Württembergischer Infanterie-Säbel von 1806


Stempel und Marken


Die Truppenstempel wurden nach der in der "Vorschrift für die technische Behandlung der Waffen der Königlich Württembergischen Truppen", Stuttgart, 1831, welche im Jahre 1862 mit dem Korpsbefehl Nr. 34 ergänzt wurde, erstellt. Hier wird in §18 beschrieben: "Alle Seitengewehre werden an der unteren Fläche der Parier-Stange bezeichnet". Die Form der Bezeichnung ist in der Beilage Nr. III der obigen Vorschrift angegeben.

Für die Infanterie wurde wie hier an der unteren Fläche der Parier-Stange "6. 3. 54" = 6. Infanterie-Regiment, 3. Kompagnie, Waffe Nr. 54 geschlagen.

Sonst befinden sich auf der Waffe keine weiteren Marken oder Beschriftungen.


Truppenstempel unter der Parierstange


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