Badisches Gewehr für die Feldwebel der

Linien-Infanterieregimenter M 1840/44UM


Geschichte


Text: Udo Lander

Auf Grund einer Verfügung des Kriegsministeriums von 1. August 1840 wurden sämtliche Feldwebel der Linien-Infanterieregimenter mit Schützengewehren ausgerüstet, die im Gegensatz zu den bei den Mannschaften eingeführten Schützengewehren etwas kürzer waren und nur einen einfachen, mittleren Laufring aus Eisen hatten1. Wie aus dem Jahresstempel m“1838“ und den Kontrollstempeln hervorgeht, wurde die Waffe in St. Blasien offensichtlich schon vor der offiziellen Verfügung zur Einführung und damit auch noch kurz vor der generellen Anordnung zur Perkussionierung der Feuerwaffen (Dezember 1840) als Steinschlossgewehr gefertigt. Sie diente offensichtlich – die staatlichen Abnahmemarken an allen Beschlagteilen weisen deutlich darauf hin – als Musterwaffe entweder im Bereich der Zeughausdirektion oder für einen Regimentsbüchsenmacher. Auch nach der Aptierung blieb dieser Verwendungszweck erhalten, wie der staatliche Abnahmestempel an der Innenseite des Perkussionshahns beweist.

Da durch die Perkussionierung der Handfeuerwaffen das für die Entzündung der Pulverladung auf der Pfanne erforderliche Pulver entbehrlich geworden war, mussten sich notwendigerweise auch diem zum Schuss verwendeten Pulverladungen verändern: Hätte man die bisher gefertigten, für die Steinschlosswaffen vorgesehenen Pulverladungen, bei denen immer der zur Beschickung der Pfanne erforderliche Pulveranteil integriert war, unverändert aus einer Perkussionswaffe verschossen, so wäre der entstehende Rückstoß bei kaum gesteigerter Reichweite ins Unerträgliche gestiegen. Der Grund für die trotz erhöhter Ladung nahezu gleichbleibende Reichweite lag in dem mit vermehrter Mündungsgeschwindigkeit zunehmenden Luftwiderstand, dem das runde und großkalibrige Projektil in gesteigertem Maße ausgesetzt war.

Das Kriegsministerium setzte daher mit Erlass vom 3. August 18432 eine Kommission mit dem Auftrag ein, „durch Versuche die angemessensten Pulverladungen für die Kugelpatronen der pistonirten Handfeuerwaffen der Infanterien und Reiterei und Zielhöhen für die bei der Anwendung dieser Feuerwaffen gebräuchlichsten Entfernungen sowie auch die gebräuchlichsten Pulverladungen für die Exerzierpatronen zu ermitteln.

Die Resultate dieser Versuche veranlassten das Kriegsministerium auf Antrag der Versuchskommission, per Erlass vom 10. April 1844 bezüglich der Infanteriegewehre zu verfügen: „Das Infanteriegewehr erhält auf der Schwanzschraube ein Visier, dessen obere Kante 9,5mm über der Fläche der Schwanzschraube steht, und es sollen hiernach die bisherigen Visiere [wie sie bei der Perkussionierung auf Vorschlag von Ferdinand Wolff angebracht worden waren] sofort abgeändert werden. Die Kugelpatronen des Infanteriegewehres sollen 0,58 Loth Musketenpulver enthalten.

Diese Ladung verhalf dem Infanteriegewehr zu einer Reichweite von 300 m und einer Mündungsgeschwindigkeit von 488m/s, wobei der beim Schuss auftretende Rückstoß so war, dass „ohne eine für den Schießenden entstehende besondere Belästigung lange ausdauernd gefeuert werden konnte".



Geschichte Techn. Daten Bestempelung Literatur Zum Anfang