Die Pistole M 1849 der Marine des Deutschen Bundes
Geschichte
Die Marine des Deutschen Bundes und ihre Handfeuerwaffen
Text Udo Lander
Einleitung
Wenn man sich mit den Handfeuerwaffen der europäischen Armeen des 18. und 19. Jahrhunderts bis zum Ende der Vorderladerzeit auseinandersetzt, so stößt man neben den Waffen für die Kavallerie und Infanterie bei vielen Staaten allenthalben auch auf Feuerwaffen, die in den jeweiligen Kriegsmarinen Verwendung fanden und die oft völlig eigenständige Konstruktionsmerkmale zeigen.
Daß man in den deutschen Militärkontingenten vergeblich nach Marinewaffen sucht, liegt auf der Hand: Die Vielstaatlichkeit des Reiches und der Umstand, daß der Großteil der deutschen Einzelstaaten keinerlei Seezugang besaß, verhinderte konsequent den Aufbau einer staatsübergreifenden, sozusagen gemeinsamen Kriegsmarine des Reiches, wenngleich eine solche zum Schutz der Interessen deutscher Handelsstädte und stände sicherlich erforderlich gewesen wäre.
Erst als zu Beginn des 19. Jahrhunderts nordafrikanische Seeräuber deutsche Kauffahrer auch im Atlantik bedrohten, forderten die betroffenen Handelsstädte die Bundesregierung in Frankfurt auf, etwas gegen diese Piraten zu unternehmen . Mangels eigener Eingreifmöglichkeiten schlug zwar eine Kommission dem Bundestag vor, Österreich und Preußen als die stärksten Mächte im Bund zu bewegen, sich um Unterstützung in dieser Frage an England zu wenden, dessen Kriegsmarine als Garant für die Sicherheit des Handels auf den Weltmeeren angesehen wurde. Doch die Erkenntnis, daß England sicherlich nicht seine eigene Konkurrenz im Überseehandel unterstützen würde, ließ die Forderung nach einer Kriegsmarine des Deutschen Bundes aufkommen. Realisiert wurde diese Forderung jedoch nicht und bis 1848 wurde sie auch nicht mehr erhoben .
Entstehung der Kriegsmarine
Als sich jedoch im Revolutionsjahr 1848 der deutsch-dänische Konflikt um Schleswig binnen kurzer Zeit zum offenen Krieg entwickelte und preußische Truppen die Eider überschritten, eröffnete Dänemark als Folge im April 1848 den Seekrieg und verhängte über einen Teil der deutschen Ostseehäfen eine Blockade. Zwar war formell nur Preußen betroffen, aber angegriffen fühlte sich die ganze „Nation“ und das Stichwort „Seekrieg“ setzte im deutschen Hinterland die Emotionen frei, die sich seit dem Wiener Kongress aufgestaut hatten. Das Vorparlament der Nationalversammlung, der „Fünfziger-Ausschuss“ bat in einem „Aufruf an das deutsche Volk“ um Spenden für eine deutsche Flotte. Eine bis dahin nicht gekannte Flottenbegeisterung griff um sich und es kam zur Bildung zahlreicher Flottenvereine, die sich für eine deutsche Seepräsenz stark machten und Gelder sammelten, die zum Teil sogar aus Nordamerika kamen.
Hinter dieser Begeisterung standen natürlich auch handfeste Interessen. Die deutschen Staaten verfügten nach England über die größte Handelsflotte Europas, so daß der Schutz deutscher Handelsinteressen die entscheidende Ursache der Flottenbegeisterung war. Auch Friedrich Liszt, der Vorkämpfer des deutschen Zollvereins forderte zum Schutz der Schifffahrt eine Kriegsmarine, eine Forderung, die sich Preußen, die bedeutendste Macht im Zollverein, ebenfalls zu eigen machte. Dort hatte Prinz Adalbert von Preußen, Generalinspekteur der preußischen Artillerie schon eine „Denkschrift über die Bildung einer deutschen Kriegsflotte“ und damit eine Konzeption zum Aufbau einer deutschen Marine erstellt. Er wurde im November 1848 durch das Parlament zum Vorsitzenden der technischen Marinekommission in Frankfurt ernannt mit dem Auftrag, Vorschläge zum schnellen Aufbau einer Flotte zu erarbeiten.
Zur Übernahme dieser schweren Aufgabe war nur ein einziger Politiker bereit: Der ehemalige Bremer Bürgermeister und Senator Arnold Duckwitz, der 1848/49 das Handelsministerium leitete und nun zugleich Marineminister wurde. Als ehemaliger Kaufmann mit dem Überseehandel und den Vereinigten Staaten von Amerika vertraut, versuchte er, die USA als Helfer beim Aufbau zu gewinnen, was aber letztendlich scheiterte. So sah Duckwitz sich gezwungen, in aller Eile und in allen Bereichen zu improvisieren.
Da deutsche Werften keinerlei Erfahrung im Kriegsschiffbau hatten und wegen der dänischen Bedrohung auch nicht die dazu erforderliche Zeit zur Verfügung stand, waren nur kurzfristige Lösungen möglich.
Durch Übernahme der während der ersten Planungsphase sozusagen als Provisorium errichteten Hamburger Flottille, Umbauten und Ankäufe im In- und Ausland gelang es Duckwitz eine Anzahl armierter Kauffahrer zusammenzubringen, die, mehr zur Beruhigung der Deutschen als zur Beunruhigung der Dänen, als Korvetten und Fregatten klassifiziert wurden . Bis 1852 entstand so eine Flotte aus zwei Segel- und drei Dampffregatten, sechs Dampfkorvetten und einer größeren Anzahl von Dampfkanonenbooten . Die Matrosenbesatzungen für die Fahrzeuge wurden angeworben und die Offiziere kamen aus aller Herren Länder.
Daß dieser bunt zusammengewürfelte Haufen mit seinen Schiffen zu einem einigermaßen brauchbaren Verband wurde, ist ihrem ersten Flottenkommandeur zu verdanken: Kapitän, später Konteradmiral Karl Rudolf Brommy. Unter ihm bestand die Flotte auch ihre erste und einzige Bewährungsprobe am 4. Juni 1849 vor Helgoland, ein Seegefecht, in das drei deutsche Schiffe und eine dänische Korvette verwickelt waren. Die unterlegene Korvette flüchtete sich in den Schutz der damals noch englischen Insel Helgoland und deren Kanonen und Brommy sah sich gezwungen abzudrehen , wollte er keine diplomatischen Verwicklungen mit England heraufbeschwören.
Die Handfeuerwaffen
Vom Dezember 1848 bis Mitte Februar 1849 hatte sich das Marineministerium als Diskussionsgrundlage zur Waffenbeschaffung diverse Blank- und Feuerwaffen anliefern lassen. Hinsichtlich der zu beschaffenden Handfeuerwaffen galt es zunächst darüber zu befinden, wie die grundsätzliche Konzeption dieser Waffen aussehen sollte. Unstrittig war zu diesem Zeitpunkt, daß es sich nur um Perkussionswaffen handeln konnte, auch war weiter unstrittig, daß die einzuführenden Waffen nach dem Vorderladerprinzip zu funktionieren hatten, wenngleich durchaus bekannt war, daß Preußen neue Hinterlader besaß, doch die rangierten noch als „Geheimwaffen“. Die Frage nach einem glatten oder gezogenen Lauf war selbst bei den Infanteriegewehren der Zeit noch nicht befriedigend gelöst, so daß man alleine schon deswegen, aber sicherlich auch aus Kosten- und Zeitgründen dem glatten Lauf den Vorzug gab. Letztlich war nur noch die Frage nach einem einigermaßen seewasserbeständigen Korrossionsschutz sowie einem Gürtelhaken und einem Gelenkladestock für die neue Marinepistole zu erörtern. Man hielt sich in diesem Punkt an das Vorbild der aktuellen französischen und englischen Marinepistolen, womit die neue Pistole der Bundesmarine einen Gürtelhaken und einen Gelenkladestock erhalten sollte. Im übrigen entschied man sich dazu, die Eisenteile zu bräunieren.
Die genauen Details wurden mit den zur Verfügung stehenden Suhler Lieferanten Valentin Christoph Schilling (V.C.S.), Gottlieb Haenel (G.H.) und dem Fabrikenkonsortium Spangenberg & Co (S.& C.) am 10. März 1849 abgesprochen und am 11. April lag bereits das fertige Gewehrmuster, am 28. April das Pistolenmuster vor . Die entsprechenden Kontrakte wurden am 19. Mai 1849 unterzeichnet. Bezüglich der Kontrolle der zu liefernden Waffen wurde eine Endabnahme durch die königlich preußische Gewehrkommission vereinbart.
Die kurzen Entwicklungszeiten und schnellen Entscheidungen waren natürlich nur möglich, weil bei beiden Feuerwaffentypen auf bereits in den Gewehrfabriken vorhandene Muster oder zumindest bei Ordonnanzwaffen anderer Staaten bewährte Teilemuster zurückgegriffen werden konnte.
Die Pistole M 1849 der Marine des Deutschen Bundes
(Maße einer weiteren Pistole aus dem Bestand der WTS/Koblenz in Klammer)
Gesamtlänge 398mm (395mm)
Lauflänge 236mm (237mm)
Kaliber des glatten Laufs 15,7mm (15,5mm)
Schlossblechlänge 140mm (140mm)
Schlossbreite 27mm (27mm)
Privatsammlung o. Inv. Nr. (WTS 0002332)
Nussbaum-Halbschaft it gegossenen Messingbeschlägen, diese bestehend aus einem Laufring mit Steg zur ersten Schlossschraube, Kolbenkappe, einteiligem Abzugsbügel mit vorderer und rückwärtiger Verlängerung sowie flachem, in das Schaftholz bündig eingelassenem Schlossgegenblech. Die linksseitig ehemals vorhandene Gürtelspange wurde ordonnanzmäßig entfernt. Die eiserne und gebräunte Schaftschiene ist an der zweiten Schlossschraube fixiert. Abzugsblech und im Schaft verstifteter Abzug aus Eisen. Perkussionsschloss mit bündig im Schaft verlegtem Schlossblech, das links vom Hahn in eine Unterlegscheibe für die Schraube ausläuft, welche die Gürtelspangenschiene festhält. Hersteller Valentin Christoph Schilling in Suhl, entsprechende Signatur auf dem Schlossblech "V.C.S" unter "SUH L", darüber Stempel "Anker" und darüber "unbekrönter Doppeladler". Die beiden letztgenannten Stempel wiederholen sich auf dem Pulversack oben. "Doppeladler" und "Anker"-Stempel auch am Schaft links neben dem Schwanzschraubenblatt. Runder, am Pulversack kantiger Lauf mit Originalbräunung, diese zu 90% erhalten. An der Laufunterseite Abnahme-/Kontrollstempel "preußischer Adler". Pistonsockel M/39 mit Reinigungsschraube. An der Laufunterseite Scharnier für einen eisernen, ebenfalls gebräunten Gelenkladestock. Im Vorderschaft eine Ladestockfeder. Alle Messingteile mit preußischer Kontrollstempelung "Ki" unter Krone. Der gleiche Stempel am Pulversack links oben. Langes Messingdachkorn auf dem Lauf, 30mm hinter der Mündung, keine Kimme.
Das Pistolenexemplar aus der Sammlung der Wehrtechnischen Studiensammlung Koblenz wurde ausweislich seiner Schlossplattensignatur vom Fabrikenkonsortium Spangenberg & Co/Suhl (S.& C.) gefertigt und besitzt noch seinen Gürtelhaken. Es zeigt aber ansonsten bis auf einen preußischen Kontrollstempel "S" unter Krone am Pulversack oben links eine mit dem Stück aus der Privatsammlung übereinstimmende Markierung.
Die Marinepistole 1849, die bei den Suhler Herstellern Valentin Christoph Schilling, Gottlieb Haenel und Spangenberg & Co in einem Umfang von insgesamt 1000 Pistolen à 6 Taler das Stück in Auftrag gegeben wurde, war im Großen und Ganzen eine Neukonstruktion, wenngleich an ihr Einzelteile Verwendung fanden, die auch bei anderen, von den gleichen Fabrikanten gefertigten Ordonnanzwaffen zum Einsatz kamen. So entsprechen Abzugsbügel ,Kolbenkappe und Lauf mit Pistonsockel und Messingkorn exakt der preußischen Ordonnanzpistole 1823UM. Der Laufring und seine Befestigung an der vorderen Schlossschraube war sicherlich stark beeinflusst von der französischen Kavalleriepistole M an 13 und der französischen Marinepistole M 1837.
Gänzlich neu aber war für eine deutsche Faustfeuerwaffe das Perkussionsschloss nach Art des preußischen Infanteriegewehrs 1839 mit seinem typischen Hahn. Zwar kleiner dimensioniert, aber ebenfalls bündig im Schaftholz eingelassen, war es sozusagen der Vorreiter für die Perkussionsschlösser der ab dem folgenden Jahr in großen Mengen in allen preußischen und Suhler Gewehrfabriken produzierten preußischen Kavalleriepistole M 1850. Das Schlossblech der Marinepistole M 1849 hat zwar wegen der Halteschraube für den Gürtelhaken noch eine zumindest links vom Hahn ganz eigenständige Form, wie sie in dieser Art später auch nie mehr gefertigt wurde, aber die innere Schlossmechanik mit Schlagfeder, Studel, Nuss, Abzugsstange und Stangenfeder sind formal, aber auch in den Dimensionen absolut identisch mit den ein Jahr später gefertigten Pistolen M 1850 der preußischen Armee. Lediglich ihr Perkussionshahn unterscheidet sich in seinem seitlichen Design von demjenigen der Pistole M 1850.
Daß dieser Hahn M1839 noch im Jahre 1849 bei den Suhler Herstellern en vogue war, beweist eine Pistole, die auf dem Lauf mit „SUHL 1849“ signiert ist und die aufgrund ihrer formalen Ausführung möglicherweise dem Prototypenstadium zur preußischen Pistole M 1850 zugerechnet werden kann.
Das Ende der Bundesmarine
Das personelle Defizit sowie die allgemeinen Mängel der Marine wurde durch die Geldnot des Paulskirchenparlaments noch verstärkt. Da das Parlament zwar Gelder bewilligen, diese aber mangels eigener Einkünfte nicht beschaffen konnte und man sogar schon die Gelder aus dem Festungsbaufond des Deutschen Bundes zweckentfremdet für die Marine verbraucht hatte, war man finanziell vom guten Willen der Bundesstaaten abhängig. Mit dem Scheitern der Revolution, deren Kind sie eigentlich war und der Umbildung der revolutionären Regierung im konservativen Sinne wurde die Bundesmarine letztlich zum Streitball unterschiedlichster Interessen und ihre weitere Existenz nach Auflösung des suspendierten Bundestages und der Abdankung des Reichsverwesers immer schwieriger. Der Erlass von Verordnungen und die Gewährung von Geldern entsprang alleine den politischen Winkelzügen der einzelnen Staatsregierungen, die vom Sommer 1849 bis zum Frühjahr 1851 um die politische Neugestaltung Deutschlands rangen. Während dieser Zeit konnte Admiral Brommy nur mit Mühe und außerordentlicher Zähigkeit die Flotte gegen den Zugriff Preußens verteidigen, welches die „Eckernförde“ mit Waffengewalt an sich bringen wollte. Die Lage der Flotte entspannte sich erst mit der Übernahme durch den wiedererrichteten Deutschen Bund doch waren ihre Tage gezählt.
Nach weiteren vergeblichen Bestrebungen zum Erhalt der Flotte fasste der Bundestag in Frankfurt a.M. am 2. April 1852 letztendlich den Beschluss, die erste gesamtdeutsche Flotte offiziell wieder aufzulösen. Sein Präsident erteilte ihrem Befehlshaber, Konteradmiral Karl Rudolf Bromme, am selben Tag den Befehl, die Schiffe "Eckernförde" und "Barbarossa" an Preußen auszuliefern. Die Reichskriegsflagge Schwarz-Rot-Gold mit dem schwarzen Doppeladler des Deutschen Bundes auf Gold im linken Obereck wurde acht Tage später auf Brommys Flaggschiff "Barbarossa" niedergeholt
Verbleib der Handfeuerwaffen
Dieser Auflösungsbeschluss des Parlaments wurde von Admiral Brommy am 31. März 1853 fast auf den Tag genau vor 150 Jahren - für die Flotte zu einem letzten Befehl formuliert, mit dem die erste gesamtdeutsche Flotte aufhörte zu existieren. Auf Grund dieses Auflösungsbefehls wurden die schwimmenden Einheiten verkauft oder abgewrackt. Zwei Schiffe gingen als Ausgleich für verlorene Abschlagszahlungen wie bereits erwähnt an Preußen, die übrigen wurden entwaffnet und zumeist an Privatunternehmer verkauft. Der Rest des Materials wurde öffentlich versteigert und das seemännische Personal weitgehend in den Bestand der österreichischen Marine überführt.
Bevor die Schiffe jedoch unter den Hammer kamen, hat man 1853 die auf ihnen untergebrachten Handfeuerwaffen entnommen und in die Bundesfestung Mainz verbracht. Von dort wurden sie Ende 1860 en bloc veräußert, wobei 1031 Gewehre und 811 Pistolen am 2. Januar 1861 den Besitzer wechselten; für die Pistolen war dabei ein Verkaufspreis von 1 ½ rheinischen Gulden festgesetzt worden . Ein entsprechender Bericht ging am 5. Januar 1861 an die Bundesversammlung .
Die offensichtliche Differenz zwischen der jeweils beschafften Stückzahl (1200 Gewehre, 1000 Pistolen) und den Verkäufen lässt sich damit erklären, daß vermutlich 169 Gewehre und 189 Pistolen mit der „Eckernförde“ und „Barbarossa“ an Preußen gefallen waren.
Zumindest der Teil an Gewehren M 1849, der nicht in preußischen Besitz gekommen war, ist erwiesenermaßen nach Amerika verkauft worden. Dies kann auch ohne schriftlichen Nachweis deshalb als sicher gelten, weil auf allen heute noch erhaltenen Marinegewehren 1849, soweit diese bekannt sind, am Pulversack links oben die Händlersignatur „CITY of PHILADELPHIA, A. WÜRFFLEIN“ eingeschlagen ist. Andrew Würfflein, ein Deutsch-Amerikaner, ist als Büchsenmacher und Geschäftsinhaber in Philadelphia/PA für die Zeit von 1835 bis 1871 verbürgt. Er war es offensichtlich, der 1861 den Zuschlag zu den deutschen Marinegewehren bekam und diese von Mainz nach Amerika verfrachtete, wo sie als Milizwaffen der Nordstaaten, möglicherweise auch der Stadt Philadelphia selbst, im Bürgerkrieg eingesetzt worden sein dürften. Was hingegen aus den 169 „preußischen“ Gewehren M 1849 geworden ist, ist weiterhin ungeklärt.
In Bezug auf den Verbleib der Pistolen ist dokumentiert, daß am 5. Juni 1855 vom Bundestag in Frankfurt beschlossen worden ist, diese für den Festungsdienst in der Bundesfestung Mainz auszugeben . Vor dieser Ausgabe, so kann vermutet werden, sind jedoch die Gürtelhaken sozusagen ordonnanzmäßig entfernt worden. Allerdings ist aktenmäßig nicht festzustellen, ob bei dieser Gelegenheit nur an den für die Ausgabe zum Festungsdienst vorgesehenen Pistolen der Gürtelhaken entfernt wurde, oder ab alle Pistolen dieser Änderung unterzogen worden sind.
Leider sagen die Quellen auch nicht direkt etwas über die Anzahl der an die Festungsbesatzung ausgegebenen Marinepistolen aus, doch waren anlässlich einer Zählung am 9. Februar 1859 124 Pistolen im Festungsdienst vorhanden , was bei der sprichwörtlichen preußischen Korrektheit wohl auch der ausgegebenen Stückzahl entsprochen haben dürfte. Der nicht verwendete Rest von 687 Pistolen des Bestandes war nach wie vor in den Magazinen der Festung eingelagert.
Da prozentual gesehen bei den heute noch bekannten Marinepistolen M 1849 der weit überwiegende Anteil ohne Gürtelhaken auskommen muss, dieser also entfernt wurde, kann man hypothetisch davon ausgehen, daß offensichtlich doch der gesamte in Mainz vorhandene Bestand entsprechend bearbeitet worden sein muss. Die Pistolen aber, die heute noch ihren Gürtelhaken besitzen, sind dann dem Bestand zuzuschreiben, der mit den beiden Schiffen „Barbarossa“ und „Eckernförde“ in preußische Hände kam und dort für eine später eventuell vorgesehene, weitere Marineverwendung unberührt blieb. Diese These wird dadurch untermauert, daß auf zwei Pistolen, die ihren Gürtelhaken behalten haben, auf dem Lauf oben links ein preußischer Kontrollstempel „S“ unter Krone, bzw. „B“ unter Krone vorhanden ist, welcher offensichtlich erst eingeschlagen wurde, nachdem die Pistolen von den Preußen übernommen waren. Derartige Stempel finden sich jedenfalls nicht auf Pistolen ohne Gürtelhaken!
Was allerdings mit den Marinepistolen M 1849 nach ihrem Verkauf geschah, wer der oder die Aufkäufer waren und wohin sie von der Festung Mainz aus verbracht wurden, liegt noch immer im Dunkeln. Möglicherweise wurden sie ebenfalls von Andrew Würfflein nach Amerika transportiert und dort verkauft, aber wenn das der Fall war, warum tragen sie dann nicht auch seine Händlersignatur auf dem Lauf wie die Gewehre? Was wollten die Amerikaner im übrigen 1861 mit einer altmodischen europäischen Vorderladerpistole mit glattem Lauf, wo doch in den Staaten der Colt und andere Mehrladersysteme zu jener Zeit längst in aller Hände waren?
Wie auch die Antwort sein mag, feststeht, daß der Verkauf der Gewehre 36% und der Verkauf der Pistolen 18% ihres Neubeschaffungswertes in die Bundeskasse brachte . Für die nahezu neuwertigen und zum größten Teil unbenutzten Pistolen, die ursprünglich einmal 6000 Taler gekostet hatten, bekam man also gerade noch 1080 Taler, umgelegt auf die 811 verkauften Stücke also kümmerliche 1,33 Taler sic transit gloria mundi.