Zur Evaluierung des Waffengesetzes 2026

An die Mitglieder des „Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.“

Zur Evaluierung des WaffG.

Das für das BWaffG. zuständige Ministerium des Innern ist immer noch in der Ausarbeitung der Evaluierung zum Waffengesetz. Die Flut von Eingaben und Vorschlägen überraschte die zuständigen Stellen. Trotzdem werden von einigen Bundesländer Eingaben vorgeschlagen, welche Ihrerseits zeitnah umgesetzt werden sollen. Es war zu hören, dass, Berlin und Hamburg eine WBK – Pflicht für Gas- und Schreckschusswaffen fordert bzw. wünscht, unter anderem auf Grund der Ereignisse in den vergangenen Sylvesternächten in diesen Städten.

Auch den Bündnis 90/Die Grünen wollen unverständlicherweise eine Verschärfung des Waffengesetzes, obwohl unseres Erachtens laut Statistik keine Notwendigkeit vorliegt. Wir empfehlen sprechen Sie ihre zu wählenden Abgeordneten höflich und sachlich an und argumentieren in respektvoller Art und Weise, dass aus Ihrer Sicht eine unverhältnismäßige Verschärfung bzw. Evaluierung des WaffG. wie es bereits in den letzten Jahren erfolgte, keine Verbesserung der inneren Sicherheit mit sich bringt.

Seien Sie versichert, dass auch wir das in unseren Kräften stehende tun werden, um die Evaluierung zu einem für die Waffenbesitzer guten Ende zu bringen. Unser Dank gilt auch Allen, wie Verbänden, Institutionen, Vereine usw. die dafür einstehen, dass keine Verschärfung des WaffG. mit einer Evaluierung des WaffG. kommt.

Die Vorstandschaft