Die Steinschlosspistolen 1823 wurden in den preußischen Gewehrfabriken ab 1849 bis 1853 entsprechend der Instruktion über die perkussionierten Kavallerieschußwaffen auf das Perkussionssystem umgebaut. Die Umänderung vollzog sich auf ähnliche Weise wie bei den Kavalleriekarabinern. Die vorgenommenen Änderungen betrafen den Hahn der Ausgewechselt wurde, den Lauf, er mußte nun das Pistonstück mit dem Zündstift tragen, die Batterie, an deren Stelle nun der Sicherungsdeckel trat, und das Schlossblech. In die Ausbuchtung des Schlossblechs für die Pfanne schweißt man eine Verstärkung, die dann mit dem Schlossblech an das Pistonstück angepasst werden mußte. Bei der anschließenden Wiederherstellung der Außenfläche des Schlossblechs verloren die Fabrikstempel darauf in der Regel leider an Schärfe und Tiefe; ganze Teile der Beschriftung löschte man häufig zwar ungewollt, doch unachtsam aus. Die Schwanzschraube blieb unverändert, da die innenliegende Schrägfläche zur Erleichterung der Selbstaufschüttung des Pulvers zwar nicht mehr gebraucht wurde, eine Änderung wegen der gleichbleibenden Lage des Zündkanals aber nicht erforderlich war.
Noch bei der Mobilmachung 1870 besaß die preußische Armee in ihren Depots und bei der Truppe insgesamt 24.914 Pistolen dieses Typs.
Die aptierten Pistolen blieben noch bis zur Ablösung durch die sechsschüssigen Reichsrevolver (Mod. 79 und 83) im Truppengebrauch.