Geschätzte Mitglieder und Freunde des „Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.“
Zum Jahresende wollen wir geschätzte Mitglieder und Freunde des Kuratorium einen kleinen Überblick über unsere Aktivitäten und Tätigkeiten im Jahr 2024 geben. Auf Grund von Messerattentaten wurde wiederrum eine Verschärfung des Waffengesetzes im Eildurchgang durchgesetzt ohne die Verbände mit ins Boot zunehmen. In diesem Zusammenhang wurde den Ländern und Behörden auch mehr Handlungsfreiheit eingeräumt. Wie üblich sind wiederrum Gesetzestreue Bürger betroffen, die sich, um nicht Gefahr zu laufen bestraft zu werden, sich mit dem Gesetz auseinandersetzen müssen, obwohl diese Bürger nie mit dem Waffengesetz sich befassen mussten. Hierbei sind besonders ältere Mitbürger betroffen, da Sie teilweise mit dem Gesetzestext Probleme haben, bzw. zu diesen keinen Zugang haben. Manche Bundesländer streben weitere Verschärfungen des Waffengesetzes nach den Neuwahlen an, die dann wohl in das BWaffG. mit aufgenommen werden. So plant die grüne Landesregierung in Baden – Württemberg den Erwerb von Langwaffen bei Jägern zu begrenzen, wie dies bei Sportschützen bereits der Fall ist. Ausschlaggebend für diese Planung hinsichtlich der Einschränkung von Waffen bei Jägern war hierbei ein Vorfall in Albstadt, wo ein Jäger seinen Sohn, seine Schwiegermutter und sich selbst mit einer Kurzwaffe tötete. Hierbei ist in Betracht zu ziehen, dass Jäger hinsichtlich des Erwerbes von Kurzwaffen beschränkt sind und üblicherweise nur zwei Stück für den Fangschuss usw. erwerben dürfen.
Nach Aufforderung der Grünen im Landtag Baden – Württembergs gab Innenminister Strobl bekannt, dass es ca. 49000 Jägerinnen und Jäger im Ländle gibt, wobei 234 im Besitz von mehr als zehn Langwaffen sind und zweiundsechzig über mehr als zwei Kurzwaffen verfügen. Hierbei wurde wohl nicht in Betracht gezogen, dass es unter den Jägern evtl. auch Sportschützen und Sammler gibt, bzw. Waffen noch aus Altbesitz haben. Dass zu einer solchen Tat wie in Albstadt nur eine Waffe notwendig ist, ist den Grünen in der Landesregierung wohl entgangen. Zudem steht dieser Vorfall nicht mit einer Begrenzung von Langwaffen in Zusammenhang, sondern stellt bei einer Umsetzung eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes dar, und wiederrum eine Kollektivstrafe für die Legalwaffenbesitzer.
Mit der Messe Historia im Alten Lager in Münsingen fand in diesem Jahr zweimal (vom 22- 23.3. und 15.- 16.11.) eine Messe mit militärischen Antiquitäten statt, wobei erwerbscheinpflichtige Waffen ausgeschlossen waren. Das Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. war auf beiden Veranstaltungen mit einer Sonderschau zu mittelalterliche Dolchen vertreten. Dass eine solche Sonderschau auch Ihren Stellenwert hat, zeigten die zahlreichen Besucher an unserem Stand, welche Fragen zum Umfeld der Ausstellung wie auch zu den einzelnen ausgestellten Objekten zeigte. (Zu diesen Ausstellungen finden Sie auf unserer Hompage eine Abhandlung) Auf Grund des Erfolges der vergangenen Messen Historia in Münsingen wurde bereits ein neuer Termin für das Jahr 2025 festgesetzt. So findet vom 23. – 24. Mai 2025 im alten Lager in Münsingen die nächste Messe Historia mit einer Sonderschau des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e. V. statt. In diesem Zusammenhang findet auch eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Näheres hierzu wird noch im Neuen Jahr auf unserer Hompage veröffentlicht bzw. geht Ihnen postalisch zu. Interessenten die aktiv in der Vorstandschaft mitarbeiten wollen, möchten sich bitte mit der Vorstandschaft in Verbindung setzen und Ihre Interesse mit Aufgabenbereich bekunden. Ein weiterer und wesentlicher Punkt unserer Arbeit stellte und stellt die Errichtung einer neuen Hompage unseres Verbandes dar, welche zu Beginn des Jahres 2025 wohl abgeschlossen sein wird.
Sollten Sie den Wunsch Äußern eine Sammlerstammtisch in Ihrer Heimat aufzubauen, setzen Sie sich doch bitte mit uns in Verbindung, damit wie Sie in dieser Angelegenheit unterstützen können.
Nach neuesten Erkenntnissen kam es mit unserem Programm wiederrum bei einigen Mitgliedern zur Abbuchung eines doppelten Mitgliedsbeitrages, was wir sehr bedauern. In diesem Zusammenhang möchte die Vorstandschaft Sie bitten, überprüfen Sie Ihre Abbuchungen und setzen Sie sich mit der Vorstandschaft in Verbindung, damit wir den doppelt gezahlten Beitrag zurücküberweisen können. Wir danken in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis.
Ein besonderer Dank gilt in Zusammenhang mit den laufenden Verschärfungen des Waffengesetzes auch den anderen Verbänden und im Besonderen auch dem VDB aber auch Allen die eindeutig Position gegen eine Verschärfung des BWaffG. Stellung nahmen, in jeglicher Form.
Auch im Neuen Jahr werden wir unseren Kuratoriums – Kurier in gewohnter Weise mit ihrer Hilfe fortführen. In diesem Zusammenhang möchte sich die Vorstandschaft bei Allen bedanken die in irgendeiner Art und Weise zum Gelingen des Kuriers beigetragen haben.
Zum Jahresende möchte sich die Vorstandschaft aber auch bei Allen, die in irgendeiner Form sei es als Mitglied, Förderer, Autor oder Inserent, usw. dem Verband dienlich waren, recht herzlich bedanken, und bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass ein Verband/Verein usw. nur so stark ist, wie der Kreis der im Vorfeld genannten.
Für das anstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel wünscht Ihnen und ihren Angehörigen sowie Freunden, die Vorstandschaft des Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V., ein
„Gesegnetes und Friedvolles Weihnachten„ sowie einen „Guten Rutsch ins Neue Jahr 2025„ und vor allem Gottes Segen und Gesundheit, sowie viel Freude an Ihrem Hobby mit Waffen im Neuen Jahr 2025.
Die Vorstandschaft