DAS BADISCHE GENDARMERIEGEWEHR M 1873


Geschichte


Text: Udo Lander

Mit Vertrag vom 18. Februar 1869 gab das badische Kriegsministerium bei dem Suhler Fabrikkonsortium Spangenberg & Sauer und C.G. Hänel 500 Gendarmerie-Zündnadelgewehre in Auftrag, welche die bisher von der badischen Gendarmerie geführten Perkussionsgewehre M1847 ersetzen sollten.

Gendarm mit Gewehr 1873In Suhl wurde daraufhin eine Musterwaffe gefertigt und nach Baden geschickt, doch erfolgte aus Karlsruhe kein weiterer Bescheid hinsichtlich der Annahme und Normierung des Musters für die badische Gendarmerie - vermutlich hat der Beginn des deutsch-französischen Krieges dies verhindert.

Nach Abschluß einer Militärkonvention zwischen Preußen und Baden am 25. November 1870 wurde das badische Kriegsministerium aufgelöst und das preußische Kriegsministerium in Berlin übernahm dessen Geschäfte. Dort wurde das Suhler Fabrikkonsortium nach Beendigung des Krieges vorstellig, um auf Erfüllung des mit Baden geschlossenen Vertrages zu drängen, welcher im § 13 eine fünfprozentige Entschädigung vom Vertragswert für den Fall vorsah, dass von einer der Vertragsparteien derselbe nicht eingehalten werde. Doch in Baden war man nicht mehr an den 1869 in Auftrag gegebenen Zündnadelwaffen interessiert: Zwischenzeitlich hatte die waffentechnische Entwicklung das Dreyse-System überholt, und es zeichnete sich die nun reichseinheitliche Einführung des Mauser-Systems M/71 mit Metallpatrone und kleinem Kaliber ab.

Erst nach Intervention des preußischen Kriegsministeriums und nachdem die Suhler Fabrikanten ihre inzwischen erfolgte Preiserhöhung um einen Taler reduziert hatten, bestätigte die badische Regierung im Juni 1872 den Vertrag. Die Einführung der 500 Gewehre erfolgte im Verlauf des Jahres 1873. Preußische Abnahmebeamte führten in Amtshilfe die Waffenrevision durch, weshalb die Zündnadelgewehre keine badischen Stempel aufweisen. Das 1,05 m lange Gewehr war zum Aufpflanzen des bisherigen Yatagans eingerichtet. Es verschoß Zündnadelkarabiner- und Schrotpatronen.

Erst im Jahre 1898 wurden es durch den Gendarmeriekarabiner M88 ersetzt. Das bisherige Zündnadelgewehr wurde dem Gendarmeriepersonal auf eigenen Wunsch zum Preis von 2 M. pro Stück überlassen.

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