Die Sächsische Ulanenpistole 1817


Geschichte


Text Udo Lander

Zu einer Sonderausführung des Pistolenmodells 1812 kam es Ende 1817. Ausgangspunkt war ein Widerspruch zwischen dem Exerzierreglement von 1810 und dem Einsatz der Pistolen bei den Ulanen.

Nach den Bestimmungen des Reglements wurde die Pistole beim Blänkern nicht mehr in den dazu doppelt eingerichteten Karabinerhaken eingehängt, sondern sollte nach dem Abfeuern sofort in die Holfter eingesteckt werden.

Als das Chevaulegersregiment Prinz Carl Ende November 1811 in ein Ulanenregiment umgewandelt wurde, verlor es im Austausch gegen die Lanzen die Karabiner und damit natürlich auch das Karabinerbandelier. Da die Ulanen nun beim Blänkern die Lanzen im Arm halten mussten, machte es Schwierigkeiten, die Pistole sofort nach dem Feuern im Holfter unterzubringen. Deshalb erhielten sie einen sog. „Pistoletriemen“ mit einfachem Karabinerhaken zum Einhängen der Pistole.

Damals führten die Kavallerieregimenter noch die Pistole M 1789 mit einem Riemenbügel (in Sachsen „Kappenwirbel“ genannt). Nach 1812 besaßen die Pistolen aber diesen Riemenbügel nicht mehr. Den Ulanen blieb nichts weiter übrig, als die Karabinerhaken in die Abzugsbügel der Pistolen M 1812 einzuhängen. Diese waren aber dazu zu eng. Deshalb zerbrachen die Bügel oft, auch kam es vor, dass die Abzüge nicht nach hinten durchgezogen werden konnten, wenn der Reiter im Eifer des Gefechts vergessen hatte, die Pistole auszuhängen .

Aus diesem Grunde stellte das Regiment den Antrag, seine Pistolen mit Riemenbügeln versehen zu lassen. Man verwies darauf, dass solche Bügel vom Leibkürassier-Garde-Regiment zu bekommen waren, da dieses Pistolen verwendete, die z.T. noch Riemenbügel besaßen. Durch Resolution vom 29. Dezember 1817 wurde deshalb angeordnet, dass die Pistolen des Regiments mit diesen Bügeln versehen werden sollten.

Die Leibkürassiergarde musste dazu 215 Paar solcher Bügel abgeben, erhielt aber gleichzeitig die entsprechende Anzahl von Kappenschrauben. Die restlichen 446 Paar Bügel konnten z.T. von den im Hauptzeughaus vorhandenen alten Kavallerie- und Infanterie-Unteroffiziers-Pistolen entnommen werden

Die vom Ulanenregiment im Hauptzeughaus deponierten sowie 35 Paar als Vorrat bestimmte Waffen sollten dort abgeändert werden. Die fehlenden Bügel waren entweder durch Ankauf bei privaten Büchsenmachern oder durch Neuanfertigung zu beschaffen .

Im August 1818 wurden im Hauptzeughaus noch 122½ Paar neue Bügel gefertigt . Erst am 8. März 1831 wurde Boudet durch die Kriegsverwaltungskammer in Kenntnis gesetzt, „ … daß die Wirbel an den Kappen der Pistolen beym ersten leichten Reiter Regiment in Wegfall kommen sollen.“



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