Württembergischer Artillerie-Säbel von 1806


Geschichte


Als am 30. Oktober 1816 König Friedrich I. starb, folgte ihm sein ältester Sohn König Wilhelm I. (geb. 27. September 1781), auf dem Thron. Zur Verminderung der Steuerlast schränkte König Wilhelm zunächst die Hofhaltung ein; vor allem aber musste beim Heerwesen gespart werden. Dies lief auf eine Verkleinerung des Armeekorps hinaus.

Die Bewaffnung der Infanterie-Regimenter bestand 1817 aus dem Steinschlossgewehr mit Bajonett und dem schon früher getragenen kurzen Säbel mit eisernem Griff in schwarzer Lederscheide. Im Felde sollte beim zweiten Glied der Säbel durch ein kleines Beil ersetzt werden. Die Artillerie war mit dem kürzeren Artilleriegewehr und dem Artillerie-Säbel bewaffnet. Nach einer Aufstellung aus dem Jahre 1817 waren noch 16210 Säbel für die Infanterie und Artillerie vorhanden.

Mit der Reorganisation der Armee im Jahre 1817 wurde festgelegt, die Infanterie solle je zu einem Drittel mit Säbeln, Beilen und Faschinenmessern ausgerüstet werden. Gleichzeitig wurde verfügt: Beschaffung neuer Seitengewehre nur bei Bedarf. Infanteriesäbel waren reichlich vorhanden, es brauchten also keine weiteren mehr beschafft zu werden. Im Felde sollte beim zweiten Glied der Säbel durch ein kleines Beil ersetzt werden.

Fromm schreibt 1825 über die beiden Säbel (Fromm, F. v.: Württembergischer Militär-Almanach, Ulm, 1825, S. 157, 162)

Der Säbel der Infanterie ist 20`` lang, 1`` 3```breit, etwas gekrümmt, der Griff mit Eisen garniert und mit einem 1`breitzen Gefäßbogen gedeckt. Gewicht mit der ledernen eisengarnierten Scheide 2 Pfund 5 Loth. Wird von Unteroffizieren und Gemeinen, mit Ausnahme der Unterärzte, welche Degen führen gleich getragen.

Artillerie-Mannschaft

Der Säbel der Fußartillerie: Die Klinge ist 2`3`` 3``` lang, der Griff mit einem einfachen Korb bedeckt, und 4`` 5```lang. Die lederne Scheide ist mit Eisen garniert. Er wiegt mit Scheide 2 ½ Pfund, ohne diese 1 Pfund 29 Loth.

Es wird noch ein Unteroffiziers-Säbel erwähnt, an dessen äuseren Seite ein Besteck, ein Kaliberstab, Durchschlag und Schraubenbohrer enthaltend, angebracht waren. Diese Säbel waren schon damal nicht mehr Ordonnanz, und wurden auch nicht mehr ersetzt.

Es gibt Artillerie-Säbel mit einer 6 cm lägeren Klinge, ohne das obige Zubehör,welche wohl für die Unteroffiziere gedacht war.

Erst 1829 dachte man ernsthaft an die Ausrüstung der Infanterie mit Faschinenmessern. Das Modell eines Infanteriefaschinenmessers wurde festgelegt. Der König bestimmte mit Entschließung vom 31. März 1829, bei der Infanterie sei die Mannschaft je zur Hälfte mit Faschinenmessern und Beilen auszurüsten. Für die Unteroffiziere solle der Säbel beibehalten werden. Mit Entschließung vom 9. März 1831 genehmigte der König, daß die ausmarschierenden Regimenter, so lange noch Säbel vorhanden seien, zu 1/3 mit Säbeln, 1/3 mit Faschinenmessern und 1/3 mit Beilen ausgerüstet werden. Die zurückbleibenden Regimenter und die Depots aber die Säbel behalten sollen, weil noch so viele Säbel vorhanden und noch nicht genug Faschinenmesser und Beile angeschafft, um die Säbel bei der Mannschaft ganz zu beseitigen. 1842 waren noch 9000 Säbel vorhanden, also 2317 mehr als erforderlich um 1/3 damit auszurüsten. Deshalb sollten nur ausrückende Regimenter mit Faschinenmessern versehen werden. 1858 betrug der Vorrat an Faschinenmessern 12961 Stück. Zum Sollbestand von 16102 Stück fehlten nur noch 314. Deshalb sollten laut Verfügung des KM vom 27. April 1858 die Säbel abgeschafft und durch 1/3 Beile und 2/3 Faschinenmesser ersetzt werden. Die abgenommen Säbel sollten in brauchbarem Zustand erhalten werden.

Faschinenmesser für die Artillerie.

Auch die Fußartillerie entschied sich für das leichte einschneidige Infanteriefaschinenmesser, das ihr mit Dekret des Königs vom 18. Oktober 1831 auch zugesprochen wurde (ausgenommen waren die Chargen, welche den Säbel behielten).
Nachdem im Laufe des Sommers 1832 die erforderlichen Kuppeln vom Arsenal bereitgestellt worden waren, meldete der KM am 14. Dezember 1832 dem König, die Neubewaffnung der Kanoniere auf den Friedensstand sei abgeschlossen.

Von nun an wurden die Säbel bei der Artillerie nicht mehr geführt. Der Artillerie-Säbel wurde wurde bei den Landjägern und von 1868 bis 1870 von den Oberfeldwebeln getragen:

Am 6. Januar 1868 wurde mit dem Korpsbefehl Nr. 2 vom 9. Januar 1868 verfügt:

„Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 6. dies erhalten die Oberfeldwebel der Infanterieregimenter und Jägerbataillone als einzige Waffe den früheren Fußartillerieunteroffizierssäbel. Derselbe ist an dem gewöhnlichen Leibgürtel zu tragen.

Die Oberfeldwebel des Pionierkorps, die Oberfeuerwerker der Garnisonsartillerie, der Oberfeldwebel der Disziplinarkompanie, die Regiments- und Bataillonsstabsfuriere der Infanterie, des Pionierkorps und der Garnisonsartillerie, sowie die Regimentstamboure werden in derselben Weise ausgerüstet.

In der neueren Literatur wird der Säbel mit der Jahreszahl 1806 bezeichnet. Die Einführung im Jahre 1806 wurde biser nicht belegt; in den Vorschriften wird er schlicht und einfach als Artillerie-Säbel bezeichnet.


Unteroffiziere vor 1870, in der Mitte ein Oberfeldwebel mit dem alten Artilleriesäbel


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