Stempel und Marken
Auf den württembergischen Blankwaffen der damaligen Zeit findet man keine militärischen Abnahmenstempel, es wurde nur die Waffennummer und/oder ein Truppenstempel eingeschlagen. Da die Klingen bei Gebr. Weyersberg in Solingen bezogen wurden, haben sie auf der Klinge auch das entsprechende Fabrikzeichen.
Die Truppenstempel wurden nach der in der "Vorschrift für die technische Behandlung der Waffen der Königlich Württembergischen Truppen", Stuttgart, 1831, welche im Jahre 1862 mit dem Korpsbefehl Nr. 34 ergänzt wurde, erstellt. Hier wird in §18 beschrieben : "Alle Seitengewehre werden an der unteren Fläsche der Parir-Stange bezeichnet". Die Form der Bezeichnung ist in der Beilage Nr. III der obigen Vorschrift angegeben. Für die Infanterie wurde wie hier "7. 5. 128 = 7. Infanterie-Regiment, 5. Kompagnie, Waffe Nr. 128" geschlagen.
Einige dieser Seitengewehre verblieben nach 1871 noch bei der Infanterie, wie die neue Stempelungen "B. A. XIII. 15. = Bekleidungsamt des 13. Armeekorps (württ.), Waffe Nr. 15." nach der Vorschrift von 1877 auf der Stirnseite der Parierstange und dem Tragehaken auf der Scheide beweisen.