Die Großherzoglich Hessische neue Büchse Modell 1859


Geschichte


In der 1867 mit Preußen abgeschlossenen Militärkonvention wurde bestimmt, das die Großherzoglich Hessische Infanterie aus 4 Infanterieregimentern und 2 Jägerbataillonen zu bestehen habe. So wurde auf Befehl des Großherzogs vom 16. Juni 1867 das 1861 errichten Scharfschützenkorps in das 1. Jägerbataillon (Garde-Jäger-Bataillon) umgewandelt. Das 2. Jägerbataillon (Leib-Jäger-Bataillon) wurde aus den aufgelösten Schützen-Kompanien der 4 Infanterieregimenter gebildet.

Die Scharfschützen führten bis zu diesem Zeitpunkt fünfzügige Büchsen mit Stecher im "Vereinsgewehrkaliber" von 13,9 mm, welche ein von W. von Plönnis konstruiertes Expansionsgeschoss mit Höhlung in Sternform verschoss. Die Scharfschützenbüchsen waren mit zum Teil 1860 bei V. C. Schilling in Suhl gebaute "Büchsen des neuen Modells 1859" (500 Stück) und zum Teil durch Einlegen neuer kleinkalibriger Läufe aus den alten Wildschen Büchsen entstandene "Büchsen alten Modells". Als Seitengewehr diente das 1846 mit der Wildschen Büchse eingeführte aufpflanzbare Haubajonett.

Gleichzeitig mit der Militärkonvention wurde auch die Einführung des preußischen Zündnadelgewehrs beschlossen. Aus ökonomischen Gründen wurde für die Jäger verfügt, dass die vorhandenen Scharfschützenbüchsen in Zündnadeljägerbüchsen umzuändern sind und das 1. Jägerbataillon damit zu bewaffnen ist. Mit der Umänderung wurde 1868 die Firma V.C. Schilling in Suhl beauftragt. Für das 2. Jägerbataillon wurden von Preußen neue Zündnadeljägerbüchsen M/65 mit dem Hirschfänger M/65 bezogen. Um die Mannschaften inzwischen im Umgang mit der neuen Waffe einzuüben wurden vorübergehend Zündnadelgewehre M/62 ausgegeben. Das 2. Jägerbataillon erhielt dann schon im Dezember 1868 seine neuen Büchsen M/65, während das 1. Jägerbataillon erst am 13. Januar 1869 mit den "Zündnadelbüchsen u./M." bewaffnet wurde.



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