen zum Sachverständigenwesen. Zu allen Themen und Vorträgen konnten die angereisten Mitglieder teilnehmen bzw. beiwohnen.

Am späteren Nachmittag begann dann pünktlich die Mitgliederversamml-ung mit den Wahlen der Vorstandschaft.

Mitgliederversammlung

Da keine Anträge der Mitglieder an die Versammlung eingegangen sind, konnte der Vorsitzende entsprechend der Tagesordnung bzw. des Programms die Versammlung eröffnen. Nach der Begrüßung und der Ehrung der verstorbenen Mitgliedern gab der Vorsitzende seinen Rechen-schaftsbericht ab. Wesentliche Eckpunkte in seinem Bericht bezüglich der vergangenen Legislaturperiode stellten zum einen die Herausgabe unseres Kuratoriums – Kuriers dar, sowie die Ausrichtung von Sonderschauen auf nicht Waffenmessen wie die Südwest – Messe in Villingen Schwenningen und dem Mannheimer Maimarkt dar. Diese Messen weisen zum einen Schnitt von ca. 200000 bzw. 500000 Besucher auf, die größtenteils nicht wie bei den typischen Waffenmessen im Wähler-verhalten dem privaten Waffenbesitz positiv gegenüberstehen, diese Schicht mit unseren Sonderschauen, Vorträgen, Gesprächen und Diskussionen von der Notwendigkeit des privaten Waffenbesitzes zu überzeugen. Wir berichteten bereits ausführlich zu diesen Messen und die von uns abgehaltenen Sonderschauen und dem dazugehörenden Programm. Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Versammlung stellte der Antrag dar, den Posten des Kulturreferenten in die Vorstandschaft zusätzlich aufzunehmen, dem die Mitglieder statt gaben. Dem Vortrag des Vorsitzenden und dem Antrag folgte anschließend der Kassenbericht des Kassiers und der Kassenprüfer sowie die Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft.

Neuwahlen

Da die Amtsperiode der Vorstandschaft dieses Jahr endete wurden die Neuwahlen der Vorstandschaft wie angekündigt im Rahmen dieser Mitgliederversammlung durchgeführt. Da aus persönlichen bzw. gesundheitlichen und Altersgründen nicht mehr alle Vorstandsmitglieder zur Verfügung standen und sich weitere Mitglieder für die einzelnen Posten zur Wahl stellten wurde der Antrag auf eine geheime Wahl gestellt und vom gewählten Wahlleiter durchgeführt.

Das neue Vorstandsgremium setzt sich nun nach der Wahl wie folgt zusammen:

Vorstand: Hans – Peter Schmid

2.Vorstand: Wolfgang Berk

Kassier: Klaus Bünemann

Schriftführer: Dietrich Jonke

Beisitzer und Zuständiger für das Sachverständigenwesen : Werner Schuler

Beisitzer: Wolfgang Wichtler

Beisitzer: Bernhard Frey

Kulturreferent: Gregor Wensing

Die Gewählten bedankten sich nach ihrer Wahl bei den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen.

In diesem Zusammenhang bedankte sich auch der Vorstand wie auch die neu gewählten Mitglieder der Vorstandschaft bei den scheidenden Vorstandsmitgliedern für die Gute und konstruktive Zusammenarbeit in der Vorstandschaft sowie für ihre Tätigkeit zum Wohle des Kuratorium sowie aller Waffenbesitzer und –freunde für ihr Engagement. Die auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder sind:

Hartmann Hedtrich 2. Vorstand

Ladislaus Kotschner Schriftführer

Gerhard Mohr Beisitzer

Jürgen Ruoff Beisitzer

Herr Hedtrich wird trotz Rückzug aus der Vorstandschaft unsere Hompage weiterhin betreuen, wofür ihm ein besonderer Dank gebührt.

Dank gilt auch den Mitgliedern die sich zum einen zur Wahl gestellt haben, aber auch denen welche keine Mühen gescheut haben um an der Mitgliederversammlung teilnehmen zu können.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/11:

Zum Ministerpräsidentenwechsel in Baden – Württemberg

In der Juni Ausgabe des Waffenmarkt – Intern, ein monatlich erscheinendes Fachmagazin für Outdoor & Security, befindet sich ein Artikel mit der Überschrift „ Kretschmann fordert Waffenverbot „. Aus dem Text zu diesem Artikel geht hervor, dass Winfried Kretschmann der neue „ Grüne „ Ministerpräsident Baden - Württembergs welcher selbst Sportschütze ist, im Grün – Roten – Koalitionsvertrag das faktische Verbot des Großkaliberschießens fordert. Damit dreht Herr Kretschmann sein Fähnchen in den politisch vorgegeben Wind der Grünen Parteilinie. Über eine Bundesratsinitiative soll das Ziel, ein generelles Verbot für den privaten Besitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen, durchgesetzt und erreicht werden. Als einzige Ausnahme sind in diesem Vertrag die Jäger genannt. In diesem Zusammenhang werden, laut Waffenmarkt - Intern bereits Stimmen laut, welche einen Ausschluss Kretschmanns aus seinem Schützenverein, wegen seines vereins- und verbandsschädigendes Verhalten, fordern. Hierzu meinen wir wird es höchste Zeit dass sich die Verbände an einen Tisch setzen und gemeinsam gegen ein Verbot von großkalibrigen Faustfeuerwaffen agieren.

Ein Schreiben unseres Kulturreferenten Gregor Wensing im Namen der der Vorstandschaft wurde mit einem allgemeinen Schreiben abgetan in dem mitgeteilt wurde das der Ministerpräsident die Ihn täglich erreichenden Zuschriften nicht selbst beantworten kann, und unser Schreiben an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet wurde.

Liebe Leser es wäre nun Zeit das auch Sie als Interessent von Waffen die Feder ergreifen und die Landesregierung darauf aufmerksam machen dass wir und Sie allgemein gegen ein Verbot von Großkaliber-kurzwaffen sind. Sprechen Sie auch die Mitglieder der Orts- und Kreisgruppen an, teilen Sie ihnen mit dass Sie Großkalibersportschütze bzw. Waffensammler sind bzw. diese Gruppierung unterstützen und für Sie nur noch diese Parteien wählbar sind welche gegen ein Verbot von großkalibrigen Faustfeuerwaffen in Privatbesitz sind. Besonders gilt dies für Mitglieder der Grünen und der SPD wo diese Parteien die Landesregierung stellen, damit diese Wissen dass auch ihre Mitglieder von einer solchen Maßnahme betroffen sind.

Weitere Aktivitäten welche das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. allgemein unternommen hat können Sie demnächst aus unserer Hompage entnehmen.

Zum Kuratorium Allgemein

Da der Redaktionsschluss des DWJ bereits am 20. Juni für die August – Ausgabe endete, kann über die Mitgliederversammlung wie bereits angekündigt erst in der September – Ausgabe des DWJ ein Bericht erscheinen. Das Ergebnis der Vorstandswahlen kann jedoch in der Woche nach unseren Wahlen in unserer Hompage eingesehen werden.

Kuratoriums - Kurier

Wie die Verantwortlichen des Kuratoriums – Kurier mir mitteilten ist der Text sowie der Bildteil, der für unsere Mitglieder im Herbst erscheinenden Kuratoriums – Kurier, bereits fertiggestellt. Um den Kurier Ihren Ansprüchen, geschätzte Mitglieder, gerecht zu werden würde uns Ihre Meinung bezüglich der gewünschten Artikel interessieren. Soll unser Schwerpunkt auf historische erwerbsscheinfreie Waffen, auf historische erwerbsscheinpflichtige Feuerwaffen, Blankwaffen oder Zubehör, im militärischen oder zivilen Bereich liegen. Bitte teilen Sie uns diesbezüglich Ihre Anregungen und Wünsche mit.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/11:

Nachlese zum Mannheimer Maimarkt,

Wie angekündigt führte das „ Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf dem „ Mannheimer Maimarkt „ eine Sonderschau unter dem Motto „ Jäger und Sammler „ durch. Hierbei wurde den Besuchern die Entwicklung der Jagdgeräte aus unserem Kulturkreis in einem Querschnitt präsentiert. Die Ausstellung fand bei den Besuchern sehr großen Anklang und die Mannschaft am Stand war stetig gefragt, besonders an den Wochenenden. Jeden Tag fand eine Führung durch unsere Ausstellung mit Erläuterung der Exponate statt, wie auch zur Geschichte der Jagdgepflogenheiten in Zusammenhang mit den einzelnen Jagdwaffen und Jagdutensilien der Sonderschau. Neben den Führungen gab es auch an jedem Tag eine Informationsveranstaltung über bestimmte Bereiche des WaffG.. Hierzu hatten die vielen Besucher Fragen welche in zahlreichen Gesprächen meist zur Zufriedenheit abgearbeitet werden konnte. Interessant war für uns war der Umstand dass sich besonders viele Jugendliche von der Sonderschau im Besonderen von den Exponaten, nicht nur von den moderneren Schusswaffen, angetan waren und häufig die Frage stellten welche Voraussetzungen gegeben sein müssen dass auch Sie Waffen, Waffenzubehör, bzw. solche ausgestellten Gegenstände usw. sammeln dürfen. Einige Schulklassen hatten von Ihren Lehrkräften die Aufgabestellung erhalten, nachdem die örtliche Presse sehr positiv über unsere Sonderschau berichtete, zu Jagdgepflogenheiten unserer Vorfahren aber auch über einzelne Exponate der Ausstellung sich zu informieren und dies schriftlich festzuhalten damit dies im Schulunterricht verwendet werden kann.

Äußerst wichtige Faktoren stellten für uns jedoch die Gespräche mit den politisch Verantwortlichen unserer BRD auf allen Ebenen dar. So waren neben dem Stand des Bundestages auch alle etablierten Parteien mit ihren Vertretern aus der Politik anwesend die sich bereitwillig der Diskussion um das Waffenrecht stellten. In zahlreichen Gesprächen und Diskussionsrunden konnten wir viele Besucher wie auch unsere politischen Verantwortlichen von dem hohen Stellenwert des privaten, legalen Waffenbesitzes in einer starken Demokratie überzeugen. Besonders wurde unserseits im Einzelnen hervorgehoben welchen enormen Stellenwert der private Waffenbesitz, in Zusammenhang mit der Jagdausübung, dem Schießsport aber auch im Erhalt der Waffen als Kultur-gut, besitzt. Verdeutlicht wurde in diesem Zusammenhang auch welche weitreichenden Folgen ein Verbot des privaten Waffenbesitzes in den vorgenannten Bereichen hätte.

Ungewöhnlich für uns waren natürlich in Bezug, auf die Waffenmessen, die besonderen Auflagen hinsichtlich der Standbewachung und das Verbringen der erwerbsscheinpflichtigen Waffen nach Messeschluss in einen Tresor der entsprechenden Güteklasse wie aber auch die 11 Tage dauernde Messe, das wir aber gerne in Kauf genommen haben.

An dieser Stelle gilt unser besonderer Dank zum Einen den Zuständigen und Verantwortlichen der Kreispolizeibehörde der Stadt Mannheim, der Kriminalpolizei vor Ort, aber im Besonderen gilt jedoch unser Dank der Frau Goschmann und Ihrem Maimarkt Team von der EXPO – Südwest welche den Grundstein für unsere Sonderschau legte sowie unsere entstandenen Unkosten übernahm und somit diesen Auftritt uns erst ermöglichte.

Als Fazit kann diese Sonderschau als einmalig und sehr gelungen angesehen werden, da wir ein Publikum ansprechen konnten, das im eigentlichen Sinne nicht mit Waffen vorbelastet ist, und dieses an Hand von Gesprächen und den ausgestellten Exponaten von der Notwendigkeit des privaten, legalen Waffenbesitzes überzeugen konnten.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/11:

Resümee zu den Frühjahrsmessen in Kassel und Sinsheim

Mit nur 14 tägigem Abstand fanden die WBK in Kassel und IWB in Sinsheim statt. Die Erfahrung hat nun eindeutig gezeigt dass zwei Waffenmessen in so kurzem Zeitabschnitt, wenn auch räumlich einige 100 Kilometer voneinander getrennt, nicht als optimal zu bezeichnen ist.

In dieser Situation fühlten sich zum Einen die Händler wie auch Besucher auf Grund der persönlicher Belange wie die Nähe zum Veran-staltungsort in Zusammenhang mit dem Veranstaltungszeitraum usw. für eine Teilnahme wie auch den Besuch eine entscheidende Rolle.

Hinzu kommt natürlich dass teilweise auf den begrenzten Zeitraum der Veranstaltungen das Budget des Käufers und das dadurch bedingte spekulative Kaufverhalten eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Die Händler haben natürlich bei der Teilnahme an beiden Messen das Problem der Beschaffung von neuen bzw. weiteren Sammlungsgegenständen bzw. Waren. Des Weiteren kommen auf die Besucher welche beide Messen besuchen wie natürlich auch auf die Händler weitere finanzielle Belastungen hinzu, welche bei Händlern aus der Standmiete und sonstigen Unkosten wie Personal, Übernachtung usw. resultieren. Dies wirkt sich natürlich auf die Preise der angebotene Ware bzw. letztendlich auf die Attraktivität der Veranstaltung bzw. jeweiligen Messe negativ aus. So konnte festgestellt werden dass sowohl die Messe in Kassel wie auch in Sinsheim bezüglich der Größe nicht an die Veranstaltungen der früheren Jahre wie in Dortmund in der Westfalen –Halle oder der IWB in Stuttgart anknüpfen konnten.

Es wäre daher sinnvoll auf Grund der genannten Fakten nur zwei Waffenmessen pro Jahr in der BRD auszurichten, wobei es sich geografisch um eine im südlichen und eine im nördlichen Bereich handeln sollte.

Zu unserer Sonderschau auf der IWB in Sinsheim

Die Sonderschau unseres Verbandes auf der IWB in Sinsheim welche unter dem Motto stand

„ Die Kavalleriebewaffnung der süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden von 1800 – 1918 „

erhielt von den Besuchern wie auch vom Veranstalter viel Zuspruch und Anerkennung. Die am Stand anwesenden Fachleute hatten zu den Stoß-zeiten viel zu tun um den vielen Fragen zur Ausstellung und seinen Objekten, dem Waffengesetz und seiner Verwaltungsvorschrift usw. Rede und Antwort zu stehen. Dieser Zuspruch und die Anerkennung ließen bei den Verantwortlichen wie auch den an der Sonderschau Beteiligten alle Mühen und Anstrengungen vergessen, und geben uns den Mut und die notwendige Energie weitere Sonderschauen auszurichten soweit dies in unseren Kräften liegt.

Planung zur WBK in Kassel im Herbst 2011

Bereits in Sinsheim wurden von der Vorstandschaft die Weichen gestellt bezüglich der Planung einer Sonderschau auf der Herbstmesse in Kassel, soweit die Voraussetzungen gegeben sind. Das Thema wird aus dem Bereich „ Die Bewaffnung der deutschen Polizei „ stammen, wobei die Ausstellung und das Thema noch weiter konkretisiert werden.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/11:

Mitgliederversammlung und Neuwahlen der Vorstandschaft

Die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft für die kommende Legislaturperiode findet nach Beschluss der Vorstandschaft am Samstag den 9. Juli 2011 um 17.00 Uhr im Ringberghotel in Suhl statt. Für die Mitglieder besteht an diesem Tag die Möglichkeit an Vorträgen zu verschiedenen Themen rund um Waffen usw. teilzunehmen. Das Programm beginnt um 9.00 Uhr für alle Mitglieder. Am Freitag den 8. Juli ist um 14.00 Uhr der Besuch eines Museum in Suhl geplant, zu dem natürlich die Mitglieder ebenfalls eingeladen sind. Die Teilnahme am Museumsbesuch sollte jedoch rechtzeitig der Vorstandschaft entweder durch einen Anruf oder über unsere Hompage mitgeteilt werden, damit der Museumsbesuch gesteuert werden kann, sowie auch die Übernachtungen reserviert werden können.

Das Ringberghotel besitzt jedoch auch die Größe um kurzfristig eine Übernachtungsmöglichkeit zu bekommen.

Sollten Sie geschätztes Mitglied Interesse bekunden als Vorstands-mitglied in der Vorstandschaft mitzuarbeiten bzw. einen Posten in der Vorstandschaft einzunehmen teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit damit wir Sie in die Wahlvorschlagsliste aufnehmen können.

Des Weiteren sind Anträge zur Mitgliederversammlung baldmöglichst an die Vorstandschaft einzureichen.

Wenn Sie zur Mitgliederversammlung kommen möchten teilen Sie es uns rechtzeitig mit damit wir mit dem Ringberghotel dementsprechende Konditionen bezüglich Übernachtung evt. noch Vollpension für die Kuratoriums – Mitglieder vereinbaren können.

Sollten Sie noch Fragen zu dieser Mitgliederversammlung haben rufen Sie uns bitte an oder stellen Sie ihre Anfrage an uns über die Kuratoriums Hompage.

Information zur VwV

Die längst erwartete und überfällige VwV zum WaffG. in der Ausgabe vom Juli 2009 welche zum Frühjahr 2011 erscheinen sollte, wird nun auf Grund des Ministerwechsels frühestens im Sommer erscheinen, wie aus den Gesprächen mit dem Forum Waffenrecht auf der IWA in Nürnberg zu erfahren war. Wollen wir hoffen dass, die Verwaltungsvorschrift baldmöglichst noch in diesem Jahr von den zuständigen Gremien verabschiedet wird, und Allen Seiten gerecht wird.

Zur Frühjahrs - Messe in Kassel

Unsere Sonderschau auf der Frühjahrs – Messe in Kassel fand wiederrum bei unseren Mitgliedern wie auch den Besuchern großen Anklang. Sie waren im Besonderen erstaunt wie groß der Beitrag bezüglich der Bewaffnung der deutschen Streitkräfte zwischen 1938 und 1945 der ehemaligen bzw. der annektierten Tschechoslowakei im Bereich der Faust- und Feuerwaffen war. Besondere Leckerbissen welche auch von den Besuchern die notwendige Aufmerksamkeit bekamen stellten Produkte wie das

- Übergangsmodell vom VZ 24 zum G. 24 (t),

- die nicht mehr ausgelieferten und nach deutschem Muster geänderten Exportmodelle des VZ 24

- die nach Beschädigungen mit Teilen des Kar. 98k geänderten VZ 24 und G 24 (t) Modelle

- die Karabiner 98k welche eine Systemhülse eines VZ 23 bzw. VZ

aufweisen.

- die Endkriegsvariante des Karabiner 98k mit 100 m Blechvisier

- die Schalldämpfervariante der P 27 (t) mit dem originalen

Schalldämpfer

usw., dar.

Die lobenden Worte ließen bei den Verantwortlichen wie auch den an der Sonderschau Beteiligten alle Mühen und Anstrengungen vergessen, und gaben den Mut weitere Sonderschauen auszurichten soweit dies in unseren Kräften liegt.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/11:

Zur Frühjahrsmesse in Kassel

Obwohl wir dieses Jahr Mitgliederversammlung, Sonderschauen auf dem Mannheimer Maimarkt, der IWB in Sinsheim und im Herbst in Kassel geplant und vor uns haben, entschloss sich die Vorstandschaft trotz Terminenge auf besonderen Wunsch des Veranstalters auf der Frühjahrsmesse in Kassel, welche vom 18. bis 20. 3.2011 stattfindet, durch Herrn Schmid mit einer Sonderschau vertreten sein.

Die Sonderschau auf der Frühjahrs - Waffenmesse in Kassel steht unter dem Motto

Hand– und Faustfeuerwaffen aus der Tschechoslowakei welche beim deutschen Militär im 2. Weltkrieg Verwendung fanden“

Die Waffen der tschechoslowakischen Streitkräfte standen denen der Reichswehr wie auch der neu geschaffenen Wehrmacht aus funktionaler und technischer Sicht in keinster Weise nach. Waren es doch ebenfalls 98er Modelle wie der VZ 98/22, der VZ 23 und VZ 24 welche auf Maschinen produziert wurden, welche die Tschechoslowakei nach dem 1. Weltkrieg von den Mauser Werken in Oberndorf und der staatlichen Waffenfabrik Spandau übernommen hatte. Diese Waffen waren dazu noch im gleichen Kaliber gehalten wie die Handfeuerwaffen des deutschen Militärs, was auch für die Faustfeuerwaffen gilt.

Diese Waffen waren für die Aufstellung neuer Verbände und Divisionen der Wehrmacht und der Waffen SS unbedingt erforderlich. Hierbei spielte natürlich die in der Tschechoslowakei vorhandene Waffen-industrie eine außerordentlich wichtige Rolle in der Produktion von Rüstungsgütern insbesondere auf dem Sektor der Hand- und Faustfeuerwaffen.

Wurden zu Beginn des 2. Weltkrieges auf Grund des enormen Waffen-bedarfs in der annektierten Tschechoslowakei die Handfeuerwaffen –Modelle VZ 24 als G 24 (t) das Modell 16/33 als 33/40 weiter-produziert, fand bereits 1942 eine Umstellung dieser Fertigungsanlagen auf die Produktion des Karabiner 98k statt.

Bei den Faustfeuerwaffen hatte die Tschechoslowakei ebenfalls ihre eigenen Konstruktionen die zum Teil auf die bereits bei der Firma Mauser vom Ing. Josef Nickl entwickelten Patente, beruhen. Josef Nickl ging nach dem 1. Weltkrieg zu der tschechischen Firma CZ und entwickelte auf Basis der genannten Patente die vom tschechischen Militär und der tschechischen Polizei geführten Pistolenmodelle CZ 22, CZ 24 und 27.

Eine weitere Pistole bildete die von Josef Myska entwickelte CZ 39.

Alle diese Pistolenmodelle besaßen waren für handelsübliche Munition eingerichtet. Auf eine allgemeine Heeresmitteilung hin durften bei der Wehrmacht sämtliche handelsüblichen Pistolenmodelle in den Kalibern 7,65 und 9mm geführt werden. Jedoch fertigte man auch Pistolen im Kaliber 6,35 wie die Mod. DUO , Jaga usw. welche auch Angehörige des deutschen Militärs führten. Neben den Waffen wurde natürlich auch Munition zu den Waffen gefertigt wie auch optische Geräte wie z.B. das ZF 4.

Neben diesen Waffen aus der direkten tschechischen Waffenindustrie ließen auch renommierte Firmen aus dem Reich auf tschechischem Gebiet

Waffen bzw. Waffenteile fertigen. So wurde die P 38 des Spreewerk – Berlin im tschechischen Grottau gefertigt. Daneben produzierte die „ Böhmische Waffenfabrik A.G. “ in Prag einige Läufe für die P 38.
Ales in allem stellte die Tschechoslowakei eine wichtige Produktionsstätte von Waffen und Gerät für das deutsche Militär dar was in dieser Sonderschau an Hand der ausgestellten Exponaten zum Ausdruck kommen soll.

In dieser Sonderschau werden wiederum äußerst seltene Exemplare an Waffen und Zubehör zum Ausstellungsthema zu sehen sein wie z.B.

- die CZ 22

- die frühe Ausf. der P 27

- die P 27 Ausführung mit Schalldämpfer

- mit deutscher Abn. versehen Exportausf. des VZ 24

- der 98 k mit 100m Standvisier

- der 98 k mit tschechischer ZF Montage

usw.

Des Weiteren steht an allen Tagen dem Besucher ein fachkundiges Personal am Stand des Kuratoriums zur Verfügung um Ihre Fragen bezüglich des Aufbaus von Sammlungen, zum Waffenrecht wie auch hinsichtlich der ausgestellten Exponate der Sonderschau usw., zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/11:

IWB in Sinsheim

Bei der diesjährigen IWB in Sinsheim, welche vom 08.04. – 10.04.2011 stattfindet, gestaltet das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Sonderschau unter dem Motto

Die Kavalleriebewaffnung der süddeutschen Staaten von 1800- 1918 „

( Württemberg, Bayern und Baden )

Neben der Infanterie ist die Kavallerie die älteste Waffengattung im militärischen Sinne. Die Einsatzprinzipien der Kavallerie , wie auch ihre Struktur und ihr Aufgabenbereich wandelten sich im Laufe der Geschichte mehrfach, da sie vor allem, von den politischen Herr-schaftsverhältnissen, dem Entwicklungsstand der Militärtechnik sowie von der Möglichkeit kriegstaugliche Pferde zu züchten wie auch zu versorgen, abhängig waren. Mit dem allmählichen Übergang zu den stehenden Heeren nach 1648 erhielt die Kavallerie eine feste weitgehend einheitliche Organisation und für die Ausbildung und den Dienstbetrieb ein Reglement. Danach gliederte sich die Kavallerie in Kürassiere und Dragoner ( Bayern schwere Reiter ) als Schlachtenreiterei, Husaren, Ulanen und die Chevauleger in Bayern gehörten zur leichten Kavallerie. Auf Grund ihrer hohen Manövrierfähigkeit, Beweglichkeit sowie Stoßkraft spielte die Kavallerie in den Kriegen bis zum letzten Drittel des 19. Jahrhunderts eine entscheidend wichtige Rolle. Mit Ende des 2.Weltkrieg ging die Ära der deutschen Kavallerie zu Ende. Die Kavallerie hatte den Vorteil dass sie selbstständige Handlungen in bedeutender Entfernung vom Gros des Heeres bzw. von Stützpunkten aus führen konnten, in kurzer Zeit relativ große Strecken überwinden, überraschend gegen die Flanken und im Rücken des Gegners angreifen dabei sich schnell zum Gefecht entfalten und sowohl zu Pferd wie auch abgesessen zu kämpfen.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts stellte die Kavallerie bei den Streitkräften der verschiedenen Nationen, Länder, Königreiche, Fürsten- und Herzogtümer usw. eine wichtige Waffengattung dar, die sich wie bereits erwähnt in leichte und schwere Kavallerie, sowie in spezielle Untergruppierungen dieser Gattungen, aufteilte. Von Anfang an führte die Kavallerie ihre typisch eigene Bewaffnung die sich jedoch an dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand orientierte, wobei jedoch gewisse Waffen eine neue Renaissance erlebten wie zum Beispiel die Lanze welche im letzten Drittel des 19. Jahrhundert sich großer Beliebtheit erfreute. Das Kriegsende 1945 bedeute zugleich das aus für die deutsche Kavallerie, und die 1951 gegründete Bundeswehr zog die Einführung einer Kavallerie nicht mehr in Erwägung.

In einer Sonderschau kann natürlich nicht das ganze Spektrum an Waffen der Kavalleriegattungen über alle zeitlichen Epochen hinweg dargestellt werden. Daher haben wir uns entschlossen bei der diesjährigen Sonderschau auf der IWB in Sinsheim einen repräsentativen Querschnitt der Kavallerie - Bewaffnung Württembergs, Badens und Bayerns in dem Zeitraum von 1800 – 1918 zu präsentieren. Grundlage der Ausstellung werden natürlich die typischen Blankwaffen der Kavallerie wie Säbel, Degen und Pallasche, aber auch Feuerwaffen wie Pistolen, Revolver und Karabiner vom Steinschloss bis zur Patronenwaffe sowie Lanzen in der Ausführung mit Holzschäften hin bis zur Stahlrohrlanze wie auch das dazugehörende Equipment. Dabei sind äußerst seltene Exemplare an Waffen zum Ausstellungsthema zu sehen wie z.B.

- württembergischer Kavallerie - Säbel M 1797 ( Friedrich der II. )

- Säbel M 1813 für Jäger zu Pferd

- württembergische Steinschlosspistole M 1817

- bayrische Steinschlosspistole mit Scharnier M 1816

- bayrische Kolbenpistole M 1864

- Kavalleriekarabiner M 1816 aus der Fert. St. Blasien

- Karabiner M 71 Mauser Fertigung für Württemberg

- Karabiner Mod.98 „ SPANDAU 1908 „ mit Tr.St. XIX. R.U.1.130

usw.

Des Weiteren steht an allen Tagen dem Besucher ein fachkundiges Personal am Stand des Kuratoriums zur Verfügung um Ihre Fragen bezüglich des Aufbaus von Sammlungen, zum Waffenrecht wie auch bezüglich der ausgestellten Exponate der Sonderschau usw., zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/11:

Nachlese zur Waffenbörse in Kassel

Unsere Sonderschau auf der Waffenbörse in Kassel Ende November 2010 fand bei den Besuchern und den vorbeischauenden Ausstellern großen Anklang. Der neu konzipierte Stand des Kuratorium lag schräg gegenüber dem sonstigen Standort direkt neben dem Eingang. Dieser Stand wies eine Kabine für die Utensilien separat neben den Vitrinen auf, sowie eine bestuhlte Fläche um Gespräche zu Führen. Die militärischen Varianten der Parabellum Pistole wie auch die Varianten der P38 wirkten wie ein Magnet auf die Waffeninteressierten, dies zeigte sich an den Besuchern unserer Sonderschau, Dementsprechend waren die Vitrinen während der Ausstellungstage umlagert. Das Kuratorium–Team welches die Sonderschau betreute hatte teilweise alle Hände voll zu tun um die Fragen rund um die Sonderschau, zum Waffengesetz und der noch fehlenden Verwaltungsvorschrift wie auch zum Thema Waffensammlungen und wie erlange ich eine Sammler-WBK zu beantworten.

Auf unsere Einladung hin besuchte uns auf der Waffenbörse in Kassel der Abgeordnete des Hessischen Landtages ( FDP ) und Mitglied des Innenausschusses Herr Helmut von Zech. Im Verlauf des Gespräches am Stand des Kuratorium konnte der Vorsitzende Herr Schmid, Kulturreferent Gregor Wensing sowie die Schriftführerin der rheinischen Gruppe, Ute Jansen – Rentz, dem Abgeordneten Einblicke in die Gedankenwelt der Sammler gewähren und deren Bedeutung für das „ histori-sche Gedächtnis „ unserer Gesellschaft hervorheben, in Zusammenhang mit dem Erhalt von Kulturgütern für die Nachwelt. An Hand der aktuellen oben genannte Ausstellung des Kuratorium und mit einem Rundgang über die Börse mit dem Besuch zahlreicher Händlerstände sowie den Gesprächen mit Händlern und Vertretern anderer Verbände informierte sich Herr von Zech in Begleitung des Kuratorium Vorsitzenden Herr Schmid über die oft unterschätzte Facette der Geschichtsforschung wie auch der Bedeutung des Schießsportes. Nach einem fast dreistündigen Besuch mit hochintensiven Gesprächen verließ Herr von Zech die Börse - mit dem Wissen im Gepäck, dass „ Geschichte „ der gegenständlichen Verankerung bedarf und dass mit einer Zerstörung von Geschichtsartefakten nicht zur Verbesserung der Inneren Sicherheit beigetragen wird. Dem Mitglied des „ Hessischen Landtages „ wurde auch bewusst welchen wichtigen Stellenwert der Schießsport auf geschichtlicher wie auch auf kultureller, gesellschaftlicher und sportlicher Ebene besitzt, und wichtiger Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft darstellt.

So konnte aus unserer Sicht zum Ende der Waffenmesse, insgesamt ein positives Resümee gezogen werden. Hierzu haben auch die zahlreichen lobenden Worte und Gesten sowie die Anerkennung der Besucher bezüglich unserer Sonderschau, beigetragen.

Allgemeines

Einige Weihnachtspost mit dem beigefügten neuen Mitgliedsausweis konnte nicht zugestellt werden, da vermutlich eine Adressenänderung vorliegt. Sollten Sie geschätztes Mitglied bis zum jetzigen Termin noch keine Weihnachtspost bzw. schriftliche Nachricht vom Kuratorium erhalten haben, teilen Sie und das bitte mit damit wir Ihnen die Weihnachtspost nachsenden können. Sie erreichen uns über die unten angegebene Anschrift oder auch über unsere Homepage per E – Mail, aber auch telefonisch unter der Telf.Nr. 07346/5213.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/11:

Aus der Vorstandssitzung im November

Bei der letzten abgehaltenen Vorstandsitzung wurde bezüglich der im Jahr 2011 stattfindenden Mitgliederversammlung, mit Neuwahlen der Vorstandschaft, zwei Orte in den Focus genommen. Angedacht sind die Städte Coburg oder Zella – Mehlis wo neben der vorhandenen Infrastruktur auch ein Begleitprogramm in Form eines Waffenmuseums sich anbietet, und ziemlich zentral in Deutschland liegt um den Mitgliedern eine Anreise zu ermöglichen. Der Zeitraum der Mitglieder-versammlung ist auf den Mai/Juni vorgesehen. Die Neuwahlen durchzuführen im Rahmen einer Waffenmesse wird noch geprüft. Bei den derzeitigen Messestandorte sind Räumlichkeiten wie in Stuttgart und Dortmund nicht gegeben. Außerdem hat die Erfahrung auch gezeigt, dass die Mitglieder an verschiedenen Messetagen kommen und dass viele nach einem Messetag erschöpft sind und die Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort begrenzt sind.

Einen weiteren Tagesordnungspunkt stellte die Ausrichtung wie auch die Themen und Realisierung der Sonderschauen auf der im Jahre 2011 geplanten Sonderschauen auf den einzelnen Messen dar. Geplant und im Gespräch sind die im Frühjahr stattfindende IWB in Sinsheim und IWK in Kassel sowie der Maimarkt in Mannheim und im Spätherbst nochmals die IWK in Kassel. Thema der Sonderschauen auf den Frühjahrsmessen werden „ Die Kavalleriebewaffnung der süddeutschen Staaten bzw. Preußens von 1800 – 1918 „ , sein. Für den Maimarkt in Mannheim ist auf dem jagdlichen Sektor eine Sonderschau geplant. Da der Maimarkt eine Verbrauchermesse darstellt mit ca. einer halben Million Besucher wie auch der politische Ebene der angrenzenden Bundesländer, ist es für uns besonders wichtig den normalen Bürger der nicht mit Waffen konfrontiert ist, positiv von den Aufgaben der Jäger im Bereich des Naturschutzes usw., den Sportschützen als Träger von Jugendarbeit und sportlichen Erfolgen von der eine ganze Nation profitiert wie auch dem Waffensammler welcher Kulturgut unter enormen finanziellen und persönlichem Engagement der Nachwelt erhält, zu informieren und zu überzeugen wie wichtig der private Waffenbesitz ist, und welchen Stellenwert dieser für eine Gesellschaft darstellt. ( Als Beispiel möchten wir nur die Stiftung Baumann im Reichsstattmuseum in Rothenburg o.T. und die Hahlwegstiftung welche in die Sammlung der WTS integriert ist anführen )

Die geplanten Themen der Kuratoriums – Kurier im Jahre 2011 wurde ebenfalls behandelt, die wir aber an dieser Stelle noch nicht preisgeben wollen.

Zum Jahresende und den Ausblick in Jahr 2011

Wiederrum ging ein Jahr zu Ende das nicht die längst erwartete Verwaltungsvorschrift zum WaffG. brachte, sondern eine besondere Auslegung des Erbenprivilegs einzelner Kreispolizeibehörden wie auch die Überwachung der Aufbewahrung von Waffen bei den Waffenbesitzern.

Mitte des Jahres sorgte eine angedachte Waffensteuer einzelner Kommunen denen die Stadt Stuttgart voran ging für Unruhe und Aufregung unter den legalen Waffenbesitzern. Auf Grund der vorgenannten Kriterien war eine Vollbeschäftigung der Vorstandschaft wiederrum gegeben.

Es wäre wünschenswert wenn baldmöglichst im Neuen Jahr die längst überfällige und für Alle Seiten vertretbare Verwaltungsvorschrift welche mit dem BWaffG. in der Ausgabe von 2008 und 2009 konform geht, verabschiedet würde.

Neben den Vorstandswahlen haben wir im „ Neuen Jahr „ natürlich die gleichen Ziele wie in den letzten Jahren.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein

„ Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2009.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/10:

Mitgliederversammlung und Vorstandswahlen

Im Jahre 2011 endet die Periode der derzeitigen Vorstandschaft. Somit stehen Neuwahlen bezüglich der Vorstandschaft an, die wir wie bereits Tradition in Verbindung mit einer Mitgliederversammlung durch führen wollen.

Mitglieder welche Interesse bekunden in der Vorstandschaft aktiv mitzuarbeiten usw. möchten bitte über unsere E - Mail Adresse Kontakt mit dem Kuratorium aufzunehmen. In wieweit die Mitgliederversammlung in Verbindung mit einer Waffenmesse bzw. sonstigen Veranstaltung abgehalten werden kann um viele Mitglieder eine extra Anreise zu einem Tagungsort zu ersparen, wird derzeit geprüft und dann veröffentlicht werden, wie auch die Tagesordnung der Versammlung.

Allgemeines

Im nächsten Jahr findet neben den Wahlen der Vorstandschaft des Kuratoriums am 27.März in Baden – Württemberg die Landtagswahlen statt. Entsprechend den Umfragen der Meinungsforschungsinstitute haben die SPD und die Grünen zurzeit eine Mehrheit gegenüber der CDU und FDP.

Hierbei ist zu bedenken dass die Grünen für ein Verbot von Waffen in privater Hand sind bzw. dermaßen einschränken wollen, dass ein privater Waffenbesitz fast unmöglich wird. Führende Mitglieder der SPD Fraktion in Baden–Württemberg haben die Aussage getroffen, dass eine weitere Verschärfung des WaffG. nicht ausgeschlossen ist.

Meinungsumfragen welche auf die schreckliche Tat von Lörrach hin von Fernsehsendern durchgeführt wurden ergaben dass sich jedoch weit über 60% der Mitbürger für einen privaten Waffenbesitz, aussprachen. Dies zeigt eindeutig dass sich die Mehrheit der Bürger in der BRD keine weiteren Verschärfungen des WaffG. wünschen. In wieweit solche Meinungsumfragen in die tägliche politische Arbeit unser Volksvertreter einfließen und zu deren Meinungsbildung beitragen, können wir natürlich nicht beurteilen. Sollte jedoch in Baden–Württemberg ein politischer Machtwechsel stattfinden ist anzunehmen dass dies negative Auswirkungen auf das Waffengesetz haben wird.

Kuratoriums–Kurier

In den letzten Wochen ist unseren Mitgliedern der Kuratoriums – Kurier zugegangen, welcher die Bewaffnung und Ausrüstung für die Mannschaften der schwedischen Kavallerie zum Inhalt hat. Nichtmitglieder können über unseren Hompage den Kuratoriums–Kurier welcher einen Umfang von 35 Seiten in bester Druckqualität aufweist gegen eine Spende von 5 Euro plus Porto bestellen. Des Weiteren sind noch einige Exemplare des letzten Kuratoriums–Kurier welcher die Bewaffnung Hessen/Darmstadt zum Inhalt hatte vorhanden. Sie können ebenfalls gegen einen entsprechenden Spendenbeitrag bezogen werden.

Es ist geplant den Kuratoriums–Kurier mit unterschiedlichen Themen zur Waffentechnik und Waffengeschichte zweimalig im Jahr unseren Mitgliedern und Interessenten anbieten zu können. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie geschätzte Mitglieder darauf aufmerksam machen, dass Sie gerne mit Fachbeiträgen zum Kuratoriums–Kurier beitragen dürfen, damit nicht immer die gleichen Autoren mit ihrem speziellen Fachgebiet tätig werden und damit auch andere Fachgebiete abgedeckt werden können.

Bitte haben Sie Verständnis dass die Mitarbeit beim Kuratorium–Kurier eine ehrenamtliche Tätigkeit darstellt. Bei Interesse wie auch bei Fragen hierzu möchten wir Sie bitten mit uns Kontakt über die untenstehende Hompage aufzunehmen.


Die Vorstandschaft

DWJ 11/10:

Zum Tode unseres Ehrenvorsitzenden Herrn Gottlob Herbert Bidermann

Am 1. September 2010 ist unser Ehrenvorsitzender und Träger der „ Goldenen Verdienstnadel „ des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. Herr Gottlob Herbert Bidermann in seinem Heimatort Dornstetten/Aach sanft entschlafen. 2 Tage zuvor konnte er noch seinen 90ten Geburtstag im Kreise seiner Familie bewusst erleben.

Der Verstorbene hat sich in besonderer Weise um das Kuratorium verdient gemacht, als nämlich nach dem Ableben der Gründungsmitglieder des Kuratoriums bzw. die verbliebenen Mitglieder der Vorstandschaft aus Altersgründen den Verband nicht mehr führen konnten, auf deren Wunsch hin trotz seiner vielfältigen Aufgaben die Vorstandschaft übernommen und mit einer neuen Mannschaft zu neuer Stärke geführt.

Des Weiteren legte Herr Gottlob Bidermann den Grundstein für unzählige Sonderschauen im Rahmen der Internationalen Waffen – Börse auf der Landesmesse in Stuttgart wie auch der Internationalen Waffenmesse in Dortmund. Durch die von Ihm gestalteten Sonderschauen im Rahmen des Kuratorium, welche Er mit seinem großen Fachwissen bereicherte und den Interessierten weitergab erlangte das Kuratorium wie auch seine Person einen weltweiten Bekanntheitsgrad, dabei wurde Ihm wie auch uns in diesem Zusammenhang eine außergewöhnliche Anerkennung zu teil.

Trotz seiner angeschlagenen Gesundheit und seines Alters war Herr Bidermann immer ein kompetenter Ansprechpartner, und zeigte sich immer bereit von seiner Sammlung Exponate dem Kuratorium für seine Sonderschauen und Ausstellungen zur Verfügung zu stellen.

Mit seiner Stiftung im Schloss Glatt wird sein Name für immer weiterleben. Auch das Kuratorium wird seinem Ehrenvorsitzenden und Träger der goldenen Verdienstnadel Herr Gottlob Herbert Bidermann ein ehrendes Gedenken bewahren.

Internationale Waffenmesse Kassel 2010

Wie bereits in den Vorherigen Verbandsnachrichten angekündigt, präsentiert das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen auf der Internationalen Waffenmesse in Kassel welche vom 25.-28.11.2010 stattfindet wiederrum eine Sonderschau.

Die Sonderschau steht unter dem Motto:

„ Die Pistole Parabellum und P 38 bei deutschen Truppenverbänden“

Schwerpunkt der Ausstellung bilden die Pistolenmodelle 04, 08 und Lange Pistole 08 sowie die von der Firma Walther konstruierte Heerespistole und P 38 welche von den deutschen Truppenverbänden bis 1945 geführt wurden.

In diesem Zusammenhang werden natürlich auch die Vorläufermodelle dieser beiden Pistolenmodelle ausgestellt werden wie der Reichsrevolver M 79 und 83. Neben den üblich anzutreffenden Ausführungen der Parabellum – Pistole wie auch der P 38 werden nachstehende besondere Exemplare dem Publikum gezeigt werden.

- Parabellum Pistole aus dem Truppenversuch 1902 mit automatischer Sicherung

- 08 Pistole von 1910 aus der ERFURT Fertigung

- zivile Parabellum – Pistole für Offiziere mit nachträglich militärisch nachgerüstetem Kammerfang in originaler zugehöriger Tasche

- zivile Prabellum – Pistole von 1913 mit späterer Verwendung bei der Polizei im 2. Weltkrieg

- 08 Pistole Mauser Banner Militär

- 08 Pistole byf 42 Polizei ohne Schiwy Sicherung

- P 38 Nullserie von Walther

- P 38 ac ohne Datum

- P 38 ac mit FN Griffstück

- P 38 byf 42

- P 38 svw 45

- P 38 byf ( Mauserfert. ) mit FN Schlitten

- P 38 cyq mit FN Schlitten

- P 38 cyq mit FN Griffstück

- P 38 cyq gravierte wie auch geschlagene Nullserie

- P 38 n´cyq doppel – Nullserie

Zahlreiches Zubehör wie auch Dokumente zu beiden Modelle runden die Ausstellung ab.

An allen Tagen steht dem Besucher ein fachkundiges Personal am Stand des Kuratoriums zur Verfügung um Ihre Fragen bezüglich des Aufbaus von Sammlungen, zum Waffenrecht wie auch bezüglich den Exponaten der Sonderschau, zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/10:

Waffensteuer

Es war uns natürlich ein besonderes Anliegen auf Grund der vorliegenden Fakten bezüglich der Einführung einer Waffensteuer, aktiv zu werden. So haben wir die Minister der einzelnen zuständigen Ministerien wie das Innenministerium, Kultusministerium usw., aber auch den Bundespräsidenten und die Bundeskanzlerin sowie die im Bundestag vertretenen Fraktionen, mit einem auf die einzelnen Kriterien des legalen Waffenbesitzes ansprechenden Positionspapiers, angeschrieben, um gegen die Einführung einer Waffensteuer Einfluss zu nehmen. Natürlich ging auch ein mehrseitiges fachlich fundiertes Schreiben das die Notwendigkeit des legalen und privaten Waffenbesitzes bei Sportschützen und Jäger aber im Besonderen bei Waffensammler, als die Bewahrer, Schützer und Forscher von Kulturgut hervorhebt, an die einzelnen Stadtratsfraktionen der Landeshauptstadt Stuttgart, auch an den Herrn Oberbürgermeister Schuster. In diesem Schreiben wurde unter anderem aufgezeigt, welche gesellschaftlichen, kulturellen, und geschichtlichen Aufgaben die Schützen wie auch die Jäger und Waffensammler erfüllen, und welche Verantwortung auf politischer Ebene besteht, hinsichtlich der Förderung und des Schutzes von Brauchtum und Kulturgütern ( Waffen, Munition, Zu-behör usw. ).

In diesem Zusammenhang gingen auch noch weitere dieser Schreiben von der Vorstandschaft und unserem Kulturreferenten Herr Wensing an politische und kulturelle Institutionen wie auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Auch haben wir ein allgemeines Schreiben zum Thema Waffensteuer auf unsere Homepage gestellt, das Interessenten herunterladen konnten, um dies an die politisch Verantwortlichen zu senden.

Bis zum Redaktionsschluss dieser DWJ Ausgabe ( 20. August ) sind nur wenige Rückantworten eingegangen. Dabei enthielten die erhaltenen Schreiben von den Ministerien keine Aussagekraft, vielmehr wurde darauf verwiesen dass man nicht zuständig sei, und die Schreiben an das Finanzministerium weitergeleitet wurden. Der Herr Bundespräsident ließ freundlich mitteilen, dass Er keinen Einfluss nehmen könne. Nur von der Stadtratsfraktion " Bündnis 90/die Grünen" erhielten wir bis zum Redaktionsschluss ein Antwortschreiben. Aus diesem geht hervor das Sie sehr wohl Brauchtum, Kultur und Kulturgüter schützen und fördern, aber auch den privaten Waffenbesitz soweit wie möglich einschränken möchten, aber selbst überrascht waren, als von der CDU Stadtratsfraktion die Waffensteuer ins Gespräch gebracht wurde.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang zu sehen, dass alle Iinteressensverbände wie auch das DWJ in dieser Sache aktiv geworden sind um eine Waffensteuer zu verhindern. Was uns etwas bedenklich stimmt ist ein neu ins Leben gerufener Interessensverband von Waffenbesitzen, welcher auf publizistische Art um Mitglieder zu gewinnen sinngemäß Texte verbreitet wie" Wo waren die Verbände wenn es um den privaten Waffenbesitz geht?" Hier wird meines Erachtens den Verbänden wie auch anderen etablierten Interessenten unterstellt, in den letzten Jahren nichts zum Erhalt von legalem Waffenbesitz in privater Hand unternommen zu haben. Dem muss in diesem Zusammenhang eindeutig widersprochen werden.

Wir sollten gemeinsam daran arbeiten und mit rechtsstaatlichen Mitteln kämpfen, dass in der BRD der legale Waffenbesitz im Privatbereich erhalten bleibt, und nicht durch Gesetze, Auflagen, Steuern usw., unmöglich wird.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/10:

Waffensteuer

Anfang Juli konnte man in den Zeitungen des süddeutschen Raumes lesen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart entsprechend einem Gutachten, welches durch eine Kanzlei erstellt wurde, ab dem Jahre 2011 eine Waffensteuer erheben werde. Angedacht ist hier für die erwerbsscheinpflichtigen Waffen eine Steuer von 100 Euro pro Waffe und Jahr zu nehmen. Befreit von der Waffensteuer sind nach Aussage des Stuttgarter Oberbürgermeisters Schuster drei Waffen bei Jägern, die Waffen von Förstern und professionellen Schützen. Hobbyschützen und Waffensammler sollen zahlen. Im Weiteren gab er zur Kenntnis, dass sich hierdurch mancher noch entschließen wird seine Waffen abzugeben. Auf die Frage hin, dass Stuttgart die einzige Kommune sei, welche hier eine Steuer erhebt, gab der Oberbürgermeister zur Kenntnis, dass einer immer als Erster vorangehen muss und weitere Kommunen dem Beispiel bestimmt folgen würden.

Aus dem Gutachten, welches von der Kanzlei Graf von Westphalen, Dr. Volker Stehlin mit Dependancen in verschiedenen Städten erstellt wurde, geht eindeutig hervor, in welchem Zusammenhang Steuern erhoben werden können und welche staatsrechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sein müssen, damit die Steuer rechtlich einzufordern ist. In waffenrechtlicher Hinsicht kann bei dem erstellten Gutachten nicht von Professionalität und Fachkenntnis gesprochen bzw. ausgegangen werden. So spricht hier das Gutachten von einer Waffensteuer, doch sollen nur die gemeldeten, erwerbsscheinpflichtigen Feuerwaffen besteuert werden. Jedoch geht man bei dem Begriff Waffen, wie es aus § 1 WaffG. und der dazugehörenden VwV ersichtlich ist, nicht nur von erwerbsscheinpflichtigen Feuerwaffen aus.

Eine Waffensteuer ist von unserer Seite aus äußerst bedenklich zu bewerten und wird dazu führen, dass unsere Gesellschaft und die gesamte Bundesrepublik Deutschland kulturell, sportlich, gesellschaftlich wie auch wirtschaftlich enormen Schaden nehmen wird. Auf Grund dessen möchten wir nur in aller Kürze nachstehende Erläuterungen anfügen.

Sportschützen benötigen, bis sie professionell an Wettkämpfen teilnehmen können, jahrelanges Training in den einzelnen Disziplinen, die es erfordern mit unterschiedlichen Kalibern im Kleinkaliber, wie auch Großkaliberbereich zu trainieren. Mit der Einführung einer Waffen-steuer wird daher den Verbänden die Grundlage zur Nachwuchsarbeit wie auch die Förderung der angehenden schießsportlichen Größen erschwert bzw. entzogen. Die Folgen sind absehbar. So werden in einigen Jahren keine Olympiasieger, Weltmeister und Europameister, welche mit dem Schießsport in Verbindung stehen wie Biathlon, moderner Fünfkampf usw. aus der BRD kommen, weil diese Sportarten nicht mehr für den Normalbürger finanzierbar sind, den Meister fallen nicht vom Himmel.

Bezüglich der Jäger hat der Senat jedoch erkannt, dass das Waidwerk eine wichtige gesellschaftliche Stellung einnimmt, und die wesentlichen Aufgaben eines Jagdberechtigten in der Hege des Wildes, sowie im Naturschutz liegen. Darum sollen für die Jäger drei Waffen steuerfrei sein. Dass drei Waffen je nach Revier und Wildbestand zur waidgerechten Jagdausübung und der damit verbundenen Hege des Wildes in Zusammenhang mit dem Naturschutz teilweise nicht ausreichend sind, wurde hierbei ebenfalls nicht in Betracht gezogen.

Von der Waffensteuer sind die Waffensammler am stärksten betroffen, da sie im Allgemeinen die größte Anzahl von Waffen besitzen. Waffensammler haben sich entsprechend des Waffengesetzes wie auch der AVwV zum WaffG. verpflichtet eine kulturhistorisch bedeutsame bzw. wissenschaftlich technische Sammlung aufzubauen, was einen regelmäßigen Kauf von Waffen des genehmigten Sammelgebietes erfordert. Eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung bei Sammlern besteht auf Grund dessen nicht nur aus 20 oder 40 Waffen sondern aus weitaus mehr. Nur wenige Waffen eines Sammelgebietes stellen nämlich keine Sammlung im Sinne des Gesetzes dar. Hierbei ist im Besonderen noch in Betracht zu ziehen, dass ein Teil der meisten Sammlungen, Waffen beinhalten, die gesetzlich als Antiquitäten gelten. Dass es sich bei den Waffen der genehmigten Waffensammlungen grundsätzlich entsprechend des Gesetzes nur um kulturhistorisch bedeutsame Waffen handelt, geht unter anderem auch aus dem Urteil des BVerwG 1 C 49.82 hervor.

Kulturhistorisch bedeutsame Waffen im Sinne des Waffengesetzes und dessen Rechtsprechung sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10.Okt. 1985 RS 200/84 in ischem bzw. völkerkundlichem Wert einzustufen, und werden daher zollrechtlich gefördert, was auch die Antiquitäten betrifft.

Waffensammler verfassen Fachbücher, schreiben wissenschaftliche Abhandlungen und fachbezogene Artikel in Fachzeitschriften, tragen mit ihren Sammlungsgegenständen ( Waffen ) zu Ausstellungen in öffentlichen Museen bei, gestalten mit ihren Waffen Sonderschauen auf Messen und Veranstaltungen, halten Fachvorträge, fördern die Völkerverständigung mit dem Austausch von erarbeitetem Fachwissen und dem Austausch von Dokumenten sowie internationalen Treffen usw..

In Anbetracht der gekürzten Mittel für staatliche Museen in Zusammenhang mit der drohenden Schließung von Museen, wie die WTS in Koblenz, sind Waffensammler für den Erhalt von Waffen im Sinne von kulturellen Gegenständen enorm wichtig.

Eine Waffensteuer für Waffensammler ist auf Grund der Anzahl der in einer Sammlung befindlichen Waffen von den Betroffenen nicht zu finanzieren und würde daher zu einem enormen kulturellen, geschichtlichen und völkerkundlichem Verlust in der BRD führen.

Erhalten im benachbarten zur EU gehörenden Ausland engagierte Waffensammler höchste Ehrungen und Auszeichnungen ihres Landes für ihre Sammeltätigkeit und Forschungsarbeit in Zusammenhang mit Waffen, so werden in der BRD die gleichen Sammler, welche an der Forschungsarbeit mitarbeiten mit einer Steuer auf ihre im Besitz befindlichen Waffen belegt, welch ein Irrsinn. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des bereits geschwächten Handels wurden bei diesen Betrachtungen noch nicht berücksichtigt. All diese Faktoren wurden bei der Beurteilung bezüglich der Einführung einer Waffensteuer außer Acht gelassen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten mit Ihren Volksvertretern auf allen Ebenen mit Argumenten gegen eine Waffensteuer einzutreten.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/10:

Waffen - Amnesty

1. Auf Antrag des Landes Baden Württemberg hat sich die Länderkammer am 4. Juni in ihrer 871. Sitzung mit einer Neuauflage der Anmestyregelung nach § 58 Abs.8 des Waffengesetzes befasst. Grund hierfür war die bundesweite straffreie Abgabe von mehr als 200 000 legalen und allein 7000 illegalen Waffen in Baden - Württemberg, welche der § 58 Abs. 8 des WaffG. bis zum 31.12. 2009 ermöglichte. Dies wurde besonders von der politischen Seite aus als positiv gewertet, da deren Ansicht und Auffassung nach, zumal mit jeder abgegebenen Waffe ein Stück mehr Sicherheit erreicht wurde. In der Drucksache 263/10 vom 04.06.2010 fasste der Bundesrat auf Grund dessen folgenden Beschluss, welcher aus dem Absatz 2 und 3 hervorgeht Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer weiteren Strafverzichterklärung im Waffengesetz

2. Der Bundesrat greift diesen Sicherheitsgedanken auf. Er hält es für sinnvoll, die Abgabe von illegalen Waffen erneut innerhalb einer angemessenen Frist mit einer weiteren Stafverzichtsregelung zu befördern, um die Anzahl von unerlaubt besessenen Waffen noch weiter zu reduzieren. Gleichzeitig hält er es für geboten, dass neben der Abgabe von illegalen Waffen auch die Abgabe von illegal besessener Munition vom Strafverzicht umfasst wird. Denn auch Munition stellt ein Gefahrenpotenzial dar, das es zu senken gilt.

3. Der Bundesrat bittet die Regierung, das Waffengesetz entsprechend zu ändern. Von unserer Seite aus wäre es jedoch notwendig und sinnvoll hierbei nicht nur den Abs. 8 des § 58 anzusprechen, sondern wie es bereits in der Amnestyregelung vom 1.4.2008 der Fall war, den Abs. 11 des § 58 mit einzubeziehen.( Abs. 11 betrifft verbotene Gegenstände ) Es sollte jedoch auch auf politischer Seite daran gedacht werden, dass sich eine Vielzahl von Hinterlassenschaften ( Waffen und Muni-tion ) aus den Weltkriegen, sowie nach dem Abzug der alliierten Streitkräfte im besonderen aus der ehemaligen DDR wie auch der NVA usw. in privater Hand befindet, die dem KWKG. unterliegen. Auch für diese Gegenstände ( Waffen und Munition ) sollte von politischer Seite aus eine straffreie Abgabe ermöglicht werden. Nun gilt es abzuwarten ob die Bundesregierung diesem Vorschlag des Bundesrates zustimmt, und die Vorschläge des Kuratoriums hier mit einbezieht.

Waffenbesitzkarten für Sammler

In letzter Zeit wird festgestellt, dass vermehrt behördlicherseits die Sammler-Waffenbesitzkarten bei einer Erweiterung oder bei Eintragung eines Neuerwerbes dahingehend überprüft werden, ob die erworbene wie auch die bereits erworbenen Waffen dem Sammelgebiet zugehörig sind. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen einen Fall kurz schildern.

Nach einem weiterem Eintrag in die Sammler-Waffenbesitzkarte erhielt der WBK Inhaber die Aufforderung, innerhalb einer Frist nachzuweisen, dass die unter verschiedenen Nummern in seiner Sammler-Waffenbesitzkarte eingetragenen und beanstandeten Waffen dem genehmigten Sammelgebiet eindeutig zugehörig sind. In dem genannten Fall genügte es nicht dass nachgewiesen wurde, dass die Waffenmodelle der bemängelten Waffen in spezieller Fachliteratur in Zusammenhang mit dem Sammelgebiet genannt sind, sondern es wird direkt auf diese beanstandeten Waffen bezogen, ein Nachweis gefordert. In einem weiteren Schreiben wurde dann eingefordert dass diese genannten Waffen eindeutig auf Grund von Stempeln oder sonstigem direktem Nachweis zum Sammelgebiet gehören.

Der Hinweis auf ein gewisses erstrittenes Urteil, welches das Sammeln von zum Sammelgebiet gehörenden Waffen nicht direkt Objekt bezogen sondern Modell bezogen sieht, wie auch der Nachweis zeitgenössischer allgemeiner Verordnungen und Anordnungen die Waffen bzw. das Modell betreffend, wurden nicht akzeptiert bzw. behördlicherseits anerkannt.

Hierbei bezieht sich die Behörde ( Behörden ) bzw. die übergeordnete Dienststelle(n)auf § 17 Abs.4 der „ Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz 081/06 vom 27.01.2006. ( WaffVwV 081/06 Siehe Hompage des Kuratorium )

Sollte kein Nachweis der Sammlungszugehörigkeit der beanstandeten Waffen entsprechend der von der Behörde geforderten Kriterien erfolgen, müssen die Waffen in einer vorgegebenen Frist einem Berechtigten überlassen werden, bzw. man spricht von der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über unerlaubt im Besitz befindlichen Waffen.

Überlegen Sie sich daher beim Waffenerwerb ob diese Waffe wirklich eindeutig zu Ihrem Sammelgebiet gehört, da Sie als Erwerber und nicht nur der Händler in der Verantwortung sind. Daher werden entsprechend § 17 Abs.6 Satz 1 Halbsatz 4 der WaffVwV 081/06 von Waffensammlern besondere Kenntnisse gefordert.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/10:

Wie bereits im letzten DWJ mitgeteilt, findet im Jahre 2010 wiederum die IWB in Sinsheim statt. Diese Nachricht wurde natürlich von den Schützen, Waffensammlern aber auch Jägern und Sammlern von Militaria wohlwollend zur Kenntnis genommen. Wie sich dieses Jahr gezeigt hat, besteht aus Sicht der Besucher wie auch dem vorgenannten Klientel eindeutig die Notwendigkeit einer solchen Messe in Süddeutschland. An Hand des Publikums, welches die Messe in Sinsheim besucht hatte, konnte festgestellt werden, dass die Messe auch unter Interessierten der Anrainerstaaten großen Interesse hervorgerufen hat. So hatten wir Besucher aus Ungarn, Tschechien, Polen, Russland, der Slowakei, England, Belgien, Niederlande, Frankreich, Schweiz, Österreich, aber auch aus Amerika an unserem Stand die einen positiven Eindruck von der IWB hatten, und dies in einem positiven Feedback zum Ausdruck brachten. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass eine solche Veranstaltung wie die IWB einen nicht unerheblichen Beitrag zur Verständigung unter den Völkern hat.

Das Kuratorium begrüßt natürlich die Entscheidung des Veranstalters und wird die IWB in Sinsheim mit einer adäquaten Sonderschau wie gewohnt die Messe unterstützen.

Nachdem soeben die Sonderschau auf der Südwest – Messe in Villingen/Schwenningen mit dem Thema „ Jäger und Sammler „ erfolgreich zu Ende gegangen ist, laufen bereits die Planungen und Vorbereitungen für die im Spätherbst stattfindende Waffenbörse in Kassel. Hier wird das Kuratorium wiederum eine Sonderschau ausrichten, welche unter dem Motto steht „ Von der Parabellum – Pistole zur Pistole P 38 „. In dieser einmaligen Sonderschau soll an Hand von Realstücken, Dokumenten und Zubehör der Werdegang, die Ausführungen, Modelle und Varianten der Pistole 08 und P 38, welche beim deutschen Militär verwendet wurden, exemplarisch aufgezeigt werden.

Welche weiteren Messen wir mit einer Sonderschau in den Jahren 2011/12 mitgestalten werden, wird noch unter Berücksichtigung unserer personellen Situation bezüglich des erforderlichen Zeitaufwandes, sowie unserer finanziellen Möglichkeiten geprüft, und bei der nächsten Vorstandsitzung beschlossen werden. Selbstverständlich werden wir auch die Themen der einzelnen Sonderschauen in diesem Zusammenhang festlegen.

Mitgliedsbeiträge und Abbuchungsverfahren

Bei der Überprüfung der eingegangenen Mitgliedsbeiträge haben unsere Kassiere festgestellt, dass bei einigen wenigen Mitgliedern, welche uns eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilt haben, der Mitgliedsbeitrag nicht abgebucht werden konnte, und es zu teuren Rückbuchungen gekommen ist, die unser Konto belasten. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten Ihre Kontoauszüge zu überprüfen ob Ihr Mitgliedsbeitrag abgebucht werden konnte.Sollte es Ihrerseits zu einer Änderung Ihrer Bankdaten gekommen sein, bitten wir um Mitteilung Ihrer neuen Bankdaten, damit wir den Mitgliedsbeitrag wie gewohnt abbuchen können. Wir möchten auch die Mitglieder daran erinnern, die nicht an unserem Bankeinzugsverfahren teilnehmen und Ihren Mitgliedsbeitrag noch nicht entrichtet haben, einer Überweisung nachzukommen, da wir für unsere Arbeit, wie Fahrten zu Gesprächsterminen bezüglich Waffenrechtsangelegenheiten, Sonderschauen usw., die Mitgliedsbeiträge benötigen. Wenn Sie an unserem Bankeinzugsverfahren noch nicht teilnehmen und sich entschlossen haben daran teilzunehmen, finden Sie die erforderlichen Formulare zum Bankeinzugsverfahren auf unserer untenstehenden Hompage. Sie sind zum Einsehen und Runterladen eingestellt. Hier finden Sie auch die erforderlichen Daten zur Überweisung des Mitgliedsbeitrages, falls Ihnen die nötigen Unterlagen fehlen. Bitte vergessen Sie auch nicht uns nach Umzug Ihre neue Anschrift und die weiteren erforderlichen Daten zukommen zu lassen.

Wir wünschen allen hinsichtlich der bevorstehenden Ferien einen erholsamen Urlaub, ob in der Heimat oder in der Ferne.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/10:

Waffenmessen im 1. Halbjahr 2010

Viele Interessenten und Mitglieder besuchten uns auf den Messen in Sinsheim und Kassel. Beide Sonderschauen fanden bei den Besuchern großen Anklang was die Verantwortlichen und diejenigen welche ihre Sammlerschätze in den Sonderschauen zur Verfügung stellten Freude bereitete und somit Ansporn gibt weitere Sonderschauen durch zu führen. Wie bereits im Vorfeld berichtet waren in Sinsheim in der Sonderschau Waffen und Zubehör aus dem Spektrum der Entwicklung von Feuerwaffen zu sehen. Ausgestellt waren von einem originalen getreuen Nachbau der Tannenberg – Büchse, über Radschlosspuffer weiteren Radschlosswaffen, Duellpistolen in Kästen, Salonpistolen, Pistolen mit Steinschloss- und Perkussionszündung, Vorderlader- und Hinterladerrevolver, sowie Exemplare zur Umgehung des Rollin Withe Patentes, Selbstladepistole und Revolvern von ihren Anfängen bis zur Neuzeit. Parallel dazu wurde auch die Entwicklung der Langwaffe aufgezeigt und so waren vom Luntengewehr bis zum Selbstladegewehr in Form eines G 3 der Bundeswehr zu sehen.

Der Schwerpunkt der Sonderschau in Kassel lag wie mitgeteilt bei den im 2. Weltkrieg von deutschen Truppenverbänden geführten bzw. verwendeten 98er Modellen. Auch hier waren seltene Waffen wie auch Zubehör zu sehen. Wir berichteten bereits in unseren letzten Verbandsnachrichten über die Leckerbissen dieser Sonderschau.

Erfreulich sahen wir den steigenden Anteil von Besuchern und Sammlerfreunden aus unseren Anrainerstaaten und weiteren Staaten auf den vor genannten Messen. Nach den Messen in Sinsheim und Kassel begannen für uns bereits die Vorbereitungen für die Südwest Messe in Villingen – Schwenningen welche vom 29.05. – 06.06.2010 stattfindet, und auf der wir wie bereits berichtet erstmals eine Sonderschau ausrichten zum Thema „ Jäger und Sammler „. In dieser einmaligen Sonderschau zeigen wir dem interessierten Besucher jagdliche Gegenstände aus mehreren Jahrhunderten im Besonderen aus dem europäischen Kulturkreis. An jagdlichen Feuerwaffen werden von den Anfängen der zur Jagd verwendeten Feuerwaffen, wie Gewehre mit Luntenzündung bzw. Luntenschloss, Radschlossgewehre in verschiedenen Ausführungen, Waffen mit Steinschlosszündung bzw. mit Batterieschloss, Jagdgewehre mit Perkussionszündung, Stiftfeuerwaffen, Zündnadelwaffen und weitere Hinterladewaffen im besonderen für Patronenmunition bis zum modernen Jagdgewehr, zu sehen sein.

Es werden auch verschiedene Jagdwaffen - Systeme gezeigt um einen Querschnitt über die Vielfalt der auf dem jagdlichen Gebiet verwendeten unterschiedlichen Verschluss- und Zündungsvarianten zu vermitteln. Hierbei soll auch aufgezeigt werden dass der persönliche Geschmack des Jagdausübenden bezüglich des Waffendesign und der System- bzw. Modellvariante aber auch in einem bestimmten Rahmen die Wahl des Kalibers bei der Waffenwahl eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Im Gegensatz zu den militärisch verwendeten Waffen sind im jagdlichen Bereich der Vielfalt an Waffenkonstruktionen und Kalibern keine Grenzen gesetzt so dass diese Produkte ein Höchstmaß an Kunst und Technik sowie handwerklichem Können in sich vereinigen. Neben der Sonderschau wird es während der Südwest – Messe täglich Vorträge geben zum Thema der Sonderschau wie auch zum WaffG.. Für Ihre Fragen zum Ausstellungsthema wie auch allgemein zu Waffen und dem WaffG. stehen Ihnen am Stand des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. während den gesamten Messetagen Fachkundige zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/10:

Messe Reichertshofen

Nun können wir, die Vorstandschaft über die Messe in Reichertshofen und ihren Verlauf berichten. Auf Grund der in der Märzausgabe versehendlich herausgegebenen Falschmeldung entschuldigte sich der Vorstand am Aufbautag persönlich beim Veranstalter für dieses Missgeschick, und konnte sich dann mit einigen Vertretern der Vorstandschaft von der Messe die von uns regelmäßig besucht wird ein Bild verschaffen. Wie in den letzten Jahren herrschte bereits mit Beginn der Veranstaltung am Aufbautag ein dichtes Drängen in den Gängen und an den Ständen. Die Halle war bis auf den letzten Platz belegt. Was diese Messe unter anderem von vielen anderen Messen unterscheidet ist der Umstand dass viele Sammler ihre überschüssigen Bestände an Blankwaffen, Dokumente, Orden Militaria usw. an Interessenten meist günstig weitergeben. Dies soll jedoch nicht bedeuten dass keine Fachhändler vor Ort waren, und ebenfalls ein reichhaltiges Angebot an erwerbsscheinfreien wie auch erwerbsscheinpflichtigen Waffen, Munition, Blankwaffen und Zubehör wie auch Dokumente, Orden, Medaillen, Militaria usw. dem Interessenten anboten. Fachbuchhändler bereicherten mit Fachliteratur das Angebot, und somit bot die Reichertshofener Messe einen gelungen Auftakt zu weiteren Messen in diesem Jahr.

Sonderschauen des Kuratoriums

In diesem Jahr gestaltete bzw. gestaltet das Kuratorium auf verschiedenen Messen Sonderschauen so dass wir, was die Organisation wie auch die Ausrichtung anbelangt an unsere Grenzen stoßen, denn so viele Sonderschauen wie im Jahr 2010 von unsere Seite aus geplant sind wurden seit Bestehen des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. noch nie ausgerichtet. Wenn Sie geschätztes Kuratorium – Mitglied in der Lage sind eine Sonderschau auszurichten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir werden Sie dann mit Rat und Tat unterstützen. Natürlich können Sie auch mit ihren Sammlerfreunden zusammen eine Sonderschau gestalten. Nehmen Sie bitte in dieser Angelegenheit mit uns Kontakt auf.

Waffe des Monats

Der Beitrag „ Waffe des Monats „ erfreut sich großer Beliebtheit und findet großen Anklang was auch Hand der Besucherzahlen auf unserer Hompage ersichtlich ist. Wenn Sie ihre Lieblingswaffe oder eine andere interessante Waffe, Blankwaffe, Munition oder Zubehör besitzen und diese im Rahmen der „ Waffe des Monats „ präsentieren möchten dann nehmen Sie bitte über unsere unten stehenden E – Mail - Adresse Kontakt zu uns auf. Über den Umfang sowie den weiteren Details zur Waffe des Monats gibt Ihnen Herr Hedtrich von der Vorstandschaft gerne Auskunft. Tragen auch Sie dazu bei unsere Hompage mit interessanten Beiträgen zu gestalten, die Besucher unserer Hompage werden es Ihnen danken.

In diesem Zusammenhang wären wir Ihnen auch dankbar wenn Sie mit fachbezogenen Beiträgen den Kuratoriums – Kurier bereichern könnten. Fragen hierzu richten Sie bitte ebenfalls über unsere E – Mail Adresse an Herrn Schuler oder Hedtrich.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/10:

Berichtigung

Bei der letzten Ausgabe der Verbandsnachrichten unterlief uns ein eklatanter Fehler, indem wir bereits über den Erfolg der Messe in Reichertshofen berichteten obwohl diese noch gar nicht stattgefunden hatte. Wir bitten Sie uns diesen Fehler zu verzeihen im Besonderen das Messemanagement aber auch die Besucher unter denen wir für Verwirrung gesorgt haben. Passieren konnte dies durch den Aufbau der der Verbandsnachrichten auf den Nachrichten der letzten Jahre am Computer. Wir denken dass dieser Fehler die hervorragende Qualität dieser Messe jedoch nicht geschmälert hat bzw. auch in Zukunft nicht schmälern wird. Danken möchten wir auch Allen die uns freundlicher Weise auf diesen Fehler hingewiesen haben, so dass wir diesen auf unsere Hompage noch rechtzeitig berichtigen konnten. Wir hoffen dass Sie trotz dieser Falschmeldung ihr Vorhaben diese Messe zu besuchen, realisieren konnten.

Südwest – Messe in Villingen - Schwenningen

Neben den bereits bekannten Waffen - Messen in Sinsheim und Kassel sind wir, das „ Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlun-gen e.V. „ auch dieses Jahr erstmals auf der „ Südwest – Messe in Villingen - Schwenningen mit einer Sonderschau vertreten, welche vom 29.05. – 06.06.2010 auf dem bekannten Messegelände stattfindet.Die Sonderschau des Kuratorium bei der Südwest – Messe steht unter dem Motto

„ Jäger und Sammler „

und zeigt dem interessierten Besucher Jagdgegenstände und Zubehör bis zur Neuzeit. Hierbei ist es geplant Jagdgegenstände aus unserem Kulturkreis und mehreren Epochen auszustellen. Dabei werden seltene und hochwertige Jagdwaffen und Jagdutensilien zu sehen sein. Mit täglichen Vorträgen zu verschiedenen Themen rund um Waffen und zur Sonderschau wird von unserer Seite aus, die Messe bereichert werden.

Außerdem stehen dem Besucher während den ganzen Ausstellungstagen ein fachkundige Team für Fragen, Informationen sowie Wissenswertes über die ausgestellten Exponate, dem Waffengesetz, dem Aufbau von Sammlungen, der Erlangung von Sammler - Waffenbesitzkarten usw., zur Verfügung. Freuen Sie sich jetzt schon auf besondere Leckerbissen der Waffentechnik und –geschichte welche in unserer Ausstellung zu sehen sind.

Allgemeines

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unsere Hompage verweisen. Hier finden Sie die aktuellen Termine der verschiedenen Waffenbörsen und Sammlertreffen um weitere Kontakte schließen zu können und die noch in der Sammlung fehlenden, wünschenswerte Exponate zu finden. Des Weiteren finden Sie natürlich auch die Adressen und Termine der einzelnen Stammtische wie auch die Anschriften der Ansprechpartner der verschiedenen Stammtische. Über einen reichlichen Zulauf würden sich die Verantwortlichen bestimmt freuen. Bei verschiedenen Stammtischen gibt es bereits Vorträge über bestimmte Themen. Auch diese sind aus der bereits genannten Hompage zu entnehmen, wie auch noch weitere informative Themen und Foren.

Möchten Sie auch einen Stammtisch in Ihrer Nähe gründen, so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns über unsere Internetadresse auf, damit wir Sie mit Rat und Tat unterstützen können.

Nach wie vor versuchen wir Ihre Anfragen zu beantworten, jedoch bitten wir um Verständnis dass auch wir in manchen Fällen an unsere Grenzen stoßen. Bedingt durch die Vorarbeiten zur IWB ist es bereits zu Wartezeiten und wird noch zu Wartezeiten bei den im Internet anfallenden Fragen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/10:

Waffenbörse Sinsheim

Liebe Mitglieder und Gäste, die Vorstandschaft wie auch die Verantwortlichen für die Sonderschau welche unter Thema steht

„ Die Entwicklung der Feuerwaffen „

freuen sich schon heute auf Ihren zahlreichen Besuch auf der ersten IWB auf dem Messegelände in Sinsheim, welche wie bereits angekündigt vom 26. 3. bis einschließlich 28.3.2010 veranstaltet wird. Hierbei soll der Besucher auch in Betracht ziehen dass nur ein Erfolg der Messe ein weiteres Fortbestehen einer IWB im süddeutschen Raum sichert. Im Weiteren können Sie auf unserem Messestand Ihre Wünsche, Anregungen, Anliegen, Meinungen, Kritiken usw. direkt an die Vorstandschaft weitergeben. Dies kann auch die Messe selbst betreffen da die Vorstandschaft im engen Kontakt mit den Verantwortlichen der Messe steht welche auch noch tatkräftige Unterstützung durch die IWB Verantwortlichen der Landesmesse Stuttgart erhält. Bitte tragen Sie mit Ihrem Besuch und ihrer sachlichen Kritik dazu bei, dass die IWB Sinsheim eine Zukunft hat. Dass diese Messe in Sinsheim im Focus der Presse wie auch Öffentlichkeit liegt und die Allgemeinheit ein besonderes Augenmerk nach den Ereignissen im Jahr 2009 auf die Aussteller und Besucher hat, versteht sich von selbst. Auf Grund dessen sollen sich die Besucher der Verantwortung bewusst sein, dass Sie ein Spiegelbild sein werden, derjenigen welche die tatsächliche Gewalt über Waffen ausüben. Wünschen wir den Verantwortlichen wie auch uns ein gutes Gelingen der IWB wie auch den gewünschten Erfolg.

Frühjahrs - Waffenbörse in Kassel

Kurz nach der Waffenbörse in Sinsheim veranstaltet das Expo – Management unter der Leitung von Wolff Krey wiederum eine Frühjahrs – Messe vom 9. – 11. April 2010 auf dem Messegelände Kassel an der Damaschkestraße . Diese Kasseler Frühjahrs – Messe wurde im letzten Jahr kurzfristig vom Expo – Management ins Leben gerufen nach dem auf die Ereignisse in Winnenden hin, die IWB auf dem Messegelände Stuttgart nicht mehr veranstaltet werden durfte. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen wird auch auf der diesjährigen Messe an gewohnter Stelle wieder eine Sonderschau dem Besucher präsentieren.

Das Thema der Sonderschau auf der Frühjahrs – Messe „ WBK „ in Kassel, steht unter dem Motto:

„Die Mauser Modelle 98 und ihre Varianten sowie deren Zubehör welche bei den deutschen Streitkräften im 2. Weltkrieg Verwendung fanden „

In dieser Sonderschau des Kuratorium zu Förderung historischer Waffensammlungen e.V werden dem Besucher die unterschiedlichen 98er Modelle welche bei den deutschen Streitkräften im 2. Weltkrieg im Einsatz waren präsentiert. Beginnend beim Gewehr 98 mit „ Lange Visier „ welches beim deutschen Volkssturm noch verwendet wurde, über den Karabiner 98a aus dem 1. Weltkrieg welcher noch zu Beginn des 2. Weltkrieges bei der Gebirgstruppe im Dienst stand, geht die Ausstellung über zu Gewehren 98 mit geändertem Visier zur Verwendung des schwere Spitzgeschosses das ebenfalls noch zahlreich Verwendung fand. Frühe Karabiner 98k, zum 98 k gekürzte Gewehre 98 für die Wehrmacht und SS wie auch Karabiner 98k welche mit Teilen aus anderen 98er Modelle instand bzw. hergestellt wurden sowie Karabiner 98k verschiedener Jahrgänge mit den unterschiedlichen Anbauteilen sind ebenfalls ausgestellt. Ein besonderer Teil der Ausstellung bilden die 98er Modelle wie das Gewehr 33/40, das Gewehr 29/40, das G. 24 (t), das Gewehr 29ö ( Luftwaffenkarabiner ) und die verschiedenen 98er Modelle und Varianten aus tschechischer und polnischer Fertigung die ebenfalls Teil der Bewaffnung des deutschen Militärs darstellten. Ein weiterer Höhepunkt der Sonderschau bilden die verschiedenen Karabiner 98k mit Zielfernrohren sowie die verschiedenen Varianten des VK 98 der Firma Steyr welche für den Volkssturm gefertigt wurden. Zahlreiches Zubehör für den Karabiner 98k wie Schalldämpfer, Schloss- und Visierschützer aus Stoff, Visierschutzkappe, Gewehrgranatgeräte usw. sowie Dokumente ergänzen die Sonderschau. Während den ganzen Ausstellungstagen steht dem Besucher das fachkundige Team für Fragen, Informationen sowie Wissenswertes über die ausgestellten Exponate, dem Waffengesetz, dem Aufbau von Sammlungen, der Erlangung von Sammler - Waffenbesitzkarten usw., zur Verfügung. Freuen Sie sich jetzt schon auf besondere Leckerbissen der Waffentechnik und -geschichte welche in unserer Ausstellung zu sehen sind.

Die erste Waffenbörse in diesem Jahr findet in Reichertshofen vom

26.02. bis 27.02. 2010 (Fr von 10-18 Uhr, Sa von 10-16 Uhr) in der Paarhalle statt.

In Reichertshofen fand bereits die ersten Waffenbörsen in diesem Jahr statt. Wie auch in den letzten Jahren war eine gute gemischte solide Angebotspalette von Waffen, Zubehör und Militaria vorhanden. Bereits am Aufbautag war in der bis zum letzten Meter ausgebuchten Halle ein Andrang an den Ständen und auf den Wegen gegeben. Über alle Tage hinweg sah man allgemein zufriedene Gesichter bei Kunden und Verkäufer.

Allgemeines

Für weitere Fragen zu den Sonderschauen wie auch zu sonstigen Themen rund um Waffen und das WaffG. stehen wir Ihnen auf den oben genannten Waffenbörse wie auch über unsere Hompage zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/10:

IWB 2010

Wie bereits angekündigt findet entgegen aller anders lautender Meldungen vom 26. – 28.03.2010 auf dem Messegelände in Sinsheim die IWB statt. Bei der diesjährigen IWB zeigt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. die Sonderschau welche bereits für die IWB auf dem Stuttgarter Messegelände im Jahre 2009 geplant war. Zu dieser Sonderschau wurde bereits mit dem Rundbrief zum Jahresende 2008 ein Begleitheft versandt. Die Sonderschau steht unter dem Motto

"Waffentechnik aus 5 Jahrhunderten"

500 Jahre Waffengeschichte von der Handwerkskunst der alten Büchsenmacher bis zur Serienfertigung in Manufakturen und frühen industriellen Betrieben umfasst die diesjährige Sonderschau des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., bei der ausgewählte Feuerwaffen aus den Sammlungen seiner Mitglieder auf der IWB, präsentiert werden. Der Streifzug beginnt im 16. Jahrhundert mit dem Radschloss, dessen komplizierte Mechanik höchste Büchsenmacherkunst erforderte. Entsprechend teuer waren deshalb die damit ausgestatteten Pistolen und Gewehre, die sich nur sehr begüterte leisten konnten, zumal diese Waffen auch mit feinen Beineinlagen Gravuren und plastischen Darstellungen reich verziert waren. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts entstand das Steinschloss, eine weniger aufwändige Zündungsart, die nun 200 Jahre lang vorherrschte. Auch hier ließen Gravuren, Eisenschnitt und Vergoldungen verbunden mit Schaftschnitzereien die Waffen zu Kunstwerken werden. Hauptnachteile des Steinschlosses waren seine Feuchtigkeitsempfindlichkeit. Und die Verzögerung beim Schuss, weil nach der Zündung des Pfannenpulvers der Funke erst durch eine Laufbohrung zur Pulverladung gelangen musste. Dem half der schottische Pastor Forsyth mit seiner Erfindung der Perkussionszündung ab, bei der die Zündmasse durch den Hahnschlag explodiert. Das hierbei verwendete Zündhütchen ergibt eine rasche Zündung und ist feuchtigkeitsunempfindlich. In der Perkussionszeit bevorzugte man eher zurückhaltende aber doch meisterliche Formen und Verzierungen, doch gab es auch hier – besonders für Geschenke an gekrönte Häupter – prunkvoll gestaltete Exemplare. Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts trat zunehmend ein industrieller Aufschwung in Erscheinung mit der Gründung von Manufakturen und Fabrikbetrieben. Davon war natürlich auch die Waffenherstellung berührt, zu Beginn besonders in Nordamerika. So hatte zum Beispiel Samuel Colt einen Revolver entwickelt, dessen Teile er so Maßgenau herstellen ließ, dass sie ausgetauscht werden konnten. Durch die rationelle Fertigung in großen Stückzahlen wurden nun Waffen auch für breitere Bevölkerungsschichten erschwinglich. Vom Zündhütchen war es nur noch ein kleiner, aber doch höchst bedeutender Schritt zur Herstellung von Patronen, die hinsichtlich des Ladevorgangs eine erhebliche Vereinfachung mit sich brachten. Musste bisher Pulver und Geschoss von vorne in den Lauf eingebracht werden – eine umständliche Prozedur – vereinigten die Patronen nun Zündmittel, Treibladung und Geschoss und konnten von hinten geladen werden, wie wir es heute kennen. Dadurch ergaben sich viele Möglichkeiten bei der Konstruktion von Waffen, die vielseitiger gestaltet werden konnten. Neben der Darstellung der Entwicklung in Verbindung mit der künstlerischen Gestaltung von Feuerwaffen soll die Sonderschau auch zeigen, welche Schätze sich in Privatsammlungen befinden und wie Sammler bemüht sind, das auf uns gekommene Kulturgut zu bewahren. Sie empfinden beim Besitzen nicht nur persönliche Freude, sondern sehen darin auch eine Verpflichtung, die damit verbundenen geschichtlichen Ereignisse aufzuarbeiten, zu dokumentieren und – wenn möglich – zu veröffentlichen. Unsere Sammler beraten auf Spezialgebieten die öffentlichen Museen, stellen Waffen für Ausstellungen zur Verfügung und machen Stiftungen, wie zum Beispiel die seit einiger Zeit im Reichsstadtmuseum Rothenburg o. T. ausgestellte große und wertvolle Waffensammlung zeigt. Auch das „ Germanische Museum „ in Nürnberg welches Waffen beinhaltet hat ihren Ursprung in einer privaten Sammlung, und der Ankauf der privaten Sammlung des Herrn Visser bildete den Grundstock der „ Wehr-technische Studiensammlung „ in Koblenz welche unter anderem durch weitere Stiftungen und Spenden von Waffen aus privater Hand den jetzigen Anspruch einer Studiensammlung für sich erheben kann.

Allgemeines zu Kuratorium

Nach eingehenden Gesprächen konnte mit dem Inhaber des VDM Herr Heinz Nickel dahingehend eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Mitglieder des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. beim Erwerb von Büchern und Produkte aus seinem Angebot bzw. Programm einen nicht unerheblichen Rabatt erhalten. Zum VDM Heinz Nickel können Sie Kontakt aufnehmen über die nachstehende Anschrift

Heinz Nickel, Kasernenstrasse 6 – 10, 66482 Zweibrücken

Telefonnummer 06332/72710 Faxnummer 06332/72730

über E-Mail info@VDMedien.de bzw. www.VDMedien.eu – Katalog

Ihr Ausweis vom Kuratorium zur Förderung historischer Waffen-sammlungen e.V. gilt beim Erwerb von Produkten der VDM Heinz Nickel als Nachweis der Mitgliedschaft. Jedoch sollte darauf geachtet werden dass mit dem Ausweis nur Mitglieder in den Genuss dieser Vergünstigungen kommen und dieser nicht übertragbar ist.

Weitere Informationen zum bzw. über das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. können Sie über unsere unten stehende Hompage – Adresse in Erfahrung bringen.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/10:

Nun geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende das für die Waffenbesitzer viele Überraschungen mit sich brachte. Nach der schrecklichen Tat in Winnenden überstürzten sich die Ereignisse auf politischer Ebene bezüglich einer Verschärfung des bestehenden Waffengesetzes und der damit verbundenen Auflagen für die Besitzer von Waffen. Dass die Verbände hierzu nicht angehört wurden zeigt nicht unbedingt ein demokratisches Verhalten unserer politisch Verantwortlichen. Nun gilt es zu Verhindern dass die durch den Übereifer unserer Gesetzesvertreter entstanden Kosten bzw. Gebühren auf die Waffenbesitzer abgewälzt werden, wie es in Baden–Württemberg bereits angedacht ist. Für die Zukunft können wir nur hoffen dass die jetzige Regierungs-koalition ihr Versprechen einhält, das Waffengesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu ändern.

Internationale Waffenbörse Kassel

Rechtzeitig zur unserer Sonderschau „ Die Bewaffnung der hurhessisch /darmstädtischen Armee „ lieferte uns die Druckerei das Begleitheft zu dieser Präsentation aus. Die interessierten Nichtmitglieder konnten direkt an unserem Stand gegen einem geringen Unkostenbeitrag das Begleitheft erwerben, so dass Sie einen Führer durch die Sonderschau hatten, aber auch ein Nachschlagewerk über die Geschichte und die Bewaffnung der kurhessisch/darmstädtischen Armee. Mitglieder welche die Waffenbörse in Kassel nicht besuchen konnten geht das Sonderheft zu unserer Sonderschau in Kassel über die Bewaffnung der kurhessisch/darmstädtischen Armee kostenlos mit der Weihnachtspost zu. In diesem Zusammenhang möchte ich unserem Mitglied Herr Bodin sowie allen die zu dem hervorragend gelungenen Sonderheft ihren Beitrag geleistet haben meinen herzlichen Dank und Anerkennung aussprechen. Unser Dank gilt auch für die vielen Helfer im Hinter-grund wie auch dem Messemanagement unter der Führung von Herr Krey welche ihren aktiven Beitrag leisten damit eine solche Sonderschau ermöglicht wird Neben dem Begleitheft begeisterten auch die einmalig in dieser Gesamtheit zusehenden Exponate die Besucher, welche sehr zahlreich die Sonderschau besuchten. Die Begeisterung der Besucher gibt neuen Ansporn auch in Zukunft wieder interessante Sonderschauen auf der Internationalen Waffenbörse in Kassel auszurichten. Guten Anklang fand auch die Information der rund um die Sonderschau, wie auch zum Waffengesetz oder wie erlange ich eine S- WBK.

Ziele des Kuratorium für das Jahr 2010

Kontinuierliche steigende Mitgliederzahlen trotz Wirtschaftskrise und und Verschärfung des Waffengesetzes zeigen uns an dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. War wie bereits erwähnt dieses Jahr unsere Arbeit davon geprägt in Podiumsdiskussionen und Gesprächen mit Politikern wie auch Schreiben an die einzelnen verantwortlichen Institutionen eine Verschärfung des WaffG. zu verhindern bzw. in Schranken zu halten, sowie daran zu Arbeiten dass im süddeutschen Raum wieder eine Waffenbörse statt findet, so wollen und hoffen wir das wir im Jahre 2010 diesbezüglich präventative Arbeiten durchführen können. Hierzu Bedarf es sich mit den Verantwortlichen Stellen und Verbänden der benachbarten europäischen Länder und Museen zu treffen dass auf europäischer Ebene eine moderate EU-Waffenrichtlinie bzw. Waffenge-setz umgesetzt wird. Das Kuratorium zu stärken damit unser Verband mit steigenden Mitgliederzahlen mehr Gewicht bekommt. Weitere Ziele sind natürlich: - Sonderschauen und Mitgliederinformationen auf den Waffenbörsen in Kassel und Sinsheim - Präsenz und aktive Mitarbeit bei waffenrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. WaffÄndG. und der Umsetzung der EU–Waffenrichtlinien usw. - Gründung von weiteren Stammtischen. Dazu brauchen wir natürlich Mitglieder und Sponsoren um die geplanten Ziele umzusetzen und zu verwirklichen zu können.

Als eingetragener Verein sind wir auch berechtigt Spendenquittungen bei Spenden auszustellen, falls Sie unseren Verband finanziell über dem Rahmen des Mitgliedsbeitrages hinaus unterstützen möchten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dass wir nur ab einem Spendenbeitrag von 20,- Euro eine Spendenquittung ausstellen.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest„ sowie einen „Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2010.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/09:

IWB 2010

In der letzten Ausgabe des DWJ haben wir bereits berichtet dass es ein Treffen von Verbandsvertretern der Aussteller, den im Süden ansässigen Vertretern der Sportschützenverbände, dem VDW, dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., Herr Harald Sigmund der Landes-Messe Stuttgart sowie den Geschäfts-führern der H & K Messe GmbH & Co. KG. geben wird, bezüglich einer Waffenmesse im Süden Deutschlands.

Ausgangspunkt des Treffen war die Tatsache dass, die Geschäftsführer der H & K Messe GmbH es erreicht haben die behördlicherseits erforderlichen Genehmigungen zur Veranstaltung einer Waffenmesse auf dem Messegelände Sinsheim zu erhalten. Damit ist der Weg frei in Süddeutschland wieder eine Messe nach dem Muster der IWB Stuttgart abzuhalten. Nach langen Diskussionen ist den Verbandsvertretern gelungen einige für die Besucher und Aussteller wichtige Dinge einzufordern. So wird neben der IWB wieder die ISA mit integriert werden mit Antiquitäten usw. wobei noch geplant ist zusätzlich weitere Börsen mit abzuhalten wie z.B. im Parfüm- und Mineralienbereich. Dabei war uns auch ein besonderes Anliegen dass von der Messeleitung auch wieder Tageskojen für Privatverkäufer angeboten werden, wie es bereits früher einmal auf der Messe in Stuttgart üblich war. Ein weiterer für uns wichtiger Aspekt waren die Unkosten. Nun soll es wieder angenehme Preise für Aussteller und Besucher geben, welche unter denen der Messe Stuttgart liegen. Die vorhandenen Parkplätze welche 300 m von den Ausstellungshallen entfernt vorhanden sind stehen kostenlos zur Verfügung. Auch für die Händler besteht die Parkmöglichkeit an den Hallen sowie die besten Voraussetzungen für einen Standaufbau. Ein weiterer Vorteil der Messe in Sinsheim ist die strategische Lage der Stadt Sinsheim in Süddeutschland sowie die günstige Verkehrsanbindung über die Autobahn A 81 und ihre Verknüpfung in alle Richtungen. Parallel dazu wurde uns versichert dass es verbilligte Eintrittspreise für das in der Nähe befindliche Auto–Technik Museum in Zusammenhang mit der IWB/ISA geben werde. Somit wird die IWB/ISA 2010 mit den genannten Börsen wieder ein Erlebnis für die ganze Familie welche der VDW wie auch das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. mit attraktiven Sonderschauen und Informationen zum Thema Waffenrecht, Waffen und Zubehör, bereichern. Freuen Sie sich schon jetzt mit uns auf das neue Messeerlebnis im Rahmen der IWB/ISA, welche mit weiteren Attraktionen und parallel verlaufenden Messen aufgewertete wird, und vom 26. bis 28. März 2010 stattfindet. Wir werden Sie diesbezüglich wie auch zu unserer Sonderausstellung, über unsere Verbandsnachrichten im DWJ, weiterhin informieren.

Waffenbörse in Kassel

Bewaffnung der landgräflich/großherzoglichen Armee von Hessen-Darmstadt

Anlässlich der Internationalen Waffenbörse in Kassel vom 26. bis 29. November 2009 zeigt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Sonderausstellung, die der Bewaffnung der landgräflich/großherzoglich hessischen Armee gewidmet ist. Dieses Unterfangen ist um so begrüßenswerter, als das Thema der Ausstellung bis heute sehr vernachlässigt wurde, was sicherlich auch darin begründet liegt, dass sich nur sehr wenige Sammler und Institutionen mit diesem Thema befasst haben und darüber hinaus bereit waren, ihre Kostbarkeiten im Rahmen einer Ausstellung einem größeren Publikum zu präsentieren.

Den Besuchern werden zahlreiche Objekte zur Waffenausrüstung eines deutschen Militärkontingents dargeboten, die in dieser Fülle und Ausführlichkeit sicherlich nur selten zu sehen sind. Den Anfang der Ausstellung bildet eine Kavallerie Pistole aus der Epoche des Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen Darmstadt welcher 1678 bis 1739 regierte. Parallel dazu wird dein Kavallerie – Pallasch um 1720 gezeigt. Ein weiterer Blickfang in der Sonderschau bildet eine Offizierspistole mit Silberbeschlägen versehen mit dem Monogramm des Landgrafen Ludwig des IIX von Hessen – Darmstadt, sowie Lang- und Kurzwaffenmodelle wie auch Blankwaffen der napoleonischen Epoche sowie aus der Zeit des deutschen Bundes in welcher sich der technische Fortschritt von der Steinschloss- zur Perkussionszündung vollzog. Dies wird an den ausgestellten Modellen gezeigt, wie auch der Übergang zum Zündnadelgewehrsystem und der bei den hessischen Streitkräften verwendeten Zündnadelwaffenmodelle. Paralle zu den Feuerwaffen werden auch die dazugehörenden Seitengewehre und Blankwaffen wie Degen, Säbel, Pallasche und Faschinenmesser ausgestellt. Zahlreiches Zubehör wie Patronen und Geschosse, Patronentaschen, Lederzeug, Helme, Werkzeug usw. runden das Bild der Sonderschau ab.

Die Sonderschau endet mit den Exponaten aus der Zeit des Krieges 1870/71 da die hessischen Streitkräfte im Jahre 1872 Teil des preußischen Heeres wurden. Da es sich bei den gezeigten Exponaten wie bereits erwähnt sowohl um Feuerwaffen, deren Zubehör der Epochen seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts, als auch um die zeitgleichen Blankwaffen mit zum Teil enorm seltenen und sehr dekorativen Stücken handelt, kommen nicht nur die Feuerwaffenliebhaber sondern auch die Kenner militärischer Blankwaffen auf ihre Kosten. Unterstützt wird die Ausstellung durch eine umfangreiche Broschüre, in welcher die Geschichte Hessen – Darmstadt wie auch seiner Streitkräfte und deren Bewaffnung behandelt werden. Zahlreiche farbige Bilder der ausgestellten Exponate die auch ausführlich beschrieben sind gestalten die Broschüre zu einem einmaligen Begleiter der Sonderschau wie auch zu einem einzigartigen Nachschlagewerk über den genannten Themenbereich.

Die Broschüre zum Thema „ Bewaffnung der landgräflich/großherzoglichen Armee von Hessen – Darmstadt kann gegen einen Unkostenbeitrag von Interessenten während der Internationalen Waffenbörse in Kassel erworben werden.

Außerdem steht dem Besucher während den ganzen Ausstellungstagen Fachkundige und Sachverständige zum Ausstellungsthema, zum Waffengesetz wie auch zum Thema wie erlange ich eine S-WBK zur Verfügung.

Angesichts des bevorstehenden Advents möchte die Vorstandschaft Allen eine ruhige, besinnliche Adventszeit im Kreise Ihrer Lieben wünschen.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/09:

Treffen der Kuratoriumsmitglieder und Interessierte des Großraum Stuttgart:

Wie bereits in unseren Verbandsnachrichten mitgeteilt treffen sich die Mitglieder und Interessenten des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. aus dem Großraum Stuttgart all monatlich am 1. Dienstag im Monat in dem Restaurant Waldschenke in 73773 Aichwald/Aichschieß Plochingerstr. 25 nach dem uns das Lokal „ Almrösl „ wie berichtet nicht mehr zur Verfügung steht. In wie weit die traditionsgemäß im Spätherbst statt findende Schau von antiken Waffen und Zubehör des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. aus dem Raum Stuttgart an diesem Standort möglich ist und in diesem Jahr durchgeführt wird, entscheidet sich erst in den nächsten Tagen. Darum möchten wir die interessierten Besucher darauf hinweisen unsere Hompage aufmerksam zu lesen bzw. zu beobachten. Hier finden Sie auch näheres zu unseren Sammler - Treffen wie auch zum Programm.

Internationale Waffenbörse ( IWB )

Nach dem sich auf Grund der Ereignisse in Winnenden die Landesmesse Stuttgart auf Gesellschafterbeschluss hin von der IWB distanzierte wurde vergeblich nach einem neuen attraktiven Standort im süddeutschen Raum zur Durchführung dieser Messe gesucht. Doch nun zeichnet sich ein Silberstreif am Horizont ab. Nach neuesten Informationen soll nun nächstes Jahr die IWB auf dem Messegelände in Sinsheim statt findenden. So bald uns weitere Informationen hierzu vorliegen werden wir Sie darüber informieren. Ich denke es wäre wichtig für alle Waffeninteressierten ( Jäger, Sportschützen und Sammler ) wenn in Baden – Württemberg wieder eine Messe möglich sein könnte. Denn wie die Ereignisse in München und Ansbach gezeigt haben liegt das Problem der vorherrschenden Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen nicht daran ob die Eltern Waffen besitzen oder nicht sondern im Wandel unserer Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig Jugendarbeit auf allen Sektoren zu leisten und nicht durch Unterstützung von Gruppierungen seine Energie und Kraft im gegenseitigen Ringen um Erhalt und Verbot von bestimmten Waffen zu vergeuden, und sich nicht der Probleme unserer Jugendlichen anzunehmen und zu helfen dass alle jungen Menschen eine Zukunftsperspektive haben.

Sonderschau auf der Internationalen Waffenbörse in Kassel

Vom 26.11. – 29.11.2009 findet wie allgemein bekannt die für den mittel- und norddeutschen Raum größte Waffenbörse in Kassel statt. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. gestaltet auf dieser Veranstaltung eine Sonderschau über das nachstehende Thema.

„ Die Bewaffnung der Großherzoglich Hessischen Armee vor 1870

Ausgestellt werden zu diesem Thema Schusswaffen, Blankwaffen, Helme, Lederzeug und Zubehör. Selbstverständlich steht wie in jedem Jahr fachkundiges Personal zum Ausstellungsthema wie auch zu weiteren Themen wie Waffen und dessen Zubehör wie auch zum neuen Waffengesetz, zum Thema Waffensammeln und der Tätigkeit des Kuratorium zur Förderung historischen Waffensammlungen e.V.. Über das Thema sowie die Ausstellungstücke wird eine Abhandlung noch in den nächsten Verbandsnachrichten folgen.

Allgemeines

Geschätzte Mitglieder wenn Sie Freude daran haben eine oder mehrere Waffen oder auch Zubehör aus ihrer Sammlung der Allgemeinheit zu präsentieren, können Sie dies als Waffe des Monats gerne tun. Sie sollten hierzu ein paar Fotos von der Waffe bzw. dem Zubehör erstellen, einen kleinen Text über die Waffe oder dem Zubehör verfassen und an die untenstehende Internetadresse senden. Als Beispiel für ihre Präsentation können Sie auf unsere Seiten im Internet zurückgreifen.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben richten Sie diese ebenfalls an unsere Internetadresse. Wir würden uns über zahlreiche Beiträge besonders freuen. Auf Wunsch wird die Anonymität des Verfassers selbstverständlich gewahrt.

Bei den jetzt anstehenden Auktionen und Waffenbörsen wünschen wir Ihnen auf der Jagd nach den zur Sammlung gehörenden Exponaten viel Glück und Erfolg.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/09:

Wird es jetzt nach der Wahl eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes geben, das Fragen sich in diesen Tagen die legalen Waffenbesitzer, oder war die jetzt in Kraft getretene Verschärfung

auch in den Augen unserer Volksvertreter vollkommen ausreichend.

Bei einer Podiumsdiskussion welche der Schützenverein Plieningen bei Stuttgart organisierte und von der Moderatorin Regine Warth der Stuttgarter Zeitung geleitet wurde, stellten sich Ute Vogt ( SPD ), Dr. Stefan Kaufmann ( CDU ), Michael Conz ( FDP ), Michael Lateier in Vertretung von Herr Cem Özdemir ( Grüne ) den Fragen zum Thema Waffenbesitz und Waffenrecht. Die Vertreterin der „ Linken „ Frau Marta Aparicio war trotz Einladung von der Diskussion fern geblieben. Als einziger der anwesenden Politikvertreter hält der FDP Vertreter Michael Conz die aktuelle Änderung des Waffengesetzes für untauglich, die innere Sicherheit zu erhöhen, sondern es gab seiner Ansicht nach ein Vollzugsdefizit beim bisherigen Waffengesetz was zu dieser schrecklichen Tat in Winnenden führen konnte. Außerdem lehnte er einen Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer, wie auch weitere zukünftige Verschärfungen des Waffengesetzes ab. Im weiteren Verwies Herr Conz auf die Stellungnahmen von Herrn Hartfried Wolff sowie die bekannten Positionen der FDP zum Waffengesetz.

Frau Vogt gab sich kämpferisch und versuchte die Haltung der SPD bei der Änderung des Waffenrechtes 2009 für die Betroffenen als harmlos darzustellen, und gab zur Kenntnis dass ein leichter Waffenzugriff und ein geändertes Freizeitverhalten Mitursachen für die Amokläufe sind. Da es auch noch kein taugliches biometrisches Waffensicherungs-system gäbe seien die Verdachtsunabhängigen Kontrollen bezüglich der Aufbewahrung von Waffen notwendig. Ferner müsste über weitere Änderungen des Waffengesetzes diskutiert werden.

Herr Lateier ( Grüne ) welcher den Wahlkreiskandidaten Herr Cem Özdemir vertrat, hob die bekannte Position der Grünen nochmals hervor, mit Themen wie die zentrale Aufbewahrung von Waffen und ein Verbot großkalibriger Waffen für den Schießsport. Im weiteren gab Er zur Kenntnis dass die hier Anwesenden Waffenlobbyisten bzw. Waffenbesitzer sowieso nicht zu den Wählern der Grünen zählt.

Dr Kaufmann von der CDU vertrat zwar die Auffassung dass nach der letzten Verschärfung des Waffengesetzes das Waffenrecht nicht mehr geändert werden müsse, und es sowieso nur leicht verschärft wurde. Außerdem betrafen die Verschärfungen die Sportschützen am wenigsten. Von der Bundesratsinitative der CDU Landtagsfraktion Baden -Württemberg bezüglich der Verschärfung des Waffengesetzes war Ihm nichts bekannt, bis Ihm das Schriftstück aus dem Publikum gereicht wurde. Auch darin konnte Herr Dr. Kaufmann keine weitere Verschärfung des Waffengesetzes erkennen.

Weitere Kommentare und Informationen zu dieser Podiumsdiskussion können über das Internet in Erfahrung gebracht werden.

Als Fazit aus dieser Diskussion sollte jeder Waffeninteressierte bzw. Waffenbesitzer diesmal das Programm der Parteien vor der anstehenden Bundestagswahl genau in Augenschein nehmen bevor Er seine Stimme vergibt.

Jm weiteren sollte sich auch jeder Waffenbesitzer bzw. Waffen-interessent informieren welche Firmen, Personen, Institutionen und Interessensverbände hinter den Kampagnen gegen die legalen Waffenbe-sitzer stehen und diese, wie z.B. das Aktionsbündnis Winnenden, unterstützen und seine persönlichen Konsequenzen daraus ziehen.

Bei all diesen Diskussionen wird außer Acht gelassen dass die Waffenbesitzer einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten wie z.B. Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden, Erhalt von Kulturgütern welche auch aus privaten Sammlungen für öffentliche Sonderausstellungen, in Museen und Institutionen zur Verfügung gestellt werden, durch Hege von Wild die Natur erhalten, usw. .

Zum neuen Waffengesetz

Das derzeit gültige Waffengesetz mit seinen Änderungen welche farbig hervorgehoben sind können Sie hier als PDF-Datei einsehen. Hierbei möchten wir auch auf die Kommentierungen der von der Änderung betroffenen Paragraphen der einzelnen LKA hinweisen. Unterschiedlich fallen jedoch die Empfehlungen der einzelnen polizeilichen Beratungsstellen zur Aufbewahrung von Waffen aus, obwohl diese gesetzlich geregelt ist. Es wäre wünschenswert wenn dies die letzte Verschärfung des Waffengesetzes darstellen würde, und eine vernünftige bundeseinheitliche für alle auch verständliche, ohne Probleme durchführbare und lebbare Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz folgen würde.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/09:

Allgemeines zum Waffengesetz

Noch vor der Sommerpause hat nun der Bundesrat die Verschärfung des Waffengesetzes verabschiedet, das nun in den bereits bestehenden Gesetzestext mit eingearbeitet ist. Das DWJ hat in einer seiner letzten Ausgaben bereits, in einer Sonderbeilage, die Geschichte des deutschen Waffengesetzes, die Ereignisse welche zur Änderungen bzw. zu Verschärfungen des bundesdeutschen Waffengesetzes führten, aufgezeigt. Die jetzt vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen bzw. Verschärfungen sind in dieser Sonderausgabe farbig in den Gesetzestext eingearbeitet und somit für den Leser leicht zu erkennen. Trotz dieser Verschärfung schwebt in den Köpfen einiger Volksvertreter eine weitere Verschärfung des WaffG. nach der Bundestagswahl im Herbst vor, dass durch eine gezielte Wahl in Form der FDP verhindert werden muss. Der Wähler wird hier entscheidenden Einfluss haben in wie weit der private Waffenbesitz in der BRD noch möglich sein wird. Ein jeder Waffenbesitzer sollte sich auch informieren welche Sponsoren hinter dem Aktionsbündnis Winnenden stehen, welches sich bekanntlich gegen einen privaten Waffenbesitz ausspricht, und dann gegebenenfalls seine Schlüsse bzw. Konsequenzen daraus ziehen.

Allgemeines

Neben vielen Anfragen im Internet zur Bestimmung von Waffen wie auch Fragen zum geänderten Waffenrecht und der derzeitigen Situation im Umgang mit Waffen werden von uns nach wie vor beantwortet. Bedenken Sie jedoch dass durch die Urlaubszeit bedingt, der Vielzahl der Anfragen und einer dazu noch aufgetretenen Leitungsstörung im Telefonnetz es einige Zeit in Anspruch nehmen wird bis alle Anfragen beantwortet werden können. In dringenden Fällen kann direkt über die in der Hompage angegebene Telefonnummer zum Vorstand Kontakt aufgenommen werden, dabei kann auch die mobile Telefonnummer wenn erforderlich in Erfahrung gebracht werden.

Kuratorium Sammlertreffs

Die Interessierten des Kuratorium Sammlertreffs Esslingen und dem Großraum Stuttgart mussten nochmals ihren Treff verlegen nachdem wie bereits mitgeteilt das Lokal Almrösl in dem wir uns Jahrzehnte lang trafen nicht mehr zur Verfügung stand und die Sportgaststätte des Postvereins nicht den gewünschten Voraussetzungen entsprach. Seit Juli treffen wir uns nun im Restaurant Waldschenke in Aichwald Ortsteil Aichschieß Plochingerstr. 25, wie üblich jeden 1. Dienstag im Monat. Hier stehen uns ausreichend Parkplätze wie auch ein Nebenzimmer mit der erforderlichen Größe zur Verfügung, und die dazugehörende Infrastruktur. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unsere weiteren Sammlertreffs hinweisen bei denen auch wie beim Kuratorium Sammlertreff im Großraum Stuttgart ( Aichwald ) interessante Vorträge stattfinden. Die Termine der regelmäßig statt findenden Sammlertreffen können Sie unserer Hompage entnehmen.

Sollten Sie Interesse haben ein Sammlertreffen von Waffenliebhabern zu organisieren teilen Sie uns das mit bzw. nehmen Sie Kontakt mit uns auf damit wie Ihnen behilflich sein können.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/09:

Ausflug des Kuratorium Gruppe Esslingen

Nach einer Abstimmung fuhren die Interessierten der Kuratorium Sammlertreffs Esslingen am 05. Juni zu einem gemeinsamen Ausflug in das Auto – Technik Museum nach Sinsheim. Zwar hielt sich die Anzahl der ausgestellten Handfeuerwaffenexponate in Grenzen, jedoch konnten die militärischen Flugzeuge, Panzer und Fahrzeuge, wie auch die Uniformen, Ausrüstungsgegenstände und Zubehör die Ausflügler begeistern, obwohl bei der Zusammenstellung der Exponate teilweise Unstimmigkeiten festgestellt wurden. Auch die nicht militärischen Ausstellungsgegenstände wie die Oldtimer, Musikinstrumente und Lokomotiven fanden unter den Mitgliedern des Kuratorium großes Interesse. Größter Begeisterung erfreuten sich auch die begehbaren Flugzeuge im besonderen die Concorde und ihr russisches Ebenbild die Tupolew 144 wie auch die anderen Modelle. Von den Eindrücken begeistert traten wir nach einem gemeinsamen Kaffee die Heimreise an, mit dem Versprechen auch im nächsten Jahr bei einem Ausflug dabei zu sein.

Zu den Wahlen und der Verschärfung des WaffG.

Die Europawahlen haben eindeutig aufgezeigt dass die Waffeninteressierten etwas bewegen können. So mussten die stärksten etablierten Parteien wie die SPD und CDU zu Gunsten der FDP Stimmen und Sitze abgeben. Nach Gesprächen mit den Vertretern anderer Sammler- und Schießsportverbänden ist es jedoch noch unbedingt notwendig die Mitglieder wie auch die Waffenlobbyisten davon zu überzeugen dass nur die FDP welche das Waffengesetz in seiner jetzigen Ausführung als ausreichend ansieht, und sich von einer Verschärfung eindeutig distanziert, bei den anstehenden Wahlen zu unterstützen. Trotzdem konnte nicht verhindert werden dass die Verschärfung des WaffG. am 15.06. vom Bundestag verabschiedet wurde. Jedoch haben die vielen Proteste der Waffenbesitzer und Waffeninteressierten dazu beigetragen dass, das geänderte WaffG. keine noch größeren Verschärfungen beinhaltet.

IWK in Kassel

Die Vorbereitung zur Sonderschau auf der Waffen - Messe in Kassel laufen bereits auf Hochtouren bezüglich ihrer Organisation wie auch dem zusammentragen von Dokumenten, Zubehör sowie den Hand- und Faustfeuerwaffen. Wie in den letzten Sonderschauen werden wieder einmalige Waffenexponate wie auch das dazugehörende Zubehör ausgestellt und können von den interessierten Besuchern besichtigt werden. Für Ihre Fragen rund um Waffen und dem Waffenrecht stehen dem Besucher wieder an allen Tagen am Stand fachkundiges Personal zur Verfügung.

Das Motto der Sonderschau des „ Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.“ auf der Messe in Kassel, welche vom 26.11. – 29.11.2009 statt findet, steht unter dem Motto

" Waffen und Zubehör der Truppenverbände Hessen/Darmstadt des 18 und 19ten Jahrhunderts"

Freuen Sie sich heute schon mit uns diese geschichtlich und technisch interessanten sowie wertvollen Waffen und dessen Zubehör der Zeitgeschichte besichtigen und studieren zu können. In den folgenden Ausgaben des DWJ wird zu der Ausstellung noch ein Begleittext erscheinen.

Allgemeines

Alles Wissenswertes sowie allgemeine Informationen über das Waffensammeln und dem Kuratorium erhalten Sie nach wie vor von unserer Hompage, deren Adresse nachstehend aufgeführt ist. Es lohnt sich also immer wieder mal rein zusehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/09:

Zu den anstehenden Wahlen

Viele Waffenbesitzer haben in den letzten Wochen und Tagen nach dem schrecklichen Ereignis in Winnenden aufmerksam die Aussagen und Meinungen der Politiker sowie die Debatte im Bundestag zum Waffengesetz und dessen Verschärfung wie auch ihr Parteiprogramm zu der in diesem Jahr anstehenden Bundestagswahl verfolgt. In diesem Zusammenhang möchten wir alle Waffenbesitzer auffordern ihre Bundestagsabgeordneten bezüglich der Verschärfung des Waffengesetzes nach ihrer Meinung zu Fragen und wie Sie diese bei einer Wahl in ihrer Partei umsetzen wollen, und dementsprechend von ihrem Stimmrecht bei der Bundestagswahl Gebrauch machen. Im weiteren möchten wir Sie animieren den zuständigen Ministerien bzw. Ministern ihre Meinung zu einer Verschärfung des Waffengesetzes schriftlich kundzutun bzw. unterschreiben Sie in einer der Listen, welche die Verbände gegen eine Verschärfung des WaffG. auslegen. Es darf in einer Demokratie nicht auf eine subjektive Tat hin ( durch Fehlverhalten eines Einzelnen bezüglich den gesetzlicher Vorgaben ) eine kollektive Vorverurteilung und Strafe für alle Waffenbesitzer erfolgen.

Verbands Internes

Am 15.05.2009 traf sich die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. zu einer Klausurtagung. Themen dieser Klausurtagung war der Wirtschaftsplan 2009/10 sowie die zukünftige Strategie und Ausrichtung des Verbandes Ein weiterer Tagesordnungspunkt stellte die Fortführung der Sonderdrucke dar. Dabei wurde beschlossen wenn es die finanzielle Situation erlaubt zweimal jährlich für unsere Mitglieder einen Sonderdruck herauszugeben. Für den Spätsommer dieses Jahres ist es geplant zu unserer im Mai auf der Waffenbörse in Kassel statt gefundenen Sonderschau zum Thema „ Beutewaffen beim deutschen Militär von 1800 – 1918 „ einen Sonderdruck aufzulegen. Ein weiterer Sonderdruck wird dann voraussichtlich mit der Weihnachtspost versandt werden. Neben diesen Punkten wurden dann die Themen für die nächsten Sonderschauen geplant und festgelegt. Es ist vorgesehen dass für die im Herbst stattfindende Waffenbörse in Kassel eine Sonderschau zum Thema „ Die militärische Bewaffnung Hessen/Darmstadt von ca. 1750 – 1870 „ gezeigt wird. Auf der im Frühjahr in Sindelfingen stattfindenden IWB soll nun die auf der Landesmesse Stuttgart ausgefallene Sonderschau „ Die Entwicklung der Feuerwaffen aus 5 Jahrhunderten „ dem Besucher präsentiert werden.Außerdem ist es geplant die Mitgliederliste dahingehend zu bereinigen, dass nur noch die Mitglieder geführt werden, welche auch Ihren Mitgliedsbeitrag in den letzten drei Jahren entrichtet haben. In diesem Zusammenhang haben unsere Kassiere bei der Überprüfung der eingegangenen Mitgliedsbeiträge festgestellt, dass einige Mitglieder es vergessen haben ihre Beiträge für das Jahr 2009 zu überweisen bzw. die mit der Weihnachtspost versandte Einzugsermächtigung dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. zurück zusenden. Die Einzugsermächtigung die jederzeit widerrufbar ist würde Ihnen zugesandt um uns und Ihnen eine Erleichterung zu bringen. Sollten Sie der Zahlung des Jahresbeitrages bzw. der Zusendung der Einzugsermächtigung noch nicht nachgekommen sein, möchten wir Sie bitten dies in den nächsten Tagen nach zuholen, da wir für unsere Arbeit, wie Fahrten zu Gesprächsterminen bezüglich Waffenrechts-angelegenheiten, Sonderschauen usw. die Mitgliedsbeiträge benötigen.

Die erforderlichen Daten zur Überweisung des Mitgliedsbeitrages wie auch die Formulare zum Bankeinzugsverfahren sind auf unserer unten stehenden Hompage einzusehen und zum runterladen eingestellt.

Die Vorstandschaft wünscht Allen in Anbetracht der bevorstehenden Ferien einen erholsamen Urlaub ob in der Heimat oder in der Ferne.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/09:

Zur Frühjahr - Messe Kassel :

In der vom 22. bis 24. Mai in Kassel statt findenden IWB wird dem interessierten Besucher am Stand des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. in einer Sonderschau ein Überblick über die Verwendung von erbeuteten Waffen bei den deutschen Truppenverbänden ab den napoleonischen Kriegen bis zum Ende des 1. Weltkrieges vermittelt.

Während den ganzen Ausstellungstagen stehen im weiteren dem Besucher fachkundige Personen zu Fragen, Informationen sowie Wissenswertes über die ausgestellten Exponate, dem Waffengesetz, dem Aufbau von Sammlungen, der Erlangung von Sammler-Waffenbesitzkarten usw., zur Verfügung. Freuen Sie sich jetzt schon auf besondere Leckerbissen der Waffentechnik und –geschichte welche in unserer Sonderschau zu sehen sind. Zu unserer Sonderschau:

Das Thema unserer Sonderschau auf der im Mai statt findenden Messe steht unter dem Motto:

"Die Bewaffnung des deutschen Militärs mit Beutewaffen ab den napoleonischen Kriegen bis 1918"

Die Söldnertruppen führten im Allgemeinen Waffen unterschiedlichster Art und wurden je nach Ausstattung angeworben bezahlt und eingegliedert. Im dreißig jährigen Krieg wurde dann aber bereits der Grundstein für die stehenden Heere gelegt den es war leichter die Truppen während der Winterquartiere zu unterhalten als diese im Frühjahr wieder zu rekrutieren. Als weitere Ausgangslage der militärischen Entwicklung des stehenden Heeres bzw. Truppe in Brandenburg/Preußen ist die 1641 vorgenommene Reduktion der Truppe anzusehen. Jedoch der Landtagsrezess vom 5. August 1653 war für die Entwicklung des Absolutismus und damit auch des Militarismus von großer Bedeutung. Zwar war der Landtagsrezess mit einer weiteren Reduktion der Truppen verbunden, die Stände der Kurmark bewilligten jedoch für den Unterhalt der verbliebenen Truppe eine Kontribution von vorerst 5 300 Taler für die nächsten 6 Jahre. Damit war eine Truppenhaltung auch in Friedenszeit anerkannt.Vorteile eines stehenden Heeres sind unter anderem eine einheitliche, standartisierte Bewaffnung, einer besseren Ausbildung mit und an den Waffen, dem Drill usw..

Nach der Einführung der stehenden Heere bei den deutschen Bundesstaaten, Herzogtümer usw. blieb die einheitliche eingeführte Be-waffnung bis zu den großen Kriegen bestehen. Erst verlustreiche Schlachten und die damit verbundene Rekrutierung von zusätzlichen Einheiten erforderten die Verwendung von erbeuteten Waffen. Die napoleonische Politik und Kriegsführung in Europa führte erstmals dazu dass erbeutete Waffen in größerem Stil bei den einzelnen Königreichen, Herzogtümer usw. zur Verwendung kamen.

Dies war auch der Grund dass preußischen Truppen in ihren Reihen bei den Befreiungskriegen 1813 bis 1815 neben den alten Gewehren des Modells 1787, dem M 1801 ( Nothardtgewehr ) und dem neupreußischen Modell 1809 noch russische, österreichische, französische, schwedische und englische Gewehre führten. Nicht anders erging es den anderen deutschen Staaten. Die Rheinbundstaaten erhielten meist aus den Händen der Franzosen erbeutete Waffen, welche sie teilweise etwas modifizierten. So erhielt Bayern 25 000 österreichische Gewehre des Musters 1798 welche General Mack im Oktober 1805 in Ulm Napoleon überlassen musste. 1806 meldete das Zeughaus in München 28000 ganz neue österreichische Gewehre welche neben der erhaltenen Beute auch angekauft wurden. Der Ankauf von hauptsächlichen österreichischen Schlachtfeldgewehren im besonderen für die Landwehr ging bis 1822. Württemberg erhielt 1806/07 preußische Gewehre Karabiner und Pistolen von Napoleon welche dieser bei Jena und Auerstädt erbeutet hatte. Nach 1809 fanden auch österreichische Gewehre in Württemberg Verwendung. Ab 1818 wurden die preußischen Gewehre jedoch nur noch zum Exerzieren verwendet, blieben aber im Dienst bis in die vierziger Jahre. Die französischen Gewehre und Pistolen welche in Württemberg zur Verwendung gelangten, kamen in den regulären Bestand da diese nicht als Beutewaffen galten. Die französischen Beutewaffen wurden mit Einführung der Perkussionszündung auf diese aptiert. Bayern dagegen musterte Ende der 30 er Jahre seine österreichischen Beutewaffen aus. Die Beutewaffen verschwanden teilweise in den Arsenalen bzw. wurden verkauft. Eine größere Rolle beim deutschen Militär spielten Beutewaffen erst wieder im Krieg 1870/71 und danach. Die im Krieg 1870/71 bei den französischen Truppenverbänden geführten Chassepotmodelle M 1866 waren den deutschen Zündnadelgewehren in einigen Punkten überlegen, so dass bereits während des Krieges und danach, teilweise modifiziert, die französischen Chassepot Modelle von Truppen der deutschen Bundesstaaten weiter verwendet wurden. Nach 1871 erhielten die mit Zündnadelkarabiner und Vorderladerpistolen ausgerüsteten Verbände teilweise modifizierte französische M 1866. Die Preußen führten für Ihre Kavallerie, die Sachsen für die Kavallerie sowie Park- und Trainabteilungen, auf die Patrone M 71 ( 11,15 x 60mm R ) aptierte und modifizierte Chassepotmodelle M 1866 mit der Bezeichnung Mod. 73 ein, welche bei Landwehreinheiten bis in die 80er Jahre im Dienst blieben. Die preußisch aptierten Modelle mit der Bezeichnung M 73 wurden mündungsseitig gekürzt und sind bis zur Mündung geschäftet. Das sächsische Modell welches nach dem Vorschlag der Herren Bremer und Einhorn aptiert wurde, ist nur noch zur Hälfte geschäftet. Nach der Ausmusterung der Chassepotmodelle fanden erst wieder in Ermangelung von Handfeuerwaffen im 1. Weltkrieg erbeutete Waffen Verwendung bei deutschen Truppenverbänden. Der Mangel an Waffen war derart groß dass neben Kurz- und Langwaffen auch eine Vielzahl erbeuteter Seitengewehre in aptierten wie auch im Originalzustand zum Einsatz kamen. Teilweise wurden einzelne erbeutete Lang-waffen auf das damals übliche deutsche Standartkaliber 8 x 57 mm umgerüstet, wie auch für die Verwendung eines deutschen Seitengewehrmodells in Verbindung mit einem Adapter. Üblicherweise wurden die erbeuteten Waffen mit dem Eigentumsstempel Deutsches Reich gekennzeichnet doch spätere Exemplare erhielten nur gotische Buchstaben unter einer Krone. Auf ein anderes Kaliber aptierte Waffen tragen den militärischen Beschussstempel. Das im Jahr 1926 unter dem Titel „ Das Deutsche Soldatenbuch „ erschienene Standartwerk welches auch speziell auf die Bewaffnung der deutschen Truppenverbände im 1. Weltkrieg eingeht spricht von über 30 verwendeten Kurzwaffenmodelle. Teilweise sind auf frühen Exemplaren Truppenstempel vorhanden so dass, diese eindeutig als erbeutete Waffen identifiziert werden können. Mit nachstehendem Erlass wurde verfügt dass, die älteren und die erbeuteten Langwaffenmodelle in die Artillerie-Depots eingeliefert werden.

„ Mit dem Erlass Nr. 21117 hat das stellvertretende Generalkommando am 01.03.1917 an die Feldzeugmeistereien mitgeteilt, dass auf Grund des derzeitigen Bestandes an Gewehren 98 die aushilfsweise zur Verfügung gestellten älteren und Beutewaffen zur Einlieferung in die zuständige Artillerie – Depots verfügt wird. Die eingelieferten Beutewaffen wurden anschließend zum Großteil an befreundete Staaten als Militärhilfe weitergegeben.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/09:

Mit Bestürzung und Entsetzen hat die Vorstandschaft die schreckliche Tat von Winnenden zur Kenntnis genommen, und ist wie viele Mitglieder und Mitbürger von Trauer erfüllt und mit den Gedanken in dieser schweren Zeit bei den Angehörigen und Betroffenen und trauern mit Ihnen.

Um weitere solche Taten zu verhindern sollte jedoch das Massaker von Winnenden sachlich analisiert und aufgearbeitet werden und nicht dazu führen, dass durch das Fehlverhalten eines Einzelnen legalen Waffenbesitzers, mit von Schmerz und Trauer getrübten Gedanken, durch weitere Gesetzesverschärfungen alle die im Besitz von legalen Waffen sind zu bestrafen. Wir möchten in diesem Zusammenhang an die Vernunft aller Verantwortlichen appellieren.

Trotz der kurz vorher stattgefunden schrecklichen Ereignisse konnte dem Wunsch des Magistrats der Stadt Sindelfingen nicht mehr entsprochen werden, die Waffenbörse in Sindelfingen nicht zu eröffnen, da bereits die Händler aus In- und Ausland in der Stadthalle ihre Verkaufsstände aufgebaut hatten und ihre Buchungen in den Hotels und Pensionen wahrgenommen hatten. Auf Grund der Ereignisse war die Stimmung gedrückt und mancher Sammler wurde durch die Falschmeldungen im Radio vom Besuch der Messe abgehalten. Außerdem wirkten die vielen Reporter mit ihren Fragen auf den Messeverlauf störend.

Auf Grund der traurigen Ereignisse in Winnenden findet im Einvernehmen mit den Verbänden die IWB auf dem Stuttgarter Messegelände zum bereits bekannt gegebenen Zeitpunkt nicht statt. Inwieweit ein Ausweichtermin für die IWB im Herbst dieses Jahres noch möglich ist und gewünscht wird soll noch unter anderem mit den vertretenen Verbänden und Ausstellern erörtert werden.

Unsere geplante Ausstellung „ Waffen aus 5 Jahrhunderten „ ( Die Entwicklung der Feuerwaffen ) wird dann bei der nächsten IWB auf der Messe Stuttgart zu sehen sein.

Die Absage der IWB Stuttgart veranlasste das EXPO - Management eine weitere zusätzliche Waffen – Messe in Kassel zu veranstalten. Diese soll nun vom 21. – 24.5.2009 auf dem Messegelände in Kassel stattfinden. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. wird nach einem Vorstandsbeschluss die Messe in Kassel trotz kurzer Vorbereitungszeit mit einer Sonderschau bereichern. Diese Sonderschau steht unter dem Motto:

„ Beutewaffen bzw. Fremdländische Waffen beim deutschen Militär „

In dieser Sonderschau soll dem Besucher der Waffenbörse in Kassel an Hand von Exponaten, Dokumenten usw. der Stellenwert von Beutewaffen beim deutschen Militär im Laufe der Jahrhunderte gezeigt werden. Näheres zur angekündigten Sonderschau können Sie in der nächsten Ausgabe des DWJ sowie auf unserer Hompage erfahren.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/09:

Messe Stuttgart

In der Zeit vom 03 – 05. April findet in diesem Jahr wie in den Medien bereits angekündigt die IWB zum zweiten mal auf dem Stuttgarter Messegelände auf den Fildern am Stuttgarter Flughafen statt. Erfahrungsgemäß fallen dann auch die lange Anfahrt, der lange Stau durch Stuttgart wie auch die teilweise längeren Wege von den einzelnen Parkplätzen, weg. Wie bereits in den Verbandsnachrichten berichtet und im DWJ publiziert findet auf Anregung der Verbände wie auch des DWJ die IWB mit parallel mit anderen Messen vor Ort statt. Ausführlich berichtete darüber bereits das DWJ in einer der letzten Ausgaben so dass wir an dieser Stelle hierzu keine weiteren Ausführungen geben möchten. Unser Standort auf der IWB befindet sich wieder an der gleichen Stelle wie im Vorjahr. Zum Ausstellungsthema

Die diesjährige Sonderschau des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. steht unter dem Motto

Büchsenmacherkunst aus 5 Jahrhunderten - Die Entwicklung der Feuerwaffen

Zu der Sonderschau haben wir ein Sonderheft mit finanzieller Unterstützung verschiedener Firmen heraus gebracht in dem die Entwicklung der Feuerwaffen allgemein verständlich erläutert wird. Das Sonderheft ist für Interessenten am Stand des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. gegen einen geringen Unkostenbeitrag zu erwerben. Im Rahmen dieser Sonderschau kann der interessierte Besucher die verschiedenen Entwicklungsstufen der Feuerwaffen und teilweise deren Varianten wie auch das dazu gehörende Zubehör in Augenschein nehmen. Dabei werden dem Besucher seltene Einzelexemplare von Feuerwaffen vom Vorderlader über den Hinterlader bis zum Sturmgewehr präsentiert. Neben der herausragenden Büchsenmacherkunst steht die Technik und dessen Entwicklungsstufen im Vordergrund der diesjährigen Sonderschau. So werden im Kurz- wie auch Langwaffenbereich Waffen mit Luntenzündung, mit Luntenschloss, mit Radschloss, mit Steinschloss, mit Schnapphahnschloss, mit Perkussionsschloss, mit Zündnadelverschluss, mit Zylinderverschluss wie auch halbautomatischen Waffen, teilweise in unterschiedlichen Varianten ausgestellt. Zahlreiches Zubehör zu den Waffen wird die Ausstellung sinnvoll ergänzen.

Während den ganzen Ausstellungstagen steht dem Besucher ein fachkundige Team für Fragen, Informationen sowie Wissenswertes über die ausgestellten Exponate, dem Waffengesetz, dem Aufbau von Sammlungen, der Erlangung von Sammler - Waffenbesitzkarten usw., zur Verfügung. Freuen Sie sich jetzt schon auf besondere Leckerbissen der Waffentechnik und –geschichte welche in unserer Ausstellung zu sehen sind.

Allgemeines

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unsere Hompage verweisen. Hier finden Sie die aktuellen Termine der verschiedenen Waffenbörsen und Sammlertreffen um weitere Kontakte schließen zu können und die noch in der Sammlung fehlenden, wünschenswerte Exponate zu finden. Des weiteren finden Sie natürlich auch die Adressen und Termine der einzelnen Stammtische wie auch die Anschriften der Ansprechpartner der verschiedenen Stammtische. Über einen reichlichen Zulauf würden sich die Verantwortlichen bestimmt freuen.

Nach wie vor versuchen wir Ihre Anfragen zu beantworten, jedoch bitten wir um Verständnis dass auch wir in manchen Fällen an unsere Grenzen stoßen.

Bedingt durch die Vorarbeiten zur IWB ist es bereits zu Wartezeiten und wird noch zu Wartezeiten bei den im Internet anfallenden Fragen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/09:

Informationsblatt zur Sonderschau der IWB 2009

Mit unserer Weihnachtpost erhielten die Mitglieder dieses Jahr einen Sonderdruck zu unserer diesjährigen Sonderschau auf dem Stuttgarter Messegelände auf den Fildern anlässlich der IWB, die wie bereits in unseren Verbandsnachrichten berichtet interessanter und attraktiver mit anderen Messen vom 3. – 5.4.2009 stattfindet.

Die diesjährige Sonderschau wird wie in der Febr. Ausgabe des DWJ und unserem Sonderdruck angekündigt die Entwicklung der Feuerwaffen aufzeigen.

Auf Grund der positiven Resonanz auf diesen Sonderdrucks ist es in diesem Zusammenhang geplant zu den zukünftigen wie auch den vergangenen Sonderschauen wie auch allgemein zu Waffen in unregelmäßigen Abständen einen Sonderdruck unseren Mitgliedern zu überreichen. Nichtmitglieder können diesen Sonderdruck gegen einen geringen Unkostenbeitrag auf der IWB in Stuttgart wie auch auf der Waffenbörse in Kassel erwerben.

Stammtische Wien und München wie auch Ravensburg

Zu unserem Bedauern erhielt die Vorstandschaft kurz vor Weihnachten die Nachricht dass der Stammtisch in Wien mangels Interesse bis auf weiteres nicht mehr statt findet. Aus München erhielten wir die Nachricht dass vorübergehend auf Grund der Kündigung des Pächters sich die Interessierten in der hinter dem Schützenhaus „ Der Bund „ Servetstr. 1 befindlichen Vereinsgaststätte des Tennis Centers unter der Anschrift Paul Ehrlich Weg 6 treffen. Selbstverständlich finden auch hier die anberaumten Vorträge statt. Nach Mitteilung des Schützenvereins Vorstandes wird umgehend nach einem neuen Pächter gesucht so dass der Münchener Stammtisch dann wie gewohnt wieder in der Vereinsgaststätte sein wird. Bei Wideraufnahme des Stammtisches Wien wie auch der Rückkehr in die Schützengaststätte „ Der Bund „ in München werden wir Sie umgehend informieren. Sollten Sie Interesse haben einen Sammler - Stammtisch zu Gründen, haben vielleicht schon ein paar Sammlerfreunde in ihrer Nähe die ebenfalls daran Freude hätten, lassen Sie es uns Wissen damit wir sie auf diesem Weg begleiten und unterstützen können. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf unsere Hompage.

Mitgliedschaft

Wir möchten nochmals allen Mitglieder mitteilen dass wir gemäß unserer Satzung und eines Vorstandsbeschlusses die diejenigen nicht mehr führen bzw. aus dem Verband ausschließen, welche ohne Nennung von Gründen ihren Mitgliedsbeitrag in den letzten 2 Jahren nicht entrichtet haben. Sollten Sie vergessen haben ihren Mitgliedsbeitrag zu begleichen und vielleicht nicht die Möglichkeit haben unsere Bankverbindung über das Internet in Erfahrung zu bringen nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Bünemann unter der Telefonnummer 0711/343320 auf.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/09:

Aktuelles zu WaffG.

Im Dezember erreichte uns die Nachricht, dass laut Feststellungsbescheid des BKA die Pistole C 96 Modell 1932 Reihenfeuerpistole

( Exportbezeichnung 712 ) in der zur halbautomatisch abgeänderten Version der Firmen

Frankonia in Würzburg

Busch in Höchberg

und Ehrenreich in Neukirchen

als verbotener Gegenstand eingestuft wurde.

Ausgangspunkt hierzu ist die Änderung der Anlage 2 zu Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des WaffG. usw. vom 26.3.2008. Diese Änderung hat zur Folge dass bei der Umarbeitung von erlaubnispflichtigen Waffen in Waffen mit erleichterten ( einschließlich wegfallenden ) Erlaubnisvoraussetzungen die waffenrechtliche Erlaubnispflicht sich nach der ursprünglichen Erlaubnispflicht ( hier: Verbot nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit der Nr.1.2.1 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG. – Waffenliste –Abschnitt 1 – verbotene Waffen - ) richtet.Aus diesem Bescheid geht eindeutig hervor, dass gemäß § 40 Abs.4 WaffG. den Besitzern von oben aufgeführter Schusswaffe ( C 96 Modell 1932 ; Exportmodellbezeichnung 712 ) welche von ebenfalls oben aufgeführten Firmen mit BKA – Ausnahmegenehmigung eingeführt und abgeändert wurden die widerrufliche und unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt, wird;

* weiterhin die tatsächliche Gewalt über die oben genannte Schusswaffe auszuüben und diese

* gemäß ihren ausgestellten waffenrechtlichen Genehmigungen zu verwenden

* sowie diese ins Ausland zum Endverbleib zu exportieren.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur für Pistolen welche entsprechend den vom BKA genehmigten Abänderungsvarianten umgebaut wurden.

Für diese Waffen gelten nun die gleichen Auflagen, wie im allgemeinen für verbotenen Gegenstände welche Schusswaffen im Sinne des Gesetzes darstellen.

Damit dürfen die nach oben genanntem Muster auf halbautomatische Funktion geänderte Pistolen des Modells C 96 ( 1932 bzw. mit der Exportbezeichnung 712 ) nur mit vorheriger Genehmigung des BKA erworben und überlassen werden.

Ausschlaggebend ist hier die Umsetzung der Änderung der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des WaffG. und weiterer Vorschriften vom 26. März 2008 welche zum Ziel hat, dass bei der Umarbeitung von erlaubnispflichtigen Waffen in Waffen mit erleichterten Erlaubnisvoraussetzungen die waffenrechtliche Erlaubnispflicht sich nach der ursprünglichen Erlaubnispflicht

( hier: Verbot nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit Nr. 1.2.1 der

Anlage 2 zu § 2 Abs.2 bis 4 WaffG. ) richtet.

Dadurch dürften die Waffenmodelle Steyr M 12/16; ASTRA Mod.902 und 903 usw. ebenfalls unter die Begriffsbestimmung verbotene Waffen fallen.

Hinweis des BKA zur Nr. 1.5.7

Die Nr. 1.5.7 der Anlage 2 zu § 2 Abs.2 bis 4 WaffG. – Waffenliste – Abschnitt 1 lautet wie folgt:

„ Munition die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt. „

Zu klären ist hierzu, welche Munition unter vorgenannte Verbotsnorm fällt.

Die Munition fällt nicht unter 1.5.7 wenn sie

* in der KWL gelistet ist oder KWKG unterliegt ( Munition ab einem Geschossdurchmesser von 20mm ist grundsätzlich Kriegswaffenmunition )

* dem Sprengstoffgesetz unterliegt

* unter ein anderes Verbot nach WaffG. Anlage 2 zu § 2 Abs.2 bis 4 Abschnitt 1 Nr.1.5.1 bis 1.5.6 fällt

* Verwendung im jagdlichen Bereichen findet

* Verwendung in einer schießsportliche Disziplin findet

* wenn diese ohne Erlaubnis nach dem WaffG. erworben werden kann ( z.B. Munitionserwerbschein )

Nach Auffassung des BKA ist somit Action – Munition der Firma RUAG und QD – Munition der Firma MEN „ keine „ Munition, die unter vorstehende Verbotsnorm fällt.

Ab einem Geschossdurchmesser von 20mm ist die Kriegswaffeneigenschaft bei Übungs- oder Manövermunition nicht gegeben. Die oben angegebne Verbotsnorm findet daher auf diese Munition Anwendung:

* Übungsmunition mit pyrotechnischer Markierungsladung

( Blitz/Rauch, Kurzbereich ( KB ) und Plastiktrainingsmunition

Sind keine Kriegswaffen, wenn ihnen eine sprengkräftige Ladung fehlt

* Kartuschenmunition = Manövermunition

* Kurzbahngeschosse zur Funktionserprobung

* Signalmunition für Gefechtsfeldbeleuchtung

* Nebelmunition

* Platzpatronen

* Überdruck- und Beschusspatronen


Die Vorstandschaft

DWJ 01/09:

Delegiertenversammlung des Forum Waffenrecht

Am 17.11.2008 fand die diesjährige Delegiertenversammlung des Forum Waffenrecht in Wiesbaden statt. Einen wichtigen Punkt bei dieser Tagung stellte der Tätigkeitsbericht des Vorstandes Herr Keusgen dar. Ausführlich erläuterte Herr Keusgen die Einflussnahme der Vorstand-schaft auf einzelne Bundestagsabgeordnete, Minister und dem Bundes-ministerium des Innern bezüglich der Änderung einzelner Passagen im Entwurf des am 1. April in Kraft tretenden WaffG. Hierzu erhielt das Forum Waffenrecht von den einzelnen Verbänden die notwendige Unter-stützung die auch teilweise selber aktiv waren. Ein weiterer Punkt war die Verlegung der Geschäftsstelle des Forum Waffenrecht von Emmendingen nach Ratingen wo sich auch die Büros der Waffenherstellerverbände befinden zum 1. Januar 2009. In diesem Zusammenhang wurde auch Herr Göpper vorgestellt der die Geschäftsstelle in Ratingen betreuen wird, und Herr Streitberger ablöst. Herr Göpper war 12 Jahre bei der Bundeswehr und studierte in diesem Rahmen Jura. Dort erlernte Er unter anderem den Umgang mit Waffen und Munition und fand seine Berufung zum Fachanwalt. Das Kuratorium wünscht Ihm für die Zukunft eine glückliche Hand sowie gutes Gelingen bei allen anfallenden Tätigkeiten im Rahmen des Forum Waffenrecht.

Ein weiterer Punkt der von uns eingebracht wurde war die Aufnahme eines Mitgliedes der Sammlerverbände in die Vorstandschaft des Forum Waffenrecht um die Belange der Sammler noch gezielter vertreten zu können, bei der nächsten anstehenden Wahl der Vorstandschaft.

Ziele des Kuratorium für das Jahr 2009

Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. hat sich für das 2009 nachstehende Ziele gesetzt:

- Sonderschauen und Mitgliederinformationen auf den Waffenbörsen

in Stuttgart und Kassel

- Ausbau des Sachverständigenwesen

- Präsenz und aktive Mitarbeit bei waffenrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. WaffÄndG. und der Umsetzung der EU – Waffenrichtlinien usw.

- Gründung von weiteren Stammtischen

- Steigerung von Mitgliederzahlen

Zur Verwirklichung dieser Pläne benötigt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. ihren Mitgliedsbeitrag, da es für die Teilnehmer von Kongressen und Tagungen, den Ausstattern und Begleitern von Messen und Ausstellungen usw. nicht zumutbar ist, die dabei entstehenden Unkosten alle selbst zu bestreiten. In diesem Zusammenhang möchte die Vorstandschaft die Mitglieder bitten die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten, da ansonsten eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge im Jahr 2010 schwer umgänglich sein wird. In diesem Zusammenhang möchten wir noch darauf hinweisen dass bei allen Mitglieder welche in den letzten zwei Jahren ihren Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet haben, und in Zukunft keinen Beitrag leisten die Mitgliedschaft automatisch erlischt, soweit sie keine Begründung bezüglich der Aussetzung des Mitgliedsbeitrages vorweisen können.

Als eingetragener Verein sind wir auch berechtigt Spendenquittungen bei Spenden auszustellen, falls Sie unseren Verband finanziell über dem Rahmen des Mitgliedsbeitrages hinaus unterstützen möchten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dass wir nur ab einem Spendenbeitrag von 20,- Euro eine Spendenquittung ausstellen.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2009.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/08:

IWB Stuttgart 2009

In der August Ausgabe des DWJ haben wir bereits berichtet dass es ein Treffen von Verbandsvertretern der Aussteller, des DWJ, dem VDW, dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. und der Messeleitung der Neuen Messe Stuttgart gegeben hat, bezüglich einer Manöverkritik zur IWB 2008. Hierbei war einer unserer Kritikpunkte dass Fehlen der Antiquitätenmesse sowie weiterer Messen in Verbindung mit der IWB. Nach neuesten Informationen des Projektleiters der IWB Herr Harald Sigmund, und mit seiner tatkräftigen Unterstützung, haben nun unsere Bemühungen zum Erfolg geführt. So finden nun parallel zur der IWB welche in der Halle 9 vom 03. – 05.04.2009 stattfindet und in einigen Punkten noch attraktiver gestaltet wird, in Halle 7 die Antiquitäten Messe; in Halle 5 die Mineralien- und Fossilienbörse; in Halle 3 die Slow Food – Markt des Guten Geschmacks und in Halle 8 eine Messe zu Haus – Holz und Energie, statt. Somit wird die IWB 2009 mit den weiteren vorgenannten Messen wieder ein Erlebnis für die ganze Familie welche der VDW wie auch das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. mit attraktiven Sonderschauen und Informationen zum Thema Waffenrecht, Waffen und Zubehör, bereichern. Freuen Sie sich schon jetzt mit uns auf das neue Messeerlebnis im Rahmen der IWB, welche mit weiteren Attraktionen und parallel verlaufenden Messen aufgewertete wird, auf dem Neuen Stuttgarter Messegelände beim Flughafen. Wir werden Sie diesbezüglich wie auch zu unserer Sonderausstellung, über unsere Verbandsnachrichten im DWJ, weiterhin informieren.

Sonderausstellung im Esslinger Almrösl

Wie bereits in einer der letzten Ausgaben der Verbandnachrichten und Anzeigen im DWJ, kundgetan, fand am 25.10.2008 in Esslingen im Almrösl, Wannenrain 1 die alljährliche Sonderschau mit einer kleinen Waffenbörse, der Stammgruppe Esslingen/Stuttgart, des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., statt. Wie bereits Tradition waren in der Sonderschau hochwertige, erwerbscheinfreie Waffen, vom Luntenschlossgewehr bis zum Perkussionsgewehr und von der Radschlosspistole bis zum hochwertigen Duellpistolenpaar im Kasten sowie seltene exzellente Blankwaffen, Waffenzubehör usw., ausgestellt. Schwerpunkt der diesjährigen Sonderschau bildeten hochwertige Jagdwaffen und Zubehör aus vergangenen Jahrhunderten. Hierbei waren jagdliche Blankwaffen und erwerbscheinfreie Schusswaffen mit Zubehör von einzigartiger Güte zu sehen. Wie gewohnt erhielten Sie im Rahmen dieser Ausstellung von sachkundigen Personen Auskunft über ihre mitgebrachten Gegenstände und Schätze, sowie Informationen über die Erlangung von Sammlerwaffenbesitzkarten und dem Stand des WaffGes. Bereits im Vorfeld haben die Gestalter der Ausstellung keine Kosten und Mühen gescheut seltene Exponate aus ihren Sammlungen auszustellen, damit die Besucher auf ihre Kosten kamen. In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft bei Allen bedanken, die zum Gelingen dieser Sonderschau und Ausstellung beigetragen haben.

Waffenbörse in Kassel

In diesem Zusammenhang möchte wir nochmals auf die Waffenbörse in Kassel hinweisen, die vom 27.11. – 30.11.2008 auf dem Messegelände in Kassel stattfindet, wo wir wie bereits angekündigt eine Sonderschau mit dem Thema

„ Die Bewaffnung und Ausrüstung der schwedischen Kavallerie im 18ten und 19ten Jahrhundert „

dem interessierten Besucher präsentieren. Neben den einzigartigen Ausstellungsexponaten stehen Ihnen fachkundige Mitarbeiter und Sachverständige am Stand zur Verfügung, welche Ihnen Auskunft erteilen bezüglich wafferechtlicher Angelegenheiten, zu Waffen allgemein und natürlich wie erhalte ich eine Sammler–Waffenbesitzkarte. Das Messe-Team des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. würde sich freuen, Sie an unserem Stand, welcher sich gleich an der rechten Seite in der Eingangshalle befindet, begrüßen zu dürfen.

Allgemeines

Alles Wissenswerte zu weiteren Terminen, Waffenbörsen etc. können Sie über unsere untenstehende Internetadresse erfahren. Anfragen werden gerne beantwortet jedoch bitten wir Sie hierbei um etwas Geduld.

Angesichts des bevorstehenden Advents möchte die Vorstandschaft Allen eine ruhige, besinnliche Adventszeit im Kreise Ihrer Lieben wünschen.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/08:

Sonderschau Esslingen:

Das DWJ hat in seiner Oktober – Ausgabe auf die jährlich stattfindende Ausstellung des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. in Esslingen Am Wannenrain 1 hingewiesen. Hierbei schlich sich jedoch bezüglich des Datums ein Fehler ein. Die Ausstellung in Esslingen bei der unter anderem Waffen begutachtet und bewertet werden sowie Auskünfte zum aktuellen WaffG. und dessen Durch-führungsverordnungen, erteilt werden, findet nicht wie angegeben am 26ten sondern am 25ten Oktober 2008 statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie wie immer auf unserer Hompage.

Sonderschau auf der Internationalen Waffenbörse in Kassel

Vom 27.11. – 30.11.2008 findet wie allgemein bekannt die für den mittel- und norddeutschen Raum größte Waffenbörse in Kassel statt. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. gestaltet auf dieser Veranstaltung eine Sonderschau über das nachstehende Thema.

Die Bewaffnung und Ausrüstung der schwedischen Kavallerie im 18ten und 19ten Jahrhundert

Hierzu einen kleinen Abriss über die ausgestellten Waffen und deren Verwendung:

Die Dragoner erhielten 1731, 1738, 1774 und 1778 neue Gewehre. Die Bohuslän Dragoner bekamen 1749 das Dragonergewehr m/1738 mit Ladestock und Dreikant – Dillenbajonett m/1747. Das Modell m/1778 war hiervon eine kürzere und leichtere Variante. Dieses Modell 1778 war ausschließlich für das Dragonerregiment in Finnland bestimmt.

Als Blankwaffen wurden zu dieser Zeit unterschiedliche Pallasch – Modelle geführt. Dies waren die Modelle m/1761, m/1770; m/1773, m/1775 und m/1778.

Im Jahre 1796 wurde ein „ Dragon Mousquet „ auch „ Carabiner „ genannt im Musketenkaliber genehmigt und beim Husaren Leibregiment eingeführt. Eine neue Reihe von Kavalleriekarabinern bildeten die Modelle 1725, 1738, 1747 und 1767.

Für die beiden während des Krieges 1757 – 1762 aufgestellten schwedischen Husarenregimenter hat man 1759 einen Karabiner ange-nommen. Dieser war inklusive des Kalibers von 17 mm eine Kopie des preußischen Husarenkarabiners. Der parallel dazu eingeführte Säbel für die Husaren wurde ebenfalls als Modell 1759 bezeichnet. Aber bereits 1791 und 1793 erhielten Sie den Husaren Säbel, neueren Musters. 1820 führte man für die Kavallerie einen Paradekarabiner ein, welcher nur in kleiner Stückzahl hergestellt wurde.

Das Husaren – Schützenkorps in Pommern erhielt 1759 ein besonderes Stutzenmodell, und das Kriegskollegium bestellte am 23.06.1760 bei der Manufaktur in Jönköping 50 Stück solcher Stutzen, welche alle eine Karabinerstange besaßen, sowie am 10.03.1761 120 Exemplare des Husarenstutzen m/1759.

Nur 400 Exemplare eines 1804 vom Artillerie – Major Carl Helvig konstruierten Kavalleriestutzen wurden gefertigt und ausgegeben. Parallel dazu wurden die Pistolenmodelle 1731 und 1738 angenommen. Die Husaren erhielten eine Kavalleriepistole im Kaliber 17mm entsprechend dem preußischen Muster, und die Leibregimentbrigade Husaren Corps erhielt 1802 und 1806 ein für die leichten finnischen Dragoner bestimmtes Veränderungsmodell der Pistole m/1738. 1806 erhielt das Skäne Kavallerieregiment ein neueres Pallasch – Modell.

Im Jahre 1807 stattete man jeden Reiter mit zwei Pistolen mit Anschlagkolben aus, wobei eine einen gezogenen und die andere einen glatten Lauf aufwies. Gleichzeitig wurde befohlen alle im Vorrat befindlichen Pistolen der Modelle m/1704, m/1716 und m/1738 entsprechend dem 1807 eingeführten Muster zu ändern. Die größte Anzahl dieser Pistolen wurden während des Krieges 1808 – 1809 aptiert.

Ebenfalls wurde im Jahre 1807 für die Kavallerie der Säbel m/1807 angenommen. Bereits im Jahre 1814 erhielten die Reiter der leichten und schweren Kavallerie neue Säbel die sich nur in der Pfeilhöhe zum Vorgängermodell unterschieden.

Das Skane Carabienier Regiment hat 1816 ein weiteres Pistolenmodell angenommen. 1820 jedoch erhielt die gesamte Kavallerie ein neues Pistolenmodell.

Für den täglichen Dienst bei der Leibgarde zu Pferd wurde die Pistole m/1738 bis zum Jahre 1820 geführt. Diese hatten glatte Läufe und keinen Anschlagkolben.

Ausnahme bildeten zwei Schwadronen der Leibgarde zu Pferd die 1801 zu Jägern umorganisiert wurden, und den Kavalleriestutzen m/1804 führten, aber bereits 1806 wieder zur gewöhnlichen Kavallerie gehörten.

Die Smaland Husaren wie auch das Leibregiment erhielten 1825 ein neues Säbelmodell, genehmigt. Dazu erhielt die Leibgarde zu Pferd noch im Jahre 1833, 400 Stück „ lange Steinschlosskarabiner „ eines unbekannten Modells, wobei diese nur zum Üben und Exerzieren vorgesehen waren.

Im Jahre 1847 und 1854 erhielt die Reiterei neue Säbelmodelle.

Das erste auf Perkussionszündung aptierte Pistolenmodell für die Kavallerie führte man im Jahre 1849 ein, und erst 1850 nahm man ein Kavallerie – Pistolenmodell mit losem Ladestock, abnehmbaren An-schlagkolben mit Perkussionsschloss, an. 1857 und 1859 führte man weitere auf Perkussionszündung aptierte Pistolenmodelle m/1820 der Kavallerie zu.

Weitere Säbelmodelle mit der Modellbezeichnung m/1864 und m/1867 führte man im gleichnamigen Jahr ein. 870 brach in der schwedischen Kavalleriebewaffnung, mit der einheit-lichen Einführung des Remington – Karabiners m/1870, eingerichtet für die Metallpatrone 12,17 x 42 mm RF, eine neue Aera an. Im Jahr darauf musterte man die Vorderlader – Pistolenmodelle aus, nachdem der Revolver m/1871 im Kaliber 11 mm mit einer Lefaucheux – Francotte Schlosskonstruktion zur Standartkurzwaffe der schwedischen Kavallerie auserkoren wurde.

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Wir würden uns freuen wenn Sie zahlreich diese einmalige Sonderschau besuchen würden, da dies für die Gestalter der Ausstellung eine besondere Anerkennung für ihre Bemühungen darstellen würde. Während der Waffenbörse stehen Ihnen Experten und vereidigte Sachverständige am Stand des Kuratoriums zur Verfügung die ihre Waffen und Zubehör beurteilen und Auskünfte dazu erteilen, selbstverständlich auch in waffenrechtlichen Angelegenheiten, bezüglich der Erlangung von Sammler- Waffenbesitzkarten und des Aufbaus von Waffensammlungen usw..

Allgemeines

Geschätzte Mitglieder wenn Sie Freude daran haben eine oder mehrere Waffen oder auch Zubehör aus ihrer Sammlung der Allgemeinheit zu präsentieren, können Sie dies als Waffe des Monats gerne tun. Sie sollten hierzu ein paar Fotos von der Waffe bzw. dem Zubehör erstellen, einen kleinen Text über die Waffe oder dem Zubehör verfassen und an die untenstehende Internetadresse senden. Als Beispiel für ihre Präsentation können Sie auf unsere Seiten im Internet zurückgreifen. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben richten Sie diese ebenfalls an unsere Internetadresse. Wir würden uns über zahlreiche Beiträge besonders freuen. Auf Wunsch wird die Anonymität des Verfassers selbst-verständlich gewahrt.

Bei den jetzt anstehenden Auktionen und Waffenbörsen wünschen wir Ihnen auf der Jagd nach den zur Sammlung gehörenden Exponaten viel Glück und Erfolg.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/08:

Am 09.08.2008 fand von 14.00 bis 17.20 ein Treffen nachstehender Verbandsvertreter: Werner Sünkel, Leiter des Museum für historische Wehrtechnik e.V. Gerd Kohlstruck , technischer Beriebsleiter des Museum für historische Wehrtechnik e.V. Gregor Wensing, Kulturreferent des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. Rudi Keim, Vorstand der Patronensammlervereinigung e.V. Hans–Peter Schmid, Vorstand des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. mit dem Mitglied des Bundestages Herr Hartfried Wolff (FDP) welcher zuständiger Berichterstatter der FDP Bundestagsfraktion zum Thema Waffenrecht ist, im Museum für historische Wehrtechnik e. V. in Röthenbach a.d. Pegnitz, statt.

Nach einer kurzen Vorstellung der Teilnehmer bezüglich ihres Aufgabenbereiches wurden die aktuellen Paragrafen des WaffG. welche als problematisch anzusehen sind und im besonderen die Einstufung und Behandlung von Munition welche unter die Nr. 1.5.4 und 1.5.7 des WaffG. fällt, sowie die Einstufung der „ Z „ Pistole wie auch der Panzervollgeschosse und Flanschgeschosse ohne Leuchtspur mit dem Kaliber 20 mm und mehr welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als KWKG Gegenstände einge-stuft wurden, erläutert und diskutiert. Ein weiterer Erörterungspunkt war die mit der Verschärfung des WaffG. und KWKG zusammen-hängende und verbundene Kriminalisierung von Waffen- und Munitionsbesitzern.

Als besonderes Anliegen von Seite der Verbände war die Vorstellung der Tätigkeit der einzelnen Verbände wie auch Sammler, nämlich Kulturgut in Form von Waffen und Munition sowie dessen Zubehör der Nachwelt zu erhalten und zu dokumentieren wie auch in Form von Fachliteratur aufzuarbeiten, welche auch staatlichen Stellen teilweise als Nachschlagewerk nutzen. Nach einem Rundgang mit Führung durch das Museum für historische Wehrtechnik und einer weiteren Diskussionsrunde wurde nochmals die Bedeutung der nicht staatlichen Museen, der Sammlerverbände wie auch der einzelnen Sammler als wichtige Mitglieder unserer Gesellschaft hervorgehoben, die wesentlich dazu beitragen Kulturgegen-stände der Nachwelt unter besonderem Engagement zu erhalten, ohne dass von Ihnen ein erhöhtes Risiko für die Innere Sicherheit in der BRD, ausgeht. Vor Beendigung des Treffen wurde von beiden Seiten angestrebt in Kontakt zu bleiben wobei uns von Herrn Wolff zugesichert wurde dass Er sich der besprochenen wie auch der noch auftretenden Probleme annehmen wird. In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei Herrn Wolff bedanken dass er in seinem Urlaub Zeit genommen hat, sich unserer Sache anzunehmen.

Ergänzendes zum Waffengesetz

Von Seiten des BKA liegt nun ein Feststellungsbescheid bezüglich der Einstufung von Maschinenpistolengriffstücken vor.

Hierbei muss unterschieden werden ob es sich bei dem Maschinenpistolenmodell dem das Griffstück als zugehörig anzusehen ist, waffenrechtlich im Sinne des Waffengesetzes als Kurzwaffe oder als Langwaffe eingestuft ist. Wenn die Waffe bei eingeklappter Schulterstütze länger als 60 cm und die Einheit Lauf und Verschluss länger als 30 cm ist, sind die Kriterien einer Langwaffe gegeben. Damit ist das Griffstück dieser Waffen nicht als wesentliches Teil im Sinne des Gesetzes einzustufen. Wird bei einer Grundwaffe einer dieser vorgenannten Längen unterschritten spricht man von einer Kurzwaffe. Als Ergebnis des Feststellungsbescheides des BKA wird wie folgt interpretiert. „ Ist eine Maschinenpistole Kurzwaffe im Sinne des WaffG., so unterliegt das Griffstück als wesentliches Waffenteil dem Verbot nach § 2 Abs. 3 WaffG..

Einstufung von Geschossen

Nun liegt uns bezüglich der Rechtsänderung, der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG. Begriffsbestimmungen Abschnitt 3.1 Kategorie A, vor.

Diese lautet wie folgt:

" Panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschossen für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind."

Das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Dienststelle des BKA hat klargestellt, dass Geschosse mit Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz und delaborierte Munition mit vorgenannten Geschossen vom Wortlaut der Verbotsnorm Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG. – Waffenliste – Abschnitt 1 nicht erfasst sind, da hier nur Patronenmunition genannt ist.

Damit hat der Feststellungsbescheid des BKA vom 15.08.2005 bis zu einer beabsichtigen Rechtsänderung seine Gültigkeit, so dass die gegenständlichen Geschosse in Deutschland keiner waffenrechtlichen Erlaubnis unterliegen.

Hierzu ist jedoch anzumerken dass nach Artikel 6 der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen und Munitionsarten der Kategorie A zu verbieten. Somit wird eine Neufassung des WaffG. in absehbarer Zeit wiederum anstehen. Wir werden Sie auch weiterhin auf Grund vieler Nachfragen in Sachen WaffG. auf dem Laufenden halten.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/08:

Wegen der großen Nachfrage möchten wir Sie nochmals auf zwei Punkte die im WaffG. im April 2008 geändert wurden, ansprechen.

Punkt 1

Nach dem Ansinnen des WaffG. in der Fassung vom 01.04.2008 bezüglich der Einteilung der Schusswaffen oder Munition in der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Punkt 1.5.7 genannt sind.

Anlage 2 ( zu § 2 Abs. 2 bis 4 )

- 1.5.7

Munition, die zur ausschließlichen Verwendung in Kriegswaffen oder durch die in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stellen bestimmt ist, soweit die Munition nicht unter die Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder des Sprengstoffgesetzes fällt.

vor.

( Zu § 55 WaffG. – Abschnitt 5 –

Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten )

Damit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die in § 55 WaffG. genannte Institutionen und Personen ohne weitere Genehmigung die tatsächliche Gewalt über die in Punkt 1.5.7 genannte Munition ausüben dürfen.

Darum möchten wir Ihnen nachstehend die vom Landes – Kriminalamt des Freistaates Bayern erlassene Handhabungsrichtlinie für ihre Mitarbeiter und Dienststellen im Original zu den bereits genannten Paragraphen des WaffG. aufzeigen.

Das LKA Bayern sieht in seiner Auslegung des WaffG. vom 01.04.2008 nur die Munition als verbotenen Gegenstand an welche von der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 erfasst wurde.

Die in der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 aufgelistete Munition finden wir unter 1.5.7 und weist nachstehenden Gesetzestext auf.

Stellungnahme des Bayrischen LKA zu Anlage 2 § 2 Abs. 2 bis 4 und dem für uns wichtigen Punkt 1 Satz 5 Halbsatz 7

- Die Neuregelung nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5.7 wird nur für den verständlich, der die grundsätzliche Problematik kennt.

Die neue Verbotsnorm erfasst solche insbesondere militärische Manöver- und Übungsmunition, die für großkalibrige Kriegswaffen bestimmt ist. Üblicherweise ist diese für nicht tragbare Kriegs- waffen ( z.B. Maschinenkanonen in Kaliber ab 20 mm ) bestimmt. Diese Patronenmunition fällt aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und wird auch nicht von der waffenrechtlichen Erlaubnispflicht nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 erfasst. Ebenfalls nicht anwendbar sind für die ihrer Art nach als Patronenmunition einzustufenden Gegenstände sprengstoffrechtliche Vorschriften. Mit dem Verbot dieser Munition wird also eine bestehende Regulierungslücke zukünftig ausgefüllt.

Damit ist eindeutig die Munition definiert welche ausschließlich in Waffen verwendet wird bzw. verwendet wurde die im zivilen Bereich keine Verwendung finden bzw. fanden und diese Munition bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Gegenstand im Sinne des KWKG und kein verbotener Gegenstand darstellte, wie z.B. Platzpatronen oder Übungsmunition für die MK 20, der Bordwaffenmunition von Flugzeugen oder des Panzer Leopard usw. der Bundeswehr oder auch anderen Streitkräften.

§ 58 Altbesitz führt nachstehendes aus.

- § 58 Abs. 11

Hat jemand am 1. April 2008 eine bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr.1.2.1.2 dieses Gesetzes verbotene Waffe besessen, so wird dieses Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 1.Oktober 2008 diese Waffe unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes stellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.

Der Paragraph 58 ist natürlich in diesem Zusammenhang auch für Munition anwendbar.

Punkt 2

Betrifft den Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Hier führt der Unterabschnitt 2 „ Erlaubnisfreie Arten des Umgangs „ hinsichtlich des Erlaubnisfreien Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte ( unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a ) unter Satz

2.1, nachstehendes aus:

2. 1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse ( Wechselsysteme ) ;

2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmte Munition Geschoss-Durchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind ; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

2 a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse ( Einstecksysteme ) sowie Einsätze , die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessungen zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind ; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind . Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

Hierzu führt die Handhabungsrichtlinie des Landes – Kriminalamtes des Freistaates Bayern nachstehendes aus.

Klargestellt mit dem Änderungsgesetz wird die Eintragungspflicht von Wechsel- und Austauschläufen einschließlich der dazugehörigen Verschlüsse sowie Wechseltrommeln; auch hier gilt eine sechsmonatige Übergangsregelung. Die o.a. Wechselsysteme u. Ä. wurden bisher auf freiwilliger Basis eingetragen.

- Weiterhin nicht eintragungspflichtig sind Einsteckläufe und Einsätze zum Verschießen von Munition kleinerer Abmessungen ( Adapter ), sofern entsprechende Schusswaffen bereits in die Waffenbesitzkarte des Besitzers eingetragen sind.

Damit wird eindeutig aufgezeigt dass, Wechsel- und Austauschläufe einschließlich der dazugehörigen Verschlüsse und Wechseltrommeln entsprechend § 58, wenn diese noch nicht in die WBK eingetragen sind bis zum 01.10.2008 angemeldet und in die WBK eingetragen werden müssen.

Dagegen müssen Einsteckläufe und Einsätze zum Verschießen von Muni-tion kleineren Kalibers ( Einsätze = Einsteckpatronen mit und ohne Züge ) nicht eingetragen und angemeldet werden, wenn der Besitzer eine waffenrechtliche Genehmigung ( WBK ) vorweisen kann, in welcher eine Waffe eingetragen ist, bei denen der vorhandene Einstecklauf bzw. Einsatz verwendet bzw. eingesetzt werden kann.

Sollten hierzu wie auch zu weiteren Paragrafen des WaffG. Fragen haben richten Sie diese an unsere Hompage.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/08:

Allgemeines zum WaffG.

Trotz Nachfrage konnten wir aus dem Bundesministerium des Innern noch keine Antwort auf unsere Fragen hinsichtlich der bereits am 19. Mai statt gefundenen Gespräche unter den staatlichen Behörden erhalten. Über unsere Verbandsnachrichten im DWJ werden wir Sie auch weiterhin regelmäßig bezüglich dieser Thematik auf dem neuesten Informationsstand halten.

IWB Stuttgart

Bezüglich der IWB im kommenden Jahr gab es mit einem Vertreter des DWJ, dem VDW, der Aussteller, dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen sowie der Führungsebene der Messe Stuttgart am 30.05.2008 ein Gespräch. Neben der Statistik und dem Ergebnis der Besucherumfrage bezüglich der IWB 2008 war das Kernthema der Tagung wie kann die IWB im Jahre 2009 für die Besucher attraktiver gestaltet werden, um die Besucherzahlen zu steigern und die Waffenbörse in Stuttgart zu einem Highlight und Erlebnis für die ganze Familie werden zu lassen. Wir gaben den Verantwortlichen die an uns heran getragenen Kritiken der Besucher weiter und äußerten unsere Wünsche dahin gehend dass parallel zur IWB wieder Messen wie die Antiquitätenmesse, die Ansichtsichtskartenbörse, die Schmuck- und Edelsteinmesse usw. statt finden sollen. Ein weiterer Vorschlag war dass wiederum preiswerte Kleinstände oder Kojen für Aussteller eingeräumt werden welche kein so umfangreiches Sortiment bzw. Angebot zu bieten haben. Ein weiterer Kritikpunkt unsererseits waren auch die allgemeinen Unkosten welche die Aussteller und Besucher betreffen. Alle diese Vorschläge welche mit Unterstützung der anderen Verbands-vertreter und Aussteller und auch von diesen an die Messevertreter herangetragen wurden stießen in der oberen Führungsebene bis auf den direkt für die Messe zuständigen Projektleiter auf wenig Verständnis. Sie sehen eine gesteigerte Attraktivität, um das gehobene Niveau der neuen Messe im Allgemeinen beizubehalten, durch ein erweitertes Angebot im Sportwaffensektor durch die Herstellerfirmen bzw. durch ihre autorisierten Fachhändlern sowie durch weitere attraktive, schießsportliche Veranstaltungen für die ganze Familie. Hierbei wurde angedacht eventuell dem Besucher eine Art Biathlon oder ein Schießkino anzubieten. Hierzu soll es aber nochmals zu einem weiteren Gesprächstermin kommen.

Sehr erfreulich nahmen wir bei dieser Tagung zur Kenntnis dass bei der Besucherumfrage die Sonderschau des Kuratorium welche unter dem Motto „ Rund um die Pistole 08 „ stand, den ersten Platz bei den Sonderschauen belegen konnte.

Bei der letzten Vorstandsitzung wurde wie bereits berichtet das Ausstellungsthema für die IWB festgelegt und soll wie folgt lauten:

„ Die Entwicklung der Feuerwaffen „ ( Vom Luntengewehr zum Sturmgewehr )

IWK in Kassel

Die Vorbereitung zur Sonderschau hinsichtlich der Waffen - Messe in Kassel laufen bereits auf Hochtouren bezüglich ihrer Organisation wie auch dem zusammentragen von Dokumenten, Zubehör sowie den Hand- und Faustfeuerwaffen. Wie aber auch in den letzten Sonderschauen werden wieder einmalige Stücke der Waffengeschichte dem Besucher gezeigt werden. Für Ihre Fragen rund um Waffen und dem Waffenrecht stehen dem Besucher wieder an allen Tagen am Stand fachkundiges Personal zur Verfügung. Das Motto der Sonderschau des „ Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.“ auf der Messe in Kassel, welche vom 27.11. – 30.11.2008 statt findet, steht unter dem Motto;

„Waffen und Zubehör der schwedischen Kavallerie des 19ten Jahrhunderts„

Freuen Sie sich heute schon mit uns diese geschichtlich und technisch interessanten sowie wertvollen Waffen und dessen Zubehör der Zeitgeschichte in Augenschein und Studieren zu können. In den folgenden Ausgaben des DWJ wird zu der Ausstellung noch ein Begleittext erscheinen.

Allgemeines

Alles Wissenswertes sowie allgemeine Informationen über das Waffensammeln und dem Kuratorium erhalten Sie nach wie vor von unserer Hompage, deren Adresse nachstehend aufgeführt ist. Es lohnt sich also immer wieder mal rein zusehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/08:

Zum Waffengesetz

Am 19.05.2008 trafen sich die Verantwortlichen des BKA, Vertreter der LKA`s und sonstige Behördenvertreter der Länder beim BMI bezuglich des WaffG. um Punkte zu erläutern bei denen es noch Regelungs- und Klärungsbedarf gibt, um hier noch für Alle verständliche und tragbare Lösungen zu erzielen. Zu Redaktionsschluss lagen der Vor-standschaft bezüglich dieser Gespräche noch keine Informationen vor. Bezüglich der Einstufung der Geschosse in die Kategorie A wie in der letzten Ausgabe unter Verbandsnachrichten erläutert, haben wir Gespräche mit Verantwortlichen geführt und dahin gehend Vorschläge unterbreitet, dass normale Geschosse bis Kaliber 40 mm für Handfeuerwaffen von dieser Regelung nicht betroffen sein sollen. Weiterer Regelungs- und Klärungsbedarf besteht im Besonderen noch bei den LEP Waffen. Diese waren bis zur Einführung des Gesetzes ohne Bedürfnis wenn die anderen Verrausetzungen gegeben waren, zu erwerben. Nun war es erklärter Wille des Gesetzgebers dass, diese nicht mehr ohne Bedürfnis zu erwerben sind. Nun erhebt sich für die Besitzer dieser LEP - Waffen die Frage ob Sie diese Waffen behalten dürfen, und inwieweit für diese Waffen ein Bedürfnis nachzuweisen ist, das aber nicht erbracht werden kann, da diese Waffen weder unter die Bedürfnisgruppe Sportschützen, Jäger oder Sammler fallen. Grund dafür ist die gesetzliche Regelung, die vorsieht, dass Umbauten von Originalwaffen, welche ursprünglich aus Originalwaffen hergestellt wurden, nach der Neuregelung des WaffG. den ursprünglichen Waffen gleich gestellt werden. Hier ist der Altbesitz nicht extra ausge-nommen sondern der Gesetzgeber hat hier nur eine Übergangsfrist von 6 Monaten eingeräumt. Der Gesetzgeber führt aber nicht aus, inwieweit die LEP – Produkte von Originalwaffen ohne Probleme eingetragen werden können, oder ob man wie bereits erwähnt ein Bedürfnis erbringen muss. Wir werden Sie in Sachen WaffG. über unsere Verbandsnachrichten im DWJ wie auch über unsere Hompage auf dem laufenden halten.

Verbands – Internes

Bei der Überprüfung der eingegangenen Mitgliedsbeiträge haben unsere Kassiere festgestellt, dass einige Mitglieder es vergessen haben ihre Beiträge für das Jahr 2008 zu überweisen bzw. die mit der Weihnachts-post versandte Einzugsermächtigung dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. zu zusenden. Die Einzugsermächtigung die jederzeit widerrufbar ist würde Ihnen und uns einige Erleichterung bringen. Sollten Sie der Zahlung des Jahresbeitrages bzw. der Zusendung der Einzugsermächtigung noch nicht nachgekommen sein, möchten wir Sie bitten dies in den nächsten Tagen nach zuholen, da wir für unsere Arbeit wie Fahrten zu Gesprächsterminen bezüglich Waffenrechtsangelegenheiten, Sonderschauen usw. die Mitgliedsbeiträge benötigen. Die erforderlichen Daten zur Überweisung des Mitgliedsbeitrages wie auch die Formulare zum Bankeinzugsverfahren sind auf unserer unten-stehenden Hompage einzusehen und zum runterladen eingestellt. Auf unserer Hompage finden Sie auch die Termine unserer Stammtischtreffen in den unterschiedlichen Regionen, sowie weitere Informationen zum Kuratorium, seiner Ziele und Tätigkeiten sowie allgemeine Informationen zum WaffG. wie auch zu Waffen allgemein.

Hinsichtlich der Waffenbörse in Kassel laufen bereits die Vorbereitungen und wir werden Sie hierzu in den nächsten Ausgaben des DWJ informieren.

Wir wünschen Allen hinsichtlich der bevorstehenden Ferien einen erholsamen Urlaub ob in der Heimat oder in der Ferne.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/08:

Weitere Informationen zum Waff.Änd.Ges.

Nachdem bei Redaktionsschluss für die letzten Verbandsnachrichten das Bundesgesetzblatt noch nicht vorlag, möchten wir nun kurz die Punkte ansprechen die in den Veröffentlichungen der Fachzeitschriften noch nicht erwähnt wurden.

In diesem Zusammenhang möchten wir das Thema, das wir bereits in den letzten Verbandsnachrichten angesprochen haben präzisieren.

In Abschnitt 3 Anlage 2 wurde nach Nr. 1.4 die Nr. 1.5 eingefügt.

1.5. panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind.

Entsprechend § 58 WaffG. sollte jeder der im Besitz von Geschossen ist, die unter Nr.1.5 aufgeführt sind bzw. fallen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes diese nach § 40 Abs. 4 ( beim BKA Hausanschrift:Thaerstr.11 65193 Wiesbaden ) melden bzw. zur Kenntnis geben, unbrauchbar machen, einem berechtigen, bzw. der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen.

Im neuen Waffengesetz gemäß Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 12 und 13 wurde auch eine neue Regelung bezüglich des Transportes von Waffen eingebracht.

12. - ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt sind

13. – ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenem Behältnis mitgeführt wird. Eine Waffe wäre dem Gesetzestext z.B. nach nicht zugriffsbereit wenn diese im geschlossenen Kofferraum transportiert werden würde. Jedoch gab z.B. das - Bayrische Staatsministerium des Innern Sachgebiet ID 5 – Waffenrecht - nachstehende Informationen bezüglich der Änderungen im Waffenrecht heraus. Hier steht unter dem Begriff „ Regelung zum Transport von Waffen „ folgender Text.

„ In einer Reihe von Fällen macht das Waffengesetz den erlaubten Transport bereits bisher davon abhängig, dass die Waffe nicht zugriffsbereit geführt wird. Bisher genügte hierfür der Transport in einem geschlossenem Behältnis; künftig muss es allerdings verschlossen sein. Dies setzt zwar nach der Gesetzesintention voraus, dass das Behältnis mit einem ( z.B. durch einen Schlüssel oder eine Zahlenkombination zu öffnendes ) Schloss versehen sein muss. Allerdings braucht weder das Behältnis noch das Schloss gesteigerte Anforderungen erfüllen. Es kann daher durchaus genügen, das bisherige Futteral weiter zu verwenden, wenn sich dessen Reißverschluss – Ösen o.ä. durch ein Vorhängeschloss verschließen lassen. „Dies betrifft jedoch nicht Jäger in Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung. ( Siehe hierzu § 13 Abs. 6 Satz 2 WaffG. )

Wie ersichtlich braucht es zum neuen WaffG. dringend und baldmög-lichst eine für „ Alle „ verständliche, bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift wie auch Durchführungsverordnung, damit keine Fehlinterpretationen zu Stande kommen. Hierbei wünschen wir - Allen Beteiligten - eine glückliche Hand.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/08:

Informationen zum Waff.Änd.Ges.

Bereits am 14.3.2008 wurde im Bundestag das Waff.Änd.Ges. verabschiedet, jedoch konnte bis Redaktionsschluss im Bundesgesetzblatt noch keine Veröffentlichung des geänderten Gesetzestext gefunden werden, jedoch weist der letzt vorgelegte Entwurf bereits Änderungen auf, welche unter anderem auf die Initiative der Verbände zurück zu führen ist. So konnte die nachträgliche Kennzeichnung und der nachträgliche Beschuss bei Sammlerwaffen abgewendet werden. Sammlerwaffen dürfen auch ohne nachträglichen Beschuss nach § 17 WaffG. erworben werden.

Dies betrifft auch die Erleichterung im Bereich der Sicherungssysteme wo in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses für den Bundestag, vom 20.02.2008, nach § 20 Absatz 6 folgender Absatz 7 eingefügt, wurde:

7 Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechendes Blockiersystem zu sichern, zuzulassen wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen.

Offenen Klärungsbedarf gibt es noch bezüglich Abschnitt 3 Anlage 2 dort wurde nämlich nach Nr. 1.4 die Nr. 1.5 eingefügt. Hier erhebt sich die Frage ob § 58 WaffG. für die Nr. 1.5 anwendbar ist, wie es noch im Entwurf und der Beschlussempfehlung für den Bundestag vorgesehen ist. Dann müsste nämlich jeder der im Besitz von Geschosse ist, die unter Nr.1.5 aufgeführt sind bzw. fallen innerhalb von 6 Monaten dem BKA melden bzw. zur Kenntnis zu geben.

Zum besseren Verständnis welche Geschosse hier in Betracht kommen, nachstehend der Text aus Abschnitt 3 zu Nr. 1.5 aus dem Entwurf des Waff.Änd.Ges. vom 11.01.2008 sowie der Beschlussempfehlung des Innen-ausschusses für den Bundestag vom 20.02.2008

1.5. panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind.

Wir werden Sie in dieser Angelegenheit weiterhin in unseren Verbands-nachrichten im DWJ, wie auch über unsere Hompage informieren, so bald uns das Bundesgesetzblatt mit dem Text zum Waff.Änd.Ges. bzw. weitere Informationen hierzu vorliegen.

Resümee zur IWB

Vom 28. bis 30. März fand wie allzeit bekannt die Internationale Waffenbörse auf dem neuen Stuttgarter Messegelände am Flughafen in der Halle 8 statt. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. musste sich mit den neuen Standortbegebenheiten zu recht finden, was auch mit Hilfe der Messeleitung gelang. Die Sonderschau fand ungewohnt großen Andrang und Zustimmung, so dass zeitweise kaum Platz war, die Exponate ungestört und ausgiebig in Augenschein nehmen zu können. Die anwesenden Fachleute des Kuratoriums waren stets gefragte Leute und gaben bereitwillig Auskunft zu den ausgestellten Waffen und Exponaten wie auch zum Stand des WaffG. bzw. Waff.Änd.Ges., sowie allgemein zum Thema Waffen, Munition und Zubehör. Ein besonderer Glanzpunkt unserer Ausstellung bildeten eine C 93 aus der Ludwig Loewe Fertigung im Kasten, eine Luger – Parabellum – Pistole mit automatischer Sicherung aus dem Truppenversuch von 1902/03, eine Pistole 08 aus der Erfurt Fertigung von 1910, Pistolen 08 aus der Krieghoff – Fertigung usw.

Eine solche Ausstellung ist nur möglich Dank zahlreicher Leihgeber aus den Reihen des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., bei denen sich die Vorstandschaft für die zur Verfügungsstellung der Ausstellungsgegenstände recht herzlich bedanken möchte.

Besonders bedanken möchten wir uns in diesem Zusammenhang bei dem hervorragenden Management der Messeleitung Stuttgart unter Führung von Herrn Sigmund und seinem Team sowie allen Helfern.

Die zahlreichen Besucher und das große Interesse an unserer Sonderschau gaben trotz aller Mühen einem den Lohn auch in den nächsten Jahren weitere Sonderschauen zu gestalten.

Bereits jetzt laufen die Planungen für eine Sonderschau auf der Waffenbörse in Kassel. Näheres hierzu können Sie aus einer der nächsten Ausgaben des DWJ, entnehmen.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/08:

Wie bereits in den vergangenen Ausgaben und über unsere Hompage angekündigt findet vom 28.- 30.03.2008 auf dem neuen Messgelände beim Stuttgarter Flughafen die diesjährige IWB ohne die begleitenden Messen ( Antiquitäten, Münzen, Mineralien usw. ) statt. Auf Anfrage teilte uns die Messeleitung mit, dass dies mit den Besucherzahlen und den Umfragen der Besucher zusammenhängt. Die diesjährige IWB findet in der Halle 8 statt, und nach Auskunft des Messemanagement müssen die Besucher welche mit dem Auto anreisen nur dem Parkleitsystem folgen um ohne Probleme auf kürzestem Weg die IWB zu erreichen.

Über zahlreichen Besuch unserer Ausstellung „ Rund um die Pistole 08 „ würde sich die Vorstandschaft wie auch die Gestalter der Ausstellung besonders freuen. Im weiteren können Sie Ihre Wünsche, Anregungen, Anliegen, Meinungen, Kritiken usw. direkt an die Vorstandschaft weitergeben. Wir freuen uns schon heute auf Ihren Besuch an unserem Stand.

Nachwort zu den Messen Koblenz und Reichertshofen

In Koblenz sowie in Reichertshofen fanden bereits die ersten Waffenbörsen in diesem Jahr statt. In Koblenz wurde wie in den letzten Jahren nur Waffen, Munition und Waffenzubehör ausgestellt und angeboten. Die renommierten Händler aus dem In- und nahen Ausland waren mit einem fundiertem Bestand und Angebot vertreten, so dass die am ersten Öffnungstag anwesenden Käufer und Interessenten durchaus ihre Sammlung erweitern konnten, was auch zu sehen war. Bedingt durch das Angebot waren die Stände einsehbar wie auch die Wege begehbar was von vielen Besuchern als angenehm empfunden wurde.

Reichertshofen zeigte wie auch in den letzten Jahren eine gemischte Angebotspalette von Waffen und Militaria. Bereits am Aufbautag war ein Andrang an den Ständen und auf den Wegen gegeben. In der bis zum letzten Meter ausgebuchten Halle, befand sich ebenfalls ein solides Angebot, so dass man auch hier allgemein zufriedene Gesichter sah.

Sammlerstammtisch München und Oberschwaben

Der Stammtisch in München hat sich am neuen Treffpunkt im Schützenhaus „ Der Bund „ in der Servettstr. erfreulich entwickelt und Anklang gefunden. Wie auch beim Esslinger Stammtisch findet bei jedem Treffen, welches jeweils am 2. Dienstag im Monat stattfindet, ein Fachvortrag zur Waffengeschichte und –technik statt. So fanden in den letzten Treffen bereits Vorträge zur - norwegischen Pistole M 14 mit Schwerpunkt bezüglich der Fertigung während der deutschen Besatzungszeit und ihre Verwendung bei der deutschen Wehrmacht, zu den - norwegischen Krag – Gewehrmodellen mit Schwerpunkt bezüglich ihrer Fertigung während der deutschen Besatzungszeit und ihre Verwendung bei der deutschen Wehrmacht - die Pistole Steyr M 12 bei der bayrischen Armee ( Einsatz, Fertigungsmerkmale und Verwendung ). Die weiteren Vorträge welche in München dieses Jahr stattfinden sollen wie auch die Kontaktadresse des Stammtischleiters München können Sie auf unserer Hompage einsehen.

Im Raum Oberschwaben dessen Zentrum Ravensburg darstellt möchte Herr Reich ebenfalls einen Stammtisch gründen. Das erste beschnuppern fand durch Anschreiben einiger Mitglieder wie auch durch Mundpropaganda, bereits in den Monaten Februar und März statt. Es ist geplant dass die Treffen jeden 3. Mittwoch im Monat im Schützenhaus Höll in Ravensburg statt finden. Herr Reich erreichen Sie unter der Tele-fonnummer 07528/7506. Auch hierzu sind alle Interessierten eingeladen und nicht nur Kuratoriums – Mitglieder.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auf der Waffenbörse in Stuttgart wie auch über unsere Hompage zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/08:

Messe Stuttgart

In der Zeit vom 28. bis 30. März findet in diesem Jahr wie in den Medien bereits angekündigt die IWB erstmals auf dem Stuttgarter Messegelände auf den Fildern am Stuttgarter Flughafen statt. Somit fällt auch die lange Anfahrt, der lange Stau durch Stuttgart wie auch die teilweise längeren Wege von den einzelnen Parkplätzen, weg. Unseren Standort auf der IWB müssen Sie aus dem Messekatalog entnehmen, weil und noch keine detaillierte Unterlagen vorliegen.

Die diesjährige Sonderschau des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. steht unter dem Motto

Rund um die Pistole Luger - Parabellum beim deutschen Militär

Die Geschichte der Pistole Modell Borchardt, Borchardt/Luger und Luger - Parabellum und ihre Ausführungen sowie Vorläufermodelle beim deutschen Militär

In der diesjährigen Sonderschau im Rahmen der IWB wird das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., anlässlich dem 100 jährigen Jubiläum zur Einführung der Pistole 08 beim deutschen Militär, dem Besucher den Übergang vom Reichsrevolver zur ersten militärisch eingeführten Selbstladepistole, bei den deutschen Streitkräften, aufzeigen.

Die Pistole 08 bildete nämlich nach ihrer Einführung über 4 Jahr-zehnte in verschiedenen Ausführungen die Standart – Kurzwaffe des deutschen Militärs wie auch der deutschen Polizei. Weitere Staaten wie die Schweiz, Finnland usw. versahen ihre Streitkräfte auch mit den erfolgreichen Luger – Pistolenmodellen. Den Schwerpunkt der Sonderschau sollen jedoch die vom deutschen Militär und der Poli-zei verwendeten Luger – Pistolenmodelle wie die Pistole 04; die Pistole 08 wie auch die Lange Pistole 08 und dessen Zubehör, bilden.

Im Rahmen dieser Sonderschau kann der interessierte Besucher die verschiedenen Ausführungen und Varianten der einzelnen Hersteller in Augenschein nehmen. Seltene Einzelexemplare wie auch Zubehör der bereits genannten Modelle wie eine Pistole Borchardt C 93 aus der Ludwig Loewe Fertigung, eine Luger – Pistole aus dem Truppen-versuch des deutschen Militär vom Jahre 1902/03 mit automatischer Sicherung, eine Pistole 08 ohne Kammerfang oder Pistolen 08 der Simson & Co. Fertigung wie auch 08 Pistolen aus der Krieghoff – Fertigung bis zum Jahre 1945 bilden den Höhepunkt der Sonderschau. Zahlreiches seltenes Zubehör zu den Luger – Pistolenmodellen wie ein Nachtvisier für die Lange Pistole 08; eine noch komplette Walther Magazinsicherung, militärische Einstecksysteme und Waffen-meisterwerkzeuge zur Pistole 08, Taschen, Trommelmagazine , Lader wie auch verschiedene Munitionsausführungen werden die Ausstellung abrunden, und zu einem einmaligen Erlebnis werden lassen, auch für den an Waffen- und dem Schießsport interessierten Besucher.

Während den ganzen Ausstellungstagen steht dem Besucher das fachkundige Team für Fragen, Informationen sowie Wissenswertes über die ausgestellten Exponate, dem Waffengesetz, dem Aufbau von Sammlungen, der Erlangung von Sammler - Waffenbesitzkarten usw., zur Verfügung. Freuen Sie sich jetzt schon auf besondere Leckerbissen der Waffentechnik und –geschichte welche in unserer Ausstellung zu sehen sind.

Allgemeines

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unsere Hompage verweisen. Hier finden Sie die aktuellen Termine der verschiedenen Waffenbörsen und Sammlertreffen um weitere Kontakte schließen zu können und die noch in der Sammlung fehlenden, wünschenswerte Exponate zu finden. Des weiteren finden Sie natürlich auch die Adressen und Termine der einzelnen Stammtische wie auch die Anschriften der Ansprechpartner der verschiedenen Stammtische. Über einen reichlichen Zulauf würden sich die Verantwortlichen bestimmt freuen.

Nach wie vor versuchen wir Ihre Anfragen zu beantworten, jedoch bitten wir um Verständnis dass auch wir in manchen Fällen an unsere Grenzen stoßen.

Bedingt durch die Vorarbeiten zur IWB ist es bereits zu Wartezeiten und wird noch zu Wartezeiten bei den im Internet anfallenden Fragen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/08:

Kuratorium Stammtische

Die Resonanz und der Besuch des 1. seit Jahren wieder eröffneten Kuratorium Stammtisch in München welcher wie in der Mitte Dezember erschienen Januar Ausgabe des DWJ bereits angekündet, hatte einen regen Zulauf erfahren was natürlich erfreulich ist. Der Vorsitzende des Kuratoriums war zur Eröffnung angereist und hob in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung von Sammlerstammtischen und Sonderschauen, wie auch die kulturelle Bedeutung von Waffen und Zubehör als markanter und unzertrennlicher Bestandteil der Menschheitsgeschichte im Laufe der Evolution vom Homo Erectus bis zum Homo Sapiens und dessen Erscheinungsbild bis zum heutigen Tag, hervor.

In diesem Zusammenhang würdigte er auch die Sammler, die oft mit viel Engagement und Liebe und mancher gesetzlichen Hürde, in privaten Sammlungen der Nachwelt, Waffen, Munition, Zubehör und Dokumente erhalten, da unter anderem die öffentliche Hand zur Zeit hierzu keine Gelder bereit stellen kann.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf Wunsch des Münchener Stammtischleiters Herr Jonke nochmals darauf hinweisen, dass auch Nichtmitglieder herzlich willkommen sind. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Jonke unter der Telefonnummer 0179/4806698 zur Verfügung.

Unser Mitglied Karl Bach möchte im Raum Solingen einen weiteren Sammlerstammtisch des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. ins Leben rufen. Inserenten möchten doch bitte direkt mit nachstehender Anschrift bzw. Telefonnummer Kontakt aufnehmen.

Karl Bach

Elsterbuschweg 41

42657 Solingen

Telefon 02173/22947

Ebenfalls ein Sammlerstammtisch im Raum Hamburg möchte Herr Thomas Köther gründen. Interessenten möchten doch bitte Kontakt aufnehmen

mit Herr Köther über seine E-Mail Adresse Thomas.koether@web.de oder der Telefonnummer 0173/6107513.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf unsere Hompage ver-weisen, auf der Sie die weiteren Sammlerstammtische und Informationen für Sammler und Interessenten finden.

Informationen zum WaffÄndG.

Nun liegt der Entwurf des WaffÄndG. bereits dem Bundesrat zur Abstimmung vor, und wird auch so wohl verabschiedet werden, wenn nicht noch weitere Einwände zur positiveren Gestaltung für Waffensammler und -interessierte an die Abgeordneten der einzelnen Fraktionen heran getragen werden. Dass die Sammlerwaffen bzw. Waffen zu Sammlerzwecke nicht einer nachträglichen Kennzeichnung wie auch Beschuss unterzogen werden müssen geht auf den hartnäckigen Einspruch der Waffensammlerverbände zurück, die hier im Gedankenaustausch zusammen gearbeitet haben. Ein Wermutstropfen in diesem Gesetz stellt aber trotzdem die Tatsache dar, dass Geschosse der Patronen welche jetzt bereits als verbotene Gegenstände gelten, diesen gleichgestellt werden sollen. Dies ist unter anderem dadurch nicht zu verhindern gewesen, dass die Patronensammlervereinigung bis zur Abstimmung am 07.09.2007 noch keine Gegendarstellung mit Begründung vorlegen konnte, so dass eine Abstimmung zwecks Begründung und Argumentation bei einem Treffen mit den Waffensammlerverbänden nicht möglich war. Die eingereichte Stellungnahme des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. zum WaffÄndG. wie auch der beim Bundesrat eingereichte Entwurf der Bundesregierung zum WaffÄndG. kann auf unserer Hompage eingesehen werden.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/08:

Sachverständigenwesen

Die Tagung mit Weiterbildung der Sachverständigen und Prüfung weiterer Sachverständiger des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. findet vom 22. – 24. Februar 2008 in Jngolstadt , wie bereits erwähnt, statt. Neben der Weiterbildung von Sachverständigen sowie der Prüfung und Bestellung weiterer Sachverständiger des Kuratorium steht auch der Besuch des „ Bayrischen – Armeemuseum „ auf Programm. Sollten Sie Interesse haben beim Kuratorium zur För-derung historischer Waffensammlungen e.V. Sachverständiger in einem Sach- oder Fachgebiet zu werden bitten wir umgehend um Kontaktaufnahme mit untenstehender E – Mail Adresse.

Ziele des Kuratorium für das Jahr 2008

Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. hat sich für das 2008 nachstehende Ziele gesetzt:

- Sonderschauen und Mitgliederinformationen auf den Waffenbörsen

in Stuttgart und Kassel

- Ausbau des Sachverständigenwesen

- Präsenz und aktive Mitarbeit bei waffenrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. WaffÄndG. usw.

- Gründung von weiteren Stammtischen

- Steigerung von Mitgliederzahlen

Zur Verwirklichung dieser Pläne benötigt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. ihren Mitgliedsbeitrag, da es für die Teilnehmer von Kongressen und Tagungen, den Ausstattern und

Begleitern von Messen und Ausstellungen usw. nicht zumutbar ist, die dabei entstehenden Unkosten alle selbst zu bestreiten. In diesem Zusammenhang möchte die Vorstandschaft die Mitglieder bitten die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten, da ansonsten eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge im Jahr 2009 schwer umgänglich sein wird.

Neuer Kuratorium Stammtisch in München

In München der Urzelle des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. hat unser Mitglied nach mehreren Problemen mit Lokalitäten in Zusammenhang mit der Reservierung von Nebenräumlichkeiten, Herr Dietrich Jonke Telf. 0179/4806698, E-Mail dietrich.jonke@web.de, nach langer Suche, eine dementsprechende Lokalität gefunden, in der sich die Sammlerfreunde und Interessenten ungestört treffen können. Das Treffen findet 1 x monatlich am 2.Dienstag um 19.30 Uhr eines jeden Monats im Schützenvereinsheim „ Der Bund „ in der Servetstr. 1, 80999 München statt. Das erste Treffen wird am 08.01.2008 zum vorgenannten Zeitpunkt statt finden, wobei nach der Konfiguration geplant ist wie in den anderen Sammlertreffs neben Gesprächen unter Sammlern und Interessierten auch mit Vorträgen die Abende zu gestalten. Hierzu sind natürlich alle Waffenliebhaber und Interessenten herzlich eingeladen. Näheres zu den einzelnen Treffen, wie auch Allgemein zum Kuratorium, den anstehenden Auktionen und Waffenbörsen usw. können Sie über unsere untenstehende Hompage in Erfahrung bringen.

Weihnachts- und Neujahrgrüße

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein

„ Gesegnetes und Friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2008.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/07:

Wie bereits in einer der letzten Ausgaben der Verbandnachrichten und Anzeigen im DWJ, kundgetan, fand am 03.11.2007 in Esslingen im Almrösl, Wannenrain 1 die alljährliche Sonderschau mit einer kleinen Waffenbörse, der Stammgruppe Esslingen/Stuttgart, des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., statt. Wie bereits Tradition waren in der Sonderschau hochwertige, erwerbscheinfreie Waffen, vom Luntenschlossgewehr bis zum Perkussionsgewehr und von der Radschlosspistole bis zum hochwertigen Duellpistolen – Paar im Kasten sowie seltene exzellente Blankwaffen, Waffenzubehör usw., ausge-stellt. Als weiterer Leckerbissen waren jagdliche Blankwaffen und erwerbscheinfreie Schusswaffen mit Zubehör von einzigartiger Güte zu sehen. Wie gewohnt erhielten Sie im Rahmen dieser Ausstellung von sachkundigen Personen Auskunft über ihre mitgebrachten Gegenstände und Schätze, sowie Informationen über die Erlangung von Sammler-waffenbesitzkarten und dem Stand des WaffÄndGes.. Bereits im Vorfeld haben die Gestalter der Ausstellung keine Kosten und Mühen gescheut seltene Exponate aus ihren Sammlungen auszustellen, damit die Besucher auf ihre Kosten kamen. In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft bei Allen bedanken, die zum Gelingen dieser Sonderschau und Ausstellung beigetragen haben.

In diesem Zusammenhang möchte wir nochmals auf die Waffenbörse in Kassel hinweisen, die vom 29.11. – 02.12.2007 auf dem Messegelände in Kassel stattfindet, wo wir wie bereits angekündigt eine Sonderschau

mit dem Thema

„ Die Bewaffnung des deutschen Volkssturm „

dem interessierten Besucher präsentieren. Neben den einzigartigen

Ausstellungsexponaten stehen Ihnen fachkundige Mitarbeiter und Sachverständige am Stand zur Verfügung, welche Ihnen Auskunft erteilen bezüglich wafferechtlicher Angelegenheiten, zu Waffen all-gemein und natürlich wie erhalte ich eine Sammler – Waffenbesitzkarte. Das Messe - Team des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. würde sich freuen, Sie an unserem Stand, welcher sich gleich an der rechten Seite in der Eingangshalle befindet, begrüßen zu dürfen.

Alles Wissenswerte zu weiteren Terminen, Waffenbörsen etc. können Sie über unsere untenstehende Internetadresse erfahren. Anfragen werden gerne beantwortet jedoch bitten wir Sie hierbei um etwas Geduld.

Für die kommenden Jahre, ab 2008, strebt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein Bankeinzugsverfahren zum Beitreiben des Mitgliedsbeitrages an. In diesem Zusammenhang wird auch ein neuer Mitgliedsausweis in Kartenform gestaltet und ausge-geben, welcher eine mehrjährige Gültigkeit besitzt. Nähere Infor-mationen hierzu erhalten über unsere Hompage, bzw. bei direkter Anfrage.

Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Kuratorium zur Förderung

historischer Waffensammlungen e.V. möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Mitglieder bei der DWJ – Verlags GmbH je nach Buch zwischen 20 und 30 Prozent Rabatt, erhalten. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um Ihre Fachbibliothek günstig zu erweitern.

Angesichts des bevorstehenden Advents möchte die Vorstandschaft Allen eine ruhige, besinnliche Adventszeit im Kreise Ihrer Lieben wünschen.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/07:

Vom 29.11. – 2.12.2007 findet wie allgemein bekannt die für den mittel- und norddeutschen Raum größte Waffenbörse in Kassel statt. Wie bereits angekündigt gestaltet das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf dieser Veranstaltung eine Sonderschau zum Thema

„ Bewaffnung des deutschen Volkssturm „

Wir würden uns freuen wenn Sie zahlreich diese einmalige Sonderschau besuchen würden, da dies für die Gestalter der Ausstellung eine besondere Anerkennung für ihre Bemühungen darstellen würde. Während der Waffenbörse stehen Ihnen Experten und vereidigte Sachverständige am Stand des Kuratoriums zur Verfügung die ihre Waffen und Zubehör beurteilen und Auskünfte dazu erteilen, selbstverständlich auch in waffenrechtlichen Angelegenheiten, bezüglich der Erlangung von Sammler- Waffenbesitzkarten und des Aufbaus von Waffensammlungen.

Die erste Waffen- und Militariabörse nach der Sommerpause fand dieses Jahr in Reichertshofen statt. Auf Grund des breit gefächerten Angebotes war für viele Sammler etwas erschwingliches dabei. Im Gesamten kann man mittlerweile von einer etablierten Börse sprechen, welche auf Grund der angebotenen Gegenstände ihr Berechtigung hat, was auch aus den geführten Gesprächen unter den Besuchern der Börse zu hören war.

Unsere Sachverständigentagung für das Jahr 2008 findet in Ingolstadt statt. Neben der Bestellung und Prüfung von weiteren Sachverständigen steht die Schulung und Weiterbildung der bestellten Sachverständigen auf dem Programm. Ein weiterer Programmpunkt wird die Besichtung des „ Bayrischen Armeemuseum „ unter der fachkundiger Leitung sein. Interessenten die als Sachverständige des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. für ein Fachgebiet bestellt werden möchten, sollte baldmöglichst Kontakt mit einer der untenstehenden Adressen Kontakt aufnehmen. Hierbei erfahren Sie auch die Kriterien und Anforderungen die wir an unsere Sachverständige stellen.

Geschätzte Mitglieder wenn Sie Freude daran haben eine oder mehrere Waffen oder auch Zubehör aus ihrer Sammlung der Allgemeinheit zu präsentieren, können Sie dies als Waffe des Monats gerne tun. Sie sollten hierzu ein paar Fotos von der Waffe bzw. dem Zubehör erstellen, einen kleinen Text über die Waffe oder dem Zubehör verfassen und an die untenstehende Internetadresse senden. Als Beispiel für ihre Präsentation können Sie auf unsere Seiten im Internet zurückgreifen.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben richten Sie diese ebenfalls an unsere Internetadresse. Wir würden uns über zahlreiche Beiträge besonders freuen. Auf Wunsch wird die Anonymität des Verfassers selbstverständlich gewahrt.

Wie bereits teilweise bekannt und bereits berichtet liegt nun der Entwurf zum WaffRÄndG. vor. Gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäfts-ordnung wurde auch das Kuratorium um eine Stellungnahme gebeten.

In Anbetracht des gesetzlichen Auslaufen des so genannten Erben-priviligs in § 20 WaffG. zum 01.04.2008 musste die Stellungnahme innerhalb von ca. 3 Wochen erfolgen. Die Stellungnahme des Kuratoriums zum WaffRÄndG. können Sie auf unserer Hompage einsehen, da ansonsten der Rahmen der Verbandsnachrichten gesprengt würde.

Bei den jetzt anstehenden Auktionen und Waffenbörsen wünschen wir Ihnen auf der Jagd nach den zur Sammlung gehörenden Exponaten viel Glück und Erfolg.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/07:

Der zuständige Sekretär für die Verwaltung der Mitglieder weist immer wieder auf die Problematik hin, dass Mitglieder welche umgezogen sind, dies dem Kuratorium nicht mitteilen so dass, die jetzt wieder anstehende Weihnachtspost sowie auch die neuen Mitgliedsausweise nicht zugestellt werden können. In diesem Zusammenhang wurden die alte Mitgliederkartei durch geforstet um Berichtigungen vornehmen zu können. Des weiteren schrieben wir die in der Kartei aufgeführten Mitglieder welche in unseren Mitgliederlisten nicht mehr geführt sind und in den Wirren der Umorganisation nach dem Ableben des Gründers und ehemaligen Vorstandes Herr Wendel aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen geführt wurden, an. Sollte sich hierbei mal der Fehlerteufel eingeschlichen haben, bitten wir Sie uns das nachzusehen.

Herr Dipl. Ing. (FH) Gert Spießhofer hat auf unsere Anregung hin und mit Unterstützung des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Waffensammler – Software entwickelt. Das Programm – GS Waffen – Verwaltung – kostet 30,- EURO und kann bei der nachstehenden Adresse bezogen werden.

Mitglieder des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensamml-ungen e.V. erhalten 20% Rabatt.

Anbei einige Informationen zu dem Programm der GS -Waffenverwaltung:

Dieses Programm wurde für Sammler von Waffen entwickelt. Dabei wurde besonders auf eine anwenderfreundliche Programmgestaltung Wert gelegt. Die Trennung in die Dateien Feuerwaffen, Blankwaffen und Zubehör sorgt für eine hohe Übersichtlichkeit. Die Datenfelder der Dateien wurden auf das jeweilige Sammelgebiet abgestimmt. Das Programm ist leicht zu handhaben und auch für Computeranfänger geeignet. Es können beliebig viele Datensätze eingefügt werden. Das Einfügen von bis zu 8 Bildern ist einfach und Formatunabhängig. Zur Auswertung, Anzeigen und Ausdrucken der Dateien stehen mehrere Listen und Tabellen zur Verfügung. Jede Waffe kann in Formularform ausgedruckt werden. Weiterhin können alle Bilder einer Waffe in einem Formular ausgedruckt werden.

Eigenschaften

Übersichtliche Benutzeroberfläche

Einfaches Einfügen von bis 8 Bildern

Ausdrucken aller Bilder pro Datensatz

Einfache Bedienung des Programms

Eingabe beliebig vieler Datensätze

Hinzufügen, ändern, duplizieren und löschen von Datensätzen

Import von Daten aus anderen Formaten (z.B. Excel)

Export in andere Datenformate

Selektion von Daten durch umfangreiche Suchfunktionen

Sortieren von Daten nach unterschiedlichen Kriterien

Ausdrucken von Daten in Formular-, Listen- und Tabellenform

Anzeigen und Ausdrucken von Preislisten mit Schätzwert und Sammlerwert

Darstellung der Summen von Sammlerwert und Kaufpreis

Verwendbar als Wertnachweis für die Versicherung

Zoomfunktion zum Anpassen der Fenstergröße

http://www.sammlersoftware.de

Dipl.-Ing.(FH) Gert Spießhofer

Am Oberndorfer Weiher 15

97424 Schweinfurt

Telefon 09721-942437

email: info@sammlersoftware.de

Die Verbände erhielten Mitte August vom Innenministerium den Entwurf zum Waffenänderungsgesetz mit der Bitte um Stellungnahme der wir natürlich gerne nach gekommen sind. Hinsichtlich unserer Stellung-nahme werden wir auf die wichtigsten Punkte in einer nachfolgenden Ausgabe eingehen. Auch werden wir Sie laufend in dieser Angelegenheit informieren.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/07:

Bei der am 13.07.2007 abgehaltenen Vorstandsitzung wurde unter anderem das Motto bzw. Ausstellungsthema der Sonderschau für die Waffenbörse in Stuttgart, welche dann bereits auf dem neuen Messegelände stattfindend, festgelegt. Die Sonderschau soll an die Einführung der Pistole 08 vor hundert Jahre beim deutschen Heer erinnern. Näheres zu dieser Sonderschau des Kuratorium erfahren Sie in einer späteren Ausgabe des DWJ bzw. auf unserer Hompage. Ein weiterer Punkt betraf die Entwicklung einer kostengünstigen Computerdatei welche zur speziellen Verwaltung von Waffensammlungen und dessen Zubehör dient. Diese wird bereits bis zur Ausgabe der Verbandsnachrichten abgeschlossen sein. Informationen hierzu erhalten Sie wie üblich über unserer Hompage.

Im weiteren wurde auch der Termin und Tagungsort mit dem Programm unserer nächsten Sachverständigentagung festgelegt. Näheres hierzu erfahren Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Jedoch möchten wir Inter-ressenten welche beim Kuratorium zur Förderung historischer Waffen-sammlungen e.V. Sachverständiger für ein bestimmtes Sach- bzw. Fachgebiet werden möchten, bitten, demnächst Kontakt mit uns aufzunehmen damit wir den Ablauf der Tagung besser planen können.

Weitere Punkte betrafen die Mitgliederverwaltung mit der Optimierung des Finanzwesen und der strategischen Ausrichtung unseres Verbandes, sowie unsere weiter Tätigkeit in verschiedenen Gremien bezüglich der Unterstützung des Waffensammelwesen.

Wie in den Verbandsnachrichten in einer der letzten Ausgaben des DWJ bereits angekündigt näheres zum Thema unserer diesjährigen Sonderschau auf der Waffenbörse in Kassel die unter dem Thema steht.

„ Bewaffnung des deutschen Volkssturms „

Mit dieser Sonderschau soll die Bewaffnung des deutschen Volkssturm der ein Teil des Ersatzheeres in einer besonderen Form darstellte an Hand von Waffen wie auch Dokumenten dem Interessierten vorgestellt und gezeigt werden. Neben den Waffen wird auch zahlreiches Zubehör in Form von Pistolentaschen usw. zu sehen sein. Die Auflistung von einigen Exemplaren zur Sonderschau soll später erfolgen. Welche interessanten geschichtlichen Aspekte bei der Bewaffnung des deutschen Volkssturm eine Rolle spielten soll jedoch nachstehend aufgezeigt werden.

Am 25.09.1944 wurde der „Deutsche Volkssturm“ gegründet mit der Aufgabe das Heimatgebiet (Deutschland) zu verteidigen. Mit Ausgabe der Armbinde „Deutscher Volkssturm“ und ähnliche in Zusammenhang mit einem Soldbuch sind die Angehörigen des deutschen Volkssturmes, entsprechend der Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention, Krieg führende Truppenteile und haben damit die gleichen Rechte und Pflichten wie reguläre Soldaten. Das Reichsgesetzblatt Nr.53, ausgegeben am 20.10.1944, zur Bildung des „Deutschen Volkssturms“ führt aus unter Punkt 4 aus.

- Die Angehörigen des Volkssturms sind während ihres Einsatzes Soldaten im Sinne des Wehrgesetzes.

Die Bewaffnung des „Deutschen Volkssturm“ stellte sich sehr schwierig dar. In der Parteiführung wollte man die Bewaffnung des Volkssturms nicht ausschließlich dem Reichsführer - SS und Befehlshaber des Ersatzheeres überlassen. Auf die Anfrage des Gauleiters von Halle – Merseburg, Leo Eggeling an die Parteiführung woher die Infanteriewaffen für den Volks-sturms kommen sollen, erhielt dieser von Bormann am 30.9.1944 sinngemäße Antwort: der Volkssturmmann sollte in erster Linie mit Handgranate, der Panzerfaust und dem Panzerschreck umgehen können wie auch das Bedienen der Geschütze erlernen, der Karabiner sei nicht so wichtig.

Auf diese Auseinandersetzung und Undurchsichtigkeiten hin, übernahm Berger aus dem Heereswaffenamt die Fragen hinsichtlich der Ausrüstung und Bewaffnung des Deutschen Volkssturms. Berger gehörte dem Heereswaffenamt unter SS – Standartenführer Purucker an.

Die Abnahme der Waffen für den deutschen Volkssturm wurde Oberst Kipping anvertraut, wobei sich Berger der Einführung volkssturmei-gentümlicher Waffen selbst vorbehielt. Von Purucker und Kipping erwartete Berger eine gute Zusammenarbeit mit dem Heer bei der zur Verfügungsstellung von Waffen und Gerät für den Volkssturm, wobei die Erwartungen Bergers nicht erfüllt wurden, da der Mangel an Kriegsgerät groß war. Zwar wurden unter anderem die Lager mit den noch vorhandenen Beutewaffen geöffnet, diese reichten jedoch für die Bewaffnung des Volkssturm bei weitem nicht aus. Mit Gründung des Volkssturm wurde bereits angestrebt preiswerte und funktionale Waffen speziell für den Bedarf des Volkssturm zu entwickeln und herzustellen ohne Einschränk-ung der laufenden Waffenproduktion, wobei die Waffenprodukte in handwerklichen Betrieben bzw. mittelständischen Unternehmen in den einzelnen Gauen produziert werden sollten. Hitler selbst nahm Ein-fluss auf die technischen Anforderungen und Einführung der Volks-sturmwaffen, so dass Anfang des Jahres 1945 nur noch wenige Modelle für den Volkssturm gefertigt werden sollten. Dies waren neben Kopien der Sten – Maschinenpistolen

- das VG 1 eine Entwicklung der Fa. Walther in Zella - Mehlis

- das VG 2 eine Entwicklung des Spreewerk Berlin

- das VG 1 – 5 (45) eine Entwicklung der Gustloff – Werke

- und der VK 98 der Steyrwerke in Steyr

Am 1. Februar wurde von Berger folgende Kennziffern bzw. Typenbezeichnung den Lieferfirmen für die Volkssturmwaffen festgelegt.

- Firma Walther VG 1

- Firma Spreewerk VG 2

- Rheinmetall VG 3

- Mauser Werke VG 4

- Steyr VG 5

Im Kurzwaffenbereich ging die Entwicklung bzw. Fertigung von Waffen für den Volkssturm über einen Versuch nicht hinaus. So blieben dem Volkssturm nur die Waffen welche das Heereswaffenamt bzw. die Wehrmacht aus der laufenden Produktion zur Verfügung stellte, eingelagerte Beutewaffen, parteieigene Waffen, beschlagnahmte und gespendete Waffen aus der Bevölkerung sowie die speziell für den Volkssturm hergestellten Waffen teilweise mit zur Verfügung gestell-ten MG Läufe aus Luftwaffenbeständen.

Für die jetzt nach der Urlaubszeit wieder anstehenden Auktionen und Börsen wünschen wir Allen viel Glück beim Auffinden der noch zur Sammlung gehörenden Exponaten. Die Termine zu den einzelnen Veranstaltungen könne Sie über unsere nachstehend aufgeführte Hompage erfahren.

Sollten Sie Wünsche und positive Anregungen zur Gestaltung unserer Hompage haben, so teilen Sie es uns mit.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/07:

Trotz Nachfrage konnten wir aus dem Bundesministerium des Innern noch keine Antwort hinsichtlich unseres Besuches erhalten. Uns wurde jedoch in einem weiteren Telefongespräch versprochen in den Ange-legenheiten, welche auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie betreffen, die Sachverhalte zu klären und eine Lösung zu finden. ( Wir berichteten bereits über den Besuch beim BMI in der letzten Ausgabe des DWJ ) Über unsere Verbandsnachrichten im DWJ werden wir Sie auch weiterhin regelmäßig bezüglich dieser Thematik auf dem neuesten Informationsstand halten.

Bereits jetzt beginnt die Vorstandschaft mit den engeren Vorbereitungen und der Planung für die im Frühjahr 2008 statt findende IWB auf dem neuen Stuttgarter Messegelände am Flughafen. Die in Frage kommen-den Themen der Sonderschau wurden bereits im Rahmen einer Vorstandsitzung in den Focus genommen und in der nächsten Sitzung entschieden. Wir hoffen dass, das wir Ihnen wieder eine ansprechende Sonderschau Ihnen auf der neuen Messe bieten können wie in diesem Jahr wo das Kuratorium den 1. Platz bezüglich den Sonderschauen bei der Besucherumfrage erzielen konnte.

Die Vorbereitung zur Sonderschau hinsichtlich der Waffen - Messe in Kassel laufen bereits auf Hochtouren bezüglich ihrer Organisation wie auch dem zusammentragen von Dokumenten, Zubehör und den Hand- und Faustfeuerwaffen. Waffen welche als verbotenen Gegenstände nach dem Waffegesetz gelten bzw. auch noch unter das KWKG fallen können nicht bzw. nur wenn möglich als Deko – Waffe ausgestellt werden. Wie aber auch in den letzten Sonderschauen werden trotzdem einmalige Stücke dem Besucher gezeigt werden.

Das Motto der Sonderschau der Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der Messe in Kassel vom 29.11. – 02.12.2007 steht unter dem Motto

„ Waffen und Zubehör des Deutschen Volkssturm „

Freuen Sie sich heute schon mit uns diese geschichtlich und technisch interessanten sowie wertvollen Waffen und Dokumenten der Zeitgeschichte in Augenschein und Studieren zu können. In den folgenden Ausgaben des DWJ wird zu den Ausstellungen noch ein Begleittext erscheinen.

In der letzten Sitzung der Vorstandschaft wurden neben den Sonder-schauen auch der Ort für die im Jahre 2008 statt findende Sachverständigenseminar festgelegt. Diese soll in Ingolstadt abgehalten werden und auch eine Besichtigung der Sammlung des bayrischen Armeemuseum beinhalten.

Auch bei dieser Tagung ist geplant neue Sachverständige des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. für verschiedene Sammelgebiete bzw. -bereiche zu prüfen und zu bestel-len. Da die Sachverständigen meist nur für spezielle Bereiche bestellt sind ist in allen Fachbereichen der verschiedenen Epochen noch Bedarf an Sachverständigen. Mitglieder welche Interesse an einer Sachverständigentätigkeit haben, möchten doch bitte mit der untenstehenden Anschrift bzw. Internet Adresse Kontakt, aufnehmen.

Näheres zum Tagungsort und –termin entnehmen Sie bitte aus einer späteren Ausgabe.

Ein Mitglied aus dem Raum Rottweil hat uns mitgeteilt dass Er einen Sammlerstammtisch im Raum Oberndorf/Rottweil gründen möchte zum Informationsaustausch für Waffen- und Munitionssammler wie auch allen Interessierten. Fachvorträge in lockerer Reihenfolge sollen die Treffen bereichern und einzelne Themen vertiefen. Nähere Informatio-nen hierzu erhalten Sie von Ralf Gruska Telf. 0741/33915 oder per E-mail ralfgruska@web.de.

Informationen zu den weiteren Sammlertreffs können Sie in unserer Hompage erhalten. Sollten Sie ebenfalls Interesse haben einen Sammlerstammtisch zu gründen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über die untenstehende Hompage auf.

Alles Wissenswertes sowie allgemeine Informationen über das Waffensammeln und dem Kuratorium erhalten Sie nach wie vor von unserer Hompage, deren Adresse nachstehend aufgeführt ist. Es lohnt sich also immer wieder mal rein zusehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/07:

Am 07.05.2007 waren der Vorstand Herr Schmid und Herr Wensing der Kulturreferent des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffen-sammlungen e.V. zu einem Gespräch neben weiteren 4 Vertretern die sich mit der waffenrechtlichen Einstufung der Armbrust sowie mit der Anwendung von Verwaltungssoftware für das Waffenrecht beschäftigten, zu einem Gespräch und Gedankenaustausch in das Bundesministerium des Innern geladen.

Gesprächspartner auf Seiten des Bundesministeriums des Innern waren:

Frau Wuttke – Götz Ministerialrätin und Leiterin des Referat IS 7

Frau Srese Mitarbeiter des Referat IS 7

Dr. Maik Pawlowsky zuständig beim Referat IS 7 für besondere Sicherheit sowie Waffen- und Sprengstoffrecht

Reinhard Grindel Mitglied des deutschen Bundestag

Herr Tetzlaff stellvertretender Referatsleiter IS 7

Oberamtsrat Degner Mitarbeiter des Referat IS 7


Bei diesem Gesprächstermin wurde neben der Vorstellung der Aufgaben des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. unser Flyer wie auch Prospekte von Ausstellungen überreicht.

Die wichtigsten Punkte unseres Besuches waren jedoch:

- die vermehrte Einflussnahme des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in den unseres Erachtens Zuständigkeitsbereich des BMI an Hand der Problematik mit der Leuchtpistole „Z“, und der bereits in einer der letzten Ausgaben des DWJ mitgeteilten Einstufung der Panzervollgeschosse als Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes- die waffenrechtliche Einstufung von mehrschüssigen originalen Vorderladerwaffen mit Perkussionszündung sowie originalen Waffen für Stiftfeuerpatronen ( Lefaucheux – Patronen ) bezüglich der Freistellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. - Mitwirkung und Anhörung des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. in dem noch in Bearbeitung befindlichen Waffenänderungsgesetz bezüglich der Belange für Sammler - die kulturhistorische Bedeutsamkeit der Schusswaffen und Munition wie auch die unter den Begriff Waffen fallenden Objekte wie Blankwaffen usw. bezüglich ihres Stellenwerts in der Gesellschaft und dessen Erhalt in Verbindung mit einer größeren Bestandssicherung für die Nachwelt im besonderen auch für solche Gegenstände welche aus der Neuzeit stammen, bei privaten Sammlern da der öffentlichen Hand für die Bestandssicherung angesichts der allgemein wirtschaftlichen Lage die Gelder dafür fehlen.

Dabei wurde uns bereits jetzt zugesichert, dass wir in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Waffenrechtsänderung aktiv eingebunden werden und konstruktiv mitarbeiten können. Davon werden wir natürlich gerne Gebrauch davon machen. In diesem Zusammenhang wurden wir gebeten bereits jetzt unsere Änderungswünsche mitzuteilen, damit diese in die Sondierungsgespräche eingebracht werden können.

Wir werden Sie über unsere Zusammenarbeit mit dem BMI hinsichtlich der oben genannten Punkte laufend informieren.

Der Initiator des Kuratorium Sammlertreff im Raum Wien Herr Sommerbauer bat uns nochmals um Veröffentlichung nachstehender Termine. Dort Treffen sich die Waffensammler am 13. Juli in den

„ Arsenal – Stuben „

Ghegastrasse Objekt 1

1030 Wien

Informationen hierzu erhalten Sie von Alfred Sommerbauer unter 01 – 270 2400 unter der E-mail Adresse alfred.Sommerbauer@chello.at, und natürlich auch über unsere untenstehende Hompage.

Alle weiteren organisierten Sammlertreffs mit Kontaktadressen finden Sie auf unserer Hompage, wie auch viele Informationen zum Thema Waffensammeln.

Hinsichtlich der Waffenbörse in Kassel laufen bereits die Vorbereit-ungen und wir werden Sie hierzu in den nächsten Ausgaben des DWJ in-formieren.

Wir wünschen Allen hinsichtlich der bevorstehenden Ferien einen erholsamen Urlaub ob in der Heimat oder in der Ferne.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/07:

Wie in den letzten Verbandsnachrichten dieses Jahres bereits angekündigt fand, am 23.03.2007 im Kongresszentrum A Tagungsraum II der Messe Stuttgart im Rahmen der IWB die Mitgliederversammlung statt. Für die Mitglieder die nicht an der Versammlung nicht teilnehmen konnten nachstehend eine kurze Abriss der Veranstaltung:

Nach pünktlichem Beginn begrüßt der Vorsitzende, Hans-Peter Schmid, die anwesenden Mitglieder.

Bei der Totenehrung erwähnte er besonders unser Mitglied Kurt Gaigl, der im Dezember 2005 unerwartet verstorben ist.

TOP 1) Hans-Peter Schmid lässt die Aktivitäten der vergangenen vier Jahre Revue passieren, die sich besonders mit dem Waffengesetz und der Verwaltungsvorschrift befassten. Hier konnten Belange der Sammler deutlich gemacht und berücksichtigt werden. Eine weitere Aufgabe waren der Ausbau des SV-Wesens und die Gewinnung neuer Mitglieder. Der Stand vor vier Jahren von 269 erhöhte sich auf 357 Mitglieder.In diesem Zusammenhang wurden Hartmann Hedtrich der Dank für seine umfangreiche Arbeit an unserer Homepages ausgesprochen, die stark frequentiert wird. Für die „Waffe des Monats“ sollten ihm auch weiterhin Bilder und Texte eingereicht werden. Auch die Gründung von Stammtischen konnte vorangebracht werden. Solche bestehen jetzt auch in München, Wien, Köln und in den neuen Bundesländern.

TOP 2) Bericht des Leiters des SV-Ausschusses Laut Werner Schuler gibt es jetzt 14 Sachverständige aus den ver-schiedensten Gebieten, mit denen jährlich eine Fortbildung/Tagung abgehalten wird, die stets auch eine interessante Besichtigung umfasst. Solche Tagungen waren schon in Oberndorf, Coburg, Suhl, Kulmbach und heuer in Koblenz.

TOP 3) Bericht des Schatzmeisters Wolfgang Wichtler trägt die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2004 -2006 mit Ausblick auf 2007 vor mit den entsprechenden Erklärungen. Etliche Mitglieder wünschen Bankeinzug. Diese Möglichkeit wird seitens der Vorstandschaft geprüft. Freiwillige Spenden der Mitglieder, die seither die Beitragszahlungen erhöhten, fallen dabei weg. In diesem Zusammenhang bedankte sich Hans-Peter Schmid für die Spenden.

TOP 4) Aussprache Es wurden keine Ausführungen gemacht.

TOP 5) Bericht des Kassenprüfers Gerhard Hack hat zusammen mit Herrn Pfeiffer die Unterlagen einzeln geprüft und ausnahmslos für i. O. befunden. Wolfgang Wichtler wurde eine einwandfreie Kassenführung bestätigt. Gerhard Hack beantragte eine Entlastung des Schatzmeisters und des gesamten Vorstandes, die einstimmig von den Mitgliedern erteilt wurde.

TOP 6) Neuwahlen Nachdem bis zum Stichtag keine Vorschläge eingegangen sind, werden die bisherigen Amtsinhaber nominiert, wobei Jürgen Ruoff anstelle von Kurt Gaigl benannt wird und auch Gerhard Mohr aufgenommen wird. Die Bewerber werden vom Vorstandsvorsitzenden vorgestellt. Werner Schuler, der die Wahl vorbereitet hat, befragte die Anwesenden, ob schriftliche Wahl gewünscht wird. Dies wird verneint und von Wolfgang Berk die Wahl en bloc vorgeschlagen. Gerd Häussermann übernahm daraufhin die Wahlleitung. Die Abstimmung ergab eine einstimmige Annahme der vorgeschlagenen Bewerber, die somit für die nächsten vier Jahre gewählt sind.

Damit gilt folgendes Ergebnis:

Vorsitzender: Hans-Peter Schmid

Stellvertreter: Hartmann Hedtrich

Kassier: Wolfgang Wichtler

Beisitzer: Klaus Bühnemann

Bernhard Frey

Gerhard Mohr

Jürgen Ruoff

Werner Schuler

Rechnungsprüfer: Gerhard Hack und Herr Pfeiffer

TOP 7) Verschiedenes Hans-Peter Schmid stellt das neue Faltblatt des Kuratoriums vor und bedankt sich bei den Herren Frey, Häussermann und Schuler für die Vorarbeit.

Auf Wunsch einiger Mitglieder und da einige Mitglieder bis zum heutigen Tag Ihren Mitgliedsbeitrag von 15 EURO noch nicht überwiesen haben, möchten wir unsere Bankverbindung nachstehend angeben, und um Überweisung der noch fälligen Jahresbeiträge bitten.

Bankverbindung: Postbank München ( BLZ 700 100 80 ) Kto.- Nr.83255-80

Wie bereits mitgeteilt organisiert unser engagiertes Mitglied Dietrich Jonke ein regelmäßiges Sammlertreffen in München. Interessierte Mitglieder wie auch Interessenten möchten sich mit der mobilen Telefonnummer 0172/8608318 in Verbindung setzen um nähere Auskunft zu erhalten. Es währe mit Freude zu begrüßen wenn in der Keimzelle des Kuratoriums wieder ein gut frequentierter Sammlertreff stattfinden würde.

Die Mitglieder und Interessierten aus dem Raum „ Mittleres Erzgebirge – Vogtland – Chemnitz „ sollten bezüglich des Sammlerstammtisches mit unserem Mitglied Herr Gustav Weinbold aus 09477 Gäbstadt/Erzgebirge unter der Telf. bzw. Fax. Nr.037343/2235 Kontakt aufnehmen. Der Sammlerstammtisch findet im Schützenhof Preßnitztal in 09477 Oberschmideberg statt.

Die Waffensammler aus der Region Wien ( Österreich ) Treffen sich regelmäßig um 19.00 Uhr jeden 2. Freitag im Monat bzw. im Juni am 15. ten in den „ Arsenal – Stuben „ Ghegastrasse Objekt 1 1030 Wien. Für Ihre Anfrage steht Ihnen Herr Alfred Sommerbauer unter der E-mail Adresse alfred.Sommerbauer@chello.at zur Verfügung.

Weitere Angaben zu unseren Terminen Wenn Sie in ihrer Nähe auch einen Sammlerstammtisch gründen möchten so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit über unsere Hompage auf, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unseren Stammtisch in Esslingen Weil Wannenrain 1 hinweisen, welcher am 1. Dienstag im Monat stattfindet. Neben einem netten Gesprächen und Erfahrungstausch unter Gleichgesinnten findet auch ein Fachvortrag statt. Die einzelnen Vortragsthemen können Sie über die untenstehende Internetadresse erfahren.

Für weitere Anfragen steht wie immer unsere Hompage zur Verfügung, jedoch bitten wir Sie bei Anfragen um etwas Geduld da einige Mitarbeiter noch im Berufsleben stehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/07:

Die diesjährige Sachverständigentagung des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. fand vom 02. - 04. März im Hotel Kreutter in Koblenz/Güls statt. Auf der Tagesordnung standen die Erstellung von zollrechtlichen Gutachten bezüglich der Einfuhr von kulturhistorisch bedeutsamen Gegenständen welche entsprechend dem Urteil des EuGh ( Europäischen Gerichtshofes ) vom 10. Oktober 1985 in Verbindung mit dem Urteil des EuGh vom 13. Dezember 1998 von geschichtlich, archäologischem bzw. völkerkundlichem Wert sind, und somit geringer besteuert werden. Ein weiteres Thema waren die Erstellung von Sammelplänen für Gutachten hinsichtlich der Erlangung von Sammler – Waffenbesitzkarten. Hierbei wurde auch deutlich dass ein Sammelplan nicht unbedingt eine Aufstellung der zum Sammelgebiet gehörenden Waffen beinhalten muss, sondern dass es auch erforderlich sein kann dass bei bestimmten Sammelgebieten ein Sammelplan unter anderen Gesichtspunkten zu erstellen ist. Das Schätzen von Sammlungsgegenstände bezüglich der Erstellung von Wertgutachten stand ebenfalls auf der Tagesordnung wie auch die Neuerungen der Wafferechtsprechung und die Einstufung von Gegenständen durch das Ministerium für Wirtschaft und Technologie Referat VB 3 als Kriegswaffe.

Zwei Fachvorträge über wertvolle historische Sammlerwaffen von Herr Frey und Herr Ruoff, beides Fachautoren beim DWJ , bereicherten ebenfalls die Tagung.

Ein weiterer Höhepunkt unserer Tagung bildete der Besuch der Wehrtechnischen Studiensammlung des Bundesamtes für Wehrbeschaffung in Koblenz unter fachkundiger Führung des Herrn Dr. Rolf Wirtgen. Herr Dr. Wirtgen berichtete auch in diesem Zusammenhang über die derzeitige Situation und Problematik der Studiensammlung. Es wäre zu Bedauern wenn die aus unzähligen Schätzen bestehende Studiensammlung auseinandergerissen und in alle Winde zerstreut werden würde. Hierbei würde der Charakter dieser einmaligen Sammlung unwiederbringlich zerstört werden, da die Sammlung nur in sich geschlossen auf Grund der Vielfalt von Exponaten gewisse Studien zulässt. Die unzähligen Schätze welche in dieser Studiensammlung vorhanden sind konnten von uns ausgiebig in Augenschein genommen werden. Geduldig beantwortete Herr Dr. Wirtgen unsere zahlreichen Fragen.

Es konnte wiederum von einer gelungenen Tagung gesprochen werden. Die Namen aller Sachverständigen und ihre Fachgebiete, können Sie aus unserer Hompage entnehmen.

Vom 23. bis 25. März fand wie allzeit bekannt die Internationale Waffenbörse auf dem Stuttgarter Messegelände Killesberg, statt. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. war wie gewohnt an alter Stelle zu finden. Die Ausstellung fand ungewohnt großen Andrang, so dass zeitweise kaum Platz war, die Exponate ungestört und ausgiebig in Augenschein nehmen zu können. Die anwesenden Fachleute des Kuratoriums waren stets gefragte Leute und gaben bereitwillig Auskunft zu den ausgestellten Waffen und Exponaten wie auch zum Stand der VwV zum WaffG., sowie allgemein zum Thema Waffen, Munition und Zubehör. Ein besonderer Glanzpunkt unsere Ausstellung bildeten jedoch die wertvollen Waffen welche die hohe Kunst des Büchsenmacherhandwerks in Vollendung zeigte. Eine solche Ausstellung ist nur möglich Dank zahlreicher Leihgeber aus den Reihen des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., bei denen sich die Vorstandschaft für die zur Verfügungsstellung der Ausstellungsgegenstände recht herzlich bedanken möchte.

Besonders bedanken möchten wir uns in diesem Zusammenhang bei dem hervorragenden Management der Messeleitung Stuttgart unter Führung von Herrn Sigmund und seinem Team sowie allen Helfern.

Die zahlreichen Besucher und das große Interesse an unserer Sonderschau gaben trotz aller Mühen einem den Lohn auch in den nächsten Jahren weitere Ausstellungen zu gestalten.

Bereits jetzt laufen die Planungen für eine Ausstellung auf der Waffenbörse in Kassel. Näheres hierzu können Sie aus einer der nächsten Ausgaben des DWJ, entnehmen.

Über die am 23.03.2007 stattgefundenen Wahlen der Vorstandschaft im Rahmen der Messe Stuttgart berichten wir in unseren Verbands-nachrichten in der nächsten Ausgabe des DWJ.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/07:

Wie bereits in den vergangenen Ausgaben und über unsere Hompage angekündigt findet am 23.03.2007 im Rahmen der IWB auf dem Messegelände Killesberg am Kocherhof 16 70192 Stuttgart die Mitgliederversammlung mit den Wahlen der Vorstandschaft um 18.30 Uhr im Kongresszentrum A, Tagungsraum II statt. Wir werden uns Bemühen den Weg zur Mitgliederversammlung für Sie zu beschildern. Gegebenenfalls werden wir einige Posten aufstellen welche Ihnen den Weg dorthin weisen. Bitte kommen Sie recht zahlreich was die Vorstandschaft sehr begrüßen würde. Hier können Sie Ihre Wünsche, Anregungen, Anliegen, Meinung, Kritiken usw. direkt an die Vorstandschaft weitergeben. Wir freuen uns schon heute auf Ihren Besuch an unserem Stand wie auch bei der Mitgliederversammlung. Sollten Sie geschätztes Mitglied eine größere bzw. detaillierte Anfrage an die Vorstandschaft des Kuratorium haben so bitten wir dass Sie diese rechtzeitig schriftlich an unsere Hompage senden, damit wir diese Ihnen wie auch den anderen Mitgliedern umfassend beantworten können, da wir gegebenenfalls Recherchen aufnehmen müssen. Das Kongresszentrum II ist für das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen ab 18.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr für die Mitglieder geöffnet. Sollten Sie hierzu vor Ort noch Fragen haben stehen wir Ihnen während des Ausstellungstages am Stand zur Verfügung.

Anfang Februar hat die Vorstandschaft eine Nachricht über die Einstufung von Munitionsteilen hinsichtlich des KWKG erhalten, welche wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.

Das Referat VB 3 des Ministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland hat auf Anfrage bezüglich der Einstufung von militärischen Munitionsteilen nachstehendes zur Kenntnis gegeben. Somit sollen nachstehende Munitionsteile bzw. Geschosse welche auch vor dem 08.05.1945 hergestellt wurden dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.

- Panzervollgeschosse ohne Leuchtspur im Kaliber 20mm und mehr

( KWL Nr. 54 )

- Hartkerngeschosse ( inklusive Treibspiegel/Treibkäfig/Flanschge- schosse ohne Leuchtspur im Kaliber 20mm und mehr

( KWL Nr. 54 )

Bei Kopf-/Innen-/Bodenzünder ohne Detonatoren und ohne Übertragungs-ladungen sowie Pulverladungen mit intaktem Zündhütchen mit einem Zündsatzgewicht unter 0,2 Gramm ist es laut Referat VB 3 des vorgenannten Ministerium abhängig vom Zündermodell ob das KWKG anzu-wenden ist.

Die Vorstandschaft geht hierbei bei den Panzervollgeschossen und den Hartkerngeschossen dann von Panzergeschossen aus, wenn wie bei Unterabschnitt 1 § 1.5.4 WaffG. eine mindestens 400 HB 30 – Brinellhärte – bzw. 421 HV Vickershärte vorhanden ist. Zu unserem Bedauern werden unseres Erachtens immer mehr Gegenstände dem KWGK unterworfen. Wir werden diesbezüglich mit den anderen Verbänden und dem Forum Waffenrecht Kontakt aufnehmen um Einfluss auf die politischen Gremien zu nehmen.

Für weitere Fragen stehe wir Ihnen auf der Waffenbörse in Stuttgart wie auch über unsere Hompage zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/07:

In der Zeit vom 23. – 25. März findet in diesem Jahr wie in den Medien bereits angekündigt die IWB auf dem Stuttgarter Messegelände am Killesberg statt. Wie bereits in den letzten Jahren befindet sich unsere Sonderschau an der gewohnten Stelle am Treppenaufgang zur Empore. Während den ganzen Ausstellungstagen steht dem Besucher das fachkundige Team für Fragen, Informationen sowie Wissenswertes über die ausgestellten Exponate, dem Waffengesetz, dem Aufbau von Sammlungen, der Erlangung von Sammler - Waffenbesitzkarten usw., zur Verfügung. Freuen Sie sich jetzt schon auf besondere Leckerbissen der Waffentechnik und –geschichte welche in unserer Ausstellung zu sehen sind. Über das Thema der diesjährigen Sonderschau auf der IWB selbst wurde bereits in der letzten Ausgabe des Deutschen – Waffen – Journal unter den Verbandsnachrichten berichtet.

Wie bereits in der Dezemberausgabe des DWJ angekündigt findet am 23.03.2007 im Rahmen der IWB Stuttgart um 18.30 Uhr die Mitglieder-versammlung wie auch die Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Wahlvorschläge für einen Posten in der Vorstandschaft reichen Sie bitte schriftlich bis spätestens 03.02.2007 bei dem Wahlvorstand

Herrn

Werner Schuler

Justinus – Kerner - Weg 28

73614 Schorndorf

ein.

Die gilt auch für Anträge und Anregungen zur Mitgliederversammlung. Da uns bis Redaktionsschluss noch keine genaue Räumlichkeit zur Mitgliederversammlung von Seite der Messeleitung genannt wurde, können wir Ihnen nähere Informationen hierzu an unserem Messestand auf der IWB oder über unsere Internetadresse mitteilen. Die Vorstandschaft würde sich über zahlreichen Besuch auf dem Messestand wie auch der Mitgliederversammlung freuen. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unsere Hompage verweisen. Hier finden Sie die aktuellen Termine der verschiedenen Waffenbörsen und Sammlertreffen um weitere Kontakte schließen zu können und die noch in der Sammlung fehlenden, wünschenswerte Exponate zu finden. Des weiteren finden Sie natürlich auch die Adressen und Termine der einzelnen Stammtische wie auch die Anschriften der Ansprechpartner der verschiedenen Stammtische. Über einen reichlichen Zulauf würden sich die Verantwortlichen bestimmt freuen. Bei verschiedenen Stammtischen gibt es bereits Vorträge über bestimmte Themen. Auch diese sind aus der bereits genannten Hompage zu entnehmen, wie auch noch weitere informative Themen und Foren.

Möchten Sie auch einen Stammtisch in Ihrer Nähe gründen, so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns über unsere Internetadresse auf, damit wir Sie mit Rat und Tat unterstützen können. Nach wie vor versuchen wir Ihre Anfragen zu beantworten, jedoch bitten wir um Verständnis dass auch wir in manchen Fällen an unsere Grenzen stoßen.

Bedingt durch die Vorarbeiten zur IWB ist es bereits zu Wartezeiten und wird noch zu Wartezeiten bei den im Internet anfallenden Fragen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/07:

Bei der diesjährigen IWB gestaltet das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Ausstellung unter dem Motto:

„ Sammlerschätze „ Handwerkskunst der Büchsenmacher aus vier Jahrhunderten

Vierhundert Jahre Waffengeschichte von der Handwerkskunst der alten Büchsenmacher bis zur Serienfertigung in Manufakturen und frühen industriellen Betrieben umfasst die diesjährige Sonderschau des Kuratoriums, bei der ausgewählte Feuerwaffen aus den Sammlungen seiner Mitglieder präsentiert werden.

Der Streifzug beginnt im 16. Jahrhundert mit dem Radschloss, dessen komplizierte Mechanik höchste Büchsenmacherkunst erforderte. Entsprechend teuer waren deshalb die damit ausgestatteten Pistolen und Gewehre, die sich nur sehr begüterte leisten konnten, zumal diese Waffen auch mit feinen Beineinlagen Gravuren und plastischen Darstellungen reich verziert waren.

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts entstand das Steinschloss, eine weniger aufwändige Zündungsart, die nun 200 Jahre lang vorherrschte. Auch hier ließen Gravuren, Eisenschnitt und Vergoldungen verbunden mit Schaftschnitzereien die Waffen zu Kunstwerken werden. Hauptnach-teile des Steinschlosses waren seine Feuchtigkeitsempfindlichkeit Und die Verzögerung beim Schuss, weil nach der Zündung des Pfannenpulvers der Funke erst durch eine Laufbohrung zur Pulverladung gelangen musste. Dem half der schottische Pastor Forsyth mit seiner Erfindung der Perkussionszündung ab, bei der die Zündmasse durch den Hahnschlag explodiert. Das hierbei verwendete Zündhütchen ergibt eine rasche Zündung und ist feuchtigkeitsunempfindlich. In der Perkussionszeit bevorzugte man eher zurückhaltende aber doch meisterliche Formen und Verzierungen, doch gab es auch hier – besonders für Geschenke an gekrönte Häupter – prunkvoll gestaltete Exemplare.

Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts trat zunehmend ein industrieller Aufschwung in Erscheinung mit der Gründung von Manufakturen und Fabrikbetrieben. Davon war natürlich auch die Waffenherstellung berührt, zu Beginn besonders in Nordamerika. So hatte zum Beispiel Samuel Colt einen Revolver entwickelt, dessen Teile er so Maßgenau herstellen ließ, dass sie ausgetauscht werden konnten. Durch die rationelle Fertigung in großen Stückzahlen wurden nun Waffen auch für die breitere Bevölkerungsschichten erschwinglich. Vom Zündhütchen war es nur noch ein kleiner, aber doch höchst bedeutender Schritt zur Herstellung von Patronen, die hinsichtlich des Ladevorgangs eine erhebliche Vereinfachung mit sich brachten. Musste bisher Pulver und Geschoss von vorne in den Lauf eingebracht werden – eine umständliche Prozedur – vereinigten die Patronen nun Zündmittel, Treibladung und Geschoss und konnten von hinten geladen werden, wie wir es heute kennen. Dadurch ergaben sich viele Möglich-keiten bei der Konstruktion von Waffen, die vielseitiger gestaltet werden konnten. Taschenpistolen und Revolver für diese Schwarzpulverpatronen beschließen den Gang durch vierhundert Jahre Waffenge-schichte. Dazu kommt noch eine Sammlung exquisiter Miniaturen von Waffen der angeführten Epochen.

Neben der Darstellung der Entwicklung von Feuerwaffen soll die Sonderschau auch zeigen, welche Schätze sich in Privatsammlungen be-finden und wie Sammler bemüht sind, das auf uns gekommene Kulturgut zu bewahren. Sie empfinden beim Besitzen nicht nur persönliche Freude, sondern sehen darin auch eine Verpflichtung, die damit verbundenen geschichtlichen Ereignisse aufzuarbeiten, zu dokumentieren und – wenn möglich – zu veröffentlichen. Unsere Sammler beraten auf Spezialgebieten die öffentlichen Museen, stellen Waffen für Ausstellungen zur Verfügung und machen Stiftungen, wie zum Beispiel die seit einiger Zeit im Reichsstadtmuseum Rothenburg o. T. ausgestellte große und wertvolle Waffensammlung zeigt.

Wie Ihnen bereits in der letzten Ausgabe des DWJ – mitgeteilt findet im Rahmen der IWB eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Diese wird im Anschluss an den ersten Messetag am Freitag den 23.03.2007 um 18.30 Uhr im Congresszentrum stattfinden.

Näheres hierzu können Sie am Stand des Kuratorium auf der IWB erfahren. Wir verweisen hinsichtlich der Wahlen nochmals auf die Dezember – Ausgabe des DWJ bzw. auf unsere Hompage.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/07:

Wie aus den Medien zu entnehmen war wurde in der 826. Sitzung des Bundesrates am 13.Okt. 2006 die VwV zum WaffG. verabschiedet. Sie ist aber noch nicht rechtskräftig da die Bundesregierung wie allgemein bekannt an der Novellierung des WaffG. arbeitet und die VwV zum WaffG. beim Inkrafttreten des Gesetzes mit auf den Weg bringen möchte. Nach Aussage des Innenministeriums soll das Forum Waffenrecht mit den angeschlossenen Verbänden bezüglich der Novellierung des WaffG. gehört werden. So wollen wir gemeinsam unter der Führung des Forum Waffenrecht, und den anderen Verbänden, baldmöglichst mit dem Bundesinnenministerium die Novellierung zum WaffG. wie auch die dazugehörende VwV, die allen Belangen gerecht wird, zur Vollendung bringen. Hierbei sind wir bester Hoffnung dass, das bereits mit den Verbänden erarbeitete weitgehend Bestand hat.

Im Jahre 2007 stehen Neuwahlen für die Vorstandschaft an. Die Wahlen der Vorstandschaft finden im Rahmen einer Mitgliederversammlung anlässlich der Waffenbörse Stuttgart am Freitag den 23.03.2007 um 18.30 Uhr in einem der Messe angeschlossenen Tagungsraum statt, welcher noch bekannt gegeben wird. Bewerbungen für einen Posten in der Vorstandschaft sind schriftlich bis zum 03.02.2007 an den Wahlvorstand

Herr

Werner Schuler

Justinus – Kerner - Weg 28

73614 Schorndorf

zu richten.

Näheres hierzu wird auch in der Hompage des Kuratoriums veröffentlicht werden.

Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. hat sich für das 2007 nachstehende Ziele gesetzt:

- Sonderschauen und Mitgliederinformationen auf den Waffenbörsen

in Stuttgart und Kassel

- Ausbau des Sachverständigenwesen

- Präsenz und aktive Mitarbeit bei waffenrechtlichen Angelegen-

heiten wie z.B. VwV zum WaffG.

- Gründung von weiteren Stammtischen

- Steigerung von Mitgliederzahlen

Zur Verwirklichung dieser Pläne benötigt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. ihren Mitgliedsbeitrag, da es für die Teilnehmer von Kongressen und Tagungen, den Ausstattern und Begleitern von Messen und Ausstellungen usw. nicht zumutbar ist, die dabei entstehenden Unkosten alle selbst zu bestreiten. In diesem Zusammenhang möchte die Vorstandschaft die Mitglieder bitten die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten, da ansonsten eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge im Jahr 2008 schwer umgänglich sein wird.

In diesem Zusammenhang möchten wir unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass Mitglieder des Kuratoriums beim DWJ – Verlag beim Kauf eines Buches einen nicht unerheblichen Preisnachlass erhalten.

In Wien möchte unser Mitglied Herr Alfred Sommerbauer Telf./Fax. 012702400 E-Mail alfred.sommerbauer@chello.at 1 x monatlich ein Treffen im Restaurant Arsenal Stuben Ghegastraße – Arsenal Objekt 1 1030 Wien Telf. 017982321 E-Mail arsenastube@chello.at , am 2. Freitagabend eines jeden Monats veranstalten. Hierzu sind natürlich alle Waffenliebhaber und Interessenten herzlich eingeladen. Näheres zu den einzelnen Treffen können Sie über unsere untenstehende Hompage in Erfahrung bringen.

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein „ Gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest „ sowie einen „ Guten Rutsch ins Neue Jahr „ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2007.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/06:

Wie bereits in einer letzten der Verbandnachrichten kundgetan, möchte die Vorstandschaft nochmals darauf hinweisen, dass das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. in Esslingen im Almrösl Wannenrain 1 am 02.12.2006, ab 10.00 Uhr wie bereits Tradition eine kleine Sonderschau und Ausstellung mit hochwertigen, erwerbschein-freien Waffen, Blankwaffen, Zubehör usw., veranstaltet. Wie gewohnt erhalten Sie hierbei von sachkundigen Personen Auskunft über ihre mitgebrachten Gegenstände und Schätze, sowie Informationen über die Erlangung von Sammlerwaffenbesitzkarten. Bereits im Vorfeld haben die Gestalter der Ausstellung keine Kosten und Mühen gescheut seltene Exponate zusammen zutragen, damit die Besucher auf ihre Kosten kommen. Wir möchten daher alle Interessierten zu dieser Veranstaltung recht herzlich in unser Vereinslokal einladen.

Weitere Informationen zur Sonderschau und Ausstellung können Sie über die untenstehende Internet – Adresse erfahren.

Vom 2.11. – 4.11.2006 gestaltete das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der Waffenbörse in Kassel eine einmalige Sonderschau, mit fachkundiger Leitung, unter dem Motto

„ Bewaffnung der deutschen Kavallerie aus 3 Jahrhunderten „

Das Team der Sonderschau freute sich besonders über den zahlreichen Besuch der Interessierten welcher alle Erwartungen übertraf. Zeitweise war der Andrang so stark dass man die ausgestellten Exponate nur unter Schwierigkeiten ausgiebig betrachten konnte. Vielseitig waren auch die Gespräche mit den Waffenbesitzern, welche mit ihren kleinen und großen Sorgen um Auskunft und Beratung baten. Besonders freuten sich die Verantwortlichen übers das Lob der Besucher bezüglich der Ausstellung sowie einen kompetenten Ansprechpartner für seine Fragen gefunden zu haben. All dies war Lohn genug um die Strapazen und Mühen welche die Sonderschau mit sich brachte zu vergessen und gab den Ausstellungsgestalter den Motivationsschub mit Freude auch in Zukunft Sonderschauen auf den größeren Waffenbörsen zu gestalten. In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft bei dem Expo - Messe Team unter Führung von Herrn Krey recht herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Der Dank gilt auch allen anderen welche in irgend einer Form zum Gelingen der Sonderschau bei getragen haben.

Interessierte Mitglieder welche bei einer Waffenbörse eine Sonderschau gestalten möchten sollten sich mit der Vorstandschaft in Verbindung setzen.

Alles Wissenswerte zu weiteren Terminen, Waffenbörsen etc. können Sie über unsere untenstehende Internetadresse erfahren. Anfragen werden gerne beantwortet jedoch bitten wir Sie hierbei um etwas Geduld.

Angesichts des bevorstehenden Advents möchte die Vorstandschaft Allen eine ruhige, besinnliche Adventszeit im Kreise Ihrer Lieben wünschen.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/06:

Vom 1. bis 4. November findet wie allgemein bekannt die für den mittel- und norddeutschen Raum größte Waffenbörse in Kassel statt. Wie bereits angekündigt gestaltet das Kuratorium zur Förderung histori-scher Waffensammlungen e.V. auf dieser Veranstaltung eine Sonderschau zum Thema

„ Bewaffnung der deutschen Kavallerie aus 3. Jahrhunderten „

Wir würden uns freuen wenn Sie zahlreich diese einmalige Sonderschau besuchen würden, da dies für die Gestalter der Ausstellung eine besondere Anerkennung für ihre Bemühungen darstellen würde. Während der Waffenbörse stehen Ihnen Experten und vereidigte Sachverständige am Stand des Kuratoriums zur Verfügung die ihre Waffen und Zubehör beurteilen und Auskünfte dazu erteilen, selbstverständlich auch in waffenrechtlichen Angelegenheiten, bezüglich der Erlangung von Sammler- Waffenbesitzkarten und des Aufbaus von Waffensammlungen. Die erste Waffenbörse nach der Sommerpause fand dieses Jahr in Koblenz statt, und war zeitlich mit dem Tag der offenen Tür bei der WTS abgestimmt, was manchen Besucher besonders ansprach. Erfreulich war dass einige Händler aus der näheren Umgebung von Koblenz auf dieser Börse anwesend waren. Bei den geführten Gesprächen unter den Waffeninteressierten wurde es als positiv empfunden dass die Börse als reine Waffenbörse gestaltet war.

Unsere Sachverständigentagung für das Jahr 2007 findet im Raum Koblenz statt. Neben der Bestellung und Prüfung von weiteren Sachverständigen steht die Schulung und Weiterbildung der bestellten Sachverständigen auf dem Programm. Ein weiterer Programmpunkt wird die Besichtung der Studiensammlung des BWB unter der fachkundiger Leitung von Herrn Dr. Wirtgen sein. Interessenten die als Sachverständige des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. für ein Fachgebiet bestellt werden möchte, sollte baldmöglichst Kontakt mit einer der untenstehenden Adressen Kontakt aufnehmen. Hierbei erfahren Sie auch die Kriterien und Anforderungen die wir an unsere Sachverständige stellen.

Mitglieder welche Freude daran haben eine oder mehrere Waffen oder auch Zubehör aus ihrer Sammlung der Allgemeinheit zu präsentieren, können dies als Waffe des Monats gerne tun. Sie sollten hierzu ein paar Fotos von der Waffe bzw. dem Zubehör erstellen, einen kleinen Text über die Waffe oder dem Zubehör verfassen und an die untenstehende Internetadresse senden. Als Beispiel für ihre Präsentation können Sie auf unsere Seiten im Internet zurückgreifen. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben richten Sie diese ebenfalls an unsere Internetadresse. Wir würden uns über zahlreiche Beiträge be-sonders freuen. Auf Wunsch wird die Anonymität des Verfassers selbstverständlich gewahrt.

Wie bereits teilweise bekannt wird eine Überarbeitung des WaffG. erfolgen, zu dem das Forum Waffenrecht wie auch die Verbände gehört und um eine Stellungnahme gebeten werden. In diesem Zusammenhang wird bzw. soll auch eine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz erarbeitet werden. Sollten uns hierzu Näheres bekannt sein, werden wir Sie umgehend informieren.

Bei den jetzt anstehenden Auktionen und Waffenbörsen wünschen wir Ihnen auf der Jagd nach den zur Sammlung gehörenden Exponaten viel Glück und Erfolg.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/06:

Der zuständige Sekretär für die Verwaltung der Mitglieder weist immer wieder auf die Problematik hin dass, Mitglieder welche umgezogen sind, dies dem Kuratorium nicht mitteilen so dass, die jetzt wieder anstehende Weihnachtspost sowie auch die neuen Mitgliedsausweise nicht zugestellt werden können. Des weiteren wurde festgestellt dass einige Mitglieder bis dato ihren Mitgliedsbeitrag noch nicht überwiesen haben. Wir möchten Sie doch bitten wenn Sie Ihren Mitgliedsbeitrag noch nicht beglichen haben, diesen in den nächsten Tagen auf das Postbank – Konto München Bankleitzahl: 700 100 80 Konto – Nummer 83255-809 zu überweisen. Für Fragen steht wie allgemein bekannt Ihnen unsere Internet – Adresse zur Verfügung. Sollte Sie über keinen Computer verfügen können Sie direkt über die untenstehende Telefonnummer bzw. Adresse Kontakt mit dem Vorsitzenden aufnehmen.

Wir möchten Sie jetzt schon darauf hinweisen dass am 02.12.2006 wie alljährlich im „ Almrösl „ Am Wannenrain 1 in Essligen/Weil ( beim Neckarcenter ) unsere alljährliche Sonderschau mit hochwertigen Exponaten der Waffengeschichte stattfindet zu der wir alle Interessenten auch Nichtmitglieder recht herzlich einladen möchten. Neben der Ausstellung stehen Ihnen einige Sachverständige des Kuratoriums zur Verfügung welche Ihnen Auskunft über Waffen, das Waffensammeln und dem Waffengesetz geben können. Wir würden uns über zahlreichen Besuch besonders freuen.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unser monatliches Treffen im „ Almrösl „ ( Siehe obenstehende Adresse ) hinweisen.Hier sind alle Freunde, Sammler und Interessenten von Waffen und dessen Zubehör gerne gesehen. Neben interessanten Gesprächen mit Gleichgesinnten finden auch regelmäßige Vorträge über Waffen und dessen Zubehör in weiterem Zusammenhang mit der Geschichte statt. Unter Waffen verstehen wir Gegenstände welche zum Schutz des Menschen und dessen Lebensunterhalt, zu repräsentativen oder speziellen sportlichen Zwecke benötigt oder verwendet wurden bzw. werden. Natürlich gehört hier das Zubehör, die Fachliteratur und Dokumente mit dazu. Die einzelnen Themen der Vorträge können aus den Terminkalendern der Waffenzeitschriften sowie aus unserer untenstehenden Internet-Adresse entnommen werden. Wir würden uns über Ihren Besuch freuen.

Die Verbände erhielten vom Innenministerium die neue Kostenverordnung zum Beschussgesetz mit der Bitte um Stellungnahme der wir natürlich gerne nach kommen wollen. Bei diesem Entwurf der Kostenverordnung zum Beschussgesetz sollen die Gebühren im Allgemeinen um 30% angehoben werden für alle im Beschussamt anfallenden Tätigkeiten. Die Begründung des Innenministeriums liegt darin dass, eine Trennung von Waffenrecht und Beschussrecht vollzogen wurde. Im weiteren wird angeführt dass seit 10 Jahren die Gebührensätze nicht angehoben wurden und die in diesem Zeitraum allgemein angefallenen Kosten nicht weitergegeben wurden. Wir vertreten die Meinung dass auch die Beschussämter durch interne Umstrukturierungen und Prozessveränderungen diese Kosten zum Teil auffangen sollen, denn gestiegene Personalkosten sind in dieser Höhe in angegebenen Zeitraum nicht angefallen. Wir werden Sie in dieser Angelegenheit weiter informieren.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/06:

Geschätzter Leser des DWJ, auf Grund einer fehlerhaften Datenübertragung erschienen in der Augustausgabe keine Verbandsnachrichten. Wir bitten Sie uns dieses Versehen zu entschuldigen. Sie können jedoch die Verbandsnachrichten des Monats August 2006 auf unserer Homepage nachlesen.Wie in den Verbandsnachrichten in einer der letzten Ausgaben des DWJ bereits angekündigt näheres zum Thema unserer diesjährigen Sonderschau auf der Waffenbörse in Kassel die unter dem Thema steht.

"Bewaffnung der deutschen Kavallerie aus 3 Jahrhunderten"

Mit dieser Sonderschau soll exemplarisch das breite Spektrum der deutschen Kavallerie- Bewaffnung dem Interessierten gezeigt werden. Neben den Hand- und Faustfeuerwaffen werden auch Lanzen, Blankwaffen und zahlreiches Zubehör zu sehen sein, wie aus der nachstehenden Auflistung ersichtlich ist.

Zur Ausstellung

Bereits die Heere der Antike führten in ihren Heeren die Reiterei als schnelle Eingreiftruppe, die sich oft als schlachtentscheidend erwies. Die einzelnen Heerführer sahen ihre berittenen Truppen zur damaligen Zeit sehr unterschiedlich bezüglich der Ausrüstung und des Einsatzes. Sahen doch die Heerführer aus dem Osten den Vorteil ihrer Kavallerie in der leichten, ungepanzerten , schnellen Reiterei bewaff-net mit leichten Säbel und kurzen Bögen, wobei die westlich orien-tierten Heerführer auf gepanzerte Ritter setzten welche schwerfällig der Masse gehorchend mit schweren Hiebwaffen ausgestattet in den Kampf zogen. Im dreißigjährigen Krieg führte man bei der Kavallerie auch die Feuerwaffe in Form von Radschloßwaffen ein, wobei der Harnisch zum Bild der Kavallerie gehörte. Erst in späteren Schlachten und der Einführung des stehenden Heeres kam es zur Trennung entsprechend den vorgesehenen Aufgaben in die leichte und schwere Kavallerie. Diese Erfahrungen bildeten den Grundstein für die Schaffung einer der Epoche zeitgemäßen Kavallerie welche entsprechend ihrer Gattung Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung erhielten, die sich geringfügig bei den Staaten des „ Deutschen Reiches „ unterschieden.

Spielte die Feuerwaffe in der Zeit vor und zu Beginn des 1. Weltkrieges meist eine untergeordnete Rolle bei der Kavallerie, so änderte sich dies im Laufe des 1. Weltkrieges den neuen Aufgaben und Taktik sowie deren Verwendung entsprechend. Ausschlaggebend für diese

Veränderung war die Einführung von Waffen mit kleinkalibrigen Geschossen in Verbindung mit der Verwendung von Nitrozellulose-Pulver und den Maschinengewehren bzw. Maschinenwaffen. Die im 1. Weltkrieg gewonnen Erfahrungen führten bei der Reichswehr zu einer Umgestaltung der Kavallerie. Verschwanden doch die einzelnen Gattungen der Reiterei und die Bewaffnung glich bereits wie teilweise schon im 1. Weltkrieg denen anderer militärischer Kräfte. Mit zunehmender Motorisierung trat die Kavallerie und ihre Bewaffnung immer mehr in den Hintergrund. Im 2. Weltkrieg gab es hinsichtlich der Bewaffnung keinerlei Unterschiede mehr, zur Bewaffnung anderer Truppengattungen , und das Pferd wurde nicht mehr in die Schlacht geführt, sondern diente nur noch als Fortbewegungsmittel besonders in unwegsamen Gelände. Trotz dieser untergeordneten Rolle der berittenen Truppe stellte die Waffen SS 1941 eine Kavallerie-Division unter dem Namen „ Florian Geyer „ auf, deren 1944 die Kavalleriedivision " Maria Theresia " folgte. Bei der Bundeswehr gab es nur noch zu Tradit-ionszwecke eine berittene Truppe. Die Einführung der Maschinenwaffen mit ihrer weit reichenden präzisen Munition besiegelten schlagartig das Ende der Kavallerieeinheiten.

Zu den Exponaten

In der Sonderschau werden zum einen Waffen der Kavallerie aus dem 18 ten, 19 ten und der ersten Hälfte des 20 ten Jahrhunderts ausgestellt werden. So kann der interessierte Besucher z.B. nachstehende seltene Exponate der deutschen Kavallerie in Augenschein nehmen:

Kurzwaffen:

Radschloß-Pistole, Steinschloß-Pistole Preußen M 1731, Steinschloß-Pistole, Preußen, Potzdam M 1815 Z, Steinschloß-Pistole, Preußen, Neiße, M 1815 Z, Steinschloß-Pistole Bayern, M 1816, Steinschloß-Pistole Schwäbischer Kreis, Steinschloß - Pistole Württemberg M 1817, Steinschloß-Pistole Württemberg/Frankreich , AN XIII apt., Perkussions-Pistole Württemberg M 1817/42, Perkussions-Pistole Württemberg M 1862, Perkussions-Pistole Baden M 18, Perkussions-Kolben-Pistole Baden M 1844 U/M, Kürassier-Pistole Sachsen Linksschloß, Pistole Bayern M 69 Werder, Revolver Deutsches Reich M 79, Revolver Deutsches Reich M83, Pistole Deutsches Reich P. 08, Pistole Deutsches Reich C 96 Mauser, Pistole Deutsches Reich P. 38, Pistole Deutsches Reich M 12 Steyr.

Langwaffen:

Husaren-Büchse Preußen Mod. 1787, Kavallerie-Büchse Preußen Mod. 1811/UM, Karabiner Baden Mod. 1816, Karabiner Baden Mod.1816/45/UM, Schützen-Karabiner Württemberg Mod. 1817/42, Karabiner Württemberg Mod. 1817/42, Schützen-Karabiner Württemberg Mod.1817/42/55, Karabiner Bayern Mod. 1826, Karabiner Bayern Mod. 1843, Karabiner Württemberg Mod. 1860, Karabiner Sachsen Mod. 1865, ZN-Karabiner Mod. 57, Chassepot- Karabiner Württemberg für Dragoner, Chassepot-Karabiner Württemberg Ulanen, Karabiner Bayern Mod. 69 Werder, Karabiner Deutsches Reich Mod. 71 Mauser, Karabiner Deutsches Reich Mod. 88, Karabiner Deutsches Reich Mod. 98, Karabiner Deutsches Reich Mod. 98 a, Karabiner Deutsches Reich Mod. 98 b, Karabiner Deutsches Reich Mod. 98 k, Karabiner Deutsches Reich Mod. 33/40, Karabiner Deutsches Reich Mod. 98/40, Gewehr Deutsches Reich Mod. G 43.

Blankwaffen:

Kavalleriesäbel Preußen Mod. 1811, Kavalleriesäbel Preußen Mod. 1852, Pallasch Preußen Mod. 1817, Husaren-Säbel Württemberg ( Bouwinghaus ) um 1763, Chevauleger-Säbel Württemberg um 1810, Kavallerie-Säbel Württemberg ( Offizier ) Mod. 1830, Reitersäbel Württemberg um 1817, Reitersäbel Württemberg ( Offizier ) Mod. 1859, Reitersäbel Württemberg ( Mannschaft ) Mod. 1859 Säbelklinge, Reitersäbel Württemberg ( Mannschaft ) Mod. 1859 Stechrückenklinge mit Schör, Kavallerie – Degen Württemberg ( Offizier ) Mod. 1889, Kavallerie-Degen Württemberg ( Mannschaft ) Mod. 1889, Löwenkopfsäbel Württemberg ( Ulanenoffiziere ), Sowie diverse Lanzenmodelle und zahlreiches Zubehör.

Für die jetzt nach der Urlaubszeit wieder anstehenden Auktionen und Börsen wünschen wir Allen viel Glück beim Auffinden der noch zur Sammlung gehörenden Exponaten. Die Termine zu den einzelnen Veranstaltungen könne Sie über unsere nachstehend aufgeführte Hompage erfahren.

Sollten Sie Wünsche und positive Anregungen zur Gestaltung unserer Hompage haben, so teilen Sie es uns mit.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/06:

Wie angekündigt beginnen wir bereits im Sommer mit den Vorbereit-ungen und der Planung für die im Frühjahr 2007 statt findende IWB auf dem Stuttgarter Messegelände Killesberg sowie mit die letzten für die Waffen - Messe in Kassel. Bei der letzten Vorstandsitzung Mitte Juni wurde unter verschiedenen Vorschlägen das Motto für die diesjährige Messe in Kassel sowie für die IWB 2007 festgelegt.

Das „ Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. „ plant auf der IWB in Stuttgart eine Ausstellung unter dem Motto

„Die Kunst der Büchsenmacher aus fünf Jahrhunderten„

Dabei soll dem Besucher und Interessierten ein repräsentativer Querschnitt von künstlerischen und technisch, hochwertigen Waffen und Waffenzubehör gezeigt werden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt stellte wie bereits erwähnt die dies-jährige Sonderschau auf der Waffenbörse in Kassel dar, welche wie folgt lautet.

„ Waffen und Zubehör der deutschen Kavallerie aus 3 Jahrhunderten „

Auch hier wird das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensamm-lungen e.V. wertvolle, historisch interessante Exponate des vorge-nannten Themas dem Besucher präsentieren.

In den folgenden Ausgaben des DWJ wird zu den Ausstellungen noch ein Begleittext erscheinen. Weitere Themen der Vorstandssitzung waren die Festlegung des Tagungsortes und Termins für das Sachverständigenwesen im Jahre 2007.

Auch bei dieser Tagung ist geplant neue Sachverständige des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. für verschiedene Sammelgebiete bzw. -bereiche zu prüfen und zu bestel-len. Da die Sachverständigen meist nur für spezielle Bereiche bestellt sind ist in allen Fachbereichen der verschiedenen Epochen noch Bedarf an Sachverständigen. Mitglieder welche Interesse an einer Sachverständigentätigkeit haben, möchten doch bitte mit der untenstehenden Anschrift bzw. Internet Adresse Kontakt, aufnehmen. Näheres zum Tagungsort und –termin entnehmen Sie bitte aus einer späteren Ausgabe.

Neben den genannten Themen stand noch die im nächsten Jahr stattfindende Mitgliederversammlung mit den Vorstandswahlen auf der Tagesordnung. Auch hierzu werden Sie noch Informationen erhalten.

Am 24.Juni führte der Kuratorium - Treff Esslingen seinen diesjährigen Ausflug durch. Unser Ziel waren die Sammlungen im Jagdschloß Kranichstein sowie im Schloß Erbach zu Erbach. In beiden Sammlungen konnten sich die Besucher des Kuratoriums ausgiebig, über den üblichen Rahmen der Führungen hinaus, mit den ausgestellten Exponaten beschäftigen. Als fachkundigen Führer der auch viel zum Hause und der Geschichte von Erbach zu Erbach beitrug, konnten wir Herrn Adrianus van de Römer aus der Erbach/Fürstenaulinie, gewinnen. In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft im besonderen bei Herrn van de Römer für die besondere, außergewöhnliche Führung, sowie bei der Museumsleitung und den -führern des Jagdschloß Kranichstein, die es dem Kuratorium ermöglichten außerhalb der Besucherzeit die Ausstellung zu besichtigen, bedanken. Nach ausgiebiger Besichtigung der ausgestellten Sammlungsgegenstände trafen sich dann die Ausflügler zum gemütlichen Ausklang in einem Gasthaus, bevor die Teilnehmer den Heimweg antraten.

Alles Wissenswertes sowie allgemeine Informationen über das Waffensammeln und dem Kuratorium erhalten Sie nach wie vor von unserer Hompage, deren Adresse nachstehend aufgeführt ist. Es lohnt sich also immer wieder mal rein zusehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/06:

Bei der in der letzten Ausgabe veröffentlichten Adresse bzw. Anschrift für den Sammlerstammtisch im Raum Chemnitz/ Erzgebirge hat sich ein Fehler eingeschlichen, so dass wir die Anschrift und Telefonnummer des Ansprechpartners nochmals veröffentlichen wollen.

Es würde den Veranstalter sehr freuen wenn sich viele Interessenten am Stammtisch teilnehmen würden. Selbstverständlich halten wir die Leser über den Stammtisch auf dem laufenden. Die Kontaktadresse lautet wie folgt:

Gunter Weinhold

Innere Bahnhofstr. 142

09477 Jöhstadt/Erzgebirge

Telf./Fax.: 037343/2235

In der Sommerpause wollen wir über das erste Halbjahr 2006 hinsichtlich der stattgefundenen Waffenbörsen Bilanz ziehen. Auf den Waffenmessen und - börsen waren neben vielen Mitgliedern auch Vertreter der Vorstandschaft und des Sachverständigenwesens, um einmal Exponate zu finden für die eigene Sammlung, um konstruktive Gespräche zu führen mit den Veranstaltern, Mitgliedern sowie Gästen, und zur Beobachtung des Angebotes.

Im Allgemeinen wurde festgestellt dass auch teilweise seltene Samm-lungsgegenstände in akzeptablen Zustand im Angebot waren. Im Gesamten gesehen konnten die angebotenen Gegenstände nicht mehr den hohen Standard der vergangenen Jahre für sich in Anspruch nehmen.

Das Preisniveau ist recht unterschiedlich zu bewerten, so sind die Preise der Produkte einiger Sammelgebiete gesunken bzw. nicht weiter angestiegen andere dagegen bewegen sich ständig nach oben.

Der rasante Anstieg der Preise wie in den vergangenen Jahre konnte jedoch nicht mehr beobachtet werden. Dieses Jahr konnte man eindeutig den Eindruck gewinnen dass ausländische Käufer vermehrt zugegen waren und sich kauffreudig präsentierten. Die Besucherzahl wie auch die Zahl der interessierten Sammler sind wieder etwas gestiegen. Allgemein hochwertige Ware die im Preis Leistungsverhältnis lagen fanden schnell ihren Käufer.

Die Zahl der Mitglieder ist auf Grund unserer Präsentation im leicht steigenden Trend. Ausschlaggebend hierfür dürfte unsere Präsentation auf den Messen wie auch im Internet sein. Zu unserem Bedauern haben wir festgestellt dass bei der Übermittlung von Daten via Internet auf Grund von durch Viren geschädigten Computern immer wieder Daten verlorengehen bzw. verlorengegangen sind. Sollte Ihre Anmeldung verlorengegangen sein bitten wir um Entschuldigung und bitten um Nachsendung.

Hinsichtlich der Waffenbörse in Kassel laufen bereits die Vorbereitungen und wir werden Sie hierzu in den nächsten Ausgaben des DWJ informieren.

Wir wünschen Allen hinsichtlich der bevorstehenden Ferien einen erholsamen Urlaub ob in der Heimat oder in der Ferne.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/06:

Wie in den einschlägigen Fachzeitschriften zu lesen ist wurde die VwV vor der Abstimmung nochmals gestoppt. Damit kann vielleicht nochmals Einfluss auf die VwV von Seiten des Forums Waffenrecht und der Verbände, zu den eingebrachten Änderungsvorschlägen der Länder, genommen werden. Es wäre nämlich wünschenswert wenn mit der VwV eine deutliche für alle verständliche Vorschrift geschaffen würde, welche keine Verschärfung des WaffG. mit sich bringt

Auf Wunsch einiger Mitglieder und da einige Mitglieder bis zum heutigen Tag Ihren Mitgliedsbeitrag von 15 EURO noch nicht überwiesen haben, möchten wir unsere Bankverbindung welche auf dem Weihnachtsrundbrief nicht aufgeführt war nachstehend angeben, und um Überweisung der noch fälligen Jahresbeiträge bitten. Bankverbindung:

Postbank München ( BLZ 700 100 80 ) Kto.- Nr.83255-809

Wie bereits mitgeteilt strebt unser engagiertes Mitglied Dietrich Jonke ein regelmäßiges Sammlertreffen an. Interessierte Mitglieder wie auch Interessenten möchten sich mit der mobilen Telefonnummer 0172/8608318 in Verbindung setzen um nähere Auskunft zu erhalten. Es währe mit Freude zu begrüßen wenn in der Keimzelle des Kuratoriums wieder ein regelmäßiger Sammlertreff stattfinden würde.

Unser neues Mitglied Herr Gustav Weinbold aus 09477 Gäbstadt/Erzgebirge möchte im Raum " Mittleres Erzgebirge - Vogtland - Chemnitz einen Sammlerstammtisch mit regelmäßigem Treffen gründen und betreuen. Interessierte auch Nichtmitglieder möchten sich doch bitte mit Herrn Weinbold unter der Telf. bzw. Fax. Nr.037343/2235 Kontakt aufnehmen. Der Sammlerstammtisch wird voraussichtlich im Schützenhof Preßnitztal in 09477 Oberschmideberg stattfinden.

Wenn Sie in ihrer Nähe auch einen Sammlerstammtisch gründen möchten so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit über unsere Hompage auf, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unseren Stammtisch in Esslingen Weil Wannenrain 1 hinweisen, welcher am 1. Dienstag im Monat stattfindet. Neben einem netten Gesprächen und Erfahrungstausch unter Gleichgesinnten findet auch ein Fachvortrag statt. Die einzelnen Vortragsthemen können Sie über die untenstehende Internetadresse erfahren. Für weitere Anfragen steht wie immer unsere Hompage zur Verfügung, jedoch bitten wir Sie bei Anfragen um etwas Geduld da einige Mitarbeiter noch im Berufsleben stehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/06:

Die diesjährige Sachverständigentagung des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. fand vom 17. - 19.März im Hotel Dobrachtal in Kulmbach/Höferänger statt. Neben der erfolgreichen Prüfung und Bestellung eines Sachverständigen stand auch die Schulung von Sachverständigen hinsichtlich der Erstellung von Gutachten aller Art in Verbindung mit dem WaffG. auf dem Programm. Weitere Diskussionsgrundlage bildete die Problematik mit der unterschiedlichen Auslegung des WaffG., in Zusammenhang mit der praxisnahen Handhabung durch Behörden. Die Namen aller Sachverständigen und ihre Fachgebiete, sowie weitere Ergebnisse zu unserer Tagung können auf der allgemein bekannten und untenstehenden Internetadresse eingesehen werden. Ein Höhepunkt unserer Tagung bildete der Besuch des Fränkischen Hohenzollernmuseum in Kulmbach unter fachkundiger Führung des Herrn Windsheimer. Unzählige Schätze sind in diesem Museum vorhanden und konnten von uns ausgiebig in Augenschein genommen werden. Geduldig beantwortete Herr Windsheimer unsere zahlreichen Fragen. Einige Fachvorträge rundeten die Tagung in Kulmbach ab, so daß von einer gelungenen Tagung gesprochen werden kann.

Vom 7. bis 9. April fand wie allzeit bekannt die Internationale Waffenbörse auf dem Stuttgarter Messegelände Killesberg, statt. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. war wie gewohnt an alter Stelle zu finden. Die Ausstellung fand ungewohnt großen Andrang, so daß zeitweise kaum Platz war, die Exponate ungestört und ausgiebig ansehen zu können. Die anwesenden Fachleute des Kuratoriums waren stets gefragte Leute und gaben bereitwillig Auskunft zu den ausgestellten Waffen und Exponaten wie auch zum Stand der VwV zum WaffG., sowie allgemein zum Thema Waffen, Munition und Zubehör. Ein besonderer Glanzpunkt unsere Ausstellung bildete der Fokker E 3 Eindecker der Firma Engel aus Schorndorf. Eine solche Ausstellung ist nur möglich Dank zahlreicher Leihgeber. Besonders bedanken möchten wir uns beim Wehrgeschichtlichen Museum Rastatt unter Leitung des Herrn Dr. Tapken und seinen Mitarbeitern, den Helfern der Sonderschau und im besonderen dem hervorragenden Management der Messeleitung Stuttgart unter Führung von Herrn Sigmund. Die zahlreichen Besucher und das große Interesse an unserer Sonderschau gaben trotz aller Mühen einem den Lohn auch in den nächsten Jahren weitere Ausstellungen zu gestalten. Bereits jetzt laufen die Planungen für eine Ausstellung auf der Waffenbörse in Kassel. Näheres hierzu können Sie aus einer der nächsten Ausgaben des DWJ, entnehmen.

Wie bereits des öfteren schon berichtet findet jeden ersten Dienstag im Monat gegen 18.30 Uhr ein Treffen der Sammlerfreunde aus dem Grossraum Stuttgart im " Almrösl " in Esslingen Am Wannen-rain 1 statt. Neben interessanten Gesprächen unter Sammlern findet auch bei jedem Treffen ein Vortrag zum Thema Waffen und Zubehör statt. Die einzelnen Vortragsthemen können Sie über unsere Homepage erfahren.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/06:

Auf der vom 7. - 9. April 2006 stattfindenten IWB auf dem Stuttgarter Messegelände am Killesberg finden Sie uns an der gewohnten Stelle. Das Ausstellungsthema macht es jedoch erforderlich, dass wir im unteren Eingangsbereich eine weitere Fläche mit belegen. Dort wird ein Fokker E 3 Eindecker der Firma Engel aus Schorndorf ausgestellt werden. An diesem können die Besucher anschaulich die Funktion eines der ersten Jagdflugzeuge studieren. Während der ganzen Ausstellungstage steht dem Besucher das fachkundige Fokker - Team um Herrn Engel für Fragen, Informationen sowie Wissenswertes über die Flugapparate der damaligen Zeit zur Verfügung. Am gewohnten Ort finden sie zum Thema Bewaffnung der deutschen Fliegertruppen einige besondere Lecker-bissen der Waffentechnik und -geschichte. Als Anschauungsobjekte stehen dem Besucher unter anderem

- ein Fliegerselbstlade - Karabiner 16 der Firma Mauser,

- ein Fliegerselbstgewehr - Mondragon M 15 der Firma SIG mit Trommelmagazin

- ein Gewehr M 89 der Firma FN Herstal apdiert während des Krieges auf das Kaliber 8 x 57 IS

- ein französisches Gewehr Gras M 74 mit Besitzstempel des Deutschen Reiches

- ein französisches Gewehr Lebel 1886 M 93 mit Besitzstempel des Deutschen Reiches

- ein russisches Dragoner - Gewehr Mosin Nagant M 1891 mit Besitzstempel des Deutschen Reiches

- Jägerbüchse M 71

- eine Pistole 04 mit Zubehör

- eine " Lange Pistole 08 " mit Anschlagschaft und Trommelmagazin 1. Modell

- eine C 96 mit Anschlagschaft

- Jäger Pistole mit Abnahme usw.

Weitere Waffen wie auch Seitengewehre ergänzen die Palette der ausgestellten Bewaffnung. Zahlreiches Zubehör wie

- ein Fliegervisier zum Gewehr 98

- Fliegerpfeile

- Urkunden und Orden

- Propeller

usw. wie auch zeitgenössische Photographien runden die Sonderschau ab. Zusätzlich sind über die ganzen Ausstellungstage Experten am Stand des Kuratoriums anzutreffen, welche Ihnen fachkundig Fragen zum Waffenrecht, der Erlangung von Sammler - WBK´s wie auch zu Waffen, beantworten. Über das Ausstellungsthema selbst wurde bereits in den letzten Verbandsnachrichten kurz berichtet. Im DWJ wird aber zusätzlich in einer der nächsten Ausgaben ein umfassenderer Artikel zu unserer Sonderschau erscheinen.

Bedingt durch die Vorarbeiten zur IWB ist es bereits zu Wartezeiten und wird noch zu Wartezeiten bei den im Internet anfallenden Fragen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/06:

Einige Weihnachtsrundschreiben konnten von der Post wiederum nicht zugestellt werden, da die Adresse dieser Mitglieder sich geändert hat.Wir möchten doch diese Mitglieder bitten Ihre neue Anschrift dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. anzugeben damit auch diese Ausweise für das Jahr 2006 versandt werden können. Sollte aus unerklärlichen Gründen einer der Mitglieder keine Post erhalten haben so möchte Er sich bitte bei der untenstehenden Adresse melden damit diese nachgereicht werden kann. Auf Grund der vielen Nachfragen möchte wir Ihnen den Mitgliedsbeitrag nochmals mitteilen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt wie in den letzten Jahren 15,- EURO.

Aus dem DWJ - Terminkalender können Sie die Termine des Sammler-treffs in Esslingen entnehmen und welche Vorträge stattfinden. Des weiteren möchte ich auf unsere Hompage unter der Internet - Adresse www.waffensammler-kuratorium.de verweisen. Hier finden Sie Aktuelles zum Thema Waffensammeln. Im weiteren finden Sie hier sämtliche Termine der anstehenden Waffenbörsen sowie Informationen über Veranstaltungen und Vorträge. In diesem Zusammenhang weist die Vorstandschaft nochmals darauf hin das Interessenten welche an verschiedenen Orten regelmäßige Sammlerstammtische bzw. Treffen organisieren möchten, sich doch bitte mit der Vorstandschaft in Verbindung setzen, damit die Kon-taktadresse sowie die Termine Ihrer Treffen im DWJ veröffentlicht werden können. Selbstverständlich steht Ihnen die Vorstandschaft mit Rat und Tat bei Ihren Vorhaben zur Verfügung.

Bei der diesjährigen IWB gestaltet das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Ausstellung unter dem Motto

" Die Bewaffnung der deutschen Fliegertruppen bis 1918 "

Nachdem der Erzfeind Frankreich bei dem großen Manöver im Jahre 1909 Militärflieger erfolgreich getestet hatte, entschloss sich das preußische Militär ebenfalls eine Fliegertruppe aufzustellen, um Aufklärung, Beobachtung usw. ebenfalls effektiver durchführen zu können. Die ersten Flugzeuge der Marken Rumpler, Albatros, Argus, Gotha die beschafft wurden, waren nicht mit einer Bewaffnung versehen, und dienten nur zur Aufklärung, Beobachtung und für die artilleristische Hilfe. Die Offiziere trugen natürlich ihre private, persönlich beschaffte Seitenwaffe, ansonsten war zu dieser Zeit eine Bewaffnung der Flieger nicht vorgesehen. Die Bodentruppen welche zur Bewachung eingesetzt wurden trugen die übliche infanteristische Bewaffnung wie den Karabiner 98 und das Gewehr 98 eventuell noch das Gewehr 88. Erst mit der Einführung der " Langen Pistole 08 " dachte man daran die Fliegertruppe zu bewaffnen. Das Kriegsministerium gab mit der Verfügung Nr.144/6.13.A4. am 2.7.1913 folgende Entscheidung des Kaisers vom 3.6.1913 bekannt:

" Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich das Mir vorgelegte Muster einer Selbstladepistole mit Schulterstück unter der Benennung " Lange Pistole 08 ". In Ergänzung zu Meiner Ordre vom 22.8.1908 bestimme Ich, daß die Feldartillerie und die Flieger nach Maßgabe der verfügbaren Mittel mit der langen Pistole 08 bewaffnet werden.

Mit diesen, wie auch den Privat beschafften Pistolen bewaffnet fochten in den ersten Kriegstagen die Fliegerbesatzungen ihre Luftkämpfe aus. Die Erfahrungen zeigten jedoch sehr bald dass effektivere Waffen zum Bekämpfen der feindlichen Flugzeuge notwen-dig waren und so nahmen viele Besatzungen die Langwaffen der Bodentruppen mit, da im Vordergrund der Abschuß des Flugzeuges stand. Hierzu reichte die Pistole nicht aus. Um den Fliegern aber eine effektivere Waffe an die Hand zu geben erwarb das Kriegsministerium das von der Firma SIG für Mexico gefertigte und von dem mexikanischen General Mondragon entwickelte Selbstlade - Gewehr " Mondragon " das im Kaliber 7 x 57mm Mauser gehalten war, und führte es als " Fliegerselbstlade-Karabiner M 15 " in einer Stückzahl von ca.3000 Stück am 25.10.1915 ein. Mit einem Trommelmagazin und kleinen Änderungen versehen gelangte es zur Fliegertruppe. Neben dem F.S.L.K M 15 führte man die Selbstlade-Gewehrkonstruktion von Mauser, die nur gefettete Munition im Kaliber 8 x57 mm verschoß, als Flieger-Selbstladekarabiner M 16 parallel dazu ein. Zur Truppe gelangten ca. 2000 Exemplare des Mauser Selbstlade-Modells , bevor beide F.S.L.K.- Modelle von den mittlerweile entwickelten Flugzeug-Maschinengewehren abgelöst wurden. Ab diesem Zeitpunkt kamen nur noch MG,s und die persönlichen Waffen bei dem fliegenden Personal zum Einsatz. Bei den Bodentruppen hat sich bezüglich der Bewaffnung einiges getan. Auf Grund des Mangels an 98er Modellen erhielten die Truppen der Etappe wie auch das nicht fliegende Personal die mit Bewachungsaufgaben versehen waren vermehrt bereits ausgemusterte 71er und 88er Langwaffenmodelle wie auch Beutewaffen der gesamten Bandbreite. Die Stabsoffiziere, Offiziere wie auch andere Kurzwaffenträger trugen die üblich militärisch verwendeten Pistolen. Doch die Waffe der Flugzeuge war ab Ende 1916 eindeutig das Fliegermaschinengewehr trotz einiger Probleme. Die militärische Fliegertruppe des deutschen Reiches vergrößerte sich während des Krieges um das zehnfache und hatte maßgeblichen Anteil an den militärischen Leistungen der deutschen Truppen-verbände. Die Erfolge der deutschen Fliegertruppe im 1. Weltkrieg, führten auch zum Verbot des militärischen Flugwesen beim Reichs-heer, entsprechend des Versailler Vertrages.

Den interessierten Besuchern der IWB 2006 soll an Hand der Bewaffnung und anderen Exponaten das Fliegerwesen beim deutschen Militär bis Ende des 1. Weltkrieges vorgestellt und näher gebracht werden.

Über den zahlreichen Besuch von Mitgliedern auf der IWB in Stuttgart würden wir uns freuen.

Näheres über die Ausstellung des Kuratorium bei der Waffenbörse in Stuttgart erfahren Sie in einer späteren Ausgabe des DWJ.

Die Vorstandschaft

DWJ 02/06:

Bei der Waffenbörse in Kassel fanden die ersten Gespräche bezüglich des Beitritts des Kuratoriums zum CDS statt. Der CDS - Club deutscher Sportschützen ist ein Verband der die Interessen der Sportschützen vertritt wie auch der Sammler die parallel zum Sammeln dem Schießsport verbunden sind. Mit dem Beitritt des Kuratoriums zum CDS ermöglicht die Vorstandschaft seinen Mitgliedern sich auch schießsportlich zu Betätigen und dem Schieß-sport anzugehören sowie die zur Ausübung des Schießsportes benötigten Produkte erwerben zu können. Bezüglich weiterer Fragen zu diesem Thema können Sie unter nachstehender Adresse Kontakt mit dem Vorstand des CDS, aufnehmen.

Gerhard Hummel

Seckenheimer Hauptstr. 148 - 150

68239 Mannheim

Telf. 0621 - 4844 841 ( 0621 475175 )

Fax. 0621 - 4844 556

Internet: www.cds-ev.de oder www.info@cds-ev.de

Wie bereits in den letzten drei Jahren führen wir, die Vorstandschaft und das Sachverständigenwesen des Kuratoriums eine dreitätige Schulung wie auch Prüfung und Bestellung von Sachverständigen des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffen-sammlungen e.V. durch. Die diesjährige Tagung und Schulung findet vom 17.03. bis 19.03.2006 in Kulmbach statt. Neben dem Tagungs- und Schulungsprogramm steht auch ein Besuch des Fränkischen Hohenzollern - Museums und der Zinnfiguren Ausstellung im Schloß Kulmbach unter fachkundiger Führung von Herrn Windsheimer auf der Tagesordnung. Interessenten welche Sachverständige aller Fachbereiche der Waffengeschichte und -technik beim Kuratorium werden möchten können näheres hierzu unter untenstehenden Adressen erfahren. Wir würden uns freuen wenn sich Interessenten dieser Aufgabe annehmen, und sich damit in den Dienst der Allgemeinheit stellen.

Anbei zu der Weihnachtspost befand sich ein Gutschein der Messe-gesellschaft Stuttgart welche den Mitgliedern des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. beim Besuch der IWB 2005 auf dem Messegelände Stuttgart Killesberg einen einmaligen Preisnachlaß von 3,- EURO beim Erwerb einer Eintrittskarte gewährt. Die Messegesellschaft wünscht in diesem Zusammenhang daß die vollständige Anschrift in die dafür vorgesehenen Zeilen eingetragen wird, damit Mißbrauch ausgeschlossen wird. Die Gutscheine werden nach dem Einlösen an Hand der Mitgliederliste auf die Richtigkeit der Angaben, überprüft. Bitte haben Sie Verständnis für diese Überprüfung, damit eine Weitergabe der Coupon ausgeschlossen wird, und die Option für eine Ermäßigung der im Jahre 2007 stattfindenden IWB, bestehen bleibt.

Bei einer Spende an das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. erhalten Sie selbstverständlich auf Wunsch eine Spendenquittung. Bitte rufen Sie uns an bzw. teilen Sie es uns anderweitig mit das eine Spendenquittung erwünscht wird. Haben Sie bitte Verständnis daß, nur bei einem Betrag von mehr als 25,- EURO eine Quittung ausgestellt wird.

Haben Sie Geduld bei Anfragen zum Themenbereich Waffen, Munition und Zubehör sowie auch zum Waffengesetz. Die Flut der Anfragen per Internet sowie auch schriftlich nehmen täglich so zu daß, ein längerer Zeitraum zur Beantwortung erforderlich ist. Traurigerweise gibt es auch noch Mitbürger die daran Freude haben anderen Mitbürgern einen Schaden zuzufügen in dem Sie Viren übers Internet versenden.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/06:

Für viele ging das Jahr 2005 viel zu schnell zu Ende ohne daß die VwV zum WaffG. verabschiedet wurde. Die Gründe hierzu dürfen in den vorgezogenen Wahlen und der anschließenden Regierungsbildung liegen. So wollen wir gemeinsam unter der Führung des Forum Waffenrecht, und den anderen Verbänden, baldmöglichst mit der neu gruppierten Regierung die VwV zum WaffG. die allen Belangen gerecht wird, zur Vollendung bringen. Hierbei sind wir bester Hoffnung daß, das bereits erarbeitete weiterhin Bestand hat. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. strebt für das Jahr 2006 nachstehende Kriterien an:

- Sonderschauen und Mitgliederinformationen auf den wichtigsten

Waffenbörsen

- Ausbau des Sachverständigenwesen

- Präsenz und aktive Mitarbeit bei waffenrechtlichen Angelegen-

heiten wie z.B. VwV zum WaffG.

- Gründung von weiteren Stammtischen

- Steigerung von Mitgliederzahlen

Zur Verwirklichung dieser Pläne benötigt das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. ihren Mitgliedsbeitrag, da es für die Teilnehmer von Kongressen und Tagungen, den Ausstattern und Begleitern von Messen und Ausstellungen usw. nicht zumutbar ist, die dabei entstehenden Unkosten alle selbst zu bestreiten. In diesem Zusammenhang möchte die Vorstandschaft die Mitglieder bitten die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten, da ansonsten eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge im Jahr 2007 schwer umgänglich sein wird.

Wie die Besucher der Waffenbörse in Kassel festgestellt haben mußte das Motto der diesjährigen Sonderschau auf Grund Erkrankung der Ausstellungsgestalter kurzfristig geändert werden, so dass die Ausstellung unter der Federführung des Vorstandes gestaltet wurde und wie nachstehend lautete.

" Die Meilensteine der deutschen Militärbewaffnung von 1869 - 1945. "

Mit dieser Sonderschau sollte die technische Entwicklung bei den Hand- und Faustfeuerwaffen des deutschen Militär an den wichtigsten und einigen besonderen Exemplaren aufgezeigt werden. Als frühestes waffentechnische Entwicklung war das Werder - Gewehr M 69 in seiner ersten Ausführung zu sehen , das noch für die Werder - Patrone 11 x 50mm eingerichtet ist. Als weiteres Werder - Modell war eines der seltenen militärisch gekennzeichneten Gendameriegewehre ausgestellt. Natürlich wurden auch Modelle des ersten reichseinheitlichen von Mauser entwickelten Waffensystems M 71 wie auch das von der preußischen Gewehrprüfkommission geschaffenen Sys-tem 88 gezeigt. Einen Schwerpunkt in der Ausstellung bildete das von Mauser konstruierte Repetier - Gewehrsystem 98. Neben dem Gewehr 98 mit dem Lange - Visier und dem für die Reichswehr geänderten Modell waren die Karabinermodelle 98, 98a, 98b, und 98 k, wobei die letztgenannte Variante in verschiedenen Ausführungen auch mit Zielfernrohr, ebenso anzutreffen wie die von der Firma Walther in Zella/Mehlis entwickelten halbautomatischen Waffen G 41 (W) und G 43 mit Stützklappenverschluß. Auch ein STG 44 bildete neben den für den Volkssturm entwickelten und gefertigten VK 98 der Firma Steyr und dem VG 2 der Gustloff - Werke den Abschluß im Langwaffenbereich. Neben den Langwaffen wurden selbstverständlich auch die interessantesten Kurzwaffen des Eingangs genannten Ausstellungsthema gezeigt. Beginnend bei der Werder - Pistole M 69 über die von der preußischen Gewehrprüfkommission zusammengestellten Revolvermodelle 79 und 83, die von Georg Luger weiter entwickelten Parabellum - Pistolenmodelle wie die Pistole 04, 08 und Lange Pistole 08 und dem von der Firma Walther entwickelten Nachfolgemodell P 38, waren auch nachstehende Behelfspistolenmodelle aus der Zeit des 1. und 2.Weltkrieges, die aus Bedarfsgründen zur Annahme und Verwendung gelangten, zu sehen. C 96 der Firma Mauser in 7,63mm Mauser und 9mm Para, FN 1900 mit deutscher Bezeichnung Langenhahn der Firma Langenhahn, Walther Mod. 4, Dreyse 07 der Firma Rheinmetall Werk Sömmerda, Jäger Pistole der Firma Jäger, Sauer & Sohn M 13 und M 38 der Firma Sauer & Sohn, Beholla der Firma Becker & Holländer, Walther PP und PPk der Firma Walther, Mauser Mod.14 ; Mod. 34 und HSc der Firma Mauser, Astra 300 und 600/43, Star B der Firma Star in Spanien, P 35 (p) der Radom - Werke, FN Mod. P 35 und Mod. 10/22 von den FN - Werken in Herstal, Pistole Mod.27 aus der Böhmischen Waffenfabrik in Prag, Pistole Mod.37 aus den Metall- und Maschinenfabrik in Budapest, Kongsberg M 14 aus der norwegischen Waffenfabrik in Kongsberg, Unique Mod 17 oder Kriegsmodell wie auch die Pistole Modell 1935 A aus französischer Produktion. Einige bekannte Leuchtpistolen - Modelle wie das Modell 1899 in ein- und doppelläufiger Ausführung, das Modell Weber, das Modell Heer, die doppelläufige Leuchtpistole Mod.L, die LP 42 und die doppelläufige SLD der Firma Walther rundeten die Sonderschau ab, wobei zahlreiches Zubehör die Sonderschau ergänzte. Im weiteren erhielten die Interessenten fachkundige Auskunft zu den ausgestellten Exponaten sowie eine kostenlose Beratung eines amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinsichtlich der Erlangung von Sammler - Waffenbesitzkarten und dem WaffG. sowie dem Entwurf der VwV zum WaffG..

Zahlreiche Besucher bestätigten durch ihr Interesse an der Sonderschau dass, die durchgeführte Sonderschau ihren Erwartungen entsprochen hat, und die Gestalter der Sonderschau dahin ermuntert haben, solche Ausstellungen mit Informationen auch in Zukunft anzubieten. Diesem Wunsche werden wir gerne entsprechen.

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein

" Gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest " sowie einen " Guten Rutsch ins Neue Jahr " und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2006.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/05:

DieVorstandschaft möchte darauf hinweisen, daß das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der Waffenbörse in Kassel, welche vom 24.11. - 27.11.2005 stattfindet, eine Sonderschau unter dem Motto

" Die Meilensteine der deutschen Militärbewaffnung von 1869 bis 1945 "

präsentiert.

Das Team der Sonderschau würde sich über Ihren Besuch am Stand besonders freuen und für weitere Sonderschauen in der Zukunft motivieren und bestärken.

Am 29.10.2005 fand wie mehrmals angekündigt eine kleine Sonderschau von erwerbscheinfreien Waffen und Zubehör im Almrösl in Esslingen statt. Der interessierte Besucher unter denen sich auch die lokale Presse befand konnte teilweise einmalige Exponate der Waffengeschichte und -technik besichtigen und erhielt fachkundige Auskunft zu den ausgestellten Gegenständen. Zu sehen waren hochwertige Blankwaffen, Luntenschloß-, Radschloß-, Steinschloß- und Perkussionsschloßwaffen sowie Zündnadelwaffen aus dem militärischen, jagdlichen und sportlichen Bereich. Im weiteren waren Geschoßformen von der Pfeilspitze bis zum Schnittmodell einer modernen Patrone, Geschützarmbrustbolzen, Stein- ,Schrapnell- und Volleisenkugeln ausgestellt. Reichliches Zubehör zu Waffen rundeten die Ausstellung ab. Die zahlreichen Interessenten erhielten aus erster Hand Informationen zum Aufbau von Waffensammlungen aller Art, sowie zu Fragen hinsichtlich des Waffenrechts. Allen die zum Gelingen der Vereinsabende und Ausstellungen in irgendeiner Form oder Weise beigetragen haben möchte der Vorstand ein herzliches Vergelts Gott und Dankeschön sagen.In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft recht herzlich bei dem sogenannten Almrösl - Team bedanken, daß uns das ganze Jahr über in wunderbarer Weise umsorgt, und vorzügliche Vesper zubereitet und serviert.

Nachdem die Wahlen vorbei sind und die große Koalition Wirklichkeit geworden ist, sind wir bester Hoffnung daß, der Entwurf der VwV zum WaffG. in der von den Verbänden mitgetragenen Form zur Verabschiedung kommt. Die Praxis zeigt nämlich dass, das WaffG. teilweise recht unterschiedlich von den einzelnen Behörden ausgelegt wird, und dies nicht immer zum Vorteil der Waffenlobbyisten.

Angesichts des bevorstehenden Advents möchte die Vorstandschaft Allen eine ruhige, besinnliche Adventszeit im Kreise Ihrer Lieben wünschen.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/05:

Durch unseren Aufruf in den Verbandsnachrichten erklärten sich unter der Führung von Herrn Dieter Wergen, Interessenten bereit, im Namen des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Ausstellung mit Informationsstand auf der Waffenbörse in Kassel zu gestalten. Das Management und die Messeleitung in Kassel bei der sich die Vorstandschaft recht herzlich bedanken möchte, sicherte jegliche kostenlose Unterstützung zu. Die Ausstellung steht unter dem Motto

" Militärische Zündnadelwaffen deutscher Bundesstaaten "

Begleitend zur Ausstellung hier ein kleiner geschichtlicher Abriß zum obengenannten Thema:

Mitte des 19. Jahrhunderts war das von Nikolaus Dreyse erfundene Zündnadelgewehr eine militärtechnische Revolution. Als im Oktober 1841 in Sömmerda die Produktion der ersten Zündnadelwaffen begann, hatte das Königreich Preussen einen Schritt getan, der ihm einen Rüstungsvorsprung von mehreren Jahrzehnten in der Infanteriebewaffnung, bescherte. Schon im 16. Jahrhundert wurden Versuche unternommen, Hinterlader zu produzieren. Dies scheiterte regelmäßig daran, dass diese Waffen nicht gasdicht waren. Erst die fortgeschrittene technische Entwicklung im 19. Jahrhundert machte den Hinterlader serienreif- ein Gewehr von hinten- auch im Liegen zu laden, und mit dem Zylinderdrehverschluß gasdicht zu verschließen. In den folgenden Jahren bewies das preußische Zündnadelgewehr seine Einsatzfähigkeit in den Kriegen gegen Dänemark, gegen Österreich und seine Verbündete und gegen Frankreich. Aber zu dem Zeitpunkt hatten die Gegner Preussens bereits gelernt: Frankreich zog 1870 mit einem sehr fortschrittlichen Zündnadelgewehr, dem Chassepot, in den Feldzug. Ein Gewehr, das dem damaligen preußischen Modell 1862 überlegen war. Auch die anderen Staaten in Deutschland und Europa erkannten nach den ersten preußischen Erfolgen schnell, dass die Zeit der Vorderlader vorbei war. Sie führten rasch eigene Zündnadelgewehre ein, teils durch das Kopieren des Dreyseschen Gewehrs, teils durch eigene Konstruktionen.

Auf der Ausstellung in Kassel werden ordonnanzmäßig eingeführte Zündnadelwaffen Preußens, der deutschen und europäischen Staaten gezeigt. Fachkundige Mitglieder des Kuratoriums stehen für fachkundige Beratung an allen Tagen der Kasseler Börse bereit. Die Aussteller und Vorstandschaft würde sich über zahlreichen Besuch von Mitgliedern und Interessenten am Stand des Kuratoriums zu Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der Waffenbörse in Kassel freuen.

Am 08.10.2005 führte die Ortsgruppe Esslingen des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. anlässlich des 200 jährigen Jubiläums der Schlacht von Elchingen einen Besuch des Schlachtfeldes und den darauf befindlichen historischen Stätten durch. Wie allgemein bekannt sein dürfte fand bei Elchingen am 14. Oktober 1805 die Hauptschlacht zwischen den Truppen Österreichs unter Führung von Feldmarschall Mack und den Truppen Napoleons unter der Führung von Marschall Ney statt. Diese Schlacht bei Elchingen sowie die Schlacht bei Austerlitz im gleichen Jahr führten letztendlich zum Ende des 1. Römischen Reiches deutscher Nation als im Jahre 1806 der österreichische Kaiser seine Kaiserwürde ablegte. Nach erfolgter Besichtigung des Loches Ney in der Klostermauer, der Klosterkirche im Rokoko Stil die als Lazarett diente, des Kloster-weges auf dem Napoleon zum Schlachtfeld ritt, sowie weiterer interessanter Punkte und nach einer Gedenkminute und stillem Gebete für die bei der Schlacht Gefallenen, endete die Besichtigung der historischen Stätte. Nachmittags fand nach gemütlicher Einkehr eine Kutschfahrt durch das Lonetal mit der Begehung von Höhlen, in welchen in der Alt- und Mittelsteinzeit Sippen von eiszeitlichen Jägern wohnten, statt. Nach einen guten Abendmahl in geselliger Runde traten die Teilnehmer den Heimweg an.

Die Vorstandschaft möchte nochmals die am 29.10.2005 stattfindente Ausstellung in Esslingen/Weil ( Am Wannenrain 1 )in Erinnerung rufen. Hierzu möchten wir alle Interessenten auch Nichtmitglieder recht herzlich einladen.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/05:

Der zuständige Sekretär für die Verwaltung der Mitglieder weist immer wieder auf die Problematik hin daß, Mitglieder welche umgezogen sind, dies dem Kuratorium nicht mitteilen so daß, die jetzt wieder anstehende Weihnachtspost sowie auch die neuen Mitgliedsausweise nicht zugestellt werden können. Bei einigen wenigen Interessenten welche auf der Waffenbörse in Stuttgart dem Kuratorium beigetreten sind konnte die Anschrift nicht fehlerfrei gelesen werden, so daß eine postalische Zustellung nicht erfolgen konnte. Ich möchte darum alle Mitglieder bitten welche zu Beginn des Neuen Jahres ihren neuen Mitgliedsausweis noch nicht erhalten haben Kontakt mit der Vorstandschaft aufzunehmen, damit eine Nachsendung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist in der untenstehenden Anschrift des Vorsitzenden neben der Internet - Adresse des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. für all diejenigen welche keinen Computer besitzen die Telefonnummer mit angegeben.

Am 29.10.2005 findet wie alljährlich im " Almrösl " Am Wannenrain 1 in Essligen/Weil ( beim Neckarcenter ) unsere alljährliche Aus-stellung mit hochwertigen Exponaten der Waffengeschichte statt zu der wir alle Interessenten auch Nichtmitglieder recht herzlich einladen möchten. Neben der Ausstellung stehen Ihnen einige Sachverständige des Kuratoriums zur Verfügung welche Ihnen Auskunft über Waffen, das Waffensammeln und dem Waffengesetz geben können. Wir würden uns über zahlreichen Besuch besonders freuen. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unser monatliches Treffen im " Almrösl " ( Siehe obenstehende Adresse ) hinweisen. Hier sind alle Freunde, Sammler und Interessenten von Waffen und dessen Zubehör gerne gesehen. Neben interessanten Gesprächen mit Gleichgesinnten finden auch regelmäßige Vorträge über Waffen und dessen Zubehör in weiterem Zusammenhang mit der Geschichte statt. Unter Waffen verstehen wir Gegenstände welche zum Schutz des Menschen und dessen Lebensunterhalt, zu repräsentativen oder speziellen sportlichen Zwecke benötigt oder verwendet wurden bzw. werden. Natürlich gehört hier das Zubehör, die Fachliteratur und Dokumente mit dazu. Die einzelnen Themen der Vorträge können aus den Terminkalendern der Waffenzeitschriften sowie aus unserer untenstehenden Internet - Adresse entnommen werden. Wir würden uns über Ihren Besuch freuen.

Zum Bedauern der Vorstandschaft konnten keine Interessenten für die Bestückung und Standbetreuung der Waffenbörse in Reichertshofen ge-wonnen werden, obwohl uns von Seiten des Veranstalters sämtliche Unterstützung zu gesagt wurde. In diesem Zusammenhang möchte die Vorstandschaft nochmals darauf hinweisen daß Interessenten welche eine Ausstellung im Rahmen des Kuratoriums in Reichertshofen vornehmen wollen, die Unterstützung der Vorstandschaft erhalten. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Auf diesem Wege wünschen wir Allen viel Sammlerglück bei der Jagd nach Ihren noch zur Sammlung gehörenden Objekten.

Die Vorstandschaft

DWJ 09/05:

Mit Datum vom 20.05.2005 und 28.06.2005 gab das Ministerium des Innern einen neu überarbeiteten Entwurf der VwV zum Waffengesetz heraus. Mit letzterem Datum wurden im besonderen übergeordnete Behörden um Korrektur bzw. Anmerkungen gebeten.

Dieser Entwurf sollte noch in der jetzigen Legislaturperiode verabschiedet werden. Auf Grund der zur Zeit vorherrschenden politischen Lage in der BRD kann jedoch dieser Entwurf in Frage gestellt sein. Das " Forum Waffenrecht " führte jedoch unabhängig und überparteilich bereits Gespräche mit den politischen Vertretern der einzelnen Parteien hinsichtlich des jetzt fundamentierten Entwurfes der VwV. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. ist ebenfalls Mitglied beim Forum Waffenrecht und kann daher direkten Einfluß auf die Gestaltung der VwV zum WaffG. nehmen, was auch der Fall ist. In der Praxis zeigt es sich im besonderen daß, die VwV zum WaffG. mehr als überfällig ist. Viele Behörden genehmigen Sammelgebiete bzw. Waffensammlungen immer noch nach der alten VwV, wo in § 32 WaffG. ausgeführt ist, daß im besonderen Waffen welche um die Jahrhundertwende entwickelt wurden als zeitgemäße Waffen gelten, und daher nur bedingt als kultur-historisch bedeutsam anzusehen sind, und sich damit dem Fortschritt verschließen. Dies trifft jedoch nicht auf alle Behörden zu. Hierbei wäre im weiteren zu Bedenken, daß die letzte Jahrhundert-wende gerade ca. 5 Jahre zurück liegt. Der Großteil der Behörden hat bereits vor Jahren erkannt, daß die Kultur- und Technikgeschichte nicht mit der Entwicklung im besonderen von halbautomatischen Waffen welche um 1900 konstruiert wurden, zu Ende gegangen ist, sondern auch modernere Waffen kulturell wertvoll sind. In anderen Bereichen der Kultur- Kunst- und Technikgeschichte sind Objekte welche aus den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts stammen, von kulturhistorischer Bedeutsamkeit und werden mit öffentlichen Geldern erworben und in staatlichen Galerien und Museen ausgestellt bzw. der Nachwelt erhalten. Hierbei ist unter anderem zu Bedenken daß, die öffent-liche Hand unter Berücksichtigung der derzeitigen finanziellen Lage so gut wie nicht in der Lage ist, zeitgemäße und moderne Waffen der Nachwelt zu erhalten. Dabei ist die sogenannte Massenware ebenso erhaltenswert wie Einzelstücke, da diesen Exemplaren wie die Geschichte zeigt immer wenig Bedeutung und Aufmerksamkeit geschenkt wurde, und daher nur in seltenen Fällen aufgehoben wurden und daher heute sehr selten aufzufinden und anzutreffen sind. Im Entwurf der VwV ist das Spektrum der modernen Waffen positiv berücksichtigt. Hoffen wir nun daß die VwV zum WaffG. im Interesse aller Parteien und Gruppierungen zu einem für alle Seiten akzeptablen und zufriedenstellendes Ergebnis führt und für die gesamte BRD eine einheitliche klare und allgemein verständliche Vorschrift wird. Hierbei wünschen den Verantwortlichen weiterhin eine glückliche Hand.

Für die jetzt nach der Urlaubszeit wieder anstehenden Auktionen und Börsen wünschen wir Allen viel Glück beim Auffinden der noch zur Sammlung gehörenden Exponaten. Die Termine zu den einzelnen Veranstaltungen könne Sie über unsere nachstehend aufgeführte Hompage erfahren. Sollten Sie Wünsche und positive Anregungen zur Gestaltung unserer Hompage haben, so teilen Sie es uns mit.

Die Vorstandschaft

DWJ 08/05:

Wie angekündigt beginnen wir bereits im Sommer mit den Vorbereit-ungen und die Planung für die im Frühjahr 2006 statt findente IWB auf dem Stuttgarter Messegelände Killesberg. Bei der letzten Vorstandsitzung Ende Mai wurde unter verschiedenen Vorschlägen das Motto für die IWB 2006 festgelegt.

Das " Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. " plant eine Ausstellung unter dem Motto

" Die Bewaffnung der deutschen Fliegerei bis Ende des 1. Weltkrieges "

Dabei soll dem Besucher ein repräsentativer Querschnitt der Waffen und des Zubehörs der deutschen Flieger wie auch der Flugplatzwache und des Offizierskorps bis zum Kriegsende 1918 gezeigt werden.

Weitere Themen der Vorstandssitzung waren die Festlegung des Tagungsortes und Termines für das Sachverständigenwesen im Jahre 2006. Auch bei dieser Tagung ist geplant neue Sachverständige des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. für verschiedene Sammelgebiete bzw. -bereiche zu prüfen und zu bestel-len. Da die Sachverständigen meist nur für spezielle Bereiche bestellt sind ist in allen Fachbereichen der verschiedenen Epochen noch Bedarf an Sachverständigen. Mitglieder welche Interesse an einer Sachverständigentätigkeit haben, möchten doch bitte mit der untenstehenden Anschrift bzw. Internet Adresse Kontakt, aufnehmen.

Am 2.Juli 2005 führte der Kuratorium - Treff Esslingen einen Aus-flug durch. Erstes Ziel war das Schlachtfeld bei Dankelsried und Oberkammlach wo am 12./13. August 1796 eine Schlacht zwischen den Conde`schen ( königstreuen ) und den republikanischen ( durch die Revolution verführten ) französischen Truppen statt. Nach den Kämpfen lagen 1200 Tote vor Ort welche in einem Massengrab vor dem Dorf ihre letzte Ruhe fanden. Einige Zeugnisse in Form von Gedenktafeln und Kanonenkugeln erinnern an die damaligen Ereignisse. Nach einer Mittagspause fuhren wir gemeinsam nach Illerbeuren und besichtigten das an das Bauernhofmuseum angegliederte schwäbische Schützenmuseum. Nach eingehendem Studium der ausgestellten Waffen und Exponate traf man sich zum gemütlichen Ausklang in dem an das Museum angeschlossenen historischen Gasthaus bei einem zünftigen Mahl.

Wie bereits in einer der letzten Verbandsnachrichten angekündigt möchte ein Mitglied aus München wieder in der Geburtstätte des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. einen Stammtisch gründen wo sich Waffeninteressierte zu einem Gedanken-austausch und Plausch regelmäßig treffen. Da die jetzigen Treffen noch nicht regelmäßig in einem Stammlokal stattfinden, möchten die Interessierten die Kontaktadresse über unsere Hompage anfragen. Es wäre zu begrüßen und wenn sich in anderen Regionen ebenfalls Mitglieder bereit erklären würden einen Stammtisch zu gründen. Allgemeine Informationen erhalten Sie nach wie vor von unserer Hompage, deren Adresse nachstehend aufgeführt ist.Es lohnt sich also immer wieder mal reinzusehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 07/05:

Die erste Hälfte des Jahres 2005 ist vorüber, und nun wollen wir diese Revue passieren lassen. Aus den Kreisen des Innen - Ministeriums war zu hören daß, die VwV zum WaffG. nach der Sommerpause vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Wie wir in der Juni - Ausgabe bereits berichteten waren wir mit anderen Verbänden welche die Interessen der Waffenbesitzer ver-treten Ende April ins Innen - Ministerium zur Aussprache hinsichtlich der VwV geladen, um unsere bereits schriftlich eingereichte Kritik im einzelnen zu diskutieren und die einge-reichten Stellungnahmen im besonderen zu § 7; § 17; § 35; § 36 . Eine Verschärfung einzelner Pharagraphen zur VwV forderten einzelne Bundesländer dem wir hoffentlich entgegen wirken konnten. Bei der weiteren Gestaltung der VwV zum Waffengesetz wünschen wir allen Verantwortlichen und Beteiligten eine glückliche Hand um allen Belangen gerecht zu werden.

Die ersten Waffenbörsen im Jahr 2005 haben bereits stattgefunden, so daß wir wieder einmal Bilanz ziehen möchten. Auf den Waffenmes-sen und - börsen waren neben vielen Mitgliedern auch Vertreter der Vorstandschaft und des Sachverständigenwesens, um einmal Exponate zu finden für die eigene Sammlung, um konstruktive Gespräche zu führen mit den Veranstaltern, Mitgliedern sowie Gästen, und zur Beobachtung des Angebotes. Im Allgemeinen wurde festgestellt daß auch seltene Sammlungs-gegenstände in sammlungswürdigem Zustand im Angebot waren. Im Gesamten gesehen konnten die angebotenen Gegenstände nicht mehr den hohen Standard der vergangenen Jahre für sich in Anspruch nehmen. Das Preisniveau ist recht unterschiedlich zu bewerten, so sind die Preise der Produkte einiger Sammelgebiete gesunken bzw. nicht weiter angestiegen andere dagegen bewegen sich ständig nach oben. Der rasante Anstieg der Preise wie in den vergangenen Jahre konnte jedoch nicht beobachtet werden. Man konnte den Eindruck gewinnen daß ausländische Käufer vermehrt zugegen waren und sich kauffreudig präsentierten. die Besucherzahl etwas zurückging jedoch die Zahl der interessierten Sammler anstieg. Allgemein hochwertige Ware die im Preis Leistungsverhältnis lagen fanden schnell ihren Käufer.

Die Zahl der Mitglieder ist auf Grund unserer Präsentation im leicht steigenden Trend. Ausschlaggebend hierfür dürfte unsere Präsentation auf den Messen wie auch im Internet sein. Zu unserem Bedauern haben wir festgestellt dass bei der Übermittlung von Daten via Internet auf Grund von durch Viren geschädigten Computern immer wieder Daten verlorengehen bzw. verlorengegangen sind. Sollte Ihre Anmeldung verlorengegangen sein bitten wir um Entschuldigung und bitten um Nachsendung.

Wir wünschen Allen hinsichtlich der bevorstehenden Ferien einen erholsamen Urlaub ob in der Heimat oder in der Ferne.

Die Vorstandschaft

DWJ 06/05:

Mitte April erhielten die Verbände Post vom Ministerium des Innern hinsichtlich einer 3 tägigen Aussprache bezüglich der eingereichten Änderungswünsche zu der VwV zum WaffG. sowie der Beschußverordnung und dem Fragenkatalog zur Sachkunde. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. nahm diese Einladung an um ihre erarbeiteten Änderungswünsche und Kritikpunkte an den oben genanten Entwürfen im weiteren zu erläutern und um eine Änderung nach den Wünschen der Sammler zu erreichen. Unsere Kritikpunkte lagen im besonderen im Paragraphen 17 zum Satz 4 der in einer Sammlung mit dem Tenor " Die vom deutschen Militär geführten Kurz- und Langwaffen bis 1945 " nur mit Abnahmestempel versehene Waffen als sammlungszugehörig ansieht, wie aus dem nachstehenden wörtlich zitierten Text ersichtlich ist. - Der Begriff Originalwaffe genügt nicht vielmehr bedarf es einer näheren Eingrenzung z.B. dürfen bei Faustfeuerwaffen der deutschen Armee nur solche als Originalwaffen angesehen werden, die auf Grund besonderer Kennzeichnung ( Abnahmestempel ) oder sonstiger Merkmale als Militärwaffe identifizierbar sind; auf diese Weise wird vermieden, kulturhistorisch unbedeutsame kommerzielle Waffen in eine solche Sammlung einzufügen.- Weitere von uns mit Änderungswünschen behafteten Pharagraphen waren der § 36 Aufbewahrung von Waffen. Hier im besonderen die Aufbewahrung von Waffen welche nach dem Gesetz als kulturhistorisch bedeutsam anzusehen sind. Sowie weitere im besonderen Sammler betreffende Paragraphen.

Dies betrifft unter anderem auch den Entwurf der neuen Beschußverordnung wo wir unseren Einspruch zu den Paragraphen

9 Abs.1 Beschußverordnung (Aufbringen Prüfzeichen )

10 Abs.2 ( Beschusspflicht )

1 Abs 1 ( Zier- und Sammlerwaffen )

Nun hoffen wir dass unsere Argumentation in schriftlicher Form wie auch bei der dreitägigen Tagung in Berlin hinreichend Gehör gefunden hat um allen Interessen eines demokratischen Staatsgebildes gerecht zu werden, was wie hinlänglich bekannt, nicht ganz einfach ist.

Da einige Mitglieder bis zum heutigen Tag Ihren Mitgliedsbeitrag von 15 EURO noch nicht überwiesen haben, möchten wir unsere Bankverbindung welche auf dem Weihnachtsrundbrief nicht aufgeführt war nachstehend angeben, und um Überweisung der noch fälligen Jahresbeiträge bitten.
Bankverbindung:

Postbank München ( BLZ 700 100 80 ) Kto.- Nr.83255-809

Im Raum München strebt ein engagiertes Mitglied ein regelmäßiges Sammlertreffen an. Interessierte Mitglieder wie auch Interessenten möchten sich mit der untenstehenden Adresse in Verbindung setzen um nähere Auskunft zu erhalten. Es währe mit Freude zu begrüßen wenn in der Keimzelle des Kuratoriums wieder ein regelmäßiger Sammlertreff stattfinden würde.

Für weitere Anfragen steht wie immer unsere Hompage zur Verfügung, jedoch bitten wir Sie bei Anfragen um etwas Geduld da einige Mitarbeiter noch im Berufsleben stehen.

Die Vorstandschaft

DWJ 05/05:

Vom 1. bis 3. April fand wie allzeit bekannt die Internationale Waffenbörse auf dem Stuttgarter Messegelände Killesberg, statt. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. war wie gewohnt an alter Stelle zu finden. Die Ausstellung fand ungewohnt großen Andrang, so daß zeitweise kaum Platz war, die Exponate ungestört und ausgiebig ansehen zu können. Die anwesenden Fachleute des Kuratoriums waren stets gefragte Leute und gaben bereitwillig Auskunft zu den ausgestellten Waffen und Exponaten wie auch zu den neuesten Entwürfen der VwV zum WaffG., der Beschußverordnung usw. wie auch allgemein zum Thema Waffen und Zubehör. Eine solche Ausstellung ist nur möglich Dank zahlreicher Leihgeber wie auch durch den unermüdlichen Einsatz von Helfern und im besonderen durch ein hervorragendes Management der Messeleitung Stuttgart unter Führung von Herrn Sigmund. Die zahlreichen Besucher und das große Interesse an unserer Sonderschau gaben trotz aller Mühen einem den Lohn auch in den nächsten Jahren weitere Ausstellungen zu gestalten. Bereits jetzt laufen die Planungen für eine Ausstellung auf der Waffenbörse in Kassel. Dieses Jahr plant unser bewährtes Team eine Präsentation von militärischen Zündnadelwaffen und Zubehör der zu Preußen gehörenden Staaten. Näheres hierzu können Sie aus einer der nächsten Ausgaben des DWJ, entnehmen.

Vom 11. - 13.März fand unsere Sachverständigentagung im Ringhotel in Suhl statt. Neben der erfolgreichen Prüfung und Bestellung von Sachverständigen stand auch die Schulung von Sachverständigen hinsichtlich der Erstellung von Gutachten aller Art in Verbindung mit dem WaffG. unter der Betrachtung des Entwurfes der VwV zum WaffG. Weitere Diskussionsgrundlage bildete der Entwurf der Beschußverordnung im besonderen die § 9 und 10 sowie der Paragraphen welche mit den vorgenannten in Verbindung stehen. Die Namen unserer neuen Sachverständigen und ihre Fachgebiete sowie weitere Ergebnisse zu unserer Tagung können auf der allgemein bekannten Internetadresse des Kuratoriums einsehen. Im weiteren stand das Thema Zustandsbeschreibung von Waffen in Verbindung mit unserem Sachverständigenwesen auf der Tagesordnung. Näheres hierzu finden Sie ebenfalls auf unser untenstehenden Internetadresse. Im Rahmen dieser Tagung besuchten wir das Waffenmuseum in Suhl, und erhielten von Herr Dürkopp eine ausgezeichnete Führung, welche uns ausnahmsweise auch ins Magazin des Museums führte. Unzählige Schätze die im Magazin eingelagert sind konnten von uns ausgiebig in Augenschein genommen werden. Geduldig beantwortete Herr Dürkopp unsere unzähligen Fragen.

Wie bereits des öfteren schon berichtet findet jeden ersten Dienstag im Monat gegen 18.30 Uhr ein Treffen der Sammlerfreunde aus dem Grossraum Stuttgart im " Almrösl " in Esslingen Am Wannenrain 1 statt. Neben interessanten Gesprächen unter Sammlern findet auch bei jedem Treffen ein Vortrag zum Thema Waffen und Zubehör statt.

Die Vorstandschaft

DWJ 04/05:

Anfang Februar bekamen die Verbände die neuesten Entwürfe bezüg-lich der Verwaltungsvorschrift zum WaffG., dem Fragenkatalog zur Sachkunde sowie zum Beschußgesetz, vom Innen - Ministerium zuge-sandt, versehen mit der Bitte um Stellungnahme.

Parallel dazu lud Polizeioberrätin Rohde von der Zentralen Ge-schäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention Stuttgart zu einem Informationsaustausch bezüglich der Thematik " Sichere Aufbewahrung von Waffen ", in die BKA Fachschule Polizei, nach Mainz Kastell, die Vertreter, vom Waffenhandel, von den Sammler- und Schieß-sportverbänden sowie dem Forum Waffenrecht, ein. Ebenfalls zu dieser Tagung fand sich die Ministerialrätin Frau Dr. Götz die Nachfolgerin des Herrn Brennecke ein.Wichtigste Punkte der Beratung zum § 36 WaffG. waren

- die Verwahrung und Sicherung der erlaubnisfreien Waffen ( wie Blankwaffen, Luftgewehre usw.)- keine erschwerten bzw. höheren Auflagen hinsichtlich der Verwahrung von Waffen aller Art, die über der gesetzlichen Rahmen hinausgehen,durch die Beratungsstellen der Kriminalpolizei bzw. der zuständigen Behörden ( Bindung an das Waffengesetz )

Im besonderen wurde darauf hingewiesen, daß bei Sammlerwaffen geringere Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung zu stellen sind, da diese Waffen für Straftäter nicht diese Begehrlichkeit darstellen wie zeitgemäße, moderne Waffen entsprechend den Anford-erungskriterien der Polizeigruppierungen und des Militärs. Des weiteren wurde angesprochen daß, dementsprechend gesicherte Räum-lichkeiten im wirtschaftlich, technisch machbaren Rahmen gehalten, den Anforderungen hinsichtlich des § §6 WaffG. auch als ausreichend anzusehen sind.

Wie bereits erwähnt ist es jetzt Aufgabe der Verbände sowie des Forums Waffenrecht Stellungnahmen und Änderungswünsche mit den notwendigen Erläuterungen dem Ministerium des Innern kundzutun. Hierbei wünschen wir allen Beteiligten bei der Gestaltung der Vor-schriften und Erlasse eine glückliche Hand im Interesse sämtlicher Betroffener .

Bedingt durch die zu erarbeitenden Stellungnahmen und den Vorar-beiten zur IWB ist es bereits zu Wartezeiten und wird noch zu Wartezeiten bei den im Internet anfallenden Fragen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.Auf der im April stattfindenten IWB auf dem Stuttgart Messegelände Killesberg finden Sie uns an der gewohnten Stelle. Über das Ausstellungsthema wurde in den vergangen Verbandsnachrichten bereits berichtet. Selbstverständlich sind während der ganzen Tage Experten am Stand des Kuratoriums anzutreffen, welche Ihnen fachkundig Fragen zum Waffenrecht, dem Entwurf zur VwV, der Sachkunde wie auch zum Sammlerwesen und zu Waffen, beantworten. Über das Ausstellungsthema und die dazugehörenden Objekte finden Sie eine Artikelserie in den letzten drei Ausgaben des DWJ, so daß wir uns entschlossen haben keine kurze Zusammenfassung zum Thema der Ausstellung in den Verbandsnachrichten zu bringen.

Die Vorstandschaft

DWJ 03/05:

DWJ 02/05:

In dieser Ausgabe finden Sie auf den Seiten 56-61 den ersten Teil des Artikels über die "Bewaffnung der Jäger- und Scharfschützen beim deutschen Militär bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges". Zu eben diesem Thema bereitet das Kuratorium zur Förderung historischen Waffensammlungen e. V. anlässlich der IWB auf dem Stuttgarter Messegelände Killesberg eine Ausstellung vor.

Die zwei weiteren Teile des Berichtes zu unserer Ausstellung finden Sie dann in den Ausgaben März und April des DWJ. Die dort im Foto gezeigten Exemplare und vieles mehr an Zubehör und Waffen sind in Stuttgart zu besichtigern. An allen Austellungstagen stehen Ihnen fachkundige Mitglieder und Sachverständige für Fragen zu den ausgestellten Waffen der Sonderschau, zum Thema Waffen und Zubehör sowie zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.

Vom 11. bis 13. März 2005 findet unsere dritte Sachverständigentagung in der Waffenstadt Suhl statt. Neben dem Tagungsprogramm sowie der weiteren Prüfung und Bestellung von Sachverständigen ist ein Erfahrungsaustausch sowie der Besuch des Museums geplant.

Der Weihnachtspost beigefügt befand sich ein Gutschein der Messegesellschaft Stuttgart, die den Mitgliedern des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e. V. beim Besuch der IWB 2005 auf dem Messegelände Stuttgart Killesberg einen einmaligen Preisnachlass von 3 € beim Erwerb einer Eintrittskarte gewährt.

Die Messegesellschaft wünscht, dass die vollständige Anschrift in die dafür vorgesehenen Zeilen des Gutscheins eingetragen wird, um Missbrauch auszuschließen. Die Gutscheine werden nach dem Einlösen anhand der Mitgliedsliste auf die Richtigkeit der Angaben überprüft.

Bei einer Spende am das Kuratoriums zu Förderung historischer Waffensammlungen e. V. erhalten Sie selbstverständlich auf Wunsch eine Spendenquittung. Bitte rufen Sie uns an oder teilen Sie es uns anderweitig mit, dass eine Spendenquittung erwünscht wird. Haben Sie bitte Verständnis, dass nur bei einem Betrag von mehr als 25 € eine Quittung ausgestellt wird.

Haben Sie Geduld bei Anfragen zum Themenbereich Waffen, Munition und Zubehör sowie zum Waffengesetz. Die Flut der Anfragen nimmt täglich so zu, dass ein längerer Zeitraum zur Beantwortung erforderlich ist. Traurigerweise gibt es auch noch Milbürger, die daran Freude haben. anderen Mitbürgern Schaden zuzufügen, indem sie Viren über das Internet versenden.

Die Vorstandschaft

DWJ 01/05:

Das erste Jahr nach dem Inkrafttreten der Novellierung des Waffengesetzes geht zu Ende, ohne das es bei den Sammlern zu größeren Problemen gekommen wäre. Die Durchführungsverordnung zum Waffengesetz steht ebenfalls vor ihrem Abschluß. In diese Zusammenhang möchte das Kuratorium, welches im Rahmen des " Forum Waffenrecht " zu den Beratungen geladen wird, bei den Veranstaltern im besonderen bei Herr Keusgen und Herr Streitberger sowie allen teilnehmenden Verbänden, sich für die gute Zusammen-arbeit bedanken.

Für das kommende Frühjahr ist in Verbindung mit einer Sachver-ständigentagung und -schulung in der Waffenstadt Suhl eine weitere Prüfung und Bestallung von zukünftigen Sachverständigen, des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., geplant und in Vorbereitung. Die Interessenten möchten bitte Ihre Bewerbungen bis spätestens Mitte Januar an die untenstehende Anschrift senden.

Das Kuratorium gestaltete auf der Waffenbörse in Kassel erstmalig eine Sonderschau, wie angekündigt, unter der fachkundigen Leitung von Dieter Wergen und Dr. Udo Bondroit. Die Ausstellung der Exponate begeisterte zahlreiche Besucher und ermunterten die Veranstalter für weitere Aktivitäten dieser Art. Allen die zum Gelingen dieser Ausstellung beigetragen haben im besonderen den Leitern der Sonderschau sowie dem Management der Messe unter Führung von Herrn Krey ein " Herzliches Vergelts Gott ". Mitglieder und Interessenten welche bei der Messe Kassel im Jahre 2005 im Rahmen des " Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. " mitwirken möchten sollten sich ebenfalls mit untenstehender Adresse in Verbindung setzen.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen dass unsere Mitglieder bei der DWJ Verlags GmbH auf Bücher einen Rabatt bis zu 30% erhalten.

Sollten Mitglieder zum Neuen Jahr keine Post mit Ihren Mitglieds-auseisen erhalten, so bitten wir um Benachrichtigung, damit dieser nachgereicht werden kann.

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein " Gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest " sowie einen " Guten Rutsch ins Neue Jahr " und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Sammlerfreuden im Jahr 2005.

Die Vorstandschaft

DWJ 12/04:

Wie bereits in den letzten Verbandsnachrichten kundgetan, möchte die Vorstandschaft nochmals darauf hinweisen, dass das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V auf der Waffenbörse in Kassel, welche vom 25. bis 28. November 2004 stattfindet, eine einmalige Sonderschau unter der fachkundigen Leitung von Dieter Wergen und seinem Team präsentiert. Das Moto lautet: "Perkussionswaffen der Preußischen Truppen".

Ihr Besuch an unserem Stand würde das Team der Sonderschau besonders freuen und für weitere Sonderschauen in der Zukunft motivieren und stärken.

Am 6. November 2004 fand eine kleine Sonderschau von erwerbscheinfreien Waffen und Zubehör im Almrösl in Esslingen statt.

Interessierte Besucher, unter denen sich auch die lokale Presse befand, konnten teilweise einmalige Exponate der Waffengeschichte sowie Waffentechnik besichtigen. Außerdem erhielten sie fachkundige Auskunft zu den ausgestellten Gegenständen. Zu sehen waren hochwertige Blankwaffen, Luntenschloss-, Radschloss-, Steinschloss- und Perkussionswaffen sowie Zündnadelwaffen aus dem militärischen, jagdlichen und sportlichen Bereich.

Im weiteren waren Geschossformen von der Pfeilspitze bis zum Schnittmodell einer modernen Patrone, Geschützarmbrustbolzen, Stein-, Schrapnell- und Volleisenkugeln ausgestellt. Reichliches Zubehör zu den Waffen rundete die Ausstellung ab. Die zahlreichen Interessenten erhielten aus erster Hand Informationen zum Aufbau von Waffensammlungen aller Art sowie zu Fragen hinsichtlich des Waffenrechts.

Allen, die zum Gelingen der Vereinsabende und Ausstellungen in irgendeiner Weise beigetragen haben, möchte ich ein herzliches "Vergelts Gott und Dankeschön" sagen.

In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft recht herzlich bei dem "Almrösl-Team" bedanken, das uns das ganze Jahr über in wunderbarer Weise umsorgt sowie vorzügliche Vesper zubereitet und serviert.

Hier noch etwas Nachdenkliches und doch Heiteres aus dem "London Daily Telegraph" vom Februar 2002, gefunden in "Caps & Flints", dem Mitgliederorgan eines australischen Waffensammlerverbandes!

Als ich neulich abends zu Bett ging, bemerkte ich Leute, die Gegenstände aus meinem Schuppen stahlen. Auf meinen Anruf hin bei der Polizei sagte man mir, zur Zeit ist niemand verfügbar, der helfen könnte. Es würde jedoch jemand vorbeikommen, sobald es möglich sei. Ich legte auf. Eine Minute später rief ich nochmals an. "Hallo", sagte ich, "vor einer Minute informierte ich Sie, dass Einbrecher in meinem Schuppen sind. Nun brauchen Sie sich nicht mehr beeilen, ich habe sie erschossen." Innerhalb der nächsten Minuten war ein halbes Dutzend Polizeiautos da, dazu Hubschrauber und eine bewaffnete Einsatzgruppe. Sie fasten die Einbrecher auf frischer Tat. Einer der führenden Offiziere sagte mir: "Ich dachte, sie hätten die Einbrecher erschossen". Darauf antwortete ich: "Ich dachte, Sie hätten niemand zur Verfügung".

Angesichts der bevorstehenden Adventszeit möchte die Vorstandschaft allen milgliedern eine ruhige, besinnliche Adventszeit im Kreise Ihrer Lieben wünschen.

Die Vorstandschaft

DWJ 11/04 :

Durch unseren Aufruf in den Verbandsnachrichten erklärten sich unter der Führung von Herrn Dieter Wergen, Interessenten bereit, im Namen des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. eine Ausstellung mit Informationsstand auf der Waffenbörse in Kassel zu gestalten. Das Management und die Messeleitung in Kassel bei der sich die Vorstandschaft recht herzlich bedanken möchte, sicherte jegliche kostenlose Unterstützung zu. Die Ausstellung steht unter dem Motto

" Die Perkussionswaffen der Preußischen Truppen "

Begleitend zur Ausstellung ein kleiner Abriß zum Thema "Die Perkussionswaffen der Preußischen Truppen":

Erst in den Jahren 1826-1834 fanden im Königreich Preußen die ersten Versuche mit der Perkussionszündung statt. Zu diesem Zeitpunkt war diese Erfindung bereits rund zehn Jahre alt und wurde schon lange bei Jagdwaffen erfolgreich eingesetzt. Auch andere Staaten hatten mit den Versuchen bei Militärwaffen schon früher begonnen. Zwischen 1830 und 1849 wurden dann, immer noch gegen erheblichen Widerstand eines großen Teils des konservativen Offizierskorps, die alten Steinschloßgewehre auf Perkussionszündung aptiert.Zuerst die Jägerbüchsen M 1810, dann die Infanteriegewehre M 1809/12 und zuletzt die Kavalleriekarabiner 1823 und -pistolen. Die Aptierung war relativ einfach: Batterie, Pfanne und Hahn wurden entfernt, das Zündloch ausgebohrt und in die so entstandene Öffnung ein Zündstollen mit Piston eingeschraubt. Ein neuer Hahn mit ausgehöhlter Schlagfläche wurde angebracht und schon war die Aptierung vollzogen. Bei der Jägerbüchse und bei den Kavalleriewaffen wurde noch ein Pistonschutz an das Schloßblech montiert und mittels der alten Batteriefeder abgestützt. Erst im Jahre 1839 wurde zusätzlich ein neues Perkussionsgewehr, das Modell 1839, konstruiert. Es unterscheidet sich vom aptierten M 1809 UM nur unwesentlich. Das Schloßblech ist flach und hinten abgerundet. Neu war die sogenannte Patentschwanzschraube, die übrigens dem Gewehr seinen Namen gab- Patentgewehr M 1839. Statt der Schwanzschraube wurde eine "Einheit" angeschraubt die Zündstollen und Piston bereits enthielt.

Parallel zu dieser Entwicklung liefen in Preußen bereits ausgedehnte Versuche mit dem von Nikolaus Dreyse entwickelten Zündnadelhinterlader. Es ist deshalb um so erstaunlicher, dass die Perkussiongewehre ab 1855 noch in gezogene Miniegewehre umgearbeitet wurden. Zu erklären ist dies nur durch die Bedrohung durch den Krimkrieg (1853-1856), in den das Königreich Preußen fürchtete hineingezogen zu werden. Die Gewehre 1839 wurden fast alle nachträglich gezogen. Von den schon älteren und bereits einmal abgeänderten M 1809 UM würden nur wenige gute zu gezogenen Waffen aptiert.

Ferner erhielt die Kavallerie zwei neue Waffen: Den Kavalleriekarabiner 1853- der aber, nur noch in geringen Stückzahlen hergestellt, kaum noch zum Einsatz kam- und die Kavalleriepistole M 1850.

Bei den Pionieren wurden seit 1815 aus der Kriegsbeute gekürzte französische Gewehre geführt. Diese aptierte man später ebenfalls auf Perkussion. Ab 1855 die besten davon auch noch zu gezogenen Miniegewehren.

Insgesamt waren die letzten Vorderladerwaffen der Preussischen Armee nur relativ wenige Jahre im Einsatz, denn bereits ab 1841 wurden sie nach und nach durch das neue Zündnadelgewehr ersetzt und verschwanden in den Artilleriedepots. (D.W.)

Die Aussteller und Vorstandschaft würde sich über zahlreichen Besuch von Mitgliedern und Interessenten am Stand des Kuratoriums zu Förderung historischer Waffensammlungen e.V. auf der Waffenbörse in Kassel freuen.

Die Vorstandschaft möchte nochmals die am 6.11.2004 stattfindente Ausstellung in Esslingen/Weil ( Am Wannenrain 1 )in Erinnerung rufen.Hierzu möchten wir alle Interessenten auch Nichtmitglieder recht herzlich einladen.

Die Vorstandschaft

DWJ 10/04 :

Der zuständige Sekretär für die Verwaltung der Mitglieder weist immer wieder auf die Problematik hin daß, Mitglieder welche umgezogen sind, dies dem Kuratorium nicht mitteilen so daß, die jetzt wieder anstehende Weihnachtspost sowie auch die neuen Mitgliedsausweise nicht zugestellt werden können. Bei einigen wenigen Interessenten welche auf der Waffenbörse in Stuttgart dem Kuratorium beigetreten sind konnte die Anschrift nicht fehlerfrei gelesen werden, so daß eine postalische Zustellung nicht erfolgen konnte. Ich möchte darum alle Mitglieder bitten welche zu Beginn des Neuen Jahres ihren neuen Mitgliedsausweis noch nicht erhalten haben Kontakt mit der Vorstandschaft aufzunehmen, damit eine Nachsendung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist in der untenstehenden Anschrift des Vorsitzenden neben der Internet - Adresse des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. für all diejenigen welche keinen Computer besitzen die Telefonnummer mit angegeben.

Am 6.11.2004 findet wie alljährlich im " Almrösl " Am Wannenrain 1 in Essligen/Weil ( beim Neckarcenter ) unsere alljährliche Ausstellung mit hochwertigen Exponaten der Waffengeschichte statt zu der wir alle Interessenten auch Nichtmitglieder recht herzlich einladen möchten. Neben der Ausstellung stehen Ihnen einige Sachverständige des Kuratoriums zur Verfügung welche Ihnen Auskunft über Waffen, das Waffensammeln und dem Waffengesetz geben können. Wir würden uns über zahlreichen Besuch besonders freuen. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unser monatliches Treffen im " Almrösl " ( Siehe obenstehende Adresse ) hinweisen. Hier sind alle Freunde, Sammler und Interessenten von Waffen und dessen Zubehör gerne gesehen. Neben interessanten Gesprächen mit Gleichgesinnten finden auch regelmäßige Vorträge über Waffen und dessen Zubehör in weiterem Zusammenhang mit der Geschichte statt. Unter Waffen verstehen wir Gegenstände welche zum Schutz des Menschen uns dessen Lebensunterhalt zu repräsentativen oder speziellen sportlichen Zwecke benötigt oder verwendet wurden bzw. werden. Natürlich gehört hier das Zubehör, die Fachliteratur und Dokumente mit dazu. Die einzelnen Themen der Vorträge können aus den Terminkalendern der Waffenzeitschriften sowie aus unserer untenstehenden Internet - Adresse entnommen werden. Wir würden uns über Ihren Besuch freuen.

Zum Bedauern der Vorstandschaft konnten keine Interessenten für die Bestückung und Standbetreuung der Waffenbörsen in Reichertshofen und Kassel gewonnen werden, obwohl uns von Seiten der Veranstalter sämtliche Unterstützung zu gesagt wurden. In diesem Zusammenhang möchte die Vorstandschaft nochmals darauf hinweisen daß Interes-senten welche eine Ausstellung im Rahmen des Kuratoriums an den vor genannten Orten vornehmen wollen, die Unterstützung der Vorstandschaft erhalten. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Auf diesem Wege wünschen wir Allen viel Sammlerglück bei der Jagd nach Ihren noch zur Sammlung gehörenden Objekten.

Die Vorstandschaft

DWJ 9/04 :

Wie in den vergangenen Jahren werden wiederum in den bekannten wehrtechnische und wehrhistorischen Museen interessante Sonderausstellungen präsentiert. In diesem Zusammenhang sollen hier die WTS in Koblenz sowie das bayrische Armeemuseum in Ingolstadt genannt werden.

In der WTS findet eine sehr interessante Ausstellung mit dem Thema :

" Das preußische Offizierkorps 1701 - 1806 - Uniformierung, Bewaffnung, Ausrüstung" statt, zu dem es auch einen Ausstellungskatalog gibt.

Ein weiteres Highlight im süddeutschen Raum sind die Sonderschauen rund um die Schlacht bei Blindheim/ Höchsstädt. Die größte hierzu befindet sich im Schloß der Stadt Höchsstädt welche bis zum 7.November 2004 täglich außer montags von 9 Uhr - 18 Uhr zu besichtigen ist. Zu dieser einmaligen Ausstellung erschien ein wissenschaftlicher Katalog, den es vor Ort zu erwerben gibt. Näheres hierzu können Sie noch unter den Internetadressen www.europa 1704.de und www.schloesser bayern.de erfahren.Die Höchsstädter Ausstellung thematisiert die politischen Hintergründe der Schlacht selbst und deren Folgen anhand von Originalobjekten und spannendenInszenierungen. Eine weitere Dokumentation zur Schlacht bei Bindheim/Höchsstädt hinsichtlich der Vorbereitung für die Schlacht und die Treffen der alliierten Feldherren bei Schrobenhausen Anfang August 1704 befindet sich im Pflegschloss, Schrobenhausen. Diese Ausstellung ist bis Sonntag den 14. September zu sehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.schrobenhausen.de. Am 12.August wurde zu den Sonderausstellungen noch ein Rundweg von 23 km Länge welcher über das ehemalige Schlachtfeld führt, eröffnet.

Von Esslingen aus startete der Esslinger Stammtisch des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. nach einer Terminänderung am 23. Juli zu den Ausstellungen in Höchsstädt und Donauwörth. Beim letztgenannten Ausflugsziel wurde eine Sonderschau zur Schlacht am Schellenberg besichtigt. Im Rahmen dieses Ausfluges wurde auch das Schlachtfeld bei Höchsstädt besichtigt, und im stillem Gedenken und Gebet an die Opfer der Schlacht gedacht.

2005 steht im süddeutschen Raum ein weiteres Jubiläum einer Schlacht an. Im Oktober 1805 besiegten die Truppen Napoleons die unter Feldmarschall v. Mack stehenden österreichischen Truppen ca. 12 km nordöstlich von Ulm bei Elchingen. Diese Schlacht beendete die Vormachtstellung Österreichs im süddeutschen Raum. Ob hierzu im nächsten Jahr eine Sonderausstellung in Ulm und Umgebung stattfindet ist noch nicht bekannt. Gegebenenfalls werden wir darüber berichten.

Für die jetzt nach der Urlaubszeit wieder anstehenden Auktionen und Börsen wünschen wir Allen viel Glück beim Auffinden der noch zur Sammlung gehörenden Exponaten.

Die Vorstandschaft

DWJ 8/04 :

Bereits im Sommer beginnen die Vorbereitungen und die Planung für die vom 1. bis 3. April 2005 stattfindende Internationale Waffenbörse (IWB) auf dem Stuttgarter Killesberg. Bei der letzten Vorstandssitzung Ende Mai wurde unter verschiedenen Vorschlägen das Motto für die IWB 2005 festgelegt.

Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. plant demgemäß eine Ausstellung unter dem Motto "Die Bewaffnung der deutschen Jägerregimenter und Scharfschützen". Dabei soll dem Besucher ein repräsentativer Querschnitt der Waffen und des Zubehörs der deutschen Jägerregimenter und Scharfschützen präsentiert werden.

Außerdem wollen wir in diesem Jahr auf weiteren Waffenbörsen mit einer kleinen Ausstellung präsent sein, um in diesem Zusammenhang über die Arbeit des Kuratoriums zu informieren. In der Planung ist die Teilnahme an der Sammlerbörse in Reichertshofen sowie in Kassel.

Für die Waffenbörse in Kassel benötigen wir jedoch tatkräftige Hilfe von Mitgliedern aus der näheren Umgebung, welche in der Lage sind, einen Stand des Kuratoriums mit waffentechnischen Kulturgegenständen auszustatten und auch zu betreuen. Die Unterstützung der Vorstandschaft wird in jedem Fall zugesichert. Interessenten sollten sich bitte baldmöglichst mit der Vorstandschaft in Verbindung setzen.

Aus Altersgründen stellte bei der letzten Ausschusssitzung der Gründer, Leiter und Vorsitzende des Sachverständigenwesens, Bernhard Frey, dieses Amt zur Verfügung. In diesem Zusammenhang möchten wir ihm für die geleistete Tätigkeit unseren Dank aussprechen und freuen uns, ihn weiterhin als Berater und Ausschussmitglied im Sachverständigenwesen des Kuratoriums in unseren Reihen zu haben. Als neuer Leiter und Vorstand des Sachverständigenwesens wurde einstimmig Werner Schuler gewählt, dem wir zu seinem neuen Amt recht herzlich gratulieren und für seinen neuen Aufgabenbereich viel Glück wünschen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie nach wie vor auf unserer Hompage, deren Adresse nachstehend aufgeführt ist. Neben Terminen und Waffen des Monats usw. sowie alles Wissenswerte über das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen sind auch zum Verkauf anstehende Waffen unserer Mitglieder und Anbieter aufgeführt. Es lohnt sich also immer einmal reinzuschauen.

Die Vorstandschaft

DWJ 7/04 :

Nachdem die erste Hälfte des Jahres 2004 vorüber ist, wollen wir diese Revue passieren lassen. Hinsichtlich der VwV zum Waffengesetz gab es noch keine weiteren Änderungen seit der letzten Mitteilung. Somit gelten weiterhin die alten Vorschriften, soweit diese nicht vom Gesetz direkt geändert wurden.( Wir berichtet bereits über die noch anstehenden VwV zu Waffengesetz ) Um diese auf den richtigen Weg zubringen Bedarf es viel Arbeit der Verbände, welche sich gemeinsam unter der Regie des " Forum Waffenrecht " regelmäßig zu Beratungen trifft um Vorschläge auszuarbeiten, welche dann den Vertretern der Regierung unterbreitet werden. In diesem Zusammenhang wünschen wir bei der weiteren Gestaltung der VwV zum Waffengesetz allen Verantwortlichen eine glückliche Hand um allen Belangen gerecht zu werden.

Wie üblich finden in den ersten fünf Monaten die ersten Waffenbörsen statt. Auf diesen waren natürlich neben vielen Mitgliedern auch Vertreter der Vorstandschaft und des Sachverstän-digenwesens, um einmal Exponate zu finden für die eigene Sammlung, um konstruktive Gespräche zu führen mit den Veranstaltern, Mit-gliedern sowie Gästen, und zur Beobachtung des Angebotes. Im Allgemeinen wurde festgestellt daß auch seltene Sammlungs-gegenstände in sammlungswürdigem Zustand im Angebot waren. Im Gesamten gesehen konnten die angebotenen Gegenstände nicht mehr den hohen Standard der vergangenen Jahre für sich in Anspruch nehmen. Das Preisniveau ist recht unterschiedlich zu bewerten, so sind die Preise der Produkte einiger Sammelgebiete gesunken bzw. nicht weiter angestiegen andere dagegen bewegen sich ständig nach oben. Der rasante Anstieg der Preise wie in den vergangenen Jahre konnte jedoch nicht beobachtet werden. Man konnte den Eindruck gewinnen daß die Besucherzahl etwas zurückging jedoch die Zahl der interessierten Sammler anstieg. Die allgemeine wirtschaftliche Lage macht sich auch auf Waffenbörsen bemerkbar, jedoch fanden die seltenen wie auch die im Preis und Trend liegenden Exponate schnell ihren Käufer.

Die Vorstandschaft sowie Herr Pfannenberg als zusätzlicher Ver-treter des Sachverständigenwesens führten mit Herrn Schulz vom DWJ im Rahmen der Waffenbörse Stuttgart ein ausführliches Gespräch in dem aus Sicht des Kuratoriums angeregt wurde vermehrt fachbezogene Berichte und Artikel über historische Waffen zu drucken, wobei bei historischen Waffen das Jahr 1945 als Obergrenze angesehen werden soll. Herr Schulz begrüßte dieses außerordentlich, bat aber zu gleich dass, aus den Reihen des Kuratoriums und Sammlern diese Berichte kommen sollen, da diese zu einem die Objekte die beschrieben werden sollten, wie auch das Hintergrundwissen zu Ihren Sammlungsstücken, besitzen. Das Kuratorium versprach in diesem Zusammenhang, regelmäßig Fachberichte an das DWJ zu liefern damit den Sammlern wieder vermehrt Wissen über Ihre im Besitz befindlichen Gegenstände gegeben werden kann, Wissen nicht verlorengeht und für den Sammler Anregungen bezüglich des Aufbau und der Fortführung ihrer Sammlung zu Teil wird. Sammler die interessante Sammlungsgegenstände besitzen und diese in Form eines Artikels der Leserschaft vorstellen wollen, möchten bitte mit dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. oder dem DWJ direkt, Kontakt aufnehmen. Sollten Sie hierzu Fragen in irgend einer Weise haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Die Vorstandschaft

DWJ 6/04 :

1. Sonderschau bei der IWB Stuttgart

Wie bereits berichtet hatte die diesjährige Sonderschau des Kuratoriums bei der Waffenbörse Stuttgart das Thema "Jäger und Sammler". der Bogen der Ausstellung spannte sich von einer Vielzahl von Pfeil- und Speerspitzen verschiedester Form bis zu modernen Jagdgewehren mit reichen Verzierungen. Wie Gravuren und Eisenschnitt entstehen führte eine Graveurin vor, deren Werktisch ständig umlagert war.

Neben einer Armbrust mit Winde bot die Sonderschau etliche weitere Spitzenstücke, wie z. B. eine Jagdgarnitur ( Steinschlossbüchse mit zugehörigem Pistolenpaar ), mehrere reich verzierte Radschlossgewehre, ein Steinschlossgewehr mit Kipplauf und Hinterladung, ein Steionschloss-Repetiergewehr, Windbüchsen und eine Windpistole sowie seltene Jagdschwerter, Hirschfänger und Waidpraxen. Viele Mitglieder waren gekommen, auch aus entfernteren Orten wie Dresden, Berlin und Köln, so dass sich ein reger Erfahrungsaustausch ergab.

2. Sachverständige

Von 19. bis 21. März fand in Oberndorf am Neckar die diesjährige Sachverständigentagung statt. Sie begann mit der Prüfung von zwei Bewerbern, die sehr erfogreich ablief. Ihre Namen und Sachgebiete sind unten aufgeführt. Der größte Teil der Veranstaltung war der Information über Einzelheiten des Waffenrechts, der Erstellung von Gutachten und dem Erfahrungsaustausch gewidmet. Doch kam auch die fachliche Weiterbildung nicht zu kurz. Kompetente Führung im Waffenmuseum der Stadt Oberndorf und in der Waffenkammer von Schloss Glatt vermittelten vielfältige Einblicke und ergänzten Kenntnisse.

Als neue Sachverständige wurden bestellt:

Ralf Gruska, 78667 Villingendorf : Die Pistole C 96

Michael Pfanneberg, 84184 Tiefenbach : Europäische Schutz-, Stangen- und Blankwaffen bis 1800

Bereits im März des vergangenen Jahres waren zu Sachverständigen des Kuratoriums bestellt worden :

Lothar Bammer, 86368 Gersthofen : Sportgewehre und Teschings für Randfeuerpatronen

Wolfgang Berk, 49074 Osnabrück : Englische Faustfeuerwaffen von 1851 bis 1945

Gerd Häusermann, 716554 Weissach : Antike Feuerwaffen einschließlich Stiftfeuer

Gustav Kälbly, 71032 Böblingen : Steinschloss- und Perkussionswaffen, Feuerstutzen, Standböller

Udo Lander, 76596 Forbach : Historische Ordonanzwaffen von 1650 bis 1870

Thomas Nestler, 06847 Dessau : Deutsche Militär- und Behördenwaffen ab 1871

Jürgen Ruoff, 70569 Stuttgart : Antike Feuerwaffen in Steinschloss und Perkussion

Gregor Wensing, 50259 Pulheim : Deutsche polizeilich und/oder militärisch geführte Faustfeuerwaffen für Patronenmunition.

sind nach vorgegebenen Richtwerten bestimmt.

3. Waffenschränke und Waffenraumtüren

Wir möchten mitteilen, dass einige Mitglieder mit der Lieferung und dem Einbau durch die Firma Hartmann Tresore, Graf-Adolf-Straße 70 in 40210 Düsseldorf gute Erfahrungen gemacht haben. Die Firma gewährt Mitgliedern des Kuratoriums Rabatte von 30% für Wertraumtüren und 25% für Waffenschränke. Interessenten wenden Sich bitte an Herrn Dirk Schmitz, Tel. 01735391432

Die Vorstandschaft

DWJ 5/04 :

Wie angekündigt fand vom 19. bis 21. März 2004 die Sachverständigentagung und -schulung in Dornhahm bei Oberndorf statt. Nach der weiteren Prüfung von zwei Sachverständigen, deren Bestallung noch erfolgt und veröffentlicht wird, stand im Mittelpunkt die Schulung der bereits bestallten Sachverständigen. Hier wurde besonders auf das neue Waffengesetz und die Gutachterstruktur in Zusammenhang mit den gesetzlich geforderten Kriterien eingegangen. Weitere Höhenpunkte bildeten die Führung von Walter Schmid durch das Heimatmuseum der Stadt Oberndorf a. N. und der Besuch von Schloss Glatt.

Unser Ziel ist es, mit der Benennung von Sachverständigen, Ihnen bei schwierigen Fragen bezüglich Waffen und Zubehör sowie bei waffenrechtlichen Fragen, wie auch bei dem Ziel und Aufbau einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung behilflich zu sein. Deshalb ist es notwendig dass wir die unterschiedlichsten Sammelgebiete der Waffengeschichte und -technik abdecken. Dazu zählen nicht nur Schusswaffen, sondern auch Blankwaffen, Trutz- und Schutzwaffen, Geschosse von der steinzeitlichen Pfeilspitze bis zu modernen Munition und deren Zubehör. Selbstverständlich sind auch Spezialisten gefragt, die sich mit Stempeln, Kennzeichnungen von Waffen und Gerät in Verbindung mit Fachliteratur befassen.

Interessenten, die beim Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. aktiv mitarbeiten wollen oder in Zukunft als Sachverständiger tätig sein möchten, dürfen sich unter unserer Kontaktadresse oder Homepage melden. Auch in Zukunft möchten wir Sachverständige in unsere Reihen berufen.

Unter historischen Waffensammlungen verstehen wir ebenso moderne zeitgemäße Produkte. Unserer Auffassung nach sind auch Waffen modernster Bauart, wenn es sich nicht ausschließlich um eine Sammlung modernster Waffen handelt, als kulturhistorisch bedeutsam anzusehen, da der Begriff der kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung nicht unter Ausklammerung der Zeitgeschichte auf ausschließlich historische Waffen beschränkt ist.

Hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sind die Verbände unter Einbeziehung und maßgebender Mitwirkung des Forums Waffenrecht noch immer tätig. Wesentliche Punkte die noch weiterer Klärung bedürfen und an denen gearbeitet wird, ist beispielsweise die Aufbewahrung von Waffen nach § 36, MPU § 6 Abs. 3.

Wir hoffen, hier mit allen Verbänden und Institutionen sowie mit den zuständigen Ministerien und deren Vertretern eine für alle respektable und akzeptable Lösung zu finden.

Immer wieder kommen über unsere Internetadresse Anfragen zu Waffen und Zubehör. Auf Grund der regen Nachfrage benötigen wir mehr Zeit für die Beantwortung. Manchmal ist auch keine Antwort möglich, worum wir an dieser Stelle um Verständnis bitten. Dies soll uns darin bestärken, uns in einer Gemeinschaft zu organisieren, um Wissen und ist es auch für den Einzelnen noch so unbedeutend, nicht verloren gehen zu lassen, da eine Kultur nur so reich wie ihre Geschichte und das Wissen um sie ist.

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen auch mit unserer Hompage zur Verfügung.

Die Vorstandschaft

DWJ 4/04 :

Wie bereits in unseren Verbandsnachrichten März angekündigt, rechzeitig zur Waffenbörse Stuttgart Informationen über unsere Ausstellung, die den Tenor „Jäger und Sammler“ inne hat.

Jäger und Sammler

Unsere Vorfahren in der Steinzeit waren Jäger und Sammler; vom Jagderfolg und vom Finden von Beeren und anderer pflanzlicher Nahrung hing das Überleben ab. Die Menschen mussten Strategien entwickeln und sich untereinander verständigen. Dies und die eiweißreiche Nahrung begünstigte das Wachstum des Gehirns und förderte die Überlegenheit gegenüber den Tieren. Ausgehend vom Faustkeil wurden immer bessere Waffen entwickelt, Bronze und Eisen traten an die Stelle des Flintsteins. Eine geniale Idee führte zur Herstellung von Pfeil und Bogen – die Fernwaffen waren erfunden.

Die erste mechanisch wirkende Schusswaffe, welche die menschliche Kraft speichern und sogar vervielfachen konnte, war die Armbrust. Frühe Formen lassen sich im Fernen Osten nachwiesen. Bei uns wurde sie im 12. Jahrhundert gebräuchlich. Die Bürger der Städte fanden in ihr eine wirksame Verteidigungswaffe. Bei der Jagd war die Armbrust sehr beleibt, auch nach dem Aufkommen der Feuerwaffen, weil ihr Gebrauch das Wild nicht erschreckt. Der Bogen der Armbrust wurde anfangs aus Horn hergestellt, vom Ende des 15. Jahrhunderts an, aus geschmiedetem Stahl. Die Sehne wird mit Hilfe einer Zahnstangenwinde zurückgezogen und in einer Rille der Nuss eingehackt, die um einen „Faden“ drehbar in der Säule gelagert ist. Als Geschosse dienen 30-40 cm lange Hartholzbolzen mit Befiederung und eiserner Spitze von verschiedener Form je nach Verwendungszweck. Verwahrt werden die Bolzen in einem Köcher. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts kam der Schnepper auf, eine leicht Kugelarmbrust für die Vogeljagd. Gespannt wird dieser mittels Haken und Fußbügel oder mit einem sogenannten Geißfuss.

Nach der Erfindung des Schießpulvers wurden zunehmend Flinten und Büchsen für die Jagd verwendet. Zuerst waren dies Gewehre mit dem einfachen und billigen Luntenschloss, für das allerdings stets eine brennende Lunte mitgeführt werden musste, die einen störenden Geruch verbreitete. Weit besser eignete sich das Anfang des 16. Jahrhunderts aufkommende Radschloss, das man vor Beginn der Jagd mit einem Schlüssel aufzog und stets schussbereit mit sich führen konnte. Das sich rasch drehende gekerbte Rad erzeugte dann mit Hilfe des aufgedrückten Pyritstücks den Zündfunken, ähnlich wie bei einem Feuerzeug. Die schweren Radschlossbüchsen schossen äußerst präzis, auch dank der gezogenen Läufe und des Stechers, wegen der aufwendigen Mechanik waren sie aber auch sehr teuer und damit nur den höheren Schichten vorbehalten. Dementsprechend sich diese Gewehre oft am Schaft reich verbeint und mit jagdlichen Szenen auf Schloss und Beschlägen versehen. Die Waffe ist hier also nicht nur ein Gerät zum Erfüllen des Zweckes, sondern auch ein Kunstobjekt von oft hohem Rang.

Wegen des erschütterungsarmen Schlossgangs bleiben Radschlossgewehre noch lange nach der Erfindung des Steinschlosses für Jagd und Scheibenschießen in Gebrauch. Beim Steinschloss wird durch den Schlag eines in den Hahn gespannten Flintsteins auf die Batterie der Zündfunke erzeugt. Es ist erheblich einfacher und billiger als das Radschloss und blieb über 2 Jahrhunderte in Gebrauch. Begonnen hatte diese Ära mir dem maßgeblich in den Niederlanden entwickelten Schnappschloss. Für die um 1600 aufkommende Jagd auf Flugwild was dieses aber wenig praktikabel. So entstand etwa 1615 die französische Form der Steinschlosses, die mit dem Hahn in Ruherast geführt und vor der Schussabgabe nur noch vollends gespannt wird.

Gerade die Jagd auf Flugwild löste die Suche nach einer noch besseren Zündungsart aus. Der Pastor Alexander Forsyth ärgerte sich immer wieder, dass die Enten durch den Abbrand des Zündpulvers in der Pfanne aufgeschreckt davonflogen, bevor sie die Schrotladung erreichte. Auch waren die Steinschlösser empfindlich gegen Feuchtigkeit. Deshalb benützte er zur Zündung Knallquecksilber und ähnliche Stoffe, die bei Schlag explodieren. Die Perkussionszündung war geboren, bei der anfangs loses Knallpulver in einem Magazin verwendet wurde, bevor die kupfernen Zündhütchen aufkamen. Diese vereinfachten den Zündvorgang erheblich und sind außerdem weitgehend witterungsunempfindlich.

Nach der Erfindung des Zündnadelsystems durch Nicolaus Dreyse wurden auch Jagdwaffen für die dabei verwendeten Papierpatronen hergestellt, jedoch nur für kurze Zeit. Die schon bald aufkommenden Randfeuer- und Zentralfeuerpatronen setzten sich rasch durch und waren wegen ihrer Metallhülsen viel besser zu handhaben. Auch machten sie neue Arten von mehrschüssigen Waffen möglich. Es entstanden jetzt Drillinge, Repetierer und sogar halbautomatische Gewehre.

Die Jagd hat nicht nur die Entwicklung neuer und besserer Waffen gefördert, sondern unsere Kultur maßgebliche beeinflusst. Man denke nur an die vielen Jagdlieder und literarischen Werke. Auch lassen sich zahlreiche Redensarten auf die Jagd zurückführen, z.B. auf den Leim gehen (Vogelfang), durch die Lappen gehen (umgeben eines Waldstücks durch sogenannte Jagdlappen), einen Bock schießen oder in die Falle gehen. Auch die handwerkliche Fertigkeit und die künstlerische Ausgestaltung finden an Jagdwaffen reiche Anwendung bis zu ihrer Vollendung, wie die diesjährige Sonderschau des Kuratoriums der IWB Stuttgart zeigt. Ausstellungsstücke von der Armbrust bis zum modernen Jagdgewehr, aber auch jagdliche Blank- und Stangenwaffen und reichliches Zubehör machen deutlich, dass es auch in unserer Zeit noch „Jäger und Sammler“ gibt.

Die Vorstandschaft

Kontaktadresse:

Kuratorium zu Förderung historischer Waffensammlungen e.V

Ulmerstr. 32

89171 Illerkirchberg

DWJ 3/04 :

Unser Treffen ( der Stuttgarter Sammler) muß im März wegen Renovierungsarbeiten ausnahmsweise in ein anderes Lokal verlegt werden. Somit findet unser Treffen im Monat März in der Vereinsgaststätte VfL Post, Weilstr. 85 in Esslingen statt. Um zahlreichen Besuch wird gebeten.

Einige Weihnachtsschreiben konnten von der Post nicht zugestellt werden, da die Adresse dieser Mitglieder sich geändert hat. Wir möchten doch diese Mitglieder bitten, Ihre Anschrift dem Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. anzugeben, damit die Ausweise für das Jahr 2004 versand werden können. Sollte aus unerklärlichen Gründen einer der Mitglieder keine Post erhalten haben, so möchte er sich bitte bei der untenstehenden Adresse melden, damit diese nachgereicht werden kann.

Aus dem DWJ-Terminkalender ( und auf unserer Internetseite ) können Sie die Termine des Sammlertreffes in Esslingen entnehmen und welche Vorträge stattfinden. In diesem Zusammenhang weist die Vorstandschaft nochmals darauf hin, daß Interessenten welche an verschiedenen Orten reglmäßig Sammlerstammtische bzw. Treffen organisieren möchten, sich doch bitte mit der Vorstandschaft in Verbindung setzen, damit die Kontaktadresse Ihrer Treffen im DWJ veröffentlicht werden können. Selbstverständlich steht Ihnen die Vorstandschaft mit Rat und Tat bei Ihrem Vorhaben zur Verfügung.

Auf Grund von Cuputerproblemen kann es vorgekommen sein, dass Mitgliedsbeitritte nicht erfasst werden konnten, diese Interessenten möchten sich doch bitte nochmals bei der angegebenen Adresse bzw. über unsere Internetadresse melden. Mitglieder die Beiträge zur Waffe des Monats leisten können, dürfen sich gerne mit unserer Adresse in Verbindung setzen.

Wie bereits angekündigt, findet unsere Sachverständigentagung vom 19. - 21. März in Oberndorf a.N. statt. In diesem Zusammenhang werden neben der Schulung und Weiterbildung auch weitere zukünftige Sachverständige des Kuratoriums einer Prüfung unterzogen werden. Anmeldungen und Informationen sind noch bis Anfang März unter untenstehender Adresse möglich.

Die Mitglieder möchten doch bitte der Vorstandschaft des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen ihr Sammelgebiet mitteilen, da immer wieder Sammlungen von Waffen und Zubehör unterschiedlichster Sammlungsgebiete angeboten werden. Mitglieder welche die Waffenbörse Stuttgart besuchen können sich am Stand melden und ihr Sammelgebiet kundtun.

Näheres über die Ausstellung des Kuratoriums bei der Waffenbörse in Stuttgart erfahren Sie in der April-Ausgabe des DWJ.

Der Vorstand

Kontaktadresse:

Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.

Ulmerstr. 32

89171 Illerkirschberg

DWJ 2/04 :

Die Vorstandschaft des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen befand sich bis auf wenige krankheitsbedingte Vorstandsmitglieder auf der Waffenbörse in Kassel. Informationsmaterial über das Kuratorium befand sich auf dem Stand der SPI (Schwarzpulverinitiative). So manches Mitglied befand sich ebenfalls auf der Börse, sodaß ein reg er Gedankenaustausch unter den Mitgliedern stattfand.

Das Auslegen des Informationsmaterials wurde möglich nachdem die Vorstandschaft es ermöglichte, daß eine gegenseitige Mitgliedschaft zum halben Beitrag möglich ist. Das heißt Personen, welche bei der SPI Mitglied sind, können zum halben Beitragssatz auch Mitglied beim Kuratorium zu Förderung historischer Waffensammlungen werden, und umgekehrt. Nähere Informationen über die Mitgliedschaft bei der SPI können Sie unter www.schwarzpulverinitiative.de oder unter der Adresse des Kuratoriums erhalten.

Nach Ansicht der Vorstandschaft ließ die Waffenbörse in Kassel die ehemalige Börse in Dortmund nicht vermissen. Sie war übersichtlicher und größer gestaltet, so daß man auch die gesuchten Stände leichter finden konnte. Auch die Parkmöglichkeiten sowie die Anfahrt ließen keine Wünsche offen. Man kann durchaus die Meinung vertreten, daß die Waffenbörse in Kassel weitaus mehr als nur Ersatz für die Börse in Dortmund darstellt, und man darf dem Veranstalter und seinem Team weiterhin für diese Börse viel Erfolg wünschen und zu dieser Börse gratulieren.

Wie bereits im Weihnachtsrundschreiben mitgeteil, erhielt das Kuratorium nach dem Vorstandswechsel wiederum den Status der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt zuerkannt. Somit kann bei Spenden an das Kuratorium wiederum eine Spendenquitung ausgestellt werden.

Eine wichtige Information an alle Mitglieder: Der DWJ-Verlag gewährt den Milgliedern des "Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen e. V." gegen Vorlage des Mitgliedsausweises bzw. einer Kopie (bei einer schriftlichen Bestellung) einen Rabatt von 20 bis 30% beim Kauf von Büchern, welche vom DWJ-Verlag vertrieben werden.

Die angkündugte Sachverständigentagung wird voraussichtlich im März im süddeutschen Raum stattfinden. Näheres wird nach der Vorstandssitzung im Märzheft erscheinen. Interessenten, welche Sachverständige des Kuratoriums werden möchten, sollten sich bitte schriftlich an die Kontaktadresse des Kuratoriums wenden. Die Prüfung erfolgt auf allen Sachgebieten der Waffentechnik und des Zubehörs. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte ebenfalls an die angegebene Anschrift.

Der Vorstand

DWJ 1/04 :

Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Im Zusammenhang mit dem neuen Waffengesetz und dessen Verwaltungsvorschriften tauchen immer noch ungekärte Fragen auf. Die Verbände und das Forum Waffenrecht sind weiterhin bemüht, bei der Klärung von Fragen und Problemen, die mit der Auslegung und Handhabung dieses Waffengesetzes und deren VwV in Verbindung stehen, mit zu wirken und haben schon manchen Erfolg verbuchen können.

Für das kommende Frühjahr ist in Verbindung mit einer Sachverständigentagung und -schulung aufgrund einiger Anfragen eine weitere Prüfung und Bestellung von Sachverständigen des Kuratoriums geplant und in Vorbereitung. Interessenten senden ihre Bewerbungen bis spätestens Mitte Januar an die Kontaktadresse des Kuratoriums.

Trotz eines großzügigen Angebotes des Veranstalters der Waffenbörse in Kassel konnte aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen einiger Mitglieder der Vorstandschaft keine Ausstellung gestaltet werden. Für die Waffenbörse 2004 in Kassel sucht die Vorstamdschaft deshalb Interessenden, welche bei der Ausstellung des Kuratoriums mitwirken möchten. Auch in dieser Angelegenheit bitte an die bekannte Anschrift wenden.

Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht die Vorstandschaft Ihnen und Ihren Anghörigen sowie Freunden ein gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest, ebenso einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem Gesundheit und Sammlerfreuden im Jahr 2004.

Der Vorstand

DWJ 12/03 :

Wie jedes Jahr im November fand am 8. November 2003 im Vereinsheim "Almrösl" in Esslingen unsere diesjährige Ausstellung von erwerbscheinfreien Waffen und deren Zubehör statt.

Die zahlreich erschienenen Interessenten konnten verschiedene museale Ausstellungsgegenstände besichtigen. Das Spektrum war breit, es reichte von der mittelalterlichen Pfeilspitze über Waffen mit verschiedenen Zündsystemen - Luntenschloss. Radschloss, Perkussion. Schnittmodelle verschiedener Waffen bereicherten die Ausstellung und zeigten das interessante Innenleben einer Waffe und ihre Funktionsweise. Wesentlicher Bestandteil der Ausstellung waren natürlich die Gespräche mit den Besuchern, die überwiegend Fragen zum neuen Waffengesetz hatten.

So mancher Gast wurde anhand dieser Ausstellung deutlich, dass das Sammeln eine ernsthafte Angelegenheit ist, die sehr viel Engagement und Fachwissen erfordert. Sie sahen, dass die Waffensammler Kulturgüter von unschätzbarem Wert über Generationen hinweg der Nachwelt erhalten. Die öffentlichen Instutionen wären auf Grund der derzeitigen finanziellen Lage nicht in der Lage, diese Kulturschätze zu erhalten und zu bewahren.

Bei den zahlreichen Gesprächen wurde dem Besucher bewusst, dass auch moderne zeitgemäße Waffen Teil der Kulturgeschichte sind, welche in einzelnen Schritten die Dimensionen menschlichen Schaffens in einem bestimmten Zeitabschnitt wiederspiegeln.

Da neben den Besuchern auch die regionale Presse eine positive Bilanz zog, waren die Veranstalter rundum mit ihrer Ausstellung zufrieden.

Ähnliche Aktivitäten unserer Mitglieder unterstützt die Vorstandschaft mit Rat und Tat. Besonders wünschenswert wäre es, wenn sich Mitglieder bereit erklären würden, in verschiedenen Orten Sammlertreffen zu veranstalten. Diese sollten jedoch der Vorstandschaft mitgeteilt werden, damit entsprechende Mitteilungen in den Fachzeitschriften erfolgen kann.

Ansonsten wünscht die Vorstandschaft Ihnen und Ihren Nächsten eine besinnliche Adventszeit und die Ruhe, sich an den erworbenen Preziosen zu erfreuen.

Der Vorstand

DWJ 11/03 :

Bei der diesjährigen Esslinger Waffenbörse zeigen die Sammler aus dem Großraum Stuttgart Waffen aus mehreren Jahrhunderten, z. B. alte Jagd- und Scheibengewehre, mehrschüssige Waffen verschiedenster Konstruktion, Pistolenkästen, militärische Feuerwaffen, Degen und Säbel, sowie interessante selbstgefertigte Waffen.

Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, Sammlerkontakte zu knüpfen, mitgebrachte Stücke durch Sachverständige des Kuratoriums zu begutachten und schätzen zu lassen sowie etliche Waffen aus den Sammlungen zu erwerben. Sie findet am Samstag, den 8. November 2003 von 10 bis 16 Uhr im Vereinslokal "Almrösel" in 73733 Esslingen-Weil, Wannenrain 1, statt. Anfahrt über die B10 bis Ausfahrt Essslingen-Mettingen, von dort Beschilderung. Der Eintritt ist frei, für die Bewirtung ist gesorgt.

Die Ersatzveranstaltung in Kassel für die im letzten Jahr abgesagte Dortmunder Waffenbörse hat sich erfreulicher Weise etabliert. So findet die Waffenbörse Kassel auch in diesem Jahr statt und zwar vom 27. bis 30. November. Nachdem das Kuratorium in Dortmund stets mit einer Sonderschau vertreten war, haben wir uns bemüht, diese Tradition in Kassel fortzusetzen, leider ohne Erfolg. Wir konnten bis jetzt niemand im Raum Kassel finden, der diese Aufgabe übernimmt, hoffen aber, dass es nächstes Jahr klapt. Über eine Meldung, wer eine Ausstellung machen oder dabei helfen könnte, würden wir uns freuen und in jeder Hinsicht Unterstützung leisten.

Presse- und Fernsehberichte zufolge wurden nur vereinzelt Waffen abgegeben, die nach dem neuen Gesetz verboten sind, nur wenige Waffenscheine für Schreckschusswaffen beantragt und nur sporadisch Munition angemeldet. Darin zeigt sich nach Ausssage der befragten Beamten auch, dass das Ziel verfehlt wurde, ein übersichtliches und besser verständliches Waffenrecht zu schaffen.

Doch müssen wir mit dem Gesetz "leben" und seine Möglichkeiten nutzen. Waffen und Munition können auch in einem Waffenraum aufbewahrt werden der "dem Stand der Technik entspricht" und bei Waffen- und Munitionssammlungen kann auf Antrag von den Vorgaben des Gesetzes abgewichen werden, besonders bei solchen Stücken, deren Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt wurde. Etliche Mitglieder haben sich in dieser Angelegenheit an ihre Behörde gewandt. Daraufhin fanden Begehungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen statt, die bis jetzt in allen Fällen recht positiv verlaufen sind. Waffenbesitzer, die hinsichtlich Aufbewahrung noch nichts unternommen haben, wird empfohlen, sich an ihre zuständige Behörde zu wenden.

Der Vorstand

DWJ 9/03 :

Nachdem wir uns an dieser Stelle in letzter Zeit oft mit unerfreulichen Dingen wie die Waffengesetzgebung beschäftigen mussten, soll nun der Humor zu seinem Recht kommen. Unser Mitglied Josef Wendel aus München hat uns als Nachlese zur Stuttgarter Waffenbörse folgendes Gedicht zugesandt:

Ein Mensch, sehr lange wollt ers schon,

wünscht sich von herzen ein Tromblon.

Und von der Freude ganz benommen,

hat er auf der Börse er's bekommen,

dazu ein schönes Pulverhorn,

in bestem Zustand hint und vorn.

Der Mensch zu Hause angekommen,

hat sich der beiden angenommen.

Hängt sie gleich an die Wand der Diele

Nun mit der Absicht und dem Ziele,

dass er an ihnen sich erfreue

und den Erwerb gar nie bereue.


Das Tromblon hat ans Pulverhorn

des nachts auch gleich sein Herz verlorn.

Es meinte jedoch ganz verdrossen,

ich hab mein Pulver schon verschossen.


Das Horn, es ließ sich glatt erweichen,

für einen Schuss könnt es noch reichen.

Das Tromblon und das Pulverhorn

sind in der Nacht sich einig worn.

Und beide war'n der Freude voll,

ihr kleiner Sohn hieß "Terzerol"

Um im Bild zu bleiben: Terzerole und viele andere interessante Waffen werden bei der auch dieses Jahr stattfindenden "Esslinger Waffenbörse" am 8. November gezeigt. Über Näheres wird rechtzeitig informiert.

Der Vorstand

DWJ 8/03 :

1. Sachveständige

Immer wieder erreichen uns Anfragen über Waffen und deren Wert, oft in Erbangelegenheiten, so wie Bitten um Feststellung der kulturhistorischen Bedeutung eines Sammelthemas. Dies vermehrt, seit wir im Internet vertreten sind. Um auf solche Anfragen kompetent und umfassend eingehen zu können, war die Schaffung eines Sachverständigengremiums nötig. Zwischenzeitlich sind etliche Mitglieder geschult und von einem eigens eingerichteten Sachverständigenausschuss geprüft worden. Die Namen und Sachgebiete dieser vom Kuratorium bestellten Sachverständigen werden nachfolgend bekanntgegeben.

Lothar Bammer, 86368 Gersthofen : Sportgewehre und Teschings für Randfeuerpatronen

Wolfgang Berk, 49074 Osnabrück : Englische Faustfeuerwaffen von 1851 bis 1945

Gerd Häusermann, 716554 Weissach : Antike Feuerwaffen einschließlich Stiftfeuer

Gustav Kälbly, 71032 Böblingen : Steinschloss- und Perkussionswaffen, Feuerstutzen, Standböller

Udo Lander, 76596 Forbach : Historische Ordonanzwaffen von 1650 bis 1870

Thomas Nestler, 06847 Dessau : Deutsche Militär- und Behördenwaffen ab 1871

Jürgen Ruoff, 70569 Stuttgart : Antike Feuerwaffen in Steinschloss und Perkussion

Gregor Wensing, 50259 Pulheim : Deutsche polizeilich und/oder militärisch geführte Faustfeuerwaffen für Patronenmunition

Wir wünschen allen Genannten Freude und Erfolg bei ihrer Arbeit. Die Tätigkeit der Sachverständigen ist in einer besonderen Ordnung geregelt, die neben den Voraussetzungen und Pflichten auch die Auftragsvergabe enthält. Demnach sind - wie bisher - Anfragen über Waffen und damit zusammenhängende waffenrechtliche Fragen an den Vorstand des Kuratoriums zu richten, der diese dem entsprechenden Sachverständigen zuweist. Kurze Auskünfte gelten als Service und sind kostenlos. Sollte ein Gutachten gewünscht werden, ist dafür eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach vorgegebenen Richtwerten bestimmt.

2. Waffenrecht

Die Verordnung zum Waffenrecht kommt jetzt wohl doch rascher als angekündigt. Nach Besprechungen mit den Verbänden erhielten wir ein Schreiben des Bundesministeriums des Innern mit dem Hinweis, das die Beschlussfassung über die "Allgemeine Waffengesetz-Verordnung" beim Bundesrat noch vor der Sommerpause angestrebt wird.

Der beigegebe Entwurf (Download der druckbaren PDF-Datei ) enthält im Abschnitt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition den Passus, dass von den vorgesehenen Behältnissen abgesehen werden kann, wenn die Waffen und die Munition "in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht". Die ursprüngliche Forderung nach einem fensterlosen Raum ist also vom Tisch. Unsere Darlegungen über die besonderen Verhältnisse bei Waffen- und Munitionssammlern fanden darin ihren Niederschlag, als bei Sammlungen auf Antrag unter Berücksichtigung der Art und Anzahl der Waffen von der Festlegung abgewischen werden kann und für Waffen, deren Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt worden ist und bei Munitionssammlungen geringere Anforderungen gestellt werden sollen.

Der Vorstand

DWJ 7/03 :

Bekanntlich war die Stuttgarter Waffenbörse im Vorfeld von SPD-Landespolitikern ziemlich angegangen worden, die eine Altersbeschränkung und den Zugang nur für Erwerbsberechtigte verlangt hatten, jedoch ohne Erfolg. Wie gewohnt lief die Messe dann auch ordnungsgemäß und ohne irgentwelche negative Vorkommnisse ab. der Besucheransturm war nach unserem Eindruck am ersten Tag etwas geringer als üblich, sonst aber etwa gleich. Der Messeleitung wurde geraten, künftige termine nicht mehr in die Osterferien zu legen, wo doch Viele Urlaub machen.

Unsere Sonderschau "Deutsche Militärwaffen von 1800 bis 1945" war ausnehmend gut besucht, stellte sie ja auch die Epoche mit vielen gravierenden Veränderungen in der Waffentechnik vor, die durch signifikante Exponate deutlich gemacht wurden. Große Aufmerksamkeit erregten außergewöhnliche Stücke, die meist nur aus der Literatur bekannt sind, beispielsweise eine Borchard-Pistole mit reichlichem Zubehör im Kasten, ein Mondragon-Selbstladegewehr aus dem 1.Weltkrieg oder ein "Luftwaffendrilling" im Aluminiumkoffer. Auch eine Vitrine mit "fremdem Gerät", also Waffen, die während des 2.Weltkriegs in den besetzten Gebieten hergestellt und mit Wehrmachts-Abnahmestempel (WaA) versehen wurden, fand großes Interesse. Wichtig war natürlich das Gespräch mit den Sammlern, das sich dieses Jahr hauptsächlich um das Waffengesetz und die erwartenden Aufbewahrungsvorschriften drehte.

Bei der Messe selbst war die Zahl der für uns Sammler wichtigen Aussteller etwa gleich. Das Angebot an antiken Feuerwaffen erschien uns geringer, "Higlights" fehlten weitgehend. Manche Besucher äußerten die Meinung, dass man hinter den Preisen statt DM einfach Euro gesetzt habe. Blankwaffen waren in geringer Menge, aber guter Qualität zu finden, allerdings ebenfalls teuer. Diese Tendenz zeichnete sich auch bei militärischen Feuerwaffen ab, wobei das Angebot an Vorderladern geringer, bei Patronenwaffen etwa gleich war, insgesamt aber fehlten "Raritäten" ( von einem Stück im Hochpreissektor mal abgesehen ). Sicher nicht repräsentativ, aber doch bemerkenswert war andererseits der Preisverfall eines guten Steinschlosspistolenpaars, das mit 17000 Euro (!) ausgezeichnet war und am Sonntagnachmittag für 12000 Euro angeboten wurde. Es wachsen also nicht alle Bäume in den Himmel.

Der Vorstand

DWJ 6/03 :

Am 29. März 03 fand die turnusmäßige Generalversammlung des Kuratoriums in Coburg statt, zu der viele Mitglieder gekommen waren. Zu Beginn gedachte die Versammlung der verstorbenen Sammlerfreunde Eckehardt Kursawe, Hans Lang und Manfred Stärk, denen ein ehrendes Andenken bewahrt wird.

Bernhard Frey ließ dann bei seinem Bericht als Vorsitzender die Geschichte des Kuratoriums Revue passieren, das als erster und bis jetzt einziger reiner Waffensammlerverband zu Anfang des Jahres 1967 in München gegründet wurde. Dass ein Zusammenschluss der Sammler zur Wahrung ihrer Interessen nötig ist, haben damals Viele erkannt, und so erreichte der Verband durch die engagierte Tätigkeit des ersten Vorsitzenden Heinrich Wendel in kurzer Zeit eine Mitgliederzahl von nahezu 3000. Sein früher Tod hinterließ eine große Lücke, so dass erst nach einiger Zeit wieder Tritt gefasst werden konnte. 1991 ging es in Stuttgart weiter, als Gottlob Bidermann für 2 Jahre das Amt des Vorsitzenden übernahm. Er bemühte sich erfolgreich, das Kuratorium wieder zu aktivieren, wofür er dann auch zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde, als die Mitgliederversammlung 1993 Bernhard Frey zum Vorsitzenden wählte. Dessen erste Aufgabe war es, die Satzung den aktuellen Erfordernissen entsprechend umzugestalten und dem Verband mit einem Ausschuss eine aktive Spitze zu geben. Dem damaligen Vorstands- und Ausschussmitgliedern, die durch Wiederwahl bis dato tätig waren, dankte Herr Frey für ihre engagierte Mitarbeit herzlich.

Durch viele Aktivitäten wurde das Kuratorium in den zurückliegenden Jahren tätig: monatliche Verbandsnachrichten im DWJ und Veröffentlichungen in der Fachpresse; Sonderschauen bei Waffenbörsen in Dortmund, Stuttgart und Berlin, sowie weitere Ausstellungen bei verschiedenen Anlässen, regelmäßig auch in Esslingen; Abhaltung von Sammlerstammtischen zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung; Beratung und Unterstützung der Mitglieder und in zunehmenden Maße Aktivitäten in Sachen Waffenrecht. Zusammen mit dem Forum Waffenrecht und den anderen Verbänden gelang es, das Schlimmste zu verhindern und wichtige Verbesserungen für uns Sammler durchzubringen. Auch bezüglich der jetzt in Arbeit befindlichen Verordnung wurden wir im Bundesinnenministerium in Berlin vorstellig, um die Sammlerposition, besonders bei der Aufbewahrung, darzulegen. Wir fanden dabei Gehör, doch ist noch viel zu tun.

Um das Waffensammlen bei weiten Kreisen und vor allem bei jüngeren Leuten publik zu machen, wurden eigene Internet-Seiten eingerichtet, die sich eines regen Besuches erfreuen und auch für Mitgliederzuwachs gesorgt haben. Schon immer gab es Anfragen über Waffen und deren Wert, z.B. bei Erbangelegenheiten, doch häuften sich diese, seit das Kuratorium im Internet zu finden ist. Um diese Anfragen kompetent beantworten zu können, brauchte es Sachverständige auf den verschiedenen Sachgebieten. Der Anfang für ein Sachverständigenwesen wurde am Tag vor der Mitgliederversammlung gemacht, wo entsprechende Bewerber eine Sachverständigenprüfung abgelegt haben. ( Namen und Sachgebiete werden in einer der nächsten Verbandsnachrichten bekanntgegeben.)

Die Aktivitäten des Kuratoriums werden offensichtlich von vielen Sammlern geschätzt und führten zu einem deutlichen Mitgliederzuwachs.

Nach dem Bericht des Vorsitzenden gab der Schatzmeister seinen Rechenschaftsbericht ab, und die Rechnungsprüfer bestätigten die gute und ordnungsgemäße Rechnungsführung. So konnte für Schatzmeister und Vorstand Entlastung erteilt werden.

Bei den fälligen Wahlen hatte Bernhard Frey nicht mehr für das Amt des Vorsitzenden kandidiert, um jüngeren Kräften Platz zu machen. Es wurde dann wie folgt gewählt: 1. Vorsitzender: Hans Peter Schmid, Stellvertreter: Hartmann Hedtrich, Schatzmeister: Wolfgang Wichtler, Schriftführer: Ladislaus Kotschner, Beisitzer: Klaus Bünemann, Bernhard Frey, Kurt Geigel und als Ersatzmann Werner Schuler.

Der Vorstand

DWJ 4/03 :

Am 24. Januar erhielten wir auf unsere Anfrage hin Gelegenheit, beim Bundesministerium des Innern in Berlin die Sammlerposition zu der in Arbeit befindlichen Verordnung darzulegen. Teilnehmer unsererseits waren die Herren Frey vom Kuratorium, Wensing vom Museum für historische Wehrtechnik e.V. und Wirbelauer von der Patronensammlervereinigung e.V. sowie vom BdI die Herren Ministerialdirektor Müller, Ministerialrat Brenneke und Regierungsdirektor Papsthart. Das Gespräch verlief in einer freundlichen Atmosphäre, und die speziellen Sammlerbelange, am Beispiel der umfangreichen Sammlung eines Kuratoriumsmitglieds dargestellt, wurden interessiert aufgenommen. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

1. Historische mehrschüssige Perkussionswaffen

Originale mehrschüssige Perkussionswaffen haben interssante Konstruktionen und sind meist selten und teuer, stellen also echte Sammlerstücke dar. Von ihnen geht höchstens eine minimale Gefahr aus. In anderen Ländern werden sie als Antiquitäten betrachtet und sind erlaubnisfrei. Vorschlag für die Verordnung: Für Erwerb und Besitz sind Zuverlässigkeit und Sachkunde erforderlich, jedoch kein Bedürfnisnachweis. Die Waffen werden registriert.

2. Aufbewahrung

Es liegt in der Natur der Sache, dass Waffensammlungen meist eine große Zahl von Objekten umfassen. Sollten Mengenbegrenzungen, wie zum Beispiel fünf Kurzwaffen pro Stahlschrank eingeführt werden, entstünden für viele Sammler unüberwindliche Schwierigkeiten. Die nötige Zahl von Stahlschränken ließe sich in einer normalen Wohnung überhaupt nicht unterbringen. Für Sammler müssen deshalb entsprechend angepasste Regelungen gelten. Dies trifft besonders für originale mehrschüssige Perkussionswaffen und Waffen für obsolete Schwarzpulverpatronen zu, bei denen die Gefährlichkeit äußerst gering ist. Es kann deshalb nicht derselbe Maßstab wie bei modernen Waffen angelegt werden.

Das Gesetz lässt entsprechend gesicherte Räume für die Aufbewahrung zu, was den Sammlern sehr entgegenkommt. Bei den Anforderungen an solche Räume sollten aber nicht unüberwindliche Hürden aufgebaut werden. Die Aufbewahrungsvorschriften der Bundeswehr für unbewachte Räume können hier zugezogen werden.

3. Kennzeichnung

Die laut § 24 WaffG verlangte Kennzeichnung ist bei historischen Waffen ein Eingriff in die Originalsubstanz und vermindert ihren kulturhistorischen Wert. Sammlerwaffen sollten daher von dieser Vorschrift ausgenommen sein.

4. Beschusspflicht

Zwar fallen Waffen , die vor dem 1.1.1891 hergestellt worden sind unter die Ausnahmeregelung, doch beeinträchtigt der moderne Beschuss auch die danach hergestellten Sammlerwaffen in ihrer Originalität. Historische Waffen, die ausschließlich zum Sammeln und nicht zum Schießen bestimmt sind, sollten deshalb ebenfalls von der Beschusspflicht ausgenommen werden.

Nach einer Meldung in der Presse leitete der Abgeordnete Rolf Gaßmann (SPD) eine Paramentsinitiative zur Waffenbörse Stuttgart ein, die nur Besuchern mit Waffenbesitzkarte den Zugang erlauben oder die Messe am liebsten ganz verbieten soll. Als Begründung werden die Vorgänge in Erfurt und Waiblingen genannt. Wir haben eine deutliche Stellungnahme an die Landtagsfraktion und an augewählte Politiker geschickt. Sie ist an andere Stelle abgedruckt.

Von solchen Bestebungen lassen wir uns aber die Waffenbörse nicht vermiesen und machen auch in diesem Jahr eine Sonderschau. Unter dem Thema "Deutsche Militärwaffen von 1800 bis 1945" werden ausgewählte Kurz-, Lang- und Blankwaffen gezeigt, von der Steinschlosszeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Der Vorstand


DWJ 3/03 :

1. Waffenrecht

Gegenwärtig werden die Ausführungsbestimmungen zum Waffengesetz erarbeitet. Das Bundesministerium des Innern hat auch hierfür die Mitwirkung der Verbände zugesagt. Eine erste Möglichkeit, die speziellen Sammlerbelange darzustellen bietet sich uns bei einem Gespräch mit Ministerialdirektor Müller im Bundesministerium des Innern am 24. Januar 2003. Im übrigen warnen wir vor dem voreiligen Kauf von Stahlschränken oder einbruchshemmenden Türen. Dazu ist noch Zeit, wenn der Wortlaut der Bestimmung vorliegt.

2. Mitgliederversammlung

Der amtierende Vorstand wurde am 25. März 2000 gewählt, seine dreijährige Amtszeit läuft also ab. Wir laden deshalb zu einer Mitgliederversammlung ein, die am Samstag, den 29. März 2003 in Coburg stattfinden wird. Dieser Ort wurde gewählt, weil er ziemlich zentral in Deutschland liegt und weil die Veste Coburg mit ihren alten Gebäuden und den verschiedenen Sammlungen für Samstag und Sonntagvormittag ein interessantes Begleitprogramm ermöglicht. Die historische Waffensammlung zählt zu den bedeutendsten ihrer Art in Deutschland. Ihr Leiter, Dr. Alfred Geibig, ist leider erkrankt, sodass das Programm noch nicht festgelegt werden konnte. Es wird aber allen zugesand, die sich anmelden oder sich danach erkundigen.

Tagesordnung für die Mitgliederversammlung

1. Bericht des Vorsitzenden über die gesamte Amtszeit und über die Aktivitäten besonders auch hinsichtlich des Waffenrechts.

2. Bericht des Schatzmeisters und der Kassenprüfer.

3. Wahl des Vorsitzenden, des Stellvertreters, des Schatzmeisters, des Protokollführers, des Beisitzers und der Kassenprüfer.

4. Verschiedenes

Vorschläge zur Wahl und Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis zum 1. März 2003 einzureichen.

Der Vorstand


DWJ 1/03 :

Die 11. Esslinger Waffenbörse fand wiederum guten Anklang. Vermehrt kamen Sammler, um die ausgestellten wertvollen Waffen zu sehen, Kontakte zu knüpfen und sich über das neue Waffengesetz zu informieren. Die meisten Fragen drehten sich um die Aufbewahrungsvorschriften. Auch die örtliche Presse war vertreten und berichtete recht sachlich über die Ausstellung und die Beweggründe zum Sammeln von Waffen. So diente die Veranstaltung nicht zuletzt auch der Öffentlichkeitsarbeit, die heute wichtiger ist als je zuvor.

Beim monatlichen Treffen der Sammlergruppe Nordwürttemberg werden im kommenden Jahr die folgenden Themen behandelt:

07.01.03 - Information über Raumsicherungssysteme. Außerdem werden einige außergewöhnliche Waffen gezeigt und erläutert.

04.02.03 - Baumann, Alte Jagdwaffen mit seltenen Systemen.

11.03.03 - Schuler, "Ein Säbel erzählt" - ein württ. Kavallerie-Offizierssäbel Mod. 59 mit einer besonderen Geschichte.

01.04.03 - Jessenberger, Militärische Radschlosswaffen

06.05.03 - Gaigel, Steinschloss-Jagdgewehre

03.06.03 - Thamm, Die Entwicklung der Unterhebelrepetierer.

01.07.03 - Hedtrich, Zündnadelwaffen der Württembergischen Armee.

05.08.03 - Sammlertreff ohne Vortrag (Urlaubszeit).

02.09.03 - Schmid, Truppenversuch mit Werndl- und Werdermodellen in Bayern.

07.10.03 - Häusermann, Das Miqueletschloss.

04.11.03 - Adam, Ferlacher Waffen.

02.12.03 - Schmid, Die deutschen 88-er-Modelle.

Das Sammlertreffen findet jeweils im Vereinslokal "Almrösel" in 73733 Esslingen-Weil, Wannenrain 1, ab 18:30 Uhr statt. Gäste sind stets willkommen.

Der Vorstand


DWJ 12/02 :

Bekanntlich wurde die Waffenbörse Dortmund abgesagt, weil die dortige Polizei die für den Waffenverkauf nötige Ausnahmegenehmigung nicht erteilte. In einer Presseerklärung und in einem Schreiben an den Polizeipräsidenten haben wir dazu Stellung genommen. Die vor einigen Tagen eingegangene Antwort des Polizeipräsidiums möchten wir in den wichtigsten Passagen zur Kenntnis bringen. Der vollständige Text ist auf unsere Internetseite einzusehen.

"gemäß § 38 Abs. 1 Nr. WaffG sind der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen und Munition sowie von Hieb- oder Stoßwaffen im Marktverkehr mit Ausnahme von Musterwaffen grundsätzlich verboten.

Nach § 38 WaffG kann die zuständige Behörde Ausnahmen von den Verboten des Abs.1 zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

§ 38 WaffG bezweckt im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dass unzuverlässige Bevölkerungsteile möglichst wenig angereizt werden, sich mit Waffen und Munition zu versehen. Die Vorschrift soll daher dem Verkauf von Waffen und Munition außerhalb fester Verkaufsstellen entgegenwirken.

Auch wenn der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen und Munition im Rahmen des Waffengesetzes nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich zulässig ist, so war es immer Intention des Gesetzgebers, den Umlauf von Waffen in der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.

(Es folgt ein Verweis auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Leipzig und des sächsischen Oberverwaltungsgerichts, sowie auf die Ereignisse von Erfurt).

"Zudem hat sich in den letzten Jahren die Bewaffnung der Bevölkerung für die Polizei spürbar erhöht. Selbst an Schulen sind Waffen heute an der Tagesordnung.

Es kann daher nicht im öffentlichen Interesse sein, über eine Ausnahmegenehmigung meiner Behörde zusätzliche Anreize zu schaffen, sich auf öffentlichen Märkten mit Waffen zu versorgen.....

Auf unsere Frage, ob sich denn bei der Dortmunder Waffenbörse Vorfälle ereignet haben, die den jetzigen Schritt nach den vielen Jahren ihres Bestehens begründen und auf unseren Hinweis, dass diese seriöse Veranstaltung niemals für "unzuverlässige Bevölkerungsteile" eine Möglichkeit geboten hat, "sich mit Waffen und Munition zu versehen" wurde nicht eingegangen, ebenso wenig auf die Frage, warum in Kassel möglich ist, was in Dortmund versagt wird. Wo bleibt da die Rechtsgleichheit? Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass manchen Stellen jedes Mittel recht ist, das die Waffenbesitzer behindert. Doch lassen wir uns nicht entmutigen, sondern geben die Parole aus "auf nach Kassel!".

Zum Glück gibt es auch immer wieder Positives zu vermelden. Nachdem in Presse und Fernsehen in der Vergangenheit über die Waffenbesitzer oft sehr einseitig und abwertend berichtet wurde, war dies bei der Reportage "betrifft: Faszination Waffe", die das Südwestfernsehen am 21.10.02 gesendet hat, absolut nicht so. Vielmehr wurde 45 Minuten lang sehr sachlich über die verschiedenen Bereiche, wie Sportschießen, Schießausbildung der Polizei, Waffenhersteller und Waffensammler ausführlich berichtet, wobei auch jeweils entsprechende Personen zu Wort kamen. Die Kommentare eines Soziologen und eines Psychoanalytikers waren ernsthaft und unvoreingenommen, sodass insgesamt ein recht positiver Eindruck über diese vielschichtige Materie entstand. Wir werden dem Sender eine entsprechende Rückmeldung zugehen lassen

Der Vorstand


DWJ 10/2002 :

Eine weitere Hiobsbotschaft : Die Dortmunder Waffenbörse wurde abgesagt, weil die dortige Polizei die nötigen Ausnahmegenehmigungen nicht erteilte. Nach ebensolchen Vorgängen in Leipzig und Berlin wurde damit auch dieser bedeutsamen Messe die Basis entzogen und den legalen Waffenbesitzern ein weiterer Schlag verpasst. Unsere Pressemitteilung ist an anderer Stelle des DWJ nachzulesen.

Auf Anfrage hin teilte der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper mit, dass das neue Waffengesetz in seinen überwiegenden Teilen voraussichtlich am 1. Februar 2002 (es muss sicher 2003 heißen) in Kraft treten wird. "In der Zwischenzeit wird das Bundesministerium des Innern, wiederum in Abstimmung mit den Bundesressorts, den Bundesländern und den betroffenen Verbänden, die im novellierten Waffenrecht zur regelung näherer Details vorgesehenen Rechtsverordnungen erarbeiten; die bewährte Einbeziehung eines möglichst umfassenden Sachverstandes wird sich also bei der Arbeit an den Ausführungsbestimmungen zum neuen Waffenrecht fortsetzen." Die wesentlichen Inhalte der Waffenrechtsnovelle können (bei uns unter "Aktuelles") der Hompage des BMI, www.bmi.bund.de unter "Schwerpunkte" entnommen werden.

Die Landesgruppe Nordwürttemberg wird am Sonntag den 20. Oktober 2002 Schloss Glatt und seine verschiedenen Sammlungen besichtigen. Dieses Wasserschloss aus der Renaissance gilt als eine der besterhaltenen Schlossanlagen des Landes. Es wurde in letzter Zeit renoviert und zum Kultur- und Musemszentrum ausgebaut. Neben einer Kunstgalerie beinhaltet es ein Adelsmuseum, ein Schlossmuseum und ein Bauernmuseum, bietet also Interessantes für die ganze Familie. Im anliegenden Café ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt.

In der Rüstkammer wird durch Waffen und Rüstungen aus der sammlung des Ehrenvositzenden G. H. Bidermann die Entwicklung der Waffentechnik vom 15. bis 17. Jahrhundert dokumentiert. Herr Bidermann wird uns dabei selbst führen. Wir treffen uns um 14 Uhr am Schloss Glatt. Dieses ist über die Autobahn A81 zu erreichen, entweder über die Ausfahrt Horb und vorbei an Horb neckaraufwärts auf der B14 oder über die Ausfahrt Empfingen, wobei der Weg durch Empfingen und über den Neckar führt.

Der Vorstand.


DWJ 9/2002 :

Nach langem Hin- und Her wurde das Waffengesetz verabschiedet, die wesentlichen Inhalte waren dem letzten DWJ (und auf unserer Internetseite) zu entnehmen. Unser Verband hat in vielen Besprechungen und Schreiben die Stellungnahme von uns Waffensammlern zu den jeweiligen Entwürfen abgegeben und entsprechende Forderungen erhoben. Zusammen mit den anderen Verbänden und dem Forum Waffenrecht ist es gelungen, viele vorgesehene Verschärfungen zu verhindern oder sie zumindest abzumildern. Auch konnten etliche für Waffensammler wichtige Positionen eingebracht werden, z.B. dass für die Aufbewahrung neben Stahlschränken auch entsprechend gesicherte Räume anerkannt werden. Einige Vorstellungen konnten aber nicht durchgebracht werden, u.a. die Freistellung von originalen mehrschüssigen Perkussions- und Stiftfeuerwaffen. Dem Gesetz folgen jetzt noch Ausführungsbestimmungen. Auch hier werden wir uns für akzeptable Lösungen einsetzen.

Es gilt auch Bestrebungen entgegenzutreten, die das Sammeln von Waffen diskriminieren oder erschweren wollen. Der SPD-Bundestagsabgeordnrte Carsten Schneider fordert die Einführung einer Waffenbesitzsteuer analog zur Hundesteuer und der Vorsitzende des Landesbeziks Brandenburg der Deutschen Polizeigewerkschaft Frabk Domanski führt die Autosteuer ins Feld, um ebenfalls für eine solche Steuer zu plädieren. Dies Begründungen sind in keiner Weise stichhaltig und vergleichen Äpfel mit Birnen. Werden die Waffenbesitzer nicht bereits über Gebühr zur Kasse "gebeten" und sollen Waffensammler noch dafür bestraft werden, dass sie kulturhistorisch bedeutsame Objekte der Nachwelt erhalten?

Und eine weitere alarmierende Nachricht: Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Jugendschutzes das Wort "Waffe" als Fundstelle im Internet zu sperren. Auslöser ist das Mainzer Aufsichtsgremium Jugendschutz.net. Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit blieben durch solche Zensur auf der Strecke!

Doch auch erfreuliche Dinge sind zu berichten. Die Verbandsgruppe Nordwürttemberg machte im Juni eine Exkursion zum Schloss Baldern, wo eine beachtliche Waffensammlung gezeigt und fachkundig erklärt wird. Anschließend ging es nachDinkelsbühl, um die neue Waffenpräsentation von Jürgen Fricker im Turm des Segringer Tors zu besichtigen, der ein stilvolles Ambiente bietet. Ein lohnender Abstecher führte nach Schmiedfeld. Dort zeigte der Kulturverein Sulzbach-Laufen in der restaurierten Schlosskirche eine interessante Ausstellung über Schützenwaffen und Jagdliches. Im herbst soll noch eine Besichtigung der Sammlung in Schloss Glatt folgen. Interessenten können sich dazu anmelden. Der Sammlertreff ist jeweils am ersten Dienstag des Monats im Vereinslokal "Almrösel" in 73733 Esslingen-Weil, Wannenrain 1 ( Anfahrtskizze). Dort findet auch am 9. November von 10 bis 16 Uhr die 11. Esslinger Waffenbörse statt, bei der unsere Mitglieder ihre Sammlerschätze zeigen.

Der Vorstand


DWJ 8/2002 :

Wer ist beim Sammeln nicht schon auf Fälschungen gestoßen oder hat damit sogar bereits einmal einen Reinfall erlebt? Ob es sich um eine echt aussehende Radschlosspistole oder um modernere Waffen und Patronen handelt, je hochwertiger, ausgefallener und damit teurer die Stücke sind, desto eher kann eine Fälschung im Spiel sein.

Unter Fälschen versteht man das Herstellen oder Verändern eines Gegenstands, der dann so bearbeitet wird, das er ein Original vortäuscht. Beispiel: Hitler-Tagebücher. Verfälschen bedeutet, das ein Stempel, eine Inschrift oder eine Signatur angebracht wird, um eine Rarität vorzutäuschen, um damit einen höheren Preis zu erzielen. Beides ist Betrug.

Um Gutgläubige vor solchen Machenschaften zu schützen, sollten aufgedeckte Fälschungen erfasst werden. Ein Sammler hat sich nun bereit erklärt, ein Archiv von Informationen über Fälschungen von Waffen und Munition anzulegen und auf Anfrage Auskunft zu geben. Damit die nötige Diskretion gewahrt bleibt, sollten Hinweise über Fälschungen und Nachfragen über die Adresse des Kuratoriums laufen. Machen Sie von dieser neuen Möglichkeit regen Gebrauch.

Nach längerem Kampf hat das zuständige Finanzamt die von uns vorgelegten Argumente akzeptiert und das Kuratorium als gemeinnützig anerkannt. Wir sind also berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.

Der Vorstand


DWJ 6/2002 :

Die Sonderschau des Kuratoriums bei der hatte sich die Aufgabe gestellt, die Leistungen der englischen Büchsenmacher bei der Entwicklung und Vervollkommnung der Feuerwaffen deutlich zu machen. Ein Plakat führte in die Thematik ein, während in 3 Vitrinen die bedeutendsten Leistungen dargestellt und erläutert wurden.

Abschraubbarer Lauf ("Turn-Off"-System) : Hinterladungsintegriertes Schloss ("Queen Anne-Typ") : Vereinfachung im AufbauWeiterentwicklung zum Kastenschloss ("Box lock") : kleines kompaktes System, das für Taschenwaffen, auch mehrschüssig, bestens geeignet ist.

Detailliert dargestellt wurden diese Entwicklungen anhand mehrerer wertvoller Sammlungen unserer Mitglieder, wobei auch Militärgewehre und Armeerevolver zu sehen waren.

Die Sonderschau fand große Beachtung bei den Besuchern, ebenso wie die auf dem Bildschirm gezeigte Schau über die geschichtliche Entwicklung der Feuerwaffen, die eigens für solche Zwecke von einem Mitglied gestaltet worden war. Allen Beteiligten an der Sonderschau sei auf diesem Wege für ihr Engagement herzlich gedankt.

Hier noch eine Information für die Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich am 22. Jan. 2002 mit einem Urteil für des Verwaltungsgerichts in Köln befasst und die Zulassung der Berufung abgelehnt. Aus der Begründung wird folgender Passuns zitiert: "Soweit - wie hier - mehr als eine Waffe in einem einheitlichen Verwaltungsvorgang ausgetragen wird und gleichwohl für jede Waffe die volle Gebühr erhoben wird verstößt die Vorschrift gegen höherrangiges Recht. In diesen Fällen entsteht bei der Austragung nur ein geringer Verwaltungsaufwand, denn es handelt sich um einen einfachen rein technischer Vorgang. Auch der Nutzen der Austragung ist für den Waffenveräußerer nur gering; die Austragung dient in erster Linie dem öffentlichen Interessen an der inhaltlichen Richtigkeit der Waffenbesitzkarte."

Der Beschluss hat das Aktenzeichen 9A 5648/00 25K 4764/98 Köln. Sein voller Wortlaut kann hier nachgelesen werden.

Der Vorstand


DWJ 5/2002 :

Immer wieder berichtet der Vorstand des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen über Aktivitäten der Mitglieder unserer Vereinigung. Ob auf den großen Messen in Stuttgart und Dortmund, oder bei anderen Gelegenheiten, häufig sind es Sammler aus unserem Kreis, die sich mit ihren Spezialsammlungen in der Öffentlichkeit präsentieren.

Auch in Berlin - Brandenburg, in dem im vergangenen Jahr mit einer Vielzahl von Ausstellungen und Veranstaltungen zum Jubiläum der 300jährigen Wiederkehr der Gründung des Königreich Preußen erinnert wurde, haben private Sammler gezeigt, wie wichtig die Mitarbeit bei kulturellen Großobjekten ist, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Zwar waren die Ausstellungen zum Thema "300 Jahre Preußen" in den unterschiedlichsten Städten der Mark Brandenburg und in Berlin mit zum Teil hochkarätigen Kunstobjekten bestückt, doch von der Militärgeschichte Preußens war wenig zu sehen. Bei näherer Betrachtung merkte der Waffenkundige auch, dass das kein Zufall ist, sind es doch in der Regel Kunsthistoriker, die diese Ausstellungen erarbeiten.

Gerade bei der zentralen Ausstellung in Berlin hat man fast ganz auf den militärischen Aspekt der Gründung Preußens, zumindest bei der Präsentation von Sachzeugen, verzichtet. Bei der Ausstellung in Brandenburg, die in Potsdam stattfand, versuchte man wenigstens mit einigen Exponaten aus dem Zeughaus Berlin, die Militärgeschichte Preußens zu dokumentieren. An den Objektbeschriftungen in Potsdam wurde deutlich, dass wenigstens hier einmal die Fachleute aus der Waffen- und Uniformabteilung um sachkundigen Rat gefragt waren und sich damit wohltuend von den Texten der Kunsthistoriker abhoben.

Die eigentliche Veranstaltung zur Militärgeschichte Preußens, am Beispiel einer Märkischen Garnisonstadt, fand im uckermärkischen Prenzlau statt. Es war für den an preußischer Militärgeschichte Interessierten nicht einfach, den Ausstellungsmachern in der Wahl des Ortes zu folgen, gibt es doch bedeutend wichtigere Standorte in Brandenburg, doch vielleicht war gerade das das Geheimnis dieser kleinen, mit viel Liebe zum Detail, zusammengestellten Ausstellung. In Prenzlau hatte sich gezeigt, wie wichtig die Kenntnis von Einzelheiten aus dem Leben in einer kleinen Garnisonstadt sein können. Eine solche Akribie wird nur von langjährig erfahrenen Sammlern aufgebracht. Nahezu beispielhaft waren persönliche Papiere ehemaliger in Prenzlau stationierter Soldaten, deren Auszeichnungen, Bilder, Pläne und Ausrüstungsstücke zusammengestellt. Gerade solche Gegenstände aus dem persönlichem Besitz ehemaliger Soldaten sind es, die eine solche Ausstellung zum Leben erwecken. Es sollten deshalb alle Mitglieder des Kuratoriums jede Gelegenheit nutzen unserer Satzung gemäß, sich für die Belange des Vereins derart einsetzen, wie es unserer Vereinsname beinhaltet :

"Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen"

Dabei ist es unerheblich ob es große Landesausstellungen oder kleine heimatgeschichtliche Vorstellungen sind, immer sollte das Interesse am Thema der Leitfaden aller Aktivitäten sein.

Für den Arbeitskreis Berlin/Brandenburg

M.P. Schulze


DWJ 4/2002 :

Bereits im letzten Heft wurden einige Informationen zu der diesjährigen Sonderschau des Kuratoriums bei der Waffenbörse Stuttgart mit dem Thema Waffen "made in England" gegeben. Diese sollen jetzt ergänzt werden.

Bei der Entwicklung der Duellpistolen galt dem "reibungslosen" Schlossgang eine besondere Beachtung, um die Zeit zwischen Abziehen und Brechen des Schusses zu verkürzen. Um die Reibung zu verringern, wurden die maßgeblichen Teile gehärtet und poliert, zwischen Hauptfeder und Nuß wurde ein bewegliches Glied eingebaut und die Batteriefeder mit einer Rolle versehen. Damit war das schnellfeuernde Schloss entstanden, das technisch perfekt und durch Umgestaltung der Pfanne auch wasserdicht war.

Da man für das Laden einige Utensilien wie Kugelzange, Pulverflasche sowie Lase- und Putzstock brauchte, bot sich die Unterbringung in einem Holzkasten an. Dieser wurde durch Leisten in entsprechende Fächer unterteilt und mit Stoff ausgeschlagen. Auf dem Kontinent stellte man einige Zeit später ebenfalls Pistolenkästen her, übernahm aber die Facheinteilung nicht, sondern arbeitete für Waffen und Zubehör passende Mulden ein.

Die Kästen enthielten auch Pulverflaschen, die von etwa 1800 an aus Kupfer gepresst wurden. Auch hier waren die technisch besser eingerichteten Engländer die Vorreiter. Die beiden Hälften wurden aus Kupferblech in einem besonderen Werkzeug hergestellt. In ein Unterteil war die Aussenform der Flaschenhälfte eingestieft, der Stempel hatte die Innenform. Jetzt galt es, das Kupferblech gut festzuhalten um eine Faltenbildung zu vermeiden und die Formen zusammenzupressen. Die Hälften wurden zusammengepasst, verlötet und mit einem Abschlusstück aus Messing, meist mit Dosiereinrichtung, versehen. Der älteste bedeutende Pulverflaschenhersteller ist wohl Thomas Sykes aus Sheffield, der zwischen 1797 und 1817 mit der Fertigung begonnen hatte. Er erhielt am 4. August 1814 ein Patent für eine Pulverflasche. Sehr bekannt waren auch die Firmen James Dixon & Sons und G & J Hawksley, beide ebenfalls aus Sheffield. Welche Bedeutung die Fabrikation von Pulverflaschen in England hatte, wird aus der Zahl der Hersteller deutlich: In Birmingham waren es 52, in London 15 und in Sheffield 50 namentlich bekannte Firmen, die auch den Kontinent belieferten. Die Qualität der englischen Erzeugnisse wird daran deutlich, dass die renommierte Waffenfirma Gastinne-Renette in Paris Ihre Pistolenkästen mit Pulverflaschen von Dixon & Sons, Sheffield, bestückte.

Noch ein Detail: Für Steinschlosswaffen brauchte man Flintsteine. Diese gibt es, allerdings in unterschiedlicher Qualität, in vielen Ländern. In Brandon nördlich von London gründete 1686 die Regierung eine Produktionsstätte dafür, die auch nach der Einführung der Perkussionszündung weiterhin Afrika, Spanien, Italien und Indien bis zum Jahr 1900 belieferte. Abgepackt waren diese wie folgt: 2000 Steine für Musketen, 3000 für Karabiner oder 4000 für Pistolen. In letzter Zeit arbeiteten noch 6 "flintknappers", um den Weltbedarf von Museen, Sammlern und Schützen abzudecken.

Der Vorstand


DWJ 2/2002 :

Eine zeitlang hatte es den Anschein, dass die Novellierung des Waffenrechts wegen der aktuellen politischen Probleme hinausgeschoben und in dieser Legislaturperiode nicht mehr verwirklicht würde. Nach einiger Verzögerung ging jedoch die Arbeit daran weiter. Der Bundesrat hat Stellung genommen und nochmals Änderungen verlagt, von der Bundesregierung wurde eine Gegenerklärung dazu abgegeben. Am 13. Dezember 2001 ist der Entwurf des Waffengesetzes in den Bundestag eingebracht und an die Ausschüsse verwiesen worden.

Das Forum Waffenrecht wird dabei weiterhin die Forderungen der Verbände vertreten und gegen die überzogenen Bestimmungen angehen. Doch sollte in dieser Endphase jeder Betroffene seinen Einfluss geltend machen und seinen Bundestagsabgeordneten die Forderungen der Besitzer legaler Waffen deutlich machen. Den Waffensammlern ist dabei neben den allgemeinen Anliegen folgendes besonders wichtig :

Die ausführliche Fassung unserer Stellungnahme senden wir auf Anforderung gerne zu.

Das neue Gesetz sollte das Waffenrecht übersichtlicher und unbürokratischer gestalten und unnötige Verschärfungen vermeiden. Diesem Anspruch wird der Entwurf in keiner Weise gerecht und gehört deshalb abgesetzt.

Der Vorstand

Heute soll wieder über ein Museum berichtet werden, das für Waffensammler und geschichtlich Interessierte Sehenswertes bietet. Es handelt sich um Schloss Glatt bei Sulz am Neckar am östlichen Rand des Schwarzwaldes.

Das imposante Wasserschloss, eines der ältesten Renaissance-Schlösser Südwestdeutschlands, wurde über mehrere Jahre aussen und innen instandgesetzt und als Kultur- und Museumszentrum ausgebaut. Neben Bauernmuseum, Schlossmuseum und Galerie enthält es auch ein Adelsmuseum, in dem die Lebensformen des Adels im Mittelalter und früher Neuzeit veranschaulicht werden. Der obere Neckar stellte ja früher eine Adelslandschaft dar, in der über 100 adelige Geschlechter zwischen 1100 und 1800 Herschaftsrechte ausgeübt haben. Die Exponate stammen teils aus öffentlichem Besitz, teils aus dem Eigentum von Adelsfamilien der Region.

Bereichert wird das Adelsmuseum durch Waffen und Rüstungen, die der Sammler Gottlob-Herbert Bidermann (unser Ehrenvorsitzender) in Form einer Stiftung eingebracht hat. Die hochrangige Kollektion veranschaulicht in ihrer Fülle die Entwicklung der ritterlichen Rüstungs- und Waffentechnik vom 15. bis ins 18. Jahrhundert und spiegelt zugleich die Kunst des Plattnerhandwerks von der Gotik bis zum Barock wieder.

Das Kultur- und Museumszentrum wurde am 24. November 2001 mit einem großen Fest eröffnet. Informationen über Öffnungszeiten : Schloss Glatt, 72172 Sulz am Neckar-Glatt, Tel. 0782-807714, Fax : 0782-913835 oder Internet : www.sulz.de

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