Der preußische Krankenträgerkarabiner 1821UM
Geschichte
Auf den Vorschlag des Prinzen August von Preußen wurden 1814 besondere „Kompagnien zum Transport der Verwundeten“ errichtet. Durch A.K.O. vom 5. Januar 1814 wurde dann befohlen, dass für jede Brigade in der Armee eine solche Kompagnie zu 120 Köpfen errichtet würde, deren gesamte Kopfzahl, um der aktiven Armee Streitkräfte zu entziehen, stets außer dem für die aktive Armee bestimmten Etat komplett erhalten werden sollte. Auch sollte einer jeden Kompagnie eine Anzahl Tragen zugeteilt werden, welche die Leute abwechselnd statt der Gewehre zu tragen hätten. Die Gewehre sollten daher wegfallen und die Leute nur mit Säbeln bewaffnet werden. Der Friedensschluss machte diese Formation, die nur beim Bülowschen Korps begonnen hatte, überflüssig.
Am 21. Dezember 1854 erging ein A.K.O., welche die während des Feldzugs 1814/15 errichteten „Kompagnien zum Transport Verwundeter“ in veränderter Gestalt als Krankenträger-Kompanien wieder ins Leben rief. Sie bestimmte, dass im Kriegsfall bei jedem Armeekorps aus vorher zu bestimmenden Infanteriemannschaften des Beurlaubtenstandes eine Krankenträger-Kompagnie zu 45 Tragbahren zu formieren sei. Die Krankenträger erhielten als Schusswaffe den Kavallerie-Karabiner M 1823 U/M, welcher zum Umhägen geändert wurde. Das leichte Gewehr würde über die Schulter gehängt getragen, damit die Patronentasche beim Tragen der Verwundeten nach Belieben seitwärts oder nach hinten geschoben werden kann. Die an den Karabinern vorgenommenen Änderungen betrafen das Abschneiden der Laufstange, das Bohren einer Ladestocknut mit Anfertigung eines eigenen Ladestocks, das Anbringen eines neuen federarretiertem mittleren Laufrings und ebenso eines vorderen Laufrings mit Riemenöse sowie einer zweiten Riemenöse an der Kolbenunterseite.
Die Karabiner wurden anfang der 1860ger Jahre durch den Zündnadelkarabiner M 57 mit Riemenbügeln ersetzt.