DAS BADISCHE GENDARMERIEGEWEHR M 1847


Geschichte


Text: Udo Lander

Als am 3. Oktober 1829 durch Höchste Verfügung die Errichtung eines Großherzoglich Badischen Gendarmerie-Corps angeordnet wurde, verfügte man gleichzeitig, dass die Gendarmerie als ein militärisch organisiertes Corps auf den die Kriegsartikel zu verpflichten sei, und unterstellte es der Leitung des Kriegsministeriums. Dieses wurde darüber hinaus aufgefordert, die Bewaffnung und Uniformierung der Gendarmerie gemäß noch näher zu treffenden Bestimmungen bereitzustellen.

Bei der Gewehrbewaffnung kam es zu keinen Änderungen gegenüber dem vorherigen Status, da die Schützengewehre weitergeführt, jedoch ab 1840 auf das Perkussionssystem umgeändert wurden. Erst das Jahre 1847 brachte hinsichtlich der Gewehrbewaffnung der nach 1838 auf insgesamt 763 Mannschaften angewachsene Gendarmerietruppe eine Änderung. Die bisherigen Perkussionsschützengewehre mit Bajonett wurden gegen wesentlich kürzere Gewehre aus Oberndorfer Fertigung ausgetauscht, die auf Grund der geringen Länge deutlich leichter und in der Schlosskonstruktion verbessert waren. Darüber hinaus waren die neuen Gewehre zum Aufpflanzen eines Yatagans eingerichtet. Diese Gewehre bildeten die Bewaffnung der Badischen Genarmerie bis zu ihrer Ablösung durch ein Gendarmerie-Zündnadelgewehr im Jahre 1873.


Geschichte Techn. Daten Bestempelung Literatur Zum Anfang