Die preußische Grenzaufseher-Pistole M 1851 mit Messingbeschlägen


Geschichte


Text : Udo Lander

"Das preußische Grenzaufseherpistol M 1851"

Am 27.September 1852 erschien zu Berlin in einer Beilage zu einem Verwaltungsfachblatt die "Instruktion für die Grenzaufsichtsbeamten über die praktische Behandlung und den dienstlichen Gebrauch des Gewehrs und Pistols1".

In dieser Instruktion wird nach der "äußerst exakten und akribischen Beschreibung eines "Grenzaufsehergewehrs" im folgenden, zweiten Teil "das Grenzaufseherpistol" ausführlichst in allen seinen Teilen geschildert.

Diese Beschreibung ist in 11 Punkte unterteilt, wovon die Punkte 3 bis 8 auf die einzelnen Beschlagteile eingehen. Am Ende der Beschreibung heißt es:

"Die sub 3-8 erwähnten Theile sind aus Eisen gefertigt und mit Ausnahme der Schiene gehärtet".

Über den an der Pistole vorhandenen Abzugsbügel kann man lesen: "Dieser wird mit dem an seinem hinteren Fuße befindlichen Haken in das Abzugsblech eingehakt und durch eine Schraube mit seinem Blattheile an das letztere befestigt. Am hinteren Theil des Bügels befindet sich ein Fingergriff zum Einlegen des Mittelfingers während des Anschlags des Pistols".

Bezüglich des Schafts erfährt man, daß "dieser von Nussbaumholz gefertigt und braun gebeizt ist; er umschließt mit seinem vorderen Theile nur die hintere Hälfte des Laufs".

Zum Pistolenlauf teilt die Instruktion unter anderem mit "daß derselbe mit einer Patentschwanzschraube versehen ist und er mit dieser eine Länge von 7,90 Zoll hat. Sein Kaliber beträgt 0,55-0,56 Zoll und das Innere des Laufs ist glatt. Die Patentschwanzschraube und das Hintere des Laufs bilden einen Achtkant, dessen drei untere Kanten abgerundet sind; der vordere Theil des Laufs ist konisch nach der Mündung zu. Um der Abnutzung der Mündung des Laufs im Pistolenhalfter vorzubeugen, hat dieselbe eine ringförmige Verstärkung erhalten und ist aus gleichem Grunde das Korn aus Stahl gefertigt".

Allerdings unterscheidet sich der "kleine" Lauf vom Lauf der Kavalleriepistole in einem wesentlichen Punkt, der in der zitierten Vorschrift auch ganz klar angesprochen wird. Während bei der Kavalleriepistole die von unten eingesetzte Befestigungsschraube des Laufrings in ein Gewinde fasst, welches in einen an der Laufunterseite angelöteten, eisernen Stollen eingeschnitten ist, besitzt die kleinere Variante eben diesen Stollen nicht. Bei der Pistole mit den Eisenbeschlägen sitzt die Laufringschraube im Gewinde eines Eisenplättchens, welches im Schaftbett eingelassen ist. Darüber hinaus ist der Schraubenkopf im Laufring versenkt, wohingegen dieser bei der Kavalleriepistole in voller Größe übersteht. Dies ist im übrigen der einzige konstruktive Unterschied zwischen diesen beiden Pistolenmustern.

Um den Lesern weitere Zitate zu ersparen, sei angeführt, daß die Beschreibung des Schlosses exakt den Vorgaben der preußischen Kavalleriepistole M 1850 entspricht. Lediglich der Zipfel der Feder für den Sicherungsflügel ist bei der vorliegenden Pistole recht eigenwillig ausgeführt und entspricht in diesem Punkt nicht dem, was man gewöhnlich an dieser Stelle zu sehen bekommt. Allerdings scheint es, was diesen Zipfel anbetrifft, unterschiedliche Fertigungsreihen gegeben zu haben, denn es sind Grenzaufseherpistolen bekannt, deren Federzipfel völlig demjenigen der preußischen Kavalleriepistole M 1850 entspricht.

Damit und mit den Aussagen der angeführten Zitate mag hinlänglich bewiesen sein, um was für eine Waffe es sich bei der "kleinen M 1850" in Wirklichkeit handelt. Leider macht die zitierte Vorschrift keinerlei Angaben zum Jahr der Einführung der beiden Grenzaufseherwaffen, da aber alle bisher bekannt gewordenen Pistolen und Gewehre der preußischen Grenzaufseher als früheste Datierung das Fertigungsjahr 1851 auf dem Lauf tragen, erscheint es sinnvoll, beide Waffen im Unterschied zu den Kavalleriepistolen des preußischen Militärs als Grenzaufseherpistole M 1851 anzusprechen - zumindest solange, bis die tatsächliche Einführungsverordnung gefunden ist!

Preußische Grenzaufseherpistole M 1851 mit Messingbeshlägen

Die hier vorgestellte Pistole entspricht in allen Abmessungen der obigen Pistole, nur wurden hier statt Eisen- Messingbeschläge verwendet. Sie ist mit den üblichen Abnahmestempeln versehen und hat die Seriennummer 2 und das Produktionsjahr 1851.

Warscheinlich wurde bei der Entscheidung zur Einführung der Pistole zwei Varianten vorgestellt, wobei man sich dann für das Muster mit den Eisenbeschlägen entschieden hatt.

Dass es sich um eine Musterwaffe handelt, deutet auch der "RC" (Revisions Commission) Stempel unter Krone an. Der RC-Stempel wurde geschlagen, wenn ein Teil von den Maßtabellen abwich, aber von der Revision Commission für verwendbar gehalten wurde. Die Verantwortung ging dann vom Revisor (Abnahmebeamten) auf die Kommission über.

Nach Meinung von Reckendorf wurde der RC-Stempel auch geschlagen, wenn keine Dimensionstabellen oder Maßtafeln mit den dazugehörigen Revisionsgeräten vorhanden waren, also auch auf Muster-Waffen.


Badische Grenzaufseher um 1848


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