Zündnadelselbstspanner für den Badischen Zoll


Geschichte


Nach dem Tode von Nicolaus von Dreyse im Dezember 1867 übernahm sein 1822 geborener Sohn Franz die Firma seines Vaters. Als ebenfalls begabter Waffentechniker versuchte er den Zylinderverschluss des Zündnadelgewehrs zu verbessern. Das Ziel war die verminderung der Ladegriffe auf zwei, außer dem des Einlegens der Patrone. Es war nur zu erreichen, wenn entweder mit dem Öffnen des Verschlusses oder mit dessen Schließung gleichzeitig das Spannen des Schlosses bewirkt wurde. Die gelang Franz von Dreyse so um das Jahr 1870 in einer genial einfachen Weise. Es entstand so der erste selbstspannende Zylinderverschluss eines Dreyseschen Zündnadelgewehrs.

Der Verschluss arbeitet als sogenannter Öffnugsspanner mittels schräger Flächen. Diese Flächen, die das Schlößchen spannen, befinden sich bei der Deyse-Konstruktion - von außen nicht sichtbar - im Verschlußzylinder unmittelbar hinter dem Verschlußkopf. Mit der Daumenplatte des Schlößchens kann die Waffe im geladenen und gesicherten Zustand wieder entspannt werden. Da die Nadel beim Abfeuern nur ca. 10 mm über den Verschlußknopf hinausragt, hatte Dreyse auch an der Lage der Zündpille innerhalb der Patrone Änderungen vorgenommen.

Der Stempel "B. Z." deutet auf die Verwendung beim badischen Zoll hin. Zu der Waffe gehört ein dem Füsilierseitengewehr M/60 ähnliches Seitengewehr mit der Stempelung "B. Z.".

Nach dem Aufkommen der Metallpatronen stellte Franz von Dreyse seinen Verschluss um, wozu lediglich das Einsetzen eines Schlagbolzens anstelle der Zündnadel erforderlich war, sowie die Anbringung eines Ausziehers. Im übrigen blieb der Verschluss praktisch unverändert. Dreyse verwandte ihn in der Folgezeit sowohl bei Vorschlägen für Militärgewehre, so insbesondere bei dem sog. Rotationsgewehr (verbessertes M/71), wie auch für Jagdbüchsen. Der Verschluss und das Rotationsstück wurden im Jahre 1877 im deutschen Reich unter der Nr.1916 patentiert.



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