Schaumburg Lippe - Jägerbüchse M 1842/43


Geschichte


Das Kontingent des Fürstentums Schaumburg-Lippe zum Heer des Deutschen Bundes bestand ab 1840 aus einer Jägerabteilung von 200 Mann a 2 Kompagnien und aus einer Reserve von 100 Mann. Die Ergänzung erfolgte durch freiwilligen Eintritt und Aushebung der militärpflichtigen Mannschaft. Die Dienstzeit betrug 4 ½ Jahre bei der Fahne, 1 ½ in der Reserve. Das Kontingent war, zur Reservedivision gehörig, im Kriegsfall zur Besatzung der Bundesfeste Luxemburg bestimmt.

Die Uniform war dunkelgrün mit schwarzen Abzeichen, roten Vorstößen, gelben Knöpfen und Tschakobeschlag. Ende der vierziger Jahre wurde der Waffenrock, dazu ein Raupenhelm nach bayerischem Muster eingeführt.

Die Bewaffnung bestand aus vierzügigen Perkussionsbüchsen nach Thouvenin (Dorn) mit einem Bajonett zum Aufstecken und einem kurzen Hirschfänger.

Zum Garnisonsdienst und zum Exerzieren waren kurze Perkussionsgewehre vorhanden. Jeder Jäger hatte als Feldausrüstung ein blechernes Kochgeschirr, welches im Futteral auf den Tornister geschnallt wurde, des Weiteren einen Brotbeutel und eine Feldflasche.

Die neuen Büchsen wurden 1842/43 konzipiert und von Crause in Herzberg bezogen. Sie hatten eine Patentschwanzschraube mit einem Thouveninschen Dorn.

Der Thouveninsche Dorn

Die Patentschwanzschraube ist mit einem 7,1mm dicken und 43,4mm langen Dorn versehen, der an der Stoßseite abgerundet ist und zur Stauchung des unterkalibrigen Geschosses diente, was beim Ladevorgang dadurch erreicht wurde, dass der Ladestock das Spitzgeschoss auf den Dorn rammte. Hierdurch erzielte man eine Querschnittsvergrößerung des Geschosses, so dass dieses nun die erforderliche Führung in den Zügen erhielt. Um die Spitze des Bleigeschosses nicht zu verformen, war der Ladestock an seiner Stoßseite mit einer der Geschossformentsprechenden Aushöhlung versehen. Der Vorteil dieses von dem Franzosen Thouvenin entwickelten Dornsystems lag darin, dass das unterkalibrige Geschoss leicht zu laden, d.h. leicht durch den Lauf zu befördern war, was bei den herkömmlichen Büchsensystemen mit den annähernd kalibergleichen Pflasterkugeln wegen der zunehmenden Laufverkrustung nur mit von Schuss zu Schuss steigendem Kraftaufwand möglich war.

Der Fürst von Schaumburg-Lippe stimmte am 9. Januar 1861 einer Neubewaffnung mit Zündnadelbüchsen für seine Jäger zu. Mit Kontrakt vom Juli 1861 wurden 650 Büchsen bei Dörsch & von Baumgarten in Suhl bestellt. Dieser Kontrakt wurde am 8. September 1862 um weitere 70 Büchsen erweitert. Der Kaufvertrag sah vor, dass bis zum 1. Februar 1862 300 Büchsen und bis zum 1. Mai 1862 sollten die restlichen 350 des ersten Auftrags geliefert sein. Durch Produktionsschwierigkeiten bei Dörsch & von Baumgarten verzögerten sich die Lieferungen und erst am 15. Augus1863 waren alle bestellten 720 Büchsen geliefert. Am 8. Mai 1864 wurden nochmals 25 Büchsen als Ersatz beschafft. Somit waren insgesamt 745 Stück vorhanden. Die alten Büchsen wurden zun größten Teil nach Schweden verkauft.

Am 30. Juni 1867 schloss Schaumburg-Lippe mit Preußen eine Konvention, laut der dieses gegen Zahlung der Pauschalbeiträge alle militärischen Leistungen übernahm. Das Jäger-Bataillon wurde aufgelöst und die Mannschaft in das Westfälische Jäger-Bataillon Nr. 7 eingestellt, dessen Garnison nach Bückeburg verlegt wurde.



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