Der Württembergische Kavalleriekarabiner 1842


Geschichte


Mit der Reorganisation der württembergischen Armee ab dem Jahre 1817 wurde auch die Gliederung der vier Reiterregimenter verändert. Die bisherige Zweiteilung in Lanciers und Chevaulegers wurde aufgegeben, dafür beinhaltete nun jedes Regiment beide Waffengattungen. Im ersten Glied standen Lanzenreiter mit kurzen Karabinern, Pistolen und Säbeln, während die zweiten Glieder neben Pistolen und Säbeln langläufige Karabiner führten.

Ab 1825 wurden dann die Reiterwaffen ebenfalls in die Überlegungen zur Perkussionierung der vorhandenen Feuerwaffen einbezogen. Die Versuche, Vorschläge, Konferenzen und Genehmigungsverfahren zogen sich jedoch noch bis 1842 hin, so dass das Kriegsministerium erst am 8. November 1842 dem König die Einführung der Perkussionszündung für die Waffen der Kavallerie empfehlen konnte. Die Allerhöchste Genehmigung erfolgte dann am 14. November desselben Jahres.

Die kurzen Karabiner (im Gegensatz zu den langen Schützen-Karabinern) wurden in den Reiterregimentern von den Lanzenreitern neben der Lanze und einer Pistole geführt. Diese standen in der Formation im 1. und 2. Glied.

Neben der Aptierung der vorhandenen Bestände an Steinschlosskarabinern M 1817 ab 1842 wurden zur Deckung von Bedarfslücken auch neue Perkussionskarabiner gefertigt. So produzierte die Gewehrfabrik in Oberndorf im Jahre:

1845/46 36 Stück,

1850/51 522 Stück

1851/52 24 Stück.

582 Stück



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