Die Liste der Sachverständigen wurde vorüberbergehend geschlossen. Sie wird gem. der neuen Europäische Datenschutz-Grundverordnung aktuallisiert.
Wir bitten um Verständnis.
Ihre Anfragen werden an die entsprechenden Sacherstädigen weitergeleitet.
Die Tätigkeit der Sachverständigen ist in einer besonderen Ordnung geregelt, die neben den Voraussetzungen und Pflichten auch die Auftragsvergabe enthält. Demnach sind - wie bisher - Anfragen über Waffen und damit zusammenhängende waffenrechtliche Fragen an den Vorstand des Kuratoriums zu richten, der diese dem entsprechenden Sachverständigen zuweist. Kurze Auskünfte gelten als Service und sind kostenlos. Sollte ein Gutachten gewünscht werden, ist dafür eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach vorgegebenen Richtwerten bestimmt.